10. Hinweisblatt zum Datenschutz.pdf

Potenzialanalysen für Führungskräfte im Personalentwicklungsprogramm PEKA

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweisblatt zum Datenschutz

im Vergabeverfahren

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist dem Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein besonderes Anliegen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung von personenbezogenen Daten mitzuteilen:

 Artikel 13 Abs. 1 Buchst. a) und b) DSGVO

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das

Bundesministerium für Forschung; Technologie und Raumfahrt D-53170 Bonn Telefon: +49 (0)228 9957-0 Fax: +49 (0)228 99578-3601 elektronische Post: bmftr@bmftr.bund.de DE-Mail: poststelle@bmftr-bund.de-mail.de

Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n des BMFTR:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt „Datenschutzbeauftragte/r“ D-53170 Bonn Telefon: +49 (0)228/9957-3369 Fax: +49 (0)228/9957-8-3369 elektronische Post: datenschutz@bmftr.bund.de

 Artikel 13 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO

Die von Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem Verfahren und in Vorbereitung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. b) und c) DSGVO i.V.m. §§ 7, 55 BHO und den vergaberechtlichen Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im erforderlichen Umfang verarbeitet.

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Im Falle einer Beauftragung, werden die erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. von Ihnen und oder Ihren Unterauftragnehmer/n oder dem/den Mitglied/ern der Bietergemeinschaft gem. Artikel 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

 Artikel 13 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO

Das Verfahren wird ggf. durch einen Dienstleister des BMFTR unterstützt. Dieser verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in diesem Verfahren in unserem Auftrag.

Das BMFTR oder ggf. der Dienstleister, der uns in diesem Verfahren unterstützt, ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu werden Ihre personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an die dafür verantwortliche Stelle weitergeleitet (Bundesamt für Justiz).

Europaweites Vergabeverfahren

Vor dem Vertragsschluss werden die Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen, in europaweiten Vergabeverfahren gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert. Nach dem Vertragsschluss werden die nicht berücksichtigten Bewerber und Bieter gemäß § 62 Abs. 2 VgV zusätzlich auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots informiert.

Nationales Vergabeverfahren

Nach dem Abschluss eines nationalen Vergabeverfahrens werden die nichtberücksichtigten Bewerber und Bieter gemäß § 46 UVgO auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots informiert.

 Artikel 13 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO

Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert.

Soweit eine Beauftragung erfolgt, verlängert sich diese Frist um die Dauer des Vertragsverhältnisses.

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 Artikel 13 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO

Sie haben gegenüber dem BMFTR ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte können Sie sowohl elektronisch unter bmftr@bmftr.bund.de oder poststelle@bmftr-bund.de-mail.de als auch postalisch unter der o. g. (s. obige Angaben zu Artikel 13 Abs. 1 Buchst. a) und b) DSGVO) Postanschrift geltend machen.

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Artikel 13 Abs. 2 Buchst. d) DSGVO

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) zu. Artikel 13 Abs. 2 Buchst. e) DSGVO

Soweit Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen, kann insbesondere über die Eignung und somit über Ihr Angebot nicht abschließend entschieden werden. Dies hat zur Folge, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt und infolgedessen auch keine Beauftragung erfolgen kann. Art. 13 Abs. 3 DSGVO

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie erhoben wurden, so stellt das BMFTR den betroffenen Personen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.

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