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Bundesministerium für Forschung, Aktenzeichen: 04513-9/4(2026) Technologie und Raumfahrt
Fragen- und Antwortkatalog zur Ausschreibung des Dienstleistungsauftrages
„Potenzialanalyse im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms PEKA für das Bun- desministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt“
Stand: 26.08.2026
- Frage: Ist die geforderte Mindestmitarbeiterzahl von fünf Mitarbeitenden gemäß Ziffer VI.1 des Bieterbogens auch dann erfüllt, wenn die betreffenden Personen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Bieter stehen, sondern als freie Mitarbeiter:innen beziehungsweise Unterauftragnehmer:innen auf Grundlage verbindlicher Dienst- oder Kooperationsvereinbarungen für den Auftrag zur Verfügung stehen? Kann die Anforderung alternativ im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch Kapazitäten anderer Unternehmen erfüllt werden?
Antwort: Die erforderliche Mindestmitarbeiterzahl kann einerseits durch Mitarbeitende, welche in einem Arbeitsverhältnis zum Bieter stehen, oder aber durch das Ein- setzen von Unterauftragnehmenden bzw. eines Unterauftragnehmers erfüllt wer- den, sofern die Eignung des/der Unterauftragnehmenden im Rahmen der Eig- nungsleihe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, geliehen wird. In Bezug auf die Unterauftragsvergabe sowie die Eignungsleihe wird auf Punkt 2.7 ff. der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
- Frage: Bieterfrage zu Leistungsbeschreibung 3.1 und Bewerbungsbedingungen 5.1 c
Gemäß Leistungsbeschreibung 3.1 sind für die psychometrischen Testverfah- ren sämtliche Fragen und Antwortmöglichkeiten bereitzustellen. Demgegenüber sieht Ziffer 5.1 c für die Angebotsdarstellung lediglich 2 bis 3 Beispielfragen bzw. -thesen je Testsequenz vor. Ein Großteil der von uns eingesetzten psychometrischen Verfahren basiert auf eigenentwickelten, urheberrechtlich geschützten Verfahren mit umfangreichen Itempools. Eine vollständige Offenlegung sämtlicher Items würde den Test- schutz sowie den Schutz geistigen Eigentums beeinträchtigen. Wir bitten daher um Klarstellung, ob zur fachlichen Prüfung der Verfahren die Bereitstellung repräsentativer Beispielfragen bzw. -thesen einschließlich Antwort- möglichkeiten sowie zeitlich begrenzter Testzugänge ausreichend ist oder ob die vollständige Offenlegung sämtlicher Testitems gefordert wird.
Antwort: Zu unterscheiden ist hier der geforderte Umfang des Angebots (Besondere Be- werbungsbedingungen) und der geforderte Umfang des (mit dem AG abgestimm- ten und) finalisierten Konzepts (Leistungsbeschreibung): Das im Rahmen der Angebotsabgabe geforderte Konzept muss im Bereich der psychometrischen Testverfahren zwei bis drei Beispielfragen bzw. –thesen dar- stellen (siehe Besondere Bewerbungsbedingungen Ziff. 5.1c). Wenn das Verga- beverfahren beendet ist und der Zuschlag erteilt wurde, erstellt der AN in Abstim- mung mit dem AG das finale Konzept in der Konzeptionsphase (siehe Leistungs- beschreibung Ziff. 3.1, Einheitsleistung E1). Inhalt des finalisierten Konzepts sind alle Fragen / Thesen der psychometrischen Testverfahren. Sollte es aus rechtli- chen Gründen nicht möglich sein, alle Fragen / Thesen der psychometrischen Testverfahren im Konzept niederzuschreiben, kann der Auftraggeber diese je-
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doch über die zeitlich begrenzten Testzugänge einsehen. Auf diese Art ist sicher- gestellt, dass der Auftraggeber alle Fragen / Thesen einsehen kann. Es ist somit nicht zwingend erforderlich, die Fragen / Thesen schriftlich im Konzept offenzu- legen. Hingegen ist es zwingend erforderlich, die Testzugänge zur Verfügung zu stellen, sodass der Auftraggeber alle Fragen / Thesen einsehen kann.