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Projekt: Erschließung Glogaustraße Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke – Kanalbau
Projekt Glogaustraße
Leistungsbild
Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau
Stand: 05.05.2026 Seite 1
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Projekt: Erschließung Glogaustraße Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke – Kanalbau
Gesamtinhaltsverzeichnis
Gesamtinhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................. 2
A Beschreibung des Gesamtprojektes .......................................................................................................................... 3
B Leistungen und Bewertung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke .................................................................... 3
B.1 Leistungsanforderungen ........................................................................................................................................... 3
Allgemeines 3 Beschreibung des Ingenieurbauwerks 3 Randbedingungen und Zwangspunkte 4 Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente 4
B.2 Beschreibung der Grundleistung ............................................................................................................................... 5
C Beschreibung der separat abgefragten, besonderen Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke ..................... 17
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A Beschreibung des Gesamtprojektes
Die detaillierte Beschreibung des Projektes und seiner Rahmenbedingungen ist der Projektbeschrei- bung zu entnehmen.
B Leistungen und Bewertung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke
B.1 Leistungsanforderungen
Allgemeines
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beabsichtigt, Planungsleistungen für das Er- schließungsgebiet “Glogaustraße” (ME69) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der SE|BS übernommen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Stadtteil Melverode südlich der Glogaustraße. Das Erschließungs- gebiet ist westlich durch einen ca. 3 m hohen Erdwall und sowohl südliche als auch östlich durch Sport- stätten des SV Melverode-Heidberg 1933 e. V. und einem Spielplatz begrenzt. Die Erschließung erfolgt über die Glogaustraße.
Kernaufgabe des Vertrages ist die Planung sämtlicher öffentlicher Entwässerungsanlagen durch den AN. Sämtliche Abstimmungen mit Dritten im Rahmen der Planung sind durch den AN durchzuführen. Auf- tretende planerische Probleme sind vom AN zu lösen. Der Projektleiter der SE|BS kann hierbei unter- stützend mitwirken.
Ein orientierendes Baugrundgutachten wird zur Verfügung gestellt. Die bereits vorhandenen Vorüberle- gungen zu den Entwässerungsgrundlagen werden dem AN ebenfalls zur Verfügung gestellt. Sie dienen lediglich als Anregung, sind aber keine Vorgabe. Die für Entwässerungsplanung einschlägigen Regel- werke sind zu beachten.
Die Bauvermessung erfolgt durch die Stadt Braunschweig bzw. durch Dritte. Im Zuge der Bearbeitung kann sich der Auftragnehmer die städtischen Festpunkte von der entsprechenden Stelle der Stadt Braunschweig übergeben lassen.
Beschreibung des Ingenieurbauwerks
Die Ableitung des Niederschlagswassers aus den öffentlichen Verkehrsflächen und von den privaten Grundstücken soll gedrosselt in den südlich gelegenen Springbach erfolgen. Hierfür wird neben dem ca. 325 m langen Regenwasserkanal ein Regenrückhaltebecken und ein Ablaufkanal vom Regenrück- haltebecken in den Springbach erforderlich. Die Lage für den ca. 155 m langen Ablaufkanal außerhalb des eigentlichen Erschließungsgebietes ist vorabgestimmt und die erforderlichen Flächen im Bebauungsplan gesichert. Die Trasse kreuzt den westlich gelegenen mit Bäumen bewachsenen Wall. Für das naturnah zu gestaltende zentrale Regenrückhaltebecken (RRB) ist von einem Mindestspeicher- volumen von 500 m³ auszugehen. Das RRB ist bis einschließlich der Rasensaat zu planen. Die gem.
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B-Plan festgesetzten Bepflanzungen des RRB werden durch das Leistungsbild Freianlagen beplant. Eventuell erforderliche Vorkehrungen, die für weitere Bepflanzungen des RRB notwendig werden, sind in Absprache mit der Freianlagenplanung zu planen. Die Bemessung und den Nachweis des geplanten Regenrückhaltebeckens ist nach Arbeitsblatt DWA-A 117 durchzuführen. Für die Einleitung in den Springbach ist eine Einleitgenehmigung bei der UWB zu erwirken. Hierfür sind die Anforderungen nach DWA -A 100 und DWA-A/M 102 zu berücksichtigen.
Schmutzwasserkanäle aus dem Erschließungsgebiet (ca. 325 m Länge) sollen in den vorhanden Schmutzwasserkanal in der nördlichen Glogaustraße einleiten. Für den Anschluss an den tief liegenden Bestandskanal (STZ DN 400; Tiefe < 6 m) ist ein Regenwasserkanal (SB DN 1500; Tiefe > 5 m) zu queren.
Randbedingungen und Zwangspunkte
Die Koordinierung aller vorhandenen und neuen Leitungen im Planungsbereich obliegt dem Auftrag- nehmer. Hierzu sind alle in Braunschweig vertretenen Versorger abzufragen, bei der Planung zu be- rücksichtigen und in die Pläne einzuarbeiten. Bei Bedarf werden ein oder mehrere Koordinierungsge- spräche beim Baureferat der Stadt Braunschweig durchgeführt, an denen die betroffenen Leitungsträger teilnehmen.
In dem vom AN für die Stadt Braunschweig zu erstellenden koordinierten Leitungsplan sind jegliche Leitungen mit der exakten Lage und Höhe darzustellen. Die Absteckdaten der geplanten Leitungen, Kanäle und Straßen sind den einzelnen Ausführungsplanungen zu entnehmen. Sämtliche Schnittpunkte bzw. Querungen müssen hinsichtlich Machbarkeit geprüft werden, so dass Konflikte während der Bau- phase ausgeschlossen werden können.
Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente
Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Plan- unterlagen im dxf-/dwg-Format sowie im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) und zusätzlich einfach in Papierform zu übergeben.
Digitale Bestands- und Objektdaten sind im IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.
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B.2 Beschreibung der Grundleistung
Bewertung der Grundleistungen nach HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke in Anlehnung der Richtli- nien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) (Anlage zu §6 spezifische Leistungs- pflichten zum Vertrag Entscheidungsunterlage-Bau, Objektplanung – Ingenieurbauwerke) als prozentu- ale Leistungszuordnung.
| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
0,2
| a | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfs- |
|---|---|
| planung des Auftraggebers. |
unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“
b Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten 0,5 Leistungsbedarf.
Zusammenstellen von Informationen zum Objekt: − Angaben aus Geologie, − Angaben zur Hydrologie, − Angaben zur Geometrie (z. B. Lichte Höhe, Lichte Weite, Quer- schnittsaufteilung (Fahrspuren)) Zusammenstellen der bereits vorhandenen Unterlagen: − Angaben aus den vorangegangenen Leistungsphasen der Verkehrs- planung − Bauwerksbuch, Bauwerksakte usw. − vorangegangene Untersuchungen (z. B. Objektbezogene Scha- densanalyse) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsich- ten. Hierzu gehören insbesondere auch örtliche Planungen z. B. von Kom- munen, Wasserbehörden, Eisenbahnkreuzungspartnern und sonstigen Planungen Dritter (z. B. Ver- u. Entsorgungsunternehmen). Auflisten der für die Maßnahme relevanten öffentlich-rechtlichen Rand- bedingungen (z. B. Wasserschutzzonen, Umweltschutzgebiete) Aufzeigen des Leistungsumfanges und der erforderlichen Vorarbeiten
c Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der 0,3 Planung fachlich Beteiligter.
Angabe der für das Objekt erforderlichen fachspezifischen Beiträge (z. B. hydrologische, geologische Untersuchungen, Vermessungsleistun- gen, Immissionsschutz, denkmalpflegerischer Beitrag) mit Begründun- gen
0,4 -
| d | Bei Objekten der Abwasserentsorgung und des Wasserbaus, die eine |
|---|---|
| Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung |
unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“ in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner.
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| e | Ortsbesichtigung |
Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Abschätzen der erforderli- chen Leistung. Über die Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus, sind alle dort nicht erfassten, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gege- benheiten in der Örtlichkeit zu erkunden.
f Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,3
Beschreibung des Istzustandes Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbeitung Aufzeigen aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen
Summe Leistungsphase 1 2,0
Leistungsphase 2: Vorplanung
a Analysieren der Grundlagen 0,5
Sichten der Unterlagen aus den vorangegangen Lph´en der Verkehrs- planung Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen und Aufzeigen der daraus ent- stehenden Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge
b Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich rechtlichen Randbe- 0,3 dingungen sowie Planungen Dritter.
Tabellarische Darstellung der Zielvorstellungen, der öffentlich-rechtli- chen Randbedingungen und den Planungen Dritter und der gegenseiti- gen Abhängigkeiten
5,0
| c | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauli- |
|---|---|
| che und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit |
Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Einpassung in das Umfeld (Variantenunter- suchung)
d Beschaffung und Auswertung von amtlichen Karten 0,2
Beschaffung und Auswertung von z. B. Kataster-, Bauleit-, Bestands-, Grunderwerbspläne
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| e | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der | ||
| alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Bei- | |||
| träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
Alle Varianten sind in übersichtlicher Form gegenüberzustellen, als Bauwerksskizzen darzustellen und zu bewerten. Erläutern der wesent- lichen Vor- und Nachteile. Es ist insbesondere ein Entwässerungskonzept zu erstellen.
f Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammen- 2,0 hänge, Vorgänge und Bedingungen
Aufzeigen der wesentlichen fachspezifischen Sachverhalte, die die Aufgabenstellung beeinflussen mit Angabe der Konsequenzen für die Aufgabenstellung. Festlegung der Vorzugsvariante
1,0
| g | Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Be- |
|---|---|
| teiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken | |
| bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung |
Vorabstimmen und Erläutern der Vorzugsvariante auf der Grundlage des Planungskonzeptes mit Behörden (z. B. Kommunen, Wasserbe- hörden, Umweltämter) und fachlich Beteiligten (z. B.: Landschaftspla- ner, Straßenplaner, SiGeKo, Geologie, UVS, Artenschutz) für die Vor- zugsvariante
h Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an 0,5 bis zu zwei Terminen
Protokollieren der Besprechungstermine, Vor- und Nachbereitung der Termine
i Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen 0,5
Erstellung eines groben Rahmenterminplanes für die Planung und Um- setzung der Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der Fachbeiträge Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen und Hinweise in das Pla- nungskonzept in Abstimmung mit dem Auftraggeber
j Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 0,5
Schätzen der Kosten für jede Variante und Vergleich mit den Kosten aus der Bedarfsplanung nach DIN 276 bis zur 2. Ebene.
k Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,5
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläuterung der betrachteten Varianten, der Entscheidungsmatrix und der Gründe für die Auswahl der Vorzugsvari- ante.
Summe Leistungsphase 2 20,0
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
14,0
| a | Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichne- |
|---|---|
| rische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad un- | |
| ter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen | |
| Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an | |
| der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination | |
| der Fachplanungen. |
Stufenweises Ausarbeiten der ausgewählten Lösung in zeichnerischer Form unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Ausarbeiten des Übersichtlageplanes (Maßstab 1:1000) Ausarbeiten und Bearbeiten von Lageplänen (Maßstab 1:500) und Längsschnitten (Maßstab 1:100 bzw. 1:1000) für die Entwässerungs- anlagen (einschl. Schacht und Sonderbauwerke im Maßstab 1.25) Ausarbeitung von Regelquerschnitten (Maßstab 1:25) Hydraulische Bemessung der Entwässerungsanlagen. Koordination der Fachplanungen in Abstimmung mit dem AG; die Er- gebnisse aus den Fachplanungen sind nachvollziehbar in den Bau- werksentwurf einzuarbeiten. Herstellen und Ausarbeiten des Bauwerksentwurfs Festlegen der notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern
b Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der 2,0 Planung fachlich Beteiligter
Mit Gliederung entsprechend den „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen – RAB-ING“
c fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus an- 1,5 deren Leistungsbildern
Stufenweises Ausarbeiten der ausgewählten Lösung in rechnerischer Form unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen die sich aus geometrischen, planerischen und technischen Vorgaben erge- ben. Hierzu gehören z. B. Berechnungen zur Brückenentwässerung, hydraulischen Entwässerung, Lichtraumbemessung.
1,0
| d | Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken |
|---|---|
| beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung |
1,0
| e | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten |
|---|---|
| an bis zu 3 Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen |
Termin vorbereiten (Vorschlag zum Besprechungsablauf; Erläuterung des Entwurfs), Protokollführung, Termin nachbereiten Einarbeiten der Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hin- weise in den Bauwerksentwurf
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| f | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen |
an der Planung fachlich Beteiligten
Erläutern des Entwurfs und Verhandeln mit Behörden u. a. an der Pla- nung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit Erläutern des Entwurfs vor politischen Gremien und Bürgerversamm- lungen
g Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Ver- 3,0 gleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Kostenberechnung einschließlich Mengenermittlung nach Hauptpositi- onen: Ermitteln der wesentlichen Mengen (z. B. Schalung, Beton, Beschich- tungsfläche für den Korrosionsschutz) Berechnen der Kosten Erkunden von Einheitspreisen in Abstimmung mit dem Auftraggeber Aufstellen der Kostenberechnung. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kos- tenschätzung aus Leistungsphase 2 Kostenberechnung ist nach DIN 276 bis zur 3. Ebene aufzustellen.
1,0
| h | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Ver- |
|---|---|
| kehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit |
Erstellen eines Bauphasenplanes mit Angaben der wesentlichen Bau- phasen und der dazugehörigen Verkehrsführung im Grundriss und im Querschnitt mit schriftlicher Erläuterung der wesentlichen Bauphasen unter Angabe der wesentlichen Herstellungsschritte. Die Verkehrsführung ist im Ist-Zustand, während der Bauphasen und im Endzustand mit Vermaßung der Fahrspuren darzustellen.
i Bauzeiten- und Kostenplan 0,5
Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit und Erstellen eines Bauzeiten- plans. Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung natur- und umwelt- schutzfachlicher sowie anderer Erfordernisse, der Bauphasen mit kriti- schen Herstellungsschritten und sonstigen Ereignissen (z. B. Sperrzei- ten, Hochwasser) festzulegen. Ermittlung des überschläglichen, jährli- chen Mittelbedarfes Ermittlung der Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlicher Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit Dritten
j Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,5
Zusammenstellen des endgültigen Bauwerksentwurfes mit Ergänzung der zusätzlich erarbeiteten Entwurfsunterlagen
Summe Leistungsphase 3 24,0
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung |
1,5
| a | Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen |
|---|---|
| öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren ein- schließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen | |
| des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer | |
| an der Planung fachlich Beteiligter |
Aufbereiten der Entwurfsunterlagen für das öffentlich-rechtliche Ge- nehmigungsverfahren in Hinblick auf z. B. − Wasserrechtliche Belange − Denkmalschutz − Immissionsschutz Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtli- nie
0,5
| b | Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnis- |
|---|---|
| ses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
Aufstellen eines eigenständigen Grunderwerbsplanes; Darstellen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu neh- menden und dauernd beschränkten Flächen im Lageplan des Bau- werksentwurfes Aufstellen des Grunderwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungs- richtlinie
0,5
| c | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibun- |
|---|---|
| gen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
Zusammenstellen aller Unterlagen für das öffentlich-rechtliche Geneh- migungsverfahren einschließlich der vom Auftraggeber benannten Sonderpläne (z. B. Umwelt- und Naturschutz) Überarbeiten der Unterlagen bei Auflagen/erforderlichen Änderungen im Genehmigungsverfahren
d Abstimmen mit Behörden 0,5
Verhandeln mit Behörden und Einholung der Genehmigung (z. B. was- serrechtliche Genehmigung)
e Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an 1,0 bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen
Teilnahme an Bürgersprechstunden und Erörterungsterminen Protokollführung; Vor- und Nachbereitung der Termine
f Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anre- 1,0 gungen in bis zu 10 Kategorien
Summe Leistungsphase 4 2,5
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| Leistungsphase 5: Ausführungsplanung |
4,0
| a | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der |
|---|---|
| Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung | |
| fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung |
Erstellung der Ausführungszeichnungen, die gemäß ZTV-ING stets zu liefern sind: − Baustelleneinrichtung, − Bauzeiteneinteilung, − Absteck- und Höhenmaß, − Bauwerksübersicht. Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen gemäß ZTV- ING unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und den Anforderungen anderer fachlich Beteiligten (z. B. Wasserhaltung, Baugrubenverbau, Traggerüste, Betoniervorgänge). Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksich- tigen der umweltrelevanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen die Verein- barungen mit Dritten. Ermitteln des Leistungsumfangs und Festlegen ergänzender Fachleis- tungen
8,0
| b | Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung ge- |
|---|---|
| hörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzel- angaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maß- | |
| stäben |
Ausarbeiten der Ausführungsunterlagen als Ergänzung der Pläne für das Leistungsbild Tragwerksplanung, Leistungsphase 5 unter Beach- tung der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2. und anderer Leistungsbilder Aufbereitung der Entwurfsunterlagen für die Ausführung (Gemäß Leis- tungsphase 3, Punkt a)
2,0
| c | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an |
|---|---|
| der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung |
Abstimmen vorgenannter Unterlagen mit dem Auftraggeber und ande- ren an der Planung fachlich Beteiligten (z. B. Ver- und Entsorgungsun- ternehmen)
d Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausfüh- 1,0 rung
Fortschreiben der Ausführungsunterlagen auch bei Änderungen ande- rer Leistungsbilder wie z. B. Tragwerksplanung oder Technische Aus- rüstung während der Bauausführung
Summe Leistungsphase 5 15,0
Stand: 05.05.2026 Seite 11
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe |
a Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der 5,0 Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Genaue Mengenermittlung für die auszuschreibende Bauleistung ein- schließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) sowie nach Einzelpositionen gemäß STLK (Standardleistungskatalog) bzw. des RLK (Regionalleistungska- talog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes) als Grund- lage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung. Abstimmung mit dem AG zur grundsätzlichen Gliederung der Vergabe- unterlagen in Abschnitte (Lose) und wesentliche Ausführungsphasen.
3,0
| b | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leis- |
|---|---|
| tungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonde- ren Vertragsbedingungen |
Aufstellen der Vergabeunterlagen auf der Grundlage der Ergebnisse der vorausgehenden Leistungsphasen sowie unter Berücksichtigung der Auflagen aus einem Genehmigungsverfahren und Vereinbarungen mit Dritten Erstellen des Vergabevermerkes Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Baubeschreibung und Leis- tungsverzeichnis Die für die Ausschreibung erforderlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche Vergabeunterlagen nach HVA B-StB zusammenzustel- len.
c Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbe- 1,0 schreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
Für die hier zu erstellenden Vergabeunterlagen werden noch folgende Bautätigkeiten durch den AG beauftragt bzw. die Beauftragung vorbe- reitet (z. B. Verkehrsanlage 1, Verkehrsanlage 2, Verpressarbeiten, Rodungsarbeiten):
Diese Bautätigkeiten sind mit den zu beschreibenden Leistungen abzu- gleichen. Auswirkungen auf den Bauablauf sind zu erfassen und zu op- timieren. Änderungsmöglichkeiten in den anderen Bauausschreibun- gen sind dem AG aufzuzeigen (z. B. zum Vermeiden von Mehrfachbe- auftragungen). Aufnahme der Ergebnisse aus Abstimmung und Koordination der an- deren Leistungsbeschreibungen in die zu erstellende Leistungsbe- schreibung.
d Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen 1,0
Festlegen der grundsätzlichen Gliederung der Vergabeunterlagen in Abschnitte (Lose) und der wesentlichen Ausführungsphasen
e Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfas- 2,0 ser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
Bepreisen des erstellten Leistungsverzeichnisses anhand ortsüblicher Preise
Stand: 05.05.2026 Seite 12
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| f | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) |
bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
In der Kostenkontrolle festgestellte Abweichungen sind zu dokumentie- ren und zu begründen. Die Kostenfortschreibung ist zu aktualisieren.
g Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,5
Aufstellen der übrigen Unterlagen für die Vergabe von Bauleistungen Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsberei- che. Dies umfasst die Erstellung eines kopier- und versandfertigen Vergabeunterlagen-Exemplars. Beschreiben der Länderanforderungen für die digitale Vergabe.
Summe Leistungsphase 6 12,5
Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
a Einholen von Angeboten 0,5
Aufstellen der Bekanntmachung der Bauleistung
b Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels 0,5
Erarbeiten eines Prüfungs- und Wertungsvorschlages der Angebote Fortschreibung des Vergabevermerkes.
c Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteilig- 0,5 ten, die an der Vergabe mitwirken
Einholen von Stellungnahmen zu Nebenangeboten oder sonstigen fachspezifischen Leistungsinhalten der Angebote (z. B. Wertung von technischer Ausrüstung im Tunnelbau)
d Führen von Bietergesprächen 0,5
Vorbereiten von Aufklärungsgesprächen inklusive Erstellen der erfor- derlichen Schriftstücke Protokollieren des Aufklärungsgespräches, Vor- und Nachbereitung des Gesprächs. Die Gespräche finden grundsätzlich unter Beteiligung des AGs statt.
e Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfah- 0,5 rens
Fertigstellung des Vergabevermerkes
f Zusammenstellen der Vertragsunterlagen 0,5
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
g Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer be- 0,5 preisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
Abweichungen der Kostenkontrolle (Kosten gemäß Preisspiegel Lph 6 e) sind zu dokumentieren und zu begründen. Die Kostenfortschreibung ist zu aktualisieren.
Stand: 05.05.2026 Seite 13
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| h | Mitwirken bei der Auftragserteilung |
Vorbereiten der Unterlagen für die Zuschlagserteilung sowie die Erstel- lung aller erforderlichen Schriftstücke zum Abschließen des Verfahrens
Summe Leistungsphase 7 2,0
Leistungsphase 8: Bauoberleitung
3,0
| a | Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der |
|---|---|
| Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken | |
| bei deren Freigabe |
Einweisung der örtlichen Bauüberwachung in die Baumaßnahme (Bau- anlaufbesprechung) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung Vorbereitung, Leitung und Protokollierung der Grundsatzbesprechung gemäß ZTV-ING Teil 1.2 Koordinierung aller am Projekt zu Beteiligender (Schnittstellenkoordi- nation) auch unter Berücksichtigung umweltfachlicher Aspekte Formale Prüfung der Bauausführungsunterlagen des Auftragnehmers auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Projekt, sowie auf Ein- haltung von Auflagen (z. B. umweltfachliche und verkehrliche Aspekte, Verbringungskonzepte, Arbeitsanweisungen, Havariepläne) Mitwirken bei der Freigabe der Bauausführungspläne
b Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balken- 1,0 diagramm)
Aufstellen, Fortschreibung der Terminpläne des Auftraggebers. Darin sind Aktivitäten aller am Projekt Beteiligten einzuarbeiten. Dazu zählt z. B. Prüfingenieur, Kontrollvermessung, geotechnische Begleitung, Bau- werksprüfung Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung.
c Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Un- 1,0 ternehmen
Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Un- ternehmen einschließlich Entwurf des Verzugsschreibens.
d Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftrags- 1,0 summe
Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme einschließlich der Dokumentation der Ursachen von Kostenänderungen. Es wird eine selbstständige Übergabe an den AG erwartet.
1,0
| e | Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwir- |
|---|---|
| kung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fer- | |
| tigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme |
Zustandsfeststellung und Durchführung aller vorbereitenden Maßnah- men für die bauvertragliche Abnahme der Bauleistungen unter Mitwir- kung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter.
Stand: 05.05.2026 Seite 14
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
Feststellen und Dokumentieren von Mängeln unter Mitwirkung der örtli- chen Bauüberwachung Beurteilung der Abnahmevoraussetzungen Vorbereitung und Fertigung der Abnahmeniederschrift. Die Unterzeich- nung erfolgt durch den Auftraggeber.
f Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile 2,0 und der Gesamtanlage
Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage in Abstimmung mit anderen an der Ausführung fachlich Beteiligten
g Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 1,0
Vorbereitung und Teilnahme an behördlichen Abnahmen (z. B. Ver- kehrsbehörde, Feuerwehr) einschließlich Fertigung der Niederschrift
h Übergabe des Objekts 1,0
Mitwirkung bei der Übergabe des Objektes durch den AG an den/die Baulastträger einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der er- forderlichen Unterlagen gemäß HAV B-StB Teil 3, Abschnitt 3.7 „Rech- nungen und Zahlungen“
i Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche 1,0
Aufstellung und Bearbeitung von Daten für die Fristenverfolgung (z. B. Fristenblatt)
j Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, 2,0 der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Zusammenstellen und Übergabe von Unterlagen für die Rechnungsle- gung für das Objekt. Hierzu gehören bei Ingenieurbauwerken u. a. die Bestandsunterlagen gemäß ZTV-ING, Unterlagen zur Baustoff- und Bauteilprüfung, Wartungsvorschriften, Bautagebuch und Bautagesbe- richte und sonstige objektspezifische Unterlagen.
Summe Leistungsphase 8 14,0
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
0,3
| a | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewähr- |
|---|---|
| leistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich not- | |
| wendiger Begehungen |
Fachliche Bewertung der festgestellten Mängel auf der Grundlage der Ergebnisse der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 oder sonstiger Scha- densfeststellungen während der Verjährungsfristen. Die maßgebenden Verjährungsfristen ergeben sich aus den Verträgen.
b Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfris- 0,5 ten für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
Begehen des Objektes mit den ausführenden Unternehmen zur Män- gelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für die Gewährleis- tung
Stand: 05.05.2026 Seite 15
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Projekt: Erschließung Glogaustraße Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke – Kanalbau
| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | [%] | wertung [%] |
c Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,2
Bewertung, ob die Sicherheitsleistungen (z. B. Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft) zurückgegeben werden können oder er- neute Sicherheitsleistungen mit reduzierter Höhe zu verlangen ist.
Summe Leistungsphase 9 1,0
Summe Leistungsphasen 92,5
Stand: 05.05.2026 Seite 16
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Projekt: Erschließung Glogaustraße Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke – Kanalbau
C Beschreibung der separat abgefragten, besonderen Leistungen Ob-
jektplanung Ingenieurbauwerke
Die jeweilige Ausweisung des Betrages ist in der Preisbildungstabelle vorzunehmen. Die ggf. ergänzenden Hinweise / Vorgaben / Anmerkungen in der Leistungsbeschreibung sind zu berücksichtigen.
4.01 Zusätzliche Gesprächstermine vor Ort
Zusätzliche Gesprächstermine vor Ort zu den 5 Stk. ganztätig Grundleistungspunkten 2 h, 3 e und 4 e, einschl. An-/ Abreise
dies umfasst auch: 5 Stk. ½ tägig Termin vorbereiten (Vorschlag zum Bespre- chungsablauf) Erläuterung der Planung Protokollführung Termin nachbereiten Reisekosten
4.02 1 psch. Koordinierter Leitungsplan
Erstellen eines koordinierten Leitungsplans für den unter A beschriebenen Bear- beitungsbereich.
Koordinierung aller vorhandenen und neuen Leitungen im Planungsbereich (koor- dinierter Leitungsplan) obliegt dem Auftragnehmer. Hierzu sind alle in Braun- schweig vertretenen Versorger abzufragen, bei der Planung zu berücksichtigen und in die Pläne einzuarbeiten. Bei Bedarf werden ein oder mehrere Koordinie- rungsgespräche beim Baureferat der Stadt Braunschweig durchgeführt, an denen die betroffenen Leitungsträger teilnehmen. In dem zu erstellenden koordinierten Leitungsplan sind jegliche Leitungen mit der exakten Lage und Höhe darzustel- len. Die Absteckdaten der geplanten Leitungen, Kanäle und Straßen sind den einzelnen Ausführungsplanungen der Leitungsträger zu entnehmen. Sämtliche Schnittpunkte bzw. Querungen müssen hinsichtlich Machbarkeit geprüft werden, so dass Konflikte während der Bauausführung ausgeschlossen werden können.
Der Leitungsplan ist im Rahmen der Objektausführung zu vervollständigen.
4.03 Prüfen von Nachträgen 40 h
Bearbeiten von Nachträgen gemäß HVA B-StB, u. a. − Beurteilung, ob und ggf. welche Änderungen oder Ergänzungen des Bauvertra- ges (Nachtrag) erforderlich sind. Dabei sind auch technische und wirtschaftli- che Gesichtspunkte zu berücksichtigen. − Entwurf des Nachtrags (u. a. Erstellen des Nachtrags-LVs in GAEB-Format (DA 83)) − Prüfung des Nachtragsangebotes − Einholen von Nachweisen und ggf. erforderlicher Aufklärungen des Bau-AN − Vorbereitung und Protokollierung von Nachtragsverhandlungen − Entwurf des Nachtragsauftragsschreibens einschließlich Erstellen des Auf- trags-LVs in GAEB-Format (DA 86) − Dokumentation des Nachtragsvorgangs
Stand: 05.05.2026 Seite 17
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Projekt: Erschließung Glogaustraße Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke – Kanalbau
Die Leistungserbringung umfasst eine Prüfung dem Grunde und der Höhe nach.
− Neben der Prüfung geänderter oder zusätzlicher Leistungen umfasst diese Po- sition auch die Prüfung von Ausgleichsrechnungen und Stoffpreisgleitklauseln gem. EFB 225.
4.04 Örtliche Bauüberwachung % Anrechenbare Kosten
Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baubeginn. Regelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes. Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB − Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bau- anlaufbesprechung) − Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers − Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen − Prüfung der Leistungsnachweise (Aufmaß, Wiegescheine, Lieferscheine, Stun- denlohnzettel usw.) − Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs- und ggf. Fremdüberwa- chungsprüfung − Durchführung oder Veranlassen von Kontrollprüfungen − Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch, Fotodokumentation) − Überwachen der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der Überwachung der angemessenen Förderung der Ausführung (z. B. durch ausreichende Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile) Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden (z. B. Bewehrung, Planum). Prüfen und Bewerten von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote) Unverzügliche Information an den Auftraggeber über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Bauleistung, über Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, über geän- dertem Einsatz von Nachunternehmern/anderen Unternehmen sowie über Men- genänderungen und möglichen Kostenerhöhungen. Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (z. B. Verkehrsbehörde, Feuerwehr) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistung festgestellten Mängel Prüfung gemäß HVA B-StB der Rechnungen einschließlich der Mengenberech- nungen unter Nutzung einer qualifizierten AVA-Software. Laufende Beurteilung und Information an den Auftraggeber über die zu erwarten- den Abrechnungssumme. Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens gemäß NachwV un- ter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät. Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
In %-anrechenbare Kosten
Stand: 05.05.2026 Seite 18
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Projekt: Erschließung Glogaustraße Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke – Kanalbau
4.05 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb 20 h der Verjährungsfristen
Überwachung der Mängelbeseitigungen im Rahmen der Verjährungsfrist für An- sprüche wegen Mängeln. Die Beseitigung von Mängeln aus Abnahmen sind im Rahmen der Objektüberwachung / Bauoberleitung zu erbringen und über dieses Honorar abgegolten
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Stand: 05.05.2026 Seite 19