Bieterfragen und Antworten Stand 04.09.2026.pdf

Potenzialanalysen für Führungskräfte im Personalentwicklungsprogramm PEKA

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:20 (Europe/Berlin)

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Bundesministerium für Forschung, Aktenzeichen: 04513-9/4(2026) Technologie und Raumfahrt

Fragen- und Antwortkatalog zur Ausschreibung des Dienstleistungsauftrages

„Potenzialanalyse im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms PEKA für das Bun- desministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt“

Stand: 04.09.2026

  1. Frage: Ist die geforderte Mindestmitarbeiterzahl von fünf Mitarbeitenden gemäß Ziffer VI.1 des Bieterbogens auch dann erfüllt, wenn die betreffenden Personen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Bieter stehen, sondern als freie Mitarbeiter:innen beziehungsweise Unterauftragnehmer:innen auf Grundlage verbindlicher Dienst- oder Kooperationsvereinbarungen für den Auftrag zur Verfügung stehen? Kann die Anforderung alternativ im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch Kapazitäten anderer Unternehmen erfüllt werden?

Antwort: Die erforderliche Mindestmitarbeiterzahl kann einerseits durch Mitarbeitende, welche in einem Arbeitsverhältnis zum Bieter stehen, oder aber durch das Ein- setzen von Unterauftragnehmenden bzw. eines Unterauftragnehmers erfüllt wer- den, sofern die Eignung des/der Unterauftragnehmenden im Rahmen der Eig- nungsleihe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, geliehen wird. In Bezug auf die Unterauftragsvergabe sowie die Eignungsleihe wird auf Punkt 2.7 ff. der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.

  1. Frage: Bieterfrage zu Leistungsbeschreibung 3.1 und Bewerbungsbedingungen 5.1 c

Gemäß Leistungsbeschreibung 3.1 sind für die psychometrischen Testverfah- ren sämtliche Fragen und Antwortmöglichkeiten bereitzustellen. Demgegenüber sieht Ziffer 5.1 c für die Angebotsdarstellung lediglich 2 bis 3 Beispielfragen bzw. -thesen je Testsequenz vor. Ein Großteil der von uns eingesetzten psychometrischen Verfahren basiert auf eigenentwickelten, urheberrechtlich geschützten Verfahren mit umfangreichen Itempools. Eine vollständige Offenlegung sämtlicher Items würde den Test- schutz sowie den Schutz geistigen Eigentums beeinträchtigen. Wir bitten daher um Klarstellung, ob zur fachlichen Prüfung der Verfahren die Bereitstellung repräsentativer Beispielfragen bzw. -thesen einschließlich Antwort- möglichkeiten sowie zeitlich begrenzter Testzugänge ausreichend ist oder ob die vollständige Offenlegung sämtlicher Testitems gefordert wird.

Antwort: Zu unterscheiden ist hier der geforderte Umfang des Angebots (Besondere Be- werbungsbedingungen) und der geforderte Umfang des (mit dem AG abgestimm- ten und) finalisierten Konzepts (Leistungsbeschreibung): Das im Rahmen der Angebotsabgabe geforderte Konzept muss im Bereich der psychometrischen Testverfahren zwei bis drei Beispielfragen bzw. –thesen dar- stellen (siehe Besondere Bewerbungsbedingungen Ziff. 5.1c). Wenn das Verga- beverfahren beendet ist und der Zuschlag erteilt wurde, erstellt der AN in Abstim- mung mit dem AG das finale Konzept in der Konzeptionsphase (siehe Leistungs- beschreibung Ziff. 3.1, Einheitsleistung E1). Inhalt des finalisierten Konzepts sind alle Fragen / Thesen der psychometrischen Testverfahren. Sollte es aus rechtli- chen Gründen nicht möglich sein, alle Fragen / Thesen der psychometrischen

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Testverfahren im Konzept niederzuschreiben, kann der Auftraggeber diese je- doch über die zeitlich begrenzten Testzugänge einsehen. Auf diese Art ist sicher- gestellt, dass der Auftraggeber alle Fragen / Thesen einsehen kann. Es ist somit nicht zwingend erforderlich, die Fragen / Thesen schriftlich im Konzept offenzu- legen. Hingegen ist es zwingend erforderlich, die Testzugänge zur Verfügung zu stellen, sodass der Auftraggeber alle Fragen / Thesen einsehen kann.

  1. Frage: In den Besonderen Bewerbungsbedingungen wird für eine leitende weibliche Mitarbeiterin sowie einen weiteren leitenden Mitarbeitenden jeweils der Nach- weis eines abgeschlossenen postgradualen Studiums (Master) im Bereich Psy- chologie gefordert.

Wir bitten um Klarstellung, ob ein an einer deutschen Universität erworbener Dip- lomabschluss im Studiengang Psychologie, der einem universitären wissen- schaftlichen Abschluss in Psychologie entspricht, für den genannten Eignungs- nachweis als gleichwertig anerkannt wird.

Antwort: Ja, der genannte Diplomabschluss wird für den Eignungsnachweis als gleichwer- tig anerkannt.

  1. Frage: im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen ist für uns nicht eindeutig ersichtlich, wie mit den bei erforderlichen Präsenzterminen anfallenden Reisekosten zu ver- fahren ist.

Wir bitten daher um Klarstellung, ob Reise- und ggf. Übernachtungskosten für die Teilnahme an vor Ort stattfindenden Terminen vom Auftraggeber übernommen werden bzw. gesondert abgerechnet werden können oder ob diese Kosten durch den Bieter bereits in die angebotenen Preise einzukalkulieren sind.

Antwort: Diese Kosten sind vom Bieter im Angebotspreis einzukalkulieren.

  1. Frage: In der Unterlage 9.1 Leistungsbeschreibung wird unter dem Punkt 4.2 von ei- nem abgeschlossenen postgradualen Studium (Master) im Bereich Psychologie gesprochen. Würden auch Personen dieses Eignungskriterium erfüllen, die bspw. einen Master in Wirtschaftspsychologie, Soziologie oder BWL mit Schwerpunkt Personal haben?

Antwort: Nein, die genannten Abschlüsse erfüllen das Eignungskriterium nicht.

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