Landschaftspflegerischer Begleitplan
zum Neubau des Wasserhochbehälters Goldstein
Stadt Bad Nauheim, Gemarkung Bad Nauheim
Bauherrin: Stadtwerke Bad Nauheim
Im Auftrag der Stadtwerke Bad Nauheim
Februar 2026
Neubau des Wasserhochbehälters am Goldstein in der Gemarkung Bad Nauheim - Landschaftspflegerischer Begleitplan
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung .............................................................................................................. 2
- Vom Eingriff betroffene Flächen .................................................................................... 2
- Aussagen zum Artenschutz ........................................................................................... 6
- Bodenschutz ................................................................................................................. 6
- Vermeidung und Minimierung ....................................................................................... 7
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ................................................................................. 8
- Bilanzierung nach der Kompensationsverordnung (KV) .................................................. 9
- Schlussbemerkung ........................................................................................................ 9
Fotodokumentation
Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung
Kartenteil
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Neubau des Wasserhochbehälters am Goldstein in der Gemarkung Bad Nauheim - Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Vorbemerkung
Die Stadtwerke Bad Nauheim planen den Neubau des Wasserhochbehälters Goldstein.
Neben dem eigentlichen Hochbehälter sind innerhalb des bestehenden Schotterweges fünf
entsprechende Anschlussleitungen erforderlich (DN 200/250/250/150/200). Aufgrund der
Einhausung bzw. erdüberdeckten Bauweise des Hochbehälters sind größere Erdbewegungen
und eine Neugestaltung der Oberflächen erforderlich. Die Flächeninanspruchnahme durch
das Stahlbetonbauwerk beträgt ca. 134 m². Die aufgeschüttete Fläche inklusive der neu
angelegten Böschung beträgt 7114 m². Die Leitungsverlegung erfolgt in offener Bauweise
größtenteils über einen vorhandenen Schotterweg (wassergebundene Decke), so dass
zusätzlich eine Fläche von ca. 325 m² zumindest temporär beeinträchtigt wird. Baubedingt
werden durch die Baustelleneinrichtung und Bodenlagerflächen zusätzlich ca. 2500 m²
vorübergehend beansprucht. Der Neubau wird auf einer Ackerbrache realisiert.
Zusätzlich wird einer der zwei bestehenden Hochbehälter zurückgebaut. Die Zuwegung
sowie die durch das Gebäude versiegelte Fläche werden entsiegelt. Bestehende
Laubholzbestände sollen erhalten bleiben.
Gemäß § 14 BNatSchG handelt es sich bei dem Bauvorhaben um einen Eingriff in Natur und
Landschaft, zu dem ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen ist. Antragsteller
sind die Stadtwerke Bad Nauheim.
Die Bewertung des Eingriffs erfolgte nach den aktuellen Erkenntnissen des wissenschaftlichen
Naturschutzes. Als Bewertungsgrundlage zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit diente eine
Begutachtung der Eingriffsflächen mit einer Bestandsaufnahme der Biotop- und
Nutzungstypen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV 2018). Die
Geländeerhebung fand im Winterhalbjahr 2025/26 statt.
- Vom Eingriff betroffene Flächen
11.193 Ackerbrache
Das Vorhaben wird auf einer vorhandenen Ackerbrache realisiert. Auf der mehrjährigen
Brache haben sich zahlreiche Arten der Acker- und Grünlandgesellschaften etabliert. Mit
einzelnen Exemplaren des Schmetterlingsflieders (Buddleja davidii), Schmalblättrigem Pippau
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(Crepis inaequidens) und v.a. Drüsigem Weidenröschen (Epilobium ciliatum agg.) finden sich
zudem Arten, die als Neophyten einen festen Bestandteil in der Vegetationszusammensetzung
ausmachen. Nennenswerte Deckungsanteile nehmen vor allem folgende Arten ein:
Ackerkratzdistel (Cirsium vulgaris)
Borstenhirse (Setaria viridis)
Brombeere (Rubus fruticosus agg.)
Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
Drüsiges Weidenröschen (Epilobium ciliatum)
Ehrenpreis (Veronica ssp.)
Ferkelkraut (Hypochoeris radicata)
Gemeine Rispe (Poa trivialis)
Gemeine Nelkenwurz (Geum urbanum)
Geruchlose Kamille (Tripleurospermum inodorum)
Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sectio ruderale)
Gundermann (Glechoma hederacea)
Kompasslattich (Lactuca serriola)
Knauelgras (Dactylis glomerata)
Rainfarn (Tanacetum vulgare)
Rotschwingel (Festuca rubra agg.)
Schmalblättrigem Pippau (Crepis inaequidens)
Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii)
Seltene oder gefährdete Arten wurden auf der vom Eingriff betroffenen Fläche nicht
nachgewiesen. Der Bestand weist trotz des steten Vorkommens von Neophyten insgesamt
eine mittlere naturschutzfachliche Wertigkeit auf. Die vom Eingriff betroffene Fläche wird
dem Nutzungstypen 11.193 Ackerbrache mit 29 WP je m² zugeordnet.
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09.151 Artenarme Säume frischer Standorte
Zwischen Schotterweg und Ackerbrache befindet sich ein schmaler, etwa 1 m breiter Saum,
der in erster Linie aus Gräsern aufgebaut ist. Bestandsbildner sind Glatthafer (Arrhenatherum
elatius), Knauelgras (Dactylis glomerata) und Rispengräsern (Poa ssp.). Naturschutzfachlich
wird dem Saum eine geringe Wertigkeit zugesprochen, zumal eine rasche
Wiederherstellbarkeit des Lebensraums angenommen werden kann.
Die Leitung verläuft teilweise über Saumstrukturen. Aufgrund der Leitungsverlegung in
offener Bauweise kommt es zu einer temporären Beeinträchtigung der Fläche. Die vom
Eingriff betroffenen Flächen werden dem Nutzungstypen 09.151 Artenarme Säume frischer
Standorte mit 29 WP je m² zugeordnet.
10.530 Schotterweg
Ein Großteil der Leitung verläuft über bestehende Schotterwege. Die vorhandenen regelmäßig
frequentierten Schotterwege sind vegetationsfrei. Eine besondere naturschutzfachliche
Wertigkeit kann den Wegen – wenn auch nicht asphaltiert - nicht zugesprochen werden. Eine
direkte Wiederherstellbarkeit ist mit Fertigstellung der Baumaßmaßnahme möglich.
11.231 Park
Die Leitung verläuft teilweise über bestehende Parkflächen. Aufgrund der Leitungsverlegung
in offener Bauweise kommt es zu einer temporären Beeinträchtigung der Fläche. Die vom
Eingriff betroffenen Flächen werden dem Nutzungstypen 11.231 Park mit 38 WP je m²
zugeordnet.
Gehölze
Südlich der Eingriffsfläche befindet sich eine Streuobstwiese, die gemäß § 30 BNatSchG
pauschal geschützt ist. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Um den alten Hochbehälter auf
dem Gelände des Goldsteinparks befinden sich zahlreiche (ältere) Gehölze, die v.a. in ihrer
Gesamtheit einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Aufgrund des
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Naherholungscharakters (und starken Frequentierung) sind keine nennenswerten
Totholzanteile vorhanden. Neben Eichen (Quercus robur) und Buchen (Fagus sylvaticus), sind
auch Hainbuchen (Carpinus betulus) und Kiefern (Pinus sylvestris) anzutreffen. Eine direkte
Betroffenheit im Sinne einer Rodung ist nicht erforderlich, dennoch sind ggf.
Wurzelschädigungen an einzelnen Bäumen im Zuge der Leitungsverlegung im Schotterweg
nicht gänzlich auszuschließen. Zur Vermeidung und Eingriffsminimierung werden Maßnahmen
zum Schutz der umliegenden Gehölze vorgeschlagen.
Rückbau des bestehenden Hochbehälters
Neben dem Neubau des Hochbehälters wird ein bestehender Hochbehälter zurückgebaut.
Die Zuwegung sowie die durch das Gebäude versiegelten Flächen werden entsiegelt. Die
entsiegelten Flächen sowie die bestehende Böschung werden der umliegenden Parkanlage
zugeordnet. Bestehende Laubholzbestände sollen erhalten bleiben. Zum Rückbau ist
lediglich die Entfernung von Gebüschen notwendig.
Ergebnis
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind insgesamt geringe Beeinträchtigungen feststellbar.
Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetzes werden nicht
dauerhaft in Anspruch genommen. Bei Beachtung der unter Punkt 4 genannten
Minimierungsmaßnahmen ist mit keinen nennenswerten Schädigungen durch die
Maßnahme zu rechnen und kurzfristig eine weitgehende Wiederherstellung des
Voreingriffszustandes zu erwarten. Temporäre Beeinträchtigungen mit Veränderungen der
Vegetationszusammensetzung durch naturnahe Einsaaten werden über die Bilanzierung
nach der Kompensationsverordnung berücksichtigt. Durch den eigentlichen
Wasserhochbehälter entsteht neben der kleinflächigen Versiegelung in einer
Größenordnung von ca. 120 m² (Wegeanschluss) ein neuer Offenlandbereich, der dauerhaft
gepflegt, einer extensiven Nutzung zugeführt werden kann (zweischürige Mahdnutzung,
extensive Beweidung ohne Zufütterung). Naturschutzfachlich entsteht ein Extensivgrünland,
welches zukünftig wertvolle Funktionen im Naturhaushalt wahrnehmen kann.
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- Aussagen zum Artenschutz
Wenngleich es sich bei allen anzutreffenden heimischen Vogelarten um besonders
geschützte Arten handelt, die europarechtlich über die Vogelschutz-Richtlinie (EG-RL 79/409)
geschützt sind, werden durch das Vorhaben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen
bezüglich der örtlichen Vogelwelt erwartet. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wird keine
generelle Bauzeitenbeschränkung für erforderlich erachtet.
Im Bereich der Gehölze finden keine Eingriffe statt. Die vorhandene geschützte
Streuobstwiese wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Aufgrund der Ortsnähe und
der stark frequentierten Nutzung im Rahmen der Naherholung durch Spaziergänger oder
auch Radfahrer und Hunde werden keine Bodenbrüter erwartet. Auch die umliegenden
Gehölze und Fluchtdistanzen von beispielsweise Feldlerche und Rebhuhn schließen letztlich
ein Vorkommen von Bodenbrütern nahezu aus. Hinweise auf Vorkommen des Feldhamsters
liegen nicht vor.
Strukturen des bestehenden Hochbehälters (Fassadenelemente, Spalte, Dachabdeckung)
können ein potenzielles Quartier für Fledermäuse darstellen. Der Hochbehälter ist mit einem
wirksamen Insektenschutz zur Verhinderung der Verunreinigung des Wassers ausgestattet.
Ein Eindringen von Fledermäusen in das Gebäudeinnere kann demnach ausgeschlossen
werden.
Der Abriss des bestehenden Hochbehälters ist im Winterhalbjahr außerhalb der
Wochenstubenzeit (Anfang September bis Ende Februar) durchzuführen. Zuvor ist eine
Kontrolle äußerer Strukturen des Gebäudes auf Zwischenquartiere von Fledermäusen von
einer fachkundigen Person durchzuführen. Der Rückbau hat daraufhin vorsichtig zu erfolgen,
um eventuell anwesende Tiere vor Verletzungen zu schützen.
Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des § 19 Abs. 1 und 5
des Bundesnaturschutzgesetzes kann für die untersuchten Bereiche offensichtlich
ausgeschlossen werden. Faunistische Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.
- Bodenschutz
Entsprechend der Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut
Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz - Kompensation des Schutzguts Boden in Planungs- und
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Genehmigungsverfahren – erfolgt eine Zusatzbewertung gemäß Anlage 2 Nr. 2.2.5 und Nr. 2.3
der Hessischen Kompensationsverordnung (KV Hessen 2018). Unter Berücksichtigung der
Acker- und Grünlandzahl bzw. der sich daraus ergebenden Ertragsmesszahl (EMZ) werden
Abzüge der Biotopwertzahl im Verhältnis zur Grundbewertung der Nutzungstypen im Soll-
Zustand vorgenommen. Eine vertiefende Bodenbilanzierung ist aufgrund der geringen
Flächeninanspruchnahme (<10.000 m²) nicht erforderlich.
Auf der Fläche sind entsprechend der Bodenübersichtskarte Hessen über dem Lösslehm mit
Gesteinsbeimengungen aus Terrassensand und -kiesen v.a. Pseudogley-Braunerden,
Braunerden oder auch Podsol-Braunerden anzutreffen. Bodenrelevante Schutzgebiete als
Flächen mit rechtlicher Bindung (u.a. Bodendenkmäler) sind nicht bekannt. Nach Auswertung
des BodenViewers Hessen ergeben sich weiterhin die folgenden Charakteristika der im Gebiet
vorkommenden Böden: Vorherrschende Bodenarten sind sandige Lehme. Die Feldkapazität
und das Nitratrückhaltevermögen werden als gering angegeben und das Ertragspotential als
mittel. Die Bodenfunktionale Gesamtbewertung zeigt insgesamt einen geringen
Erfüllungsgrad. Die natürliche Erosionsgefährdung wird als gering beurteilt. Die Acker-bzw.
Grünlandzahl liegt bei > 35 bis <= 40.
Durch das Vorhaben werden Böden unter einer Brachefläche beansprucht. Durch die
Realisierung des Vorhabens kommt es auf einer Fläche von ca. 2600 m² zu einer kompletten
Veränderung der gewachsenen Bodenstruktur. Die Beeinträchtigungen der Bodenstrukturen
bzw. der Verlust an Bodenfunktionen werden über einen Punktabschlag in der
Biotopwertberechnung nach Hessischer Kompensationsverordnung beachtet. Der belebte
Oberboden ist zwischenzulagern, entsprechend zu sichern und einer ordnungsgemäßen
Wiederverwertung vor Ort zuzuführen.
- Vermeidung und Minimierung
Folgende Maßnahmen sollten im Sinne einer Minimierung des Eingriffs berücksichtigt werden: Grundsätzlich ist die DIN 18920 zum Schutz von Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen in ihrer aktuellen Fassung ist zu beachten. Die Stammbereiche der Einzelbäume entlang des Schotterweges sind vor
Verletzungen durch ein Stangengeviert oder vergleichbar über die gesamte Bauphase
zu schützen.
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Sofern ein Rückschnitt von Gehölzen erforderlich wird, ist dieser durch eine
Fachfirma durchzuführen. Etwaige Wurzelschädigungen der benachbarten Einzelgehölze sind fachgerecht zu
behandeln. Die Arbeitsbreite wird auf max. 4 m definiert (Leitung). Im Sinne der Eingriffsminimierung sollten randliche Störeffekte unterbleiben. Die Baustelleneinrichtung ist auf der Ackerbrache geplant. Im Vorfeld ist die Fläche
zu mähen und das Material aufzunehmen und einer ordnungsmäßen Nutzung
zuzuführen. Die Zwischenlagerung des Bodens erfolgt auf der Ackerbrache. Der Boden ist
getrennt in Ober- und Unterboden zu lagern. Die Oberbodenmiete darf eine Höhe
von 2 m nicht überschreiten. Der zwischengelagerte Oberboden kann wieder aufgebracht werden. Überschüssiger
Boden ist abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein Einbau vor Ort ist nicht
vorgesehen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die beeinträchtigten Bereiche mit einer passenden
regional angepassten Ansaatmischung wieder einzusäen. Empfohlen wird eine
kräuterreiche Mischung der Firma Saatenzeller oder vergleichbar. Der Abriss des bestehenden Hochbehälters ist im Winterhalbjahr außerhalb der
Wochenstubenzeit (Anfang September bis Ende Februar) durchzuführen. Eine
Kontrolle äußerer Strukturen auf Zwischenquartiere von Fledermäusen ist zuvor von
einer fachkundigen Person durchzuführen. Der Rückbau hat daraufhin vorsichtig zu
erfolgen, um eventuell anwesende Tiere vor Verletzungen zu schützen.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme
Auf der verbleibenden Fläche ist die Anlage einer Streuobstwiese angrenzend an eine
bestehende Streuobstwiese geplant (Typ 03.121 mit 31 WP je m²). Es wird ein Abstand von
3m zur neu zu errichtenden Zaunanlage gewahrt. Für die Fläche wird der Biotoptyp 09.153
Anlage von Feld-, Weg- und Wiesensäumen mit 25 WP je m² angenommen.
Zur Pflanzung sind Obstbäume vorgesehen; z.B. Apfel (Malus domestica), Pflaume (Prunus
domestica) oder ähnliches. Als besonders wertvoll werden alte Lokal- und Hauptsorten
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empfohlen, Hochstämme, Mindesthöhe 2-2,5 m. Die Pflanzung sollte möglichst während
frostfreier Perioden im Winterhalbjahr erfolgen. Die Pflanzungen sind fachgerecht zu pflegen
und zu sichern. Durch die Maßnahme kann das Ausgleichsdefizit vollständig ausgeglichen
werden.
- Bilanzierung nach der Kompensationsverordnung (KV)
Die Maßnahme wird mit Hilfe der Hessischen Kompensationsverordnung (KV 2018)
bilanziert. Durch das Vorhaben kommt es zu einer Beeinträchtigung der Bodenstruktur mit
einem nahezu Verlust der originären Bodenfunktionen. Durch die Übererdung mit dem zuvor
gesichertem, zwischengelagerten Boden kann das Bauwerk anschließend wieder begrünt
werden. Bilanziert wird zudem die Versiegelung durch die Gebäudeteile im Eingangsbereich
und die Anlage von Verkehrsflächen im Zuwegungsbereich zum vorhandenen Schotterweg.
Darüber hinaus können nahezu alle in Anspruch genommenen Flächen wiederbegrünt
werden. Um eine günstige Vegetationsentwicklung zu stützen, ist eine Ansaat mit einer
kräuterreichen Regio-Saatmischung vorgesehen. Durch die Anlage einer Streuobstwiese auf
der verbleibenden Fläche sowie der Entsiegelung im Bereich des bestehenden Hochbehälters
kann das Ausgleichsdefizit vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein
Punkteüberschuss von 2.894 Punkten.
- Schlussbemerkung
Der Gesamteingriff wird aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes als gering bis max. mittel
eingestuft. Gemäß § 15 Absatz 2 gilt ein Eingriff dann als ausgeglichen, wenn nach seiner Be-
endigung keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist. Durch die Anlage einer Streuobstwiese
auf der verbleibenden Fläche sowie der Entsiegelung im Bereich des bestehenden
Hochbehälters kann das Ausgleichsdefizit vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein
Punkteüberschuss von 2.894 Punkten.
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Fotodokumentation
Abbildung 1: Verlegung der Leitung im Weg (wassergebundene Decke)
Abbildung 2: Verlegung der Leitung im Schotterweg (angrenzend junge Hainbuchen,
Ligusterhecke, Streuobstwiese)
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Abbildung 3: Standort Hochbehälter (Blick aus Westen)
Abbildung 4: Standort Hochbehälter (Blick aus Norden)
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Abbildung 5: Artenarme Bankette
Abbildung 6: Aspekt mit Drüsigem Weidenröschen
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Abbildung 7: Abzureißender bestehender Hochbehälter.
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Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung
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Blatt Nr. Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV (ggf. zusätzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw. 24 einfügen)
| Bez. der Maßnahme, Gemeinde, Gemarkung,Flur, Flurstück (Blätter f. jede Maßnahme,jedes Flurstück, Zusatzbewertung pro Typ) Hochbehälter Goldstein, Gemeinde Bad Nauheim, Gemarkung Bad Nauheim, Flur 4 | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungstyp nach Anlage 3 KV | WP /qm | Fläche je Nutzungstyp in qm | Biotopwert [WP] | Differenz [WP] | |||||||||||||
| ggfs. ankreuzen, ob gesetzl. Schutz, LRT oder Zusatzbewertung | vorher | nachher | vorher | nachher | |||||||||||||
| Teilfläche Nr. | Typ-Nr | Bezeichnung Kurzform | §30 LRT | Zus- Bew | Sp. 3 x Sp. 4 | Sp. 3 x Sp. 6 | Sp. 8 - Sp. 10 | ||||||||||
| 1 | 2a | 2b | 2c 2d | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | |||
| gliedern in 1. Bestand u. 2. n. Ausgleich | Übertr.v.Bl. Nr. | ||||||||||||||||
| F L Ä C H E N B I L A N Z | XXXXX | 1. Bestand vor Eingriff | |||||||||||||||
| 9.151 | Artenarmer Saum frischer Standorte | 29 | 56 | 1624 | 0 | 1624 | |||||||||||
| 10.530 | Schotterwege | 6 | 15 | 90 | 0 | 90 | |||||||||||
| 10.710 | Dachfläche nicht begrünt | 3 | 33 | 99 | 0 | 99 | |||||||||||
| 11.193 | Ackerbrache | 29 | 5357 | 155353 | 0 | 155353 | |||||||||||
| 11.225 | Extensivrasen | 23 | 766 | 17618 | 0 | 17618 | |||||||||||
| 11.231 | Park | 38 | 4 | 152 | 0 | 152 | |||||||||||
| XXXXX | 2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz | ||||||||||||||||
| 6.370 | Naturnahe Grünlandanlage | 25 | 2605 | 0 | 65125 | -65125 | |||||||||||
| 9.151 | Artenarmer Saum frischer | -1 | 28 | 5 | 0 | 140 | -140 | ||||||||||
| 9.153 | S d Anlage von Säumen, linear | 25 | 332 | 0 | 8300 | -8300 | |||||||||||
| 10.520 | Pflaster | 3 | 122 | 0 | 366 | -366 | |||||||||||
| 11.231 | Park | -1 | 37 | 4 | 0 | 148 | -148 | ||||||||||
| 11.231 | Park | 38 | 814 | 0 | 30932 | -30932 | |||||||||||
| 3.121 | Streuobst | 31 | 2349 | 0 | 72819 | -72819 | |||||||||||
| Summe/ Übertrag nach Blatt Nr. | 6231 | 0 | 6231 | 0 | 174936 | 0 | 177830 | 0 | -2894 | 0 | |||||||
| Anrechenbare Ersatzmaßnahme (Siehe Blätter Nr ___________ ) | |||||||||||||||||
| Su | -2894 | ||||||||||||||||
| Auf dem letzten Blatt: Umrechnung in EURO Summe EURO | Kostenindex KI | 0,40 EUR | -1.794,28 | ||||||||||||||
| +reg. Bodenwertant. | 0,22 | ||||||||||||||||
| =KI+rBwa | 0,62 EUR | ||||||||||||||||
| Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehörde benötigt, bitte nicht beschriften! | EURO Ersatzgeld |
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Kartenteil
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H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t
H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t
Biotoptypen im Bestand
03.130 Streuobstbestand extensiv 04.110 Einzelbaum einheimisch 09.151 Artenarmer Saum frischer Standorte 10.530 Schotterwege 10.610 unbefestigter Feldweg 10.710 Dachfläche nicht begrünt 11.193 Ackerbrache 11.225 Extensivrasen bestehender Hochbehälter 11.231 Park Untersuchungsbereich Zaunanlage
Neubau Wasserhochbehälter Goldstein
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung M 1:700
Bestandsplan Stadtwerke Bad Nauheim
Gez.von IW DIN A3 hoch 17.02.2026 1
H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t B 3u n d e s s tra ß e
B 3
Stahlbetonbehälter Böschung Zaunanlage
gepl. Zulaufleitung DN 200 gepl. Entnahmeleitung I zur DEA Wetterstraße DN 250 gepl. Entnahmeleitung II zur DEA Wetterstraße DN 250 gepl. Notversorgung von / nach Wisselsheim DN 150 gepl. Entleerung DN 200
Anschluss an Bestand H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t
Biotoptypen in der Planung
03.121 Flächige Pflanzung hochstämmiger Obstbäume Anschluss an Bestand 03.130 Streuobstbestand extensiv 04.110 Einzelbaum einheimisch Anschluss an 06.370 Naturnahe Grünlandanlage Bestand 09.151 Artenarmer Saum frischer Standorte 09.153 Anlage von Säumen, linear 10.520 Pflaster 10.530 Schotterwege 10.610 unbefestigter Feldweg Anschluss 10.710 Dachfläche nicht begrünt an Bestand 11.193 Ackerbrache Anschluss an Bestand 11.231 Park
Untersuchungsbereich
Neubau Wasserhochbehälter Goldstein
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung M 1:700
Entwicklungsplan Stadtwerke Bad Nauheim
Gez.von IW DIN A3 hoch 17.02.2026 1