(+) 630 VgV Angebotsaufforderung.Bedingungen.pdf

Planungsleistungen Umgehungsgerinne Ilsenburg – Überarbeitung Leistungsphasen 3-4

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631EU Angebotsaufforderung VgV

Name und Anschrift der Vergabestelle Vergabeart Name Offenes Verfahren Name Forts. Straße, Nr. Nicht Offenes Verfahren mit TNW PLZ, Ort Verhandlungsverfahren mit TNW Land Verhandlungsverfahren ohne TNW Name und Anschrift des Unternehmens Wettbewerblicher Dialog Name Ende der Angebotsfrist: Uhr Name Forts.

Straße, Nr. Ende der Bindefrist: PLZ, Ort

Land

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - LD / VgV

gemäß VgV, Liefer- und Dienstleistungen

Vergabenummer Für die Maßnahme

Für die Leistung

A Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: Bekanntmachung (Veröffentlichung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de) 631EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Teil dieser Formblattsammlung) 632EU Teilnahmebedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien

B Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Anlagen LB Leistungsbeschreibung, Pläne, sonstige Anlage (Teile der Leistungsbeschreibung) 634 Besondere Vertragsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung

© Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Seite 1 von 4

Unternehmen: 631EU Vergabenummer: Angebotsaufforderung VgV

C Anlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch 3.1): 633 Angebotsschreiben LV Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm (Teile der Leistungsbeschreibung) BAV Bieterangaben / Bieterangabenverzeichnis (Teile der Leistungsbeschreibung) 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe) 235 Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend) 234 Bieter- / Arbeitsgemeinschaft BieGe (soweit zutreffend)

D Anlagen, die auf gesondertes Verlangen einzureichen sind (siehe auch 3.2): 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte NUN) 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (NUN) 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

1 Wir beabsichtigen, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben.

2 Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt: elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. auf andere Weise (schriftlich / Textform). in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de, danach schriftlich oder in Textform Stelle:

Straße: Fax: PLZ / Ort: E-Mail:

© Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Seite 2 von 4

631EU Unternehmen: Angebotsaufforderung VgV Vergabenummer:

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern (gemäß § 6 Abs.1 WRegG).

3.1 Unterlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch C): Für die Zuschlagswertung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung PQ / ULV - Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte Bieter, BieGe)

3.2 Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen einzureichen sind (siehe auch D): Zur Beurteilung der Eignung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung PQ / ULV - Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte NUN) Nachweise gemäß Formblatt 124 (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe, NUN) (z.B. Referenzen, Angabe zu Arbeitskräften, Berufsregister, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung in Steuersachen, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft)

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für eine beliebige Anzahl an Losen nur für alle Lose (alle Lose müssen abgegeben werden) nur für ein Los für eine maximale Anzahl von Losen. Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält (bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los). Ggf. Höchstzahl und weitere Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die Höchstzahl:

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) –ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten – für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche

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632EU Bewerbungsbedingungen LD / VgV

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

632EU Bewerbungsbedingungen LD / VgV

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

634 Besondere Vertragsbedingungen LD

Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Vergabenummer Für die Maßnahme

Für die Leistung

1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten / Ingenieur

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Ar- chitekten / Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle PLZ, Ort Straße Raum

3 Ausführungsfristen Beginn der Ausführung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen: für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15 VOL/B) Alle Rechnungen sind -fach beim Auftraggeber und zugleich -fach bei dem mit der Überwachung beauftragten Ingenieurbüro einzureichen.

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634 Vergabenummer: Besondere Vertragsbedingungen LD

6 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)

6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: – „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. – Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. – Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. – Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustim- mung bindend. – Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 – frei –

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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635 Zusätzliche Vertragsbedingungen LD

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer (AN) hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)

2.1 Beansprucht der AN aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies der Auftraggeber (AG) unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der AN hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer-betrag nicht erstattet.

7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.

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