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Um- und Ausbau der L47 Twist - Rühlerfeld
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Inhalt
A. Beschreibung der Planungsaufgabe ......................................................................................... 3
- Allgemeines ................................................................................................................. 3
- Beschreibung der Verkehrsanlage ............................................................................... 3
- Leistungsbeschreibung ................................................................................................ 6 3.1. Objektplanung Verkehrsanlagen .................................................................................. 6 3.1.1 Leistungen ................................................................................................................... 6 3.1.2 Randbedingungen und Zwangspunkte......................................................................... 7
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente.................................11
- Hinweise zur Vertragsabwicklung ...............................................................................12 5.1 Generelle Hinweise für alle Leistungen .......................................................................12 5.1.1 Vertragsbeginn und Vertragszeitraum ........................................................................12 5.1.2 Bereitstellung von Unterlagen .....................................................................................12 5.1.3 Besprechungen ..........................................................................................................12 5.1.4 Formales zum Schriftverkehr ......................................................................................13 5.1.5 Abrechnung ................................................................................................................13 5.1.6 Verpflichtungserklärung ..............................................................................................13 6 Anlagen ......................................................................................................................13
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A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeines
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Ver-
kehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt, die Fahrbahn und den Radweg der L47 zwischen Twist und
Rühlerfeld grundhaft zu erneuern. Der schlechte Zustand der Fahrbahn und der unterdimensionierte, teils
abgängige Radweg begründen den Um- und Ausbau der L47. Die L 47 verläuft von der deutsch-nieder-
ländischen Grenze über die A31 bis zur Stadt Meppen, wo sie an die B70 anschließt. Der Streckenab-
schnitt 40 der L47 liegt im Westen des Landkreises Emsland zwischen Twist und Rühlerfeld.
Für die Erneuerung der L47 sind folgende Leistungen zu erbringen:
- LPH 1 bis LPH 4 Objektplanung Verkehrsanlagen (LPH 5 optional) und besondere Leistungen
- Beschreibung der Verkehrsanlage
Die geplante Fahrbahn- und Radwegerneuerung im Zuge der L47 erstreckt sich von Station 1.120 und
Station 5.280 im Abschnitt 40. Die Länge der Strecke beträgt rund 4.160 m.
Die Landesstraße 47 hat nach RIN die Kategorie LS III, Verbindungsfunktionsstufe regional. Somit ist sie
nach RAL der Entwurfsklasse 3 zuzuordnen.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt im Abschnitt 40 derzeit 70 km/h. Im Zuge des Streckenabschnittes
befindet sich eine hohe Anzahl von unmittelbar angrenzenden Gebäuden, die größtenteils direkt an die
L47 angebunden sind. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundstückszufahrten und der weiteren
Zufahrten zu den Betriebsflächen der Ölförderungsstätten und Ackerzufahrten, befinden sich insgesamt
115 Zufahrten (65 nördlich und 50 südlich) im Trassenabschnitt, welche überwiegend bituminös befestigt
sind.
Die Breite der Fahrbahn beträgt gem. Bestandsvermessung durchgängig ca. 7,00 m. Von Station 0,00
(K 202) bis ca. zu Station 1.272, sowie von Station 5.280 bis 6.042 ist beidseitig ein Radweg mit einer
Breite von ca. 1,60 m hinter begrüntem Seitentrennstreifen vorhanden. Auf dem Zwischenstück von Sta-
tion 1.272 bis Station 5.280 wurden bituminöse Seitentrennstreifen in 0,80 m Breite, sowie beidseitige
Radwege in Breiten von 1,50 – 1,60 m ausgeführt. Neben den Radwegen haben die vorhandenen Ban-
kette Breiten von 0,50 m – 0,60 m (gem. Bestandsvermessung). Derzeit sind die Unterhaltungsarbeiten
aufgrund der Dammlage, der beidseitig verlaufenden Schutzeinrichtungen und der vorhandenen Leitpfos-
ten zur Abgrenzung des Radweges erschwert.
Die L47 befindet sich in Dammlage und führt durch eine ländlich geprägte Gegend, die vor allem durch
seine Torfabbaugebiete gekennzeichnet ist. So kreuzen Bahngleise der Feldbahn Rühlermoor (Eigentü-
mer ist Neptun Energy) bei ca. Station 5.065 im Abschnitt 40 die L47.
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Die Fahrbahn ist im Bereich der kreuzenden Feldbahn mit Ampelanlagen und Straßenlaternen aus-
gestattet. Die Bahngleise bei ca. Station 2.100 und bei ca. Station 3.550 sind zurückgebaut worden
(in der Vermessung noch dargestellt).
Daneben sind noch vorhandene Bushaltestellen an der Baustrecke im Abschnitt 40 zu nennen:
-
Asphaltierte Haltebucht FR Rühlerfeld bei Station 1.150
-
Busrandhaltestelle mit Buswartehäuschen FR Twist bei Station 1.150
-
Busrandhaltestelle mit Buswartehäuschen FR Rühlerfeld bei Station 1.990
-
Busrandhaltestelle mit Buswartehäuschen FR Rühlerfeld bei Station 4.220
Verkehrsdaten
Die Verkehrsbelastungen der L47 im Abschnitt 40 beträgt laut Verkehrszählung 2021:
DTV: 5.327 Kfz/24h, davon SV: 556 Fz/24h (Zählst.-Nr.:3308566)
Die Belastung durch den Kfz-Verkehr blieb seit 2010 auf einem konstanten Niveau (5.421 Kfz/24h).
Der Schwerverkehr hat sich zwischen 2010 und 2021 mehr als verdoppelt (270 Fz/24h in 2010) und
entsprach 2021 einem Anteil von rd. 10 %.
Die Radwege werden als nicht stark frequentiert angesehen, konkrete Belastungszahlen liegen je-
doch nicht vor. Der Streckenabschnitt ist für Radfahrende über das Fahrradknotenpunktnetz des
Landkreises Emsland ausgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass neben anderen Ver- und Entsorgungsleitungen eine Gashoch-
druckleitung - z. T. im Bereich der Fahrbahn - nördlich der L47 sowie eine 10 KV-Leitung südlich der
L47 der Westnetz GmbH bestehen. Zudem verläuft auf der Nordseite der L47 eine Gasleitung, die
die L47 viermal kreuzt (s. Anlage 3 Grundplan mit Leitungen).
Unfallzahlen
Im Zeitraum vom 01.01.2020 – 21.07.2025 ereigneten sich insgesamt 64 Unfälle im betroffenen
Streckenabschnitt. 11 Abbiege-Unfälle, 7 Einbiegen/Kreuzen-Unfälle und 23 Wildunfälle. Unfallhäu-
fungsstellen liegen im Planungsabschnitt gem. Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim nicht
vor.
Torfabbau im Einzugsgebiet
Der Streckenabschnitt befindet sich in einem Gebiet, dessen Wasserverhältnisse bis vor kurzem
stark durch großflächige Torfabbaumaßnahmen beeinflusst waren.
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Nach Rücksprache mit dem Landkreis Emsland sind diese im Projektgebiet nun vollständig abge-
schlossen. Lediglich westlich des Projektgebietes befinden sich noch Torfabbaugebiete, welche aber
die Grundwasserstände im Streckenbereich voraussichtlich nicht weiter beeinflussen werden.
Die Entwässerungsanlagen können somit einer Neubewertung unterzogen werden, dabei ist jedoch
zu berücksichtigen, dass sich auch Verbandsgewässer im Projektbereich befinden und Anlieger-
grundstücke in die Straßenseitengräben entwässern.
Straßenbauliche Mängel
Das Projektgebiet im Zuge der L47 verläuft durch eine Gegend mit Moorboden. Die straßenbauliche
Maßnahme wurde ursprünglich in den 50er Jahren in Betonbauweise durchgeführt. Aufgrund von
starken Setzungen und Rissen wurde die Fahrbahn ab Mitte der 80er Jahre in mehreren Bauab-
schnitten erneuert. Der erste Bauabschnitt von Stat. 221 bis 991 wurde 1986 fertiggestellt. In diesem
Bauabschnitt wurde das Moor komplett ausgekoffert und durch tragfähiges Material ersetzt und die
Fahrbahn in Bauklasse III (Bezeichnung lt. damaliger RStO) hergestellt.
Im Jahr 1989 wurde im Stationsbereich von 1.272 bis 5.280 die vorhandene Betonfahrbahn mittels
Fallschwertern zertrümmert und mit einer Profilschicht von ca. 4 cm überbaut. Anschließend wurde
eine Armierung aufgebracht, die auf einer Streckenhälfte aus Baustahlgewebematten und auf der
Anderen aus Kunststoffgewebematten bestand.
Darauf wurde eine 18 cm starke Asphalttragschicht inkl. Oberflächenbehandlung aufgebracht. Nach
einer zweijährigen Setzungszeit wurden wiederum ein Profilausgleich sowie die abschließende As-
phaltdecke aufgebracht.
Da die Durchlassbauwerke im Gegensatz zur Fahrbahn auf Pfählen gegründet wurden, kam es in
der Folgezeit des Öfteren zu Problemen mit unterschiedlich starken Setzungen, was Instandset-
zungsarbeiten im Bereich der Bauwerke erforderlich machte. Bei einer dieser Maßnahmen aus dem
Jahr 2012 wurde bei Stat. 3.570 eine Asphaltstärke von ca. 43 cm über der Stahlarmierung erbohrt.
Die 2024 durchgeführte Georadarerkundung weist Schichtstärken des gebundenen Oberbaus der
Fahrbahn zwischen 41,5 und 60,6 cm (Asphalt und Beton) aus. Für die angebauten Radwege wurde
die Mächtigkeit des gebundenen Oberbaus zwischen 4,6 und 44,2 cm detektiert. Dies macht deut-
lich, dass durch das stetige Absacken der Fahrbahn in der Vergangenheit immer wieder Unterhal-
tungsmaßnahmen erforderlich wurden, womit ein nun inhomogener Aufbau der Fahrbahn- und
Radwegbefestigung einhergeht. Außerdem wurden die Radwegbereiche bereits in der Entstehungs-
phase nicht vollständig homogen hergestellt.
Die in der Erhaltungsmaßnahme von 1989 angedachte Radwegbreite von 1,25 m wurde im Zuge
der Maßnahme auf ca. 1,30 - 2,5 m Breite erhöht. Die äußeren Bankette neben den Radwegen sind
schmal, die Böschungsneigungen -mit zum Teil über 1:1- sehr hoch.
Darüber hinaus ergeben sich Böschungshöhen tlw. über 3 m. Als Folge dessen kam es im Laufe der
Jahre zu Ausspülungen und Absackungen an Böschungen und Banketten.
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Sofern vorhanden, stehen Schutzeinrichtungen aufgrund der schmalen Bankette nahezu im Bö-
schungsbereich. In Kombination mit den schwierigen Untergrundverhältnissen führt dies zu starken
Absackungen der Fahrzeugrückhaltesysteme durch deren Eigengewicht. Darüber hinaus sind diese
nicht überall dort vorhanden, wo sie gemäß Regelwerk notwendig wären.
Dies ist auch dadurch bedingt, dass aufgrund der zahlreichen Zufahrten die Prüflängen nicht einge-
halten werden können. Bereiche in denen Schutzeinrichtungen vorhanden sind, verfügen über keine
Anfangs- und Endkonstruktionen und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Des Weiteren binden die Pfos-
ten der Schutzeinrichtungen aufgrund von Böschungsrutschungen zum Teil nicht mehr regelkonform
in den anstehenden Boden ein.
Zwischenzeitlich wurden die Radwege mit Dünnschichtbelägen instandgesetzt und zwischen Station
4.050 und 4.730 eine Böschungssicherungen mittels Faschinen hergestellt. Diese Maßnahmen stel-
len jedoch keine abschließenden und langfristigen Lösungen dar.
Der schlechte Zustand der Fahrbahn und der unterdimensionierte, teils abgängige Radweg wird
durch aktuelle Fotos deutlich (s. Anlage 4).
- Leistungsbeschreibung
3.1. Objektplanung Verkehrsanlagen
3.1.1 Leistungen
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 für die
Verkehrsanlage zu erbringen:
Leistungsphase 1 (LPH 1): Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 (LPH 2): Vorplanung
Leistungsphase 3 (LPH 3): Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 (LPH 4): Genehmigungsplanung
Die LPH 5 wird optional nach Vorliegen der Plangenehmigung vergeben.
Sämtliche Angaben des Bieters zur LPH 5 (Ausführungsplanung) der OP Verkehrsanlagen sowie
der besonderen Leistungen einschließlich der Preise zu LPH 5 werden bei der Wertung der Ange-
bote berücksichtigt.
Im ersten Schritt werden aber nur die LPH 1 bis LPH 4 im Zusammenhang mit der OP Verkehrsan-
lagen mit Zuschlagserteilung beauftragt.
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Die Bürger und politischen Gremien sollen frühzeitig über das Projekt Um- und Ausbau der L47
informiert und am Projekt beteiligt werden. Daher hat der AN die Planungen bzw. den Entwurf vor
politischen Gremien und vor Bürgerversammlungen an voraussichtlich mehreren Terminen zu erläu-
tern (s. neben Grundleistungen LPH 3 auch besondere Leistungen zu LPH 1, zu LPH 2 und zu LPH
4 Leistungsbeschreibung OP VA). Die Termine sind vom AN vorzubereiten, zu protokollieren und
nachzubereiten.
Der AN hat die Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hinweise bei seinen Planungen zu
berücksichtigen. Die Termine werden werktags voraussichtlich nach 16:00 Uhr stattfinden.
Neben den Grundleistungen sind besondere Leistungen in der Leistungsbeschreibung enthalten (s.
LB OP Verkehrsanlagen).
3.1.2 Randbedingungen und Zwangspunkte
Es sind entsprechende Varianten zu erarbeiten, die langfristig die Böschungen sichern, das Absa-
cken und Abbrechen der Radwegränder unterbinden, eine sichere Benutzung des Rad-/Gehweges
sowie eine langfristige Standfestigkeit der Fahrbahn und des Rad-/Gehweges sowie der evtl. erfor-
derlichen Schutzeinrichtungen gewährleisten. Konkret ist folgende Fragestellung zu klären:
Wie kann im Streckenabschnitt dauerhaft eine richtlinienkonforme, standsichere Verkehrsinfrastruk-
tur (Fahrbahn, Rad-/Gehweg) für alle Verkehrsteilnehmenden realisiert werden?
Zur Lösung der Probleme sind u.a. folgende Punkte zu betrachten:
o Bauliche Umgestaltung des Planungsbereiches (Neuordnung der Entwässerungssituation,
Standsicherheit von Böschungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen)
o Sichere und regelkonforme Führung des Rad-/Gehweges.
Zur vollständigen Erneuerung der Fahrbahn ist vorzugsweise der nicht tragfähige Moorboden durch
tragfähige Sande zu ersetzen und die Fahrbahn im Tiefeinbau zu erneuern. Die in der Vergangenheit
eingebaute Stahlarmierung stellt zwar eine relativ gleichmäßige Setzung der Fahrbahn sicher, die o.
g. Probleme (ungleichmäßiges Absacken der Fahrbahn im Bereich von Durchlässen; Absacken von
Schutzeinrichtungen im Allgemeinen; Ausspülungen und Absackungen an Böschungen und Banket-
ten) lassen sich durch sie jedoch nicht vermeiden.
Die Fahrbahn ist im Bereich der Baustrecke in einer regelkonformen Fahrbahnbreite von 8,00 m
gem. RAL Querschnitt RQ 11 herzustellen. Im Zuge des Neubaus entfällt die beidseitige Radweg-
führung. Ein neuer Radweg ist in 2,50 m Breite entlang der L47 zu entwerfen.
Aufgrund der besseren Anbindung der Radwege westlich und östlich der Baustrecke an den Bestand
favorisiert der AG eine Radwegführung auf der Südseite de L47.
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Zur dauerhaften Problemstellung ist ein geeigneter Querschnitt zu entwickeln, der unter Berücksich-
tigung aller Zwangspunkte die beste Lösung darstellt. Dadurch ist voraussichtlich die Fahrbahn-
achse im Bereich des vorh. Straßenkörpers zu verschieben und zu optimieren. Um Einsparungen
bei der Herstellung des Fahrbahnunterbaus zu erzielen, ist eine Absenkung der Fahrbahnachse er-
strebenswert.
Dabei sind die räumlichen Randbedingungen zu beachten. Zu den räumlichen Randbedingungen
zählen insbesondere das ehemalige Torfabbaugebiet, in der die Maßnahme liegt, die Entwässe-
rungssituation, die zahlreichen angrenzenden Zufahrten der Anlieger und die angrenzenden Ein-
mündungen von Gemeindestraßen, die Bushaltestellen, die vorhandenen Versorgungsleitungen und
die kreuzende Feldbahn Rühlermoor (Station s. o.).
Die Westnetz GmbH ist bzgl. ihrer Gashochdruckleitung bei Änderung der Straße folgepflichtig. Die
Westnetz GmbH beabsichtigt daher, abschnittsweise eine neue Gashochdruckleitung zu verlegen.
Dafür ist bei der Planung der L47 unter Berücksichtigung der Bestimmungen des DVGW-Regelwer-
kes, sofern möglich, ein Korridor einzuplanen.
Es wird vom AN erwartet, dass er während der Planung die Abstimmungen mit den Ver- und Ent-
sorgungsunternehmen durchführt, so dass mit Vollendung der Ausführungsplanung alle Fragen bzgl.
der Sicherung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen geklärt sind und keine Verzöge-
rungen bei der baulichen Umsetzung des Um- und Ausbaus der L47 entstehen (s. auch besondere
Leistungen zu LPH 3 und LPH 5).
Die Vermessung des Planbereiches inkl. Angaben der Ver- und Entsorgungsunternehmen über be-
stehende Leitungen wurde erstellt. Die Vermessung wird dem AN im cte-Format übergeben. Für die
richtige Darstellung von Symbolen, Texten, Höhen und sonstigen Angaben bei der Auswertung der
Vermessung ist der AN verantwortlich.
Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMV
und der niedersächsischen Straßenbauverwaltung sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berück-
sichtigen.
Die Kostenermittlung ist gem. AKVS 2014 (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschla-
gung von Straßenbaumaßnahmen) Ausgabe 04/2023 aufzustellen. Die Angaben in der Vereinba-
rung über die Datenübergabe von Kostenermittlungsdaten (nach der AKVS 2014) des AN an den
AG sind zu beachten (s. Anlage 10).
Die Abrechnung der Grundleistungen erfolgt nach den anrechenbaren Kosten der geprüften Kos-
tenberechnung des AN als Ergebnis der LPH 3. Nicht zu den anrechenbaren Kosten zählen: o Kosten für Kontrollprüfungen (Aufgaben des Bauherrn) o Kosten für Beweissicherung (Aufgaben des Bauherrn) o Kosten für Entsorgungsgebühren (keine Bauleistung)
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Es ist davon auszugehen, dass sich die Entwässerungssituation durch den Um- und Ausbau der L47
ändert wird. Die Oberflächenentwässerung im Zuge der L47 ist für die Baustrecke insgesamt hydrau-
lisch zu bemessen.
Unter Berücksichtigung der hydraulischen Berechnungen zur Oberflächenentwässerung der L47 ist
ein Konzept zur Erneuerung der Entwässerung zu erarbeiten und bis zur ausführungsreifen Lösung
weiterzuentwickeln. Entwässerungsgräben/-mulden, Durchlässe, Abläufe, Rinnen, Schächte etc. sind
entsprechend hydraulisch zu bemessen. Das Einzugsgebiet zeigt eine nord-süd-ausgerichtete Ent-
wässerungsstruktur; der oberflächliche Gebietsabfluss verläuft insgesamt von Nord nach Süd. Ver-
mutlich sind Kleinkläranlagen der Anlieger an die vorhandenen Straßenseitengräben der L47
angeschlossen. Diese Kleinkläranlagen sind an den zu planenden Straßenseitengraben wieder an-
zuschließen. Die Anzahl und Namen der betroffenen Anlieger soll bei einem Öffentlichkeitstermin bei
der Gemeinde Twist (s. bes. Leistungen LPH 1) ermittelt werden.
Bei wesentlichen baulichen Änderungen an einer Straße haben betroffene Anwohner einen Anspruch
auf Lärmvorsorge.
Um eine Aussage zur Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen zu erhalten, sind Schallimmissio-
nen an kritischen Stellen insbesondere an betroffenen Gebäuden nach Diagrammen oder vergleich-
baren Rechenverfahren zu ermitteln und ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen an der
Verkehrsanlage festzulegen.
Projektleiterin seitens des AG bzgl. der Planung der Verkehrsanlage ist Frau Lübberink.
Die LPH 5 wird optional nach Vorlage der Plangenehmigung vergeben.
Es ist davon auszugehen, dass die bauliche Umsetzung des Projektes in mehreren Bauabschnitten
über mehrere Jahre erfolgt. Es ist von vier Bauabschnitten auszugehen. Die Ausführungsplanung ist
entsprechend der Bauabschnitte für den Übergang von neu herzustellendem Bauabschnitt zu Be-
stand anzupassen, damit die L47 nach Fertigstellung eines Bauabschnittes für den Verkehr wieder
frei gegeben werden kann.
Fahrzeugrückhaltesysteme
Die Ausführungsplanung der passiven Schutzeinrichtungen hat auf der Grundlage der RPS 2009 zu
erfolgen. Technische Details zu den Fahrzeugrückhaltesystemen sind mit Herrn Irmer vom GB Lingen
abzustimmen.
Hinweise zu Verkehrsführungsplänen in der LPH 5 Ausführungsplanung (optional)
Im Rahmen der Ausführungsplanung sind für die bauzeitliche Verkehrsführung bzw. für die Absiche-
rung der Baustelle abgestimmte Pläne zu erstellen (s. besondere Leistungen zu LPH 5 Ausführungs-
planung in der LB OP Verkehrsanlagen).
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Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist folgendes zu beachten:
- Es sind geeignete Verkehrskonzepte zu erarbeiten, die auch eine geeignete Umleitung/Ver-
kehrsführung für den Radfahrerverkehr enthält. Es ist eine Ortsbesichtigung des AN der Um-
leitungstrecken erforderlich (Nachweis durch Fotodokumentation).
- Es sind Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne, Pläne für die Absicherung der Baustelle
und Umleitungspläne nach RSA 21 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Be-
achtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2), Anforderungen an Arbeits-
plätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr-
Straßenbaustellen zu erstellen.
-
Die Verkehrsführungspläne sind anordnungsreif zu erstellen.
-
Es ist davon auszugehen, dass das Projekt in 4 Bauabschnitten über mehrere Jahre durch-
geführt wird, so dass die Verkehrsführungspläne jeweils für die einzelnen Bauabschnitte und
Gewerke erstellt werden müssen. Ggf. werden Unterabschnitte innerhalb der 4 Bauabschnitte
erforderlich.
- Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Bau-
phasen (z.B. im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Beginn und Ende von Bauabschnit-
ten) Detailansichten der aufzustellenden Verkehrssicherung erforderlich sind.
- Vorab ist dem Sachgebietsleiter Sachgebiet Verkehr des Geschäftsbereiches Lingen ein Kon-
zept zur Zustimmung vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Bauabschnitte und Umlei-
tungsstrecken für die o. g. Baumaßnahmen geeignet sind. Halbseitige Sperrung sind nur unter
Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) durchführbar. Die Baustre-
cke ist in Absprache mit dem GB Lingen in geeignete Abschnitte zu unterteilen.
- Die Pläne sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde, ggf. Vertretern der Gemeinde, Sachge-
bietsleiter Verkehr des GB Lingen und Vertretern der Polizei abzustimmen. Eine Video-Kon-
ferenz (per Skype für Business oder Zoom) ist vom AN zu organisieren. Falls notwendig sind
Varianten zu untersuchen.
- Ggf. sind die erstellten Pläne nach den Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörden (nach
Angaben der Verkehrsbehörden) zu überarbeiten, sodass bei der späteren Beantragung der
Verkehrsbehördlichen Anordnung durch die Baufirma keine Missverständnisse auftreten.
- Es sind entsprechende Planskizzen, Beschilderungspläne zu erstellen.
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Für die Beschilderung an den Umleitungsstrecken sind die Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen
(RUB 21) zu beachten.
Die Verkehrsführungspläne sind für jeden Bauabschnitt separat zu erstellen.
Markierung und Beschilderung
Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne.
Die einzelnen zu erbringenden Teilleistungen sind in der Leistungsbeschreibung Objektplanung Ver-
kehrsanlage (s. Anlage 1) konkretisiert und bewertet. Im Teil C sind weitere besondere Leistungen auf-
geführt.
Honorarangebot
Das Honorar für die Grundleistungen wird als Berechnungshonorar nach § 48 HOAI mit vom Bieter an-
zubietenden Zu- bzw. Abschlägen berechnet.
Hierzu ist das vorbereitete Formular „Honorarermittlung Verkehrsanlagen“ (Anlage 2) auszufüllen. In der
Leistungsbeschreibung Verkehrsanlagen sind Besondere Leistungen aufgeführt, die zu bepreisen sind.
Die Leistungsbeschreibung zur Objektplanung Verkehrsanlagen enthält zudem optionale Leistungen.
Diese optionalen Leistungen sind ebenfalls vom Bieter zu bepreisen und werden bei der Wertung der
Angebote berücksichtigt. Die Summe aus dem Honorar für die Grundleistungen, dem Honorar für die
Besonderen Leistungen und aller optionaler Leistungen ergibt das Gesamthonorar für die Objektplanung
Verkehrsanlagen.
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente
o Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler
Form (Planunterlagen im pltx- oder dxf- oder dwg - Format sowie im pdf-Format; Beschrei-
bungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsen-
tationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) und
o zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (Unterlagen der Plan-
genehmigung 1-fach, Ausführungsplanung 3-fach) zu übergeben.
o Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu über- geben.
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o Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu
bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie
DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.
o Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeich- nen.
- Hinweise zur Vertragsabwicklung
5.1 Generelle Hinweise für alle Leistungen
5.1.1 Vertragsbeginn und Vertragszeitraum Die Leistungserbringung beginnt mit der Auftragserteilung. Die Leistungsphase 2 der Objektplanung Verkehrsanlagen soll bis Ende Juli 2027 abgeschlossen werden. Die Leistungsphase 3 der Objektplanung Verkehrsanlagen ist bis Ende Dezember 2027, die Leis- tungsphase 4 der Objektplanung Verkehrsanlagen ist bis Ende Juni 2028 abzuschließen. Daran schließt sich das baurechtliche Genehmigungsverfahren an. Die Vollendung der Gesamtleistung, dies entspricht der Fertigstellung der Leistungen der Leistungs- phase 5 Objektplanung Verkehrsanlagen, hat bis Ende Februar 2029 zu erfolgen (Einzelheiten s. Vertragsfisten Besondere Vertragsbedingungen).
5.1.2 Bereitstellung von Unterlagen Der Auftragnehmer hat nach Vertragsabschluss zu prüfen, ob ihm die zur Verfügung gestellten Un- terlagen für die Erstellung seiner Leistung ausreichend sind. Andernfalls hat er den Auftraggeber über Inhalt und Umfang fehlender Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach Auftrags- vergabe zu informieren.
5.1.3 Besprechungen Im Zuge der Leistungserbringung sind Arbeitsbesprechungen und sonstige Abstimmungstermine für die Objektplanung Verkehrsanlagen erforderlich und inklusive Vor- und Nachbereitung im Honorar enthalten. Im Einzelnen ist hinsichtlich der Wahrnehmung von Terminen zu beachten: Der Auftragnehmer stellt im Vorfeld von Besprechungen sicher, dass bei Durchführung der Bespre- chungen aus seinem Hause Mitarbeiter mit den erforderlichen Fach- und Entscheidungskompeten- zen sowie der Projektleiter anwesend sind. Der Auftraggeber ist über sämtliche Besprechungstermine vorab zu informieren. Über die Besprechungen werden vom Auftragnehmer Niederschriften/Protokolle gefertigt. Die Nie- derschriften/Protokolle sind an die Projektbeteiligten zu verteilen. Die Niederschriften/Protokolle sind zu nummerieren, mit Datum zu versehen und abzuzeichnen (Un- terschrift). Eine Woche vor den Besprechungen ist durch den Auftragnehmer eine detaillierte Tagesordnung und bei Bedarf eine Tischvorlage und eine Präsentation, aus der sich die wesentlichen Fragestellungen ergeben, zu verteilen.
Voraussichtlich finden regelmäßige Abstimmungstermine 4-wöchig statt. Voraussichtlich werden die Abstimmungen online stattfinden. An den Terminen hat die Projektleitung, sowie Mitarbeiter mit den erforderlichen Fach- und Entscheidungskompetenzen teilzunehmen. Die Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung am Protokoll sind zu kalkulieren.
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Je nach aktuellem Arbeitsstand finden zudem Abstimmungstermine im kleineren Rahmen statt. Oben genannte Punkte zur Wahrnehmung von Terminen gelten auch für diese Abstimmungstermine
5.1.4 Formales zum Schriftverkehr Jedes Schriftstück ist auftragsbezogen zu kennzeichnen (auftragsbezogene Nummerierung) und mit dem Erstelldatum zu versehen.
5.1.5 Abrechnung Die zu vergebenden Leistungen sind mit der NLStBV- Geschäftsbereich Lingen abzurechnen.
5.1.6 Verpflichtungserklärung Der Auftragnehmer und seine mit der Leistung befassten Mitarbeiter werden mit der Auftragsvergabe gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 verpflichtet. Andere Mitarbeiter als die besonders Verpflichteten dürfen nur nach deren Verpflichtung eingesetzt werden.
6 Anlagen
- Anlage 1: Leistungsbeschreibung Objektplanung Verkehrsanlagen
- Anlage 2: Honorarermittlung Objektplanung Verkehrsanlagen
- Anlage 3: Vermessung Grundplan mit Leitungen
- Anlage 4: Fotodokumentation
- Anlage 5: Ingenieurbüro BGA (2016): Bautechnisches Bodengutachten
- Anlage 6: Ingenieurgesellschaft Nordwest (2024a): Ergebnisbericht Georadarerkundung
- Anlage 7: Untersuchungsbericht Mull & Partner (2025)
- Anlage 8: Prüfzeugnis Bohrkernuntersuchung Dr. Reinhardt + Sawall (2025)
- Anlage 9: Unfallstatistik
- Anlage 10: Vereinbarung über die Datenübergabe von Kostenermittlungsdaten (nach der AKVS 2014)
- Anlage 11: Bewertungsmatrix Referenzen
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