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Projektbezeichnung: G-CAP Inland Stufe 1
Vergabenummer: 080-26-00600
Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements & der Objektüberwachung, Teil b: Leistungen der Projektleitung
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil b: Leistungen der Projektleitung
Leistungen der Projektleitung
Der AN erhält vom AG keine Vollmachten und Entscheidungskompetenzen. Alle im Sinne der RBBau nicht-delegierbaren Aufgaben der Projektleitung verbleiben beim AG. Die Projektleitung des AG trifft sämtliche erforderliche Entscheidungen zu den wesentlichen Projekterfordernissen, etwa zu den obersten Projektzielen, der Projektorganisation und der Bereitstellung der Ressourcen. Die Projektlei- tung des AG stellt Genehmigungsanträge und übernimmt den Abschluss und die Durchsetzung von Verträgen. Der AN hat damit alle im Rahmen dieses Leistungsbildes erbrachten Tätigkeiten über die Projektleitung des AG durchzusetzen.
Die entsprechenden Änderungen des Leistungsbilds der Projektleitung des Heftes Nr. 9, Projektma- nagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fach- kommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ sind durch Unter-/Durchstreichung kenntlich ge- macht.
Die Leistungen des AN umfassen explizit die Ausformulierung aller erforderlichen Anträge, Schrei- ben, Unterlagen, Präsentationen, etc., auf Basis der ohnehin zur Grundleistung der Projektsteuerung gehörenden Aufgaben, so dass diese durch die Projektleitung des AG ohne weitere Bearbeitung ver- sandt/eingereicht oder im Auftrag der Projektleitung des AG direkt durch den AN versendet werden können.
Bei Uneinigkeit über den Inhalt und den Umfang der Leistungspflichten des AN sind bei deren Be- stimmung das Kapitel 4, Kommentar zu den Grundleistungen der Projektleitung, des Heftes Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“, ergänzend zu beachten.
Es werden diejenigen Leistungen an den AN übertragen, die im nachfolgenden Leistungsbild ange- kreuzt sind.
In der nachfolgenden Leistungsbeschreibung wird an verschiedenen Stellen der Begriff Auftraggeber (AG) verwendet. Im System des Bundesbaus (Vertretungsregelung) ist in diesen Fällen neben der Bauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Fachaufsicht führende Ebene und baudurchfüh- rende Ebene) in der Regel auch der Bauherr im Sinne der RBBau gemeint. Die erforderlichen Ab- stimmungen haben daher in der Regel sowohl mit der Baudurchführenden Ebene, der Fachaufsicht führenden Ebene als auch mit dem Bauherrn zu erfolgen.
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil b: Leistungen der Projektleitung
| Leistungen der Projektleitung | ||
|---|---|---|
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| Grundleistungen | ||
| 1 | Wahrnehmen der zentralen Organisationseinheit für das Projekt (Projektanlaufstelle/Pro- ject Office) | |
| 2 | Mitwirken beim Integrieren der Nutzer/Bauherren/Eigentümer/Betreiber (im Sinne der RBBau) in die Projektorganisation | |
| 3 | Koordinieren der zur Unterstützung der Projektleitung eingesetzten Projektsteuerer und Berater | |
| 4 | Informieren sowie Abstimmen und Einholen von Vorgaben von Entscheidungen der Lei- tungsgremien des AG (Vorstand/Geschäftsführung und Lenkungsausschuss (Projekt- governance nach Abschnitt E RBBau)) | |
| 5 | Vorbereiten und Leiten von Gremiensitzungen des AG (Vorstand/Geschäftsführung/Len- kungsausschuss etc.) | |
| 6 | Mitwirken beim Aufstellen und Umsetzen der Projektziele, der Aufbau- und Ablauforgani- sation sowie Herbeiführen der Grundlagenentscheidungen für die Projektabläufe auf der Basis der Leistungen der Projektsteuerung (z. B. Nachhaltigkeitsanforderungen, Metho- den des PM, Kommunikationsinfrastruktur und Berichtswesen) | |
| 7 | Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten/Projektmarketing | |
| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
| Grundleistungen | ||
| 1 | Steuern der Bereitstellung des Grundstücks sowie der erforderlichen Genehmigungen | |
| 2 | Mitwirken beim Festlegen und Umsetzen der Qualitätsziele z. B. durch Bedarfsplanung nach DIN 18205:2016-11 einschließlich der grundlegenden Objektanforderungen an die Planung (Gestaltung, Konstruktion, Standards) | |
| 3 | Entscheidungen zum Farb- und Materialkonzept, zu Bemusterungsverfahren und Bemus- terungen | |
| Handlungsbereich C: Kosten | ||
| Grundleistungen | ||
| 1 | Mitwirken beim Festlegen des Gesamtbudgets inkl. der Teilbudgets | |
| 2 | Umsetzen des Budgets inkl. Fortschreiben bei Änderungen | |
| 3 | Mitwirken beim Sicherstellen der Finanzierung und fristgerechtem Zahlen | |
| 4 | Führen der AG-seitigen Projektbuchhaltung und Veranlassen von Zahlungsfreigaben | |
| 5 | Bereitstellen aller erforderlicher Auftraggebersicherheiten | |
| 6 | Aufbewahren und Zurückgeben von Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften der be- auftragten Planer und ausführenden Unternehmen |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil b: Leistungen der Projektleitung
| Leistungen der Projektleitung | ||
|---|---|---|
| Handlungsbereich D: Termine | ||
| Grundleistungen | ||
| 1 | Mitwirken beim Festlegen der Terminziele | |
| 2 | Umsetzen der Terminziele inkl. Fortschreiben bei Änderungen | |
| 3 | Mitwirken beim Festlegen der Anforderungen an Abnahmen und Inbetriebnahmevorberei- tungen | |
| 4 | Herbeiführen des Entscheidens über Vertragsstrafen und Schadenersatz | |
| Handlungsbereich E: Verträge | ||
| Grundleistungen | ||
| 1 | Mitwirken beim Sicherstellen einer Rechtsberatung für das Projekt (intern oder extern) | |
| 2 | Mitwirken beim Festlegen des Beschaffungswesens einschließlich der Einsatzformen der Beteiligten und Einrichten einer Vergabestelle | |
| 3 | Mitwirken beim Führen von Verhandlungen sowie beim Abschluss von Verträgen und Nachträgen mit Projektbeteiligten | |
| 4 | Vorbereiten des Vollziehens und Durchsetzens der Verträge | |
| 5 | Herbeiführen des Erklärens der erforderlichen Freigaben, Abnahmen und sonstiger Rechtsgeschäfte | |
| 6 | Herbeiführen von tragfähigen Regelungen für Baustellensicherheit und Verkehrssicherung | |
| 7 | Mitwirken beim Sicherstellen eines projektspezifischen Versicherungskonzeptes | |
| 8 | Moderieren und Mitwirken beim Lösen von Konflikten |
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