Anlage A2.2 der AzA_eForms Angaben_V1.DOCX

Planungsleistungen für Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Angaben zum Bieter (eForms)

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForm) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in die Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

  1. Nationale Identifikationsnummer

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z. B. DE123456789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z. B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.

Nummer

Art[1]

  1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

[ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

[ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

[ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

[ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

  1. Nationalität des Eigentümers

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw, Staatsangehörigkeiten) des/der wirtschaftlichen Eigentümer/s des Gewinners, laut Eintrag in dem/den gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register/n. Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.

Das Unternehmen ist börsennotiert [ ] ja [ ] nein

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit/en:

Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft, Person des Erklärenden

Ort, Datum

  1. Zur Wahl: Wirtschafts-Identifikationsnummer, D-U-N-S-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Andere, Keine Angabe
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