B.0_Bewerbungsbedingungen_20260602.pdf

Planungsleistungen für die Erschließung des Wohngebiets Glogaustraße-Süd in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:25 (Europe/Berlin)

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Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH & Stadtentwässerung Braunschweig GmbH Projektnummer 26010, Vergabenummer 6012-66-26-003 Glogaustraße B.0_Bewerbungsbedingungen

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Bewerbungsbedingungen

Übersicht über die Vergabeunterlagen:

A. Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe

☒ A.1 Aufforderung zur Tn-antragsabgabe ☒ A.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe [ab Stufe 2]

B. Bewerbungsbedingungen

☒ B.0 Bewerbungsbedingungen ☒ B.1 Eignungskriterien und Erläuterungen ☒ B.2 Zuschlagskriterien und Erläuterungen ☒ B.3 Informationen zur Datenverarbeitung ☒ B.4 Liste einzureichender Unterlagen ☒ B.5 Informationen nach § 11 Abs. 3 VgV ☒ B.6 Fragenkatalog ☒ B.7 Vordruck Teilnahmeantrag ☒ B.8.1 Vordruck Referenzen Verkehrsanlagen ☒ B.8.2 Vordruck Ingenieurbauwerke Lärmschutzwand ☒ B.8.3 Vordruck Referenzen Freianlagen ☒ B.8.4 Vordruck Referenzen Ingenieurbauwerke Kanal und Regenrückhaltebecken

C. Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis (ggf. mit eigenen Anlagen)

☒ C.0 Projektbeschreibung Glogaustraße ☒ C.0.1 me69_10_2 ☒ C.0.2 me69_10_2 C.0.2 me69_20_2.pdf ☒ C.0.3 me69_10_2 C.0.3+me69_30_2.pdf ☒ C.0.4 me69_10_2 ZE-ME69.pdf ☒ C.1 Glogaustraße_LB_VA ☒ C.2 Glogaustraße_LB_KIB ☒ C.3 Glogaustraße_LB_FA ☒ C.4 Glogaustraße_LB_IB KB

D. Vertragsbedingungen i. e. S.

☒ D.0 Vertragsentwurf ☒ D.1 Angebotsschreiben an den Auftraggeber [ab Stufe 2] ☒ D.2 Preisblatt ☒ D.4 Nds-Erklaerung_Tariftreue__4_NTVergG_01 ☒ D.5 Änderungs- und Verhandlungsvorschläge an den Auftraggeber [ab Stufe 2] ☒ D.6 Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen ☒ D.7 TVB VKA 2021 ☒ D.8 TVB IngBau 2019 ☒ D.9 AVB 2022

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Die nachstehenden Hinweise ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht und sollen Ihnen helfen, einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag bzw. ein wertungsfähiges Angebot abzugeben. Die Beachtung dieser Hinweise liegt in Ihrem Interesse.

I.0 Vorbemerkungen Die Vergabeunterlagen stellen die Gesamtheit der Angaben dar, die Bieter für eine Entscheidung zur Teilnahmeantragsabgabe benötigen.

I.1 Allgemeines zur Teilnahmeantrags- bzw. Angebotserstellung Es gilt deutsches Recht. Teilnahmeanträge, Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Auf die Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) wird ausdrücklich verwiesen. Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet, soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt ist.

I.2 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote Der freie Download von Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe (https://www.deutsche-evergabe.de) dient nur einer ersten Ansicht. Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können (z. B. um Angebote abzugeben), müssen Sie registriert sein und die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an dem Vergabeverfahren aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente zu übermitteln. Der technische Support der Vergabeplattform kann erreicht werden unter:

URLhttps://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
E-Mailüber Kontaktformular auf o. a. Webseite

Die gültigen AGB der Vergabeplattform (insbesondere die Nutzungsvoraussetzung und Pflichten für Bieter sowie die Supportzeiten) sowie weitere Informationen sind zu beachten. Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht mit einer elektronischen Signatur zu versehen, es sei denn, in diesen Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Verlangt ist die elektronische Übermittlung in Textform nach § 126b BGB. Danach muss es sich um eine lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Durch das Hochladen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots über die von der Vergabeplattform vorgesehene Softwarekomponente werden diese Anforderungen erfüllt.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Für die Kommunikation mit dem Bieter – einschließlich der eventuellen Zuschlagserteilung – werden automatisch die Daten zu Grunde gelegt, mit denen der Bieter auf der Vergabeplattform registriert ist. Die in B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bzw. in D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber gemachten Angaben zum Bieter bzw. Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft sind hierfür nicht maßgeblich. Achten Sie daher bitte bei der Registrierung auf eine vollständige und korrekte Firmenangabe (mit Rechtsformbezeichnung und Ort)! Nehmen Sie bitte dort – sofern erforderlich – eine Korrektur oder Ergänzung vor! Gibt es eine Abweichung zwischen der Anschrift aus dem B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bzw. D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber und den Registrierungsdaten, soll eine gesonderte Datei mit einer formlosen Information an die Vergabestelle beigefügt werden. Die Datei soll als Anlage zum B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bezeichnet werden. Daten sollen unverpackt/unkomprimiert/direkt im Teilnahmeantrag bzw. Angebot (kein ZIP- Ordner) geschickt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot aus technischen Gründen in Summe nicht größer als 500 MB (Megabyte) sein darf. Falls größere Datenmengen eingereicht werden müssen, muss die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe mit den weiteren Dateien wiederholt werden. In diesem Fall ist der Bewerber bzw. Bieter aufgefordert, die Vergabestelle darüber in Kenntnis zu setzen.

Wenn Sie auf der Grundlage Ihres Teilnahmeantrags zur Erstangebotsabgabe aufgefordert werden, sind die Angebotspreise vollständig in alle dafür vorgesehenen Felder des zur Verfügung stehenden D.2_Preisblatt einzutragen. Das Preisblatt ist als Datei beigefügt. Bitte beschränken Sie Ihre Preisangaben auf zwei Nachkommastellen. Angaben ab der dritten Stelle nach dem Komma werden nicht berücksichtigt (d. h. es findet immer eine Abrundung statt). Wird das Preisblatt aktualisiert, werden Sie informiert. Bitte verwenden Sie stets ausschließlich die aktuelle (=letzte bereitgestellte) Version des Preisblattes. Angebote, die nicht die aktuelle Version des Preisblattes enthalten, werden ggf. ausgeschlossen. Das vollständig ausgefüllte Preisblatt muss als Bestandteil des Erstangebots eingereicht werden. Das Angebot soll für jedes Vergabeverfahren jeweils nur ein Preisblatt enthalten. Bei einer losweisen Vergabe werden unter Umständen mehrere inhaltlich verschiedene Preisblätter zur Verfügung gestellt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sodann für jedes losgebundene Preisblatt.

I.3 Frist für die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotseinreichung Der Teilnahmeantrag muss bis zum in A.1_Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe genannten Zeitpunkt eingereicht worden sein. Der Vorgang der Teilnahmeantragsabgabe kann je nach Internetverbindung einige Zeit dauern. Die Übertragung des Angebotes ist erst dann abgeschlossen, wenn das letzte Byte übertragen ist. Dieser Zeitpunkt gilt als Teilnahmeantragsabgabetermin und ist maßgeblich für die Prüfung der Rechtzeitigkeit des Teilnahmeantrags. Der Teilnahmeantrag wird dazu mit einem entsprechenden elektronischen Zeitstempel versehen. Vorstehendes gilt entsprechend für die Angebotseinreichung.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

I.4 Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrags bzw. Angebots Für die Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots gelten ausschließlich die von dem Auftraggeber zu diesem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV. Daher kann der Bieter Änderungs- und Verhandlungsvorschläge im Erstangebot unterbreiten. Nicht: im Teilnahmeantrag. Diese Änderungs- und Verhandlungsvorschläge sollen gesondert markiert werden. Es soll der Vordruck D.5_Änderungs- und Verhandlungsvorschläge an den Auftraggeber verwendet werden. Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt sein. Ein nicht vollständig ausgefülltes Preisblatt führt zum Ausschluss des Angebots. Lediglich wenn unwesentliche Einzelpreispositionen fehlen, können diese nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht. Die Dokumente B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bzw. D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber müssen ausgefüllt hochgeladen werden. Ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, in dem die mit dem Vordruck B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bzw. D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber geforderte Bestätigung fehlt, wird ausgeschlossen. Evtl. weitergehende Erläuterungen zum Teilnahmeantrag bzw. Angebot sind als besondere Anlage (= gesondertes Schreiben mit einem entsprechenden Dateinamen) elektronisch beizufügen. Erläuterungen, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden grundsätzlich nicht beachtet. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot soll entsprechend den vorgegebenen Dateinamen erstellt und hochgeladen werden. Etwaige Ergänzungen zum jeweiligen Dateinamen sollen an das Ende des jeweiligen Dateinamens angefügt werden. Für zusätzlich beizufügende Dateien soll ein „entsprechender“ Dateiname verwendet werden, aus dem sich der Inhalt der jeweiligen Datei unproblematisch ergibt. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Bereits das Erstangebot muss daher vollständig sein. Fehlende Unterlagen – insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise – können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wie zum Beispiel ein gefordertes Konzept, können nicht nachgefordert werden.

Ablauf des Vergabeverfahrens Das Verfahren unterteilt sich in zwei Stufen. Auf Stufe 1 wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zu diesem Zweck können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen, wobei sie sämtliche formellen Vorgaben, vor allem aber die aus A.1_Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe ersichtliche Frist zu beachten haben. Die drei bis fünf am besten geeigneten Unternehmen werden anschließend zur Erstangebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine Mitteilung über ihren Ausschluss. Welche der Bewerber am besten geeignet sind, wird ausschließlich anhand des jeweiligen Teilnahmeantrags ermittelt. Die Teilnahmeanträge werden nach den aus B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen ersichtlichen Maßgaben geprüft und gewertet.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe wird Stufe 2 des Vergabeverfahrens eingeleitet. Die Erstangebote werden vollständig geprüft und gewertet, denn der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter Änderungs- und Verhandlungsvorschläge unterbreitet (vgl. dazu die Ausführungen unter I.14). Ob der Auftraggeber zum Zwecke der Aufklärung Gespräche, Präsenztermine o. ä. durchführt, entscheidet er bei Vorliegen der Erstangebote und setzt die Bieter davon rechtzeitig in Kenntnis. Wenn der Auftraggeber – ggf. auch erst im Ergebnis von Aufklärungsgesprächen – entscheidet, den Zuschlag auf keines der Erstangebote zu erteilen, so tritt er in Verhandlungen ein und teilt den Bietern dies ausdrücklich mit. Wurden Verhandlungen geführt, teilt der Auftraggeber allen Bietern den Abschluss dieser Verhandlungen zu gegebener Zeit mit und fordert sie zur Abgabe überarbeiteter Angebote auf.

I.5 Einzelbewerber/-bieter, Bewerber-/Bietergemeinschaften, Vertreter, Vollmacht, Geheimwettbewerb Die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe ist sowohl Einzelbietern als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften möglich. Falls ein Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abgegeben werden soll, ist zur Benennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft B.7_Vordruck Teilnahmeantrag zu verwenden. Gibt ein Bewerber, der gleichzeitig Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, einen Teilnahmeantrag ab oder beteiligt sich ein Unternehmen an mehreren Bewerbergemeinschaften oder geben zwei konzernverbundene Unternehmen jeweils einen separaten Teilnahmeantrag ab, so können die betroffenen Teilnahmeanträge nach Maßgabe des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen werden. Sofern eine Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs besteht, müssen die betroffenen Bieter bei Teilnahmeantragsabgabe diese Vermutung (unaufgefordert) widerlegen; andernfalls sind die betroffenen Angebote zwingend auszuschließen. Hierfür ist eine formlose Erklärung ausreichend. Falls ein Vertreter (z. B. Makler, Mitarbeiter eines rechtlich selbstständigen Konzernteils) einen Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot abgeben will, benötigt er eine entsprechende Vollmacht. Diese Vollmacht soll als Anlage zu B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bzw. D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber eingereicht werden. Aus der Vollmacht muss der Name, Anschrift, Telefon- Nummer, ggf. Fax-Nummer, E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten hervorgehen. Aus der Vollmacht muss ferner der Umfang der Bevollmächtigung eindeutig hervorgehen (z. B. Teilnahmeantragsabgabe, Angebotsabgabe, Verfahrensschritte bis zur Zuschlagserteilung, Erledigung von Rügen und Nachprüfungsanträgen). Der Bewerber bzw. Bieter ist und bleibt im gesamten Vergabeverfahren das vollmachtgebende Unternehmen, das im Falle des Zuschlags den Auftrag ausführen will. Alle Erklärungen bzw. Unterlagen müssen also im Hinblick auf das anbietende Unternehmen – und nicht im Hinblick auf den Vertreter – abgegeben bzw. vorgelegt werden. Die Angaben in B.7_Vordruck Teilnahmeantrag bzw. D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber müssen sich also auf das vollmachtgebende Unternehmen – und nicht auf den Vertreter – beziehen. Der Vertragspartner wird im Auftragsfall das vollmachtgebende Unternehmen (und nicht der Vertreter). Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch einen (bevollmächtigten) Vertreter für mehrere Unternehmen ist vergaberechtlich nur unbedenklich, wenn der Vertreter unaufgefordert von sich aus glaubhaft erklärt, dass die Teilnahmeanträge der betreffenden Unternehmen in Unkenntnis der jeweils anderen Teilnahmeanträge erstellt worden sind. Hierfür ist eine formlose Erklärung

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

ausreichend. Anderenfalls sind die betroffenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote zwingend auszuschließen.

I.6 Unterauftragnehmer (Subunternehmer), freie Mitarbeiter Klarstellend hebt der Auftraggeber hervor, dass die Begriffe Nachunternehmer, Unter- auftragnehmer und Subunternehmer synonym verwandt werden. Auch freie Mitarbeiter sind für gewöhnlich Unterauftragnehmer, da sie gerade keine Angestellte, sondern Selbstständige sind. Unterauftragsleistungen sind Tätigkeiten Dritter (= Unterauftragnehmer) im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers (= früheren Bieters), also ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum Auftraggeber. Sie werden im vertraglichen Pflichtenkreis des Auftragnehmers (= früheren Bieters) mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer (= früheren Bieter) erbracht. Bloße Lieferantentätigkeiten, Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen stellen unwesentliche Teile der Leistung dar und fallen nicht unter den Begriff des Unterauftrags. Falls Teile der Leistung nicht selbst, sondern von einem Unterauftragnehmer erbracht werden können bzw. sollen, ist der hierfür benötigte Vordruck B.7_Vordruck Teilnahmeantrag zu verwenden.

I.7 Bewerbereignung, Eignungsleihe, Ausschlusstatbestände Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Bei Bildung von Bewerbergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an. Falls sich Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen – i. d. R. sind dies Unterauftragnehmer – im Rahmen einer sog. Eignungsleihe bedienen wollen bzw. müssen, ist der hierfür benötigte Vordruck B.7_Vordruck Teilnahmeantrag zu verwenden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Kapazitäten (z. B. Referenzen, Umsätzen oder Qualifikationen) von natürlichen oder juristischen Personen, die verschieden vom eigenen Unternehmensträger sind. Sofern sich der Bewerber auf Kapazitäten eines dritten Unternehmens beruft, um eine Eignungsanforderung (z. B. Referenz) nachzuweisen, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Nur für die Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Gemäß § 47 Abs. 3 VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Eignungsleihgebers und des Bewerbers, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Nur für die Leihe der beruflichen Befähigung oder der beruflichen Erfahrung gilt: Der Auftraggeber verlangt, dass der Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nimmt, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Zur Prüfung eines zwingenden oder fakultativen Ausschlusses ist stets B.7_Vordruck Teilnahmeantrag einzureichen. Sämtliche Ausschlusstatbestände und die Möglichkeiten einer sog. Selbstreinigung ergeben sich aus dem Vordruck.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

I.8 Vorgaben zur Auftragsausführung Bei der Auftragsausführung hat das betreffende Unternehmen alle für es geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Zur Einhaltung dieser Verpflichtung ist das hierfür benötigte Dokument B.7_Vordruck Teilnahmeantrag einzureichen.

I.9 Aufteilung der Leistung (Gesamtvergabe, Losvergabe, Loslimitierung) Ob die Leistung gesamt oder in Losen vergeben wird und ob eine Angebots- oder Loslimitierung erfolgt, ergibt sich aus A.1_Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe und den Teilen C. und D. der Vergabeunterlagen. Wenn eine Losvergabe vorgesehen sein sollte, ist eine Angebotsabgabe für Teile eines einzelnen Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebots. Falls die Leistung in Lose aufgeteilt wurde, ist eine Angebotsabgabe für mehrere Lose bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Bieters möglich, wenn keine Angebotslimitierung in A.1_Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe festgelegt ist. Sofern die Leistung in Lose aufgeteilt wurde, erfolgt die Auswahl des Auftragnehmers für jedes Los getrennt. Bereits bei der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotserstellung ist zu bedenken, dass ein Bieter den Zuschlag auf alle Lose erhält, für die er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, es sei denn, eine etwaig aus A.1_Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe ersichtliche Loslimitierung spricht dagegen.

I.10 Hauptangebote, Nebenangebote In diesem Vergabeverfahren ist die Abgabe von mehreren Hauptangeboten unzulässig.

In diesem Vergabeverfahren ist die Abgabe von Nebenangeboten unzulässig. Als Nebenangebote sind alle Angebote anzusehen, die – auch nur geringfügige – Abweichungen zu dem vom Auftraggeber geforderten Angebot aufweisen.

I.11 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten Änderungen/Ergänzungen/Berichtigungen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots sind bis zum Ablauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist zulässig und nur durch Abgabe eines komplett neuen Teilnahmeantrags bzw. Angebots möglich. Durch Einreichung eines neuen oder berichtigten Teilnahmeantrags bzw. Angebots wird ein vorher hochgeladener Teilnahmeantrags bzw. hochgeladenes Angebot als nicht existent angesehen. Der Bieter wird in diesem Fall dennoch gebeten, etwaige zuvor eingereichte Angebot zurückzuziehen. Ein komplett neuer Teilnahmeantrag bzw. neues Angebot ist auch dann hochzuladen, wenn im ursprünglichen Teilnahmeantrag bzw. Angebot lediglich ein Vordruck (z. B. eine Eigenerklärung) vergessen wurde. Das Hochladen/Nachreichen nur einzelner Dateien/Dokumente ist nicht möglich. Ebenso muss ein komplett neuer Teilnahmeantrag bzw. neues Angebot eingereicht werden, wenn während der Angebotsfrist die Vergabeunterlagen aktualisiert wurden und bereits ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, jedoch nicht mit den aktuellen Unterlagen, übermittelt wurde. Das Hochladen/der Austausch nur einzelner Dateien/Dokumente ist nicht möglich.

Die Rücknahme eines Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist bis zum Ablauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist zulässig.

I.12 Bewerber-/Bieterfragen, Kommunikation mit der Vergabestelle Die vollständige Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens – z. B. das Stellen und die Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen, das Versenden von Teilnahmeanträgen und

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Angeboten, Aufklärungen zum Angebotsinhalt und zur Prüfung der Kalkulation usw. – erfolgt auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform. Anfragen sind mittels der Kommunikationsfunktion auf der Vergabeplattform zu versenden. Eventuell auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen umgehend – jedoch spätestens bis zu der in der A.1_Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe genannten Frist – nach Möglichkeit unter Verwendung des Vordrucks B.6_Fragenkatalog über die Vergabeplattform mittels einer Nachricht wie oben beschrieben gestellt werden. Als Betreff ist in der entsprechenden Mitteilung das Wort „Bewerberfrage“ einzugeben. Vorstehendes gilt entsprechend für Bieterfragen während der Angebotsphase. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und werden ggf. nicht berücksichtigt. Fragen und deren Beantwortung werden bei Zuschlag zum Bestandteil der Vertragsunterlagen.

I.13 Wertung der Angebote Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Skonto nicht berücksichtigt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Anlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

I.14 Verhandlungen Vorliegend wird der Beschaffungsgegenstand im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV durchgeführt. Gemäß § 17 Abs. 10 VgV darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestanforderungen und der Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber bittet die Bieter daher – falls Bedarf besteht – die Verhandlungsvorschläge bzw. Änderungswünsche z. B. zu Vertragsinhalten in die dafür vorgesehene Tabelle im Vordruck D.5_Änderungs- und Verhandlungsvorschläge an den Auftraggeber. Diese Möglichkeit besteht freilich erst mit der Einreichung der Erstangebote, also erst in Stufe 2 des Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, den Zuschlag auf eines der eingegangenen Erstangebote zu erteilen, ohne zu verhandeln. Wenn der Auftraggeber Bedarf an Verhandlungen hat, werden alle Bieter in dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe avisierten Zeitraum für Verhandlungen gesondert eingeladen. Insofern werden alle Bieter, die Verhandlungsvorschläge bzw. Änderungswünsche einbringen wollen, gebeten, für den genannten Zeitraum für Verhandlungsgespräche zur Verfügung zu stehen. Sollte es zu Verhandlungen kommen, stellt der Auftraggeber sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Der Auftraggeber wird nach der Beendigung der Verhandlungen alle Bieter über etwaige Änderungen in der Leistungsbeschreibung oder andere Bestandteile der Vergabeunterlagen unterrichten. Der Auftraggeber wird vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Bieter, mit denen verhandelt wird, weitergeben.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Sobald der Auftraggeber die Verhandlungen abgeschlossen hat, unterrichtet er alle Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung entweder überarbeiteter oder endgültiger Angebote fest. Über endgültige Angebote darf sodann nicht mehr verhandelt werden.

I.15 Bindefrist, Zuschlagserteilung, Vertragsabschluss Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. „Freibleibende Angebote“ können daher nicht berücksichtigt werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt i. d. R. auf elektronischem Wege in Form einer Nachricht über die Vergabeplattform. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes des wirtschaftlichsten Bieters rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer möglichen späteren Festlegung in Form einer Vertragsurkunde.

I.16 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses elektronisch informiert (vgl. § 134 GWB). Auch der Bieter, dessen Angebot angenommen werden soll, erhält zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Information über die an ihn beabsichtigte Zuschlagserteilung.

I.17 Unterrichtung über Entscheidung (nach Beendigung des Vergabeverfahrens) Unbeschadet von der Vorabinformationspflicht nach § 134 GWB werden jedem Bieter unverzüglich die getroffenen Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Aufhebung des Vergabeverfahrens mitgeteilt.

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