D.4 Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
(Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den „Bewerbungsbe- dingungen“ sowie auf der letzten Seite dieses Vordrucks.)
Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:
Firma/Name (wie im Vordruck D.0 bezeichnen)
Nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften auszufüllen:
Namen sämtlicher Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, für die diese Erklärungen abgegeben werden (wie im Vordruck D.1 bezeichnen)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist in diesem Beschaffungsverfahren durch folgende Anforderungen/Angaben/Unterlagen sicherzustellen:
• Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. wird der Abschluss einer sol- chen im Falle der Erteilung des Zuschlages
Zu diesem Beschaffungsverfahren wird im Hinblick auf das vorstehende Eignungskriterium fol- gende Erklärung abgegeben: Erklärung des Bieters/Bewerbers bzw. der Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Ich bestätige / wir bestätigen, dass ich / wir über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfüge / verfügen. Auf Verlangen werde ich / werden wir die diesbezüglichen Nachweise beibringen. Mir ist bekannt, dass ich / wir von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann/können, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nach- weise nicht übermittelt werden.
Hinweise: Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu unterschreiben. Die Unterschrift unter dem Vordruck D.0 erstreckt sich unein- geschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum im Vordruck D.0. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0.
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D.4 Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung
Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahme- antrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.
Gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentli- che Auf-träge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zum Nachweis des Vorliegens der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine entsprechende Eigenerklärung verlangt. Bei Bedarf können auch entsprechende Belege im Original verlangt werden. Die Vergabestelle wird in einem solchen Fall eine angemessene Frist zu einer diesbezüglichen Anforderung setzen.
Nur bei Bildung von einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu beachten: Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften kommt es hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 Vergabeverordnung - VgV) auf die der Bieter- bzw. Be- werbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für den/die die Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden, der/die ge- forderten Eignungskriterien erfüllt/erfüllen. Dazu ist der Name von jedem Teilnehmer der Bewer- ber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Seite 1 des Vor- drucks D.4 aufzuführen, der die geforderten Eignungskriterien erfüllt.
Nur zu beachten, falls Eignungsanforderungen nicht allein erfüllt werden können: Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft bzw. ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leis- tungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen – z. B. Konzernverbundunternehmen, Un- terauftragnehmern –, bedienen, und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der hier geforderte Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann daher im Rahmen einer Eignungsleihe nachgewiesen werden.
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