D5_Erklärung_techn_berufl_Leistungsfähigkeit.pdf

Postdienstleistungen: Frankier- und Kurierdienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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D.5 Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

(Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den „Bewerbungsbe- dingungen“ sowie auf der letzten Seite dieses Vordrucks.)

Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

Firma/Name (wie im Vordruck D.0 bezeichnen)

Nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften auszufüllen:

Namen sämtlicher Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, für die diese Erklärungen abgegeben werden (wie im Vordruck D.1 bezeichnen)

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist in diesem Beschaffungsverfahren durch fol- gende Anforderungen/Angaben/Unterlagen sicherzustellen:

• Der Nachweis der Eignung ist durch Zertifikate oder andere geeignete Dokumente zu er- bringen (gemäß E.0). Zu diesem Beschaffungsverfahren wird im Hinblick auf das vorstehende Eignungskriterium fol- gende Erklärung abgegeben: Erklärung des Bieters/Bewerbers bzw. der Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft

Ich bestätige / wir bestätigen, dass ich / wir über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in ange- messener Qualität ausführen zu können. Auf Verlangen werde ich / werden wir die diesbezüglichen Nachweise beibringen. Mir ist bekannt, dass ich / wir von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann/können, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nach- weise nicht übermittelt werden.

Hinweise: Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterschreiben. Die Unterschrift unter dem Vordruck D.0 erstreckt sich unein- geschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum im Vordruck D.0. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0.

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D.5 Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahme- antrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.

Gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentli- che Auf-träge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zum Nachweis des Vorliegens der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine entsprechende Eigenerklärung verlangt. Bei Bedarf können auch entsprechende Belege im Original verlangt werden. Die Vergabestelle wird in einem solchen Fall eine angemessene Frist zu einer diesbezüglichen Anforderung setzen.

Nur bei Bildung von einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu beachten: Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften kommt es hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 Vergabeverordnung - VgV) auf die der Bieter- bzw. Bewer- bergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für den/die die Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden, der/die ge- forderten Eignungskriterien erfüllt/erfüllen. Dazu ist der Name von jedem Teilnehmer der Bewer- ber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Seite 1 des Vor- drucks D.5 aufzuführen, der die geforderten Eignungskriterien erfüllt.

Nur zu beachten, falls Eignungsanforderungen nicht allein erfüllt werden können: Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft bzw. ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leis- tungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen – z. B. Konzernverbundunternehmen, Un- terauftragnehmern –, bedienen, und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der hier geforderte Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann daher im Rahmen einer Eignungsleihe nachgewiesen werden.

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