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Planungsleistungen für die Erschließung des Wohngebiets Glogaustraße-Süd in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:25 (Europe/Berlin)

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Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift) Glogaustraße-Süd ME 69 Zusammenfassende Erklärung

Inhaltsverzeichnis:

1 Rechtsgrundlagen 2

2 Vorwort 2

3 Verfahrensablauf 2

4 Berücksichtigung der Umweltbelange 3

5 Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 6

6 Geprüfte anderweitige Planungsmöglichkeiten 7

Bebauungsplan „Glogaustraße-Süd“, ME 69 Zusammenfassende Erklärung, Stand: 26.08.2025

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1 Rechtsgrundlagen - Stand: 16.05.2025

1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

2 Vorwort

Dem Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Glogaustraße-Süd“, ME 69, wird die folgende zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a (1) BauGB über die − Berücksichtigung der Umweltbelange − Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung − geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten beigefügt.

3 Verfahrensablauf

Aufstellungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss11.02.2020
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in der Braunschweiger Zeitung17.02.2020
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB12.01.2021 - 27.01.2021
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in der Braunschweiger Zeitung12.01.2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB04.09.2020 - 05.10.2020
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB31.03.2023 - 02.05.2023
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB13.09.2023 - 29.09.2023
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch den Verwaltungsausschuss12.09.2023
Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öf- fentlichkeit und der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Braun- schweiger Zeitung27.09.2023
Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange über die Öffentlichkeitsbeteiligung06.10.2023
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB06.10.2023 - 07.11.2023
Erneuter Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB durch den Verwaltungsausschuss10.09.2024
Bekanntmachung des erneuten Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Braunschweiger Zeitung16.09.2024
Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange über die Öffentlichkeitsbeteiligung24.09.2024
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a (3) BauGB24.09.2024 - 14.10.2024
Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss durch den Rat01.07.2025
Veröffentlichung des Amtsblattes und Inkrafttreten des Be- bauungsplanes26.08.2025

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Hinweise: Es lag kein wichtiger Grund vor, die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB um eine angemessene Frist zu verlängern.

Zur erneuten Änderung des Bebauungsplanentwurf zum September 2024 (Entfall Stellplatzregelung) wurde mangels erkennbarer Betroffener bei Behörden oder sonstigen Stellen keine zweite erneute Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB durchge- führt.

4 Berücksichtigung der Umweltbelange

Beim Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift "Glogaustraße-Süd", ME 69, handelt es sich um nicht mehr genutzte und daher brach gefallene Flächen der Bezirkssportanlage Melverode. Ziel der Planung ist, die Brachfläche durch die Entwicklung von Flächen mit dem Schwerpunkt Wohnen um- zunutzen. Im Areal werden Bauflächen für ca. 150 Wohnungen entstehen.

Für die Umweltprüfung wurden übergeordnete rechtliche Vorgaben, stadtweite Fachplanungen und Gutachten, plangebietsbezogene Fachplanungen und Gutach- ten, Erkenntnisse von Ortsbegehungen sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ausgewertet.

Folgende Umweltbelange wurden berücksichtigt:

Mensch und Gesundheit

Straßenverkehrslärm: Der auf das Baugebiet einwirkende Verkehrslärm der Glogaustraße überschreitet die Orientierungswerte der DIN 18005 im Baugebiet deutlich. Durch passive Schall- schutzmaßnahmen und zusätzliche Maßnahmen für Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen usw.) im gesamten Geltungsbereich A können im Baugebiet gesunde Wohnverhältnisse gesichert werden. Der schienengebundene Verkehr hat keine re- levanten negativen Auswirkungen.

Die Bestandsbebauung an der Glogaustraße ist durch diese bereits lärmvorbelastet. Durch die Realisierung des Baugebietes erhöhen sich die Verkehrszahlen auf der Glogaustraße um ca. 600 Kfz/Tag. Der damit vom Baugebiet ausgehende Verkehrs- lärm nach der Realisierung des Baugebietes erhöht die Immissionspegel jedoch nur um bis zu 1 dB(A). Pegelveränderungen unterhalb von 3 dB(A) sind allgemein nicht wahrnehmbar und werden daher als hinnehmbar angesehen.

Gewerbelärm (Feuerwehr, Wertstoffstandort): Der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr beim Sportplatz führt nicht zu Überschrei- tungen der Orientierungswerte im Baugebiet. Zur Wertstoffsammelstation an der Glogaustraße soll gegenüber der Neubebauung ein Mindestabstand eingehalten werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Orientierungswerte wurde die Bau- grenze im nordwestlichen Allgemeinen Wohngebiet WA 1 südlich verschoben.

Sportlärm (Bezirkssportanlage Melverode): Durch die unmittelbar angrenzende Bezirkssportanlage Melverode werden die zu- lässigen Immissionspegel im Baugebiet deutlich überschritten. Eine Einhaltung der zulässigen Pegel durch passive Schallschutzmaßnahmen ist nicht möglich. Unter der Prämisse eines nahezu uneingeschränkten Spielbetriebs auf der Sportanlage müssen aktive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Im Kompromiss zwi- schen Sicherung des Spielbetriebs, der Ausnutzungsbarkeit der neuen Bebauungsplan „Glogaustraße-Süd“, ME 69 Zusammenfassende Erklärung, Stand: 26.08.2025

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Wohnbauflächen und der Einhaltung der Immissionspegel zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse im Neubaugebiet werden festgesetzt: • Errichtung einer Schallschutzwand mit mind. 6 m Höhe entlang der Grenze zwi- schen Sportanlage und Wohnbebauung, • Reduzierung der zulässigen Höhe für schutzwürdige Räume auf max. 6 m in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3, • Abstandserhöhung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Sportanlage im Süden. Die danach noch verbleibenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV von unter 1 dB(A) können mit weiteren baulichen Maßnahmen vermieden werden.

Andere Lärmquellen haben keine relevanten Auswirkungen auf den Geltungsbe- reich A.

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Als voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit diesem Bebauungsplan vorbereitet werden, sind insbe- sondere der Verlust und die Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen und der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung zu nennen.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkann- ten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Für die Beurteilung der Umweltbelange wurde beim Aufstellungsverfahren der Naturzustand einer Artenschutzkartierung von 2021 zugrunde gelegt.

Der mögliche Wegfall von Habitatbäumen wurde durch die Festsetzung von Nisthil- fen für Nischenbrüter und Fledermäuse ausgeglichen.

Der Wegfall eines als Biotop schutzwürdigen Magerstandortes durch natürliche Suk- zessionsprozesse wurde durch den Ersatz entsprechend herzustellender Flächen in einem Geltungsbereich B ausgeglichen.

Fläche:

Die Realisierung der Planung führt zu einer Neuversiegelung von Sportplatzflächen. Durch die Umnutzung der Brachfläche im Ortsteil Melverode werden jedoch ander- weitige Neuausweisungen in entfernter liegenden Ortsteilen vermieden. Damit wird der Innenentwicklung der Vorrang gegeben. Die Inanspruchnahme von derzeit brach liegenden Landwirtschaftsflächen für den Eingriffsausgleich im Geltungsbe- reich B reduziert die landwirtschaftliche Nutzung nur untergeordnet.

Wasser:

Die Versiegelung von Flächen führt zu einem beschleunigten Abfluss von Nieder- schlagswasser. Zur Vermeidung einer Überlastung des Vorfluters Springbach und damit einhergehender Hochwassergefahren wird das Niederschlagswasser in einem gesonderten Regenrückhaltebecken aufgefangen und gedrosselt abgegeben. Der Abfluss überschreitet damit nicht den bisherigen natürlichen Abfluss. Darüber hin- aus werden als weitere Rückhaltemaßnahmen eine Dachbegrünung und die Anlage von Mulden neben den Straßenflächen festgesetzt. Eine Vor-Ort-Versickerung ist im südlichen Bereich des Geltungsbereichs A aufgrund der Bodenbeschaffenheit nur erschwert möglich.

Klima/Luft

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Der bestehende stadtklimatische Ausgleichsraum wird eingeschränkt. Die südöstlich vorhandene Kaltluftleitbahn VIa wird eingeschränkt und in Teilen umgeleitet nach Norden. Die Durchlüftung angrenzender Bereiche wird gestört. Nachteilige Auswir- kungen auf das Stadtklima können teilweise durch die Erhaltung der westlichen Grünflächen, Gebäudestellungen und -unterbrechungen und die zentral festgesetzte Grünfläche reduziert werden.

Zur Verringerung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lufthygiene werden folgende Maßnahmen in der Planung gesichert: • Verringerung von Barrierewirkungen durch Orientierung und Gliederung der Bebauung. • Eine auf maximal 10 m Höhe beschränkte Bebauung im südlichen Bereich des Geltungsbereichs A. • Reduzierung der zulässigen Überbaubarkeit auf das notwendige Maß. • Öffentliche Grünflächen mit zu erhaltenden Baumbeständen. • Begrünungsfestsetzungen für private Grundstücke (zu pflanzende Bäume, Flachdach- und Fassadenbegrünung, Tiefgaragenbegrünung. • Eine gute Anbindung des Quartiers an den ÖPNV (Stadtbahn, Bus).

Wesentliche negative lufthygienische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Ort- und Landschaftsbild, Erholung

Das bisherige Orts- und Landschaftsbild wird durch die Sportanlage geprägt. Durch die notwendige Errichtung einer hohen Schallschutzwand wird dieser Charakter nachhaltig gestört. Zur Vermeidung wesentlicher optischer Beeinträchtigungen zu- mindest im Baugebiet sollen umfangreiche Begrünungsmaßnahmen entlang der Schallschutzwand erfolgen.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich

Im Bebauungsplan sind verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölke- rung vor Lärmimmissionen, zum Schutz vorhandener wertvoller Grünstrukturen, zur Drosselung des Wasserabflusses, zur Reduzierung der Verschlechterung des örtli- chen Kleinklimas und zur Reduzierung neuer Treibhausgasemissionen vorgesehen.

Ferner sind in den Geltungsbereichen A und B Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant, die zusammen mit den festgesetzten privaten und öffentlichen Grünflächen die Eingriffe in Boden, Na- tur und Landschaft durch die geplante Neubebauung ausgleichen.

Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen sind für das Baugebiet insbesondere vorgesehen: • Durchgrünung des Baugebietes, • Erhalt und Sicherung des westlich gelegenen Baumstreifens, • Erhalt und Sicherung zentral gelegener Baumstandorte, • Schaffung öffentlicher Grünflächen mit Erholungswegen, • Festsetzung von Nisthilfen insbesondere für Gebäudebrüter (Fledermäuse, Vögel), • Festsetzung von begrünten Dachflächen, auch von Tiefgaragen.

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Zur Kompensation der verbleibenden erheblichen Eingriffsfolgen sind im Geltungs- bereich B Ausgleichsmaßnahmen u. a. wie folgt geplant: • Auf ca. 2.800 m² westlich des Gewerbegebiets Veltenhof soll die Entwicklung eines Magerstandortes in Verbindung mit einer Ruderalflur erreicht werden.

Fazit: Durch die genannten Maßnahmen werden die Umweltauswirkungen minimiert und im Sinne der Eingriffsregelung ausgeglichen.

5 Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern betrafen vorrangig den Erhalt des Walls zwischen Geltungsbereich A und der Bebauung an der Lüben- straße, mögliche Störungen durch die Neubebauung, die Grundstücksentwässerung sowie Hinweise zum Umweltschutz. Nach Prüfung der Stellungnahmen wurde der Erhalt der Wallgrünfläche sowie des zentralen Grünzugs berücksichtigt. Über den üblichen, hinzunehmenden Baulärm (Bauphase) sind nicht zu erwarten. Eine zu- sätzliche Entwässerungsbelastung der Bestandsbebauung durch das Neubaugebiet kann ausgeschlossen werden.

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der aufgrund der wegfallenden Stellplatzregelung notwendigen erneuten Beteiligung ge- mäß § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern betrafen vorrangig die Auswirkungen der Verkehrserschließung auf die Parkplatzsi- tuation der angrenzenden Bestandsbebauung an der Lübenstraße und der Glogaustraße, den Erhalt des Walls und der Bestandsbäume sowie mögliche Ein- schränkungen des Spielbetriebs der Bezirkssportanlage Melverode. Die Planung berücksichtigt die Vermehrung von Parkplätzen in der Glogaustraße und trennt den Verkehr von der Zufahrt zur Bezirkssportanlage. Eine Parkraumzusatzbelastung der westlichen Bestandsbebauung ist auch wegen der Entfernung nicht zu befürchten. Die Schallschutzmaßnahmen wurden unter der Prämisse eines nahezu uneinge- schränkten Spielbetriebs der Bezirkssportanlage Melverode festgesetzt.

Die notwendige erneute Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend § 4a (3) BauGB zeitlich verkürzt und auf die geänderten Inhalte beschränkt.

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange: Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen gemäß § 4 (1) BauGB wurden allgemeine Hinweise technischer Art im Rahmen der späteren Erschließung und Anregungen zur Entwäs- serung, zur Energieversorgung, zu Straßenbreiten, zum Schallschutz sowie zur Be- rücksichtigung landwirtschaftlicher Belange vorgetragen. Die Anregungen wurden geprüft und soweit relevant und zielführend berücksichtigt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen wurden allgemeine Hinweise techni- scher Art im Rahmen der späteren Erschließung, zur Wertstoffsammelstation, zur Entwässerungssituation, die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange insbe- sondere der Ausgleichsflächen sowie Anregungen zur Ausgestaltung des natur- schutzrechtlichen Ausgleichs vorgetragen. Die Anregungen wurden weitgehend in der Planung berücksichtigt. Der Aspekt des unveränderten Erhalts von

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Landwirtschaftsflächen muss in diesem Fall gegenüber den naturschutzfachlichen Zielsetzungen eines Biotopverbundes und der Flächenverfügbarkeit zurückstehen.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4a (3) BauGB und sonstiger Stellen wurde auf Grund von Änderungen von Festsetzungen (Wegfall der Stellplatzfestsetzungen) erforderlich. Die Beteiligung wurde verkürzt durchgeführt, auf die geänderten Inhalte beschränkt und auf den Kreis der Betroffenen eingegrenzt. Es erfolgte erneut der technische Hinweis zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des Gebietes, der jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanes ist.

6 Geprüfte anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Prüfung der bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs- plans ME 22 von 1971 ergab, dass ein festgesetztes Bezirksjugendheim nicht mehr den Zielsetzungen für den Ortsteil entsprechen. Gleichzeitig war aufgrund des Brachfallens der festgesetzten Sportflächen im nordöstlichen Teil der Bezirkssport- anlage Melverode eine Umnutzung wünschenswert. Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnraum im Stadtgebiet Braunschweigs und der ortskernnahen Lage in der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen wurde daher eine Entwicklung als Wohngebiet trotz der erkennbaren Einschränkungen durch den Sportlärm der Bezirkssportanlage an- gestrebt. Geeignetere Grundstücke standen nicht zur Verfügung.

Als verkehrliche Erschließungssituation wurde eine alleinige oder zusätzliche Er- schließung über den Parkplatzbereich der Bezirkssportanlage geprüft, aufgrund der erkennbaren Schwierigkeiten der Vermengung beider Verkehrsziele jedoch eine strikte Trennung eingeplant. Dem Wegfall von Parkraum in der Glogaustraße wurde durch die Umgestaltung mit Querparkplätzen begegnet und das Angebot noch er- weitert.

Zur Entwässerungssituation wurde von einer Vor-Ort-Versickerung vor allem im mitt- leren und südlichen Teil des Geltungsbereichs A wegen der ungünstigen Bodenver- hältnisse abgesehen.

Das Hinzukommen neuer Wohnungen erhöht unter anderem den Bedarf an Kinder- betreuungseinrichtungen sowie Kinder- und Jugendspielflächen. Zur Deckung des hinzukommenden Bedarfs an Kindertagesstätten- und Krippenplätzen wurde der Er- halt der bislang festgesetzten Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan ME 22 oder alternativ die Einplanung einer eigenständigen Fläche für eine Zweigruppen-Kita an anderer Stelle geprüft. Zugunsten der Flexibilität bei einer späteren Errichtung, die auch eine Herstellung in einem Wohngebäude beinhalten kann, wurde auf eine ei- genständige Festsetzung verzichtet.

Bei den Kinder- und Jugendspielflächen wurden verschiedene Standorte in Mel- verode geprüft, jedoch aus verschiedenen Gründen (Flächenverfügbarkeit, Zuschnitt der Spielplatzbereiche, Erreichbarkeit, Schallschutz usw.) nicht weiterverfolgt.

Eine Verkürzung der Schallschutzwand zur Reduzierung des Eingriffs ins Orts- und Landschaftsbild sowie in die Kaltluftleitbahn wurde geprüft. Dann hätte entweder die Bebaubarkeit und damit Wirtschaftlichkeit des Baugebiets drastisch reduziert oder deutliche Einschränkungen des Spielbetriebs hingenommen werden müssen.

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