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Projektbezeichnung: G-CAP Inland Stufe 1
Vergabenummer: 080-26-00600
Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements & der Objektüberwachung, Teil d: Leistungen des BIM-Managements
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Begriffsdefinitionen
Abstimmen bedeutet: Erörterung und Herbeiführung der Zustimmung des Auftraggebers zu Arbeitsergebnissen des BIM-Managements.
Analysieren und Bewerten bedeutet: Die Kontrolle eines laufenden Projektprozesses/Projektfortschritts bzw. von Leistungen der Projektbeteiligten in Stichproben mit Entscheidungsvorschlag an den Auftraggeber bei Abweichungen.
Empfehlen bedeutet: Hinweise und Vorschläge an den Auftraggeber.
Fortschreiben bedeutet: Die zu notwendigen Zeitpunkten durchzuführende Aktualisierung der erarbeiteten Unterlagen.
Mitwirken bedeutet: Initiierung der Aufstellung Leistungen Dritter und ggf. auch eigenständige Aufstellung von Teilleistungen. Abschließende in- haltliche Zusammenfassung der entsprechenden Teilleistungen in Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten und Übermittlung mit einer eigenen Bewertung an den Auftraggeber zur Entscheidung.
Prüfen bedeutet: Eine umfassende inhaltliche Prüfung auf Vertragskonformität und Richtigkeit. Entsprechende Unterlagen sind mit einem Prüf- vermerk oder einem Ergebnisbericht zu versehen. Die Prüfung der Rechnungen der Planungsbeteiligten und der sonstigen freiberuflich Tätigen umfasst eine entsprechende inhaltliche Kontrolle.
Steuern bedeutet: Die zielgerichtete Beeinflussung und Führung der Beteiligten zur Umsetzung der gestellten Aufgabe. Dazu gehört die überge- ordnete Koordination der Projektbeteiligten. Im Einzelfall umfasst die Leistung auch die direkte Koordination von Projektbetei- ligten an Schnittstellen, die nicht der Koordinierungspflicht der Objektplanung und Objektüberwachung unterliegen.
Teilnahme bedeutet: Anwesenheit und aktive Beteiligung im Besprechungswesen. Teilnahme beinhaltet auch immer die Definition Mitwirken.
Überprüfen bedeutet: Stichprobenhafte Kontrolle, u. a. auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den BIM-Zielen, mit Empfehlung an den Auftraggeber zur Freigabe, Änderung oder Ablehnung. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, BIM-Leis- tungen von an der Planung Beteiligten sowie der Gutachter und Sonderfachleute im Detail zu prüfen. Die Stichproben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich so vorzunehmen, dass besonders kritische und fehlerträchtige Vorgänge fachgerecht kontrolliert und etwaige Mängel aufgedeckt werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
Umsetzen bedeutet: Abgestimmte Prozesse einzuführen und deren Einhaltung zu überprüfen.
Allgemeine Hinweise
Die nachfolgend beschriebenen Leistungspflichten basieren auf dem Leistungsbild BIM-Management in Heft 9 „Projektma- nagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteue- rung/Projektmanagement“ sowie auf der Arbeitshilfe Rollensteckbriefe im BIM-Handbuch des Bundes. Für die Bestimmung des Inhalts und des Umfangs der Leistungspflichten des ANs sind ergänzend die Leistungskonkretisie- rungen des Kapitels 5.3 „BIM-Management“ in Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ zugrunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen die Vorgaben der Austausch-Informationsanforderungen (AIA) zugrunde zu legen.
In der nachfolgenden Leistungsbeschreibung wird an verschiedenen Stellen der Begriff Auftraggeber (AG) verwendet. Im Sys- tem des Bundesbaus (Vertretungsregelung) ist in diesen Fällen neben der Bauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Fachaufsicht führende Ebene und baudurchführende Ebene) in der Regel auch der Bauherr gemeint. Die erforderlichen Ab- stimmungen haben daher in der Regel sowohl mit der Baudurchführenden Ebene, der Fachaufsicht führenden Ebene als auch mit dem Bauherrn zu erfolgen.
Die Leistungspflichten zum Projektkommunikationssystem beziehen sich auf den Datenraum Cloud for Projects (C4P). Der Auftraggeber behält sich vor, während der Projektlaufzeit auf andere Projektkommunikationssysteme für die Kommunika- tion und Dokumentation umzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, sich des Folgesystems innerhalb des vertragsgegenständlichen Projektes zu bedienen. Soweit durch die Umstellung zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers erforderlich werden, richtet sich deren Vergütung nach den vertraglichen Regelungen.
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| Stufenübergreifende Leistungen | |
|---|---|
| Beraten des AG, ggf. des Nutzers und Betreibers, und der am Projekt fachlich Beteiligten (z. B. | |
| Projektsteuerung, Objektplanung, etc.) zu Maßnahmen, die der Zielerreichung dienen; Hinwir- | |
| ken auf die Einhaltung der Ziele bzw. richtigen Aufgabenstellung, Stellungnahme bei Abwei- | |
| chungen, Erstellen von Vorschlägen und Anpassungsmaßnahmen bei Abweichungen | |
| Vorschlagen von Abhilfemaßnahmen und Hilfestellungen für Projektbeteiligte bei Problemen | |
| trotz sachgemäßer Programmanwendung (IFC-Export, Schnittstellen, Projektkommunikations- | |
| system) | |
| Unterstützen des AG und ggf. der Projektsteuerung bei der Erreichung der vorgegebenen Kos- | |
| ten-, Termin- und Qualitäts-Anforderungen des Projektes | |
| Mitwirken an der Aufstellung und Fortschreibung der Projektterminpläne hinsichtlich der sich aus | |
| den BIM-Anforderungen ergebenden Abhängigkeiten und Termine | |
| Mitwirken an der Kostenplanung, Kontrolle und Steuerung bezogen auf die Umsetzung der BIM- | |
| Ziele | |
| Berichterstatten über den aktuellen Fortschritt der Planung und die Einhaltung der BIM-Anforde- | |
| rungen der AIA und des BIM-Abwicklungsplans (BAP) (BIM-Statusbericht) | |
| Einbeziehen des AG bei allen Festlegungen unter Aufzeigen aller Vor- und Nachteile in Form | |
| einer Handlungsempfehlung |
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| Leistungstufe 1: Projektvorbereitung & Planung | ||
|---|---|---|
| (HOAI LPH 1 - 4) | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| 1.A.1 | Organisieren, Vorbereiten, Leiten, Nachbereiten und Dokumentieren des BIM-Kick- | |
| offs | ||
| Hinweis: Die Anforderungen in den Austausch-Informationsanforderungen sind zu be- | ||
| achten. | ||
| 1.A.2 | Hinweis: Die BIM-Strategie des AG ist im Masterplan BIM für Bundesbauten – Erläu- | |
| terungsbericht, dem BIM-Handbuch sowie in den Austausch-Informationsanforderun- | ||
| gen dokumentiert. Der AN hat diese Vorgaben zu beachten und Handlungsempfeh- | ||
| lungen bezüglich deren Umsetzung und Fortschreibung unter Berücksichtigung der | ||
| projektspezifischen Anforderungen zu geben. | ||
| Prüfen der vorhandenen BIM-Festlegungen sowie Mitwirken bei der weiteren Festle- | ||
| gung bzw. bei der Fortschreibung der BIM-Strategie des AG unter Berücksichtigung | ||
| folgender Aspekte: | ||
| 1.A.2.1 | Analysieren der BIM-relevanten Projektumstände (u. a. Bestandsaufnahme vorhande- | |
| ner organisatorischer Strukturen, einschließlich vorhandener BIM-Standards und AIA, | ||
| unternehmensinterner Prozesse, etc.) | ||
| 1.A.2.2 | Mitwirken bei der Analyse vorhandener Anforderungen für den Bauwerksbetrieb | |
| 1.A.2.3 | Entwickeln bzw. Prüfen eines Konzepts zur Einbindung des AG/Bauherrn in die Über- | |
| prüfungs- und Freigabeprozesse der Planung | ||
| 1.A.2.4 | Mitwirken bei der Entwicklung eines Konzeptes zur Nutzung der BIM-Modelle in der | |
| Betriebsphase | ||
| Hinweis: Die Datenhaltung der BIM-Modelle in der Betriebsphase erfolgt durch den | ||
| Bauherrn. Das BIM-Management muss das Konzept für die Schnittstelle zur Über- | ||
| gabe der Modelle in die Betriebsphase abstimmen und dokumentieren. | ||
| 1.A.3 | Mitwirken beim Aufstellen, Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur | |
| Hinweis: Die Anforderungen in den Austausch-Informationsanforderungen sind zu be- | ||
| achten. | ||
| 1.A.4 | Mitwirken beim Einrichten und Betreiben des Projektkommunikationssystems hin- | |
| sichtlich der BIM-spezifischen Anforderungen zu Archivierung, Datenaustausch, Da- | ||
| tenmanagement und Kommunikation | ||
| 1.A.5 | Mitwirken bei der Steuerung der BIM-Testläufe zur Koordination der an der Planung | |
| fachlich Beteiligten (insb. softwareneutraler Datenaustausch) |
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| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
|---|---|---|
| 1.B.1 | Prüfen des BAP auf Konformität mit den AIA | |
| 1.B.2 | Abstimmung der kontinuierlichen Fortschreibung des BAP mit dem TU | |
| 1.B.3 | Überprüfen der während der Planung erstellten digitalen Liefergegenstände auf Ein- | |
| haltung der Anforderungen der AIA und des BAP unter Anwendung der folgenden | ||
| Methoden: | ||
| 1.B.3.1 | Analysieren, Bewerten und Steuern der BIM-spezifischen Planungsprozesse und Leistungen der Planungsbeteiligten | |
| 1.B.3.2 | Prüfen der übergebenen Qualitätsprüfberichte auf Vollständigkeit und Plausibilität | |
| 1.B.3.3 | Prüfen und Mitwirken beim Fortschreiben der Regeln und Vorgaben für die BIM-Mo- dellprüfung | |
| 1.B.3.4 | Überprüfen der Kollisionsprüfungen koordinierter Planungsstände | |
| 1.B.3.5 | Durchführen anlassbezogener eigener Qualitätsprüfungen der digitalen Modelle | |
| 1.B.4 | Anlassbezogene Teilnahme an modellbasierten Koordinationsbesprechungen der | |
| Planungsbeteiligten | ||
| Hinweis: Die Anforderungen in den Austausch-Informationsanforderungen sind zu be- | ||
| achten. |
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| Leistungsstufe 2: Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss | ||
|---|---|---|
| (HOAI LPH 5 - 8) | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| 2.A.1 | Mitwirken beim Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur | |
| Hinweis: Die Anforderungen in den Austausch-Informationsanforderungen sind zu be- | ||
| achten. | ||
| 2.A.2 | Mitwirken beim Betreiben des Projektkommunikationssystems hinsichtlich der BIM- | |
| Anforderungen zur Archivierung, zum Datenaustausch, zum Datenmanagement und | ||
| zur Kommunikation | ||
| 2.A.3 | Mitwirken bei der Organisation des Abschlusses des Projektkommunikationssystems | |
| hinsichtlich der BIM-spezifischen Anforderungen | ||
| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
| 2.B.1 | Prüfen des BAP auf Konformität mit den AIA | |
| 2.B.2 | Abstimmung der kontinuierlichen Fortschreibung des BAP mit dem TU | |
| 2.B.3 | Überprüfen der während der Planung & Ausführung erstellten digitalen Liefergegen- | |
| stände auf Einhaltung der Anforderungen der AIA und des BAP unter Anwendung der | ||
| folgenden Methoden: | ||
| 2.B.3.1 | Analysieren, Bewerten und Steuern der BIM-spezifischen Planungs- und Ausfüh- rungsprozesse und Leistungen der Planungs- und Ausführungsbeteiligten | |
| 2.B.3.2 | Prüfen der übergebenen Qualitätsprüfberichte auf Vollständigkeit und Plausibilität | |
| 2.B.3.3 | Prüfen und Mitwirken beim Fortschreiben der Regeln und Vorgaben für die BIM-Mo- dellprüfung | |
| 2.B.3.4 | Überprüfen der Kollisionsprüfungen koordinierter Planungsstände | |
| 2.B.3.5 | Durchführen anlassbezogener eigener Qualitätsprüfungen der digitalen Modelle | |
| 2.B.4 | Anlassbezogene Teilnahme an modellbasierten Koordinationsbesprechungen der | |
| Planungs- und Ausführungsbeteiligten | ||
| Hinweis: Die Anforderungen in den Austausch-Informationsanforderungen sind zu be- | ||
| achten. | ||
| 2.B.5 | Mitwirken bei der Abnahme von BIM-Leistungen | |
| 2.B.6 | Überprüfen der zum Projektabschluss erstellten digitalen Liefergegenstände auf Ein- | |
| haltung der Anforderungen der AIA und des BAP | ||
| 2.B.7 | Mitwirken bei der Sicherung und Archivierung der digitalen Liefergegenstände | |
| 2.B.8 | Mitwirken bei der Übergabe der Modelle und Daten an den Bauherrn/Betreiber | |
| 2.B.9 | Abschließen des BIM-Managements und Zusammenstellung „Lessons Learned“ |
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| Spezifizierung der Leistung „Projektkommunikationssystem“ | ||
|---|---|---|
| Zu Nr. 1.A.3 2.A.2 | Mitwirken beim − Einrichten1 − Betreiben − Organisation des Abschlusses des Projektkommunikationssystems Cloud for Projects (C4P) hinsichtlich der BIM-Anforderungen zur Archivierung, zum Datenaustausch, zum Datenma- nagement und zur Kommunikation. Es wird im Besonderen ein Mitwirken erwartet beim: − Abstimmen, Umsetzen und Fortschreiben der Verzeichnisstruktur2 − Abstimmen, Umsetzen und Fortschreiben der Verzeichnis-Rechte- Matrix2 − Einladen der Projektbeteiligten − Erläutern der Funktionen des Datenraums für alle Projektbeteiligten − Übergabe eines digitalen Datenträgers mit allen Projekt-Dateien an den AG nach Projektabschluss Soweit anfallend, sind die Kosten für etwaige erforderliche, personenbezogene Lizenzen für das Projektkommunikationssystem vom AN zu tragen und entspre- chend zu kalkulieren. |
1 Bei Anwendung des Projektkommunikationssystems Cloud for Projects (C4P) obliegt das Einrichten des Projektkommunikati- onssystems dem Bauherrn. Das BIM-Management hat die BIM-spezifischen Funktionalitäten gemäß BIM-Anforderungen insb. zu prüfen und dem Auftraggeber und ggf. der Projektsteuerung zu berichten. 2 Bei Anwendung des Projektkommunikationssystems Cloud for Projects (C4P) sind die Verzeichnisstruktur sowie Verzeichnis- Rechte-Matrix für die erste und zweite Ebene fest vorgegeben und ab der dritten Ebene individuell vereinbar.
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