611 EU Rahmenvereinbarung Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdf

Postdienstleistungen und hybrider Postversand für die Stadt Königs Wusterhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:41 (Europe/Berlin)

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611 EU (Rahmenvereinbarung VGV– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabestelle Datum der Versendung 19.08.2026 Stadt Königs Wusterhausen Vergabeart Dezernat Bildung und digitale Verwaltung offenes Verfahren Amt Verwaltungsmanagement nicht offenes Verfahren Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- Schlossstraße 3 bewerb 15711 Königs Wusterhausen Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit An den Bieter (elektronisch bereitgestellt) 21.09.2026 10:00 Uhr

Bindefrist endet am 13.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine Rahmenvereinbarung (Vergabeverfahren gemäß VGV)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen / hybrider Postversand (4 Lose) Vergabenummer Leistung 2026-051-OV Dienstleistungen

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 612EU EU Rahmenvereinbarung -Teilnahmebedingungen Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien Los 1 bis 4

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis und Bieterangaben, sonstige Anlagen 614 Rahmenvereinbarung Besondere Vertragsbedingungen 635 Rahmenvereinbarung Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) Ergänzende Vergabebedingung unter Geltung des BbgVergG Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 613 Rahmenvereinbarung Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis und Bieterangaben 124_LD Eigenerklärung zur Eignung inkl. Nachweise 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Eigenerklärung Russland-Bezug CSX-59-Eigenerkärung Informationen zum Bieter

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611 EU (Rahmenvereinbarung VGV– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Nachunternehmer/Eignungsleihe)

1 Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung

Stadt Königs Wusterhausen

zu vergeben.

2 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung und den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

Die Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenver- einbarung ist(sind).

3 Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt: Jährlicher Leistungsumfang nach Erfahrungswerten: Los 1: ca. 50.001 Stück (Höchstmenge: 65.000 Stück) Los 2: ca. 10.701 Stück (Höchstmenge: 18.000 Stück) Los 3: ca. 10.741 Stück (Höchstmenge: 18.000 Stück) Los 4: ca. 30.000 Stück (Höchstmenge: 60.000 Stück)

Eine verbindliche Mindestabnahmeleistung wird nicht vereinbart, d. h. das geschätzte Auftragsvolumen/der angegebene jährliche Leistungsumfang wird hiermit nicht verbindlich festgelegt – dieser kann höher oder geringer ausfallen.

4 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform In Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach auch Schriftlich oder in Textform

Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Die Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.

Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.

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5 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein prinzipieller Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Fehlende Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, werden nicht nachgefordert. Ein fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 1 WRegG ab einem Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

5.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 2.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 Euro für Vermögensschäden einschließlich Datenschutz/IT-bezogener Schäden Eigenerklärung sowie Nachweis zur postrechtlichen Berechtigung nach dem Postgesetz (PostG), inkl. Eintragung als Anbieter für förmliche Zustellung Verpflichtungserklärung Wahrung Postgeheimnis nach dem PostG (für alle Lose) Für Los 4 – Konzept zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis, inkl. Ausführungen zur Implementierung, Support, Schulung, Datenschutz, Betrieb, Backup und Notfall

5.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle vorzulegen

siehe (Auftrags)Bekanntmachung/Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Einzelnachweise nicht präqualifizierter Unternehmen entsprechend Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124_LD) Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer (Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124_LD) Einzelnachweise nicht präqualifizierter Unterauftragnehmer entsprechend Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124_LD) Benennung der Nachunternehmer Für Los 4 – Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (nach Auftragserteilung)

5.3 – frei –

6.0 Losweise Vergabe Nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot des jeweiligen Loses erteilt.

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7.0 Nebenangebote

7.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) 7.2

  • ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

  1. Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien Los 1 bis 4

  1. Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Die Einreichung der Angebote per E-Mail oder über den Bereich „Kommunikation“ des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) ist unzulässig

  1. Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefon: 0049 331 8660 Telefax: 0049 331 8661533 E-Mail: Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de

  1. Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags- schlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Informati- on über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zu- schlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

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611 EU (Rahmenvereinbarung VGV– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag- geber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Be- kanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

§ 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

  1. gegen § 134 verstoßen hat oder
  2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä- testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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