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Maßnahme: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen / hybrider Postversand (4 Lose) Leistung: Dienstleistung Vergabenummer: 2026-051-OV - LOS 3 – Bundesweit und International (klassischer Briefpostversand)
Leistungsverzeichnis über die Erbringung von
Postdienstleistungen
LOS 3 – Bundesweit und International
(klassischer Briefpostversand)
- Vorbemerkungen
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Postdienstleistungen nach dem Postgesetz (PostG), insbesondere die Beförderung und Zustellung der in diesem Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Briefsendungen. Die Beförderung und Zustellung muss durch einen Anbieter erfolgen, der nach den jeweils geltenden postrechtlichen Vorschriften zur Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen berechtigt ist, insbesondere durch Eintragung im Anbieterverzeichnis nach § 4 PostG.
Diese Ausschreibung beinhaltet die werktägliche Abholung, die Frankierung, die Beförderung und die Zustellung der dem Los 3 zugeordneten Briefsendungen der Stadt Königs Wusterhausen einschließlich Postzustellungsaufträgen.
Dabei umfasst das Los 3 das Zustellgebiet Bundesweit und International. Der geschätzte Umfang des Loses 3 ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Bei den angegebenen Stückzahlen handelt es sich um Durchschnittsmengen auf Grundlage von Analysen der vergangenen Jahre. Diese Zahlen können somit Schwankungen unterliegen. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen gegenüber dem Auftraggeber ergibt sich daraus nicht.
Abholzeiten und Abholort:
Zeitpunkt der Abholung: Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr Freitag 12:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Ort der Abholung: Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen
Bewertung / Zuschlagskriterien
Es erfolgt folgende Gewichtung:
Preis: 30 % Zustellzeiten: 30 % Reaktionszeiten: 20 % Reklamationszeiten: 10 % Einsatz saubere Fahrzeuge nach dem SaubFahrzeugBeschG: 10 %
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Die Ermittlung der Angebotssumme erfolgt auf Grundlage des voraussichtlichen jährlichen Auftragsumfangs einschließlich der Abholungs-, Sortier- und Frankierkosten. Die Einzelpreise sowie die hieraus berechneten Gesamtpreise sind im Preisblatt netto auszuweisen; Umsatzsteuerpflicht und Steuersatz sind je Leistungsposition anzugeben.
Die weiteren Bewertungskriterien, deren für die Angebotswertung maßgeblichen Wertungssummen sowie Erläuterungen ergeben sich aus dem Formblatt 227- Gewichtung der Zuschlagskriterien. Demnach erfolgt folgende Gewichtung:
- Leistungsumfang
Die in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Mengen wurden auf der Basis der Vorjahreswerte ermittelt und hochgerechnet und dienen ausschließlich der Kalkulation. Insbesondere aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, der zunehmenden Nutzung des hybriden Postversands, neuer gesetzlicher Anforderungen oder sonstiger Gründe können die tatsächlichen Mengen über- oder unterschritten werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Umsatzvolumen.
Der Leistungsumfang erfasst die werktägliche Abholung der Briefsendungen beim Auftraggeber. Die Briefsendungen werden unsortiert und unfrankiert übergeben, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes verabredet wird.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die benötigten Transportbehältnisse kostenfrei zur Verfügung. Die Behältnisse müssen stapelbar und wasserundurchlässig sein.
Eine Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingesteckt bzw. dem Empfänger oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person ausgehändigt wurde.
Als nicht zustellbar gelten insbesondere Sendungen, die falsche bzw. fehlerhafte Firmenbezeichnungen/Namen oder sonstige wichtige fehlende Adressbestandteile aufweisen oder bei denen der Empfänger nicht erreichbar ist und nicht über einen Briefkasten verfügt oder ein solcher mangels Namensschild nicht erkennbar ist.
Postzustellungsaufträge sind nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Zustellung ordnungsgemäß dokumentiert wird und die Zustellungsurkunden vollständig ausgefüllt an den Auftraggeber zurückgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Datenschutz, zur Vertraulichkeit und zum Postgeheimnis, einzuhalten.
- Reaktions- und Reklamationszeiten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu den im Leistungsverzeichnis angegebenen Reaktionszeiten im Falle, dass Briefsendungen nicht zustellbar sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu den im Leistungsverzeichnis angegebenen Reklamationszeiten.
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- Vergütung und Rechnungslegung
Für den Vertragszeitraum gelten als Vergütungsgrundlage die Einheitspreise aus dem Angebot zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Für jede im Preisblatt aufgeführte Leistungsposition ist durch den Bieter anzugeben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt. Die steuerliche Einordnung der angebotenen Leistungen obliegt dem Bieter. Die Abrechnung hat entsprechend der im Preisblatt ausgewiesenen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Leistungen zu erfolgen.
Es werden dem Auftraggeber nur nach Nr. 2 zugestellte Briefsendungen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistungen. Der monatlichen Rechnung ist eine nachvollziehbare Übersicht der abgerechneten Sendungen und Leistungen, insbesondere nach Sendungsart, Menge, Einzelpreis und Gesamtpreis, beizufügen.
Nicht gesondert verpreiste, zur vollständigen Leistungserbringung notwendige Nebenleistungen, insbesondere Lagerung, Bereitstellung von Transportbehältnissen, Rechnungsstellung und Kosten durch Leistungserbringung von Subunternehmern, werden nicht gesondert vergütet. Die Preise sind so zu kalkulieren, dass alle Kosten einschließlich etwaiger Rabatte, insbesondere Mengenrabatte, enthalten sind.
Der Auftragnehmer hat seine Leistung prüfbar abzurechnen. Die Rechnungen sind übersichtlich aufzustellen. Eine Kostenstellenbildung ist nicht erforderlich.
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nach Erfüllung der Leistung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
- Vertragsdauer
Der Rahmenvertrag über die Postdienstleistungen wird für einen Zeitraum von einem Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen.
• Vertragsbeginn: 01.01.2027 • Vertragsende: 31.12.2027
Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der maximale Vertragszeitraum spätestens am 31.12.2030.
Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr erfolgt, sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich widerspricht.
- Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• eine Vertragspartei erheblich oder wiederholt gegen die Vereinbarungen dieses Vertrages verstößt und der Verstoß trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung oder
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Fristsetzung nicht abgestellt wird, soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung nicht entbehrlich ist, • falsche Angaben des Auftragnehmers zum Zuschlag im Vergabeverfahren oder zum Abschluss dieses Vertrages geführt haben, • über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, • die postrechtliche Berechtigung des Auftragnehmers zur Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen entfällt, insbesondere durch Rücknahme, Widerruf oder Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis nach § 4 PostG.
Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Auftraggeber durch eine vom Auftragnehmer zu vertretende außerordentliche Kündigung entsteht.
- Preisanpassung
Die angebotenen Preise gelten für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn als Festpreise.
Eine Anpassung der Vergütung ist während der weiteren Vertragslaufzeit nur aufgrund folgender Änderungen zulässig:
• Porto- und Teilleistungsentgelte: Ändern sich für die vertragsgegenständliche Leistung maßgebliche und vom Auftragnehmer tatsächlich zu zahlende Porto- oder Teilleistungsentgelte, insbesondere der Deutschen Post AG als Universaldienstleister, kann der hiervon betroffene Preisbestandteil entsprechend angepasst werden. Voraussetzung ist, dass die Änderung auf einer allgemein geltenden Entgeltänderung beruht. Änderungen, die auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen oder Konditionen zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Postdienstleister beruhen, insbesondere Änderungen oder der Wegfall von Rabatten, Mengenstaffeln oder sonstigen Vergünstigungen, bleiben unberücksichtigt. Entgeltminderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. • Gesetzlicher Mindestlohn: Eine Anpassung ist möglich, soweit sich eine Änderung des gesetzlichen Mindestlohns nachweislich auf die für die Leistungserbringung anfallenden Personalkosten auswirkt. • Umsatzsteuer: Änderungen des gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes werden ab ihrem Inkrafttreten entsprechend berücksichtigt.
Der Auftragnehmer hat die Voraussetzungen und die Berechnung einer Preisanpassung nachvollziehbar nachzuweisen. Die Anpassung darf ausschließlich die tatsächlich von der jeweiligen Änderung betroffenen Kostenbestandteile umfassen. Allgemeine Kostensteigerungen oder sonstige unternehmerische Risiken begründen keine Preisanpassung.
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- Leistungsverzeichnis und Bieterangaben
8.1 Briefgrößen und –arten1)
8.1.1 Bundesweite Briefsendungen
| Bezeichnung | Maße (Länge; Breite; Höhe) | Gewicht |
|---|---|---|
| Standardbrief | L: 140-235 mm; B: 90-125 mm; H: bis 5 mm | bis 20 g |
| Kompaktbrief | L: 100-235 mm; B: 70-125 mm; H: bis 10 mm | bis 50 g |
| Großbrief | L: 100-353 mm; B: 70-250 mm; H: bis 30 mm | bis 1.000 g |
| Maxibrief | L: 100-381 mm; B: 70-305 mm; H: bis 30 mm | bis 2.000 g |
| Postkarten | L: 140-235 mm; B: 90-125 mm | 150 - 500 g/qm |
8.1.2 Internationale Briefsendungen
| Bezeichnung | Maße (Länge; Breite; Höhe) | Gewicht |
|---|---|---|
| Postkarte International | L: 140–235 mm; B: 90–125 mm | 150–500 g/m² |
| Standardbrief International | L: 140–235 mm; B: 90–125 mm; H: bis 5 mm | bis 20 g |
| Kompaktbrief International | L: 140–235 mm; B: 90–125 mm; H: bis 10 mm | bis 50 g |
| Midibrief International | L: 140–381 mm; B: 90–305 mm; H: bis 20 mm | bis 500 g |
| Großbrief International | L: 140–381 mm; B: 90–305 mm; H: bis 30 mm | bis 1.000 g |
I nternational
¹) Zur näheren Bestimmung der Briefsendungen wurden durch den Auftraggeber die Begriffe, Formate, Gewichtsklassen und Produktbezeichnungen der Deutschen Post AG in der ab dem 01.01.2027 geltenden Fassung zugrunde gelegt. Eine Präferenz des Auftraggebers ist davon nicht ableitbar.
8.2 Preis (vom Bieter zwingend auszufüllen)
Hinweis: Vom Bieter sind alle Positionen auszufüllen. Ist eine Position nicht bepreist, kann das zum Ausschluss des Angebots aus der weiteren Wertung führen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
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| Pos. | Produkt | Mengen -einheit | Menge pro Jahr2) | Einheitspreis netto in € | Gesamtpreis netto in € | Umsatzsteuer ja/nein Falls ja, Steuersatz in % | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Hauptleistungen Bundesweit (LOS 3 – Bundesweit und International) | ||||||||
| 1.1 | Postkarte | Stück | 1 | |||||
| 1.2 | Standardbrief | Stück | 7.400 | |||||
| 1.3 | Kompaktbrief | Stück | 900 | |||||
| 1.4 | Großbrief | Stück | 2.000 | |||||
| 1.5 | Maxibrief | Stück | 100 | |||||
| 1.6 | Postzustellung s-auftrag | Stück | 300 | |||||
| 2. davon Zusatzleistungen Bundesweit3) | ||||||||
| 2.1 | Einwurf- Einschreiben Standard | Stück | 1 | |||||
| 2.2 | Einschreiben Standard | Stück | 100 | |||||
| 2.3 | Rückschein Standard | Stück | 100 | |||||
| 2.4 | Einwurf- Einschreiben Kompakt- bis Maxibrief | Stück | 1 Kompakt 1 Groß 1 Maxi | |||||
| 2.5 | Einschreiben Kompakt- bis Maxibrief | Stück | 50 Kompakt 25 Groß 25 Maxi | |||||
| 2.6 | Rückschein Kompakt- bis Maxibrief | Stück | 50 Kompakt 25 Groß 25 Maxi | |||||
| 3. Hauptleistungen International | ||||||||
| 3.1 | Postkarte International | Stück | 1 | |||||
| 3.2 | Standardbrief International | Stück | 10 | |||||
| 3.3 | Kompaktbrief International | Stück | 10 | |||||
| 3.4 | Midibrief International | Stück | 10 |
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| 3.5 | Großbrief International | Stück | 10 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4. davon Zusatzleistungen International3) | |||||||||||
| 4.1 | Einschreiben Standard | Stück | 50 | ||||||||
| 4.2 | Rückschein Standard | Stück | 50 | ||||||||
| 4.3 | Einschreiben Kompakt- bis Großbrief | Stück | 5 Kompakt 3 Midi 2 Groß | ||||||||
| 4.4 | Rückschein Kompakt- bis Großbrief | Stück | 5 Kompakt 3 Midi 2 Groß | ||||||||
| 5. sonstige Leistungen | |||||||||||
| 5.1 | Abholservice Bitte tragen Sie hier das Entgelt für die tägliche Abholung der Briefsendungen ein. | Monat | 12 | ||||||||
| 5.2 | Sortierservice Bitte tragen Sie hier das Entgelt für die Sortierung der Briefsendungen ein. | Stück | 10.742 | ||||||||
| 5.3 | Frankierservice Standard/Komp akt | Stück | 8.622 | ||||||||
| 5.4 | Frankierservice großformatige Briefprodukte (Bundesweit: Groß- und Maxibrief; International: Midi- und Großbrief) | Stück | 2.120 | ||||||||
| Summe der nicht umsatzsteuerfreien Leistungen: | |||||||||||
| zzgl. USt.: |
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| Summe Brutto: | ||
|---|---|---|
| Summe der umsatzsteuerfreien Leistungen: | ||
| Gesamtsumme inkl. USt.: |
- Geschätzte Mengenangabe jährlich. Die Mengenangaben beruhen auf der Basis der ermittelten Vorjahreswerte und sind lediglich Schätzwerte. Der Auftraggeber verpflichtet sich nicht zu einer Mindestabgabemenge gegenüber dem Auftragnehmer. (Höchstmengen: 18.000 Stück)
- Zusatzleistungen für Einschreiben oder Rückschein bitte als Zuschlag zum Preis des Briefes angeben
8.3 Erklärung zu Zustellzeiten (vom Bieter zwingend auszufüllen)
Bitte geben Sie an, wieviel Prozent der Briefsendungen im Jahresdurchschnitt mit welchen Zustellzeiten angeboten werden können. Die angegebenen Prozentwerte müssen zusammen 100 % ergeben.
Erläuterung/Ausfüllhilfe:
- „E“ steht für Eingang des Briefes beim Auftragnehmer
- „+1 +2 +3“ Angabe bedeutet: nach wieviel Arbeitstagen ab Eingang beim Auftragnehmer erhält der Empfänger den Brief
Zustellzeit E+1 zu ______ Prozent
Zustellzeit E+2 zu ______ Prozent
Zustellzeit E+3 zu ______ Prozent
8.4 Reaktionszeiten für nicht zustellbare Briefe (vom Bieter zwingend auszufüllen)
Bitte geben Sie je Fall an, wieviel Prozent der Rückläufer im Jahresdurchschnitt mit welcher Reaktionszeit bearbeitet werden. Die angegebenen Prozentwerte müssen je Fall zusammen 100 % ergeben. Die Angaben sind nicht kumulativ zu verstehen.
Erläuterung/Ausfüllhilfe: • „E“ steht für Eingang des Briefes beim Auftragnehmer. • „E+1“, „E+2“ und „E+3“ geben an, nach wie vielen Arbeitstagen ab Eingang beim Auftragnehmer der Auftraggeber den Rückläufer erhält.
Fall 1: Anschrift nicht lesbar
E+1 zu ______ Prozent
E+2 zu ______ Prozent
E+3 zu ______ Prozent
Fall 2: Anschrift nicht korrekt. Brief muss auf Nachsendeanschrift überprüft werden
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E+1 zu ______ Prozent
E+2 zu ______ Prozent
E+3 zu ______ Prozent
8.5 Reklamationszeiten (vom Bieter zwingend auszufüllen)
Bitte geben Sie an, innerhalb welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit Reklamationen, zum Beispiel wegen fehlender Zustellung, ab Meldung durch den Auftraggeber bearbeitet werden.
Reklamationszeit ab Meldung durch Auftraggeber in __________ Arbeitsstunden
8.6 Einsatz sauberer Fahrzeuge nach dem SaubFahrzeugBeschG (vom Bieter zwingend auszufüllen)
Im Rahmen der Angebotswertung wird der Anteil der für die Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen vorgesehenen Fahrzeuge bewertet, die als saubere Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) einzustufen sind.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Anforderungen für den Referenzzeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030.
Das Erreichen der gesetzlichen Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG wird für den vorliegenden Auftrag nicht als Mindestanforderung gefordert. Ein Nichterreichen der gesetzlichen Mindestziele führt daher nicht zum Ausschluss des Angebots.
Die Angaben werden im Übrigen für die Angebotswertung sowie, soweit erforderlich, zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG erhoben.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Wertungsschema.
8.6.1 Angabe der eingesetzten Fahrzeuge
Der Bieter hat die für die Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen vorgesehenen und im Rahmen des Auftrags einzusetzenden Straßenfahrzeuge nach Fahrzeugklassen anzugeben. Die Angaben umfassen auch die für die Leistungserbringung vorgesehenen Fahrzeuge der vom Bieter eingesetzten Nachunternehmer.
Für jede Fahrzeugklasse sind anzugeben:
- die Anzahl aller für die Leistungserbringung vorgesehenen Fahrzeuge,
- die Anzahl der hiervon als saubere Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzustufenden Fahrzeuge und
- die Anzahl der hiervon als emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzustufenden Fahrzeuge.
Die Anzahl der emissionsfreien Fahrzeuge wird im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums nicht gesondert bewertet.
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| Fahrzeugklassen | Anzahl aller für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge | davon saubere Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG | davon emissionsfreie Fahrzeuge |
|---|---|---|---|
| N1 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen | |||
| N2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 Tonnen | |||
| N3 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen |
Hinweis: Die Anzahl der sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeuge darf die jeweils angegebene Gesamtzahl der Fahrzeuge nicht überschreiten.
8.6.2 Maßgebliche gesetzliche Einstufung
Für die Einstufung als sauberes leichtes Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N1 sind die jeweils geltenden Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG maßgeblich. Für den Referenzzeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 beträgt der maßgebliche CO -Grenzwert für N1 0 g CO /km; die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen sind ebenfalls zu ₂ berücksichtigen. ₂ Für die Fahrzeugklassen N2 und N3 ist maßgeblich, ob es sich um saubere schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG handelt. Ein sauberes schweres Nutzfahrzeug wird danach insbesondere anhand des verwendeten alternativen Kraftstoffs und der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt.
Als emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sind ausschließlich Fahrzeuge einzustufen, die die Voraussetzungen des § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG erfüllen.
Fahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen für ein sauberes bzw. emissionsfreies Fahrzeug nicht erfüllen, sind ausschließlich in der Spalte „Anzahl aller für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge“ anzugeben.
Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel
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