Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Goldstein
Aufforderung zur Angebotsabgabe
(AzA)
Offenes Verfahren gem. § 14 SektVO
zur Vergabe von Planungsleistungen
für
Freianlagen,
Ingenieurbauwerke,
Tragwerksplanung und
Technische Ausrüstung
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Aufforderung zur Angebotsabgabe - Vergabe Nr. SWBN-TWHB-03 Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter Goldstein– Freianlagen Lph 5-8 I Ingenieurbauwerke Lph 5-8 I Tragwerks- planung Lph 5-6 I Technische Ausrüstung Lph 5-8
Inhaltsverzeichnis
-
Auftraggeberin ............................................................................................................................ 3
-
Allgemeines ................................................................................................................................ 3
-
Anforderungen an das Angebot ............................................................................................... 4
3.1 Form und Inhalt des Angebotes ...................................................................................... 4
3.2 Bietererklärungen – Konzepte ......................................................................................... 5
3.3 Nachunternehmererklärung .............................................................................................. 6
3.4 Fehlende Erklärungen und Nachweise .......................................................................... 7
-
Angebotsfrist ............................................................................................................................... 7
-
Verfahrensablauf/Zuschlagskriterien ...................................................................................... 7
5.1 Verfahrensablauf ................................................................................................................ 7
5.2 Zuschlagskriterien .............................................................................................................. 8
5.2.1 Preis ............................................................................................................................. 8
5.2.2 Qualität ........................................................................................................................ 9
-
Zuschlag .................................................................................................................................... 10
-
Prüfung Entwurfsplanung und Kostenberechnung ............................................................. 10
-
Allgemeiner Hinweis ................................................................................................................ 10
-
Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren ................................................................. 11
-
Umgang mit Daten des Verfahrensteilnehmers (DSGVO) ................................................ 11
-
Nachprüfungen ......................................................................................................................... 12
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- Auftraggeberin
Stadtwerke Bad Nauheim GmbH Hohe-Straße 14-18 61231 Bad Nauheim
- Allgemeines
Die Auftraggeberin fordert Sie auf, für die ausgeschriebenen Leistungen ein Angebot zu fertigen und dieses innerhalb der Angebotsfrist gem. Ziff. 4 dieser Aufforderung zur An- gebotsabgabe einzureichen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 30.08.2026, 10:00 Uhr über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Aus- kunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und wer- den ausschließlich darüber beantwortet.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Ge- legenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Die Angebotsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückge- geben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung der Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.
Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens einschließlich sämtlicher Kom- munikation erfolgt über die Vergabeplattform eHAD (https://www.absthessen.de/ehad- bieter-software.html).
Die Ausschreibungsunterlagen für dieses Verfahren bestehen aus den zum Download über den Link in der Bekanntmachung bereitgestellten Dokumenten. Die Auftraggeberin weist auf etwaige Ergänzungen, Änderungen und Fortschreibungen im Laufe des Verga- beverfahrens hin.
Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeich- nungen verstehen sich für alle Geschlechter (m/w/d).
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Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über de- ren Vollständigkeit zu vergewissern. Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen sofort zu überprüfen und ggf. nachzufordern. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Un- klarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unver- züglich über die Vergabeplattform eHAD darauf hinzuweisen.
Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen der Auftrag- geberin gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften der Auftraggeberin für sämtli- che Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen der Auftraggeberin ge- richtete Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen die Bieter beteiligt wa- ren.
Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten re- gistrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
- Anforderungen an das Angebot
3.1 Form und Inhalt des Angebotes
Das vollständige und verbindliche Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Dem Angebot sind sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Gefordert sind:
- Durch den Bieter ausgefülltes Angebotsblatt (Anlage A1 der AzA)
- durch den Bieter, ggf. durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllter Eignungsbogen (Anlage A2 der AzA)
- durch den Bieter unterzeichnete Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage 2.1 der AzA)
- durch den Bieter ausgefüllte Eigenerklärung Informationen zum Bieter (An- lage A2.2 der AzA)
- ggf. durch den Bieter ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Anlage A3 der AzA)
- ggf. ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung des Nachunter- nehmers (Anlage A4 der AzA)
- durch den Bieter ausgefüllte Integritätsvereinbarung (Anlage A5 der AzA) Seite 4 von 12
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- durch den Bieter ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung mitwirkender Personen zur Neutralitäts- und Geheimhaltungsverpflichtung“ mindestens für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung (Anlage A6 der AzA)
- durch den Bieter ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Min- destlohns (Anlage A7 der AzA)
- durch den Bieter ausgefülltes Preisblatt (Anlage A8 der AzA)
- durch den Bieter ausgefülltes Formblatt zur Mangelfreiheit (Anlage A9 der AzA)
- Vertrag über Planungsleistungen nebst Vertragsbestandteilen (Anlage A10 der AzA)
- durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung Nr. 1 „Projektorganisation“ (siehe nachfolgend Ziffer 3.2 der AzA)
- durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung Nr. 2 „Konzept zur Umsetzung des Projektes“ (siehe nachfolgend Ziffer 3.2 der AzA)
Eine „Erklärung mitwirkender Personen zur Neutralitäts- und Geheimhaltungsverpflich- tung“ (Anlage A6 der AzA) ist mindestens von den Personen des Leitungsteams (Pro- jektleitung und stellvertretende Projektleitung) persönlich auszufüllen und zu unter- schreiben. Der Auftraggeber behält sich vor, ausgefüllte und unterzeichnete Erklärungen gemäß Anlage A6 auch für andere wesentlich am Projekt beteiligte Mitarbeiter des Bie- ters und für die einzusetzenden Mitarbeiter der benannten Nachunternehmer abzufor- dern.
Die ggf. durch Dritte abzugebenden Erklärungen (Anlagen A4 und A5) sind auszudru- cken, handschriftlich auszufüllen und zu unterzeichnen und anschließend eingescannt einzureichen. Im Übrigen sind die Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB einzuhalten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
3.2 Bietererklärungen – Konzepte
Der Bieter hat mit dem Angebot in von ihm selbst zusammengestellten Bietererklärungen die unten beschriebenen Konzepte (Projektorganisation, Konzept zur Umsetzung des Projekts) vorzulegen. Diese Konzepte sind in Form einer zusammenhängenden Präsen- tation (PDF, Power Point o. ä. Format) auf je max. 6 DinA 4 Seiten darzustellen.
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Erwartungshorizont:
Die Konzepte sollen für die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe die Ein- haltung der Kosten- und Terminziele durch ein auf das konkrete Vorhaben optimal ab- gestimmtes Projektteam sicherstellen. Erwartet werden vor diesem Hintergrund mindes- tens Aussagen zu folgenden Projektpunkten:
Bietererklärung 1 – Projektorganisation
Erwartet wird die Darstellung der internen Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie dessen Berufsqualifikation und Erfahrung. Dabei hat der Bieter auch zu erläutern, wie er die Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das vorgesehene Projektteam si- cherstellt (z. B. Vertretungsregelungen, interner Wissenstransfer, technische Mittel, örtliche Präsenz bzw. Sicherstellung von Präsenzterminen, bisherige Zu- sammenarbeit des Projektteams).
Bietererklärung 2 - Konzept zur Umsetzung des Projekts
Die Auftraggeberin erwartet hier Aussagen und Einschätzungen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläu- terungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze einschließlich der Darstellung eines Zeit- und Ablaufplans sowie eines Personaleinsatzplans. Der Bieter soll erste Aussagen zur Herangehensweise und Umsetzung der geplan- ten Maßnahme – auf Grundlage der veröffentlichten Dokumente – vermitteln und darstellen. Der Bieter soll auch darstellen, wie er die Einhaltung der Kosten- und Termine sicherstellt.
3.3 Nachunternehmererklärung
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen oder sich in sonstiger Weise der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unterneh- men bei der Auftragsausführung zu bedienen, muss er in dem Angebot Art und Umfang sowohl der vorgesehenen Unterauftragsvergabe als auch der sonstigen Unterstützungs- leistung durch Dritte unter Verwendung der beiliegenden Anlage A3 nachvollziehbar angeben und diese Erklärung seinem Angebot beilegen.
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Auf Verlangen der Auftraggeberin sind der/die Nachunternehmer zu benennen sowie dessen/deren Eignung nachzuweisen. Der Bieter hat ferner erst auf Verlangen der Auf- traggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen dieses/er Unterneh- men/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. In der hierfür zu verwenden- den Anlage A4 sind auch etwaige nachrangige Untervergaben an Sub-Sub-Unterneh- mer usw. anzugeben. Die Nachunternehmerkette ist bis zu demjenigen Unternehmen aufzuschlüsseln, welches die Leistung tatsächlich erbringt. Auf Verlangen der Auftrag- geberin ist auch für dieses Unternehmen die Eignung nachzuweisen.
Im Übrigen wird auf § 47 SektVO verwiesen.
3.4 Fehlende Erklärungen und Nachweise
Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist nach Maßgabe des § 51 Abs. 2-6 SektVO zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbe- wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
- Angebotsfrist
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch bis zum
15.09.2026 um 12:00 Uhr.
über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Ein verspätetes Angebot wird für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des elektronischen Eingangs in der geforderten Form über die Verga- beplattform eHAD trägt der Bieter.
- Verfahrensablauf/Zuschlagskriterien
5.1 Verfahrensablauf
Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen:
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Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen Prüfung durch die Auftraggeberin unterzogen und gegebenenfalls fehlende oder unvoll- ständige Unterlagen nachgefordert (s. hierzu Ziff. 3.4 dieser AzA).
5.2 Zuschlagskriterien
Die Entscheidung über die Auftragserteilung wird anhand der nachfolgend dargestellten Zuschlagskriterien im Wege einer vergleichenden Bewertung der Angebote getroffen.
- Preis 40 % Gewichtung
- Qualität 60 % Gewichtung
2.1. Projektorganisation 20 % Gewichtung 2.2. Konzept zur Umsetzung des Projekts 40 % Gewichtung
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das nach der Wertung des Preises und der Qualität die meisten Punkte erhält.
Die Punktevergabe erfolgt im Einzelnen wie folgt:
5.2.1 Preis
Für die Angebotswertung wird der Bewertungspreis (Brutto-Pauschalvergütung gem. § 10 Ziff. 10.1 des Generalplanervertrags wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten umgerechnet:
• 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Bewer- tungspreises. Alle wertbaren Angebote mit darüber liegenden Bewertungs- preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Bewertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
HINWEIS: Mit dem Angebot ist das vom Bieter auszufüllende Preisblatt (Anlage A8 der AzA) ein- zureichen, das Bestandteil des Vertrags wird (vgl. §§ 2 und 10 des Generalplanerver- trags).
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Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert. Maximal sind daher 400 Punkte für das Preiskriterium zu erreichen.
5.2.2 Qualität
Die Qualität wird anhand der Konzepte „Projektorganisation“ und „Konzept zur Umset- zung des Projektes“ mit insgesamt 60 % Gewichtung bewertet, die sich auf die beiden Unterkriterien wie folgt verteilt:
Projektorganisation 20% Gewichtung Konzept zur Umsetzung des Projektes 40 % Gewichtung
Für jedes Unterkriterium werden bis zu 10 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Abstufung, welche den Erfüllungsgrad des Erwartungshorizonts (Ziff. 5.2 dieser AzA) bemisst:
Überdurchschnittlich gute Erfüllung 8-10 Punkte Durchschnittliche Erfüllung 6-7 Punkte Ausreichende Erfüllung 4-5 Punkte Unterdurchschnittliche Erfüllung 1-3 Punkte Keine Erfüllung 0 Punkte
Die Wertung der (qualitativen) Unterkriterien erfolgt durch eine inhaltlich vergleichende Betrachtung der Inhalte der Angebotskonzepte. Dabei werden die Bietererklärungen anhand der in Textform eingereichten Konzeptunterlagen gewertet.
Hinweise zur Bewertung:
Ein Angebot, das in einem Unterkriterium mit „keine Erfüllung“ bewertet wird, kann – unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl – mangels Aussicht auf eine ver- tragsgemäße Leistungserbringung nicht bezuschlagt werden und ist von der Vergabe auszuschließen.
Die erreichte Punktzahl in den Bietererklärungen Projektorganisation und Konzept zur Umsetzung des Projekts wird für die Gesamtwertung mit dem jeweiligen Gewichtungs- faktor 20 bzw. 40 multipliziert. Damit sind für das Kriterium „Projektorganisation“ und für das Kriterium „Konzept zur Umsetzung des Projekts“ 200 bzw. 400 Punkte zu erreichen.
Die insgesamt maximal zu erreichende Punktzahl beträgt somit 1000 Punkte.
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- Zuschlag
Die Zuschlags- und Bindefrist läuft an dem im Angebotsblatt (Anlage A1 zur AzA) an- gegebenen Datum ab. Die Auftraggeberin strebt dennoch an, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung be- steht nicht.
- Prüfung Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Alle Bieter erhalten im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe den aktuellen Stand der vorliegenden Entwurfsplanung in den Leistungsbildern Freianlagen, Ingeni- eurbauwerke, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung; insbesondere inklusive der Kostenberechnung der Objektplanung aus Lph 3.
Die Bieter haben im Rahmen ihrer Angebotserstellung die übermittelten Planunterlagen auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Jeder Bieter hat mit der Ab- gabe des Angebots zu bestätigen, dass er im Rahmen dieser Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung mangelfrei und damit ohne weiteres als Grundlage für die weitere Leistungserbringung gemäß ausgeschrie- benem Vertrag geeignet ist. Sollte der Bieter bei seiner Prüfung zu einem anderen Er- gebnis gelangen, hat er die von ihm vermeintlich erkannten Mängel der Entwurfsplanung inkl. der Kostenberechnung der Objektplanung in Lph 3 konkret darzulegen.
Für die Erklärung zur Prüfung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung ist Anlage A9 zu verwenden.
Für die Prüfung der vorhandenen Planung und der Kostenberechnung erhalten alle Bie- ter, die ein ausschreibungskonformes (nicht auszuschließendes) Angebot abgeben, ein Honorar in Höhe von 8.000,00 EUR netto. Ausgenommen ist der mit den bisherigen Pla- nungsleistungen beauftragte Planer.
- Allgemeiner Hinweis An der Erstellung der Leistungsbeschreibung war ein vorbefasstes Unternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 SektVO maßgeblich beteiligt; dieses Unternehmen hat zudem die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1–4 erbracht. Zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs werden alle interessierten Bieter ausdrücklich gebeten, etwaige Auffälligkeiten oder als wettbewerbsbeschränkend empfundene Anforderungen der Leistungsbeschreibung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen.
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- Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichts- recht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Mög- lichkeit rechnen, dass ihr jeweiliges gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhal- tungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kenn- zeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung „Geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
- Umgang mit Daten des Verfahrensteilnehmers (DSGVO)
Der Bieter erklärt sich mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren damit einver- standen, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabever- fahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorabinforma- tion gem. § 134 GWB erfolgt.
Nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weist die Auftraggeberin auf Fol- gendes hin:
o Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Auftraggeber, zu erreichen unter den in Ziffer 1 dieses Dokuments genannten Kontaktdaten.
o Etwaige in dem Bewerbungsbogen oder dem Angebot enthaltene personenbezo- gene Daten werden verarbeitet zum Zwecke der Durchführung des Teilnahme- wettbewerbs und des sich anschließenden Verhandlungsverfahrens sowie einem sich möglicherweise anschließenden Vertragsverhältnis.
o Rechtliche Grundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
o Empfänger der Daten sind Mitarbeiter der Auftraggeberin sowie Mitarbeiter von beratenden Unternehmen.
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o Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Durchführung des Verfah- rens sowie einer sich etwaig anschließenden Vertragsdurchführung erforderlich ist, wobei etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten beachtet werden.
o Die betroffenen Personen haben unter Umständen Ansprüche auf Auskunft/ Be- richtigung/ Löschung/ Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Wenden Sie sich hierzu an die Auftraggeberin.
o Ferner haben die betroffenen Personen Beschwerderechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.
- Nachprüfungen
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Fax: +49 611 – 327 648534 E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
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