Anlage B 4
Vordruck – Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und Referenzen
Stufe 1
zur Ausschreibung im Verhandlungsverfahren
nach europaweitem Teilnahmewettbewerb
2026-060
TGA Planungsleistungen
(Rahmenvereinbarung)
Eignungsnachweise und Referenzen
Bieter Bietergemeinschaft Nachunternehmer (Name/Adresse)
………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………..
(Optional) Registriernummer für die Präqualifikation : ………………………………………………..
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
- Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Hiermit wird erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ einem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzurechnen ist1, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der folgenden Straftaten:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gem. § 123 (3) GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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Eignungsnachweise und Referenzen
Weiter erklären wir hiermit, dass wir nicht auf der „Anti-Terror-Liste“ geführt sind, welche die Europäische Gemeinschaft auf Grundlage der VO 881/2002* und VO 2580/2001* in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP führt.
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
-
Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Hinweis: Bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes darf ein Unternehmen höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung oder der rechtskräftigen Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (§ 126 Nr. 1 GWB). Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Im Falle der Selbstreinigung nach § 125 GWB sind entsprechende Nachweise zu erbringen, auf deren Grundlage der öffentliche Auftraggeber über den Ausschluss entscheiden kann.
- Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen2
a) nach § 124 Abs.1 GWB
Hiermit wird erklärt, dass keine der folgenden Ausschlussgründe bei einem Bieter/ einem Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen:
- dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2 Hinweis: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB aufgelisteten Gründe vorliegt. Sollte ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegen, wird der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer gebeten, Kontakt mit dem Auftraggeber aufzunehmen. Bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes darf ein Unternehmen höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Im Falle der Selbstreinigung nach § 125 GWB sind entsprechende Nachweise zu erbringen, auf deren Grundlage der öffentliche Auftraggeber über den Ausschluss entscheiden kann.
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Eignungsnachweise und Referenzen
- dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
- Dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- dass ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- dass eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- dass das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
b) Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen
Auch wird hiermit erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach folgenden Vorschriften besteht:
- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
- § 98c des Aufenthaltsgesetzes,
- § 19 des Mindestlohngesetzes und
- § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
- Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als zwingenden Ausschlussgrund nach § 123 GWB3
3 Liegt eine Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen nachweislich vor, ist der Bieter grundsätzlich zwingend nach § 123 Abs.4 GWB auszuschließen. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
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Eignungsnachweise und Referenzen
Wir erklären, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit es dieser Pflichten unterfällt bzw. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
3.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Betriebsstätten Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (§ 123 Abs.4 GWB)
Mindestanforderung: Vorzulegen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Betriebsstätten Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 3 Monate).
3.2 Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzgeldumlage, Umlagen U1 und U2:
Mindestanforderung: Vorzulegen ist eine Bescheinigung der örtlich zuständigen Krankenkassen (oder vergleichbar) (nicht älter als 3 Monate).
3.3. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Mindestanforderung: Vorzulegen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (oder vergleichbar)
- Eignung des Bewerbers
Als „Mindestanforderung“ gekennzeichnete Vorgaben müssen vom Bewerber erfüllt werden. Werden sie nicht oder nicht wie gefordert erfüllt bzw. nachgewiesen, so hat dies zwingend den Ausschluss des Bieters mangels Eignung zur Folge. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Mindestanforderungen ist - wenn nicht anders beschrieben
- der Tag des Vertragsbeginns.
4.1 Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Mindestanforderung: Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist nachzuweisen. Soweit eine Eintragung gesetzlich nicht erforderlich ist, ist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 VGV).
4.2 Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
4.2.1 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Bescheinigung des Versicherers (über das Vorliegen einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragsdurchführung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall für (kumulativ):
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR Ein Schaden an einem Kunstobjekt hat unter die Sachschadendeckung zu fallen. Es darf daher auch keinen expliziten Ausschluss
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Eignungsnachweise und Referenzen
oder ein Sublimit bei Schäden an Kunst geben.
Eine zweifache Maximierung (Deckungshöchstgrenze pro Versicherungsjahr) wird vorausgesetzt.
Der Nachweis ist beigefügt:
Ja Nein
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Mindestanforderungen ist der Tag der Beauftragung.
Soweit eine solche Versicherung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt, verpflichtet sich Bieter per Eigenerklärung, für die Zeit der Vertragsdurchführung eine solche Versicherung abzuschließen.
Eigenerklärung:
„Hiermit verpflichten wir uns als Bewerber, für die Zeit der Vertragsdurchführung eine solche Versicherung abzuschließen.“
Ja Nein
4.2.2 Umsatzzahlen
Mindestanforderung: Zur Feststellung der Eignung und Erfahrung des Bieters werden vom Bieters/der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre die Erfüllung der folgenden Mindestkriterien gefordert (Für die Wertung im Teilnahmewettbewerb siehe Anlage A 4):
-
Im Bauunterhalt Ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz von 150.000,00 € / Geschäftsjahr bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für TGA Planungsleistungen von Bauunterhaltungsmaßnahmen.
-
bei Investitionsmaßnahmen Ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz von 150.000,00 € / Geschäftsjahr bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für TGA Planungsleistungen von Investitionsmaßnahmen.
| Geschäftsjahr | Netto- | Netto- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtumsatz | Gesamtumsatz | |||||||
| TGA Planung | TGA Planung | |||||||
| Bauunterhalt | Investition | |||||||
| 2023 | ||||||||
| 2024 | ||||||||
| 2025 | ||||||||
| Durchschnitt (Ø) |
4.3. Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit
4.3.1 Beschäftigte Architekten / Dipl.-Ing
Mindestanforderung: Zur Feststellung der Eignung und Erfahrung des Bieters wird vom Bieters/der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- bzw. Kalenderjahre die Erfüllung des folgenden Mindestkriteriums gefordert (Für die Wertung im Teilnahmewettbewerb siehe Anlage A 4):
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Eignungsnachweise und Referenzen
Bewerber müssen während der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- bzw. Kalenderjahre jeweils über mindestens sechs sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigte Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium z.B. der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar verfügen.
| Geschäfts- bzw. Kalenderjahre | Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium z.B. der | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar | |||||
| 2023 | |||||
| 2024 | |||||
| 2025 | |||||
| Durchschnitt (Ø) |
4.3.2. Referenzen
Mindestanforderung: Zur Feststellung der Eignung und Erfahrung des Bieters werden vom Bieters/der Bietergemeinschaft die Erfüllung der folgenden Mindestkriterien: (Für die Wertung im Teilnahmewettbewerb siehe Anlage A 4):
Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2021 liegen (Projektzeitraum 2021-2026). Darüber hinaus müssen vom Bewerber mindestens fünf Leistungsphasen nach §§ 53-55 HOAI bei dem entsprechenden Projekt erbracht worden sein, damit eine Referenz gewertet wird. Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen, damit Punkte für die Referenz vergeben werden:
Referenzobjekt 1 muss für TGA Planungsleistungen im Bereich der Bauunterhaltungsmaßnahmen eine Mindestprojektgröße von 500.000,00 € (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto erreichen.
Referenzobjekt 2 muss für TGA Planungsleistungen im Bereich der Bauunterhaltungsmaßnahmen eine Mindestprojektgröße von 250.000,00 € (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto erreichen.
Referenzobjekt 3 muss für TGA Planungsleistungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen eine Mindestprojektgröße von 1 Mio. € (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto erreichen.
Referenzobjekt 4 muss für TGA Planungsleistungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen eine Mindestprojektgröße von 500.000,00 € (KGR 200-700 nach DIN 276) brutto erreichen.
Zusätzliche Punkte bei der Wertung im Teilnahmewettbewerb werden für diese Referenzobjekte gemäß Anlage A 4 jeweils vergeben,
- wenn die Referenz Objekte betrifft, die von den aus der Nutzung resultierenden Anforderungen an die TGA Planungsleistungen von Bauunterhaltungsmaßnahmen mit einem Museum vergleichbar sind
- wenn die Referenz Objekte betrifft, bei welchen die Verwendung von öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der TGA Planungsleistungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen zu beachten war.
Der Bewerber muss zwei Referenzen betreffend die TGA Planungsleistungen von Bauunterhaltungsmaßnahmen. für Bauunterhaltungsmaßnahmen einreichen (Referenz 1 und 2). Ebenfalls muss der Bewerber zwei Referenzen betreffend die TGA Planungsleistungen von Bauunterhaltungsmaßnahmen für Investitionsmaßnahmen einreichen (Referenz 3 und 4).
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Eignungsnachweise und Referenzen
| Referenz Nr. 1 | |
|---|---|
| a. Unternehmen/ Institution/ Museum mit - mit Publikumsverkehr - mit Repräsentationscharakter - Arbeiten im laufenden Betrieb (Name, Anschrift) | |
| Ansprechpartnerin in der Geschäftsführung/ Vorstand oder zuständiger Abteilungsleiter*in Telefon E-Mail | |
| b. Kurzbeschreibung Beauftragung, die vom Inhalt und Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist: | |
| c. Projektzeitraum (innerhalb 2021 - 2026) | |
| d. Leistungsphasen (Mindestens fünf Leistungsphasen) | |
| e. TGA Planungsleistungen im Bereich der Bauunterhaltungsmaßnahmen | □ ja □ nein |
| f. Projektgröße KG 200-700 (mindestens 500.000,00 € brutto) | |
| g. Nutzung des Objektes mit einem Museum vergleichbar | □ ja □ nein Wenn ja: Begründung: |
| h. Öffentliche Fördermittel | □ ja □ nein |
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Eignungsnachweise und Referenzen
| Referenz Nr. 2 | |
|---|---|
| a. Unternehmen/ Institution/ Museum (Name, Anschrift) | |
| Ansprechpartnerin in der Geschäftsführung/ Vorstand oder zuständiger Abteilungsleiter*in Telefon E-Mail | |
| b. Kurzbeschreibung | |
| c. Projektzeitraum (innerhalb 2021 - 2026) | |
| d. Leistungsphasen (Mindestens fünf Leistungsphasen) | |
| e. TGA Planungsleistungen im Bereich der Bauunterhaltungsmaßnahmen | □ ja □ nein |
| f. Projektgröße KG 200-700 (mindestens 250.000,00 € brutto) | |
| g. Nutzung des Objektes mit einem Museum vergleichbar | □ ja □ nein Wenn ja: Begründung: |
| h. Öffentliche Fördermittel | □ ja □ nein |
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Eignungsnachweise und Referenzen
| Referenz Nr. 3 | |
|---|---|
| a. Unternehmen/ Institution/ Museum mit - mit Publikumsverkehr - mit Repräsentationscharakter (Name, Anschrift) | |
| Ansprechpartnerin in der Geschäftsführung/ Vorstand oder zuständiger Abteilungsleiter*in Telefon E-Mail | |
| b. Kurzbeschreibung Beauftragung, die vom Inhalt und Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist: | |
| c.. Projektzeitraum (innerhalb 2021 - 2026) | |
| d. Leistungsphasen (Mindestens fünf Leistungsphasen) | |
| e. TGA Planungsleistungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen | □ ja □ nein |
| f. Projektgröße KG 200-700, (mindestens 1 Mio. € brutto | |
| g. Nutzung des Objektes mit einem Museum vergleichbar | □ ja □ nein Wenn ja: Begründung: |
| h. Öffentliche Fördermittel | □ ja □ nein |
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Eignungsnachweise und Referenzen
| Referenz Nr. 4 | |
|---|---|
| a. Unternehmen/ Institution/ Museum (Name, Anschrift) | |
| Ansprechpartnerin in der Geschäftsführung/ Vorstand oder zuständiger Abteilungsleiter*in Telefon E-Mail | |
| b. Kurzbeschreibung | |
| c. Projektzeitraum (innerhalb 2021 - 2026) | |
| d. Leistungsphasen (Mindestens fünf Leistungsphasen) | |
| e. TGA Planungsleistungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen | □ ja □ nein |
| f. Projektgröße KG 200-700 (mindestens 500.000,00 € brutto) | |
| g. Nutzung des Objektes mit einem Museum vergleichbar | □ ja □ nein Wenn ja: Begründung: |
| h. Öffentliche Fördermittel | □ ja □ nein |
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Eignungsnachweise und Referenzen
4.3.3. Nachweise zur Eignung und Qualifikation
Mindestanforderung: Als Nachweis der erforderlichen Eignung und Qualifikation sind folgende Unterlagen (oder vergleichbar) dem Angebot beizulegen:
-Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung im Bereich Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar für den/die vorgesehenen Objektleiter
- Nachweis einer Zertifizierung 9001:2015 Qualitätsmanagement oder vergleichbar (siehe Ziffer 4.3.3.)
-Nachweis Sachkunde Raumlufthygiene gem. VDI 6022 oder vergleichbar
-Nachweis Sachkunde Trinkwasserhygiene gem. VDI 6023 oder vergleichbar
-Nachweis Sachkunde energetische Inspektion von Klimaanlagen oder vergleichbar
-Nachweis Fachingenieur Gebäudeautomation VDI od. vergleichbar
-Nachweis MSR-Software Tric od. vergleichbar
-Nachweis CAFM-Software bzw. Umgang mit Maximo und EMC (Zählwertauswertungsprogramm) oder vergleichbar
-Angabe Berechnungs- und Zeichenprogramm
-Nachweis Mindestausstattung an Messgeräten: Ultraschall-Durchflussmesser, Wärmebildkamera, Luftmengen- / Temperatur /Feuchte und Druckmessgerät oder vergleichbar
-Nachweis Sachkunde Wiederkehrende Prüfung von Brandschutztüren oder vergleichbar
- Reihenfolge und Ausschlussgründe
Das Angebot ist entsprechend der angegebenen Reihenfolge zu sortieren.
Werden die geforderten Unterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt oder nicht an der vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet, hat dies den zwingenden Ausschluss des Angebotes des Bieters von der Wertung zur Folge, wenn und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes geregelt ist.
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Eignungsnachweise und Referenzen
- Abschließende Eigenerklärung
Hiermit wird erklärt, dass in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben werden.
…………………………, den ………………………… Ort, Datum
………………………………………………………… Name des Bewerbers / des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
………………………………………………………… Name des Erklärenden in Druckbuchstaben
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Eignungsnachweise und Referenzen
Formblatt Wettbewerbsregister
Bei Aufträgen ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer ist der Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz- Abfragepflicht für Auftraggeber; Entscheidung über einen Ausschluss vom Vergabeverfahren - vor Zuschlagserteilung verpflichtet, beim Bundeskartellamt eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (z.B. Eintragungen wegen strafrechtlicher Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen).
Um die Vorbereitung des Ersuchens um Auskunft zu beschleunigen, bitten wir alle Bieter hiermit, dem Auftraggeber die für das Ersuchen benötigten Daten mitzuteilen.
Die Daten dienen ausschließlich der Vorbereitung der Anfrage beim Bundeskartellamt
Angaben je Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft
Bei juristischen Personen:
| Firmenbezeichnung | |
|---|---|
| Rechtsform | |
| Straße, Nr. | |
| PLZ | |
| Ort | |
| Registergericht oder Genehmigungsbehörde | |
| Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde |
Bei natürlichen Personen:
| Name Nachname | |
|---|---|
| Straße, Nr. | |
| PLZ | |
| Ort | |
| USt.-IdNr. |
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