C 2 Leistungsverzeichnis.pdf

Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 16:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Anlage C 2

Leistungsverzeichnis

Stufe 2

(Nur auszufüllen durch die Büros, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermit- telten Informationen des Teilnahmewettbewerbs dazu aufgefordert werden)

zur Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach europaweitem Teil-

nahmewettbewerb

2026-060

TGA Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung)

(Name/Adresse des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)

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1 Stand 11.11.2022

A. Aufgabenumschreibung

Die Stiftung Kunstsammlung NRW verfügt über zwei Museumsstandorte: das K20 Grabbeplatz und das K21 Ständehaus.

K20 Grabbeplatz

Der Bau der Kunstsammlung am Grabbeplatz mit seiner charakteristischen schwarzen Granitfassade feierte 1986 Eröffnung. Das Kopenhagener Architekturbüro Dissing + Weitling realisierte in der Tradition Arne Jacobsens einen noblen und zurückhaltenden Bau mit zeittypischen architektonischen Details, der der herausragenden Qualität der Kunstwerke den Vortritt lässt. Im Jahr 2008 wurde der Grundstein für den Erweiterungsbau gelegt, der in der architektonischen Formsprache nahtlos an den Altbau anknüpft. Zusätzliche 2.000 m² in zwei stützenfreien Ausstellungshallen erweitern die gesamte Ausstellungsfläche auf ca. 5.000 m² und ergänzen den zur Wiedereröffnung im Juli 2010 grundsanierten Bestandsbau auf ausstellungstechnisch hohem Niveau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 13.000 m². Siehe Anlage C2 An- hang 1

K21 Ständehaus

Als zweites Standbein der Kunstsammlung wurde im Frühjahr 2002 das Ständehaus am Kaiserteich, bis 1988 Sitz des nordrhein-westfälischen Landtages, für die moderne Kunst eröffnet. Vier Gebäudeflü- gel mit umlaufenden Arkadengängen umgeben den zentralen öffentlichen Platz des Hauses, eine weit- läufige Piazza. Der kreative Umbau des Repräsentationsbaus im historistischen Stil (1876-80) durch die Münchener Architekten Kiessler + Partner schuf einen modernen Museumsbau mit einem eindrucksvol- len gläsernen Kuppeldach, das die Ästhetik des Gebäudes bestimmt und zugleich einen großzügigen Skulpturengarten auf der obersten Etage überspannt. Die flexible Wechselausstellungshalle im Unter- geschoss und die oberen Räume fassen insgesamt über 5.300 m² Ausstellungsfläche. Die Gesamtflä- che beträgt ca. 10.000 m². Siehe Anlage C2 Anhang 2

In diesen, teilweise denkmalgeschützten Gebäuden, an den technischen Anlagen sowie an den Außen-

anlagen stehen jährlich kleinere und mittlere Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an,

für die Leistungen der TGA-Planung der Kostengliederungsgruppen 410, 420, 430, 435, 440, 450, 460,

470, 480 in den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an den §55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, vollständig

oder nur in Teilen erbracht werden müssen. Schwerpunkt der Bauaufgaben ist die Planung, Koordina-

tion und Durchführung im laufenden Betrieb, intensive Terminabstimmung mit dem Auftraggeber für

sensible Anlagen wie z. B. Kälteversorgung und sicherheitstechnischen Anlagen

Exemplarisch für die jährlichen Maßnahmen seien genannt

  • kleinere Büro- und Ausstellungsraumsanierungen,

  • Sanierungen von Ver- und Entsorgungsleitungen,

  • Austausch von technischen Anlagen oder

  • Nutzungsänderungen Erweiterungen durch Änderung Raumnutzung.

Die Projektkosten (KG 400) der jeweiligen Maßnahmen liegen grundsätzlich zwischen 10.000,-- € inkl.

2 Stand 11.11.2022

MwSt. und ca. 250.000 ,-- € inkl. MwSt. Im Durchschnitt werden ca. 3 Maßnahmen pro Jahr durchge-

führt, für die Planungsleistungen im Sinne der HOAI gem. §55 (Anlagengruppen 1,2,3) notwendig wer-

den.

B. Stundensätze, Leistungsbild und Honorarermittlung

B.1. Stundensätze

Erfolgt zu besonderen oder sonstigen Leistungen keine gesonderte Vergütungsregelung oder erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach Zeitaufwand aufgrund ausdrücklicher Beauftra- gung, so wird das Honorar als Zeithonorar auf Basis des nachgewiesenen Stundenaufwandes abgerechnet.

Folgende Stundensätze (netto) werden vereinbart: Vom Bieter auszufüllen:

a) für den Auftragnehmer (Geschäftsführung) ……… EUR

b) für die Projektleitung, Ingenieure ……….EUR

c) für sonstige kfm./techn. Mitarbeiter (Techniker/ ……… EUR CAD - Zeichner etc.)

B.2. Leistungsbild und Honorarermittlung

Im Folgenden ist festgelegt, wie die Ansätze im konkreten Projekt für das jeweilige Leistungs- bild bewertet werden. Wird eine Leistungsphase nicht vollständig beauftragt und erbracht, er- folgt auf der Grundlage der festgelegten Prozentsätze für diese Teilleistung eine Vergütung, wenn und soweit in der Rahmenvereinbarung (Anlage C 3) nichts Anderes geregelt ist.

Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung sowie den Bedingun- gen der Rahmenvereinbarung Anlage C 3.

Die Honorarzonen der Einzelaufträge werden nach Beratung mit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber festgesetzt.

Für jede Honorarzone gilt jeweils der mittlere Honorarsatz. als vereinbart, soweit im Einzel- auftrag nicht abweichende Honorarsätze vereinbart werden.

Soweit nichts Anderes im Einzelauftrag vereinbart wird, gilt für Umbauten/Modernisierungen folgende Honorarerhöhung gemäß § 6 (2) S. 3 HOAI als vereinbart: 20 % des Nettohonorars.

3 Stand 11.11.2022

Soweit nichts Anderes im Einzelauftrag vereinbart wird, gelten für Instandhaltungen/Instand- setzungen (§ 12 HOAI) folgende Honorarerhöhungen als vereinbart: HOAI 2021 Mittelsatz mit Umbauzuschlag 20%.

Im Übrigen gilt der Rahmenvereinbarung (Anlage C3).

B.3. Grundleistungen im Leistungsbild Leistungsbild Technische Aus-

rüstung

Gemäß Anlage 15 zur HOAI 2021

B.4. Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüs-

tung

Besondere Leistungen sind entsprechend Anlage 15 Nummer 10.1 HOAI 2021definiert. Sie

werden nach schriftlichem Abruf durch den Auftraggeber aufgrund ausdrücklicher Beauftra-

gung (siehe Einzelauftrag - Anlage C 3 Anhang 1) Vertragsinhalt.

Erfolgt zu Besonderen oder sonstigen Leistungen keine gesonderte Vergütungsregelung oder

erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach Zeitaufwand aufgrund schriftlicher Beauftragung

(Einzelauftrag -Anlage C 3 Anhang 1), so wird das Honorar als Zeithonorar auf Basis des

nachgewiesenen Stundenaufwandes nach den Stundensätzen in dieser Anlage C 2 abge-

rechnet.

C. Erforderliche Reaktionszeit

Um die Aufrechterhaltung des Betriebes zu gewährleisten, hat der Auftragnehmer zu garan- tieren, dass an Werktagen zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen einer Einzelbeauftragung innerhalb von 1 Stunde telefonisch und innerhalb von 12 Stunden ein vertretungsberech- tigter Ansprechpartner an den Standorten des Auftraggebers persönlich vor Ort erscheint.

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Ort, Datum
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Name des Einzelbieters / Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft
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Name des Erklärenden in Druckbuchstaben

4 Stand 11.11.2022

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