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Leistungsbeschreibung
Produktion des Projektfilms
„MY-CO BUILD – A Journey of Innovation“
Vergabe Nr.: OeA-206-26
Auftraggeberin:
Technische Universität Berlin, Die Präsidentin
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
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Vergabe Nr.: OeA-206-26
Inhaltsverzeichnis
-
Bezeichnung der Leistung ................................................................................................... 3
-
Datenschutz und Vertraulichkeit ........................................................................................ 3
-
Ziele und Zielgruppen ......................................................................................................... 3
-
Leistungsverzeichnis / Mindestkriterien ............................................................................. 4
4.1. Meilensteine ............................................................................................................... 4
4.2. Gestalterische Anknüpfung an die bisherigen Filmproduktionen ............................. 4
4.3. Einbindung des vorhandenen Bestandsmaterials ...................................................... 4
4.4. Konzeption und wissenschaftlich-redaktionelle Aufbereitung .................................. 5
4.5. Verbindliche Verfügbarkeit für die Dreharbeiten ...................................................... 5
4.6. Durchführung der Dreharbeiten ................................................................................ 6
4.7. Technische Mindestanforderungen ........................................................................... 6
4.8. Postproduktion und Korrekturschleifen .................................................................... 6
- Weitere grundlegend zu erbringende Leistungen .............................................................. 6
5.1. Einräumung der Nutzungsrechte ............................................................................... 7
5.2. Einhaltung der verbindlichen Termine ....................................................................... 8
5.3. Anforderungen an den/die Auftragnehmer/in .......................................................... 8
5.4. Übergabe und Dokumentation .................................................................................. 8
5.5. Beratung & Rücksprachen .......................................................................................... 8
- Optionale Leistung/en ........................................................................................................ 9
6.1. Musiklizenzen ............................................................................................................. 9
- Leistungsort ......................................................................................................................... 9
7.1. Abnahme der Leistung ............................................................................................... 9
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Termine / Ausführungszeit ............................................................................................... 10
-
Einzureichende Unterlagen ............................................................................................... 10
-
Zuschlagskriterium und Gewichtung ................................................................................ 12
10.1. Ermittlung des Wertungspreises .............................................................................. 13
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- BEZEICHNUNG DER LEISTUNG
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, die Auftraggeberin/ AG) beabsichtigt die Beauf- tragung der Produktion des Projektfilms „MY-CO BUILD – A Journey of Innovation“ über den Sonderforschungsbereich 1743 „MY-CO BUILD“.
Die Leistung umfasst insbesondere die Konzeption und redaktionelle Vorbereitung, die Durch- führung von Dreharbeiten während der internationalen Konferenz „Building with Fungi“, die Sichtung und Einbindung von bereitgestelltem Bestandsmaterial sowie die vollständige Post- produktion und finale Bereitstellung des Projektfilms.
- DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
Bei der Leistungserbringung sind die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmun- gen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Personenbezo- gene Daten sowie Bild- und Tonaufnahmen dürfen ausschließlich im für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Umfang verarbeitet werden.
Personenbezogene Daten, unveröffentlichte Forschungsergebnisse und sonstige nicht öffent- liche Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine eigene Nutzung des Materials durch den AN zu Referenz- oder Werbezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AG.
Die Zuständigkeit für die Einholung erforderlicher Einwilligungen der erkennbar abgebildeten Personen wird vor Beginn der Dreharbeiten zwischen AG und AN abgestimmt.
- ZIELE UND ZIELGRUPPEN
Der Film soll insbesondere,
• die Entstehungsgeschichte des Forschungsverbundes darstellen, • Ziele, Forschungsfragen und Ergebnisse von MY-CO BUILD vermitteln, • die Potenziale pilzbasierter Materialien für nachhaltiges Bauen darstellen, • Wissenschaftler*innen und ihre Forschungsarbeiten vorstellen, • die interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit sichtbar machen, • die Konferenz „Building with Fungi“ als Meilenstein des Forschungsprojekts doku- mentieren und • die Sichtbarkeit des Forschungsverbunds erhöhen.
Zielgruppen sind insbesondere die Wissenschaftscommunity, Förderorganisationen, Koopera- tionspartnerinnen, Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen, Vertreter*innen aus Architektur, Bauwesen und Wirtschaft, Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit.
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- LEISTUNGSVERZEICHNIS / MINDESTKRITERIEN
Im Folgenden werden die an die Filmproduktion sowie die maßgeblichen Rahmenbedingun- gen für die Leistungserbringung beschrieben. Alle Aspekte des Leistungsverzeichnisses sind von der/m Auftragnehmer*in (AN) zu erfüllen und verpflichtend, damit der vorgesehene Ein- satzzweck erfüllt werden kann.
Ist die Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien aus dem Angebot nicht eindeutig er- sichtlich bzw. werden diese nicht erfüllt, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen.
4.1. Meilensteine
Für die Leistungserbringung gelten folgende verbindliche Meilensteine:
| Meilenstein | Termin | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Auftaktgespräch | 01.10.2026 | ||||
| Vorlage und Freigabe des Treatments | spätestens 06.10.2026 | ||||
| Dreharbeiten im Rahmen der Konferenz „Building with Fungi“ | drei Tage im Zeitraum 13.–16.10.2026, in Abstimmung mit der AG | ||||
| Vorlage Rohschnitt | spätestens 23.10.2026 | ||||
| Vorlage überarbeitete Filmfassung | spätestens 02.11.2026 | ||||
| Finale Übergabe und Abnahme | spätestens 10.11.2026 |
4.2. Gestalterische Anknüpfung an die bisherigen Filmproduktionen
Der zu erstellende Projektfilm muss erkennbar an die bisherigen Filmproduktionen von MY- CO BUILD anknüpfen und eine konsistente audiovisuelle Fortführung gewährleisten.
Hierzu hat sich der AN mit den von der AG bereitgestellten bisherigen Filmproduktionen aus- einanderzusetzen und deren wesentliche gestalterische Merkmale bei der Konzeption und Umsetzung des neuen Projektfilms zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Bildsprache, Bildkomposition, Kameraführung, Licht- und Farbgestaltung, Schnitt, Ton, dramaturgische Er- zählweise und grafische Gestaltung.
Eine Beteiligung des AN an den bisherigen Filmproduktionen ist nicht erforderlich.
4.3. Einbindung des vorhandenen Bestandsmaterials
Das von der AG bereitgestellte Bestandsmaterial ist zu sichten, technisch und inhaltlich zu prüfen und – soweit technisch, inhaltlich und rechtlich geeignet – in den neuen Projektfilm einzubinden. Geeignetes Bestandsmaterial ist technisch und gestalterisch an die Neuaufnah- men anzugleichen.
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Der AN muss daher in der Lage sein, bereits vorhandenes Film- und Rohmaterial in eine neue Filmproduktion zu integrieren und gestalterisch mit neu produziertem Material zu verbinden.
Die AG stellt insbesondere folgende Informationen und Materialien bereit:
• Angaben zu MY-CO BUILD und den Forschungsprojekten, • Konferenzprogramm und Kontaktdaten relevanter Personen, • Zugang zu den vereinbarten Drehorten, • bisherige Filmproduktionen und verfügbares Rohmaterial, • Angaben zu bestehenden Nutzungsrechten, • Logos und Corporate-Design-Vorgaben sowie • gebündelte Rückmeldungen zu den vorgelegten Fassungen.
Kann Bestandsmaterial aus technischen, inhaltlichen oder rechtlichen Gründen nicht ver- wendet werden, ist die AG hierüber frühzeitig zu informieren.
4.4. Konzeption und wissenschaftlich-redaktionelle Aufbereitung
Der AN hat sich in die von der AG bereitgestellten Forschungsinhalte von MY-CO BUILD ein- zuarbeiten. Die Leistung umfasst die Auswahl relevanter Themen und Gesprächspartner*in- nen, die Vorbereitung von Interviewfragen, die redaktionelle Betreuung der Dreharbeiten sowie die wissenschaftlich sachgerechte und allgemeinverständliche Aufbereitung der In- halte.
Vor Beginn der Dreharbeiten ist ein schriftliches Treatment zu erstellen, mit der AG abzu- stimmen und von dieser freigeben zu lassen. Das Treatment muss mindestens enthalten:
• inhaltliche Leitidee, Kernbotschaften und Erzählstruktur, • Auswahl der Themen, Protagonist*innen und Interviewsituationen, • Einbindung der Konferenz- und Bestandsaufnahmen, • Beschreibung der Bild-, Ton- und Gestaltungssprache, • Analyse der gestalterischen Merkmale bisheriger Produktionen, • Konzept zur technischen und gestalterischen Verbindung bestehender und neuer Aufnahmen sowie • Dreh- und Interviewkonzept.
4.5. Verbindliche Verfügbarkeit für die Dreharbeiten
Der AN muss verbindlich gewährleisten, die Dreharbeiten an drei mit der AG abzustimmen- den Tagen im Zeitraum vom 13. bis 16.10.2026 an der Technischen Universität Berlin durch- führen zu können.
Der Drehumfang beträgt insgesamt bis zu 24 Stunden.
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4.6. Durchführung der Dreharbeiten
An den drei abzustimmenden Konferenztagen sind insbesondere folgende Aufnahmen zu er- stellen: • ausgewählte Vorträge, Diskussionen und Präsentationen, • Interviews mit Wissenschaftler*innen und Gästen, • wissenschaftlicher und informeller Austausch, • Forschungsobjekte, Modelle, Exponate und Demonstratoren sowie • atmosphärische Aufnahmen der Veranstaltung.
Die Dreharbeiten sind durch den AN eigenständig zu organisieren und so durchzuführen, dass der Konferenzablauf möglichst wenig beeinträchtigt wird.
4.7. Technische Mindestanforderungen
Der AN hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderliche Kamera-, Audio-, Licht-, Stativ- und Stabilisierungstechnik einschließlich der erforderlichen Speichermedien, Akkus und des Zubehörs bereitzustellen. Die eingesetzte Technik muss professionelle und veröffentlichungs- fähige Bild- und Tonaufnahmen gewährleisten.
Die finale Filmfassung muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: • Filmlänge: 8–12 Minuten • Bildformat: 16:9 • Auflösung: mindestens UHD/4K-Master • Sprache: Deutsch/Englisch • Untertitel: Deutsch/Englisch • Dateiformate: mindestens MP4/H.264 sowie hochauflösende Masterdatei • Bild- und Tonqualität: professionell, einheitlich und veröffentlichungsfähig • Einhaltung der Corporate-Design-Vorgaben der TU Berlin und von MY-CO BUILD.
4.8. Postproduktion und Korrekturschleifen
Der AN muss die vollständige Postproduktion übernehmen. Diese umfasst mindestens Roh- schnitt, Feinschnitt, dramaturgische und redaktionelle Bearbeitung, Einbindung von Titeln, Bauchbinden, Logos und Abspann, Farbkorrektur und Materialangleichung, Tonbearbeitung und Tonmischung sowie Mastering und Export.
Im angebotenen Leistungsumfang müssen zwei Korrekturschleifen enthalten sein.
- WEITERE GRUNDLEGEND ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN
Die folgenden Bedingungen sind von derdem Auftragnehmerin (kurz: AN) zu erfüllen und verpflichtend. Sind die vorgegebenen Bedingungen aus dem Angebot nicht eindeutig ersicht- lich bzw. werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird das Angebot von der Vergabe ausge- schlossen.
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5.1. Einräumung der Nutzungsrechte
Die AG stellt vorhandene Projektfilme und – soweit verfügbar – ausgewählte Rohaufnahmen sowie Informationen zu den bestehenden Nutzungsrechten bereit.
Der AN erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares und ausschließlich auf die Durchfüh- rung dieses Auftrags beschränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht, soweit die erforderli- chen Rechte bei der AG liegen. Das Material darf weder anderweitig genutzt noch ohne Zu- stimmung der AG an Dritte weitergegeben werden. Vor seiner Verwendung ist zu prüfen, ob die erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Persönlichkeitsrechte vorliegen. Bei rechtli- chen Zweifeln darf die Verwendung erst nach schriftlicher Freigabe durch die AG erfolgen.
Für die im Rahmen des Auftrags neu erstellten Arbeitsergebnisse sind der AG mit vollständiger Vergütung die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- rechte für alle vereinbarten Nutzungsarten einzuräumen.
Dies umfasst insbesondere: • Veröffentlichung auf Webseiten und Social-Media-Kanälen, • öffentliche Vorführung und Verwendung bei Veranstaltungen, • Nutzung für Präsentationen und Öffentlichkeitsarbeit, • Weitergabe an Projektpartner*innen und Förderorganisationen, • Vervielfältigung, Bearbeitung und Kürzung, • Erstellung von Ausschnitten und Kurzfassungen, • Untertitelung und Übersetzung sowie • Nutzung einzelner Filmsequenzen und Standbilder.
Die vorgenannte Rechteeinräumung erstreckt sich ausdrücklich auch auf das im Rahmen des Auftrags neu erstellte Rohmaterial. Dieses ist der AG nach Abschluss der Leistung vollständig in einem marktüblichen digitalen Format zu übergeben. Die AG ist insbesondere berechtigt, das Rohmaterial selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte für spätere Filmproduktionen zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuverarbeiten.
Material Dritter darf nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Rechte nachweislich vorliegen.
Sofern für die vertragsgemäße Nutzung und Bearbeitung des von der AG bereitgestellten Be- standsmaterials ein gesonderter Rechteerwerb durch die AG erforderlich ist, wird auf die Re- gelungen zur Ermittlung des Wertungspreises gemäß Ziffer 10.1 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
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5.2. Einhaltung der verbindlichen Termine
Der AN muss gewährleisten, dass die Leistung innerhalb der von der AG vorgegebenen Fristen erbracht werden kann. Insbesondere sind die Dreharbeiten im Zeitraum vom 13. bis 16.10.2026 und die finale Übergabe spätestens am 10.11.2026 verbindlich einzuhalten.
5.3. Anforderungen an den/die Auftragnehmer/in
Es wird vorausgesetzt, dass der AN über eine Spezialisierung auf die filmische Dokumentation von naturwissenschaftlichen, insb. biotechnologischen Transformationsprozessen sowie auf deren wissenschaftlich-künstlerische Begleitung verfügt. Diese Kompetenzen sind anhand von zwei Referenzen in Form von Filmprojekten der letzten 6 Jahre nachzuweisen.
Die Erfüllung der Anforderungen ist durch die unter Punkt 9 „Einzureichende Unterlagen“ fest- gelegten Nachweise zu belegen.
5.4. Übergabe und Dokumentation
Mit Abschluss der Leistung sind der AG sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten und ge- schuldeten Arbeitsergebnisse in digitaler Form zu übergeben. Die Übergabe erfolgt über einen mit der AG abgestimmten elektronischen Übertragungsweg bzw. Downloadlink.
Die Übergabe umfasst mindestens: • die finale Filmfassung in den vereinbarten Dateiformaten, • die hochauflösende Masterdatei, • das im Rahmen des Auftrags neu erstellte Rohmaterial, • verwendete Grafiken, Titel, Bauchbinden und sonstige für den Film neu erstellte Ge- staltungselemente sowie • die finalen deutschen und englischen Untertiteldateien.
Die übergebenen Dateien sind eindeutig zu benennen und strukturiert abzulegen.
5.5. Beratung & Rücksprachen
Der AN verpflichtet sich, während der gesamten Projektlaufzeit für die erforderliche fachliche und organisatorische Abstimmung mit der AG zur Verfügung zu stehen.
Dies betrifft insbesondere: • die Konzeption und Abstimmung des Treatments, • die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Dreharbeiten, • die Abstimmung zur Einbindung des bereitgestellten Bestandsmaterials, • die Abstimmung der gestalterischen Umsetzung und Einhaltung der Corporate-Design- Vorgaben, • die Abstimmung im Rahmen der Roh- und Feinschnittphase sowie • die Umsetzung der vereinbarten Korrekturen bis zur finalen Abnahme.
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Für die Projektlaufzeit ist nach Zuschlagserteilung eine feste Ansprechperson zu benennen. Erforderliche Abstimmungen erfolgen telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail.
- OPTIONALE LEISTUNG/EN
Die im Folgenden genannte Leistung ist eine optionale Leistung. Das heißt, die Anbietung ist nicht verpflichtend (kein Mindestkriterium), jedoch wünschenswert.
Die optionale Leistung ist im Angebot separat unter Angabe der zusätzlichen Kosten auszu- weisen (siehe VV-206-26 Preisblatt).
Dies bedeutet, dass die optionale Leistung grundsätzlich nicht zum Standardleistungsumfang des Bieters gehören muss – es sei denn, sie ist bereits Bestandteil des jeweiligen Standardleis- tungsumfangs. In diesem Fall ist dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen.
Die Entscheidung, ob die genannte optionale Leistung zusätzlich beauftragt wird, kann bei Zu- schlagserteilung oder während der Leistungserbringung erfolgen. Ein Anspruch auf Beauftra- gung seitens des Bieters besteht nicht.
Optionale Leistungen werden nicht in die Wertung einbezogen.
6.1. Musiklizenzen
• Beschaffung und Bereitstellung kostenpflichtiger Musiklizenzen für die Verwendung im Projektfilm einschließlich der für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nut- zungsrechte. • Die Verwendung kostenpflichtiger Musik bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch die AG.
- LEISTUNGSORT
Leistungsort für die Dreharbeiten ist die Technische Universität Berlin.
Die übrigen Leistungen können, soweit keine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist, ortsunab- hängig erbracht werden.
7.1. Abnahme der Leistung
Der fertiggestellte Projektfilm ist der AG in den vereinbarten Dateiformaten einschließlich der weiteren geschuldeten Dateien und Materialien vollständig in digitaler Form zu übergeben. Der Termin und die Art der Übergabe sind zwischen der*dem AN und der AG abzustimmen.
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Die Abnahme erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter*innen der TU Berlin. Abnahmekrite- rien sind die vollständige Erfüllung der Leistungsbeschreibung, die Umsetzung der abge- stimmten Korrekturen, die Erfüllung der technischen und gestalterischen Anforderungen, die vollständige Übergabe der vereinbarten Dateien und Materialien sowie die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte. Die Leistung muss frei von wesentlichen Mängeln sein.
Die Termine für die Abstimmung, die Vorlage der Filmfassungen und die finale Übergabe wer- den in enger Abstimmung zwischen der AG und der*dem AN nach Zuschlagserteilung verein- bart. Die finale Übergabe und Abnahme muss spätestens bis zum 10.11.2026 erfolgen. Eine Veröffentlichung des Projektfilms darf erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die AG erfolgen.
- TERMINE / AUSFÜHRUNGSZEIT
Ausführungsbeginn: Die Ausführung kann ab dem Tag der Auftragsvergabe (voraussichtlich 01.10.2026) erfolgen.
Ausführungsende: Die Leistung muss spätestens bis zum 10.11.2026 vollständig erbracht und zur Abnahme vorgelegt worden sein.
Die vereinbarten Lieferfristen sind verbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind der TU Berlin unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt dann, wenn es auf Grund von erheblichen und unvorhersehbaren Umständen politischen und/oder wirtschaftlichen Ausmaßes, zu Liefereng- pässen bzw. Störungen in den Lieferketten kommt, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen. Mit der zeitnahen Unterrichtung der TU Berlin hierüber sind auch die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlichen Lieferzeiten mitzuteilen.
- EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Neben den vom Unternehmen einzureichenden Formularen (siehe Vergabeunterlagen) sind folgende Punkte im Angebot schriftlich darzustellen. Werden die folgenden Punkte nicht schriftlich dargestellt, so wird das Angebot ausgeschlossen.
• TUB – Angebotsschreiben des Bieters: Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.
• TUB – Preisblatt (ZK1): Bitte reichen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit dem Angebot ein.
1 ZK = Zuschlagskriterium Seite 10 von 13
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• TUB – Wirt-Erklärungen (EK2): Bitte reichen Sie diese Dokumente ausgefüllt mit dem Angebot ein:
o Wirt-124 Sofern zutreffend: o Wirt-235 o Wirt-236 o Wirt-238
• Eigenerklärung – Bestätigung der Verfügbarkeit (MK3): Mit dem Angebot ist zu be- stätigen, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene Person bzw. das vorgese- hene Projektteam für die Durchführung der Dreharbeiten an drei mit der AG abzu- stimmenden Tagen im Zeitraum vom 13.10.2026 bis 16.10.2026 verbindlich zur Ver- fügung steht. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Zeitraums ist Mindestkriterium.
• Nachweise zur fachlichen Eignung (EK): Mit dem Angebot sind zwei Referenzprojekte aus den vergangenen sechs Jahren ein- zureichen. Umfang und Format: Filme mit einer Dauer von min. 5 Minuten; Weblink Die einzureichenden Unterlagen müssen belegen, dass der Bieter über spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen in der filmischen Dokumentation von naturwissenschaft- lichen, insb. biotechnologischen Transformationsprozessen sowie auf deren wissen- schaftlich-künstlerische Begleitung verfügt, und in der Lage ist, komplexe wissenschaft- liche, insbesondere naturwissenschaftliche oder biotechnologische Inhalte fachlich korrekt, verständlich und visuell ansprechend für unterschiedliche Zielgruppen aufzu- bereiten.. Jeder Nachweis muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: • Abschluss innerhalb der vergangenen sechs Jahr • Produktion eines dokumentarischen Projekt-, Image oder Wissenschaftsfilms • Abdeckung des Themengebiets naturwissenschaftlicher, insb. biotechnologischer Transformationsprozesse • Durchführung wesentlicher Produktionsleistungen durch den Bieter Zu jedem Nachweis sind mindestens folgende Angaben zu machen: Titel des Projekts, das Produktionsjahr, der Auftraggeber, eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs sowie die konkret vom Filmteam erbrachten Leistungen.
2 EK = Eignungskriterium 3 MK = Mindestkriterium (Mindestanforderung) Seite 11 von 13
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• Arbeitsproben (EK): Mit dem Angebot sind zwei Arbeitsproben bereits realisierter Filmproduktionen einzureichen bzw. zugänglich zu machen.
Umfang und Format: Filme mit einer Dauer von min. 5 Minuten; Weblink
Die Arbeitsproben müssen belegen, dass der Bieter über Kenntnisse und Erfahrungen in der Verbindung unterschiedlicher Drehorte, Interviews und gegebenenfalls Archiv- material zu einem gestalterisch einheitlichen Gesamtfilm verfügt und bereits Filmpro- duktionen mit wissenschaftliche oder technisch anspruchsvollen Inhalten erfolgreich umgesetzt hat.
Jede Arbeitsprobe muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: • verständliche und visuell ansprechende Vermittlung komplexer wissenschaftlicher, technischer oder vergleichbarer fachlicher Inhalte • professionelle Qualität hinsichtlich Dramaturgie, Kameraarbeit, Bildgestaltung, Schnitt, Ton und Einbindung von Interviews • Durchführung wesentlicher Produktionsleistungen durch den Bieter
Zu jeder Arbeitsprobe sind mindestens folgende Angaben zu machen: Titel des Pro- jekts, das Produktionsjahr, der Auftraggeber, eine kurze Beschreibung des Leistungs- umfangs sowie die konkret vom Filmteam erbrachten Leistungen.
• TUB – Eigenerklärung zum Rechteerwerb am Bestandsmaterial (ZK): Bitte reichen Sie die Eigenerklärung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Die Berücksichtigung eines ggf. erforderlichen gesonderten Rechteerwerbs bei der Er- mittlung des Wertungspreises richtet sich nach Ziffer 10.1 dieser Leistungsbeschrei- bung.
- ZUSCHLAGSKRITERIUM UND GEWICHTUNG
Unter Berücksichtigung aller Umstände wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Angebots. Daher liegt es im Interesse des Bieters, alle angeforderten Informationen so detailliert und korrekt wie möglich zur Verfügung zu stellen.
Zuschlagskriterium ist zu 100,00 % der Gesamtangebotsnettopreis.
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Zuschlagskriterium ist der Gesamtangebotspreis netto für die verbindlich zu beauftragenden Leistungen. Optionale Leistungen werden nicht in die Wertung einbezogen, sind jedoch ge- sondert im Angebot auszuweisen.
10.1. Ermittlung des Wertungspreises
Für die Erstellung des Projektfilms ist die Einbindung bereits vorhandenen Film- und Rohma- terials vorgesehen. Die für die Nutzung und Bearbeitung dieses Bestandsmaterials erforderli- chen Rechte liegen derzeit bei einem Marktteilnehmer, der zugleich als Bieter an diesem Vergabeverfahren teilnehmen kann.
Um die ausgeschriebene Leistung auch für andere Marktteilnehmer zugänglich zu machen und einen Wettbewerb zu ermöglichen, besteht für die Auftraggeberin die Möglichkeit, die für die vertragsgemäße Nutzung und Bearbeitung des Bestandsmaterials durch einen ande- ren Auftragnehmer erforderlichen Rechte gesondert zu erwerben. Für diesen Rechteerwerb liegt der Auftraggeberin ein verbindlicher Preis in Höhe von 3.500,00 € netto vor.
Wird der Zuschlag auf einen Bieter erteilt, bei dessen Beauftragung ein gesonderter Erwerb dieser Rechte erforderlich ist, entstehen der Auftraggeberin zusätzlich zum angebotenen Ge- samtangebotspreis Kosten in Höhe von 3.500,00 € netto. Diese unmittelbar mit der Zu- schlagsentscheidung verbundenen zusätzlichen Kosten werden bei der Angebotswertung be- rücksichtigt.
Der für die Wertung maßgebliche Preis wird daher wie folgt ermittelt:
Wertungspreis netto = Gesamtangebotspreis netto + ggf. 3.500,00 € netto für den erfor- derlichen Rechteerwerb am Bestandsmaterial
Verfügt der jeweilige Bieter bereits über die für die vertragsgemäße Verwendung des Be- standsmaterials erforderlichen Rechte und entstehen der Auftraggeberin infolge seiner Be- auftragung keine zusätzlichen Kosten für den Rechteerwerb, erfolgt keine Hinzurechnung.
Maßgeblich für die Zuschlagsentscheidung ist der niedrigste Wertungspreis netto.
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