B.7_Vordruck Teilnahmeantrag.docx

Planungsleistungen für die Erschließung des Wohngebiets Glogaustraße-Süd in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:25 (Europe/Berlin)

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Teilnahmeantrag

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Unternehmensangaben 2

I.A: Angaben zum erklärenden Unternehmen 2

I.B: Nur falls Angebotsabgabe durch Bewerbergemeinschaft: Angaben zur Bewerbergemeinschaft und zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bewerbergemeinschaft 3

I.C: Angaben zu Unterauftragnehmern 4

I.D: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) 5

I.E: Nur falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers, der zugleich seine Eignung verleiht, bzw. des Eignungsleihgebers 6

I.F: Datenschutz und Geheimhaltung 7

I.G: Eigenerklärungen nach Landesrecht 9

I.H: Beachtung der VO 2022/833 10

I.I: Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz 12

Teil II: Ausschlussgründe 13

II.A: Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB 13

II.B: Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 4 GWB 15

II.C: Fakultative Ausschlussgründe 16

II.D: Einverständnis mit der Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register 18

Teil III: Eignungskriterien 19

III.A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV 19

III.B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsätze 20

III.C: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Versicherung 22

III.D: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzangaben 23

III.E: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Beschreibung der technischen Ausrüstung u. a. 24

Teil IV: Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen 25

Teil V: Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen 27

Teil VI: Abschlusserklärungen 28

VI.A: Bewerber bzw. vertretungsberechtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft 28

VI.B: einfaches Mitglied der Bewerbergemeinschaft 29

VI.C: Unterauftragnehmer 30

VI.D: Eignungsleihgeber 31

Unternehmensangaben

Angaben zum erklärenden Unternehmen

Bitte zeigen Sie Ihre Rolle in der Angebotsabgabe an:
[ ] Bewerber
[ ] vertretungsberechtigtes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
[ ] nicht-vertretungsberechtigtes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
[ ] Unterauftragnehmer
[ ] Eignungsleihgeber
Angaben zu Ihrer Identität
Vor- und Nachname bzw. Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsformzusatz
Postanschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Kontakt: Kontaktperson(en), Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse
Zweigstellen, Niederlassungen
Es handelt sich um ein:1[ ] Kleinstunternehmen [ ] kleines Unternehmen [ ] mittleres Unternehmen [ ] großes Unternehmen

1 Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt.

Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Große Unternehmen: Unternehmen, die mehr als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz mehr als 50 Mio. EUR beträgt oder deren Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR beträgt.

Um als Kleinst-/kleines oder mittleres Unternehmen zu gelten, muss ein Unternehmen zudem von Großunternehmen in dem Sinne unabhängig sein, dass sich weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen befinden, das nach dieser Definition als großes Unternehmen anzusehen ist.

Nur falls Angebotsabgabe durch Bewerbergemeinschaft: Angaben zur Bewerbergemeinschaft und zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bewerbergemeinschaft

Nennen Sie die anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Beschreiben Sie, welche Leistungsteile Sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft nach der derzeitigen Planung erbringen werden:

Angaben zu Unterauftragnehmern

Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, einen Teil des Auftrags an Dritte weiterzugeben?[ ] ja [ ] nein
Falls Ja, zählen Sie bitte die nach derzeitiger Planung durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen stichpunktartig auf:
Hinweis: Im Fall, dass das Angebot des Bewerbers in die engere Wahl kommt, wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Zuschlagserteilung den Bewerber auffordern, die einzusetzenden Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und ihre Eignung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen überprüfen.

Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Nimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft gemäß § 47 Abs. 1 VgV zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch?[ ] ja [ ] nein
Name bzw. Firma des Eignungsleihgebers einschließlich Rechtsformzusatz:
Vor- und Nachname des Ansprechpartners in dieser Firma
Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse)
Angabe der Teile des hier ausgeschriebenen Auftrags, für welche die entliehenen Kapazitäten benötigt werden:
Angabe der vom Eignungsleihgeber entliehenen Kapazitäten bzw. Eignungsanforderung/en:
Eine Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers, der zugleich seine Eignung verleiht, bzw. des Eignungsleihgebers ist beigefügt:vgl. I.E

Nur falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers, der zugleich seine Eignung verleiht, bzw. des Eignungsleihgebers

Genaue Beschreibung der Leistungsteile, die der Eignungsleihgeber für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft übernimmt:
Genaue Bezeichnung der Kapazitäten bzw. Mittel, die der Eignungsleihgeber dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stellt:
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung
* dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren die o. g. Kapazitäten bzw. Eignungsnachweise tatsächlich zur Verfügung stellen werde/n, * soweit die o. g. Kapazitäten bzw. Eignungsnachweise im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden – die o. g. Leistungen im Rahmen der Auftragsausführung erbringen werde/n, für welche diese Kapazitäten benötigt werden, * soweit die o. g. Kapazitäten bzw. Eignungsnachweise im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden – entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung hafte/n.[ ] ja [ ] nein

Datenschutz und Geheimhaltung

Es wird auf Anlage B.3_Informationen zur Datenverarbeitung hingewiesen. Mit dem textförmigen Abschluss dieser Erklärung bestätigt das Unternehmen den Erhalt dieser Informationen und erklärt das Unternehmen hiermit sein Einverständnis.
Der Auftraggeber erteilt zur Geheimhaltung weiterhin die folgenden Informationen und weist auf die folgenden Vorgaben hin, mit denen sich das Unternehmen durch den textförmigen Abschluss dieser Erklärung einverstanden erklärt: 1. Der Bewerber/Bieter hat in seinem Teilnahmeantrag/Angebot diejenigen Stellen, deren Offenlegung er unter allen Umständen in einem etwaigen Vergabenachprüfungsverfahren verhindern möchte und bei denen es sich nach seiner Einschätzung um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, mit dem Zusatz „Achtung! Geschäftsgeheimnis!“ zu versehen. Andernfalls kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 S. 2 GWB). 2. Grundsätzlich sind alle nicht öffentlich verfügbaren, projektbezogenen Daten, Unterlagen und Informationen oder personenbezogenen Daten (im Folgenden „Daten“ genannt), die im Rahmen des Vergabeverfahrens oder der Abwicklung des Vertrages an das Unternehmen bzw. den Auftragnehmer (im Folgenden einheitlich: „Unternehmen“) übergeben werden oder ihm anderweitig zur Kenntnis gelangen, als vertraulich einzustufen und unterliegen somit dieser Erklärung. Hinsichtlich der Behandlung solcher Daten obliegen dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt die nachstehenden Verpflichtungen: 1. Das Unternehmen verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, alle ihm seitens des Auftraggebers oder seitens der mit dem Auftraggeber verbundenen Personen mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich zu behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Unternehmen verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des Datengeheimnisses nach § 53 BDSG, und der Datenschutz-Grundverordnung in den jeweils gültigen Fassungen. Es wird alle vertraulichen Daten für Dritte unzugänglich aufbewahren und diese Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Ist das unterzeichnende Unternehmen zur Offenbarung von Daten gegenüber Dritten jedoch gesetzlich verpflichtet, so wird es dies dem Auftraggeber unverzüglich, nachdem es selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat und – soweit rechtlich zulässig – vor dieser Offenbarung, schriftlich anzeigen. Die mit dem Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die im Auftrag des Unternehmen an diesem Vergabeverfahren mitwirken (im Folgenden: „weiteren Personen“), sind keine Dritten im Sinne dieser Vertraulichkeitserklärung, sofern und soweit (1) die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen die jeweilige Information zum Zwecke der Mitwirkung an diesem Vergabeverfahren kennen müssen, (2) die verbundenen Unternehmen und weiteren Personen sich verpflichtet haben, die vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit Bestimmungen zu schützen, die den hiesigen Regelungen entsprechen, insbesondere das Datengeheimnis nach § 53 BDSG und die Datenschutz-Grundverordnung vollumfänglich zu beachten, und (3) das Unternehmen für die Verwendung der vertraulichen Informationen durch das jeweilige verbundene Unternehmen oder die weitere Person die Verantwortung übernimmt. 2. Das Unternehmen verpflichtet sich, auf erste Anforderung seitens des Auftraggebers sämtliche vertraulichen Daten und jegliche davon angefertigte Vervielfältigungen zurückzugeben sowie die auf Grundlage der jeweils überlassenen Daten gemachten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht an den von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen besteht nicht. Die Verpflichtungen des Unternehmens gelten nur insoweit, als keine zwingenden Rechtsnormen entgegenstehen. 3. Das Unternehmen wird seine von ihm mit der Durchführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter und gegebenenfalls die mit Zustimmung des Auftraggebers eingeschalteten Dritten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten und gewährleistet, dass diese Vertraulichkeitserklärung auch von den von ihm eingeschalteten Mitarbeitern und Beratern beachtet wird. 4. Erhalten das Unternehmen oder die von ihm eingeschalteten Mitarbeiter und Berater Zugriffsrechte zu IT-Systemen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen Personen, so sind die aktuell geltenden Regelungen und Organisationsanweisungen des Auftraggebers einzuhalten, sofern diese von dem Auftraggeber dem Unternehmen zur Kenntnis gegeben wurden. Das Unternehmen erkennt diese Verpflichtung an und wird die Beachtung dieser betrieblichen Regelungen durch seine Mitarbeiter und etwaige für die Auftragsdurchführung herangezogene Dritte sicherstellen. 5. Verstößt das Unternehmen oder ein von ihm eingeschalteter Mitarbeiter oder Berater schuldhaft gegen die Verpflichtungen dieser Vertraulichkeitserklärung, behält sich der Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, sofern im Vertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen worden sind.

Eigenerklärungen nach Landesrecht

Es wird auf die Anlagen D.6 und D.4 verwiesen, welche mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Mit dem Einreichen dieser Erklärungen erklärt das Unternehmen sein Einverständnis mit diesen Vorgaben.

Beachtung der VO 2022/833

Mit dem textförmigen Abschluss dieser Erklärung gibt das Unternehmen die nachfolgend in Anführungszeichen wiedergegebene Erklärung ab und bestätigt, die nachstehenden Informationen erhalten zu haben:
„Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.“
Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Mit dem textförmigen Abschluss der Erklärung B.7 erklärt das Unternehmen, die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter zu verpflichten bzw. verpflichtet zu haben, an der nachfolgend wiedergegebenen Belehrung auf die geforderte Art und Weise mitzuwirken.
Muster Heute, am ………………………. wurde Frau/Herr ………………………………………………. geboren am ………………………. Funktion: ………………………………………………. im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für die Aufgabenstellung ……………………………………. nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt I, S. 547) auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und gilt damit im Sinne des § 11 Absatz 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch als besonders Verpflichteter. Somit können auf o. g. Person nachfolgende Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) Anwendung finden: * Landesverrat gemäß § 97b Absatz 2 StGB * Gefangenenbefreiung gemäß § 120 Absatz 2 StGB * Verwahrungsbruch gemäß § 133 Absatz 3 StGB * Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Absatz 3 StGB * Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 Absatz 2 Nr. 2 StGB * Verwertung fremder Geheimnisse gemäß § 204 StGB * Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB * Bestechlichkeit gemäß §§ 332, 335 StGB * Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b Absatz. 1 Nr. 2 StGB * Verletzung von Steuergeheimnissen gemäß § 355 Absatz 2 StGB * Nebenfolgen gemäß § 358 StGB Der Verpflichtete erklärt hiermit, über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen worden zu sein (§ 1 Absatz 2 Verpflichtungsgesetz) und erhält eine Abschrift dieser Niederschrift. Von der Aushändigung einer Abschrift kann abgesehen werden, wenn dies im Interesse der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geboten ist (§ 1 Absatz 3 Verpflichtungsgesetz).

Ausschlussgründe

Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 GWB

In § 123 (1) GWB werden folgende Ausschlussgründe genannt: * § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) * § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, * § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche); * § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, * § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, * § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), * § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), * den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), * Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder * den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.
Ist gegen das unterzeichnende Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in den letzten fünf Jahren rechtskräftig festgesetzt worden, oder ist eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, weil sie als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (z. B. bei Überwachung der Geschäftsführung oder sonstiger Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden, und zwar wegen einer oder mehrerer der o. g. Straftaten i. S. d. § 123 Abs. 1 GWB bzw. i. S. v. vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Ja“ beantwortet haben, machen Sie bitte folgende Angaben: * Datum der rechtskräftigen Verurteilung * Art der Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB * Grund (Gründe) für die Verurteilung * Verurteilte Personen * Soweit unmittelbar im Urteil festgelegt: Dauer desAusschlusszeitraums und Tatbestand (Tatbestände)
Falls Sie die erste Frage in diesem Formularteil mit „Ja“ beantwortet haben, haben Sie selbstreinigende Maßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffen?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Ja“ beantwortet haben, beschreiben Sie bitte die Maßnahme(n) und fügen Sie Ihre Beschreibung, gekennzeichnet als Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung, bei.Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung

Zwingende Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 4 GWB

Ist das unterzeichnende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – in den letzten fünf Jahren vollständig nachgekommen?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Nein“ beantwortet haben, machen Sie bitte folgende Angaben: * Art und Datum/Daten der rechtskräftigen Verurteilung bzw. der bestandskräftigen Verwaltungsentscheidungen, mit der/denen festgestellt wurde, dass das Unternehmen säumig ist * Sind die Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, deretwegen das Urteil bzw. die Verwaltungsentscheidung ergangen ist/sind, inzwischen bezahlt worden, und zwar einschließlich aller Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge? * Liegt eine Selbstverpflichtung des Unternehmens vor, die Zahlung einschließlich aller Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge vor?
Falls Sie die erste Frage in diesem Formularteil mit „Nein“ beantwortet haben, haben Sie selbstreinigende Maßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffen?[ ] ja [ ] nein
Falls Sie die vorige Frage mit „Ja“ beantwortet haben, beschreiben Sie bitte die Maßnahme(n) und fügen Sie Ihre Beschreibung, gekennzeichnet als Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung, bei.Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung

Fakultative Ausschlussgründe

Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn * das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, * das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, * das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, * der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, * ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, * eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, * das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, * das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder * das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Liegt/liegen für das unterzeichnende Unternehmen einer oder mehrere der oben genannten Ausschlussgründe vor?[ ] ja [ ] nein
Falls Ja, bitte näher ausführen, welche Gründe vorliegen:
Falls Ja, haben Sie selbstreinigende Maßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB getroffen?[ ] ja [ ] nein
Falls Ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahme(n) und fügen Sie Ihre Beschreibung, gekennzeichnet als Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung, bei.Anlage Erläuterungen zur Selbstreinigung

Einverständnis mit der Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register

Mit dem textförmigen Abschluss der Erklärung B.7 bestätigt das Unternehmen den Erhalt der nachfolgenden Informationen und erklärt das Unternehmen zudem, was folgt:
Der Auftraggeber kann für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, und von Unternehmen, die Mitglied der Bietergemeinschaft sind bzw. die der Bieter als Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber bestimmt, zur Bestätigung der Erklärungen unter Teil II.A bis II.C einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei der registerführenden Stelle anfordern. Die Registerabfrage erfolgt auch zur Überprüfung gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Auch an den Zoll können Anfragen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gerichtet werden können. Ggf. ist zudem nach Landesrecht oder nach dem Recht eines ausländischen Staats eine Abfrage anderer, gleichwertiger Register geboten. Das Unternehmen ist hiermit einverstanden. Es wird zudem eventuell erforderliche zusätzliche Angaben der Vergabestelle auf entsprechende Anforderung unverzüglich zuleiten. Auch wird es unverzüglich darüber informieren, falls sich die in dieser Eigenerklärung genannten Umstände nach der Abgabe des Angebots ändern sollten. Unterauftragnehmer oder Eignungsleihgeber, bei denen Ausschlussgründe verwirklicht sind, wird es auf die Aufforderung des Auftraggebers hin vor dem Zuschlag auswechseln und dies dem Auftraggeber nachweisen.

Eignungskriterien

Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV

Eintragung in ein Berufsregister
Eintragung in ein Berufsregister über eine berufsständische Kammer (bspw. Architektenkammer, Ingenieurskammer) oder gleichwertig Beachten Sie die Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung gemäß der bekanntgemachten Eignungskriterien.[ ] ja [ ] nein
Name der Person(en), die über eine solche Eintragung verfügt/verfügen für den Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen (Ingenieur). Zu jeder bekannten Person ist ein Nachweis einzureichen!
Name der Person(en), die über eine solche Eintragung verfügt/verfügen für den Bereich Objektplanung Freianlagen (Landschaftsarchitekt). Zu jeder bekannten Person ist ein Nachweis einzureichen!
Name der Person(en), die über eine solche Eintragung verfügt/verfügen für den Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal (Ingenieur). Zu jeder bekannten Person ist ein Nachweis einzureichen!
Name der Person(en), die über eine solche Eintragung verfügt/verfügen für den Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke: Regenrückhaltebecken (Ingenieur). Zu jeder bekannten Person ist ein Nachweis einzureichen! Name der Person(en), die über eine solche Eintragung verfügt/verfügen für den Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand (Ingenieur). Zu jeder bekannten Person ist ein Nachweis einzureichen!

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsätze

Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die anzugebenden Geschäftsjahre sind in Anlage B.1 und der Bekanntmachung benannt.
JahrUmsatzerlöse
2023€ netto
2024€ netto
2025€ netto
Erklärung zu spezifischen Umsatzerlösen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV für den Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen i. S. d. § 46 HOAI
Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem in Anlage B.1 und der Bekanntmachung beschriebenen Geschäftsfeld („spezifische Umsatzerlöse“) anzugeben. Die anzugebenden Geschäftsjahre sind in Anlage B.1 und der Bekanntmachung benannt.
JahrSpezifische Umsatzerlöse
2023€ netto
2024€ netto
2025€ netto
Erklärung zu spezifischen Umsatzerlösen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV für den Bereich Objektplanung Freianlagen i S. d. § 39 HOAI
Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem in Anlage B.1 und der Bekanntmachung beschriebenen Geschäftsfeld („spezifische Umsatzerlöse“) anzugeben. Die anzugebenden Geschäftsjahre sind in Anlage B.1 und der Bekanntmachung benannt.
JahrSpezifische Umsatzerlöse
2023€ netto
2024€ netto
2025€ netto
Erklärung zu spezifischen Umsatzerlösen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV für den Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal i. S. d. § 42 HOAI
Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem in Anlage B.1 und der Bekanntmachung beschriebenen Geschäftsfeld („spezifische Umsatzerlöse“) anzugeben. Die anzugebenden Geschäftsjahre sind in Anlage B.1 und der Bekanntmachung benannt.
JahrSpezifische Umsatzerlöse
2023€ netto
2024€ netto
2025€ netto
Erklärung zu spezifischen Umsatzerlösen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV für den Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand i.S.d. § 42 HOAI
Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem in Anlage B.1 und der Bekanntmachung beschriebenen Geschäftsfeld („spezifische Umsatzerlöse“) anzugeben. Die anzugebenden Geschäftsjahre sind in Anlage B.1 und der Bekanntmachung benannt.
JahrSpezifische Umsatzerlöse
2023€ netto
2024€ netto
2025€ netto
Hinweis zum Mindestumsatz des Bewerbers gem. § 45 Abs. 2 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Ob und ggf. welcher Mindestumsatz verlangt wird, entnehmen Sie der Anlage B.1_Eignungskriterien und der Bekanntmachung. Berechnungshinweis: Der Jahresdurchschnittsumsatz errechnet sich, indem die Umsatzerlöse für die drei anzugebenden Jahre addiert und durch 3 geteilt werden. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss die gesamtschuldnerische Haftung von Bewerber und Eignungsleihgeber erklärt werden, vgl. die Erklärung nach I.E.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Versicherung

Angaben zur Haftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung ergeben sich aus Anlage B.1 und der Bekanntmachung. Der Bewerber erklärt mit dem textförmigen Abschluss der Erklärung B.7, über die vorgenannte Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn zu verfügen und dies im Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl gelangt, auf Anforderung des Auftraggebers durch Übersendung einer aktuellen Police oder einer Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Zudem erklärt er, den/die Versicherer und, soweit vorhanden, den/die Versicherungsvermittler von seiner/ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber für die Zwecke der Eignungsprüfung in diesem Vergabeverfahren entbunden zu haben.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzangaben

Es wird auf die Anlagen B.8.1, B.8.2, B.8.3 und B.8.4 verwiesen, welche mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Beschreibung der technischen Ausrüstung u. a.

Allgemeine Hinweise: Die jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie der Anlage B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen oder der Bekanntmachung.
Technische Fachkräfte und technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht Mindestanforderung: zwei Ingenieure pro Leistungsbild
Leistungsbild 1: Objektplanung Verkehrsanlagen
Leistungsbild 2: Objektplanung Freianlagen
Leistungsbild 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal und Regenrückhaltebecken
Leistungsbild 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren Mindestanforderung: sechs IngenieureMitarbeiter, davon Ingenieure

Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen

Mit dem textförmigen Erklärungsabschluss erklärt das Unternehmen, die im Folgenden aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, dokumentiert und für die Vertragsdauer aufrechterhält.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) 1.1 Zutrittskontrolle Unbefugten wird der Zutritt zu den vom Auftragnehmer zwecks Erbringung der Verarbeitung genutzten technischen Einrichtungen verwehrt. 1.2 Zugangskontrolle Es wird verhindert, dass die zur Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen notwendigen Einrichtungen (Hardware, Betriebssysteme, Software) von Unbefugten genutzt werden können. 1.3 Zugriffskontrolle Es wird sichergestellt, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder verändert werden können. 1.4 Weitergabekontrolle Es wird dafür gesorgt, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welchen Stellen die Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. 1.5 Trennungskontrolle Es wird sichergestellt, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. 1.6 Pseudonymisierung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen. 1.7 Verschlüsselung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in einer Weise, die eine unbeabsichtigte oder unrechtmäßige oder unbefugte Offenlegung dieser verhindert. Hierzu dienen dem Stand der Technik entsprechende und als sicher geltende Verschlüsselungsmechanismen. 2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) 2.1 Eingabekontrolle Es kann nachträglich geprüft und festgestellt werden, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. 2.2 Weitergabekontrolle Die Maßnahmen zur Weitergabekontrolle gem. 1.4 dienen auch der Sicherstellung der Integrität. 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DS-GVO) 3.1 Verfügbarkeitskontrolle Es wird dafür Sorge getragen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. 3.2 Rasche Wiederherstellbarkeit Es werden Maßnahmen getroffen, um Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. 4. Weitere Maßnahmenbereiche 4.1 Auftragskontrolle Es wird dafür gesorgt, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. 4.2 Datenschutz-Managementsystem Es ist ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung des Datenschutzes und der Wirksamkeit der festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert.

Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, Eignungsnachweise zu fordern. Dies können insbesondere – nicht abschließend! – folgende Nachweise oder, z. B. bei ausländischem Sitz, hierzu gleichwertige Nachweise sein: • eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, • für die angegebene Referenz eine Referenzbescheinigung, • Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters betreffend die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben, • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in ein Berufsregister über eine berufsständische Kammer oder bei der Industrie- und Handelskammer, • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist; nicht älter als sechs Monate, • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 6 Monate, • eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; nicht älter als sechs Monate.
Dem Unternehmen ist bekannt – und das Unternehmen ist einverstanden damit –, dass die von der Vergabestelle geforderten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Abschlusserklärungen

Bewerber bzw. vertretungsberechtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft

Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für den Bewerber bzw. das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---Vor- und Nachname des/der Erklärenden

einfaches Mitglied der Bewerbergemeinschaft

Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für das einfache (nicht-vertretungsberechtigte) Mitglied der Bewerbergemeinschaft abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---

Unterauftragnehmer

Hinweis: (1) Unterauftragnehmer, die zugleich ihre Eignung an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleihen, geben sowohl die Erklärung unter VII.C. als auch die Erklärung unter VII.D. ab. (2) Unterauftragnehmer, die nicht zugleich ihre Eignung verleihen, geben die hiesige Erklärung VII.C. erst auf Anforderung des Auftraggebers ab, und zwar wenn das Angebot des Bewerbers in die engere Wahl gelangt ist. Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für den Unterauftragnehmer abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---

Eignungsleihgeber

Hinweis: Unterauftragnehmer, die zugleich ihre Eignung an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleihen, geben sowohl die Erklärung unter VII.C. als auch die Erklärung unter VII.D. ab. Die natürliche/n Person/en, welche die hiesige Erklärung in Textform für den reinen Eignungsleihgeber abschließt bzw. abschließen (im Folgenden: die Erklärenden), erklären förmlich, dass * die von ihnen in den Teilen I bis VI angegebenen Informationen vollständig und richtig sind und * sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung, eines Zurückhaltens von Auskünften und der fahrlässigen oder vorsätzlichen Irreführung bewusst sind. Die Erklärenden erklären weiterhin förmlich, dass sie in der Lage sind, auf das Verlangen des Auftraggebers hin unverzüglich Bescheinigungen und andere Nachweise beizubringen, wenn diese vom Auftraggeber angefordert werden. Die Erklärenden erklären schließlich förmlich, dass sie die vorstehend geforderten Einverständniserklärungen hiermit erteilen. Der textförmige Erklärungsabschluss erfolgt nachstehend:---
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung