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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Leistungsbeschreibung
Potenzialanalyse im Rahmen des
Personalentwicklungsprogramms PEKA
für das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
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1 Gegenstand und Ziel des Personalentwicklungsprogramms PEKA ................................ 1 2 Inhaltlich-konzeptionelle Rahmenbedingungen .............................................................. 3 2.1 Anforderungs- und kompetenzbasiertes Verfahren.................................................. 3 2.2 Einzel-Assessment und Methodenvielfalt ................................................................ 3 3 Aufgaben des Auftragnehmers ....................................................................................... 4 3.1 Konzeption (Einheitsleistung E1) ............................................................................. 4 3.2 Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation einer Potenzialanalyse (Einheitsleistung E2) .......................................................................................................... 5 3.2.1 Vorbereitung .................................................................................................... 6 3.2.2 Durchführung ................................................................................................... 7 3.2.3 Dokumentation (im Nachgang) ........................................................................12 3.3 Evaluation (Einheitsleistungen E3 bis E7) ..............................................................13 3.3.1 Regelmäßige Evaluation (Einheitsleistung E3) ................................................13 3.3.2 Einmalige übergreifende Abschlussevaluation (Einheitsleitungen E4 bis E7) ..14 3.4 Überarbeitungsgespräch zur Umgestaltung des Konzeptes (Einheitsleistung E8) ..16 3.5 Erarbeitung neuer Fallszenarien für Gesprächssimulation/Rollenspiel (Einheitsleistung E9) .........................................................................................................16 4 Allgemeine Rahmenbedingungen ..................................................................................17 4.1 Arbeitssprache .......................................................................................................17 4.2 Einzusetzendes Personal .......................................................................................17 4.3 Nutzungsrechte ......................................................................................................18 4.4 Kommunikation mit dem AG ...................................................................................18 4.5 Dateiformat ............................................................................................................18 4.6 Nachhaltigkeit .........................................................................................................19 4.6.1 Papier & Printprodukte ....................................................................................19 4.6.2 Durchführung von Besprechungen und Dienstreisen.......................................19 4.6.3 Soziale Nachhaltigkeit .....................................................................................20 4.7 Sponsoring und Korruptionsprävention...................................................................20 4.8 Abrufübersicht ........................................................................................................20 4.9 Unterstützung bei Anfragen ....................................................................................21 4.10 Datenschutz und Vertraulichkeit .............................................................................21 4.11 Dienstsitz des AG ...................................................................................................21 5 Anlagen .........................................................................................................................22
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1 Gegenstand und Ziel des Personalentwicklungsprogramms PEKA
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, Auftraggeber /
AG) mit seinen Dienstsitzen in Bonn und Berlin ist in einem kontinuierlichen
Verbesserungsprozess dabei, sein Personalmanagement bzw. seine Personalentwicklung
(PE) den aktuellen Gegebenheiten und Standards anzupassen. Oberstes Ziel ist es dabei,
unter Beachtung der für den öffentlichen Dienst bestehenden Rahmenbedingungen, die
bestmöglichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass qualifiziertes Personal gewonnen
und vorhandenes Personal gehalten und gezielt weiterentwickelt werden kann. Den
Führungskräften kommt dabei in der heutigen Arbeitswelt, die von hohen Anforderungen und
unterschiedlichen anspruchsvollen Spannungsfeldern geprägt ist, eine besondere Bedeutung
zu. Die Führungskräfte des BMFTR sahen sich zuletzt neben den grundsätzlichen
Herausforderungen zusätzlich mit einem umfassenden Veränderungsprozess konfrontiert:
Während die komplette Abteilung Bildung in das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wechselte und somit zahlreiche Mitarbeitende das
BMFTR verließen, nahmen eine Reihe neuer Mitarbeitender aus anderen Ressorts dauerhaft
ihre Tätigkeit im BMFTR auf. Es entstanden neue Referate und neue Abteilungszuschnitte.
Dabei ging die Umstrukturierung weit über das übliche Maß hinaus, so dass der Bedarf an
Austausch, Vernetzung und Qualifizierung - aufgrund der hohen Anzahl neuer Führungskräfte
- nach wie vor sehr hoch ist. Bereits in den „Eckpunkten zur Personalentwicklung des BMFTR“ (Anlage 1) ist festgehalten, dass die Wahrnehmung von Führungsaufgaben besondere Fähigkeiten und Kompetenzen
erfordert. Kommunikative und integrative Fähigkeiten, soziale und strategische Kompetenzen
müssen hierfür gleichermaßen entwickelt sein. Das Auswahlverfahren des BMFTR für
Referatsleitungen ist darauf ausgelegt, das Führungsprofil des BMFTR vor dem Hintergrund
der Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt zu schärfen. Gerade in Zeiten des
Wandels braucht es Führungskräfte, die Orientierung geben, innovative Lösungen fördern und
ein starkes Team leiten können. Das Verfahren baut auf den Führungs- und
Kooperationsleitlinien (Anlage 2), die die Grundlage bilden für die Zusammenarbeit und für ein gemeinsames Führungsverständnis, sowie den „Anforderungsdimensionen Referatsleitungen
- Führungskompetenzen im BMFTR“ (Anlage 3) auf. Beide sind sämtlichen Personalmaßnahmen für Führungskräfte und damit auch dem Personalentwicklungsprogramm PEKA (PotenzialEntwicklung – KompetenzAusbau) sowie der Kompetenz-Übungen-Matrix zugrunde zu legen. Da zurzeit an einem
ressortübergreifenden Anforderungs- und Kompetenzprofil gearbeitet wird, ist gleichzeitig
nicht auszuschließen, dass es innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu
Anpassungen bzw. Änderungen an den zugrundeliegenden Kompetenzen und daraus
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resultierend an der Kompetenz-Übungen-Matrix kommt. Der Auftragnehmer (AN) sollte eine
solche ggf. erforderliche Anpassung berücksichtigen.
Auf der Grundlage der beschriebenen Vorgaben wurden in den Jahren 2021, 2022, 2024 und
2025 vier Durchläufe des Personalentwicklungsprogramms PEKA durchgeführt. Weitere
Durchläufe sind nun in den Jahren 2027-2030 über die Vergabe einer Rahmenvereinbarung
geplant. Bei dem Programm handelt es sich um ein fakultatives Angebot, das von den
Führungskräften auf Referatsleitungsebene des BMFTR gut angenommen wird. Pro Durchlauf ist (je nach Interessentenlage) mit 10 – 25 Personen zu rechnen. Ein Durchlauf findet höchstens einmal pro Jahr statt. Inhaltlich liegt der Fokus dabei auf der Weiterentwicklung der
(Führungs-)Persönlichkeit, der Reflexionsfähigkeit und der Entwicklung überfachlicher
Kompetenzen sowie einem Abgleich des jeweiligen Selbst- und Fremdbildes. Ein weiterer
Aspekt ist, dass die teilnehmenden Referatsleitungen durch die Teilnahme an dem Programm
bestmöglich auf die nächste Funktionsebene der Unterabteilungsleitung (UAL) vorbereitet
werden. Es wird also auch von einigen Teilnehmenden als Trainingsmaßnahme für den
nächsten Karriereschritt verstanden.
Auch wenn die Teilnahme am Programm PEKA freiwillig ist, beinhaltet PEKA für die
Teilnehmenden einen verbindlichen Aufbau der drei nachfolgenden Bausteine:
-
Potenzialanalyse,
-
Individuelles Coaching, das sich an den Entwicklungsfeldern, die die Potenzialanalyse
aufgezeigt hat, orientiert bzw. dort ansetzt,
- Flankierende Workshopreihe zu relevanten Führungsthemen.
Nachfolgend geht es ausschließlich um die Auftragsvergabe im Wege einer
Rahmenvereinbarung für Baustein 1, die Potenzialanalyse. Die beiden weiteren
Bausteine sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung bzw. dieses
Vergabeverfahrens.
Die Potenzialanalyse soll folgende Ziele im Fokus haben:
Den Teilnehmenden wird ein Abgleich zwischen Selbst- und Fremdbild sowie
das Erkennen von Stärken und Entwicklungsfeldern ermöglicht.
Selbstreflexion wird angeregt.
Persönlichkeit und überfachliche Kompetenzen werden weiterentwickelt.
Insbesondere Frauen werden auf einen nächsten Karriereschritt vorbereitet.
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2 Inhaltlich-konzeptionelle Rahmenbedingungen
2.1 Anforderungs- und kompetenzbasiertes Verfahren
Mit Baustein 1 (Potenzialanalyse) soll das Potenzial der Teilnehmenden im Hinblick auf die
nächsthöhere Führungsebene sowie die mit dieser Funktion verbundenen Anforderungen und
überfachlichen Kompetenzen erhoben werden. Als Grundlage für die Beobachtung und Bewertung dienen die „Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR“. Gleichzeitig sind aber Rolle, Funktion und Aufgaben der Unterabteilungsleitung in das Verfahren einzubinden (bspw. über das Fallszenario bei der Verhaltenssimulation oder
über das Interview). Welche Kompetenzen in welcher Übung im Rahmen der Potenzialanalyse
durch den AN zu beobachten und zu bewerten ist, ergibt sich aus der Kompetenz-Übungen-
Matrix (s. S. 8), die durch den AG zur Verfügung gestellt wird. Anpassungen oder Änderungen
daran im Laufe der Rahmenvereinbarung sind möglich.
2.2 Einzel-Assessment und Methodenvielfalt
Die gesamte Personalentwicklungsmaßnahme soll Angebotscharakter haben, also freiwillig
sein. Das Ergebnis der Potenzialanalyse soll der Dienststelle nicht offengelegt werden, sondern nur den Teilnehmenden gegenüber mitgeteilt werden. Es wird im Anschluss – nach Abschluss der Potenzialanalyse und Start des zweiten Bausteins des Programms, des
Coachings - ausschließlich zwischen den einzelnen Teilnehmenden und den Coaches
thematisiert. Aus diesen Gründen kommt als Verfahren für die Potenzialanalysen nur ein
Einzel-Assessment in Betracht.
Bei der Potenzialerfassung sollen verschiedene Methoden miteinander kombiniert werden
(u.a. psychometrische Testverfahren, Selbsteinschätzung, verhaltensorientierte Übungen,
Interview). Die Übungen müssen geeignet sein, die entsprechenden „Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR“ beobachten und bewerten zu können. Gleichzeitig sollen sie sich in die Kultur und Arbeitsweise
des BMFTR einfügen, d.h. sie müssen realistisch sein und die Arbeitspraxis des BMFTR,
insbesondere die Aufgaben einer Unterabteilungsleitung, widerspiegeln.
Das Verfahren muss transparent, verständlich und in der persönlichen Interaktion zwischen
den beobachtenden Personen und der teilnehmenden Person in einem vertretbaren Zeitraum
durchführbar sein (pro Person ca. 5 Zeitstunden - exklusive der vorab online durchzuführenden psychometrischen Testverfahren, der Vorbereitung der Selbstpräsentation oder des „Twenty Statements Test (TST)“ und der Vorbereitung der Fallstudie „Rückschau auf ein Projekt, eine Aufgabe oder eine Herausforderung“). Das Ergebnis soll dokumentiert werden. Weitere Einzelheiten werden nachfolgend beschrieben.
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3 Aufgaben des Auftragnehmers
3.1 Konzeption (Einheitsleistung E1)
Die Konzeption der Potenzialanalyse ist eine Einheitsleistung. Einheitsleistungen werden in
der Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Bedarf des AG abgerufen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 RV).
Der Abruf dieser Einheitsleistung erfolgt unmittelbar nach erfolgter Zuschlagserteilung. Die
Mindest- und Höchstabnahmemenge der Einheitsleistung E1 für die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beträgt 1 Stück.
Nach Zuschlagserteilung werden in einem digitalen Auftaktgespräch zwischen AG und AN (ca.
1-2 Zeitstunden, im Februar 2027) die Inhalte des auszuarbeitenden Konzepts und die vom
AG gewünschten Schwerpunkte und Zielsetzungen, auch anhand der im Angebot
eingereichten Vorschläge des AN, näher besprochen.
Das Konzept soll mindestens folgende Inhalte umfassen:
Ablauf der Potenzialanalyse (Ablaufplan)
Vorbereitung der Potenzialanalyse: sämtliche Dokumente, die damit im
Zusammenhang stehen, u.a. Textentwürfe für die Kommunikation per Mail mit den
Teilnehmenden.
Durchführung der Potenzialanalyse: sämtliche Dokumente, die damit im
Zusammenhang stehen, u.a.
- Instruktion für die Teilnehmenden für die Durchführung der psychometrischen
Testverfahren (1) sowie sämtliche Fragen und Antwortmöglichkeiten (2) und
Zurverfügungstellung von drei zeitlich begrenzten Testzugängen (3) für das
Referat Z13, damit der AG die technische Machbarkeit testen und die Inhalte
der psychometrischen Testverfahren prüfen kann.
- Beobachtungs- und Bewertungsbögen, jeweils einen pro Übung auf der Basis
der Kompetenz-Übungen-Matrix.
- Instruktion für die Teilnehmenden zur Erarbeitung und zum Vortragen der
Selbstpräsentation.
- Instruktion für die Teilnehmenden zur Bearbeitung des „Twenty Statements Tests (TST)“.
- Instruktion für die Teilnehmenden zur Erarbeitung der Fallstudie „Rückschau auf ein Projekt, eine Aufgabe oder eine Herausforderung“.
- Instruktion für die Teilnehmenden und den/die betreffende/n Rollenspieler/in für
die Gesprächssimulation/das Rollenspiel.
- Interviewleitfaden sowie mögliche weitere Frageoptionen zu allen inhaltlichen
Bereichen des anforderungsorientierten / biografischen Leitfaden-interviews.
- Beschreibung des Durchführungsprozesses/Ablaufes für das mündliche
Feedback-Gespräch.
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Dokumentation der Potenzialanalyse (Muster des schriftlichen Entwicklungsberichts)
Evaluation der Potenzialanalyse: sämtliche Dokumente oder Tools, die damit im Zusammenhang stehen, u.a.
- Umsetzung der vom AG übermittelten Evaluationsfragen an die Teilnehmenden
für die regelmäßige Evaluation durch den AN in ein digitales und webbasiertes
Tool sowie Übermittlung des entsprechenden Links.
- Erarbeitung der Einschätzungsbögen für die Beobachtenden der
Potenzialanalyse zu den vier Themenbereichen: 1. Organisatorisches/Zeitplan
- Methoden/Elemente 3. Feedback-Gespräche mit den Teilnehmenden 4.
schriftlicher Entwicklungsbericht. Es gibt keine festgelegten Formulierungen für
die Fragen.
- Einmalige Abschlussevaluation: Erarbeitung einer Vorgehensweise zur
Einschätzung der Zweckmäßigkeit und Zielerreichung der Maßnahme.
Im Anschluss an das digitale Auftaktgespräch erarbeitet der AN das Konzept und übersendet
es spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Termin (Konzeptgespräch) per Mail an den AG.
In diesem digitalen Konzeptgespräch (ca. 1- 2 Zeitstunden, im März 2027) stellt der AN das
Konzept vor. Gleichzeitig hat der AG die Möglichkeit, konzeptionelle oder redaktionelle
Änderungswünsche zu äußern. Diese arbeitet der AN im Anschluss in das Konzept ein und
übersendet dieses in überarbeiteter Form spätestens zwei Wochen nach dem digitalen
Konzeptgespräch per Mail an den AG. Die finale Abstimmung des Konzepts erfolgt in einer
Überarbeitungsschleife schriftlich per Mail zwischen AG und AN. Das Konzept muss vom AG
abgenommen werden.
In den beiden vorgesehenen Gesprächen werden inhaltliche und organisatorische Punkte, die
für die Umsetzung des Konzepts relevant sind, ebenso wie mögliche Rückfragen geklärt. Die
Organisation der zwei Termine (bspw. Terminabstimmung, Versendung der Einwahldaten
sowie Protokollierung der Ergebnisse) führt der AN federführend durch. Das Ergebnisprotokoll
der Termine versendet der AN eigenständig innerhalb von fünf Werktagen nach dem
jeweiligen Termin. Die Terminabstimmung zu den zwei Terminen (Auftaktgespräch,
Konzeptgespräch) beginnt der AN mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn.
3.2 Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation einer Potenzialanalyse (Einheitsleistung E2)
Die nachfolgend beschriebene Vorbereitung (erstes Quartal eines jeden
Durchführungsjahres), Durchführung und Dokumentation (zweites Quartal eines jeden
Durchführungsjahres) einer Potenzialanalyse ist eine Einheitsleistung. Einheitsleistungen
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werden in der Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Bedarf des AG abgerufen (vgl. § 2 Abs. 1
S. 2 RV). Zum Abruf der benötigten Anzahl der Einheitsleistungen wird der AG rechtzeitig (ca.
2-3 Monate vor Beginn der Durchführung) in Textform mitteilen, wie viele Potenzialanalysen
vorbehaltlich möglicher Stornierungen (vgl. § 2 Abs. 4 RV) vorbereitet, durchgeführt und
dokumentiert, d.h. wie viele Einheitsleistungen abgerufen werden sollen. Die
Mindestabnahmemenge der Einheitsleistung E2 für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung
beträgt 15 Stück, die Höchstabnahmemenge 75 Stück.
Die Potenzialanalyse soll in ihrer Durchführung folgende inhaltliche Bestandteile enthalten:
-
Psychometrische Testverfahren (online vorab),
-
Selbstpräsentation (ca. 5 Minuten) bzw. „Twenty Statements Test (TST)“ jährlich im Wechsel,
-
Fallstudie „Rückschau auf ein Projekt, eine Aufgabe oder eine Herausforderung“,
-
Gesprächssimulation/Rollenspiel mit wechselnden Szenarien,
-
teilstrukturiertes lebenslauf- und anforderungsorientiertes/biografisches
Leitfadeninterview (ca. 90 Minuten),
- Feedback-Gespräch (ca. 30 Minuten).
Die Potenzialanalysen werden im Nachgang in einem schriftlichen Entwicklungsbericht doku-
mentiert (s. Ziff. 3.2.3.).
3.2.1 Vorbereitung
Die Vorbereitungsarbeiten finden im ersten Quartal eines jeden Durchführungsjahres statt. Die
Terminabstimmungen zwischen dem AN und den Teilnehmenden für die Potenzialanalysen
führt der AN durch. Hierfür teilt der AG dem AN die dienstlichen Kontaktdaten der
Teilnehmenden mit. Der AN beginnt die Terminabstimmungen umgehend nach Erhalt der
Kontaktdaten der Teilnehmenden. Sobald alle Termine abgestimmt sind, übersendet der AN
dem AG eine Übersicht über die Termine. Durchführungen in Präsenz finden in den
Räumlichkeiten des AN in Bonn oder Berlin oder in den unentgeltlich zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten des AG in Bonn und Berlin statt. Sofern Teilnehmende eine digitale
Durchführung wünschen, erstellt der AG die Einwahldaten in Webex und - für den Fall von
technischen Problemen - in BDBOS und übersendet diese dem AN. Sollte der AN in diesen
VK-Anwendungen noch keine Erfahrungen besitzen, wird pro Videokonferenz-Anwendung ein
einmaliger Termin von 5-10 Minuten zwischen AN und AG zum Zwecke des Testens der
technischen Möglichkeiten durch den AN durchgeführt. Die Einwahldaten hierfür erstellt und
versendet der AG. Alle weiteren organisatorischen Punkte (Versendung der Einladungen mit
Tagesordnung und Einwahldaten, ggf. Übersendung von weiteren Materialien, ggf. Erstellung
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einer Präsentation, Dokumentation) zur Vorbereitung der Durchführung der Potenzialanalysen
führt der AN durch.
3.2.2 Durchführung
Die Potenzialanalysen werden je nach zeitlichen Möglichkeiten der Teilnehmenden im zweiten
Quartal eines jeden Durchführungsjahres in Präsenz an den Standorten des AG (Bonn und
Berlin) durch den AN durchgeführt. Der AG stellt die Räume unentgeltlich zur Verfügung.
Sofern vorhanden, kann nach Absprache mit dem AG die Durchführung in den Räumen des
AN in Bonn oder Berlin stattfinden. Ziel ist es, die Potenzialanalysen zeitlich möglichst nah in
Folge durchzuführen, um den Reiseaufwand seitens des AN zu minimieren. Sofern
Teilnehmende eine virtuelle Durchführung präferieren, ist diesem Wunsch nachzukommen.
Ein Verfahren sollte ca. 5 Zeitstunden dauern, exklusive der online vorab durchzuführenden
psychometrischen Testverfahren und der Vorbereitung der Selbstpräsentation bzw. der „Twenty Statements Test (TST)“ sowie der Fallstudie „Rückschau auf ein Projekt, eine Aufgabe oder eine Herausforderung“.
Die Beobachtungsphase und die Bewertungsphase sind zeitlich getrennt. Beobachtungen und
Bewertungen sind getrennt voneinander schriftlich auf den entsprechenden Bögen
festzuhalten. Die Möglichkeit für Notizen während der Beobachtungsphase ist vorzusehen. Die Bewertungen werden an ein beobachtbares Verhalten und an die “Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR“ geknüpft.
Beobachtet werden in jeder Übung die Kompetenzen, die sich aus der nachfolgenden
Kompetenz-Übungen-Matrix (KÜM) ergeben. Gemäß guter eignungsdiagnostischer Praxis
ist die KÜM so aufgebaut, dass jede Kompetenzdimension über mehrere Übungen hinweg
beobachtet bzw. erfasst wird. Da gleichzeitig auch die Wahrnehmungsfähigkeit der
Beobachtenden begrenzt ist, sollen maximal fünf Dimensionen pro Übung beobachtet werden.
Die einzige Ausnahme stellt das Interview dar.
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Die Kompetenz-Übungen-Matrix
| Übungen Anforderungsdimensionen RL – Führungskompetenzen im BMFTR | Selbstpräsentation bzw. „Twenty Statements Test (TST)“ | Fallstudie „Rückschau auf ein Projekt, eine Aufgabe oder eine Herausforderung“ | Gesprächssimulation/ Rollenspiel | Lebenslauf- und anforderungsorientiertes/ biografisches Leitfadeninterview |
|---|---|---|---|---|
| Problemlösungs- und Gestaltungskompetenz | X | X | X | |
| Führungskompetenz - Mitarbeitende steuern | X | X | X | |
| Führungskompetenz - Mitarbeitende binden und entwickeln | X | X | X | |
| Kooperationsfähigkeit | X | X | X | |
| Reflexions- und Anpassungsfähigkeit | X | X | ||
| Entscheidungs- und Umsetzungsfähigkeit | X | X | X | |
| Kommunikationsfähigkeit | X | X | X |
Jeder Beobachtende notiert die entsprechenden Beobachtungen und Bewertungen zunächst
für sich, erst im Anschluss erfolgt ein bilateraler Austausch zwischen den beiden
Beobachtenden darüber. Eine Korrektur ist zu diesem Zeitpunkt möglich. Es ist notwendig,
dass alle bei der Beobachtung und Bewertung eingesetzten Mitarbeitenden über ein
abgeschlossenes postgraduales Studium (Master) im Bereich Psychologie verfügen.
Die im Folgenden dargestellten Elemente und Übungen der Potenzialanalyse sollen teils
während des Einzel-Assessments durchgeführt und teils vorab bearbeitet werden. Die
Zusammenstellung der Elemente und Übungen kombiniert bewusst eigenschaftsorientierte,
verhaltensorientierte und biografieorientierte Instrumente. Das BMFTR wünscht sich eine
zuverlässige Diagnostik mit in der Gütequalität verlässlichen Ergebnissen.
Da es sich um eine Personalentwicklungsmaßnahme handelt, an der die Personen freiwillig
teilnehmen, liegt der Fokus in der Identifikation von individuellen Entwicklungsfeldern, um den
Teilnehmenden konkrete Hinweise für die Weiterentwicklung der in den AD RL geforderten
Kompetenzen für Führungskräfte zu geben.
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Psychometrische Testverfahren (online vorab)
Die Zugänge zu den psychometrischen Testverfahren sollen den Teilnehmenden mit einem
zeitlichen Vorlauf von drei Wochen vor der jeweiligen Potenzialanalyse durch den AN
zugesandt werden. Die Bearbeitung soll dabei innerhalb von zwei Wochen ohne Beobachtung
eigenständig durch die Teilnehmenden erfolgen. Eine Woche vor der Potenzialanalyse sichtet
der AN die Testergebnisse und wertet sie aus, um das Feedbackgespräch sowie das Interview
vorzubereiten. Die psychometrischen Testverfahren sollen aus mehreren Bausteinen
bestehen. Die jeweiligen Bausteine sollen möglichst einen Abgleich der Ergebnisse mit den
Normwerten einer Vergleichsstichprobe beinhalten, um im mündlichen Feedbackgespräch
darauf Bezug nehmen zu können. Im Hinblick auf die Vergleichsdaten besteht nicht die
Anforderung, dass diese explizit aus dem öffentlichen Dienst stammen.
Die Ergebnisse aus den psychometrischen Testverfahren sollen im Interview sowie im
mündlichen Feedbackgespräch und im Entwicklungsbericht thematisiert werden. Sie fließen
jedoch nicht über die Kompetenz-Übungen-Matrix in das Gesamtbewertungsergebnis ein.
Persönlichkeitsfragebogen: In diesem Baustein werden berufsrelevante Persönlichkeitseigen-
schaften erfasst. Das Testverfahren soll wissenschaftlich fundiert und bestenfalls zertifiziert
sein. Die Ergebnisse sollen zu Normwerten aus der Normalbevölkerung bzw. zu einer
Stichprobe anderer Führungskräfte in Beziehung gesetzt werden. Denkbar sind u.a. ein
Einsatz des (deutschsprachigen) „California Personality Inventory (CPI)“ sowie des „Bochumer Inventars zur berufsbezogenen Persönlichkeitsbeschreibung– Selbstbeschreibungsinventar, Revision IV – (BIP-SI)“. Es sind aber ausdrücklich auch andere vergleichbare Persönlichkeitstests zugelassen.
Testverfahren zur Überprüfung der Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit von komplexen
Informationen sowie des daraus resultierenden Transfers (z.B. kognitive Leistungstests): In
diesem Baustein sollen die Informationsverarbeitung, die Konzentrationsfähigkeit sowie das
analytische und strategische Denken erfasst werden. Die Ergebnisse sollen einen Einblick
geben, wie gut die Teilnehmenden mit komplexen Informationen umgehen und logische
Schlussfolgerungen ziehen können. Die Ergebnisse sollen mit Normwerten einer Stichprobe
des gehobenen Managements bzw. oberer Führungskräfte in anderen Bereichen in Beziehung
gesetzt werden.
Motivationsfragebogen: Über Fragebögen sollen berufliche Werte und Handlungsmotive der
Teilnehmenden geklärt werden. Die Aussagen können sich entweder retrospektiv auf die
eigene Berufsbiografie beziehen oder grundlegende Einstellungen abbilden. Das individuelle
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Ergebnis soll mit Normwerten aus der Normalbevölkerung bzw. zu einer Stichprobe anderer
Führungskräfte in Relation gesetzt werden.
Selbstpräsentation (ca. 5 Minuten) bzw. „Twenty Statements Test (TST)“ Jährlich im Wechsel beginnt das offizielle Verfahren der Potenzialanalyse (im Präsenz- oder digitalen Format) entweder mit einer Selbstpräsentation (ca. 5 Minuten) oder mit dem „Twenty Statements Test (TST)“. Die jeweilige Instruktion zur Erarbeitung der Selbstpräsentation bzw. Bearbeitung der „Twenty Statements Test (TST)“ soll den Teilnehmenden mit einem zeitlichen Vorlauf von drei Wochen vor der jeweiligen Potenzialanalyse durch den AN zugesandt werden.
Die Bearbeitung soll dabei ohne Beobachtung eigenständig durch die Teilnehmenden
erfolgen. Zu Beginn des Verfahrens sollen sich die Teilnehmenden entweder in Präsenz oder
im digitalen Format in fünf Minuten selbst präsentieren oder (jährlich im Wechsel) anhand von
20 Feststellungen eine individuelle Selbstbeschreibung ihrer Persönlichkeit vornehmen. Sie
können dabei Visualisierungstechniken verwenden. Eine Vorabeinreichung beim AN erfolgt
nicht. Sowohl die Selbstpräsentation als auch die responseoffene
Selbstbeschreibungsmethode dienen u.a. als Grundlage für erweiterte Fragestellungen und
Cross-Checks im Rahmen des Interviews.
Fallstudie „Rückschau auf ein Projekt, eine Aufgabe oder eine Herausforderung“ Bei dieser Aufgabe wählen die Teilnehmenden ein komplexes Projekt, eine Aufgabe oder eine
Herausforderung aus, die sie in ihrer aktuellen Position in den letzten zwei Jahren
verantwortlich geplant und geleitet haben. Die Aufgabe ist es,
-
die Ausgangssituation,
-
die Planung und das Vorgehen,
-
die Entscheidungsfindung und das Ergebnis
zu beschreiben und in einer kritischen Rückschau Erfolge wie auch Fehler oder Probleme zu
analysieren. Auch interne und externe Kooperationen sollen dabei näher beleuchtet werden.
Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden (persönliche) Lernfelder identifizieren und
antizipieren, was sie in Zukunft grundsätzlich anders machen würden. Die Teilnehmenden
erstellen die Projektrückschau im Vorfeld der Potenzialanalyse und visualisieren ihre
Ergebnisse (z.B. auf maximal drei bis fünf Charts). Während der Potenzialanalyse präsentieren die Teilnehmenden – entweder in Präsenz oder digital - jeweils ihre Ergebnisse den Beobachtenden, worauf eine gemeinsame Analyse folgt.
Die Teilnehmenden sollen zwei Wochen Vorbereitungszeit für die Erstellung der Fallstudie erhalten. Die Erarbeitung soll dabei eigenständig durch die Teilnehmenden erfolgen – ohne Vorgaben hinsichtlich des Formats der Erarbeitung und ohne Beobachtung. Hinsichtlich des
Einreichens der Fallstudie (vorab zur Vorbereitung für das beobachtende Team) werden keine
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Vorgaben seitens des AG gemacht. Hierdurch darf allerdings nicht die Vorbereitungszeit für
die Teilnehmenden von zwei Wochen verkürzt werden.
Gesprächssimulation/Rollenspiel
Die Simulation eines für die Position einer Unterabteilungsleitung typischen Gesprächs ermög-
licht konkrete Aussagen über kommunikative Kompetenzen und Führungskompetenzen der
Teilnehmenden. Hierbei soll es sich um ein fiktives Fallbeispiel handeln, das aber möglichst realitätsnah ausgestaltet ist. Es soll eine „kritische“ Führungssituation darstellen, denn gerade in kritischen Situationen wird die Führungskraft besonders gefordert und ihre Kompetenzen
sichtbar. Somit handelt es sich nicht um den Regelfall des Führungsalltags, aber durchaus um
eine realistische Situation. Die Teilnehmenden erhalten hierbei die Rolle der
Unterabteilungsleitung und eine dritte Person seitens des AN wird das Rollenspiel als
Gesprächspartner durchführen, während die beiden Beobachtenden das Rollenspiel
beobachten und das Verhalten der Teilnehmenden bewerten. Es ist dafür Sorge zu tragen,
dass beobachtende und bewertende Personen nicht gleichzeitig Rollenspielende sind. Die
Ebene der Unterabteilungsleitung zeichnet insbesondere aus, dass es sich um eine Position
zwischen Abteilungsleitung einerseits und der Referatsleitung andererseits handelt. Während
die Referatsleitung ihre Mitarbeitenden unmittelbar führt, erfolgt dies bei der
Unterabteilungsleitung nur mittelbar. Typische Szenarien könnten vor allen Dingen in der
Vermittlung zwischen divergierenden Interessen verschiedener Parteien (Referatsleitungen,
Abteilungsleitung, anderen Unterabteilungsleitungen) sowie in der Durchsetzung der eigenen
Rolle (zwischen Abteilungsleitung und Referatsleitungen) liegen. Für eine möglichst
realitätsnahe Ausgestaltung der Gesprächssimulation wird der AG in dem ersten
Programmdurchlauf ein geeignetes Szenario zur Verfügung stellen. Für alle weiteren
Durchläufe siehe Ziff. 3.5.
Lebenslauf- und anforderungsorientiertes/biografisches Leitfadeninterview (ca. 90
Minuten)
Das 90-minütige Interview ist ein sehr entscheidender Bestandteil der Potenzialanalyse. Den
Teilnehmenden sollen die zuvor vom AN konzipierten Fragen zu ihrer Biografie im
Zusammenhang mit ihrer eigenen Führungshaltung sowie zum beruflichen Werdegang gestellt
werden. Gemeinsam mit ihnen sollen relevante Wegpunkte der Berufsbiografie sowie
besondere berufliche Erfolge oder auch Misserfolge betrachtet und reflektiert werden. Darüber
hinaus werden die Anforderungen der (ggf. zukünftigen) Position einer Unterabteilungsleitung
unter Bezugnahme auf die Biografie der Teilnehmenden thematisiert. Dabei sollen zukünftige
Anforderungen/Veränderungen der Position (bspw. durch digitale Transformation)
berücksichtigt werden. Aus dem berufsbiografisch angeleiteten Rückblick lassen sich
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wesentliche Informationen für die Zukunft der Teilnehmenden extrahieren. Dies umfasst
persönliche Entwicklungsfelder ebenso wie konkrete Hinweise auf mögliche
Schulungsmaßnahmen. Um den Teilnehmenden bestmögliche Hinweise für ihre individuelle
Weiterentwicklung geben zu können, sollen auch deren Vorstellungen und Wünsche zu
Entwicklungsmaßnahmen erfragt werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse aus den
psychometrischen Testverfahren im Interview aufgegriffen werden.
Feedback-Gespräch (ca. 30 Minuten)
Direkt im Anschluss an die Durchführung der Potenzialanalysen findet ein erstes kurzes (ca.
30 Minuten) Feedback Gespräch statt. Dieses dient dazu, mit der teilnehmenden Person die
individuellen Beobachtungen und Bewertungen (inkl. der Testergebnisse der
psychometrischen Testverfahren) zu besprechen und gleichzeitig einen Ausblick zu eröffnen,
an welchen Kompetenzen für Führungskräfte im folgenden Baustein, dem Coaching, sowie
darüber hinaus gearbeitet werden kann bzw. welche weiteren individuellen Förderungs- /
Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Als Grundlage hierfür erhält der AN in der
Vorbereitungsphase eines jeden Durchführungsjahres einen Überblick über die aktuellen
Fortbildungsmaßnahmen für Referatsleitungen im BMFTR.
Darüber hinaus besteht für die Teilnehmenden im Feedback-Gespräch die Möglichkeit,
Rückfragen zu stellen. Gleichzeitig erhalten sie einen Ausblick auf die nächsten Schritte (1.
Übersendung Entwicklungsbericht und 2. anschließende Möglichkeit zu telefonischen
Rückfragen). Transparenz, Verständlichkeit, Wertschätzung und Einfühlsamkeit sind sehr
zentrale Elemente des Feedback-Gesprächs, da das Feedback-Gespräch als Abschluss der
Durchführung maßgeblich beeinflusst, wie die Teilnehmenden die Durchführung wahrnehmen
und erleben.
3.2.3 Dokumentation (im Nachgang)
Das Ergebnis der jeweiligen Potenzialanalyse wird in einem schriftlichen Entwicklungsbericht
dokumentiert. Der AN erstellt und übersendet den schriftlichen Entwicklungsbericht innerhalb
von zwei Wochen nach Durchführung der jeweiligen Potenzialanalyse an die jeweilige von den
Teilnehmenden benannte Emailadresse. Der schriftliche Bericht wird nicht an den AG
gesendet.
Dieser schriftliche Entwicklungsbericht soll das Verfahren und die individuellen Ergebnisse
sowie Entwicklungsempfehlungen dokumentieren. Für die Dokumentation des Verfahrens
bietet es sich an, ein Glossar aller beobachteten/bewerteten Kompetenzen für Führungskräfte
der AD RL, die Kompetenz-Übungen-Matrix und eine Beschreibung der inhaltlichen Elemente
bzw. der Übungen der Potenzialanalyse aufzunehmen. Darüber hinaus sollen im Hauptteil die
Beobachtungen und Bewertungen hinsichtlich der Kompetenzen für Führungskräfte der AD 12
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RL sowie die Entwicklungsfelder mittels eines Stärken-Entwicklungsfelder-Profils dargestellt
werden. Abschließend sollen individuelle Entwicklungsempfehlungen (auf Basis der
Entwicklungsfelder) gegeben werden. Die Entwicklungsempfehlungen sollen aufzeigen,
welche Entwicklungsfelder konkret mit dem sich anschließenden Coaching bearbeitet werden
können.
Der schriftliche Bericht soll zwischen acht und zwölf DIN-A4-Seiten, Schriftart Arial,
Schriftgröße 12 umfassen. Die Beobachtungen und Bewertungen der Kompetenzen sowie die
individuellen Entwicklungsfelder sollen der Hauptteil sein und mindestens vier Seiten
beinhalten. Der schriftliche Bericht hat den Anspruch, eine sorgsame Dokumentation des
Verfahrens und seiner Ergebnisse zuzüglich individuell maßgeschneiderter
Entwicklungshinweise, die auch als Grundlage für das sich anschließende Coaching dienen,
in verständlicher Form zu sein.
Den Teilnehmenden soll die Gelegenheit zu einem telefonischen Gespräch mit dem AN
gegeben werden, nachdem sie den schriftlichen Entwicklungsbericht erhalten haben. Mögliche
Rückfragen sollen so geklärt werden.
3.3 Evaluation (Einheitsleistungen E3 bis E7)
Es sind zwei unterschiedliche Evaluationen vorzusehen:
- Regelmäßige Evaluationen (Einheitsleistung E3) mit anschließender Präsentation der
Ergebnisse in einer Videokonferenz nach jedem Durchlauf (drittes Quartal eines jeden
Durchführungsjahres) (s. Ziff. 3.3.1.). Es handelt sich dabei um eine Einheitsleistung,
die vom AG nach Bedarf abgerufen wird.
- Eine übergreifende Abschlussevaluation (Einheitsleistungen E4 bis E7; s. Ziff. 3.3.2.)
mit daraus abgeleiteten Empfehlungen für künftige Potenzialanalysen, die nach
Abschluss der Leistungen des letzten Durchlaufs der Rahmenvereinbarung vom AN
durchgeführt wird und in ein Schlussgespräch mit dem AG mündet. Es handelt sich
dabei ebenfalls um eine Einheitsleistung, die vom AG nach Bedarf abgerufen wird.
3.3.1 Regelmäßige Evaluation (Einheitsleistung E3)
Die nachfolgend beschriebene regelmäßige Evaluation (drittes Quartal eines jeden
Durchführungsjahres) ist eine Einheitsleistung. Einheitsleistungen werden in der
Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Bedarf des AG abgerufen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 RV). Den
Abruf der Einheitsleistung wird der AG rechtzeitig (ca. 2-3 Monate vor der
Ergebnispräsentation) in Textform mitteilen. Die Mindestabnahmemenge der Einheitsleistung
E3 für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1 Stück, die Höchstabnahmemenge 4
Stück. Nach jedem Durchlauf ist eine Evaluation mit anschließender Ergebnispräsentation in
einer Videokonferenz durch den AN durchzuführen. In der Evaluation werden die
13
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Einschätzungen der Beobachtenden sowie der Teilnehmenden (hier: anonymisiert) vom AN
eingeholt, aggregiert und dem AG schriftlich per Mail übermittelt sowie in einer Videokonferenz
per WebEx präsentiert, besprochen und anschließend protokolliert. In der Evaluation soll der
Rückblick genutzt werden, um für den nächsten Durchlauf zu lernen, dem AG einen Einblick
in die Sichtweise der Teilnehmenden und Beobachtenden zu geben und einen möglichen
Überarbeitungsbedarf zu ermitteln. Es sollen auch in der Evaluation dem AG keine inhaltlichen
Ergebnisse der Potenzialanalysen der Teilnehmenden vorgestellt werden.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Durchläufe sind die Fragen und Antwortmöglichkeiten
an die Teilnehmenden bereits festgelegt und werden dem AN in der Konzeptionsphase (s. Ziff.
3.1.) übersendet. Der AN setzt diese in der Konzeptionsphase in ein digitales und
webbasiertes Tool um. Nach Freigabe durch den AG in der Konzeptionsphase findet dieses
Befragungstool bei sämtlichen regelmäßigen Evaluationen der Durchläufe Anwendung.
Darüber hinaus soll der AN nach jedem Durchlauf die Einschätzungen der Beobachtenden der
Potenzialanalyse zu den vier Themen 1. Organisatorisches/Zeitplan 2. Methoden/Elemente 3.
Feedback-Gespräche mit den Teilnehmenden 4. schriftlicher Entwicklungsbericht einholen.
Dabei gibt es keine bereits festgelegten Formulierungen der Fragen. Diese muss der AN im
Rahmen der Konzepterstellung (s. Ziff. 3.1.) selbst entwickeln und mit dem AG im Rahmen
des Auftakttreffens und des Konzeptgespräches zur Vorbereitung der Potenzialanalysen
abstimmen.
Beide Auswertungen (1. Teilnehmenden-Evaluation 2. Beobachtenden-Evaluation) werden
dem AG schriftlich per Mail übermittelt und in einem digitalen zweistündigen Termin per
WebEx, der im dritten Quartal eines jeden Durchführungsjahres stattfindet, präsentiert,
besprochen und protokolliert. An diesem Termin nehmen nur der AG und der AN teil. Die
Organisation des Termins (bspw. Terminabstimmung, Versendung der Einwahldaten,
Erstellung einer Präsentation, Leitung des Termins sowie Protokollierung der Ergebnisse) führt
der AN federführend durch. Das Ergebnisprotokoll des Termins versendet der AN eigenständig
innerhalb von fünf Werktagen nach dem jeweiligen Termin. Die Terminabstimmung beginnt
der AN mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn. Alle Auswertungen sind nach den
beiden Dienststandorten zu trennen.
Die Ergebnisse können in ein Überarbeitungsgespräch gem. Ziff. 3.4. münden. Dies ist aber
nicht zwingend.
3.3.2 Einmalige übergreifende Abschlussevaluation (Einheitsleitungen E4 bis E7)
Nach Abschluss der Leistungen des letzten Durchlaufs der Rahmenvereinbarung ist eine
übergreifende Abschlussevaluation als Teil Einheitsleistung durchzuführen. Einheitsleistungen
werden in der Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Bedarf des AG abgerufen (vgl. § 2 Abs. 1
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S. 2 RV). Da der Umfang der Evaluation je nach Anzahl der Durchläufe variieren kann, wurden
mehrere Einheitsleistungen definiert:
- E4: Einmalige übergreifende Abschlussevaluation sofern lediglich ein Durchlauf vom AG in
Anspruch genommen wird. (Höchstabrufmenge 1)
oder
- E5: Einmalige übergreifende Abschlussevaluation sofern zwei Durchläufe vom AG in
Anspruch genommen werden. (Höchstabrufmenge 1)
oder
- E6: Einmalige übergreifende Abschlussevaluation sofern drei Durchläufe vom AG in
Anspruch genommen werden. (Höchstabrufmenge 1)
oder
- E7: Einmalige übergreifende Abschlussevaluation sofern vier Durchläufe vom AG in
Anspruch genommen werden. (Höchstabrufmenge 1)
Den Abruf der entsprechenden Einheitsleistung wird der AG rechtzeitig (ca. 2-3 Monate vor
Auslaufen der entsprechenden Vertragslaufzeit) in Textform mitteilen. Ziel der
Abschlussevaluation soll es sein, einen abschließenden Blick auf die Zweckmäßigkeit und die
Zielerreichung der über mehrere Jahre durch den AN durchgeführten Potenzialanalysen sowie
auf die gesammelten Evaluationsergebnisse zu werfen. Erwartet wird vom AN, dass dieser
eine abschließende Einschätzung zur Zweckmäßigkeit und Zielerreichung der Maßnahme
abgibt sowie andererseits Empfehlungen ausspricht hinsichtlich künftiger Durchführungen und
erforderlicher Überarbeitungen.
Die Abschlussevaluation soll keine Dopplungen im Hinblick auf die jährlichen Evaluationen
enthalten. Sie soll in gebündelter Form eine abschließende Einschätzung der Perspektiven
aller involvierten Personengruppen enthalten und in einen kurzen Abschlussbericht münden
(ca. 3 DIN-A4-Seiten). Die Ergebnisse und Empfehlungen soll der AN in einem digitalen
Abschlussgespräch (ca. 2 Stunden) dem AG vorstellen. Das Gespräch muss innerhalb der
Vertragslaufzeit stattfinden. An diesem Termin nehmen nur der AG und der AN teil. Die
Organisation des Termins (bspw. Terminabstimmung, Versendung der Einwahldaten,
Erstellung einer Präsentation, Leitung des Termins sowie Protokollierung der Ergebnisse) führt
der AN federführend durch. Das Ergebnisprotokoll des Termins versendet der AN eigenständig
innerhalb von fünf Werktagen nach dem Termin. Die Terminabstimmung beginnt der AN
mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn.
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3.4 Überarbeitungsgespräch zur Umgestaltung des Konzeptes (Einheitsleistung E8)
Bei Bedarf soll ein Überarbeitungsgespräch in Form eines halbtägigen digitalen Workshops
zur Umgestaltung des Konzeptes erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Einheitsleistung.
Einheitsleistungen werden in der Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Bedarf des AG
abgerufen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 RV). Den Abruf der Einheitsleistung wird der AG rechtzeitig (ca.
3 Wochen vor der Durchführung des Überarbeitungsgesprächs) in Textform mitteilen. Die
Mindestabnahmemenge der Einheitsleistung E8 für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung
beträgt 0 Stück, die Höchstabnahmemenge 6 Stück. An diesem Termin nehmen nur der AG
und der AN teil. Die Organisation des Termins (bspw. Terminabstimmung, Versendung der
Einwahldaten, Erstellung einer Präsentation, Leitung des Termins sowie Protokollierung der
Ergebnisse) führt der AN federführend durch. Die Terminabstimmung beginnt der AN
mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn. Alle vorliegenden Überarbeitungsbedarfe
- dies können auch andere Erfordernisse als die sich aus der Evaluation ergebenden sein,
bspw. eine Anpassung der Kompetenzen; die Kompetenz-Übungen-Matrix obliegt in der
Überarbeitung stets dem AG - werden diskutiert, einer Entscheidung zugeführt und vom AN
dokumentiert. Das vom AN erstellte Protokoll wird spätestens zwei Wochen nach dem Termin
durch den AN an den AG gesandt. Die Einarbeitung in das Konzept erfolgt unmittelbar im
Anschluss durch den AN. Die finale Abstimmung des Konzepts erfolgt schriftlich per Mail
zwischen AG und AN in maximal drei Überarbeitungsschleifen. Das Konzept muss vom AG
abgenommen werden. Der gesamte Überarbeitungsprozess soll nicht länger als maximal vier
Wochen dauern.
3.5 Erarbeitung neuer Fallszenarien für Gesprächssimulation/Rollenspiel (Einheitsleistung E9)
Die nachfolgend beschriebene Erarbeitung neuer Fallszenarien für die Gesprächssimulation
bzw. das Rollenspiel ist eine Einheitsleistung. Einheitsleistungen werden in der
Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Bedarf des AG abgerufen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 RV). Den
Abruf der Einheitsleistung wird der AG rechtzeitig (spätestens 2 Monate vor Beginn der
Durchführungsarbeiten (s. 3.2.1)) in Textform mitteilen. Die Mindestabnahmemenge der
Einheitsleistung E9 für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 0 Stück, die
Höchstabnahmemenge 3 Stück. Das Fallszenario soll in jedem Durchführungsjahr variieren.
Für eine möglichst realitätsnahe Ausgestaltung der Gesprächssimulation wird der AG in dem
ersten Programmdurchlauf ein geeignetes Szenario zur Verfügung stellen. Dieses umfasst ca.
vier DIN A 4 Seiten. In allen weiteren Durchläufen wird erwartet, dass der AN pro Durchlauf
ein entsprechendes und adäquat geeignetes, die Organisationskultur und dienstlichen
Prozesse innerhalb des BMFTR berücksichtigendes, Fallszenario erarbeitet und dem AG zur
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Verwendung in der Potenzialanalyse zur Verfügung stellt. Dabei wird seitens des AG erwartet,
dass der AN sich mit den Aufgaben einer Unterabteilungsleitung auseinandersetzt. Ein Kontakt
zu einer Unterabteilungsleitung kann bei Bedarf hergestellt werden. Die entworfene
Gesprächssimulation bzw. das entworfene Rollenspiel werden bis spätestens zu Beginn der
Durchführungsarbeiten (s. Ziff. 3.2.2.) mit dem AG schriftlich per Mail und bei Bedarf
telefonisch oder per Videokonferenz final abgestimmt. Die Organisation eines möglichen
Termins (bspw. Terminabstimmung, Versendung der Einwahldaten, Erstellung einer
Präsentation, Leitung des Termins sowie Protokollierung der Ergebnisse) führt der AN
federführend durch. Das Ergebnisprotokoll des Termins versendet der AN eigenständig
innerhalb von fünf Werktagen nach dem Termin. Die Terminabstimmung beginnt der AN
mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn.
4 Allgemeine Rahmenbedingungen
4.1 Arbeitssprache
Die Arbeitssprache ist Deutsch.
4.2 Einzusetzendes Personal
Die Potenzialanalyse ist von zwei in der Beratung eingesetzten Mitarbeitenden des AN
durchzuführen. Es ist notwendig, dass alle bei der Beobachtung und Bewertung eingesetzten
Mitarbeitenden über ein abgeschlossenes postgraduales Studium (Master) im Bereich
Psychologie verfügen. Da das Personalentwicklungsprogramm sich zum Ziel setzt, Frauen zu
fördern und (sofern möglich) geringfügig mehr Frauen zum Programm zulässt, muss unter den
eingesetzten Beratern je Einzelassessment jeweils eine Frau sein. Der AN setzt ausschließlich
Personal ein, das über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Der AN trägt – sofern erforderlich - dafür Sorge, dass das eingesetzte Personal in dem für die
ordnungsgemäße Leistungserbringung gebotenen Maße fortgebildet wird. Der AN setzt in
leitender Position das von ihm im Angebot dafür benannte Personal ein. Das in leitender
Position eingesetzte Personal wird über die gesamte Vertragslaufzeit nur nach Abstimmung
mit dem AG und nur aus wichtigem Grund (z. B. Ausscheiden der betreffenden Person aus
dem Unternehmen oder dauerhafte, insbesondere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der
betreffenden Person) ausgetauscht. Wenn ein Personalaustausch erfolgt, muss das neue
Personal im Hinblick auf den Vertragsgegenstand mindestens über gleichwertige
Qualifikationen verfügen wie das zuvor eingesetzte Personal. Die Mitarbeitenden des AN oder
eines von ihm eingeschalteten Unterauftragnehmers treten in kein Arbeitsverhältnis zum AG.
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Das Direktionsrecht des AN oder eines eventuellen Unterauftragnehmers verbleibt bei dem
AN bzw. dem Unterauftragnehmer und wird von diesem ausgeübt.
4.3 Nutzungsrechte
Über die Regelungen in den AGB hinaus erwirbt der AG ohne weitere Vergütung die aus-
schließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbe-
schränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den konzeptionellen
Leistungen des AN, insbesondere das Veröffentlichungsrecht unter angemessener
namentlicher Nennung des AN das Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht,
Ausstellungsrecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung und das Senderecht, sowie andere Rechte, die für die Erreichung des
Auftragsziels erforderlich sind. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der
konzeptionellen Leistung unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts vorzunehmen und
diese in gleicher Weise wie die Leistung zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des AN ist auf
die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuweisen. Der AG ist ohne gesonderte Zustimmung für
jeden Einzelfall befugt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder
Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
Alle Ergebnisse der Tätigkeit des AN für den AG, insbesondere Schriftstücke, Aufzeichnungen
und Berechnungen stehen ausschließlich dem AG zu. Jede Veröffentlichung, Auswertung o-
der Weitergabe der Studie, des Gutachtens oder der Evaluation insgesamt oder von Teilen
durch den AN auch nach Vertragsbeendigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
4.4 Kommunikation mit dem AG Ansprechpartner beim AG ist das Referat Z13 „Fortbildung und Gesundheit“ des BMFTR. Die Ergebnisse der Potenzialanalysen werden nicht mit dem AG, sondern nur mit den
Teilnehmenden besprochen. Die schriftlichen Entwicklungsberichte werden somit nicht dem
AG, sondern nur der jeweiligen teilnehmenden Person offengelegt. Der Termin zur Evaluation
hingegen findet nur mit dem AG statt. Der AN informiert den AG regelmäßig über den Stand
des Projekts und steht für Rückfragen zur Verfügung.
4.5 Dateiformat
Dokumente, wie bspw. der schriftliche Entwicklungsbericht, sind in üblichen Dateiformaten
(MS Word, MS Excel, PDF) zu liefern.
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4.6 Nachhaltigkeit
Die folgenden Hinweise für die Auftragsausführung beruhen auf dem „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021“ der Bundesregierung in seiner Fassung vom August 2021 (Beschluss des Bundeskabinetts), nachzulesen unter
https://www.bundesregierung.de/breg-
de/themen/nachhaltigkeitspolitik/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-
bundesregierung-427896.
4.6.1 Papier & Printprodukte
Bei der Durchführung des Auftrags verzichtet der AN so weit wie möglich auf die Nutzung von
Papier. Als Kopierpapier darf während der Auftragsausführung ausschließlich Recyclingpapier
mit dem Blauen Engel in 60er bis 80er Weiße genutzt werden. Soweit Handouts nötig sind,
sind diese doppelseitig und in kleinem Format zu bedrucken. Der AN stellt sicher, dass das
am Auftrag beteiligte Personal hierüber informiert ist. Während der Auftragsausführung zu erstellende Druckerzeugnisse (Berichte, Jahresberichte, Broschüren, Infomappen – und -flyer etc.) werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare werden
nur in der unbedingt erforderlichen Anzahl produziert. Der Druck erfolgt ausschließlich auf
Papier mit dem Blauen Engel. Nach Rücksprache mit dem AG darf in begründeten Fällen
alternativ Papier mit einer Zertifizierung nach FSC-Recycled oder dem EU-Ecolabel verwendet
werden. Auf Frischfaserpapier soll verzichtet werden.
4.6.2 Durchführung von Besprechungen und Dienstreisen
Dienstreisen sind so weit wie möglich zu vermeiden und nur durchzuführen, soweit dies für die
Auftragsausführung wie in der Leistungsbeschreibung dargelegt, unbedingt erforderlich sind.
Bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut
angebundene Großstädte) wird als Transportmittel vorrangig die Bahn genutzt. Ein anderes
Transportmittel kann ausschließlich gewählt werden, soweit dies für die Ausführung des
Auftrags unbedingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der Vereinbarkeit von Familie / Pflege
und Beruf dies notwendig erscheinen lassen. Bei Flugreisen in das nicht benachbarte Ausland
und solchen, die wie in der Leistungsbeschreibung dargelegt durchgeführt werden dürfen, sind
Direktflüge zu bevorzugen, soweit dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten in
angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen.
Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme Fahrzeuge – möglichst Elektrofahrzeuge gewählt werden. Werden zur Ausführung des Auftrags Fahrzeuge beschafft, so ist bei der
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Auswahl des Fahrzeugs das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
entsprechend anzuwenden.
4.6.3 Soziale Nachhaltigkeit
Unbeschadet der festgelegten Reaktionszeiten und Zeiten der Erreichbarkeit können alle
Aufgaben auch durch Teilzeitkräfte erfüllt werden. Das Arbeiten in mobiler Arbeit ist im
Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich.
4.7 Sponsoring und Korruptionsprävention
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sind die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förde- rung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen)“ vom 11.07.2003, die „Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 30.07.2004 sowie das „Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung“ vom 08.11.2004 entsprechend anzuwenden. Konkrete Hinweise ergeben sich aus dem „Infoblatt Sponsoring und Korruptionsprävention“.
4.8 Abrufübersicht
Für jede Einheitsleistung ist ein Gesamtvolumen in der Leistungsbeschreibung angegeben. Es
gibt an, wie viele Einheiten einer Einheitsleistung während der gesamten Vertragslaufzeit
maximal abgerufen werden dürfen (Höchstabnahmemenge). Wird eine Einheitsleistung in
einem Einzelauftrag beauftragt, verringert sich das Gesamtvolumen der noch zur Verfügung
stehenden Einheitsleistung um die Anzahl der beauftragten Einheiten. Bei der Ausführung
eines Einzelauftrags kann es vorkommen, dass Einheitsleistungen beauftragt werden, ohne
dass sie tatsächlich durch den AN erbracht und abgerechnet werden. Da auch diese
Einheitsleistungen von dem Gesamtvolumen abgezogen werden, ohne dass eine Leistung
erbracht wurde, werden sie nach Abschluss des Einzelauftrags dem Gesamtvolumen wieder
gutgeschrieben. Der AN erfasst jeweils für jede Einheitsleistung separat, wie hoch das zur
Verfügung stehende Gesamtvolumen nach der Gutschrift der nicht angefallenen
Einheitsleistungen ist. Der AN führt dafür eine Übersicht, um die Anzahl der beauftragten bzw.
abgerufenen Einheitsleistungen separat zu erfassen.
Der Berichtszeitraum der Übersicht umfasst ein Kalenderjahr. Diese Übersicht ist dem AG
jeweils bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats vorzulegen. Die Übersicht
ist dem AG als PDF- und Excel-Datei zur Verfügung zu stellen.
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Der AN überwacht das Gesamtvolumen jeder einzelnen Einheitsleistung in Bezug auf die
Höchstabnahmemenge.
4.9 Unterstützung bei Anfragen
Das BMFTR erreichen gelegentlich Anfragen aus dem Parlament und der Presse sowie
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der AN unterstützt den AG bei der
Beantwortung aller Anfragen, sofern diese in Verbindung mit dem Leistungsgegenstand
stehen.
4.10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Schutz der mit der Durchführung des Auftrags gewonnenen Daten, insbesondere
personenbezogener Daten, sowie der vertrauliche Umgang hiermit ist zur Durchführung des
Auftrags von herausragender Bedeutung. Der AN ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit
und nach der Vertragsbeendigung sämtliche vertraulichen Informationen, die er im
Zusammenhang mit der Potenzialanalyse erfährt, geheim zu halten und vertrauliche
Informationen ausschließlich für den Zweck der Potenzialanalyse zu verwenden. Er ist zudem
verpflichtet, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Es wird auf den
Vertragsentwurf sowie die Anlagen verwiesen.
4.11 Dienstsitz des AG
Soweit nicht anders angegeben, ist mit dem Dienstsitz des AG sowohl der Dienstsitz in Bonn
als auch in Berlin gemeint. Genauere Angaben zu beiden Orten sind dem jeweils gültigen
Organigramm, abrufbar auf www.bmftr.bund.de, zu entnehmen.
Alle extern Projektbeteiligten, die im Rahmen eines Projekts Zugang zum Dienstsitz des AG
erhalten müssen, müssen vorab an der Pforte angemeldet werden. Die Anmeldung von
Personen an der Pforte des AG erfolgt durch das für das Projekt zuständige Referat. Für die
Anmeldung sind dem jeweiligen Referat rechtzeitig (ca. drei Werktage) vor dem geplanten Vor-
Ort-Termin bzw. der Anlieferung von Materialien am Dienstsitz des AG (Lieferanschrift siehe
Organigramm) mind. der Vor- und Nachname sowie die Institution/Firma der externen
Projektbeteiligten zu nennen.
Je nach Anliegen bzw. Termin können ggf. weitere Daten (bspw. Ankunftszeiten,
Kennzeichen, Daten und Nachweise im Zusammenhang mit der geltenden hausinternen
Zugangskontrolle etc.) erforderlich sein. Alle externen Projektbeteiligten nehmen am Tag des
Vor-Ort-Termins an der Einlasskontrolle teil, melden sich an der Pforte an und werden i.d.R. 21
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vom jeweiligen Referat zu den Räumlichkeiten begleitet. Für die Einlasskontrolle und die
Anmeldung vor Ort ist ein gewisser zeitlicher Vorlauf von ca. 5-10 Minuten einzukalkulieren.
5 Anlagen
Eckpunkte zur Personalentwicklung des BMFTR (Anlage 1)
Führungs- und Kooperationsleitlinien (Anlage 2)
Anforderungsdimensionen Referatsleitungen - Führungskompetenzen im BMFTR (Anlage 3)
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