A 3 Fremdfirmenerklärung.pdf

Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 16:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Fremdfirmenordnung

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich

  2. Allgemeines

3.3.1 Verantwortungsbereiche Verantwortung des Auftragnehmers

3.2 Einweisung auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten in der Kunstsammlung NRW 3.3 Ansprechpersonen für betriebsinterne Vorschriften 3.4 Koordinator/in 3.5 Gefährdungsbeurteilung 3.6 Anmeldung 3.7 Arbeitsumgebung 3.8 Abmeldung 3.9 Entsorgung 3.10 Lagerung 3.11 Brandschutz 3.12 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten 3.13 Schäden und Schadensmeldung

4.4.1 Verhalten bei Unfällen, Feuer und Alarm Verhalten bei Unfällen und im Brandfall

4.2 Verhalten bei Alarm

  1. Notruf/ Rufnummern

  2. Arbeitsschutzmaßnahmen

6.1 Allgemein 6.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 6.3 Arbeitsmittel 6.4 Arbeiten an vorhandenen Anlagen

  1. Innerbetrieblicher Verkehr

7.1 Kraftfahrzeuge 7.2 Einsatz von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Krane

  1. Einsatz von Gefahrstoffen

Anlage 1 Pläne Sammelplätze Kunstsammlung K20 Anlage 2 Pläne Sammelplätze Kunstsammlung K21 Anlage 3 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten

Anlage 4.1 Fremdfirmenerklärung Anlage 4.2 Fremdfirmenerklärung (Anlage Subunternehmer) Anlage 5 Einweisungsprotokoll Anlage 6 Bestellung Koordinator/in Anlage 7.1 Checkliste für Auftragnehmer (Seite 1) Anlage 7.2 Checkliste für Auftragnehmer (Seite 2)

Geltungsbereich, Allgemeines, Verantwortungsbereiche

  1. Geltungsbereich Beim Betreten des Geländes der Kunstsammlung NRW sowie bei der Durch- führung Ihrer Leistung sind Sie unter Umständen besonderen, Ihnen nicht be- kannten Gefährdungen ausgesetzt. Zu Ihrer und unserer Sicherheit gilt diese Fremdfirmenordnung für alle Personen, die nicht Beschäftigte unseres Hauses sind. Diese Ordnung ist während des Aufenthaltes auf dem gesamten Gelände der Kunstsammlung NRW einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis von dem Gelände der Kunstsammlung NRW führen.

  2. Allgemeines Die vorliegende Fremdfirmenordnung ist wesentlicher Bestandteil von allen Werk- und Dienstleistungsverträgen, die zwischen der Kunstsammlung NRW (KUSA) und jedem Auftragnehmer/jeder Auftragnehmerin (im Weiteren auch AN oder Fremdfirma genannt) geschlossen werden, soweit diese die Liegen- schaften der Kunstsammlung NRW betreten. Die Regelungen dieser Fremdfirmenordnung sind vom AN/von der AN, sei- nen/ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie von allen Subunterneh- mern/Subunternehmerinnen und deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unbe- dingt zu befolgen. Sie dienen der Gewährleistung der Arbeits-, Betriebs- und Anlagensicherheit auf dem Gelände der Kunstsammlung NRW sowie der Umsetzung gesetzlicher Forderungen. Verstöße gegen diese Regelungen bzw. vertragliche Vereinbarungen können zur Beendigung von Vertragsverhältnissen mit dem/der AN sowie Minderungen von vereinbarten Leistungsvergütungen durch die Kunstsammlung NRW füh- ren.

  3. Verantwortungsbereiche 3.1 Verantwortung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass bei der Ausführung seiner Leistungen alle gesetzlichen, behördlichen und berufsge- nossenschaftlichen Vorschriften sowie die betriebsspezifischen Vorschriften der Kunstsammlung NRW eingehalten werden. Vor Auftragsausführung hat sich der Auftragnehmer zu informieren, wer als auftragsverantwortliche Person (Ansprechperson) der Kunstsammlung NRW bestellt ist.

3.2 Einweisung auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten der Kunst- sammlung NRW Für die Durchführung Ihres Auftrages wird Ihnen von der Kunstsammlung NRW als Ansprechperson eine auftragsverantwortliche Person (AV) von der Kunstsammlung NRW bekannt gegeben (s. Anl. 4.1 und 4.2). Diese Person ist dafür zuständig, dass Sie eine ausführliche Einweisung für die betriebsspe- zifischen Gegebenheiten in der Kunstsammlung NRW erhalten. Die Einwei- sung erfolgt an die verantwortliche Ansprechperson (z. B. Vorarbeiter/in bzw. Führungskraft) Ihres Unternehmens und wird schriftlich dokumentiert (s. Anl. 5). Ihre verantwortliche Ansprechperson ist wiederum für die gründliche Unterweisung Ihrer Beschäftigten verantwortlich und muss während der Durchführung des Auftrages vor Ort erreichbar sein. Es darf keine Tätigkeit in der Kunstsammlung NRW ausgeführt werden, ohne die entsprechende zuvor durchgeführte Unterweisung (Unterrichtungen und Unterweisungen sind grund- sätzlich gemäß BetrSichV § 9 und § 12 des ArbSchG durch den Arbeitgeber oder der delegierten Führungskraft und nicht durch Ihre Ansprechperson der Kunstsammlung NRW durchzuführen).

3.3 Ansprechpersonen für betriebsinterne Vorschriften ……… Auftragsverantwortliche Person der Kunstsammlung NRW (AV) ……. Leitung der Betriebstechnik ……… Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Weisungsfrei) ……… Brandschutzbeauftragte/r (Weisungsfrei)

Den Anweisungen und Empfehlungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten (die Anweisungen gelten lediglich nur im Sinne der Arbeits- sicherheit und des Gesundheitsschutzes und nicht im Sinne einer Arbeitneh- merüberlassung).

Allgemeines

  1. Koordinator/in (Anl.6) Sobald Personen der Kunstsammlung NRW oder eine weitere Fremdfirma in Ihrem Arbeitsbereich tätig werden, muss ein/eine Koordinator/in bestimmt wer- den. Der/Die Koordinator/in kann eine Person der beteiligten Fremdfirmen sein oder in Personalunion gleichzeitig der/die auftragsverantwortliche Person (AV der Kunstsammlung NRW). Der/Die Koordinator/in soll die Arbeiten aufeinan- der abstimmen, so dass eine gegenseitige Gefährdung ausgeschlossen wer- den kann. Die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten darf zu keinem Zeit- punkt beeinträchtigt werden. Die Firmen haben sich gegenseitig über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren zu unterrichten. Die Anweisungen des/ der Koordinators/in sind daher Folge zu leisten.

  2. Gefährdungsbeurteilung Gefahren und Risiken sind vor der Ausführung der Arbeiten zu beurteilen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind einzuleiten und auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden (s. Anlage 7.1 und 7.2).

  3. Anmeldung

  4. Melden Sie sich immer vor Arbeitsbeginn beim Wachpersonal an und tragen Sie sich bitte in das beim Wachpersonal vorliegende Firmenbuch ein (Ihre Ein- tragungen werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz vertraulich behandelt. Die Kunstsammlung NRW ist verpflichtet, zwecks Feststellung von Stunden- nachweisen und zur Rechnungsprüfung, Ihre Eintragungen gemäß HGB zwei Jahre lang aufzubewahren).

  5. Mit Ihrem Eintrag in das Firmenbuch bestätigen Sie die Einhaltung der Fremdfirmenordnung der Kunstsammlung NRW und der Ihnen auferlegten An- weisungen bezüglich Ihrer zu errichtenden Leistung. Insbesondere die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Durch- führung Ihrer Tätigkeiten. Der vom Wachdienst übergebene Kunstsammlung NRW-Firmenausweis ist sichtbar zu tragen.

  6. Arbeitsumgebung Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit Ihrer Arbeitsumgebung vertraut und klä- ren Sie für den Notfall, folgende Fragen: Wo sind Fluchttüren und Fluchtwege? Wo ist der Sammelplatz? Wo sind Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Verbandskasten, Defibrillator oder Ersthelfende)? Wo sind Brandlöscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher oder Hydranten)? Wo kann ich einen Alarm absetzen (Einschlagmelder für Brandalarm oder Te- lefon)?

  7. Abmeldung Das Gebäude muss spätestens um 17.00 Uhr verlassen werden (Ausnahmen sind mit Ihrer auftragsverantwortlichen Person zuvor zu vereinbaren). Vor Verlassen des Dienstgebäudes müssen Sie sich beim Wachdienst abmel- den (dieses gilt auch für kurzzeitige Materialfahrten oder für Pausenzeiten, wenn Sie das Gelände verlassen). Der Firmenausweis ist vor Verlassen der Kunstsammlung NRW beim Wach- dienst abzugeben.

  8. Entsorgung Der Auftragnehmer ist für die Entsorgung seiner benutzten Arbeitsstoffe und deren Verpackungen selbst verantwortlich und hat diese unverzüglich zu ent- sorgen. Die Nutzung der Entsorgungscontainer der Kunstsammlung NRW ist ohne Zustimmung Ihrer auftragsverantwortlichen Person nicht zulässig.

  9. Lagerung Materialien dürfen nur an Orten gelagert werden, die zuvor mit Ihrer auftrags- verantwortlichen Person vereinbart wurden. Flure, Treppenhäuser, Verbin- dungswege, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht für die Lagerung von Ma- terialien benutzt werden (auch nicht für kurze Zeiten). Das Verkeilen oder Feststellen von Türen ist nicht gestattet.

Brandschutz, Schäden, Haftung

3.11 Brandschutz Unterstützen Sie unsere Bemühungen um den Brandschutz durch umsichtiges Verhalten und Vorsicht bei möglicherweise Brand verursachenden Tätigkeiten. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Tätigkeit über den Standort von Feuerlöschern, Fluchtwegen und Sammelplätzen im Alarmfall (s. Anl. 1 und 2). Beachten Sie die Sicherheitssymbole sowie Flucht- und Rettungspläne.

Standort Feuerlöscher Fluchtweghinweis Sammelplatz

Rauch- und Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. Schweiß-, Schneid- und Schleifarbeiten bedürfen einer schriftlichen Genehmi- gung (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten über Ihre auftragsverantwort- liche Person einholen, s. 3.12). Druckgasflaschen (Acetylen, Sauerstoff) sind nach Verwendung zu schließen und die Leitungen drucklos zu machen. Die Lagerung leichtentzündlicher, entzündlicher und brandfördernder Stoffe über mehr als einen Arbeitstag bedürfen einer Erlaubnis der Leitung Betriebs- technik. Schalten Sie bitte alle elektrischen Betriebsmittel nach Arbeitsende ab und zie- hen Sie den Netzstecker. Rauchverbote und der Umgang mit offenem Feuer sind strikt einzuhalten.

3.12 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten Vor Beginn von Schweiß- und Schneidarbeiten sowie verwandten Verfahren, ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten über Ihre auftragsverant- wortliche Person der Kunstsammlung NRW einzuholen (s. Anl. 3). Arbeiten, die Rauch- oder Staubemissionen verursachen, gefährden die Gesundheit und sind durch emissionsärmere Arbeitsverfahren zu ersetzen

(z.B. Sägen statt Trennen usw.). Sind Rauch- oder Staubemissionen nicht zu vermeiden, so sind Absaugeinrichtungen einzusetzen. Die Räumlichkeiten der Kunstsammlung NRW sind überwiegend mit aktiven Rauchmeldern ausgestat- tet. Rauch- oder Staubemissionen können die Rauchmelder auslösen. Eine Raucherkennung wird automatisch und direkt an die örtliche Feuerwehr weiter- geleitet. Die Kosten von Fehleinsätzen der Feuerwehr gehen zu Lasten des Verursachenden.

3.13 Schäden und Schadensmeldung Die von Ihnen verursachten Schäden sind unverzüglich Ihrer auftragsverant- wortlichen Person der Kunstsammlung NRW oder dem Wachdienst anzuzei- gen.

Verhalten bei Unfällen, Bränden und Alarm

4.0 Verhalten bei Unfällen, Bränden und Alarm

4.1 Verhalten bei Unfällen und im Brandfall Das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall ist auf den jeweiligen ausgehan- genen Flucht- und Rettungsplänen zu entnehmen (hier ein Beispiel für den Standort K20, Grabbeplatz):

Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren

  1. Unfall melden Telefon 112 Wo geschah es? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Arten von Verletzung? Warten auf Rückfragen! Anschließend ist die Zentrale Telefon … zu unterrichten.

  2. Erste Hilfe

Absichern des Unfallortes. Versorgen und Betreuung der Verletzten.

Defibrilator

-Empfang/Pforte K20

  1. Weitere Maßnahmen Rettungsdienst einweisen. Schaulustige entfernen.

Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren

  1. Brand melden

Brandmelder betätigen oder Telefon 112 Wo brennt es? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Arten von Verletzung? Warten auf Rückfragen! Anschließend ist die Zentrale Telefon 2222 zu unterrichten.

  1. In Sicherheit bringen

Alarmierung erfolgt durch Schallzeichen Menschenrettung vor Brandbekämp- fung Gebäude auf Fluchtwegen verlassen, dabei Hilfebedürftige unterstützen Fenster und Türen schließen

Sammelplätze aufsuchen – Vollzähligkeit überprüfen Rettungswege freihalten – Anweisungen beachten

  1. Löschversuche unternehmen

Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung Benutzen

4.2 Verhalten bei Alarm

Stellen Sie bei Alarm (Schallzeichen oder Ansage) sofort alle Arbeiten ein und setzen Sie gegebenenfalls noch laufende Betriebsmittel still. Sammelstelle (s. Anl. 1 und 2) unverzüglich aufsuchen (hilfebedürftige Perso- nen hierbei gegebenenfalls unterstützen)! Vollzähligkeit der Personen feststellen und der auftragsverantwortlichen Per- son melden! Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen!

Notruf, Arbeitsschutzmaßnahmen, PSA, Arbeitsmittel

  1. Notruf / Rufnummern 112  Feuerwehr / Rettungsleitstelle

 Notrufnummer Kunstsamm- 0 (0211-8381-) lung NRW K20  Notrufnummer Kunstsamm- 0 (0211-8381-) lung NRW K21

 Pforte (Wachdienst) K20, Grab- 8381- beplatz  Pforte (Wachdienst) K21, Stän- 8381- dehaus

  1. Arbeitsschutzmaßnahmen

  2. Allgemein Den Anweisungen Ihres Koordinators bzw. der auftragsverantwortlichen Per- son der Kunstsammlung NRW ist grundsätzlich Folge zu leisten. Beachten Sie Ihre erstellte Gefährdungsbeurteilung: Informieren Sie sich vor Tätigkeitsbeginn über Brand- und Explosionsgefahren, Kontakt zu Gefahrstof- fen, mechanische, elektrische und andere Gefährdungen.

  3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Bei Arbeiten in unserem Hause ist die dafür notwendige und einwandfreie PSA zu benutzen (z.B.: Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzkleidung, Handschuhe, Helm, Gehörschutz oder Schutzmasken usw.). Die Schutzausrüstung darf keine Defekte aufweisen, muss einsatzbereit und sauber sein. Hinweisschilder und Symbole an Maschinen und Geräten sind zu beachten. Arbeiten mit Absturzgefahr nur durchführen, wenn entsprechende Absturzsi- cherungen oder Schutzvorrichtungen vorhanden sind.

  4. Arbeitsmittel Verwenden Sie nur Arbeitsmittel, die für die vorgesehene Aufgabe geeignet sind. Es dürfen nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt werden. Die Prüfungsintervalle sind an der auf dem Arbeitsmittel angebrachten Plakette zu erkennen.

  5. Arbeiten an vorhandenen Anlagen Öffnen Sie niemals Anlagen oder Anlagenteile, ohne eine entsprechende Frei- gabe und Absicherung. Vergewissern Sie sich, dass die Anlagen Druck los und entleert sind. Sichern Sie die Anlage gegen das Zuführen der Medien. Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur nach Absprache mit den jeweiligen Verantwortlichen und entsprechender Absicherung durchzuführen. Auf die entsprechende Freischaltung ist zu achten. Vergewissern Sie sich, dass die Anlagen spannungsfrei und gegen wieder Einschalten gesichert sind.

Innerbetrieblicher Verkehr, Gefahrstoffe

  1. Innerbetrieblicher Verkehr

7.1 Kraftfahrzeuge

Parken Sie ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkstellen. Es dürfen nur Fahrzeuge das Gelände der Kunstsammlung NRW befahren, die verkehrssicher sind und sich in einem betriebssicheren Zustand befinden. Verhalten Sie sich auf allen Verkehrswegen rücksichtsvoll und umsichtig gegen- über anderen Verkehrsteilnehmenden. Auf dem gesamte Gelände der Kunstsammlung NRW gilt die StVO, grundsätz- lich darf aber nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. Beim Führen von Kraftfahrzeugen haben die Beschäftigten ihren Führerschein mitzuführen und auf Verlangen den Betriebsverantwortlichen vorzuweisen. Rangierfahrten sowie Be- und Entladevorgänge außerhalb von Parkflächen ist nur mit Zustimmung Ihrer auftragsverantwortlichen Person zulässig. Das Befahren der Gebäude ist nur mit Zustimmung Ihrer auftragsverantwortli- chen Person zulässig. Ein dauerndes Laufen lassen des Motors ist untersagt.

7.2 Flurförderzeuge

Sämtliche Einsätze von Flurförderzeugen sind nur mit Zustimmung Ihrer auf- tragsverantwortlichen Person zulässig.

  1. Einsatz von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe dürfen nur unter Einhaltung der Gefahrstoffverordnung eingesetzt werden. Das Substitutionsgebot ist anzuwenden. Der Einsatz von Gefahrstoffen ist nur zulässig, wenn alle nötigen Schutzvor- kehrungen für einen Störfall getroffen worden sind. Gefahrstoffe und deren Mengen sind vor Ausführung der Arbeiten Ihrer auf- tragsverantwortlichen Person und/oder dem/der Koordinator/in anzuzeigen. Es dürfen nur von der auftragsverantwortlichen Person zuvor genehmigte Ge- fahrstoffe eingesetzt werden. Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind unter Einhaltung aller Schutzmaß- nahmen zu beachten und die Sicherheitsdatenblätter sind bereitzuhalten. Erforderliche PSA benutzen. Nur geeignete und gekennzeichnete Behälter benutzen. Nur Gefahrstoffmengen im Arbeitsbereich bereitstellen, die für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind.

Anlage: Pläne Kunstsammlung!

Anlage 3: Feuergefährliche Arbeiten

A (F

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B

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E ( A

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B a

Erlaubnisschein für Feuerarbeiten (z. B. Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleif- und sonstige Feuer-/Heißarbeiten)
usführung der Arbeiten irma/Abteilung, Name)
beitsort/-stelle ebäude, Raum)
beitsauftragSchweißen Schneiden Löten Trennschleifen Auftauen Sonstige: .................................................................................................
t der Arbeiten
cherheitsvorkehrungen vor eginn der ArbeitenInformieren Sie sich über dienächste Alarmierungsmöglichkeit und die nächsten Feuerlöschgeräte. Notruf 112 (von allen Diensttelefonen direkt möglich). Soweit möglich Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, im erforderlichen Umkreis und - soweit erforderlich - auch in anderen Räumen. Soweit möglich Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände (z.B. Holzbalken, Holzwände und -fußböden, Kunststoffteile usw.) Soweit möglich Abdichten von Öffnungen, Fugen und Ritzen und sonstigen Durchlässen mit nichtbrennbaren Stoffen Soweit möglich Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen Soweit möglich Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen Bereitstellen einer Brandwache mit Feuerlöschgerät .................................................................................................................
andwachewährend der Arbeit (Firma, Name): ……………………............................... nach Beendigung der Arbeit (Name): ............................... Dauer: ...... Std.
uermeldeschleifenMüssen Feuermeldeschleifen abgeschaltet werden? Ja (in Absprache mit der Haustechnik/Z 4) nein
eplanter Beginn und Ende r Arbeitenvom: Uhrzeit bis: Uhrzeit
laubnis ie Unterschriften müssen vor beitsbeginn eingeholt werden!)Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Bevollmächtigte der ausführenden Firma: Datum/Unterschrift: ..................................................................................... Vertreter/in der Kunstsammlung NRW: Datum/Unterschrift: ………….......i.A.............................................................
ach Abschluss der ArbeitenFestgestellte Mängel:
d Kontrollen
evollmächtigte derDatum: ...................... Uhrzeit: ................ Unterschrift: …………………..
sführenden Firma

Anlage 4.1: Fremdfirmenerklärung

A A K A A E A

A F P T Z V b

Fremdfirmenerklärung
vom Auftraggeber auszufüllen
uftraggebende Stelle:
uftragsverantwortliche/r:
oordinator/in:
ufsichtsführende/r:
uftrag (durchzuführende Arbeiten)
insatzort:
usführungszeitraum:
von Fremdfirma auszufüllen
nschrift der FremdfirmaVerantwortlich der Fremdfirma vor Ort
rma:Name:
LZ/OrtFunktion:
el.:Tel.:
uständige Unfallversicherungsträger:
on den nachstehenden Punkten haben die Unterzeichnenden Kenntnis genommen und estätigen mit ihrer Unterschrift deren Einhaltung. Arbeitsschutzbestimmungen vom aktuellen Redaktionsstand aus dieser Fremdfirmenordnung. Die Arbeitsschutzbestimmungen werden anerkannt. Arbeitsschutz Die Durchführung der beauftragten Arbeiten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen. Umweltschutz Für den Umweltschutz gelten die Maßgaben der Kommunen und Länder. Verwendung von Gefahrstoffen Die Stoffe sind nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Die fachgerechte Entsorgung wird sichergestellt. Vor Einsatz von Gefahrstoffen ist eine Genehmigung einzuholen. Zusammenarbeit Zur Abstimmung der Arbeiten der Fremdfirma mit den Arbeiten des Auftraggebers oder weiterer Firmen wurde o.g. Beschäftigte/r zum/zur Koordinator/in bestellt. Er/Sie wird die geplanten Arbeiten koordinieren, um mögliche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Der/Die Koordinator/in hat Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmenmitarbeitern, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die Fremdfirma ist weiterhin für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Sie hat diese auftragsbezogen zu unterweisen. Trifft die Fremdfirma unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen. Sind Tätigkeiten mit besonderen Gefahren zu erwarten wird o. g. Aufsichtsführende/r ein- gesetzt. Setzt die Fremdfirma Subunternehmen ein, so ist sie für diese verantwortlich und zur Weitergabe der Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet. Die Daten der Subunternehmen sind auf der folgenden Seite festzuhalten.
Datum / Unterschrift (Auf- tragnehmer/in der Fremdfirma)Datum / Unterschrift (Verant- wortlich der Fremdfirma Vorort)

Anlage 5: Einweisungsprotokoll

Fremdfirma:Eingewiesene/r (Verantwortlich Fremdfirma):Einweisung durch (Auftragsverantwortlich):
Einsatzort (Arbeitsbereich):Auftrag (durchzuführende Arbeiten):
Thema der EinweisungNotizen zum Inhalt
Betriebliche Organisation
Arbeitssicherheitsorganisation
Brandschutz
Alarmplan, Rettungswege
Gefahren im Arbeitsbereich
Gefahrstoffe
Besondere Gefahren
Auswirkungen der durchzuführenden Arbei-
en auf den laufenden Betrieb
Rechtsgrundlagen, behördlich Auflagen,
betriebliche Richtlinien und Regelungen
Arbeitsschutzbestimmungen für Fremd-fir-
men
Tätigkeiten weiterer Firmen im Arbeitsbe-
eich, ggf. weitere Gefahren
Übergebene Dokumente:Besondere Hinweise:

Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in die oben genannten Themen eingewiesen wurde. Den Inhalt der Einweisung habe ich verstanden. Die auf- gelisteten Dokumente habe ich erhalten. Ich verpflichte mich, die erhaltenen Informationen an meine mir zugeteilten eigenen Beschäftigten und an die Subunternehmen in einer Unterweisung weiterzugeben.

Eingewiesen:Einweisung durch:
Datum / Uhrzeit / UnterschriftDatum / Uhrzeit / Unterschrift
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