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Planungsleistungen für Ersatzneubau Trinkwasserhochbehälter

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:23 (Europe/Berlin)

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum Neubau des Wasserhochbehälters Goldstein

Stadt Bad Nauheim, Gemarkung Bad Nauheim

Bauherrin: Stadtwerke Bad Nauheim

Im Auftrag der Stadtwerke Bad Nauheim

Februar 2026

Neubau des Wasserhochbehälters am Goldstein in der Gemarkung Bad Nauheim - Landschaftspflegerischer Begleitplan

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkung .............................................................................................................. 2
  2. Vom Eingriff betroffene Flächen .................................................................................... 2
  3. Aussagen zum Artenschutz ........................................................................................... 6
  4. Bodenschutz ................................................................................................................. 6
  5. Vermeidung und Minimierung ....................................................................................... 7
  6. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ................................................................................. 8
  7. Bilanzierung nach der Kompensationsverordnung (KV) .................................................. 9
  8. Schlussbemerkung ........................................................................................................ 9

Fotodokumentation

Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung

Kartenteil

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Neubau des Wasserhochbehälters am Goldstein in der Gemarkung Bad Nauheim - Landschaftspflegerischer Begleitplan

  1. Vorbemerkung

Die Stadtwerke Bad Nauheim planen den Neubau des Wasserhochbehälters Goldstein.

Neben dem eigentlichen Hochbehälter sind innerhalb des bestehenden Schotterweges fünf

entsprechende Anschlussleitungen erforderlich (DN 200/250/250/150/200). Aufgrund der

Einhausung bzw. erdüberdeckten Bauweise des Hochbehälters sind größere Erdbewegungen

und eine Neugestaltung der Oberflächen erforderlich. Die Flächeninanspruchnahme durch

das Stahlbetonbauwerk beträgt ca. 134 m². Die aufgeschüttete Fläche inklusive der neu

angelegten Böschung beträgt 7114 m². Die Leitungsverlegung erfolgt in offener Bauweise

größtenteils über einen vorhandenen Schotterweg (wassergebundene Decke), so dass

zusätzlich eine Fläche von ca. 325 m² zumindest temporär beeinträchtigt wird. Baubedingt

werden durch die Baustelleneinrichtung und Bodenlagerflächen zusätzlich ca. 2500 m²

vorübergehend beansprucht. Der Neubau wird auf einer Ackerbrache realisiert.

Zusätzlich wird einer der zwei bestehenden Hochbehälter zurückgebaut. Die Zuwegung

sowie die durch das Gebäude versiegelte Fläche werden entsiegelt. Bestehende

Laubholzbestände sollen erhalten bleiben.

Gemäß § 14 BNatSchG handelt es sich bei dem Bauvorhaben um einen Eingriff in Natur und

Landschaft, zu dem ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen ist. Antragsteller

sind die Stadtwerke Bad Nauheim.

Die Bewertung des Eingriffs erfolgte nach den aktuellen Erkenntnissen des wissenschaftlichen

Naturschutzes. Als Bewertungsgrundlage zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit diente eine

Begutachtung der Eingriffsflächen mit einer Bestandsaufnahme der Biotop- und

Nutzungstypen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV 2018). Die

Geländeerhebung fand im Winterhalbjahr 2025/26 statt.

  1. Vom Eingriff betroffene Flächen

11.193 Ackerbrache

Das Vorhaben wird auf einer vorhandenen Ackerbrache realisiert. Auf der mehrjährigen

Brache haben sich zahlreiche Arten der Acker- und Grünlandgesellschaften etabliert. Mit

einzelnen Exemplaren des Schmetterlingsflieders (Buddleja davidii), Schmalblättrigem Pippau

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Neubau des Wasserhochbehälters am Goldstein in der Gemarkung Bad Nauheim - Landschaftspflegerischer Begleitplan

(Crepis inaequidens) und v.a. Drüsigem Weidenröschen (Epilobium ciliatum agg.) finden sich

zudem Arten, die als Neophyten einen festen Bestandteil in der Vegetationszusammensetzung

ausmachen. Nennenswerte Deckungsanteile nehmen vor allem folgende Arten ein:

Ackerkratzdistel (Cirsium vulgaris)

Borstenhirse (Setaria viridis)

Brombeere (Rubus fruticosus agg.)

Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)

Drüsiges Weidenröschen (Epilobium ciliatum)

Ehrenpreis (Veronica ssp.)

Ferkelkraut (Hypochoeris radicata)

Gemeine Rispe (Poa trivialis)

Gemeine Nelkenwurz (Geum urbanum)

Geruchlose Kamille (Tripleurospermum inodorum)

Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sectio ruderale)

Gundermann (Glechoma hederacea)

Kompasslattich (Lactuca serriola)

Knauelgras (Dactylis glomerata)

Rainfarn (Tanacetum vulgare)

Rotschwingel (Festuca rubra agg.)

Schmalblättrigem Pippau (Crepis inaequidens)

Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii)

Seltene oder gefährdete Arten wurden auf der vom Eingriff betroffenen Fläche nicht

nachgewiesen. Der Bestand weist trotz des steten Vorkommens von Neophyten insgesamt

eine mittlere naturschutzfachliche Wertigkeit auf. Die vom Eingriff betroffene Fläche wird

dem Nutzungstypen 11.193 Ackerbrache mit 29 WP je m² zugeordnet.

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09.151 Artenarme Säume frischer Standorte

Zwischen Schotterweg und Ackerbrache befindet sich ein schmaler, etwa 1 m breiter Saum,

der in erster Linie aus Gräsern aufgebaut ist. Bestandsbildner sind Glatthafer (Arrhenatherum

elatius), Knauelgras (Dactylis glomerata) und Rispengräsern (Poa ssp.). Naturschutzfachlich

wird dem Saum eine geringe Wertigkeit zugesprochen, zumal eine rasche

Wiederherstellbarkeit des Lebensraums angenommen werden kann.

Die Leitung verläuft teilweise über Saumstrukturen. Aufgrund der Leitungsverlegung in

offener Bauweise kommt es zu einer temporären Beeinträchtigung der Fläche. Die vom

Eingriff betroffenen Flächen werden dem Nutzungstypen 09.151 Artenarme Säume frischer

Standorte mit 29 WP je m² zugeordnet.

10.530 Schotterweg

Ein Großteil der Leitung verläuft über bestehende Schotterwege. Die vorhandenen regelmäßig

frequentierten Schotterwege sind vegetationsfrei. Eine besondere naturschutzfachliche

Wertigkeit kann den Wegen – wenn auch nicht asphaltiert - nicht zugesprochen werden. Eine

direkte Wiederherstellbarkeit ist mit Fertigstellung der Baumaßmaßnahme möglich.

11.231 Park

Die Leitung verläuft teilweise über bestehende Parkflächen. Aufgrund der Leitungsverlegung

in offener Bauweise kommt es zu einer temporären Beeinträchtigung der Fläche. Die vom

Eingriff betroffenen Flächen werden dem Nutzungstypen 11.231 Park mit 38 WP je m²

zugeordnet.

Gehölze

Südlich der Eingriffsfläche befindet sich eine Streuobstwiese, die gemäß § 30 BNatSchG

pauschal geschützt ist. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben. Um den alten Hochbehälter auf

dem Gelände des Goldsteinparks befinden sich zahlreiche (ältere) Gehölze, die v.a. in ihrer

Gesamtheit einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Aufgrund des

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Naherholungscharakters (und starken Frequentierung) sind keine nennenswerten

Totholzanteile vorhanden. Neben Eichen (Quercus robur) und Buchen (Fagus sylvaticus), sind

auch Hainbuchen (Carpinus betulus) und Kiefern (Pinus sylvestris) anzutreffen. Eine direkte

Betroffenheit im Sinne einer Rodung ist nicht erforderlich, dennoch sind ggf.

Wurzelschädigungen an einzelnen Bäumen im Zuge der Leitungsverlegung im Schotterweg

nicht gänzlich auszuschließen. Zur Vermeidung und Eingriffsminimierung werden Maßnahmen

zum Schutz der umliegenden Gehölze vorgeschlagen.

Rückbau des bestehenden Hochbehälters

Neben dem Neubau des Hochbehälters wird ein bestehender Hochbehälter zurückgebaut.

Die Zuwegung sowie die durch das Gebäude versiegelten Flächen werden entsiegelt. Die

entsiegelten Flächen sowie die bestehende Böschung werden der umliegenden Parkanlage

zugeordnet. Bestehende Laubholzbestände sollen erhalten bleiben. Zum Rückbau ist

lediglich die Entfernung von Gebüschen notwendig.

Ergebnis

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind insgesamt geringe Beeinträchtigungen feststellbar.

Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetzes werden nicht

dauerhaft in Anspruch genommen. Bei Beachtung der unter Punkt 4 genannten

Minimierungsmaßnahmen ist mit keinen nennenswerten Schädigungen durch die

Maßnahme zu rechnen und kurzfristig eine weitgehende Wiederherstellung des

Voreingriffszustandes zu erwarten. Temporäre Beeinträchtigungen mit Veränderungen der

Vegetationszusammensetzung durch naturnahe Einsaaten werden über die Bilanzierung

nach der Kompensationsverordnung berücksichtigt. Durch den eigentlichen

Wasserhochbehälter entsteht neben der kleinflächigen Versiegelung in einer

Größenordnung von ca. 120 m² (Wegeanschluss) ein neuer Offenlandbereich, der dauerhaft

gepflegt, einer extensiven Nutzung zugeführt werden kann (zweischürige Mahdnutzung,

extensive Beweidung ohne Zufütterung). Naturschutzfachlich entsteht ein Extensivgrünland,

welches zukünftig wertvolle Funktionen im Naturhaushalt wahrnehmen kann.

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  1. Aussagen zum Artenschutz

Wenngleich es sich bei allen anzutreffenden heimischen Vogelarten um besonders

geschützte Arten handelt, die europarechtlich über die Vogelschutz-Richtlinie (EG-RL 79/409)

geschützt sind, werden durch das Vorhaben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen

bezüglich der örtlichen Vogelwelt erwartet. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wird keine

generelle Bauzeitenbeschränkung für erforderlich erachtet.

Im Bereich der Gehölze finden keine Eingriffe statt. Die vorhandene geschützte

Streuobstwiese wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Aufgrund der Ortsnähe und

der stark frequentierten Nutzung im Rahmen der Naherholung durch Spaziergänger oder

auch Radfahrer und Hunde werden keine Bodenbrüter erwartet. Auch die umliegenden

Gehölze und Fluchtdistanzen von beispielsweise Feldlerche und Rebhuhn schließen letztlich

ein Vorkommen von Bodenbrütern nahezu aus. Hinweise auf Vorkommen des Feldhamsters

liegen nicht vor.

Strukturen des bestehenden Hochbehälters (Fassadenelemente, Spalte, Dachabdeckung)

können ein potenzielles Quartier für Fledermäuse darstellen. Der Hochbehälter ist mit einem

wirksamen Insektenschutz zur Verhinderung der Verunreinigung des Wassers ausgestattet.

Ein Eindringen von Fledermäusen in das Gebäudeinnere kann demnach ausgeschlossen

werden.

Der Abriss des bestehenden Hochbehälters ist im Winterhalbjahr außerhalb der

Wochenstubenzeit (Anfang September bis Ende Februar) durchzuführen. Zuvor ist eine

Kontrolle äußerer Strukturen des Gebäudes auf Zwischenquartiere von Fledermäusen von

einer fachkundigen Person durchzuführen. Der Rückbau hat daraufhin vorsichtig zu erfolgen,

um eventuell anwesende Tiere vor Verletzungen zu schützen.

Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des § 19 Abs. 1 und 5

des Bundesnaturschutzgesetzes kann für die untersuchten Bereiche offensichtlich

ausgeschlossen werden. Faunistische Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.

  1. Bodenschutz

Entsprechend der Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut

Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz - Kompensation des Schutzguts Boden in Planungs- und

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Genehmigungsverfahren – erfolgt eine Zusatzbewertung gemäß Anlage 2 Nr. 2.2.5 und Nr. 2.3

der Hessischen Kompensationsverordnung (KV Hessen 2018). Unter Berücksichtigung der

Acker- und Grünlandzahl bzw. der sich daraus ergebenden Ertragsmesszahl (EMZ) werden

Abzüge der Biotopwertzahl im Verhältnis zur Grundbewertung der Nutzungstypen im Soll-

Zustand vorgenommen. Eine vertiefende Bodenbilanzierung ist aufgrund der geringen

Flächeninanspruchnahme (<10.000 m²) nicht erforderlich.

Auf der Fläche sind entsprechend der Bodenübersichtskarte Hessen über dem Lösslehm mit

Gesteinsbeimengungen aus Terrassensand und -kiesen v.a. Pseudogley-Braunerden,

Braunerden oder auch Podsol-Braunerden anzutreffen. Bodenrelevante Schutzgebiete als

Flächen mit rechtlicher Bindung (u.a. Bodendenkmäler) sind nicht bekannt. Nach Auswertung

des BodenViewers Hessen ergeben sich weiterhin die folgenden Charakteristika der im Gebiet

vorkommenden Böden: Vorherrschende Bodenarten sind sandige Lehme. Die Feldkapazität

und das Nitratrückhaltevermögen werden als gering angegeben und das Ertragspotential als

mittel. Die Bodenfunktionale Gesamtbewertung zeigt insgesamt einen geringen

Erfüllungsgrad. Die natürliche Erosionsgefährdung wird als gering beurteilt. Die Acker-bzw.

Grünlandzahl liegt bei > 35 bis <= 40.

Durch das Vorhaben werden Böden unter einer Brachefläche beansprucht. Durch die

Realisierung des Vorhabens kommt es auf einer Fläche von ca. 2600 m² zu einer kompletten

Veränderung der gewachsenen Bodenstruktur. Die Beeinträchtigungen der Bodenstrukturen

bzw. der Verlust an Bodenfunktionen werden über einen Punktabschlag in der

Biotopwertberechnung nach Hessischer Kompensationsverordnung beachtet. Der belebte

Oberboden ist zwischenzulagern, entsprechend zu sichern und einer ordnungsgemäßen

Wiederverwertung vor Ort zuzuführen.

  1. Vermeidung und Minimierung

Folgende Maßnahmen sollten im Sinne einer Minimierung des Eingriffs berücksichtigt werden:  Grundsätzlich ist die DIN 18920 zum Schutz von Vegetationsflächen bei

Baumaßnahmen in ihrer aktuellen Fassung ist zu beachten.  Die Stammbereiche der Einzelbäume entlang des Schotterweges sind vor

Verletzungen durch ein Stangengeviert oder vergleichbar über die gesamte Bauphase

zu schützen.

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 Sofern ein Rückschnitt von Gehölzen erforderlich wird, ist dieser durch eine

Fachfirma durchzuführen.  Etwaige Wurzelschädigungen der benachbarten Einzelgehölze sind fachgerecht zu

behandeln.  Die Arbeitsbreite wird auf max. 4 m definiert (Leitung).  Im Sinne der Eingriffsminimierung sollten randliche Störeffekte unterbleiben.  Die Baustelleneinrichtung ist auf der Ackerbrache geplant. Im Vorfeld ist die Fläche

zu mähen und das Material aufzunehmen und einer ordnungsmäßen Nutzung

zuzuführen.  Die Zwischenlagerung des Bodens erfolgt auf der Ackerbrache. Der Boden ist

getrennt in Ober- und Unterboden zu lagern. Die Oberbodenmiete darf eine Höhe

von 2 m nicht überschreiten.  Der zwischengelagerte Oberboden kann wieder aufgebracht werden. Überschüssiger

Boden ist abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein Einbau vor Ort ist nicht

vorgesehen.  Nach Abschluss der Arbeiten sind die beeinträchtigten Bereiche mit einer passenden

regional angepassten Ansaatmischung wieder einzusäen. Empfohlen wird eine

kräuterreiche Mischung der Firma Saatenzeller oder vergleichbar.  Der Abriss des bestehenden Hochbehälters ist im Winterhalbjahr außerhalb der

Wochenstubenzeit (Anfang September bis Ende Februar) durchzuführen. Eine

Kontrolle äußerer Strukturen auf Zwischenquartiere von Fledermäusen ist zuvor von

einer fachkundigen Person durchzuführen. Der Rückbau hat daraufhin vorsichtig zu

erfolgen, um eventuell anwesende Tiere vor Verletzungen zu schützen.

  1. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

Auf der verbleibenden Fläche ist die Anlage einer Streuobstwiese angrenzend an eine

bestehende Streuobstwiese geplant (Typ 03.121 mit 31 WP je m²). Es wird ein Abstand von

3m zur neu zu errichtenden Zaunanlage gewahrt. Für die Fläche wird der Biotoptyp 09.153

Anlage von Feld-, Weg- und Wiesensäumen mit 25 WP je m² angenommen.

Zur Pflanzung sind Obstbäume vorgesehen; z.B. Apfel (Malus domestica), Pflaume (Prunus

domestica) oder ähnliches. Als besonders wertvoll werden alte Lokal- und Hauptsorten

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empfohlen, Hochstämme, Mindesthöhe 2-2,5 m. Die Pflanzung sollte möglichst während

frostfreier Perioden im Winterhalbjahr erfolgen. Die Pflanzungen sind fachgerecht zu pflegen

und zu sichern. Durch die Maßnahme kann das Ausgleichsdefizit vollständig ausgeglichen

werden.

  1. Bilanzierung nach der Kompensationsverordnung (KV)

Die Maßnahme wird mit Hilfe der Hessischen Kompensationsverordnung (KV 2018)

bilanziert. Durch das Vorhaben kommt es zu einer Beeinträchtigung der Bodenstruktur mit

einem nahezu Verlust der originären Bodenfunktionen. Durch die Übererdung mit dem zuvor

gesichertem, zwischengelagerten Boden kann das Bauwerk anschließend wieder begrünt

werden. Bilanziert wird zudem die Versiegelung durch die Gebäudeteile im Eingangsbereich

und die Anlage von Verkehrsflächen im Zuwegungsbereich zum vorhandenen Schotterweg.

Darüber hinaus können nahezu alle in Anspruch genommenen Flächen wiederbegrünt

werden. Um eine günstige Vegetationsentwicklung zu stützen, ist eine Ansaat mit einer

kräuterreichen Regio-Saatmischung vorgesehen. Durch die Anlage einer Streuobstwiese auf

der verbleibenden Fläche sowie der Entsiegelung im Bereich des bestehenden Hochbehälters

kann das Ausgleichsdefizit vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein

Punkteüberschuss von 2.894 Punkten.

  1. Schlussbemerkung

Der Gesamteingriff wird aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes als gering bis max. mittel

eingestuft. Gemäß § 15 Absatz 2 gilt ein Eingriff dann als ausgeglichen, wenn nach seiner Be-

endigung keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das

Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist. Durch die Anlage einer Streuobstwiese

auf der verbleibenden Fläche sowie der Entsiegelung im Bereich des bestehenden

Hochbehälters kann das Ausgleichsdefizit vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein

Punkteüberschuss von 2.894 Punkten.

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Fotodokumentation

Abbildung 1: Verlegung der Leitung im Weg (wassergebundene Decke)

Abbildung 2: Verlegung der Leitung im Schotterweg (angrenzend junge Hainbuchen,

Ligusterhecke, Streuobstwiese)

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Abbildung 3: Standort Hochbehälter (Blick aus Westen)

Abbildung 4: Standort Hochbehälter (Blick aus Norden)

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Abbildung 5: Artenarme Bankette

Abbildung 6: Aspekt mit Drüsigem Weidenröschen

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Abbildung 7: Abzureißender bestehender Hochbehälter.

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Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung

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Blatt Nr. Ausgleichsberechnung nach § 15ff BNatSchG, § 7 HAGBNatSchG und KV (ggf. zusätzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw. 24 einfügen)

Bez. der Maßnahme, Gemeinde, Gemarkung,Flur, Flurstück (Blätter f. jede Maßnahme,jedes Flurstück, Zusatzbewertung pro Typ) Hochbehälter Goldstein, Gemeinde Bad Nauheim, Gemarkung Bad Nauheim, Flur 4
Nutzungstyp nach Anlage 3 KVWP /qmFläche je Nutzungstyp in qmBiotopwert [WP]Differenz [WP]
ggfs. ankreuzen, ob gesetzl. Schutz, LRT oder Zusatzbewertungvorhernachhervorhernachher
Teilfläche Nr.Typ-NrBezeichnung Kurzform§30 LRTZus- BewSp. 3 x Sp. 4Sp. 3 x Sp. 6Sp. 8 - Sp. 10
12a2b2c 2d345678910111213
gliedern in 1. Bestand u. 2. n. AusgleichÜbertr.v.Bl. Nr.
F L Ä C H E N B I L A N ZXXXXX1. Bestand vor Eingriff
9.151Artenarmer Saum frischer Standorte2956162401624
10.530Schotterwege61590090
10.710Dachfläche nicht begrünt33399099
11.193Ackerbrache2953571553530155353
11.225Extensivrasen2376617618017618
11.231Park3841520152
XXXXX2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz
6.370Naturnahe Grünlandanlage252605065125-65125
9.151Artenarmer Saum frischer-12850140-140
9.153S d Anlage von Säumen, linear2533208300-8300
10.520Pflaster31220366-366
11.231Park-13740148-148
11.231Park38814030932-30932
3.121Streuobst312349072819-72819
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr.623106231017493601778300-28940
Anrechenbare Ersatzmaßnahme (Siehe Blätter Nr ___________ )
Su-2894
Auf dem letzten Blatt: Umrechnung in EURO Summe EUROKostenindex KI0,40 EUR-1.794,28
+reg. Bodenwertant.0,22
=KI+rBwa0,62 EUR
Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehörde benötigt, bitte nicht beschriften!EURO Ersatzgeld

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Kartenteil

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H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t

H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t

Biotoptypen im Bestand

03.130 Streuobstbestand extensiv 04.110 Einzelbaum einheimisch 09.151 Artenarmer Saum frischer Standorte 10.530 Schotterwege 10.610 unbefestigter Feldweg 10.710 Dachfläche nicht begrünt 11.193 Ackerbrache 11.225 Extensivrasen bestehender Hochbehälter 11.231 Park Untersuchungsbereich Zaunanlage

Neubau Wasserhochbehälter Goldstein

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung M 1:700

Bestandsplan Stadtwerke Bad Nauheim

Gez.von IW DIN A3 hoch 17.02.2026 1

H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t B 3u n d e s s tra ß e

B 3

Stahlbetonbehälter Böschung Zaunanlage

gepl. Zulaufleitung DN 200 gepl. Entnahmeleitung I zur DEA Wetterstraße DN 250 gepl. Entnahmeleitung II zur DEA Wetterstraße DN 250 gepl. Notversorgung von / nach Wisselsheim DN 150 gepl. Entleerung DN 200

Anschluss an Bestand H He Qilq Su Ge B lle an ds N c h au utz hg ee imb ie t

Biotoptypen in der Planung

03.121 Flächige Pflanzung hochstämmiger Obstbäume Anschluss an Bestand 03.130 Streuobstbestand extensiv 04.110 Einzelbaum einheimisch Anschluss an 06.370 Naturnahe Grünlandanlage Bestand 09.151 Artenarmer Saum frischer Standorte 09.153 Anlage von Säumen, linear 10.520 Pflaster 10.530 Schotterwege 10.610 unbefestigter Feldweg Anschluss 10.710 Dachfläche nicht begrünt an Bestand 11.193 Ackerbrache Anschluss an Bestand 11.231 Park

Untersuchungsbereich

Neubau Wasserhochbehälter Goldstein

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung M 1:700

Entwicklungsplan Stadtwerke Bad Nauheim

Gez.von IW DIN A3 hoch 17.02.2026 1

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