6. Eigenerklärung RUS.docx

Potenzialanalysen für Führungskräfte im Personalentwicklungsprogramm PEKA

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:20 (Europe/Berlin)

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Aktenzeichen: 04513-9/4(2026)
Name des Erklärenden (Bieter/Bietergemeinschaft/Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer/Lieferant[1]):

Eigenerklärung

zur Erbringung der folgenden Leistung:

Potenzialanalyse im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms PEKA für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin oder der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben können.

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Ort, Datum Name

  1. Das Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot betrifft nicht nur Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw. unmittelbarer Auftragnehmer sind. Erfasst sind auch folgende mittelbar an der Auftragsausführung bzw. dem Vergabeverfahren beteiligte Personen und Unternehmen:

    Unterauftragnehmer

    Lieferanten

    Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.

    Das gilt allerdings nur dann, wenn auf diese individuell jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.

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