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Vergabeunterlagen 2026-042-N-ABBGA Messestände 2027-2030
Bewerbungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall ............................................ 2
- Angaben zum Vergabeverfahren ................................................................................. 2 2.1 Vergabeart ............................................................................................................ 5 2.2 Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen ............................................. 5 2.3 Einreichung des Angebots .................................................................................. 5 2.4 Hinweise zur Angebotsabgabe ........................................................................... 6 2.5 Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer ..................................................... 6
- Eignung der Bieter ....................................................................................................... 8
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1. Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Ver- antwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Als gesetzliche Unfallversicherung ist die BGHM Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und zuständig für Unternehmen der Holz- und Metallbranche.
Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren ist die zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmög- liche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädi- gung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die BGHM ist einer der größten Träger der gesetzlichen Un- fallversicherung in Deutschland und übernimmt den Versicherungsschutz für rund 5 Millionen Beschäftigte in den rund 247.000 Unternehmen der Branchen Holz und Metall.
2. Angaben zum Vergabeverfahren
Gegenstand ist der Bau der Messestände für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall auf der Basis von Einzelabrufen. Es handelt sich um folgende Messen:
• LIGNA (FBHM), 10.05. – 14.05.2027 in Hannover
• GIFA (FBHM), 21.06. – 25.06.2027 in Düsseldorf
Optional vorgesehen:
▪ Holzhandwerk/Fensterbau 28.03. – 31.03.2028 in Nürnberg,
• LIGNA (FBHM), vorrausichtlich im Mai 2029 in Hannover,
• Schweißen & Schneiden (FBHM) 17.09. – 21.09.2029 in Essen,
▪ Holzhandwerk/Fensterbau voraussichtlich März 2030 in Nürnberg,
Für die genannten Leistungen soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden.
Es besteht eine Option seitens der Auftraggeberin zu den Bedingungen der Rahmenvereinba- rung 3-mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2027 vorgesehen. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.
Für den Zeitraum der gesamten Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen zur Vertragsverlän- gerung beträgt das geschätzte Auftragsvolumen ca. 170.100 € netto.
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Auftraggeberin der Vergabemaßnahme
Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz
Vergabestelle
Berufsgenossenschaft Holz und Metall Vergabestelle Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz
E-Mail: vergabestelle@bghm.de
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die oben genannte E-Mail Adresse lediglich dem Informa- tionsaustausch für laufende Vergabeverfahren dient. Eine Weitergabe der Adresse an Dritte, sowie die Eintragung für Newsletter, Werbe- und Informationsverteiler ist ausdrücklich NICHT gestattet. Alle E-Mails dieser Art werden als Spam gekennzeichnet, was dazu führen kann, dass legitime Nachrichten Ihres Unternehmens uns nicht mehr erreichen können!
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Ansprechperson
Anfragen zum Vergabeverfahren einschließlich Bieterfragen sind bevorzugt (vorrangig) über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
mitzuteilen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Anfragen grundsätzlich nur schriftlich – und nicht telefonisch – beantwortet. Es werden keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt. Die Kommunikation erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren in deutscher Sprache.
Alle gestellten Bieterfragen und Antworten werden zu Ihrer Kenntnis auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals https://dtvp.de
veröffentlicht.
Die Vergabeunterlagen, ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Bieterfragen werden ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Be- standteil der Vergabeunterlagen.
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2.1 Vergabeart
Diese Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabe- ordnung (UVgO).
Neben den rechtlichen Regelungen der UVgO gelten grundsätzlich die übergeordneten Rechtsvorschriften des GWB (IV. Teil) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
2.2 Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen
Die Bieter prüfen die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Stimmigkeit. Bei festgestellten Fehlern oder Unklarheiten haben die Bieter die Vergabestelle schriftlich vor Ablauf der Ange- botsfrist über die Beanstandungen zu informieren.
Die Unterlagen sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede andere Verwendung, Weitergabe oder Ver- öffentlichung ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle ist nicht gestattet.
Änderungen oder Ergänzungen dürfen an den Vergabeunterlagen nicht vorgenommen wer- den. Dies gilt insbesondere für die Formblätter der Anlagen, die Bestandteil der einzureichen- den Unterlagen sind. Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss des Bieters.
In den Formblättern sollen lediglich die geforderten Eintragungen durch den Bieter vorgenom- men werden. Änderungen eigener Eintragungen, die der Bieter in den Unterlagen vornimmt, müssen als solche erkennbar und dokumentenecht sein.
2.3 Einreichung des Angebots
Die Einreichung des Angebots muss nach § 38 Abs. 3 UVgO elektronisch erfolgen. Die Ab- gabe der Angebote ist daher nur über die e-Vergabeplattform Deutsches Vergabeprotal unter
möglich.
Eine Einreichung des Angebots per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen oder nach dem Angebots- schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt (§ 42 Abs.1 Nr.1 UVgO).
Berichtigungen und Änderungen zu bereits eingereichten Angeboten können bis zum Abga- betermin vorgenommen werden. Sie müssen analog zu den oben gemachten Vorgaben erfol- gen.
Aufbau des Angebots und einzureichende Nachweise sind dem Angebotsformblatt (Doku- ment 05 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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2.4 Hinweise zur Angebotsabgabe
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist oder diese beilegt. Werden sie dennoch als Bestandteil der Angebotsunterlagen eingereicht, so kann dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Verweise auf beigefügte Anlagen oder Webseiten ersetzen nicht die vollständige Bearbeitung der Vordrucke. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die geforderten Angaben aus beigefügten Anlagen des Bieters eigenständig herauszusuchen.
Nebenangebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung im Vergabeverfahren wird keine Vergü- tung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter ausdrücklich auf die Geltend- machung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
Die Rückgabe der Angebotsunterlagen ist nicht vorgesehen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Einzelne Unterlagen können nach dem Angebotsschlusstermin von der Vergabestelle mit Fristsetzung nachträglich angefordert werden. (siehe Dokument 05 – Angebotsformblatt). Sollte der Bieter die Unterlagen dann nicht vorlegen, wird das Angebot von der Wertung aus- geschlossen.
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 48 UVgO die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung mitgeteilt.
2.5 Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämt- liche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn
• im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist,
• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten,
• und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterschriebene, gesonderte Erklärung (Dokument 09 – Bietergemeinschaft) be- stätigt werden.
Sofern im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geleistet werden.
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Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unterneh- men zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.g. Erklärung zu erteilen. Ferner muss der Auftraggeberin durch eine Verpflichtungserklärung der an der Bietergemein- schaft beteiligten Unternehmen nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Die erforderlichen Nachweise sind kumulativ einzureichen und die Eignungsmerkmale müssen bei demjenigen Unternehmen vorhanden sein, unter deren Verantwortung die angebotene Leistung ausgeführt werden soll. Hinsichtlich der Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB (Dokumente 06 der Vergabeunterlagen) ist dieses von jedem Teil der Bietergemeinschaft ein- zureichen. (§ 32 Abs. 2 UVgO). Eine gleichzeitige Angebotsabgabe als einzelner Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss führen.
Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner; er ist für die angebotenen Leis- tungen allein verantwortlich.
Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese im An- gebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen (Dokument 08 – Unterauftragnehmer). Der Generalunternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung den Unterauftrag- nehmer der Auftraggeberin zu benennen. Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine un- günstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin verein- bart sind. Alle entsprechenden Unterlagen sind vor Zuschlagsentscheidung auf Aufforderung der Verga- bestelle hin auch für den/die Unterauftragnehmer abzugeben.
Gleiches gilt für den Fall der Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden und hierüber die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 33, 34 Abs.2 UVgO erbracht werden sollen. Sollte für einen Unterauftragnehmer die Eignung nicht festgestellt werden können, liegen Aus- schlussgründe vor oder kann der Bieter den Nachweis nicht erbringen, dass ihm die erforder- lichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen, wird die Zustimmung zum Ein- satz dieses Unterauftragnehmers von der Auftraggeberin nicht erteilt.
Gilt nur bei Postdienstleistungen- mögliche Formulierung: Sofern die Deutsche Post AG als Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe eingeschaltet wird, kann aufgrund der Erfahrung der vergangenen Ausschreibung ausgegangen werden, dass deren Eignung vorliegt. Die entsprechenden Eignungsdokumente brauchen nicht mit An- gebotsabgabe vorgelegt werden. Dies gilt nicht für die Verpflichuntungserklärung der Deut- schen Post AG ihre Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, diese Unterlagen ggf. nachzufordern.
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3. Eignung der Bieter
Der Auftrag wird nur an jene Bieter vergeben, die für die Erfüllung der Aufgabenstellung ge- eignet sind. Zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens dürfen von Auftraggebern Nach- weise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit gefordert werden.
Nach § 123 GWB kann der Auftraggeber unzuverlässige Bieter vom Vergabeverfahren aus- schließen. Als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist dem Angebot das unterschriebene Dokument 06 – Eignungs- erklärung beizufügen.
Nach § 33 Abs. 1 UVgO kann der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicher- stellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die entsprechenden Angaben im Dokument 07 – Eig- nung sowie die im Dokument 05 – Angebotsformblatt aufgelisteten Nachweise abgegeben werden.
Im Rahmen der Zuschlagsentscheidung wird die Auftraggeberin die jeweils entsprechende Wettbewerbsregisterauskunft anfordern (§ 19 Abs.3 MiLoG).
Hinweise zu den geforderten Nachweisen
Unterlagen, für die die Möglichkeit der Nachforderung durch die Vergabestelle bestehen, sind dem Dokument 05 – Angebotsformblatt zu entnehmen.
Nach § 35 Abs. 6 UVgO werden Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsver- fahren erworben wurden, zugelassen. Dazu ist das Zertifikat als Kopie einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Vergabeverfahren eine Präqualifizierung die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit ersetzen kann, sofern es diese umfasst.
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