Planungsleistungen für Interimsbau Gymnasium Wustermark

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Havelland - Der Landrat -
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.03.2026
Bekanntmachungsnummer
219928-2026
Verfahrensnummer
0fc60846-d9fe-4d48-9342-ed5832f25b6e
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71210000 · Beratungsdienste von Architekten; 71220000 · Architekturentwurf; 71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71241000 · Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse; 71242000 · Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung; 71243000 · Planentwürfe (Systeme und Integration); 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 79000000 · Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und SicherheitMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Havelland schreibt Planungsleistungen für einen Interimsbau eines Gymnasiums in Wustermark aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI (Leistungsphasen 1-8) für eine Kapazität von zwölf Klassen. Die Fertigstellung des Interimsbaus ist für das Schuljahr 2028/29 geplant, da der Neubau des Gymnasiums erst 2030/31 bezugsfertig sein wird.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfänglich in den Räumlichkeiten der am Standort befindlichen Grundschule erfolgen. Ab dem Schuljahr 2028/29 müssen die Klassen- und Verwaltungsräume in einem Interimsgebäude untergebracht werden. Hierfür stellt die Gemeinde Wustermark dem Landkreis Havelland ein Grundstück in der Nähe des zukünftigen Schulstandortes zur Verfügung. Weitere funktionale Bereiche - insbesondere einzelne Räume, die Sporthalle, die Außensportflächen sowie die Aula/Mensa - können weiterhin in der Grundschule genutzt werden, sodass der Umfang des erforderlichen Interimsgebäudes auf das notwendige Maß reduziert werden kann. Der Interimsbau soll Kapazitäten für insgesamt zwölf Klassen abbilden. In den drei Jahrgängen werden jeweils vier Klassen unterrichtet. Dementsprechend wird mit 360 Schülerinnen und Schülern zzgl. Lehrpersonal geplant. Der konkrete Bedarf wird im weiteren Verlauf der Ausschreibungsunterlagen näher erläutert. Mit Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums wird der Interimsbau nicht mehr benötigt und soll zurückgebaut werden, da die notwendigen schulischen Räumlichkeiten dann vollständig im Neubau zur Verfügung stehen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Planungsleistung Interimsbau Gymnasium Wustermark

    Die Leistung umfasst die Objektplanung, Leistungsbild Gebäude+Inneräume der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Hierbei handelt es sich um Grund- sowie Besondere Leistungen nach § 33 ff. HOAI 2021 der Honorarzone III, Basishonorarsatz. >> Grundleistungen: - LPH 1 - 8 - 84,65 % von 100 % >> Besondere Leistung: - Brandschutznachweis [LPH 4] - Schallschutznachweis [LPH 4] - Energieeffizienznachweis [LPH 4] - Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung [LPH 2] >> zusätzliche Leistung: - Planung der Außenanlagen einschl. Genehmigungsfähigkeit, Vergabevorbereitung und Beauftragung >> Nebenkosten: - max. 3 % pauschal; ggf. weitere Nebenkosten - ggf. abzgl. Nachlass Da bei der Containerbauweise die Tragwerks- und Planung der technischen Ausrüstung bereits im herstellereigenen System integriert ist, werden diese Planungsleistungen nicht zusätzlich ausgeschrieben.

    Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Gem. § 56 Abs. 2 VgV macht der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch, folgende Unterlagen nicht nachzufordern: > zusätzliche Darstellung zu den in FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen angegebenen Referenzen Die Nachforderung der übrigen Dokumente erfolgt im Umfang der Regelungen der VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Gem. § 56 Abs. 2 VgV macht der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch, folgende Unterlagen nicht nachzufordern: > zusätzliche Darstellung zu den in FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen angegebenen Referenzen Die Nachforderung der übrigen Dokumente erfolgt im Umfang der Regelungen der VgV.

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  1. 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 447490-2026

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