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Verfahrensbrief
Maßnahme: Planungsleistungen für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage mit Lager für Bevölkerungsschutz Auftraggeber: Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Download stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
- dieser Verfahrensbrief
- Architektenpläne
- Rahmenterminplan
- das Formblatt „Angebotsschreiben Planungsleistungen Atemschutzübungsanlage“, das zwingend über die Vergabeplattform einzureichen ist (in anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen)
- Honorarformblätter
- das Formblatt „Eignungsleihe“
- das Formblatt „Nachunternehmen“
- das Blanko der Wertungsmatrices für die Angebote
- die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- das Formblatt Eigenerklärung zu Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833_201
- Datenschutzhinweise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den gesamten Vergabeunterlagen entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Substantiven und Pronomen gewählt und damit auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- Allgemeiner Hintergrund des Vergabeverfahrens
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg betreibt derzeit eine Atemschutzübungsanlage im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Bad Hersfeld -Kernstadt. Die bestehende Anlage erfüllt die erforderlichen Raum- und Flächenvorgaben nicht mehr und weist zudem funktionale Defizite im Übungsbetrieb auf. Daher befindet sich der Neubau einer Atemschutzübungsanlage am Standort Bebra bereits in Planung durch ein Architekturbüro.
Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen die Vergabe von Ingenieurleistungen in den Fachbereichen Tragwerksplanung, Bauphysik (Wärmeschutz und Bauakustik) sowie Brandschutz für ein Bauvorhaben der Gebäudeklasse 3 gemäß Hessischer Bauordnung (HBO). Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Besondere Leistungen, die in Leistungsphase 8 zu erbringen sind.
Ziel der Beauftragung ist die fachgerechte Planung, Berechnung und Nachweisführung in den genannten Disziplinen, um die Standsicherheit, den energetischen und akustischen Komfort sowie den brandschutztechnischen Anforderungen des Gebäudes gerecht zu werden.
Zum anderen ist Gegenstand der Ausschreibung die Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Gebäudeautomation. Die Leistungen umfassen jeweils die
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Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Besondere Leistungen geringeren Umfangs.
Das bzw. die zu beauftragende(n) Ingenieurbüro(s) hat sämtliche Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung fachübergreifend und koordiniert zu erbringen. Es ist sicherzustellen, dass die technischen Systeme aufeinander abgestimmt und in ihrer Funktionalität auf das Gesamtgebäude optimiert sind. Zudem hat das beauftragende Ingenieurbüro während der Ausführung die technische Oberleitung und Fachbauüberwachung wahrzunehmen, sofern die Leistungsphase 9 vereinbart wird.
Weiterhin beabsichtigt der Auftraggeber, die Objektplanung Freianlagen zu beauftragen.
- Umfang der Leistungen - Aufgabenstellung
Die Leistungen werden in vier Lose eingeteilt.
LOS 1 umfasst die Tragwerksplanung, Wärmeschutz und Bauakustik sowie den Brandschutz.
Die Tragwerksplanung beinhaltet die Erarbeitung eines wirtschaftlichen, sicheren und dauerhaften Tragwerkskonzepts unter Berücksichtigung der architektonischen und technischen Rahmenbedingungen des Projekts. Hierzu zählen die Aufstellung der statischen Berechnungen einschließlich Lastannahmen, die Bemessung der tragenden Bauteile wie Fundamente, Decken, Stützen, Wände und Dachkonstruktionen sowie die Erstellung der erforderlichen Positions- und Schalpläne. Der Tragwerksplaner wirkt zudem bei der Prüfung der Ausführungsplanung mit und steht während der Bauausführung beratend zur Verfügung. Die anrechenbaren Kosten betragen voraussichtlich ca. 980.000,00 Euro. Es wird die Honorarzone III zugrunde gelegt.
Das Leistungsbild Wärmeschutz umfasst die Erstellung der energetischen Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Berechnung und Optimierung der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Der Fachplaner hat die U-Werte der relevanten Bauteile zu ermitteln, den Jahresprimärenergiebedarf zu berechnen und die Planung in Hinblick auf Energieeffizienz, Wärmebrücken, Luftdichtheit und Feuchteschutz zu optimieren. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Ausführungsunterlagen auf Übereinstimmung mit den Wärmeschutznachweisen zu prüfen und die Bauleitung bei der Qualitätssicherung während der Ausführung zu unterstützen. Grundlage der Honorarermittlung sind die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von etwa 2.172.807,50 Euro. Es wird die Honorarzone III zugrunde gelegt.
Im Leistungsbild Bauakustik obliegt dem beauftragten Ingenieurbüro die Erstellung der schalltechnischen Nachweise gemäß DIN 4109 sowie die Festlegung der erforderlichen Schalldämmmaße und Maßnahmen zum Schallschutz. Der Fachberater ist verantwortlich für die Berechnung und Bewertung von Luft- und Trittschall, die Beratung bei der Auswahl und konstruktiven Ausbildung schallrelevanter Bauteile sowie für die Integration schalltechnischer Anforderungen in die Ausführungsplanung. Zudem ist er bei der Planung von haustechnischen Anlagen zur Minimierung von Geräuschemissionen beratend tätig und begleitet die Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der akustischen Anforderungen. Die anrechenbaren Kosten betragen voraussichtlich 2.246.590,00 Euro. Auch hier wird die Honorarzone III zugrunde gelegt, wobei diesbezüglich eine Pauschale anzubieten ist.
Das Leistungsbild Brandschutz umfasst die Erstellung des Brandschutznachweises einschließlich Fachbauleitung Brandschutz. Der Brandschutzplaner hat das Brandschutzkonzept für das Gebäude der Gebäudeklasse 3 nach HBO zu erarbeiten. Dazu gehören die brandschutztechnische Bewertung des Gebäudekonzepts, die Entwicklung eines Flucht- und Rettungswegkonzeptes, die Planung von Brandabschnitten und Entrauchungsmaßnahmen sowie die Abstimmung der brandschutztechnischen Belange mit der Tragwerksplanung, der Haustechnik und der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Der Fachplaner ist ferner für die Erstellung der Brandschutzpläne verantwortlich, in denen die Maßnahmen grafisch dargestellt werden, und begleitet das Projekt beratend in allen Planungs- und Ausführungsphasen. Im Rahmen der Fachbauleitung Brandschutz überwacht er die ordnungsgemäße Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen und bescheinigt abschließend deren Übereinstimmung mit dem genehmigten Nachweis gegenüber der
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Bauaufsicht. Grundlage der Honorarermittlung ist die Bruttogrundfläche von etwa 1.160 m² mit zwei Nutzungsbereichen und zwei Geschossen. Das Honorar ist als Pauschale anzubieten.
LOS 2 umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 1-3.
Im Leistungsbereich der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen beinhaltet der Auftrag die Planung und Auslegung sämtlicher Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie gegebenenfalls Gasversorgung. Der Fachplaner ist verantwortlich für die Grundlagenermittlung, die Erstellung von Konzepten und Berechnungen, die Integration der Anlagen in die bauliche Struktur sowie die Überwachung der Ausführung. Grundlage der Honorarermittlung sind die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 411 und 412 in Höhe von rund 141.000,00 Euro. Seitens des Auftraggebers wird die Honorarzone II angesetzt.
Die Planung der Wärmeversorgungsanlagen umfasst die Konzeption, Dimensionierung und Auslegung der Heizungsanlagen einschließlich der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe. Der Fachplaner hat den energetischen und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sicherzustellen und die erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 420 betragen voraussichtlich 101.000,00 Euro. Auch hier wird die Honorarzone II zugrunde gelegt.
Der Leistungsbereich der lufttechnischen Anlagen umfasst die Planung, Berechnung und Auslegung der Lüftungs- und Klimaanlagen einschließlich Luftverteilung, Regelung und Energieeffizienz. Der Fachplaner ist für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Luftqualität und Energieeinsparung verantwortlich. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 430 betragen vorläufig 103.000,00 Euro. Anzusetzen ist die Honorarzone II.
LOS 3 umfasst die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 8.
Im Bereich der Starkstromanlagen umfasst der Auftrag die Planung und Auslegung der elektrischen Energieversorgung einschließlich Mittel- und Niederspannungsverteilung, Beleuchtung, Sicherheitsstromversorgung und Potentialausgleich. Der Fachplaner ist für die technische Umsetzung, die Dimensionierung der Anlagenkomponenten sowie die Koordination mit den anderen Gewerken verantwortlich. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 440 betragen rund 182.000,00 Euro. Es wird die Honorarzone II zugrunde gelegt.
Die Planung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen umfasst die Erstellung der Konzepte und Ausführungsunterlagen für Kommunikations-, Daten-, Sicherheits- und Brandmeldeanlagen. Der Fachplaner sorgt für die fachgerechte Integration der Systeme in die Gebäudestruktur und koordiniert die Schnittstellen zu den übrigen Gewerken. Grundlage der Honorarermittlung sind anrechenbare Kosten der Kostengruppe 450 in Höhe von 33.000,00 Euro. Die Honorarzone II ist aus Sicht des Auftraggebers zutreffend.
Die Gebäudeautomation umfasst die Planung der übergeordneten Steuerungs- und Regelungssysteme für alle gebäudetechnischen Anlagen. Der Fachplaner ist für die Funktions- beschreibung, Systemintegration und Programmstruktur der Gebäudeautomation verantwortlich, einschließlich der Definition der Schnittstellen zu Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Elektroanlagen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 480 betragen vorläufig 36.000,00 Euro. Auch hier ist die Honorarzone II einschlägig.
LOS 4 beinhaltet die Planung der Freianlagen
Der Planungsumfang umfasst die Planung aller Freiflächen der geplanten Anlage mit einer Gesamtfläche von 3.350 qm. Von der Gesamtfläche werden 1.237 qm für Stellplätze und Zufahrten benötigt. Für eine Übungsfläche für die Feuerwehr mit Entwässerung über einen Ölabscheider sind 935 qm geplant. Für eine Zufahrt zum Gelände von der Kerschensteinerstraße sind 551 qm vorgesehen. Die verbleibenden 627 qm werden begrünt. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 500 betragen vorläufig 280.000,00 €. Die Leistungen werden Honorarzone III zugeordnet.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, die Tragwerksplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-6 des § 51 HOAI, Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Bauakustik), Leistungsphase 1-7 der Anlage 1.2.2 HOAI sowie Planung des vorbeugenden Brandschutzes, Leistungsphasen 1-5 und 8 gemäß Heft Nr. 17 AHO „Leistungen für den Brandschutz“ (Stand Juni 2022) zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 14 bzw. die Grundleistungen aus dem Leistungsbild Brandschutz gemäß Heft Nr. 17 AHO mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Als erste Stufe sollen für die Tragwerksplanung die Leistungsphase 1-4 und als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 und 6, für die Leistungen der Bauphysik als erste Stufe die Leistungsphasen 1- 4 und als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 vergeben werden. Für den vorbeugenden Brandschutz sollen als erste Stufe die Leistungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphase 5 und als dritte Stufe die Leistungsphase 8 vergeben werden (LOS 1).
Der Auftraggeber beabsichtigt weiter, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 – 3 (LOS 2), die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (LOS 3), Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI und die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI (LOS 4) zu vergeben. Es werden dabei jeweils die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlagen 11 und 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise:
Bezüglich der Fachplanung Technische Ausrüstung und der Objektplanung Freianlagen sollen die Leistungsphase 1-4 als erste Stufe, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Hinweis: Bei den Leistungsstufen 2 und 3 handelt es sich um Bedarfspositionen. Diese kommen zur Ausführung, wenn sich im Rahmen der Planung der ersten Leistungsstufe die Realisierbarkeit des Projekts bestätigt und die Finanzierung der sich aus der Kostenberechnung ergebenden Gesamtbaukosten gesichert ist. Finanzmittel nach der vorläufigen Kostenschätzung sind in den Haushalt eingestellt. Die Bedarfspositionen finden bei der Wertung der Angebote im Rahmen der Wertung des Honorarangebots in vollem Umfang Berücksichtigung.
Zudem sollen folgende Besondere Leistungen als Pauschalen angeboten und beauftragt werden:
- Tragwerksplanung
• LP 8 Objektüberwachung
Ingenieurmäßige Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
- Bauphysik
• LP 8 Wärmeschutz
Objektüberwachung: Mitwirkung bei der Baustellenkontrolle
• LP 8 Bauakustik
Objektüberwachung: Mitwirkung bei der Baustellenkontrolle
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- Technische Gebäudeausrüstung
• LP 1 Anlagengruppe Wärmeversorgungsanlagen
Bestandsaufnahme vorhandener Anlagenteile
Es ist zu prüfen, ab die in der benachbarten Sporthalle vorhandene Heizung ausreichend Leistungsreserve für die Heizung der Atemschutzübungsanlage aufweist und für die Heizung des geplanten Neubaus verwendbar ist.
• LP 1 Anlagengruppe Starkstromanlagen
Bestandsaufnahme vorhandener Anlagenteile
Es ist zu prüfen, ab der in der benachbarten Sporthalle vorhandene Stromanschluss ausreichend Leistungsreserve für den Strombedarf der Atemschutzübungsanlage aufweist und für den elektrischen Anschluss des geplanten Neubaus verwendbar ist.
• LP 1 Anlagengruppe Abwasser, Wasser, Gasanlagen
Bestandsaufnahme vorhandener Anlagenteile
Es ist zu prüfen, ab der in der benachbarten Sporthalle vorhandene Trinkwasseranschluss ausreichend Leistungsreserve für den Trinkwasserbedarf der Atemschutzübungsanlage aufweist und für den Trinkwasseranschluss des geplanten Neubaus verwendbar ist.
• LP 5 Alle Anlagengruppen
Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- u. Durchbruchsplanung
• Alle Anlagengruppen
Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation, Prüfen und Werten von Nebenangeboten, Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand, Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Freianlagen
• LP 5 Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche) für die befestigten Bereiche der Freianlagen (Stellplätze, Übungshof, Zufahrt v. Süden)
• LP 8 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftraggeber behält sich vor, sich aus der fortschreitenden Planung ergebende Wiederholungen oder Ergänzungen der Planung ebenfalls zu beauftragen.
Auftragnehmer müssen einen permanent zuständigen Projektleiter und dessen Stellvertreter benennen. Diese Anforderung ist vertraglich zu gewährleisten. Ein Wechsel der genannten Personen ist nur durch einen gleich hoch qualifizierten Mitarbeiter möglich.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung.
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Die Ziele sind wie folgt definiert:
Qualitäten:
Energieeffiziente Bauweise Verwendung nachhaltiger Baustoffe / Konstruktionsweise Betriebssicherheit Barrierefreiheit
Kosten:
• Wirtschaftlicher Betrieb • Niedrige Folgekosten für Unterhaltung und Wartung
Termine:
LPH 1-3: Juni 2027 inkl. Kostenberechnung LPH 4: Einreichung Genehmigungsplanung bis 30.09.2027 LPH 5-7: Bauausschreibung: November 2027 LPH 8: Baubeginn: Mai 2028 Fertigstellung: April 2029
Die genannten Termine sind Wunschtermine des Auftraggebers. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners unter Beteiligung der Fachplaner abgestimmt und bindend festgelegt.
- Auskünfte und Ansprechpartner
Auskünfte erteilt ausschließlich folgender Ansprechpartner:
Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabe@hef-rof.de
Frau N. Steimar (Fachdienstleitung) 06621 87-3500 Frau T. Prenzel 06621 87-3509
Verfahren und Auswahl des Auftragnehmers
3.1 Verfahrensart Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach §§ 14, 15 VgV durchgeführt.
3.2 Terminplanung Folgende voraussichtlichen Termine und Fristen sind im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen:
| Endtermin | |
|---|---|
| Veröffentlichung in der HAD | 20.08.2026 |
| Ende Angebotsfrist | 22.09.2026, 10:00 Uhr |
| Submission | 22.09.2026 |
| Bindefrist Angebot | 13.11.2026 |
| Zuschlagserteilung, voraussichtlich | 02.11.2026 |
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- Losweise Vergabe
Es erfolgt eine Einteilung in folgende Lose:
LOS 1: Tragwerksplanung, Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Bauakustik) sowie Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes LOS 2: Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 LOS 3: Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 LOS 4: Objektplanung Freianlagen
Das Angebot kann für ein oder mehrere Lose erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen Bieter mit mehreren Losen zu beauftragen, wenn dieser in den betreffenden Losen jeweils das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat. Anderenfalls erfolgt für jedes einzelne Los eine gesonderte Beauftragung.
- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abgeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Eignungsnachweise jeweils für sich vorzulegen.
- Unteraufträge
Will sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen für die Erfüllung des Auftrags bedienen, muss er nachweisen, dass dieses Unternehmen die gestellten Eignungsanforderungen erfüllt und dass in Bezug auf dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem muss der Bieter nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er z.B. eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorlegt.
Sofern das Nachunternehmen diese Vorgaben nicht erfüllt, ist es vom Bewerber durch ein anderes, geeignetes Nachunternehmen zu ersetzen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer V der Wettbewerbsbedingungen.
Zudem ist von jedem Nachunternehmer eine eigene, unterzeichnete Datenschutzerklärung einzureichen.
- Wettbewerbsbedingungen
| • 7.1 Verwendung der Formblätter | ||
|---|---|---|
| Die Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter | ||
| vollständig auszufüllen und für die Abgabe des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter | ||
| nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, ohne dass die | ||
| Möglichkeit eines Nachreichens eingeräumt wird, d.h. eine Nachforderung fehlender | ||
| Unterlagen im Sinne der Ziffer 7.5 erfolgt in diesem Fall nicht. | ||
| • 7.2 Korrespondenz | ||
| Sämtliche Korrespondenz ist bis zum Zuschlag ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. | ||
| • 7.3 Bieterfragen | ||
| Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter | ||
| unverzüglich, jedenfalls vor Abgabe des Angebots die Auftraggeberin über die Vergabeplattform | ||
| darauf hinzuweisen. | ||
| Die interessierten Unternehmen können Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind | ||
| grundsätzlich über die Vergabeplattform einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so | ||
| formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich sind. Die |
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| aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von | ||
|---|---|---|
| Interesse sind – über die Vergabeplattform zur Beantwortung veröffentlicht. | ||
| Fragen zur Angebotsphase können bis spätestens 16.09.2026, 14:00 Uhr gestellt werden. | ||
| • 7.4 Sprache | ||
| Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche | ||
| Erklärungen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. | ||
| • 7.5 Inhalt der Angebote | ||
| Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Nachweise, Erklärungen und | ||
| Bescheinigungen gemäß der Vergabeunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die | ||
| Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte | ||
| unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder | ||
| fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen | ||
| (§ 56 Abs. 2 VgV). Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene | ||
| Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt. | ||
| Änderungen an den Vergabeunterlagen, soweit nicht ausdrücklich gestattet, sind unzulässig und | ||
| führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Änderungen des Bieters an seinen eigenen | ||
| Eintragungen und Streichungen müssen zweifelsfrei sein. Ebenso führt ein verspäteter Eingang des | ||
| Angebotes zum Ausschluss. | ||
| • 7.6 Geheimhaltung | ||
| Der Bieter ist verpflichtet, alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens und des | ||
| Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu | ||
| behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bieter wird die | ||
| Informationen nur den Mitarbeitern zugänglich machen, die diese Informationen zur Erfüllung der | ||
| vertraglichen Aufgaben benötigen und diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichten. Wird kein | ||
| Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Die | ||
| Geheimhaltungspflicht reicht über das Vertragsende hinaus. | ||
| Im Falle von Bietergemeinschaften gelten diese Bestimmungen entsprechend. | ||
| Die Auftraggeberin behandelt die eingehenden Angebotsunterlagen und die dazugehörigen | ||
| Unterlagen vertraulich und verwahrt sie sorgfältig. | ||
| • 7.7 Schutzrechte | ||
| Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot, dass für die abzuschließende Leistung keine gewerblichen | ||
| Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Mit Angebotsabgabe | ||
| verpflichtet sich der Bieter, der Auftraggeberin die Nutzungsrechte an der Ausarbeitung | ||
| vollumfänglich zu übertragen, ohne eine gesonderte Vergütung hierfür zu verlangen. | ||
| • 7.8 Nebenangebote / Änderungsvorschläge | ||
| Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. | ||
| • 7.9 Rückgabe von Unterlagen | ||
| Die Rückgabe von Unterlagen und etwaigen Dokumenten, die das Angebot ergänzen, ist nicht | ||
| möglich. | ||
| • 7.10 Mehrfachbewerbungen | ||
| Die Mehrfachbewerbung ist wegen der damit verbundenen drohenden Gefahr der Verletzung des | ||
| Geheimwettbewerbs unzulässig und führt grundsätzlich zum Ausschluss aus dem | ||
| Vergabeverfahren. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die gleichzeitige | ||
| Angebotsabgabe als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft, für die gleichzeitige | ||
| Angebotsabgabe als Bieter sowie als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft oder | ||
| ein Auftreten als Nachunternehmer mehrerer Bieter/Bietergemeinschaften. Von einem Ausschluss | ||
| kann nur abgesehen werden, wenn der Bieter nachweist, dass trotz der Mehrfachbewerbung eine | ||
| Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist. |
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| • 7.11 Datenschutzhinweis | |
|---|---|
| Die von dem Bewerber/Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen | |
| und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1b erfasst, | |
| organisiert, gespeichert und verwendet. Die Auftraggeberin und ggf. weitere Verfahrensbeteiligte | |
| verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in dem in den | |
| Datenschutzhinweisen beschriebenen Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des | |
| Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen | |
| Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Im Fall der Zuschlagserteilung werden die Daten für | |
| die Vertragsabwicklung verwendet. | |
| Mit Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter und die von ihm in den Vergabeunterlagen | |
| namentlich genannten Personen mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten gemäß den | |
| Datenschutzhinweisen einverstanden. |
- Form und Frist der Abgabe der Angebote
Die Angebote sind nebst den geforderten Anlagen auf dem von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblatt (Angebotsschreiben) nebst sämtlicher geforderter Unterlagen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 22.09.2026, 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Person des Erklärenden ist zu benennen.
Das Angebot besteht aus:
1.1 Beruflicher Werdegang und Qualifikation (alle LOSE) Für den vorgesehenen Projektleiter (nicht Büroinhaber) und seinen Stellvertreter sowie für den vorgesehenen Bauleiter/Objektüberwacher (nicht Los 1) sind aussagekräftige Lebensläufe vorzulegen, aus denen sich der berufliche Werdegang und die Qualifikation ergeben sowie persönliche Referenzen aus den einschlägigen Bereichen. 1.2 Einem rechtsverbindlich unterschriebenen Honorarangebot mit den Preisbestandteilen gem. Formblatt „Angebotsschreiben Planungsleistungen Atemschutzübungsanlage“ und dem vollständig ausgefüllten Honorarformblatt. Die Zuschlags- und Bindefrist für das Angebot läuft bis zum 13.11.2026. 1.3 Den nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweisen
- Eignungsnachweise
Die Bieter haben die in der Vergabebekanntmachung und unter den Punkten 9.1 bis 9.4 geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot vorzulegen.
Als Nachweis für die Eignung werden folgende Eigenerklärungen/Unterlagen gefordert:
9.1 Kein Vorliegen von Ausschlussgründen (alle LOSE)
• Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
§ 123 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis 9
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dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
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- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden berücksichtigt.
9.2 Befähigung zur Berufsausübung (alle LOSE)
• Eigenerklärung des Bieters über den Eintrag in die Architekten- bzw. Ingenieurliste oder Vorlage der Diplomurkunde • Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots. Hieraus muss hervorgehen, dass der Aussteller der Erklärung (Person des Erklärenden) für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handelsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots ist, versichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebots, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handelsregister erfolgt sind.
9.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000.- € für Personenschäden und 1.000.000.- € für Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird (ALLE LOSE).
• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Tragwerksplanung und Planung der Bauphysik (2022, 2023 und 2024 in Euro netto) – LOS 1.
Mindestanforderungen: Der Umsatz mit Leistungen in der Tragwerksplanung der letzten drei Jahre muss mindestens 150.000.- € netto im Mittel betragen haben.
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• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (2022, 2023 und 2024 in Euro netto) – LOS 2.
Mindestanforderungen: Der Umsatz der letzten drei Jahre muss in den Anlagengruppen 1-3 mindestens 160.000.- € netto im Mittel betragen haben.
• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (2022, 2023 und 2024 in Euro netto) – LOS 3.
Mindestanforderungen: Der Umsatz der letzten drei Jahre muss in den Anlagengruppen 4 und 5 mindestens 120.000.- € netto im Mittel betragen haben.
• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Planung der Freianlagen (2022, 2023 und 2024 in Euro netto) – LOS 4.
Mindestanforderungen: Der Umsatz mit Leistungen in der Freianlagenplanung der letzten drei Jahre muss mindestens 150.000.- € netto im Mittel betragen haben.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Der Bewertung wird der kumulierte Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zugrunde gelegt.
9.4 Technische Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bieters (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV) – ALLE LOSE.
9.4.1 Anzahl der Mitarbeiter:
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen (ALLE LOSE).
Mindestanforderungen: Das sich bewerbende Büro muss mindestens
3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter Fachrichtung Tragwerksplanung (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) - LOS 1 - einschließlich des Büroinhabers,
3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1- 3 (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) - LOS 2 - einschließlich des Büroinhabers und
3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) - LOS 3 - einschließlich des Büroinhabers,
2 fachlich qualifizierte Mitarbeiter Fachrichtung Objektplanung Freianlagen (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) - LOS 4 - einschließlich des Büroinhabers,
beschäftigen. Hierbei sind Doppelnennungen nicht zulässig, z.B. dürfen Führungskräfte nicht nochmals bei Dipl.-Ing./ Arch. aufgeführt werden und Dipl.-Ing/ Arch. nicht erneut bei sonstigen technischen Mitarbeitern
9.4.2 Referenzen:
LOS 1 Vorlage von Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die in Bezug auf Art und Umfang (gleicher Schwierigkeitsgrad in der Tragwerksplanung) mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Neubauten oder Umbauten von Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren kommunalen Funktionsgebäuden, Hochbauten sowie Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten. 12
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Mindestanforderungen: Es müssen mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden und bei denen die LP 5 abgeschlossen ist oder unmittelbar (in längstens drei Monaten bei Abgabe des Angebots) vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 5 darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 5 frühestens im Sommer 2021. Mit mindestens jeweils einer Referenz müssen Planungsleistungen im Bereich der Bauphysik (Wärmeschutz und/oder Bauakustik) und im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes nachgewiesen werden. Zudem muss mit mindestens zwei Referenzen die Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden, wobei eine Referenz auch mehrere Bereiche abdecken kann.
LOS 2 Vorlage von Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die in Bezug auf die Art und den Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung der Technischen Ausrüstung aus den Anlagengruppen 1-3 von Neubauten oder Umbauten von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsplätzen oder sonstigen Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen in den Anlagengruppen 1-3 mindestens die LP 3 – 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar (in längstens drei Monaten bei Abgabe des Angebots) vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 (Übergabe des Objekts) darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im Sommer 2021. Zudem muss mit mindestens zwei Referenzen die Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden.
LOS 3 Vorlage von Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die in Bezug auf die Art und den Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung der Technischen Ausrüstung aus den Anlagengruppen 4-5 und 8 von Neubauten oder Umbauten von Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrdienstgebäuden, Feuerwehrübungsplätzen oder sonstigen Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten
Mindestanforderungen: Es müssen mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen genannt werden, bei denen in den Anlagengruppen 4, 5 und 8 mindestens die LP 3 – 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar (in längstens drei Monaten bei Abgabe des Angebots) vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 (Übergabe des Objekts) darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im Sommer 2021. Zudem muss mit mindestens zwei Referenzen die Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden.
LOS 4 Vorlage von Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die in Bezug auf die Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung von Freianlagen für Feuerwehren beinhalten.
Mindestanforderungen: Es muss mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz genannt werden, bei der mindestens die LP 3 – 8 bearbeitet wurde und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar (in längstens drei Monaten bei Abgabe des Angebots) vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 (Übergabe des Objekts) darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im Sommer 2021.
Die Angaben zu den Referenzen sollen wie folgt gegliedert sein:
i. Art des Auftraggebers (privat/öffentlich) ii. Bezeichnung des Projekts iii. Projektdauer (Anfangs- und Enddatum) iv. Erbrachte Leistungsphasen
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v. anrechenbare Kosten/Bruttogrundfläche vi. Objektangaben: Nutzungsart, Angaben zu Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung vii. Angaben zum Vertragsverhältnis (alleinige Bearbeitung, als Mitglied einer ARGE, als Nachunternehmer) viii. Bei LOS 1: Geplante Tragkonstruktion, Besonderheiten bei der Gründung o.ä., Bearbeitung der Thermischen Bauphysik und/oder Brandschutz ix. Bei LOS 2 und 3: Angaben zur energetischen Ausstattung x. Bei LOS 4: Größe der beplanten Fläche, wichtigste Gestaltungsmerkmale und sonstige Besonderheiten
Aus Gründen des Datenschutzes werden die Bieter darauf hingewiesen, bei den Referenzen keine Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu nennen. Sollte die Auftraggeberin zwecks Überprüfung der Referenzen diese Kontaktdaten benötigen, würde dies von den Bietern nachgefordert.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind erfüllt, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt entsprechende Referenzen in ausreichender Anzahl vorlegen können.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Auftraggeberin behält sich vor, jederzeit während des Vergabeverfahrens vom Bieter die geforderten Nachweise ganz oder zum Teil zu verlangen. In jedem Fall wird die Auftraggeberin die Eignungsnachweise von dem Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, anfordern, es sei denn, es läge ein Ausnahmefall nach § 50 Abs. 3 VgV vor. Eignungsnachweise können auch im Rahmen ihres Erklärungsumfangs durch das Zertifikat des „Hessischen Präqualifikationsregisters“ oder vergleichbare Zertifikate erbracht werden.
Werden die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von als ungeeignet angesehen und von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Hinweise zur Wertung
Mit dem Angebot hat der Bieter/die Bietergemeinschaft ferner die dort genannten Unterlagen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB vorzulegen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien, wie in der Vergabebekanntmachung bereits angekündigt, in folgender Gewichtung:
LOS 1:
- Honorar Wichtung: 45 %
- Projektleiter, Beruflicher Werdegang, Erfahrung in der Planung der Thermischen Bauphysik und Brandschutz, persönliche Referenzen Wichtung: 30 %
- Stellvertretender Projektleiter, Beruflicher Werdegang, Erfahrung in der Planung der Thermischen Bauphysik und Brandschutz, persönliche Referenzen Wichtung: 25 %
LOSE 2, 3 + 4:
- Honorar Wichtung: 35 %
- Projektleiter: Beruflicher Werdegang, persönliche Referenzen Erfahrungen in der Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber Wichtung: 25 %
- Stellvertretender Projektleiter: Beruflicher Werdegang, persönliche Referenzen Erfahrungen in der Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber Wichtung: 15 %
- Bauleiter/Objektüberwacher, Beruflicher Werdegang, Erfahrung
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und Referenzen Wichtung: 25 %
Die Bewertungsmatrices sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber wird eine vergleichende Bewertung der Angebote vornehmen. Sollte eine Person gleichzeitig die Planungs- und die Bauleiter-(Objektüberwachungs-)tätigkeiten wahrnehmen, erfolgt eine Doppelbewertung dieser Person.
Zu 1: Die für die Berechnung des Honorars angegebenen anrechenbaren Kosten sind lediglich grob geschätzt. Sie sind nicht verbindlich. Um die Vergleichbarkeit der Honorarangebote zu gewährleisten, sind diese aber dem Honorarangebot zugrunde zu legen.
Die Bewertung des Preises erfolgt auf der Basis der Angebotsendsummen. Die Bewertung erfolgt vergleichend. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl. Die anderen Preise werden zu diesem ins Verhältnis gesetzt und wie folgt bepunktet:
Niedrigster Preis Bieter A / bewerteter Preis des Bieters B) x maximale Punktzahl für den Angebotspreis = Punktzahl für den Bieter B.
Berechnungsbeispiel
- Niedrigster Preis von Bieter A = 20.000
- Preis von Bieter B = 22.000
- Maximal erreichbare Punktzahl: 50 Somit errechnet sich die Punktzahl von Bieter B wie folgt: (20.000/22.000) x 50 = 45 Punkte. Bieter A erhält die volle Punktzahl (50 Punkte)
Es wird auf max. zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Zu 2/3/4: Gewertet wird die Dauer der Berufserfahrung. Eine längere Berufserfahrung als 10 Jahre wirkt sich nicht punkterhöhend aus. Gewertet wird des Weiteren, ob der für die Auftragsdurchführung vorgesehene Projektleiter/Stellvertreter/Bauleiter einschlägige Erfahrungen (persönliche Referenzen) in dem Bereich
- Tragwerksplanung von Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren kommunalen Funktionsgebäuden (Los 1),
- Planung der Technischen Ausrüstung von Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren kommunalen Funktionsgebäuden (Lose 2 und 3),
- Objektplanung Freianlagen für Feuerwehren (Los 4) hat.
Zusatzqualifikationen, die mit dem zu vergebenden Auftrag in Verbindung stehen, wie z.B. aus den Bereichen Schallschutz, SiGeKo oder Energieberatung, werden ebenfalls berücksichtigt. Die persönlichen Referenzen dürfen mit den Büroreferenzen identisch sein, können aber auch hiervon abweichen, z.B. aus früherer Tätigkeit in einem anderen Planungsbüro stammen. Die persönlichen Referenzen werden umso höher bewertet, je eher sie mit dem zu vergebenden Projekt vergleichbar sind.
Sollten nach Auswertung der eingegangenen Angebote mehrere Bieter eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welcher Bieter den Zuschlag erhält, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
Nähere Einzelheiten zu der Wertung der Unterkriterien sind der Blanko-Wertungsmatrix zu entnehmen.
- Besondere Bedingungen an den Auftrag
Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 16.08.2023, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
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Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach dem Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2026 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bieter eine Eigenerklärung zu diesem Artikel abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation bis zum Zuschlag über die Vergabeplattform zu führen ist. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in den Wettbewerbsbedingungen!
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