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Los 1: Planung Energiezentralen Verteilnetz Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung Anlage A.3 - Vorgehensweise und Bewertungsmatrix zur Reduzierung auf fünf Bewerber im Vergabeverfahren
Anlage A.3 - Vorgehensweise und Bewertungsmatrix zur
Reduzierung auf fünf Bewerber im Vergabeverfahren
Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung IEP-Vergabebezeichnung: Los 1: Planung Energiezentralen Verteilnetz
Die Anzahl der Bieter für die Verhandlungsphase ist auf maximal fünf Bieter beschränkt. Die Bewertung der Referenzen und Qualifikation zur Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt mit der untenstehenden Bewertungsmatrix. Hiermit sollen aus der Gesamtzahl der Rückmeldungen diejenigen Bieter identifiziert werden, die anhand objektiver Kriterien am besten für die geplanten Arbeiten geeignet sind.
Pro Unternehmen wird eine Tabelle ausgefüllt und so dokumentiert, inwieweit das Unternehmen die geforderten Kriterien erfüllt. Die Gesamtpunktzahl der Unternehmen wird in eine neue Tabelle übertragen, anschließend werden die erreichten Werte der Unternehmen in eine absteigend sortierte Reihenfolge gebracht (Hohe Gesamtpunktzahlen oben, niedrige Gesamtpunktzahlen unten).
Die fünf Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für das Verhandlungsverfahren ausgewählt und aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Sollten zwei oder mehrere Unternehmen den fünften Rang einnehmen, so werden beide gleichplatzierten Unternehmen für die Angebotsabgabe aufgefordert.
Bewerber, die in einer der Kategorien die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
Bewertungsmatrix
| Kriterium | Punktzahl bei Erreichung der Mindest- anforderungen | Maximal mögliche Punktzahl |
|---|---|---|
| 1. Referenzen zur Planung von Architekturleistungen von vergleichbaren Energiezentralen (1 Punkt pro Referenz) Mindestanforderung: 2 Referenzen | 2 Punkte | 5 Punkte |
| 2. Referenzen zur Planung von Anlagentechnik von vergleichbaren Energiezentralen (1 Punkt pro Referenz) Mindestanforderung: 2 Referenzen | 2 Punkte | 5 Punkte |
| 3. Planung von Wärmepumpenanlagen mit einer Wärmeleistung von mindestens 500 kW. (1 Punkt pro Nachweis) | 0 Punkte | 5 Punkte |
| 4. Planung von Industriegebäuden vergleichbarer Größenordnung in ökologischer Bauweise. Hierzu zählen z.B. | 0 Punkte | 5 Punkte |
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Los 1: Planung Energiezentralen Verteilnetz Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung Anlage A.3 - Vorgehensweise und Bewertungsmatrix zur Reduzierung auf fünf Bewerber im Vergabeverfahren
Einsatz von Holz aus heimischer Quelle, Einsatz von Recycling- Werkstoffen, CO2- schonende Bauweise etc. (1 Punkt pro Nachweis)
Die Bewertung der Referenzprojekte - entsprechend Anlage B.5 a - erfolgt auf Basis der genannten Kriterien wie folgt:
Zu Kriterium 1.: An dieser Stelle wird bewertet, ob die eingereichten Referenzprojekte bzgl. der Planung der Architekturleistungen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Nachvollziehbarkeit erhält ein geeignetes Referenzprojekt einen Punkt. Bis zu max. fünf Referenzprojekte können eingereicht werden, entsprechend ergibt sich der maximal erreichbare Wert von fünf Punkten.
Zu Kriterium 2.: An dieser Stelle wird bewertet, ob die eingereichten Referenzprojekte bzgl. der Planung der Anlagentechnik mit den Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Nachvollziehbarkeit erhält ein geeignetes Referenzprojekt einen Punkt. Bis zu max. fünf Referenzprojekte können eingereicht werden, entsprechend ergibt sich der maximal erreichbare Wert von fünf Punkten.
Zu Kriterium 3.: An dieser Stelle wird die Erfahrung der Bieter bewertet, festgemacht an der Anzahl von Planungen von Wärmepumpenanlagen mit einer Anlagenleistung von mehr als 500 kW. Über die durchgeführte Planung ist ein geeigneter Nachweis zu führen, in welchem das Jahr der Planung inkl. einer kurzen Beschreibung der Anlage und deren Größe sowie der Installationsort genannt werden. Bei Nachvollziehbarkeit aufgrund des Nachweises erhält der Bieter pro Nachweis einen Punkt in diesem Kriterium. Bis zu fünf Nachweise können eingereicht werden, entsprechend ergibt sich der maximal erreichbare Wert von 5 Punkten.
Zu Kriterium 4.: An dieser Stelle wird bewertet, ob die unter Kriterium 1 anerkannten Referenzprojekte Elemente ökologischer Bauweise aufweisen. Bei Nachvollziehbarkeit erhält ein geeignetes Referenzprojekt einen Punkt. Bis zu max. fünf Referenzprojekte können eingereicht werden, entsprechend ergibt sich der maximal erreichbare Wert von fünf Punkten.
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