Erklärung mitwirkender Personen
zur Neutralitäts- und Geheimhaltungsverpflichtung
HINWEIS: Diese Erklärung ist von allen vorgesehenen projektbeteiligten Personen des Bieters (insbesondere Projektleiter(innen), stellvertretende Projektleiter(innen) und sonstige Projektingenieur(innen)) persönlich auszufüllen und zu unterschreiben.
In dem Projekt Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Goldstein und dem hiermit zusammenhängenden Vergabeverfahren zu Vergabe von Planungsleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung
habe ich,
Beschäftigungsort (Anschrift)
den in der Anlage beigefügten Text des § 6 Sektorenverordnung (SektVO) zur Kenntnis genommen und gebe die folgende Erklärung gegenüber meinem Arbeitgeber als Bieter in diesem Vergabeverfahren ab:
- Als mitwirkende Person in Vergabeverfahren:
1.1. Ein Ausschlussgrund gem. § 6 SektVO besteht für meine Person nach meinem Wissen nicht. Mir ist bekannt, dass meine Mitwirkung an Entscheidungen in Vergabeverfahren neutral und sachgerecht zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass ich mich auch von persönlichen Sympathien oder Antipathien hinsichtlich bestimmter Bieter nicht leiten lassen werde.
1.2. Sollte mir der Eintritt einer der in § 6 SektVO genannten Ausschlussgründe bezüglich meiner Person bekannt werden oder sollte ich mich nicht mehr in der Lage sehen, meine Mitwirkung an Entscheidungen in einem Vergabeverfahren von rein sachbezogenen Kriterien leiten zu lassen, so verpflichte ich mich, die für das Vergabeverfahren zuständige Stelle unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die Mitwirkung am Vergabeverfahren zu beenden.
1.3. Ferner verpflichte ich mich zur Einhaltung der dem Auftraggeber obliegenden Geheimhaltungspflicht im Vergabeverfahren. Ich werde insbesondere über alle mir im Rahmen der Mitwirkung am jeweiligen Vergabeverfahren bekannt werdenden Informationen über das Vergabeverfahren gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren und Inhalte von noch nicht bekannt gemachten Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnissen und Vergabekriterien, Grundlagen der Bieterauswahl und Angebotswertung, den Namen von Bewerbern oder Bietern, den Inhalt von Teilnahmeanträgen und Angeboten, Informationen über den Stand des Vergabeverfahrens, die Auswahl von Bietern und die Bewertung von Angeboten sowie die beabsichtigte Erteilung des Zuschlags nicht an Dritte weitergeben, soweit ich nicht ausdrücklich dazu beauftragt oder ermächtigt bin.
Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen die vorstehenden Maßregeln die durchzuführenden Vergabeverfahren gefährden und dem Auftraggeber schwere Schäden zufügen können. Mir ist zudem bewusst, dass ich bei schuldhaften Verstößen gegebenenfalls auch persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
- Als Projektbeteiligter:
Ich verpflichte mich alle im Rahmen des Projekts erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und zu verwahren. Im Hinblick auf die unternehmensinterne Informationsübermittlung werde ich Projektinformationen nur an diejenigen Mitarbeiter weitergeben, die mit der Projektbearbeitung im Zusammenhang stehen. Kopien und Ausdrucke von Dokumenten und Schriftstücken, die projektbezogene Informationen enthalten, werde ich nur in dem Umfang fertigen, wie es zum reibungslosen Projektablauf erforderlich ist.
, den _________________________________
(Unterschrift)
Anlage
zur Erklärung mitwirkender Personen zur Neutralitäts- und Geheimhaltungsverpflichtung
§ 6 Sektorenverordnung (SektVO)
Vermeidung von Interessenkonflikten
- Organmitglieder oder Mitglieder des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken.
- Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
(3) Es wird vermutet, dass ein Interessenkonflikt besteht, wenn die in Absatz 1 genannten Personen
- Bewerber oder Bieter sind,
- einen Bewerber oder Bieter beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzliche Vertreter oder nur in dem Vergabeverfahren vertreten,
- beschäftigt oder tätig sind
- bei einem Bewerber oder Bieter gegen Entgelt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs oder
- für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum öffentlichen Auftraggeber und zum Bewerber oder Bieter hat.
(4) Die Vermutung des Absatzes 3 gilt auch für Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.