Landesbetriebfür HochwasserschutzundWasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Eing.: 13 OKT. 2025
Poststelle LANDESVERWALTUNGSAMT
ReferatWasser Landesverwaltungsamt Postfach200256-06003Halle(Saale)
LandesbetriebfürHochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Sachbereich Planung und Bau
Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg
Halle09.10.2025
IhrZeichen:
MeinZeichen: 404.6.4-62211-A085 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit-Umgehungsgerinne in Bearbeitetvon: der Ilse nördlich von Iisenburg Bianca.Fischbach@ Ivwa.sachsen-anhalt.de
Tel.:(0345)514-2318 Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beabsichtigt Dienstgebäude: DessauerStraße70 im Rahmen der Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 06118Halle(Saale) 2000/60/EG) die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der lise. Aus Hauptsitz: diesem Grund ist es vorgesehen, nordöstlich derOrtslage Ilsenburg sowie die Emst-Kamieth-Straße2 06112 Halle(Saale) Wehranlagen Ilsenburger Grobblech GmbH Olhavariewehr und Tel.:(0345)514-0 Pulvermühlenwehr als auch den Ilsetunnel aufzulösen und über die Fax:(0345)514-1444 Anordnung eines geführten Umgehungsgerinnes entlang der K1355 Poststelle@ Ivwa.sachsen-anhalt.de Veckenstedter Weg fließgewässertypische Fließverhältnisse und eine Internet: naturnahe Gerinne- und Sohlmorphologie herzustellen. Es ist geplant, die Ilse www.landesverwaltungsamt. im Bereich der Ilsenburger Grobblech GmbH (IGG) umzuverlegen und die sachsen-anhalt.de Wehranlage IGG, das Ölhavariewehr sowie die Wehranlage Pulvermühle E-Mail-Adressenurfür formloseMitteilungen zurückzubauen. ohneelektronischeSignatur
LandeshauptkasseSachsen-Anhalt Ursprünglich war seitens des LHW eine Plangenehmigung angestrebt. Im DeutscheBundesbank FilialeMagdeburg Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht BLZ 81000000 UVP- Konto 81001500 gem. 7 UVPG wurde am 25.03.2020 festgestellt, dass das Vorhaben BIC MARKDEF1810 95 IBAN DE21810000000081001500
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pflichtig ist. Gemäß 15 UVPG erfolgte eine Feststellung des Untersuchungsrahmens. Nach erfolgter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen, erging am 14.11.2022 der UVP Bericht des LHW. Es wurde seitens des LHW ein Planfeststellungsverfahren beantragt und die Antragsunterlagen teilweise angepasst. Die Vollständigkeits- und
Plausibilitätsprüfung sind abgeschlossen.
Im Ergebnis der Prüfung wurde von der oberen Naturschutzbehörde festgestellt, dass die Planung
stark veraltet ist. Die im Rahmen des Artenschutzbeitrages verwendeten Daten sind zu validieren. Insgesamt scheintdie Datengrundlage nichtausreichend, so dasseine vollständige Kartierung aller
planungsrelevanterArtengruppen notwendig ist odereine umfangreiche worst-case Betrachtung zu
erfolgen hat. Die der Bilanzierung zugrunde liegende Biotopkartierung istauf Plausibilitätzu prüfen. Daneben weist die (Maßnahmen-) Bilanzierung Mängel auf und ist zu überarbeiten. Der AFB ist insgesamt laut der oberen Naturschutzbehörde veraltet (z.B. Faunistisches Gutachten Wintererfassung der Fledermäuse im Ilsetunnel 2015/2016) und die Schlussfolgerungen sind zu validieren. Bis auf die Netzfänge der Fledermäuse erfolgten keine Erfassungen. Es erfolgte ein Verweis aufAltdaten aus dem größeren Umfeld bzw. Standartdatenbögen, die noch älter sind. Es fehlt eine worst-case Betrachtung und die Begründung zum Ausschluss mancherArtgruppen sind fragwürdig. Es fehlen CEF-Maßnahmen für die in Baumhöhlen brütende Vogelarten sowie weitere worst-case Maßnahmen. Zudem ist kein Monitoring vorgesehen.
Die Biotopkartierung im LBP ist veraltet und zu validieren. Es fehlt die Betrachtung der $ 30 BNatSchG Biotope und der entsprechende Ausgleich dieser. Die Einzelbäume müssen einzeln bilanziert werden. Des Weiteren ist eine Anrechnung des Fledermausquartieres (Tunneleingang) nicht möglich. Die Berechnungen auf S. 71 (Maßnahmen Gewässer) sind unklar, eine Schaffung eines LRTS ist nicht möglich. Zur besseren Verständlichkeit sind zusätzlich einzelne Plananlagen zum IST-Zustand und zum SOLL-Zustand der Biotope ratsam.
Ich empfehle, die Neuerstellung der Unterlagen, um Rechtssicherheit herzustellen. Bei Nachfragen können Sie sich gern direkt an die Bearbeiterin Frau Lange (Telefon: 0345-514-2321, E-Mail: pauline.lange@lvwa.sachsen-anhalt.de) wenden. Sie stimmte dem Vorgehen zu.
Für die Stauanlagen ist im Rahmen des Verfahrens eine Genehmigung aufAußerbetriebsetzung
und Rückbau derAnlagen abzuarbeiten. Laut Prüfung des Wasserbuches undAusführungen in den Antragsunterlagen liegen für diejeweiligen Stauanlagen keine Wasserrechte vor und befinden sich im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt. Die IGG besitzen eine wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung (Reg.Nr.1-5/69). Die Unterlagen dazu liegen dem Antrag nicht vollständig bei. Lediglich der Bescheid zur Übertragung des Wasserrechts (Az.:73.33.10.18/01/01) ist Gewässerbenutzung" enthalten. In diesem wird unter „Art der derAnstau der lise geregelt. In der Begründung des Rechtes ist dargelegt, dass die Entnahme durch ein festes Wehr erfolgt. Leider
kann die genannte Wehranlage nichtgenau verortetwerden. Somit ist unklar, obdie darin geregelte
Benutzung zum Aufstau der Ilse nicht doch eine der oben genannten Stauanlagen betrifft. Zur
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genauen Beurteilung sollten weitere Unterlagen eingereichtwerden. InsbesonderedasAltrechtvom 15.08.1969 sowie der 1. Nachtrag vom 12.02.1973.
Der vorliegende Bescheid zur Übertragung desAltrechts aufdie IGG als Nachfolger bedarfebenso eine Prüfung, da unter Ill. der Inhalt und Umfang derwasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung neu festgelegt wird und darin derAnstau der Ilse aufgelistet ist. Diese stellt ein Gewässer 1. Ordnung dar. Zu prüfen wäre, ob die untere Wasserbehörde 2002 mit der Formulierung des Bescheids ein neues Recht vergeben hat und dies überhaupt in ihrerZuständigkeit lag.
Laut Unterlagen entnimmt die IGG Kühl- und Löschwasseraus der Iise. Um hierauch weiterhin die gleiche Versorgungssituation herzustellen, müssen für den Niedrig- bis Mittelwasserbereich die gleichen Wasserspiegellagen erreicht werden. Für den Abflussbereich muss somit die gleiche Charakteristik im Planungszustand erhalten bleiben, wiediesedurch den Rückstau derWehranlage IGG erzeugt wird. Zur dauerhaften Gewährleistung soll in die Sohle der Ilse direkt unterhalb der Entnahmestelle eine Grundschwelle eingebaut sowie das Ilseprofil im unteren Bereich eingeengt werden. Die Sohlschwelle dient dem Anstau des Gewässers und es wird erforderlich, ein Staurecht zu erteilen. Zu klären ist, wer Inhaber des Staurechts wird, da der Anstau der Sicherung der
Entnahme der IGG dient.
Neben der Sohlschwelle benötigt auch die geplante Sohlgleite ein Staurecht. Nach Entnahme der Stauanlagen dienen diese in Zukunft dazu, denAusbauzustand des Gewässers zu bestimmen.
Im Bereich des Hochwasserschutzdeiches ist dieAusgleichsmaßnahmeA1 geplant. Diese sieht die Anpflanzung von heimischen Strauch- und Baumarten zur Entwicklung einer auwaldähnlichen Parkanlage vor. Dies widerspricht jedoch den Vorgaben der DIN 19712:2012-01. Deichschutzstreifen sind an den land- und wasserseitigen Böschungsfüßen vorzusehen. Sie sollten bei Deichen der Klasse Ill 3 m bis 4 m, sonst mindestens 5 m breit sein. Sie sind Bestandteil des Deiches und dienen der Deichüberwachung und -verteidigung. Sie sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten und unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung. Gehölze (Bäume, Sträucher und Hecken) auf Deichen beeinträchtigen die Standsicherheit sowie die Unterhaltung und sind deshalb unzulässig. Bäume müssen sogar einen Mindestabstand von 10 m (Pappeln 30 m) vom Deichfuß aufweisen (DVWK 226). Die angegebenen Mindestabstände gelten auch im Vorland für Bäume, die den Deich vor Eisschäden schützen sollen. Sträucher dürfen auch bis zum Deichschutzstreifen hin gepflanzt werden. Nach 94 Abs. 6 Satz WG LSA umfasst die 1
Unterhaltung gerade die Freihaltung von Strauchwerk und Bäumen. Die vorgesehenenAnpflanzungen Der MaßnahmeA erstrecken sich bis in diesen Bereich hinein. 1
Die Planung muss dahingehend angepasst werden.
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Bitte teilen Sie mir mit, wie mit dem Vorhaben aufgrund der 0.9. Punkte weiter verfahren werden soll. Hierzu habe ich mireine Fristfür den 05.11.2025 vorgemerkt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zurVerfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
Fischbach