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Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 16:14 (Europe/Berlin)

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An die Bieter

14.08.2026

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: (EU) 2026-060: TGA Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Aufgrund ihrer hochrangigen Sammlungsbestände behauptet die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen seit langem eine herausragende Position in der internationalen Museumswelt. KUNSTSAMMLUNG NORDRHEIN-WESTFALEN Vorliegend schreibt die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen folgende Leistung aus: Grabbeplatz 5 D-40213 Düsseldorf Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: (EU) 2026-060: TGA Planungsleistungen (Rahmenvereinbarung) K20 GRABBEPLATZ K21 STÄNDEHAUS

Tel.: + 49 (0)211.83 81-0 Fax: + 49 (0)211.83 81-201 Aufgabenumschreibung: vergabe@ kunstsammlung.de

USt-ID-Nr./Vat-No.: Die Kunstsammlung NRW verfügt über zwei Museumsstandorte: das K20 Grabbeplatz und DE 172 65 36 09 das K21 Ständehaus. Steuernummer: 103/5924/0849 Stiftungsregister-Nr.: K20 Grabbeplatz 21.13-St.244 (Regierungsbezirk Düsseldorf)

Der Bau der Kunstsammlung am Grabbeplatz mit seiner charakteristischen schwarzen Deutsche Bank AG Granitfassade feierte 1986 Eröffnung. Das Kopenhagener Architekturbüro Konto-Nr.: 842 396 400 BLZ 300 700 24 Dissing + Weitling realisierte in der Tradition Arne Jacobsens einen noblen und IBAN: DE84300700240842396400 SWIFT/BIC: DEUTDEDBDUE zurückhaltenden Bau mit zeittypischen architektonischen Details, der der herausragenden Qualität der Kunstwerke den Vortritt lässt. Im Jahr 2008 wurde der Grundstein für den Vorstand: Prof. Dr.Susanne Gaensheimer Erweiterungsbau gelegt, der in der architektonischen Formsprache nahtlos an den Altbau Julia Niggemann anknüpft. Zusätzliche 2.000 m² in zwei stützenfreien Ausstellungshallen erweitern die

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gesamte Ausstellungsfläche auf ca. 5.000 m² und ergänzen den zur Wiedereröffnung im Juli 2010 grundsanierten Bestandsbau auf ausstellungstechnisch hohem Niveau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 13.000 m². Siehe Anlage C 2 Anhang 1.

K21 Ständehaus

Als zweites Standbein der Kunstsammlung wurde im Frühjahr 2002 das Ständehaus am Kaiserteich, bis 1988 Sitz des nordrhein-westfälischen Landtages, für die moderne Kunst eröffnet. Vier Gebäudeflügel mit umlaufenden Arkadengängen umgeben den zentralen öffentlichen Platz des Hauses, eine weitläufige Piazza. Der kreative Umbau des Repräsentationsbaus im historistischen Stil (1876-80) durch die Münchener Architekten Kiessler + Partner schuf einen modernen Museumsbau mit einem eindrucksvollen gläsernen Kuppeldach, das die Ästhetik des Gebäudes bestimmt und zugleich einen großzügigen Skulpturengarten auf der obersten Etage überspannt. Die flexible Wechselausstellungshalle im Untergeschoss und die oberen Räume fassen insgesamt über 5.300 m² Ausstellungsfläche. Die Gesamtfläche beträgt ca. 10.000 m². Siehe Anlage C 2 Anhang 2.

In diesen, teilweise denkmalgeschützten Gebäuden, an den technischen Anlagen sowie an den Außenanlagen stehen jährlich kleinere und mittlere Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an, für die Leistungen der TGA-Planung der Kostengliederungsgruppen 410, 420, 430, 435, 440, 450, 460, 470, 480 in den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an den §55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, vollständig oder nur in Teilen erbracht werden müssen. Schwerpunkt der Bauaufgaben ist die Planung, Koordination und Durchführung im laufenden Betrieb, intensive Terminabstimmung mit dem Auftraggeber für sensible Anlagen wie z. B. Kälteversorgung und sicherheitstechnische. Anlagen Exemplarisch für die jährlichen Maßnahmen seien genannt

  • kleinere Büro- und Ausstellungsraumsanierungen,
  • Sanierungen von Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Austausch von technischen Anlagen oder
  • Nutzungsänderungen Erweiterungen durch Änderung Raumnutzung. Die Projektkosten (KG 400) der jeweiligen Maßnahmen liegen grundsätzlich zwischen 10.000,-- € inkl. MwSt. und ca. 250.000 ,-- € inkl. MwSt. Im Durchschnitt werden ca. 3 Maßnahmen pro Jahr durchgeführt, für die Planungsleistungen im Sinne der HOAI 2021 gem. § 55 (Anlagengruppen 1,2,3) notwendig werden.

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Verfahren:

Die Leistungen werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (EU) vergeben. Das Verfahren umfasst daher zwei Phasen: Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) und Verhandlungsverfahren im engeren Sinne (Stufe 2). Wir bitten Sie, auf Grundlage dieses Schreibens und seiner Anlagen zunächst nur einen Teilnahmeantrag abzugeben (Stufe 1). Auf der Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge ermittelt der Auftraggeber die 5 besten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes (Stufe 2) eingeladen werden. Bei gleicher Eignung der Bewerber entscheidet das Los.

Im Folgenden werden Ihnen unter Ziffer 1 wesentliche Angaben zu dem Verfahren mitgeteilt und in Ziffer 2 die einzelnen Anlagen zu diesem Schreiben erläutert.

Unter Ziffer 3 finden Sie die Anforderungen an die Teilnahmeanträge (Stufe 1), insbesondere eine Erläuterung der von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen. Anschließend wird die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erläutert.

Unter Ziffer 4 finden Sie sodann die erst für die zweite Stufe des Verfahrens geltenden Anforderungen an die Angebote, einschließlich einer Erläuterung der von Ihnen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (Stufe 2). Anschließend wird die Prüfung und Wertung der Angebote erläutert

Unter Ziffer 5 und 6 finden Sie Angaben zum Auftrag.

  1. Allgemeine Verfahrensbedingungen

Für das Verfahren gelten folgende Bedingungen:

1.1 Auftraggeber und Verfahrensart

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Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen vergibt die ausgeschriebenen Leistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den rechtlichen Vorgaben der VgV und des GWB. Sie beabsichtigt, die in den beiliegenden Unterlagen beschriebenen Leistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu vergeben. Die Vergabe und die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen dieser Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und ihren Anlagen sowie den in Bezug genommenen Bestimmungen und Vorschriften (Vergabe- und Vertragsunterlagen). Die Geltung der Vertragsbedingungen der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen (Anlagen A 2) wird zwischen den Parteien im Zuschlagsfall ausdrücklich vereinbart.

1.2 Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen

Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder sind sie unvollständig, so dass die Preisermittlung durch die Bewerber/Bieter beeinflusst werden könnte, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich über das NRW Vergabeportal darauf hinzuweisen und um Aufklärung oder Abhilfe zu bitten.

Nach Abgabe des Teilnahmeantrags darf der Bewerber sich auf Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten nicht mehr berufen. Für Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten von Unterlagen, die dem Bieter ggf. erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens übergeben werden gilt gleichermaßen, dass sich der Bieter nach Ablauf der darauffolgenden Angebotsfrist nicht mehr berufen kann. Haftungsansprüche gegen die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen sind insoweit - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Hinweise und Fragen hat der Bieter ausschließlich über das NRW Vergabeportal zu richten.

Die Fragen der Bewerber/Bieter werden beantwortet und in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Antworten werden Gegenstand der Ausschreibung. Fragen, die weniger als 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweils nachfolgenden Abgabefrist eingereicht werden, müssen durch die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen nicht mehr beantwortet werden.

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1.3 Fristen

Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge:

Der Teilnahmeantrag ist spätestens bis zum

15.09.2026, 12.00 Uhr (Eingang)

elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.

Angebotsfrist Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Die Frist für die Einreichung der ersten Angebote wird den Bietern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe verbindlich mitgeteilt. Nach der gegenwärtigen Planung soll diese vorrausichtlich spätestens am 13.10.2026 versandt werden.

Zuschlags- und Bindefrist Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter ist bis zum 09.01.2027 an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen werden.

1.4 Inhalt und Form der Teilnahmeanträge

Jeder Teilnahmeantrag muss die unter Ziffer 3 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss er vollständig bei Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen. Unterlagen können gemäß § 56 VgV nachgefordert werden.

Der Teilnahmeantrag ist vollständig in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist.

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Im Teilnahmeantrag (Anlage B 1) ist an gekennzeichneter Stelle rechtsverbindlich der Bewerber bzw. der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Als Beleg für die Rechtsverbindlichkeit der Erklärung ist auf Verlangen der Vergabestelle ein Auszug aus dem jeweiligen Handelsregister zu überreichen, aus dem sich die Vertretungsberechtigung der erklärenden Person(en) ergibt. Für den Fall, dass der Teilnahmeantrag nicht vom Unternehmensinhaber oder von einer im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragene Person abgegeben wird, ist auf Verlangen der Vergabestelle ein gesondertes Schreiben zu überreichen, das die Bevollmächtigung des Erklärenden nachweist.

1.5 Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes

Berichtigungen oder Änderungen des Teilnahmeantrags sind nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein und rechtzeitig bei der Vergabestelle vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.

1.6 Aufteilung in Lose

Die Ausschreibung der Leistung erfolgt als eine unteilbare Gesamtleistung. Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.

1.7 Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

1.8 Leistungsort

Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen Grabbeplatz 5 40213 Düsseldorf

Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen Ständehausstraße 1 40217 Düsseldorf

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1.9 Leistungszeit

Die Rahmenvereinbarung gilt für die Zeit vom 01.03.2027 bis zum 29.02.2028. Sie kann vom Auftraggeber maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eventuelle Einzelaufträge nach dieser Rahmenvereinbarung können über deren Vertragslaufzeit hinausgehen.

1.10 Kosten der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote

Für das Bearbeiten und Erstellen des Teilnahmeantrags und des Angebots wird dem Bewerber/Bieter keine Entschädigung gewährt.

1.11 Bewerber-/Bietergemeinschaften

Bewerber-/Bietergemeinschaften sind als Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen Teilnahmeantrag und ein Angebot ab, so hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Des Weiteren sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen müssen nach dem Vordruck der Anlage B 2 erfolgen.

1.12 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber-/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die Benennung der Nachunternehmer hat im Rahmen des eigentlichen Verhandlungsverfahrens spätestens auf Anforderung durch die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie auf Anforderung durch die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bereits vor dem Zeitpunkt der

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Zuschlagsentscheidung zu benennen. Wenn und soweit ein Bewerber sich im Rahmen der Eignungsprüfung auf die Eignung, insbesondere die Referenzen oder Kapazitäten, eines Nachunternehmers berufen will, muss er diese benennen, der Nachunternehmer hat in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung gemäß Vordruck Anlage B 3 sowie den Vordruck Anlage B 4 Anhang 1 vorzulegen. Der Bewerber ist dazu verpflichtet, den Nachunternehmer darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um einen öffentlichen Auftrag handelt.

1.13 Eignungsleihe

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen – ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vordruck Anlage B 4 Anhang 1 zu verwenden.

1.14 Kriterien zur Auswahl der geeignetsten Bewerber (Stufe 1)

Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge (Stufe 1) wird die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen für alle Teilnahmeanträge die Wertungskriterien gemäß der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb nach Anlage A 4 zugrunde legen.

1.15 Ortbesichtigungen

Zur besseren Einschätzung des Interesses an der Teilnahme und der Kalkulation ihrer Angebote wird den Bewerbern/Bietern die Möglichkeit angeboten, Ortsbesichtigungen an den Museumsstandorten der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Hierzu wenden sich die Bewerber/Bieter über das Vergabeportal an die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen. Die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen wird sich mit den Bewerbern/Bietern dann zur Vereinbarung eines individuellen Termins in Verbindung setzen.

1.16 Sprache

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Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

1.17 Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind in den Vertragsbedingungen der Anlage A 2 und der Rahmenvereinbarung enthalten.

  1. Beiliegende Unterlagen

Diesem Schreiben liegen das Anlagenkonvolut A, das Anlagenkonvolut B und das Anlagenkonvolut C bei. Das Anlagenkonvolut A beinhaltet Anlagen, die der Information des Bewerbers / Bieters dienen und zum Verbleib bei ihm bestimmt sind. Die Vordrucke des Anlagenkonvolutes B sind ausgefüllt oder modifiziert mit dem Teilnahmeantrag (Stufe 1), die des Anlagenkonvoluts C erst mit dem Angebot (Stufe 2) bei der Vergabestelle einzureichen.

2.1 Anlagen die zum Verbleib beim Bieter bestimmt sind

Das Anlagenkonvolut A enthält Unterlagen, die zum Verbleib beim Bieter bestimmt sind. Es handelt sich um folgende Unterlagen und Informationen:

Anlage A 1 Allgemeine Vergabebedingungen Anlage A 2 Vertragsbedingungen VOL/B und VOB/B Anlage A 3 Fremdfirmenerklärung Anlage A 4 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Anlage A 5 Wertungsmatrix Angebot

2.2 Unterlagen zum Wiedereinreichen

Das Anlagenkonvolut B besteht aus Vordrucken, die gemäß Ziffer 3 mit dem Teilnahmeantrag ggf. ausgefüllt oder modifiziert einzureichen sind (Stufe 1). Es handelt sich um folgende Unterlagen:

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Anlage B 1 Vordruck – Teilnahmeantrag Anlage B 2 Vordruck – Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung und –vollmacht, wenn und soweit zutreffend Anlage B 3 Vordruck – Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, wenn und soweit zutreffend Anlage B 4 Vordruck – Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und Referenzen Anlage B 4 Anhang 1 Vordruck – Eignungsleihe

Das Anlagenkonvolut C besteht aus Vordrucken, die gemäß Ziffer 4 mit dem Angebot ggf. ausgefüllt oder modifiziert einzureichen sind (Stufe 2). Es handelt sich um folgende Unterlagen:

Anlage C 1 Vordruck - Angebotsschreiben Anhang 1 C 1 Vordruck - Referenzen Anhang 2 C 1 (vom Bieter zu erstellen)- Planungskonzept und Projektbearbeitung

Anlage C 2 Vordruck – Leistungsverzeichnis Anlage C 3 Vordruck - Rahmenvereinbarung Vordruck C 3.1 Vordruck - Einzelauftrag

ggf. erneut oder erstmals:

Anlage B 2 Vordruck – Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung und -vollmacht, wenn und soweit zutreffend Anlage B 3 Vordruck – Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, wenn und soweit zutreffend

  1. Anforderungen an die Teilnahmeanträge (Stufe 1)

Die einzureichenden Teilnahmeanträge müssen die formalen und inhaltlichen Anforderungen (Mindestkriterien) erfüllen.

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3.1 Formale Anforderungen

Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge werden

  • vorbehaltlich der Regelung unter Ziffer 1.4 - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und nicht zur Wertung zugelassen.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

Vordrucke

Anlage B 1 Vordruck – Teilnahmeantrag Anlage B 2 Vordruck – Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung und –vollmacht, wenn und soweit zutreffend Anlage B 3 Vordruck – Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, wenn und soweit zutreffend Anlage B 4 Vordruck – Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und Referenzen Anlage B 4 Anhang 1 Vordruck – Eignungsleihe

In sämtlichen Anlagen ist an den vorgesehenen Stellen der Name des Bewerbers bzw. bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden anzugeben.

3.2 Inhaltliche Anforderungen – Eignungsnachweise gemäß Anlage B 4

Werden die geforderten Nachweise und Bescheinigungen gem. Anlage B 4 „Eigenerklärung, Eignungsnachweise und Referenzen“ nicht vorgelegt, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen (Mindestkriterien).

3.3 Bewertung des Teilnahmeantrags (siehe Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag - Anlage A 4):

Die Wertung der Teilnahmeanträge richtet sich nach den in der Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag (Anlage A 4) angegebenen Wertungskriterien:

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  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  3. Referenzen

Auf der Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge ermittelt der Auftraggeber die 5 besten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes (Stufe 2) eingeladen werden. Wenn 5 Bewerber aufgefordert werden, entscheidet bei gleicher Eignung der Bewerber das Los.

  1. Anforderungen an das Verhandlungsverfahren (Stufe 2)

Die auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichenden Angebote müssen die formalen und inhaltlichen Anforderungen (Mindestkriterien) erfüllen. Die formalen Anforderungen finden sich unter Ziffer 4.1 und die inhaltlichen Anforderungen unter Ziffer 4.2 dieses Schreibens.

4.1. Formale Anforderungen

Das Angebot muss vollständig sein. Unterlagen können gemäß § 56 VgV nachgefordert werden.

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

Vordrucke Anlage C 1 Vordruck - Angebotsschreiben Anhang 1 C 1. Vordruck - Referenzen Anhang 2 C 1 (vom Bieter zu erstellen)- Planungskonzept und Konzept Projektbearbeitung

Anlage C 2 Vordruck – Leistungsverzeichnis Anlage C 3 Vordruck - Rahmenvereinbarung Vordruck C 3.1 Vordruck - Einzelauftrag

ggf. erneut oder erstmals:

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Anlage B 2 Vordruck – Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung und -vollmacht, wenn und soweit zutreffend Anlage B 3 Vordruck – Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, wenn und soweit zutreffend

Das Angebotsschreiben ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen

4.2. Inhaltliche Anforderungen

Die Bieter müssen die in der Anlage C 2 näher beschriebenen Leistungen anbieten und bepreisen. Vertragliche Grundlage ist die als Anlage C 3 beiliegende Rahmenvereinbarung sowie die Anlagen A 2.

Angebote, die auf andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und bei der Wertung und Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.

Prüfung und Wertung der Angebote

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in drei Stufen, da die Eignung der Bieter bereits vorab im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurde,

Stufe 1: Die erste Wertungsstufe beinhaltet die formale Angebotsprüfung. Hier werden die Vollständigkeit des Angebotes und das Vorhandensein aller geforderten Unterschriften und Unterlagen geprüft. Prüfungsgegenstand ist auch, ob alle geforderten Angaben gemacht wurden.

Stufe 2: Auf der zweiten Wertungsstufe erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise.

Stufe 3: Die dritte Wertungsstufe beinhaltet die Wirtschaftlichkeitsprüfung. In dieser Wertungsstufe werden die Angebote auf Grundlage der als Anlage A 5 übermittelten Wertungsmatrix Angebote verglichen.

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Im Rahmen der Angebotswertung wird die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein- Westfalen für alle Hauptangebote die Zuschlagskriterien gemäß der Wertungsmatrix Angebot nach Anlage A 5 zugrunde legen. Die Zuschlagskriterien lauten wie folgt (siehe Anlage A 5):

  1. Gesamtpreis (Stundensätze) (600 Punkte)

  2. Konzepte der Projektbearbeitung (400 Punkte) unterteilt in folgende Unterkriterien:

  • Planungskonzept (max. 200 Punkte)
  • Konzept der Projektbearbeitung (max. 200 Punkte)
  1. Präsentation des Konzepts (400 Punkte)

Hinweis: Die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen behält sich vor, bereits nach der Prüfung und Wertung der Erstangebote den Zuschlag zu erteilen und keine Verhandlungen durchzuführen. Die Bieter müssen dies berücksichtigen und sind aufgefordert, von Anfang an ein verbindliches, zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.

Nach der Prüfung der Erstangebote wird die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen alle Bieter zu einer Angebotspräsentation einladen. Diese werden maximal 45 Minuten dauern und würden voraussichtlich

in der Zeit vom 16.11.2026 bis 04.12.2026 stattfinden.

stattfinden. Die konkrete Terminabsprache erfolgt dann mit den Bietern im Einzelfall.

Nach den Angebotspräsentationen wird der Auftraggeber alle Angebote bewerten. Ggf. wird dann bereits entschieden, dass der Zuschlag auf das Angebot des erstplatzierten Bieters erteilt werden soll. Sofern sich die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen dazu entschließen sollte, Verhandlungen durchzuführen, wird sie nach der Prüfung und Wertung der ersten

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Angebote die 5 erstplatzierten Bieter zu Vertragsverhandlungen einladen. Diese werden ebenfalls maximal 45 Minuten dauern. Verhandlungen über die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sind ausgeschlossen.

Über die Verhandlungsergebnisse werden Verhandlungsprotokolle erstellt, die Teil der Vergabeunterlagen werden und von den Bieter bestätigt werden müssen.

Anschließend werden die 5 Bieter zur Abgabe eines überarbeiteten verbindlichen Angebots aufgefordert.

Nach Eingang der verbindlichen Angebote wird eine erneute Wertung der Angebote vorgenommen und das obsiegende Angebot ausgewählt.

Bietern, denen der Zuschlag nicht erteilt werden soll, wird gemäß §§ 134 GWB, 62 VgV hierüber Mitteilung gemacht.

  1. Art und Umfang der Leistungen

Die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen beauftragt den obsiegenden Bieter mit TGA Planungsleistungen, die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage C 2) aufgeführt sind. Die einzelnen zu erbringenden Leistungen werden jeweils in den Einzelaufträgen nach Anlage C 3 Anhang 1 beschrieben. Der Auftragnehmer hat jedoch zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch darauf, dass die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein- Westfalen Leistungen oder Mengen abruft. Ein Anspruch des Bieters auf Vergütung oder Schadenersatz für die nicht abgerufenen Leistungen wird ausgeschlossen. Im Einzelnen ist auf die Rahmenvereinbarung (Anlage C3) zu verweisen.

Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bedankt sich nochmals für Ihr Interesse an dem Verfahren und freut sich auf Ihre Beteiligung.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen

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