Eignungskriterien
Vorbemerkung
Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese – also die eignungsverleihenden Unternehmen – die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV kann ein Bewerber für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Auf die Möglichkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft wird explizit hingewiesen.
A. Mindestanforderungen
Es ist zu beachten, dass Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen sind. Teilnahmeanträge, die die benannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ggf. nach Nachforderungen, ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen sind:
-
Erlaubnis zur Berufsausübung
-
durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifischer Mindestumsatz)
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Versicherungsschutz
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Referenzen
B. Eignungskriterien
Es gibt zwei Arten von Kriterien:
A-Kriterien: Diese Kriterien müssen zwingend erfüllt werden. Bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
B-Kriterien: Diese Kriterien sind Bewertungskriterien, anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird. Mindestens drei und höchstens fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anhand der B-Kriterien wird die Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge bestimmt.
| Nr. | Kriterium | Art des Kriteriums | mögliche Punkte | Höchst-punktzahl |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV | |||
| 1.1 | Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz | A | ||
| Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. | ||||
| 1.2 | Erlaubnis zur Berufsausübung | A | ||
| Als Berufsqualifikation werden die Berufe des Ingenieurs und des Landschaftsarchitekten gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Ingenieure der Ingenieurkammer bzw. in die Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen. | ||||
| 1.3 | Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber | |||
| 1.3.1 | Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft | A | ||
| Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. | ||||
| 1.3.2 | Leistungen der Unterauftragnehmer | A | ||
| Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. | ||||
| 1.3.3 | Leistungen der Eignungsleihgeber | A | ||
| Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. | ||||
| 2. | Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV | |||
| 2.1 | Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB | A | ||
| Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. | ||||
| 3. | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV | |||
| 3.1.1 | Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV | A | ||
| Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) in den Tätigkeitsbereichen Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Regenrückhaltebecken, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Falls für das Geschäftsjahr | ||||
| 3.2 | Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV | A | ||
| Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.500.000 €, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. | ||||
| 4. | Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV | |||
| 4.1 | Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV | A | ||
| Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in ihrer Gesamtheit für jedes Leistungsbild mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach, zu beschreiben und einen Lageplan je Referenz beizufügen. | ||||
| 4.1.1 | Mindestanforderung an die Referenz(en) | A | ||
| 1. Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Die Leistung muss – mit Ausnahme der LPH 9 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. 1. Leistungsumfang der Referenzen Leistungsbild 1: Objektplanung Verkehrsanlagen, mindestens zwei Referenzen * Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Verkehrsanlagen i. S. d. § 46 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nr. 13.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers über mindestens 4.000 m² Erschließung oder 4.000 m² gestaltete Fläche im innerstädtischen Bereich gewesen ist. Leistungsbild 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand, mindestens zwei Referenzen * Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Ingenieurbauwerke i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers für eine Lärmschutzwand mit einer Länge von mindestens 50 m gewesen ist. Leistungsbild 3: Objektplanung Freianlagen, mindestens zwei Referenzen * Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Freianlagen i. S. d. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers über mindestens 10.000 m² qualifizierte Grünfläche inkl. Spiel- und Bewegungsangeboten gewesen ist. Leistungsbild 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal und Regenrückhaltebecken, mindestens zwei Referenzen * Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Ingenieurbauwerke i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers für mindestens 650 m Kanalnetz als Erschließung gewesen ist. * Zudem muss der Bewerber seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Ingenieurbauwerke i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers für Regenrückhaltebecken mit einem Speichervolumen von mindestens 400 m³ gewesen ist. Der Nachweis für jede Referenz erfolgt durch Eigenerklärungen und einen Lageplan der Referenz, wobei sich der AG auch die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. | ||||
| 4.1.2 | Bewertung der Referenzen | B | ||
| Als wertungsfähige Referenzleistungen werden die Leistungen anerkannt, die den Mindestanforderungen nach Ziffer 4.1.1 entsprechen. Für die je zwei Mindestreferenzen pro Leistungsbild werden im Rahmen des B-Kriteriums keine Punkte vergeben. Für eine über die je zwei Mindestreferenzen pro Leistungsbild hinausgehende wertungsfähige Referenz werden 10 Punkte vergeben. Es wird pro Leistungsbild maximal eine Referenz bewertet, d. h. insgesamt werden maximal vier Referenzen für den gesamten Teilnahmeantrag bewertet. | 0 – 40 | 40 | ||
| 4.2 | technische Fachkräfte und technische Stellen, hier: Ingenieure | A | ||
| Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: drei Ingenieure für jedes Leistungsbild, vgl. Ziffer 4.1.1 | ||||
| 4.3 | durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl | A | ||
| Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: sechs Ingenieure | ||||
| 5. | Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) | |||
| 5.1 | Verschwiegenheitspflicht | A | ||
| Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. | ||||
| 5.2 | „Russland-Erklärung“ | A | ||
| Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). | ||||
| 5.3 | Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz | A | ||
| Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. | ||||
| Zusammenstellung der erreichbaren Höchstpunktzahlen: | ||||
| Höchstpunktzahl für je zwei wertungsfähige Referenz in allen vier Leistungsbildern | 40 | |||
| Höchste erreichbare Gesamtpunktzahl | 40 |
Hinweise:
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte.
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens zwei wertungsfähige Unternehmensreferenzen pro Leistungsbild eingereicht werden, welche das für die Eignungsprüfung erforderliche A-Kriterium, also die Mindestvoraussetzungen nach Ziffer 4.1.1, erfüllen.
Der Auftraggeber wird im B-Kriterium nach Ziffer 4.1.2 höchstens eine Referenz pro Leistungsbild bewerten. Die zwei Mindestreferenzen pro Leistungsbild werden im Rahmen des B-Kriteriums nicht bewertet.
Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich die Platzierung der Teilnehmer ergibt. Der Auftraggeber wird mindestens die drei bestplatzierten (höchstens fünf) Teilnehmer zur Abgabe der Erstangebote auffordern. Werden mehr als die drei Bestplatzierten aufgefordert, so erfolgt dies unter Beachtung der Wertungsreihenfolge. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.