OeA-206-26 Wirt-215 ZVB_BVB.pdf

Produktion eines Projektfilms für „MY-CO BUILD – A Journey of Innovation“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 16:22 (Europe/Berlin)

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Wirt-215

(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)

TUB-Vorgangsnummer OeA-206-26

Beschreibung des Bedarfes Produktion des Projektfilms „MY-CO BUILD – A Journey of Innovation“

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Allgemeines

(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die „AllgemeinenBedingungenfürdieAusführungvonLeistungen“(VOL/B).

(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werdennurdannVertragsbestandteil,wennsieausdrücklichvereinbartwurden.

  1. Preise

Die vereinbarten Preise sind Marktpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. SieunterliegeninihrerBildungderPreisVOundderPreisprüfungdurchdiefürdiePreisbildung-und PreisüberwachungzuständigenBehördenaufGrundlagederPreisVO.

  1. Lieferung

Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichneteAnnahmestelle.

  1. Skonto

(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v.H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenenVerlagserzeugnissen.

(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-,Schluss-undTeilschlusszahlungen)abgezogen.

(3) Absätze1und2geltennicht,wenngemäßNr.17Abweichendesvereinbartwird.

  1. Schriftform

JedeÄnderung,ErgänzungoderAbweichungdesVertragesbedarfmindestensderTextformgemäß §126bBGB.

Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite1von6

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Wirt-215

(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen derKästchenerfolgtnurdurchdenAuftraggeber.

  1. Kommunikation

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation zwischen Auftraggeber und AuftragnehmerindeutscherSchriftundSprache.

  1. Preisgleitklausel

AbweichendvonNr.2ZVBfindendienachstehendbezeichnetenPreisgleitklauselnAnwendung:

  1. Ausführungsfristen

FürdieAusführungderLieferungen/LeistungengeltendienachstehendenFristenund

siehe Vergabeunterlagen

  1. Unteraufträge

Ergänzendzu§4Nr.4VOL/Bwirdvereinbart:  DerAuftragnehmerteiltdemAuftraggeberspätestensbeiBeginnderAuftragsausführungdie Namen,dieKontaktdatenunddiegesetzlichenVertreterseinerUnterauftragnehmermit.

DerAuftragnehmerteiltdemAuftraggeberspätestensbeiBeginnderAuftragsausführungdie Namen,dieKontaktdatenunddiegesetzlichenVertreterderLieferanten,diean Dienstleistungsaufträgenbeteiligtsind,mit.  AuftragnehmerundUnterauftragnehmerhaftenimHinblickaufdiewirtschaftlicheundfinanzielle LeistungsfähigkeitentsprechenddemUmfangderEignungsleihefürdieAuftragsausführung gemeinsam.DerAuftragnehmerhatmitdenjeweiligenUnterauftragnehmerneine dementsprechendeVereinbarungzuschließen

DiesesgiltfüralleLeistungen.

DiesesgiltfürfolgendeTeilleistungen:

Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite2von6

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Wirt-215

(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)

 DerAuftragistvomAuftragnehmeroder-imFalleinerBietergemeinschaft-voneinem TeilnehmerderBietergemeinschaftauszuführen.

DiesesgiltfüralleLeistungen.

DiesesgiltfürfolgendeTeilleistungen:

  1. Vertragsstrafen

Gemäß§11VOL/BwirdfolgendeVertragsstrafevereinbart:

BeiÜberschreitungderunter8.genanntenFristenhatderAuftragnehmeralsVertragsstrafefür einendurchihnverschuldetenVerzugzuzahlen:

fürjedenvollendetenTag %  fürjedevollendeteWoche0,50 % desjenigenTeilsderLeistung,dernichtgenutztwerdenkann.DieObergrenzederdurchVerzug entstandenenVertragsstrafebeträgt 8,00 %derderandenAuftragnehmerzuzahlenden Vergütung(ohneUmsatzsteuer).

  1. Güteprüfung

Gemäß§12VOL/BwirdzurGüteprüfungvereinbart:

  1. Annahmestelle

  2. Abnahme

FürdieAbnahmederLieferung/LeistunggiltfolgendebesondereRegelung:

Die Abnahme erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter*innen der TU Berlin. Abnahmekriterien sind die vollständige Erfüllung der Leistungsbeschreibung.

Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite3von6

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(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)

  1. VerjährungsfristfürdieMängelansprüche

Abweichendvon§14Nr.3VOL/BbeträgtdieVerjährungsfristfürdieMängelansprüche Jahr(e)nachderAbnahme.

  1. Zahlungen

(1) VorauszahlungenwerdennachfolgendemZahlungsplangeleistet:

VorauszahlungenwerdenauffälligeAbschlagszahlungenwiefolgtangerechnet:

(2) Abschlagszahlungen

werdengeleistet.  werdennichtgeleistet. werdenunterfolgendenBedingungengeleistet:

  1. Rechnungen  DerAuftragnehmerhatRechnungenin -2- facherAusfertigung,Abschlagsrechnungenfür Vorauszahlungen(Nr.15Abs.1)undfürAbschlagszahlungen(Nr.15Abs.2)in -2- facher Ausfertigungeinzureichen.

 JederRechnung,SchlussrechnungoderTeilschlussrechnunghatderAuftragnehmer Aufmaßberechnungenund-zeichnungen,Stundenlohnzettel,Lieferscheine,Wiegekarten, FremdrechnungenundandereBelege,diederAuftraggeberzurPrüfungundFeststellung benötigt,imOriginalalsUnterlagenbeizufügen.

FürdieÜbermittlungelektronischerRechnungengilt:DieRechnungensindelektronischim FormatXRechnungunterVerwendungder LeitwegID11

dienachdemOnlinezugangsgesetzkonformeRechnungseingangsplattform(OZG-RE)des BundesmittelsderangebotenenÜbertragungskanälezusenden.

Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite4von6

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Wirt-215

(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)

  1. Skontoabzüge

EswirdkeinSkontovereinbart.

AbweichendvonNr.4ZVBwirdfolgendeSkontovereinbarunggetroffen:

DasSkontobeträgt v.H.

DieSkontofristbeginntabweichendvonNr.4ZVB

fürZahlungengemäßZahlungsplanundVorauszahlungenmitdemTagederFälligkeit,

fürAbschlagszahlungenmitdemTagedesEingangsprüfbarerAufstellungenüberdie vertragsgemäßeTeillieferungoderTeilleistung.

FürSchlusszahlungengiltNr.4ZVBunverändert,fürTeilschlusszahlungenmitderMaßgabe, dassdieSkontofristnichtvorvertragsgemäßerLieferungoderLeistungdesinsich abgeschlossenenAuftragsteilsbeginnt.

  1. Sicherheitsleistung

Abweichendvon§18VOL/BhatderAuftragnehmerfolgendeSicherheit(en)zuleisten:

  1. ErgänzungderBesonderenVertragsbedingungen

DarüberhinausgeltenergänzendfolgendeBesonderenVertragsbedingungen:

BesondereVertragsbedingungenzumMindeststundenentgelt-TeilA(Wirt-214)

BesondereVertragsbedingungenzurEinhaltungderILO-Kernarbeitsnormen-TeilA(Wirt-2140)

BesondereVertragsbedingungenzurFrauenförderverordnung-TeilA(Wirt-2141)

BesondereVertragsbedingungenzurVerhinderungvonBenachteiligungen-TeilA(Wirt-2143)

BesondereVertragsbedingungenüberKontrollenundSanktionennachdemBerlinerAusschreibungs- undVergabegesetz(BerlAVG)-TeilB(Wirt-2144)

BesonderenVertragsbedingungen(BVB)überUmweltschutzanforderungen-TeilA(Wirt-2145)

Weitere:

Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite5von6

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(ZusätzlicheVertragsbedingungen–ZVB/ BesondereVertragsbedingungen-BVB)

  1. SonstigeBedingungen

Wirt-215(eVergabe)ZVB-BVB (März2025) Seite6von6

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