B01_Bewerbungsbedingungen Offenes Verfahren_KORREKTUR 19.08.2026.pdf

Planungsleistungen für die energetische Sanierung einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren:Offenes Verfahren gem. § 15 VgV
Vergabe-Nr.:NN09/26-M1
Maßnahmenbezeichnung:Maßnahmenbezeichnung:Planungsleistungen Energetische Sanierung der Grundschule in
Eschweiler über Feld – Gemeinde Nörvenich
Leistungen:Fachplanung im Bereich des Leistungsbildes Gebäude /
Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 5- 9

Anlage B01 – Bewerbungsbedingungen – KORREKTUR vom 19.08.2026 (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)

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Inhalt

  1. Allgemeine Informationen........................................................................................... 4 1.1 Einleitung ........................................................................................................ 4 1.2 Zielsetzung dieser Unterlage .......................................................................... 4 1.3 Auftraggeber ................................................................................................... 4 1.4 Vergabeverfahren ........................................................................................... 5 1.5 Verfahrenssprache .......................................................................................... 5 1.6 Hinweis Verwendung Personenbezeichnung .................................................. 5 1.7 Eigenerklärungen ............................................................................................ 5 1.8 Prüfpflicht des Bieters / Rückfragen ................................................................ 5 1.9 Zuschlagserteilung .......................................................................................... 6 1.10 Vorläufiger Terminplan ............................................................................. 6 1.11 Information ............................................................................................... 6 2 Anforderungen an die Angebote ................................................................................. 6 2.1 Einreichen der Angebote ................................................................................. 6 2.2 Form des Angebots ......................................................................................... 7 2.3 Änderungen / Berichtigungen .......................................................................... 7 2.4 Gliederung und Inhalt des Angebots ............................................................... 7 2.5 Allgemeine Anforderungen an das Angebot .................................................... 8 2.5.1 Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben .......................................................... 8 2.5.2 Änderungen an den Vergabeunterlagen ......................................................... 8 2.5.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen/sonstige Vertragsbedingungen der Bieter 8 2.5.4 Preisangaben .................................................................................................. 8 2.5.5 Honorarermittlung ........................................................................................... 9 2.5.6 Zuschlags- und Bindefrist ................................................................................ 9 3 Anforderungen an den Nachweis der Eignung ............................................................ 9 3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage E02) ......................... 9 3.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Anlage E01) 9 3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage E03) .................... 10 3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage E04) ......................... 10 3.5 Unterauftragnehmer / Eignungsleihe ............................................................. 11 3.6 Beteiligung von Unterauftragnehmern ........................................................... 11 3.7 Austausch von Unterauftragnehmern ............................................................ 12 3.8 Ersetzung von Unterauftragnehmern ............................................................ 12 3.9 Regeln für Bietergemeinschaften .................................................................. 12 4 Qualität (Projektumsetzung und Projektteam) .......................................................... 12

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4.1 Projektumsetzung ......................................................................................... 12 4.1.1 Konzept zur Organisation .............................................................................. 13 4.1.2 Konzept zur Herangehensweise an das Projekt ............................................ 14 4.1.3 Reaktionszeiten (in akuten Krisen- und Notfällen) ......................................... 15 4.2 Qualität Projektteam ..................................................................................... 17 4.2.1 Angaben zu den Erfahrungen und der Qualität der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung ................................................. 17 4.2.2 Angaben zur Berufserfahung der A) Projektleitung und B) stellvertretenden Projektleitung und C) Bauleitung .............................................................................. 20 5 Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots / Zuschlagskriterien...................... 21 5.1 Wertung der Qualität ..................................................................................... 21 5.2 B) Preis (300 Punkte = 30%) ......................................................................... 22 5.2.1 Für das Honorar/ für den Preis können maximal 300 Punkte (30%) erreicht werden. .................................................................................................................... 22 6 Vertragsgrundlagen ............................................................................................... 23 7 Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen ................................................................... 23 8 Sonstige Hinweise..................................................................................................... 23 8.1 Vertraulichkeit ............................................................................................... 23 8.2 Kommunikationsverbot.................................................................................. 23 8.3 Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen .......................... 23 8.4 Eigentumsübergang ...................................................................................... 23 8.5 Datenschutz .................................................................................................. 24 8.6 Vergabekammer ........................................................................................... 24 8.7 Frist für die Einreichung von Rechtsbehelfen ................................................ 24

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  1. Allgemeine Informationen

1.1 Einleitung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Fachplanung im Bereich des Leistungsbildes Gebäude / Innenräume Leistungsphasen 5 - 9 gem. §§ 34 ff HOAI 2021, für die Energetische Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule Albertus Magnus im Ortsteil Eschweiler über Feld, der Gemeinde Nörvenich.

Einzelheiten zum Projekt und den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den zur Information der Bieter beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Vergabeunterlagen - Anlagen C 01), dem Entwurf des Planungsvertrages (Vergabeunterlagen - Anlage C 02), den Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Verfahren (Vergabeunterlagen – B 01 - diese Anlage) und der Anlage für die Zuschlagskriterien (Anlage B 02).

1.2 Zielsetzung dieser Unterlage

Diese Unterlage nebst Anlagen ergänzt und konkretisiert die in der Auftragsbekanntmachung genannten Festlegungen und Vorgaben.

Insbesondere fasst sie noch einmal die Angaben und Anlagen, die ein Bieter seinem Angebot beizufügen hat, zusammen. Die mit dem Angebot ausgefüllt einzureichenden Anlagen bzw. Dokumente, Erklärungen etc. sind zur besseren Übersicht noch einmal in der Anlage A02 aufgeführt.

Die Bieter sind aufgefordert, die aufgeführten Vorgaben einzuhalten. Die Missachtung der Vorgaben kann zum Ausschluss des jeweiligen Bieters führen. Sofern die vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint.

1.3 Auftraggeber

Auftraggeber des Verfahrens ist:

Gemeinde Nörvenich Der Bürgermeister Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich

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1.4 Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird als

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

durchgeführt.

1.5 Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen sind in deutscher Sprache zu erarbeiten und vorzulegen. Soweit der Bieter fremdsprachige Nachweise einreicht, hat er eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

1.6 Hinweis Verwendung Personenbezeichnung

Die in diesen Bewerbungsbedingungen und den sonstigen Vergabeunterlagen verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht ausdrücklich kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet.

1.7 Eigenerklärungen

Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.

1.8 Prüfpflicht des Bieters / Rückfragen

Der Bieter ist verpflichtet, die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Enthalten die Unterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Erstellung des Angebots erschweren oder beeinflussen können, hat der Bieter den Auftraggeber (AG) unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen.

Hinweise hat der Bieter über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter http://www.vergabe.nrw.de an den Auftraggeber zu richten. Dazu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern / Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform unter http://www.vergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Bewerber / Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Unterlagen aktualisiert worden sind. Die Bewerber / Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebots relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum

03.09.2026 10.09.2026

zu stellen.

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Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber / Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots beantwortet werden.

Die Bewerber / Bieter sind gehalten, ausschließlich im Wege schriftlicher Fragen über das Vergabeportal mit dem Auftraggeber zu kommunizieren und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht in schriftlicher Form über das Vergabeportal besteht, umgehend zurückweisen.

1.9 Zuschlagserteilung

Nach Abschluss aller aus Sicht des AG erforderlichen Prüfungen soll der Zuschlag auf das Angebot des Bieters erfolgen, welches unter Anwendung der in der Anlage B02 (Wertungsmatrix Zuschlagskriterien) dargestellten Kriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot darstellt.

1.10 Vorläufiger Terminplan

Derzeit ist folgender Zeitplan für das Vergabeverfahren (Angebotsphase) vorgesehen:

Einreichung von Bieterfragen03.09.202610.09.2026
Frist zur Abgabe des verbindlichen Angebots11.09.2026; 10:00 Uhr18.09.2026; 11:00 Uhr
Bindefrist für verbindliche Angebote22.10.202629.10.2026

1.11 Information

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 62 VgV wird der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich in Textform über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren. Zur weiteren Verdeutlichung der Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien Anlage B02 wird dem Bieter seine erreichte Punktzahl mitgeteilt werden.

2 Anforderungen an die Angebote

2.1 Einreichen der Angebote

Das Angebot ist bis zum

11.09.2026; 10:00 Uhr 18.09.2026; 11:00 Uhr

elektronisch über die Vergabeplattform http://www.vergabe.nrw.de einzureichen.

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2.2 Form des Angebots

Elektronische Angebote sind über http://www.vergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Die elektronischen Angebote sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen auf der Vergabeplattform genügt den gesetzlichen Anforderungen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.

Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) sind signiert dem Angebot beizufügen.

Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):

  • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
  • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
  • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bieter übersandt hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Einreichung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt.

2.3 Änderungen / Berichtigungen

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

2.4 Gliederung und Inhalt des Angebots

Der Bieter hat seinem Angebot die nachfolgend bezeichneten Erklärungen beizufügen. Entsprechende Anlagen stehen unter http://www.vergabe.nrw.de zusammen mit diesen Bewerbungsbedingungen zur Verfügung. Die Bieter sind aufgefordert, die zur Verfügung gestellten Anlagen zu verwenden.

Das Angebot des Bieters muss die in der Anlage A02 aufgelisteten Unterlagen enthalten.

Über die verlangten Unterlagen hinaus sind dem Angebot keine weiteren Unterlagen beizufügen. Dem Angebot dennoch beigefügte weitere Unterlagen (Prospekte o.ä.) dürfen keine dem Angebot oder den Vergabeunterlagen widersprechenden Angaben enthalten.

Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Formblätter/Vordrucke/ Anlagen zu verwenden.

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Nebenangebote sind nicht zulässig.

2.5 Allgemeine Anforderungen an das Angebot

2.5.1 Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben

Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen.

Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen oder Streichungen müssen als solche gekennzeichnet und zweifelsfrei sein. Anderenfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.

2.5.2 Änderungen an den Vergabeunterlagen

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

2.5.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen/sonstige Vertragsbedingungen der Bieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vertragsbedingungen der Bieter sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil des Angebotes.

2.5.4 Preisangaben

Das Angebot muss die geforderten Preisangaben enthalten. Hierzu ist das als Anlage D05 beigefügt Honorarblatt zu verwenden. Fehlende Preisangaben können nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV nachgefordert werden.

Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.

Nähere Angaben zu der Bewertung des Angebotspreises finden sich in der Anlage B02 (Wertungsmatrix - Zuschlagskriterien).

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2.5.5 Honorarermittlung

Die Bieter haben noch nicht mit dem verbindlichen Angebot, aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auf gesonderter Anlage eine Honorarermittlung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, welche Honorargrundlagen und sonstige Annahmen den in dem Honorarblatt (Anlage D05) angegebenen Preisen zugrunde liegen. Für die Honorarermittlung macht der Auftraggeber keine Vorgaben. Die Honorarermittlung liegt in der Kalkulationsfreiheit der Bieter.

Die in der Leistungsbeschreibung (Anlage C01) nebst Anlagen enthaltenen Angaben zu Honorargrundlagen stellen keine Vorgabe des Auftraggebers, sondern lediglich eine Einschätzung dar, die von den Bietern eigenverantwortlich zu überprüfen ist.

2.5.6 Zuschlags- und Bindefrist Der Auftraggeber beabsichtigt eine Zuschlagserteilung bis spätestens zum 22.10.2026 vorzunehmen.

3 Anforderungen an den Nachweis der Eignung

Die Bieter / Bietergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die in Anlage A02 aufgeführten Formblätter verwendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.

3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage E02)

a) Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister).

b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Architekt: Zugelassen ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt, Raumplaner, Städtebauplaner tätig zu werden.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.

3.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Anlage E01)

a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB; b) Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister; c) Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung.

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3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage E03)

Angabe der Gesamtumsätze in Euro netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage E04)

Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

  1. Mindestanforderungen an die Referenzen:

a) Benennung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 15 Kalenderjahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung des Angebots endet) mit folgendem Inhalt:

b) Erbringung von Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis einschließlich 9 (Objektbetreuung) hinsichtlich des Leistungsbildes im Bereich Gebäude / Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI 2021;

c) Umbau/ Sanierung eines Bestandsgebäudes (Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Planungsleistungen im Rahmen der Erstellung eines Neubaus)

d) mindestens Honorarzone III (“durchschnittliche Anforderungen”) im Sinne der HOAI

Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Es ist zu jeder Referenz eine zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 2 DIN-A4 Seiten beizulegen.

Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe der Anlage E04 folgende Angaben enthalten:

• Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts; • Art der ausgeführten Leistung und ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zum Leistungsbild. Zusätzlich wird darum gebeten, das jeweilige Referenzprojekt visuell (Fotos / Zeichnungen) darzustellen (zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 2 DIN A4-Seiten) • Honorarzone; • Durchgeführte Leistungsphasen; • Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276) • Ausführungsfristen (Beginn und Abnahme) • Auftraggeber mit Nennung und Kontaktdaten des diesbezüglichen Ansprechpartners (Abteilung, Name, Mailadresse) • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);

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3.5 Unterauftragnehmer / Eignungsleihe

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, hat er den Umfang der Leistungen des Unternehmens entsprechend der Anlage D06 mit dem Angebot anzugeben.

Je nach Form der Eignungsleihe sind die Nachweise und Erklärungen

  • die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – E01
  • zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung – E02
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit – E03
  • der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit – E04 auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Darüber hinaus muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß der Anlage E05 nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

3.6 Beteiligung von Unterauftragnehmern

Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er den Umfang der Leistungen des Unterauftragnehmers entsprechend der Anlage D06 mit dem Angebot anzugeben. Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind – bezogen auf die für die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungsbereiche – für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Unterauftragnehmer sind auch konzernverbundene Unternehmen, die durch den Bieter bei der Erbringung der Leistungen eingesetzt werden sollen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Hierfür ist die Anlage D07 zu verwenden.

Ist ein benanntes Unternehmen nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet, ist der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ein anderes, geeignetes Unternehmen zu benennen. Auch für dieses Unternehmen hat der Bieter auf weiteres gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens einschließlich der in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Ist auch dieses weitere vom Bieter benannte Unternehmen nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet, wird das Angebot des Bieters nicht berücksichtigt.

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3.7 Austausch von Unterauftragnehmern

Eine Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bei der Angebotsabgabe berufen hat, ist nach Ablauf der Angebotsfrist nicht zulässig.

Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bieter erstmals nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote einen Unterauftragnehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.

3.8 Ersetzung von Unterauftragnehmern

Ist ein Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet oder liegen bei dem benannten Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, ist der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, dieses Unternehmen zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 VgV).

Auch für dieses Unternehmen hat der Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens (Anlage D07) einschließlich der im Vergabeverfahren geforderten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Ist auch dieses weitere vom Bieter benannte Unternehmen nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet, wird das Angebot des Bieters nicht berücksichtigt.

3.9 Regeln für Bietergemeinschaften

Soweit sich aus den vorliegenden Unterlagen bzw. aus der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ergibt, haben sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft die vorstehenden unter Ziffer 2.3 bezeichneten Erklärungen beizubringen. Die Anlage D03 haben alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot gemeinsam abzugeben.

4 Qualität (Projektumsetzung und Projektteam)

Die Qualität der Projektumsetzung und die Qualität des Projektteams werden anhand einzureichender Unterlagen und Bieterangaben ausgewertet. Die Wertung beinhaltet die im folgenden genannten Anforderungen und Unterlagen. Nähere Angaben sind der Anlage B02- Wertungsmatrix/ Zuschlagskriterien zu entnehmen.

4.1 Projektumsetzung

Die Projektumsetzung beinhaltet die Unterkriterien: • Konzept zur Organisation (A1.1) • Konzept zur Herangehensweise an das Projekt (A1.2) • Verbindliche Angaben zu Reaktionszeiten in akuten Krisen- und Notfällen (A1.3)

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4.1.1 Konzept zur Organisation Die Bieter haben mit der Angebotsabgabe ein Konzept zur Organisation einzureichen.

Anhand des vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden "Konzept zur Organisation" bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in Bezug auf die Anforderungen an den Inhalt zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt – unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes – eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor.

Anforderungen an den Inhalt

  1. Darstellung der personellen Organisation des Bieters;
  2. Aussagen bzgl. Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten;
  3. Aussage zur Vertretung und Sicherstellung einer termingerechten Leistungserbringung
  4. Erläuterung zu der Frage: Wie gehen Sie mit Bauverzögerungen um?

Die Wertung des Konzeptinhalt wird im Folgenden verkürzt dargestellt, die genaue Beschreibung ist der Anlage B02 – Wertungsmatrix / Zuschlagskriterien zu entnehmen:

• Das Konzept wird mit 5 Punkten und einer Gewichtung von 20 bewertet (max. erreichbare Punkte 100), wenn es in herausragender Weise den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine herausragende fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 4 Punkten und einer Gewichtung von 20 bewertet (max. erreichbare Punkte 80), wenn es in besonderer Weise den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine in besonderem Maße fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 3 Punkten und einer Gewichtung von 20 bewertet (max. erreichbare Punkte 60), wenn es den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 2 Punkten und einer Gewichtung von 20 bewertet (max. erreichbare Punkte 40), wenn es mit kleineren Einschränkungen den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleinen Einschränkungen erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 1 Punkt und einer Gewichtung von 20 bewertet (max. erreichbare Punkte 20), wenn es lediglich mit großen Einschränkungen den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine mangelhafte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn den genannten Anforderungen und Erwartungen nicht entspricht und fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht zu erwarten ist.

Nähere Angaben zu der Bewertung des Konzeptes finden sich in der Anlage B02.

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Das Darstellungsformat kann frei gewählt werden. Die schriftliche Erläuterung sollte dabei maximal 2 DIN-A4-Seiten nicht übersteigen.

Ein fehlendes Konzept bedingt den Ausschluss aus dem Verfahren.

4.1.2 Konzept zur Herangehensweise an das Projekt Die Bieter haben mit der Angebotsabgabe ein Konzept zur Herangehensweise an das Projekt einzureichen.

Anhand des vom Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in Bezug auf die Anforderungen an den Inhalt zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt – unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes – eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor.

Anforderungen an den Inhalt:

  1. Aussagen zu Zeitplan und Ablauf des Projektes;
  2. Aussage zur methodischen Herangehensweise;
  3. Die finanziellen Mittel des Auftraggebers sind beschränkt: 3.1 Erläutern Sie Ihren Umgang mit erhöhten Baukosten und 3.2 den Umgang mit dem für ein Projekt zur Verfügung stehende Budget.
  4. Kommunikation mit dem Auftraggeber und Projektdokumentation
  5. Erläuterung, wie mit dem Bau im laufenden Betrieb umgegangen wird: 5.1 Erläuterung - Einbindung Schulverwaltung/ Schüler in den Bauablauf 5.2 Erläuterung der Maßnahmen bezgl. Baulärm/ Bauschmutz 5.3 Erläuterung anhand von Erfahrungswerten 5.4 Aussage zu den räumlichen Gegebenheiten

Die Wertung des Konzeptinhalt wird im Folgenden verkürzt dargestellt, die genaue Beschreibung ist der Anlage B02 – Wertungsmatrix / Zuschlagskriterien zu entnehmen:

• Das Konzept wird mit 5 Punkten und einer Gewichtung von 32 bewertet (max. erreichbare Punkte 160), wenn es in herausragender Weise den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine herausragende fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 4 Punkten und einer Gewichtung von 32 bewertet (max. erreichbare Punkte 128), wenn es in besonderer Weise den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine in besonderem Maße fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 3 Punkten und einer Gewichtung von 32 bewertet (max. erreichbare Punkte 96), wenn es den Anforderungen und Erwartungen (auch im

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Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 2 Punkten und einer Gewichtung von 32 bewertet (max. erreichbare Punkte 64), wenn es mit kleineren Einschränkungen den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit kleinen Einschränkungen erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 1 Punkt und einer Gewichtung von 32 bewertet (max. erreichbare Punkte 32), wenn es lediglich mit großen Einschränkungen den Anforderungen und Erwartungen (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) entspricht und eine mangelhafte Leistungserbringung erwarten lässt. • Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn den genannten Anforderungen und Erwartungen nicht entspricht und fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht zu erwarten ist.

Das Darstellungsformat kann frei gewählt werden. Die schriftliche Erläuterung sollte dabei maximal 4 DIN-A4-Seiten nicht übersteigen. Eine textliche Darstellung hat die Kostenobergrenze von 3.526.847,00 € netto zu berücksichtigen.

Nähere Angaben zu der Bewertung des Konzeptes finden sich in der Anlage B02.

Ein fehlendes Konzept bedingt den Ausschluss aus dem Verfahren.

4.1.3 Reaktionszeiten (in akuten Krisen- und Notfällen) Im Angebotsschreiben (Anlage D01) sind die Bieter verpflichtet, verbindliche Angaben zu ihren Reaktionszeiten in akuten Krisen- und Notfällen welche während der Leistungsphase 8 auftreten könnten zu treffen.

Die Reaktionszeiten sind auf die üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr. von 09:00-17:00 Uhr, ausgenommen sind Sams-, Sonn- und Feiertage) begrenzt. Somit besteht keine explizite Rufbereitschaft und es erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Im Auftragsfall werden die vom Bieter genannten Reaktionszeiten in den Planungsvertrag verbindlich aufgenommen und somit Vertragsbestandteil.

Ein Krisen- oder Notfall liegt nur vor, wenn sofortiges Handeln zur Schadensbegrenzung, Gefahrenabwehr oder zur Sicherung des Bauvorhabens erforderlich ist:

  • aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, (insbesondere Starkregen, Hochwasser, Brand, Einbruch, Einsturzgefahr, akuter Gefahr für Personen) oder
  • erheblicher Gefahren für das Bauwerk, die den Bauablauf stoppen (insbesondere bei behördlich oder gerichtlich verfügten Baustopps, oder gravierenden Planungsfehlern, die eine sofortige Änderung der Bauausführung zwingend erfordern) oder
  • sonstiger vergleichbarer Ereignisse

Auf Ziffer 7.11 der Anlage C02-Planungsvertrag wird hingewiesen.

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A) Erstkontakt und Schadensbewertung:

Ist die Projektleitung und/ oder die stellvertretende Projektleitung und/ oder die Bauleitung

des Bieters/ der Bietergemeinschaft nicht in der Lage, sich innerhalb von maximal 2

Stunden. nach Benachrichtigung durch den Auftraggeber (telefonisch oder per E-Mail),

zurückzumelden, so wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen

(Ausschlusskriterium s. Anlage B02, Ziff. A1.3.1.1).

Auftraggeberseitig wird eine Rückmeldung innerhalb von 1 Stunde verlangt und mit 5

Punkten und einer Gewichtung von 10 (max. erreichbare Punkte 50) honoriert (siehe

Anlage B02, Ziff. A1.3.1.2).

B) Vor-Ort-Prüfung:

Für den Fall, dass eine Besichtigung der Baustelle durch die Projektleitung und/ oder die

stellvertretende Projektleitung und/ oder die Bauleitung innerhalb von maximal 12 Stunden

nicht möglich ist, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen (Ausschlusskriterium

s. Anlage B02, Ziff. A1.3.2.1) Auftraggeberseitig wird eine Besichtigung der Baustelle

binnen maximal 4 Stunden verlangt und mit 5 Punkten und einer Gewichtung von 10 (max.

erreichbare Punkte 50) honoriert (Anlage B202, Ziff. A1.3.2.2). Sollte eine Besichtigung der

Baustelle durch die genannten Personen erst innerhalb von maximal 8 Stunden vertraglich

zugesichert werden können, wird dies mit 2,5 Punkten und einer Gewichtung von 10

(erreichbare Punkte 25) bewertet (Anlage B202, Ziff. A1.3.2.3).

C) Sofortmaßnahme und Freigabe:

Der Auftraggeber erwartet binnen 24 Stunden nach der Baustellenbesichtigung erste

planerische Anweisungen, technische Sofortlösungen oder notwendige Freigaben zur

Schadensminderung (schriftlich oder in Textform) vorgelegt zu bekommen. Sollte dies

bieterseitig nicht möglich sein, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen

(Ausschlusskriterium Anlage B02. Ziff. A1.3.3.1).

Die jeweiligen Reaktionszeiten sind in der Anlage D01 – Angebotsschreiben verbindlich zu

erklären und werden im Auftragsfall in den Planungsvertrag aufgenommen (Anlage C02, Ziff.

7). Weitere Angaben sind der Anlage C02 – Planungsvertrag, Ziff. 7.11 und der Anlage B02 –

Wertungsmatrix/ Zuschlagskriterien zu entnehmen.

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4.2 Qualität Projektteam

4.2.1 Angaben zu den Erfahrungen und der Qualität der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung

Die Bieter haben die von ihnen für die Leistungserbringung vorgesehene folgenden Akteure des Projektteams im Angebot namentlich vorzustellen: A) Projektleitung (1 Person) B) Stellvertretende Projektleitung (1 Person) C) Bauleitung (1 Person)

Dazu ist das diesen Vergabeunterlagen als Anlage D04 beigefügte Formblatt auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Zu A) Projektleitung und B) Stellvertretende Projektleitung sind in dem Formblatt Angaben zu den jeweiligen Qualifikationen, der Berufserfahrung als Projektleitung/ Stellvertretende Projektleitung sowie die jeweiligen projektbezogenen Erfahrungen (jeweils 2 persönliche Referenzprojekte aus den letzten 15 Kalenderjahren) zu machen. Zu C) Bauleitung sind in dem Formblatt Angaben zu der beruflichen Qualifikation und die Anzahl der Berufsjahre (als Bauleitung) zu tätigen.

Berufserfahrungen während eines Studiums und /oder einer Ausbildung und/ oder Berufsjahre in denen keine Funktion als Projektleitung; Stellvertretende Projektleitung; Bauleitung bekleidet wurden, werden nicht angerechnet.

Die Bewertung der Erfahrungen zu A) Projektleitung und B) stellvertretende Projektleitung erfolgt nach näherer Maßgabe der Anlage B02 „Wertungsmatrix – Zuschlagskriterien“ auf Grundlage der für die betreffenden Personen in der Anlage D04 benannten jeweils 2 persönliche Referenzprojekte in Verbindung mit einer jeweiligen zusätzlichen Beilage einer Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 2 DIN A4-Seiten. Wertbar sind die jeweiligen persönlichen Referenzen, wenn die in nachfolgender lit. a) dargestellten Mindestanforderungen erfüllt sind.

Soweit der Bieter / die Bietergemeinschaft zu A-Projektleitung / B-stellvertretenden Projektleitung weitere persönliche Referenzprojekte angeben möchte, sind diese entsprechend obiger Tabelle mit den darin aufgeführten/abgefragten Angaben in einer separaten Anlage vorzulegen.

Sollte die Projektleitung bereits mit der stellvertretenden Projektleitung ein gemeinsames Referenzobjekt, welches die o.g. Mindestanforderungen und Wertungskriterien erfüllt, realisiert haben, kann dieses Referenzobjekt sowohl für die Projektleitung als auch für die stellvertretende Projektleitung vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Konstellation kein Wertungskriterium darstellt.

Sollten die beiden Referenzen, welche für die Bestätigung der Eignung vorgelegt wurden, von der Projektleitung und/oder stellvertretenden Projektleitung durchgeführt worden sein, ist eine Nennung dieser für die Qualitätswertung zulässig.

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Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Referenzobjekte lediglich 2 Referenzen (jeweils zu A-Projektleitung und B-stellvertretende Projektleitung) gewertet werden (vergl. Anlagen „Bewerbungsbedingungen“ (B01) und „Wertungsmatrix- Zuschlagskriterien“ (B02).

a) Mindestanforderungen

An die für A) die vorgesehene Projektleitung (1 Person) und an B) die stellvertretende Projektleitung (1 Person) sowie an Inhalt und Anzahl der zu benennenden jeweiligen persönlichen Referenzprojekten (Anzahl jeweils 2) werden die folgenden Mindestanforderungen gestellt:

aa) Als Projektleitung kommen nur Personen in Betracht, die zum Tragen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur mit Abschluss Dr.-Ing., Dipl.- Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss berechtigt sind.

bb) Die Projektleitung verfügt über mindestens 1 Jahr Erfahrung als Projektleitung und / oder stellvertretende Projektleitung.

cc) Es kommen als A) Projektleitung und B) stellvertretende Projektleitung nur Personen (jeweils 1) in Betracht, die persönlich die Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachweisen können. Als vergleichbare Leistung werden Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich der Fachplanung hinsichtlich des Leistungsbildes Gebäude / Innenräume gem. HOAI über den Umbau/ die Sanierung eines Bestandsgebäudes angesehen. Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Planungsleistungen im Rahmen der Erstellung eines Neubaus. Vergleichbare Positionen sind zudem gegeben, wenn die Person in dem für die Berufserfahrung benannten Zeitraum als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung die Leistungen erbracht hat.

dd) Für A) Projektleitung (1 Person) und B) stellvertretende Projektleitung (1 Person) müssen jeweils mindestens 2 persönliche Referenzprojekte zu A) und B) benannt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: Jeweils zwei persönliche Referenzprojekte aus den letzten 15 Kalenderjahren, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und in dem die namentlich benannte A) Projektleitung und B) stellvertretende Projektleitung entweder als Projektleitung oder als stellvertretende Projektleitung tätig war.

  1. Leistungsphasen 5-9 nach HOAI
  2. Umbau/ Sanierung eines Bestandsgebäudes (Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Planungsleistungen im Rahmen der Erstellung eines Neubaus)
  3. mindestens Honorarzone III für Gebäude / Innenräume
  4. Fertigstellung und Abnahme in den letzten 15 Jahren (09/2021 – 08/2026)

Die Nichterfüllung einer der unter lit. a) genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots.

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Die Angaben zu den persönlichen Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen.

Zu jeder Referenz ist eine zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (in Bild und Text) von max. 2 DIN A4-Seiten beizulegen.

Die Referenzen werden nach Einhaltung der Mindestanforderungen im Anschluss anhand der fachplanerischen Komponenten gewertet (auf die Anlage B02 wird diesbezüglich hingewiesen).

Bewertet werden folgende Leistungen:

  1. Die Leistung wurde im laufenden Bestand erbracht,
  2. Es erfolgte eine energetische Sanierung mit Brandschutzmaßnahmen,
  3. der Bauelemente (Fenster u. Türen),
  4. des Daches,
  5. es erfolgte ein Umbau / eine Sanierung einer Kindertagesstätte oder einer Schule

• Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und aller Mindestangaben und zusätzlich alle genannten fachlichen Komponenten (Kategorien) werden 5 Punkte mit einer Gewichtung von 11 vergeben. Somit sind maximal 55 Punkte erreichbar. • Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und aller Mindestangaben und zusätzliche Erfüllung von 4 der 5 genannten fachlichen Komponenten werden 4 Punkte mit einer Gewichtung von 11 = 44 Punkte vergeben • Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und aller Mindestangaben und zusätzliche Erfüllung von 3 der 5 genannten fachlichen Komponenten werden 3 Punkte mit einer Gewichtung von 11 = 33 Punkte vergeben • Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und aller Mindestangaben und zusätzliche Erfüllung von 2 der 5 genannten fachlichen Komponenten werden 4 Punkte mit einer Gewichtung von 11 = 22 Punkte vergeben • Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und aller Mindestangaben und zusätzliche Erfüllung von 1 der 5 genannten fachlichen Komponenten wird 1 Punkt mit einer Gewichtung von 11 = 11 Punkte vergeben • Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und aller Mindestangaben ohne zusätzliche Erfüllung der 5 genannten fachlichen Komponenten werden 0 Punkte vergeben

b) Benennung der A) Projektleitung (1 Person) und der B) stellvertretenden Projektleitung (1 Person)

Die Bieter haben im Formblatt Anlage D 04 die vorgesehene verantwortliche A) Projektleitung und B) stellvertretende Projektleitung namentlich zu benennen und (jeweils zu A) und B)) unter Einhaltung der vorstehend unter lit. a) genannten Mindestanforderungen Angaben zu den jeweiligen projektbezogenen Erfahrungen anhand von jeweils zweier persönlichen Referenzprojekte zu machen. Hierzu sind die entsprechenden Felder in der Anlage auszufüllen und die geforderten Angaben für das jeweilige persönliche Projekt zu treffen.

Die im Angebot benannte A) Projektleitung und B) stellvertretenden Projektleitung muss auch tatsächlich in der angegebenen Funktion für das Projekt als A) Projektleitung / B) stellvertretende Projektleitung eingesetzt werden.

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4.2.2 Angaben zur Berufserfahung der A) Projektleitung und B) stellvertretenden Projektleitung und C) Bauleitung Die Bieter haben im Formblatt Anlage D 04 zudem die vorgesehene verantwortliche Bauleitung (C) namentlich zu benennen. Es sind zu A) Projektleitung und B) stellvertretenden Projektleitung und C) Bauleitung Angaben zu der beruflichen Qualifikation/ Berufsbezeichnung und die Anzahl der Berufserfahrung (Jahre) als A) Projektleitung / B) stellvertretende Projektleitung / C) Bauleitung anzugeben. Hierzu sind die entsprechenden Felder in der Anlage auszufüllen und die geforderten Angaben für die jeweilige Funktion (A, B und C) zu treffen.

Die im Angebot benannte A) Projektleitung und B) stellvertretenden Projektleitung und C) Bauleitung muss auch tatsächlich in der angegebenen Funktion für das Projekt als A) Projektleitung / B) stellvertretende Projektleitung / C) Bauleitung eingesetzt werden.

Die Anzahl der Berufsjahre zu A) Projektleitung und B) stellvertretende Projektleitung und C) Bauleitung wird jeweils gewertet.

Wertung zu A) Projektleitung: • Maximal sind 4 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreichbar, wenn die benannte Person mindestens 16 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung verfügt. Somit sind maximal 40 Punkte erreichbar. • Es werden 3 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 11 Jahre Berufserfahrung und weniger als 16 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 30 Punkte erreichbar. • Es werden 2 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung und weniger als 11 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 20 Punkte erreichbar. • Es wird 1 Punkt mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 1 Berufsjahr und weniger als 6 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 10 Punkte erreichbar. • Es werden 0 Punkte erreicht, wenn die benannte Person über weniger als 1 Jahr Berufserfahrung als Projektleitung verfügt.

Wertung zu B) Stellvertretende Projektleitung: • Maximal sind 4 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreichbar, wenn die benannte Person mindestens 16 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung/ Stellvertretende Projektleitung verfügt. Somit sind maximal 40 Punkte erreichbar. • Es werden 3 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 11 Jahre Berufserfahrung und weniger als 16 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung/ Stellvertretende Projektleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 30 Punkte erreichbar. • Es werden 2 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung und weniger als 11 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung/ Stellvertretende Projektleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 20 Punkte erreichbar.

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• Es wird 1 Punkt mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 1 Berufsjahr und weniger als 6 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung/ Stellvertretende Projektleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 10 Punkte erreichbar. • Es werden 0 Punkte erreicht, wenn die benannte Person über weniger als 1 Jahr Berufserfahrung als Projektleitung/ Stellvertretende Projektleitung verfügt.

Wertung zu C) Bauleitung: • Maximal sind 4 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreichbar, wenn die benannte Person mindestens 16 Jahre Berufserfahrung als Bauleitung verfügt. Somit sind maximal 40 Punkte erreichbar. • Es werden 3 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 11 Jahre Berufserfahrung und weniger als 16 Jahre Berufserfahrung als Bauleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 30 Punkte erreichbar. • Es werden 2 Punkte mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung und weniger als 11 Jahre Berufserfahrung als Bauleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 20 Punkte erreichbar. • Es wird 1 Punkt mit einer Gewichtung von 10 erreicht, wenn die benannte Person über mindestens 1 Berufsjahr und weniger als 6 Jahre Berufserfahrung als Bauleitung verfügt. Somit sind in diesem Fall 10 Punkte erreichbar. • Es werden 0 Punkte erreicht, wenn die benannte Person über weniger als 1 Jahr Berufserfahrung als Bauleitung verfügt.

Hinweis: Über einen Austausch / Ausfall der in den Angebotsunterlagen genannten A) Projektleitung und B) stellvertretenden Projektleitung und C) Bauleitung hat der spätere Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu unterrichten. Siehe diesbezügliche Vorgabe in der Anlage C 02 -Planungsvertrag.

5 Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots / Zuschlagskriterien

Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand von Wertung-/ Zuschlagskriterien ermittelt. Für die Qualität 70% und für das Honorarangebot (Preis) 30%. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.

5.1 Wertung der Qualität

Für die Qualität sind maximal 700 Punkte erreichbart (70%). Die Qualität wird wie folgt gewertet (auf Anlage B02 wird hingewiesen):

A1. – Projektumsetzung- maximal erreichbar 360,00 Punkte = 36 % • A1.1 – Konzept zur Organisation max. 100,00 Punkte • A1.2 – Konzept zur Herangehensweise n das Projekt max. 160,00 Punkte • A1.3 – Reaktionszeit (in akuten Krisenfällen) max. 100,00 Punkte • Unterkriterien • A1.3.1 – Erstkontakt und Schadensbewertung • A1.3.1.1 – Ausschlusskriterium – Rückmeldung länger als 2 Stunden • A1.3.1.2 – Wertungskriterium – Rückmeldung innerhalb von 1 Std.- 50,00 Punkte

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• A1.3.2 – Vor-Ort-Prüfung max. 50,00 Punkte • A1.3.2.1 – Ausschlusskriterium – Baustellenbesichtigung innerhalb max. 12 Stunden • A1.3.2.2 – Wertungskriterium – Besichtigung der Baustelle – max. 50,00 Punkte • A1.3.3 – Sofortmaßnahme und Freigabe • A1.3.3.1 – Ausschlusskriterium – Vorlage erste planerische Anweisungen, technische Sofortlösungen oder Freigabe Schadensminderung innerhalb von 24 Stunden

A2. - Qualität Projektteam – maximal erreichbar 340,00 Punkte = 34% A2.1 – Je 2 Persönliche Referenzprojekte zu A) Projektleitung; B) Stellvertretende Projektleitung; max. 220,00 Punkte (je Referenz max. 55,00 Punkte), A2.2 – Berufliche Erfahrung als A) Anzahl der Berufsjahre als Projektleitung max. 40,00 Punkte, B) Anzahl der Berufsjahre als Stellvertretende Projektleitung max. 40,00 Punkte, C) Anzahl der Berufsjahre als Bauleitung max. 40,00 Punkte

5.2 B) Preis (300 Punkte = 30%)

5.2.1 Für das Honorar/ für den Preis können maximal 300,00 Punkte (30%) erreicht werden. Zur Ermittlung der Preispunkte findet die lineare Interpolation mit 100%-Spanne Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise (Nettogesamtangebotspreis Honorar) umgerechnet werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte.

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 300.

Ein fiktiver doppelt so teurer Angebotspreis erhält null Preispunkte. Die Angebotspreise der dazwischen liegenden Angebote werden mittels einer linearen Interpolation bewertet und in Preispunkte umgewandelt. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Punkte.

Für die Zuschlagsentscheidung wird für jedes Angebot eine Gesamtpunktzahl aus der Summe der Punkte für die Qualität und der Preispunkte berechnet. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Bei Gleichstand der Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größten Punktzahl bei dem Kriterium Qualität (Projektumsetzung und Projektteam) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.

Die genaue Erläuterung der Angebotswertung erfolgt auf Grundlage des in Anlage B02 dargestellten Bewertungsverfahrens anhand der dort aufgeführten Ausschluss- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bepunktung.

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6 Vertragsgrundlagen

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Anlagen C der Vergabeunterlagen, bestehend aus den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung (nebst Anlagen).

7 Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen

Die Erklärung ist ausgefüllt unter Angabe der natürlichen Person, die mit Vertretungsbefugnis die Erklärung Anlage F02 abgibt, vorzulegen. Auf den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wird hingewiesen. Der genaue Wortlaut ist in der Anlage F02 enthalten.

8 Sonstige Hinweise

8.1 Vertraulichkeit

Die vorliegenden Unterlagen einschließlich sämtlicher Formulare sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Die betreffenden Unterlagen bzw. die in ihnen enthaltenen Informationen dürfen von dem Bieter nur für Zwecke dieses Vergabeverfahrens verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8.2 Kommunikationsverbot

Bietern sowie Unterauftragnehmern, Beratern oder sonstigen durch den Bieter involvierten Mitwirkenden, ist folgendes untersagt:

-die direkte oder indirekte Einflussnahme auf übergeordnete Stellen des AG, Angestellte der Gemeinde Nörvenich, beteiligte Berater, Behörden usw. in Bezug auf das Vergabeverfahren,

-die direkte oder indirekte Kommunikation mit anderen Bietern oder deren Mitwirkenden. Bieter müssen den Geheimwettbewerb wahren.

8.3 Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Die Bieter sind aufgefordert, diejenigen Teile ihres Angebots, die ihrer Meinung nach im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, nicht Gegenstand der Akteneinsicht werden dürfen, unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 165 Abs. 3 GWB zu kennzeichnen.

8.4 Eigentumsübergang

Die im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen etc. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Für die Ausarbeitung Angebots wird keine Vergütung gewährt.

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8.5 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz ergeben sich aus der Anlage F01.

8.6 Vergabekammer

Die Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann, ist die Vergabekammer Rheinland. Die Anschrift der zuständigen Vergabekammer lautet:

Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster

E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Tel.: 0251 411-3698 Telefax: 0251 411-2165

8.7 Frist für die Einreichung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung