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Erklärung zum Masernschutzgesetz
Baumaßnahme
Leistung
- Erklärung
1.1 Der Auftragnehmer versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gemäß § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Auftragnehmer vorliegen.
1.2 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nr. 1.1 berechtigt den Auftraggeber nach Nr. 1.2 zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
(Stempel)
(Ort) (Datum)
(Unterschrift desAuftragnehmers) 1)
- Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen oder elektronischen Angebotes ist. netobrev gnumhahcaN
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ztesegztuhcsnresaM muz gnurälkrE Anmerkung: Sofern Erklärungen undNachweise inKopie oder alsTelefax vorgelegt werden, behält sichderAuftraggeber vor, dieOriginale zuverlangen.