6_Tariftreue ab 01.01.2025.pdf

Planungsleistungen für einen Kunstrasenplatz in Hammah

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Stand: 01. Januar 2025

Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche in- nerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der je- weils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82 Euro/ ab 01.01.2026: 13,90 Euro) zu zahlen und

  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:

 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie

 aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Num- mer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.


Ort, Datum, Unterschrift1

Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen

Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müs- sen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.

1 Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.

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