Vergabeverfahren
80-01-03-2026
Planungsleistungen zur Projektumsetzung für
den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im
Landkreis Uelzen in den grauen Flecken
Leistungsbeschreibung
Änderungen zur Vorgängerversion sind gekennzeichnet
Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen in den grauen Flecken Leistungsbeschreibung
Inhalt 1 Vorbemerkung ......................................................................................................................... 3 1.1 Grundsätzliches ................................................................................................................ 3 2 Projektskizze ........................................................................................................................... 3 2.1 Ausgangslage .................................................................................................................... 3 2.2 Hauptmerkmale des Betreibermodells ............................................................................... 4 2.3 Ausbaukonzept (Grunderschließung des Zielmarktes) FTTB-Ausbau................................ 4 3 Mengengerüst aus der FTTB Grundlagenermittlung................................................................. 5 3.1 Eckdaten für die FTTB-Netzinfrastruktur .......................................................................... 5 4 Einleitung ................................................................................................................................ 6 5 Technische Grundlagen ........................................................................................................... 7 5.1 Leistungsphase 3, Strukturplanung .................................................................................... 7 5.1.1 Auszuführende Tätigkeiten: ....................................................................................... 7 5.2 Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung ......................................................................... 8 5.2.1 Auszuführende Tätigkeiten: ....................................................................................... 8 5.3 Leistungsphase 5, Ausführungsplanung ............................................................................ 9 5.3.1 Auszuführende Tätigkeiten der Leistungsphase 5: .................................................... 11 5.4 Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen für das kreisweite FTTB- Netz ...................................................................................................................................... 15 5.4.1 Auszuführende Tätigkeiten....................................................................................... 18 5.5 Leistungsphase 7, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen für das kreisweite FTTB-Netz .......................................................................................................... 20 5.5.1 Auszuführende Tätigkeiten....................................................................................... 21 5.6 Leistungsphase 8, Objektüberwachung (Bauüberwachung) ............................................. 22 5.6.1 Auszuführende Tätigkeiten der Bauoberleitung: ....................................................... 23 5.6.2 Auszuführende Tätigkeiten der örtlichen Bauüberwachung: ..................................... 26 5.7 Leistungsphase 9, Objektbetreuung ................................................................................. 28 5.7.1 Auszuführende Tätigkeiten: ..................................................................................... 28 5.8 Projektsteuerung des Projektes über alle Leistungsphasen ............................................... 29 5.8.1 Auszuführende Tätigkeiten....................................................................................... 30 6 Erläuterungen zur technischen Planung .................................................................................. 30 6.1 Hinweise zu den Anlagen ................................................................................................ 30 6.2 Ergänzende Angaben zum Betreibermodell ..................................................................... 31 7 Honorarangebot ..................................................................................................................... 31
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1 Vorbemerkung
1.1 Grundsätzliches
Um eine gute Ausgangsbasis für die Bereitstellung eines Next-Generation-Access zu schaffen, hat sich der Landkreis Uelzen entschieden, über eigene Glasfasertrassen die bisher unterversorgten Gebiete an die Breitbandversorgung heranzuführen und unter wirtschaftlichen Aspekten den Teilnehmeranschluss zu realisieren. Das weiße Flecken Projekt wurde in den vergangenen Jahren im Landkreis Uelzen erfolgreich umgesetzt. Aufgrund des Erfolges hat sich der Landkreis Uelzen entschlossen, die grauen Flecken innerhalb des Landkreises ebenfalls mit Glasfaser zu versorgen.
Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und der Zukunftssicherheit ist die FTTB – Architektur die nachhaltigste Lösung. Somit ist es Ziel des Landkreises Uelzen, eine flächende- ckende FTTB-Infrastruktur in den grauen Flecken des Landkreises Uelzen bereitzustellen.
Die jetzige Phase dient der Gewinnung eines Dienstleisters, der mit der Projektumsetzung (Pla- nung und Ausbau der erforderlichen passiven Netzinfrastruktur beim Landkreis Uelzen) beauftragt werden soll. Zu den gegenständlichen Leistungen gehört insbesondere die Strukturplanung, Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung in Anlehnung an die HOAI § 55, Leistungsphasen 3-9.
Ein zukünftiger Pächter des zu erstellenden passiven Netzes wurde mit der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH bereits gefunden.
Das Vorgehen des Landkreises Uelzen zur Projektumsetzung erfolgt auf Grundlage und entsprechend den Bedingungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit- Rahmenregelung vom 13.11.2020), der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit- Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023) und der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI).
Der geschätzte Auftragswert der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen beträgt ca. 2,5 Mio. €.
2 Projektskizze
2.1 Ausgangslage
Der Landkreis Uelzen liegt im Nordosten von Niedersachsen und grenzt im Westen an die Landkreise Celle und Heidekreis, im Norden an den Landkreis Lüneburg, im Osten an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, im Südosten an den Altmarkkreis Salzwedel und im Süden an den Landkreis Gifhorn. Die Kreisstadt Uelzen mit ca. 35.000 Einwohnern liegt im Mittelpunkt des Kreisgebietes mit einem Durchmesser von ca. 49 km. Darum herum gruppieren sich 4 Samtgemeinden und die Einheitsgemeinde Bienenbüttel. Bad Bevensen ist die zweite Stadt im Landkreis Uelzen.
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2.2 Hauptmerkmale des Betreibermodells
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Der Landkreis lässt ein passives FTTB-Glasfasernetz innerhalb der nächsten 2 Jahre errichten, an das alle unterversorgten Wohn- und Geschäftsgebäude (graue Flecken) im Planungsgebiet angeschlossen werden können.
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Der Landkreis Uelzen ist Eigentümer der passiven Netzinfrastruktur. Er verpachtet das Glasfasernetz an den Pächter, der diese zum Betrieb eines NGA-Netzes unter der Auf- lage der Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs auf Vorleis- tungsebene nutzt (gemäß Gigabit-Rahmenregelung).
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Der Landkreis wird in 3 Lose aufgeteilt, in denen sich die ermittelten unterversorgten Bereiche befinden.
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Der Pächter installiert seine aktive Technik und hat die Verantwortung für die Vermark- tung und den Netzbetrieb.
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Es werden alle Häuser, in denen eine Unterversorgung gemäß der Förderrichtlinie festgestellt wurde, homes passed versorgt. Es sind somit sämtliche Häuser in die Planung mit aufzunehmen. Gebäude, bei denen die Eigentümer eine Grundstückseigentümererklärung eingereicht haben bekommen einen betriebsfertigen Anschluss in das Gebäude gelegt (homes connected).
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Es gibt keine erforderliche Vorvermarkungsquote. Der Ausbau der passiven Netzinfrastruktur wird unabhängig von den teilnehmenden Haushalten durchgeführt.
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Der Landkreis Uelzen hat innerhalb der Kreisverwaltung einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) gegründet. Dieser Wirtschaftsbetrieb ist mit der Projektumsetzung beauftragt, koordiniert alle erforderlichen Maßnahmen und ist zentraler Ansprechpartner für den Pächter und den Dienstleister.
2.3 Ausbaukonzept (Grunderschließung des Zielmarktes) FTTB-Ausbau
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Als Cluster ist ein zusammengefasstes Ausbaugebiet (Ortschaft) auf kommunaler Ebene definiert das an das zentrale Backbone-Netz anzuschalten ist.
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Es ist keine Vorvermarktungsquote zu erreichen. Sämtlich Hauseigentümer, die einen Hausanschluss beantragt haben, bekommen einen Hausanschluss. Dies ist unabhängig der prozentual teilnehmenden Haushalte.
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Der Ausbau jedes einzelnen Clusters ist als eine „in sich geschlossene Einzelmaßnahme“ zu betrachten.
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Je auszubauendem Cluster wird im ersten Schritt die Grundversorgung hergestellt. D.h. zum Ausbaustart wird ortsnetzbezogen die Grundanbindung an die Hauptversorgungstrassen (Verbindungsnetz/Backbone-Bereich) sichergestellt. Nachfolgend werden die Versorgungstrassen zur Bereitstellung der Teilnehmer- anschlüsse installiert und abschließend die Hauszuführungen errichtet.
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Die Ausbauzeit für ein Los (mehrere Cluster zusammengefasst) soll den Zeitraum von 12 Monaten nicht übersteigen.
Nach der o.a. Konzeptionierung ist von einem Ausbauzeitraum von maximal 8 Monaten für das gesamte Ausbaugebiet der grauen flecken (Zielmarkt) auszugehen. Der Endausbau der Grunderschließung (betriebsfertige Herstellung der Kundenanschlüsse) soll Ende des 4. Quartal 2027 erreicht sein.
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3 Mengengerüst aus der FTTB Grundlagenermittlung
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine Ortsbegehung sämtlicher zu versorgender Kabelverlege-Abschnitte mit qualifizierter Vor-Ort Erfassung aller Wohn- und Gewerbeeinheiten (WE / GE) im Landkreis Uelzen durchgeführt. Im Ergebnis wurden vollflächig alle Wohn- und Gewerbeeinheiten (WE/GE) erfasst. Bei der Erstellung der Angebote ist davon auszugehen, dass eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastrukturen nur eingeschränkt möglich ist.
Mittels der durchgeführten Grundlagenermittlung zum Ausbau des Landkreises Uelzen wurde für die FTTB-Netzinfrastruktur nachfolgend aufgeführten Eckdaten ermittelt, die als Grundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen sind.
3.1 Eckdaten für die FTTB-Netzinfrastruktur
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Anzahl der auszubauenden Ortschaften | 8 Ortschaften |
| 2 | Anzahl der zu planenden Gebäude (Stand 12.01.2026) | 1335 Gebäude |
| 2 | Anzahl der anzuschließenden Gebäude (Stand 12.01.2026) | 1002 Gebäude |
| 3 | Anzahl unterversorgter Gebäude | 1.335 Grundstücke |
| 4 | Länge der zu bauenden Trassen (ungefähre Schätzung mit Vollausbau der Hausanschlüsse) | ca. 99,48 km |
Auf Basis der Vor-Ort-Ermittlung sowie der Kundenangaben auf den Grundstücks- eigentümererklärungen ergeben sich folgende Zahlen an Gebäuden je Los/Cluster:
| Stand: 19.12.2025 | Ort | Anschlüsse Los Ort | GEE abgegeben Los Ort | Quote Los Ort | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 1337 | 1002 | 74,94% | |||||||||||||
| Los | Cluster | |||||||||||||||
| 1 | Los gesamt | 501 | 375 | 74,85% | ||||||||||||
| 1 | Rosche | 245 | 186 | 75,92% | ||||||||||||
| 2 | Rätzlingen | 150 | 111 | 74,00% | ||||||||||||
| 3 | Suhlendorf | 106 | 78 | 73,58% | ||||||||||||
| 2 | Los gesamt | 372 | 290 | 77,96% | ||||||||||||
| 4 | Himbergen | 121 | 95 | 78,51% | ||||||||||||
| 5 | Bienenbüttel | 184 | 132 | 71,74% | ||||||||||||
| 6 | Velgen | 67 | 63 | 94,03% | ||||||||||||
| 3 | Los gesamt | 464 | 337 | 72,63% | ||||||||||||
| 7 | Suderburg | 433 | 315 | 72,75% | ||||||||||||
| 8 | Dreilingen/Wichtenbeck | 30 | 22 | 73,33% |
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Die Anzahl der anzuschließenden Gebäude kann sich, vor allem auf Grundlage der Forderungen der Förderrichtlinie, bis zum Ende der Bautätigkeiten in den jeweiligen Ortschaften, erhöhen. Den Grundstückseigentümern ist es gestattet, bis zum Ende der Ausbautätigkeiten in der jeweiligen Ortschaft kostenlos für die Eigentümer das Verlangen nach einem Anschluss an das Netz zu äußern. Diese Gebäude sind im Zuge der Erschließung mit an das Netz anzuschließen.
Die zu beplanenden Gebiete liegen überwiegend in den Ortskernen der in der vorstehenden Tabelle genannten Ortschaften. Für die Ortschaften Velgen, Rätzlingen und Dreilingen/Wichtenbeck ist eine Zuleitung außerhalb der Ortschaften bis jeweils zu einem Kopplungspunkt an das bestehende Backbone des Glasfasernetz des Landkreis Uelzen zu errichten. Diese Trassen liegen größtenteils in Seitenräumen von Straßen.
4 Einleitung
Der Landkreis Uelzen beabsichtigt die erforderlichen Ingenieurleistungen zur Errichtung der passiven FTTB–Netzinfrastruktur zu vergeben. Dazu gehören insbesondere die Strukturplanung, die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung in Anlehnung an § 55 HOAI, Leistungsphasen 3-9 (siehe auch EU-Auftragsbekanntmachung, Ziff. II. 1.5).
Ziel der Ausschreibung ist: Auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und den in der Angebotsaufforderung aufgeführten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, um mit dem ausgewählten Bieter den Werkvertrag (nachfolgend auch als „Ingenieurvertrag“ bezeichnet) abzuschließen.
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung ist wie folgt unterteilt:
| Technische Grundlagen | - Leistungsphase 3, Strukturplanung - Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5, Ausführungsplanung - Leistungsphase 6 und 7, Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen - Leistungsphase 8, Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation - Leistungsphase 9, Objektbetreuung |
|---|---|
| Vertragliche Grundlagen | - Ingenieurvertrag |
| Allgemeine Grundleistung | - Projekt- und Qualitätsmanagement |
| Anlagen | - A1 - Zuwendungsbescheid des Bundes vom 06.11.2023 nebst Anlagen - A2 - vorläufiger Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen vom 19.09.2024 nebst Anlagen - A3 - Übersichtsplan Gebäude graue Flecken - A4.1 – Muster technische Dokumentation Uelzen – Gestellliste - A4.2 – Muster technische Dokumentation Uelzen – NVT-Liste - A4.3 – Muster rechnische Dokumentation Uelzen – Lagedokumentation |
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- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung Zu berücksichtigende vom 13.11.2020) Unterlagen im Plan-
- Das Telekommunikationsgesetz (TKG), im Besondern Teil 8, und Abschnitt 1, Wegerechte Ausführungsprozess
- Bestimmungen aus dem Bundesförderprogramm, einheitliches Materialkonzept Version 5.0.1 vom 24.02.2022, GIS - Nebenbestimmungen Version 5.1 vom 03.04.2023
5 Technische Grundlagen
5.1 Leistungsphase 3, Strukturplanung
Die Strukturplanung hat in Übereinstimmung mit den Förderbedingungen, insbesondere dem einheitlichen Materialkonzept (Version: 5.0.1 vom 24.02.2022) zu erfolgen.
Bereits bei der Strukturplanung ist darauf zu achten, dass die Planung je Cluster als eigenständige Planung zu erfolgen hat. 5.1.1 Auszuführende Tätigkeiten:
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Flächendeckende FTTB-Strukturplanung für den Landkreis Uelzen (graue Flecken) nach Vorgaben der Förderrichtlinien und des darin beinhalteten Materialkonzepts erstellen | 1 Netzplanung |
| 2 | Übergabe der Planungsergebnisse als PDF-Dateien, Excel- Dateien, DWG-Dateien und als Vektordaten ArcGIS-kompatibel. | 1 Netzplanung |
| 3 | Übersichtslageplan über Netztopologie, Lose und Ausbaugebiete (Cluster) - Netzschemapläne | 1 Netzplanung |
| 4 | Backbonekonzept mit Anbindung an das überregionale Netz oder den vorhandenen Backbone | 1 Netzplanung |
| 5 | Detailpläne für jedes Los und jeden Verteilerbereich erstellen | 1 Netzplanung |
| 6 | Listen mit den Netzkomponenten, PoP´s, MFG, Schächte, Verteiler und Längstrassen. Zuordnen dieser Netzkomponenten zu den einzelnen Clustern und Losen sowie mit der Angabe von Preisen | 1 Netzplanung |
| 7 | Erstellung von Konzepten für Mikrorohr- und Spleißpläne | 1 Planung |
| 8 | Cluster- und losweise Ermittlung der Mengen und Massen für das benötigte Material, den Bau und die Montage des Netzes sowie die spezifischen Preise für die Leistungen | 11 Stück (1 je Cluster und 1 je Los) |
| 9 | Ermittlung der Investitionskosten für den Bau des Netzes, auch für definierte Teilbereiche (Lose und Cluster) (Kostenermittlung) | 11 Stück (1 je Cluster und 1 je Los) |
| 10 | Nummerierung aller Netzelemente mittels eines durchgängigen Bezeichnungssystems in Anlehnung an das im weiße Flecken bestehende Schema | 1 Netzplanung |
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5.2 Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung
Vorbemerkung:
Der Auftragnehmer (AN) ist für alle Planungsverfahren und die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen verantwortlich. Der Auftraggeber (AG) und der Pächter wirken – soweit erforderlich – daran mit.
Vor Einreichung der Planungsunterlagen für die zu errichtenden Telekommunikationslinien bei den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Trägern der Straßenbaulast sind die Planungsunterlagen mit dem AG abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen.
Die anfallenden Gebühren der einzelnen Genehmigungsverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. 5.2.1 Auszuführende Tätigkeiten:
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Erarbeiten und Zusammenstellen der Anträge, Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen zur Errichtung der benötigten Kabeltrassen für die geplanten Telekommunikationslinien. (Bundes-, Landes-, Kreis- und untergeordneten Straßen und Wege), einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen. | 1 Stück Netzplanung |
| 2 | Erarbeiten und Zusammenstellen der Anträge, Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen zur Errichtung der Standortsicherung sämtlicher Netzverteiler sowie der Point of Presence (PoP) des kreisweiten FTTB-Netzes, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen. Beantragung notwendiger Energieversorgung zur Versorgung der aktiven Netzknoten in Absprache mit dem AG. | 1 Stück Netzplanung |
| 3 | Einholung von Bodengutachten, sofern diese für die Genehmigung erforderlich sind (das Honorar der Ersteller der Bodengutachten trägt der AG). | 1 Stück Netzplanung |
| 4 | Vervollständigen und Anpassen der auszubauenden Adressen sofern diese im Rahmen der Planung zusätzlich ermittelt werden. Erkunden von brachliegenden Grundstücken als Lückenbebauung | 1 Stück Netzplanung |
| 5 | Einreichen der Vorlagen und Abstimmen mit den genehmigenden Behörden sowie Mitwirken bei Verhandlungen inkl. der Teilnahme an Erläuterungs-, Erörterungsterminen. | 1 Stück Netzplanung |
| 6 | Verfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen durch die genehmigenden Behörden. | 1 Stück Netzplanung |
| 7 | Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen/Gestattungen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht. | 1 Stück Netzplanung |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 8 | Ggf. die Ausarbeitung weiterer geforderter (durch die genehmigenden Behörden) antragsergänzender Unterlagen um die Leitungsführung/Leitungsverlegung/Standortsicherung abschließend beurteilen zu können/lassen. | 1 Stück Netzplanung |
| 9 | Überprüfung der erteilten Genehmigungen hinsichtlich etwaiger Auflagen und Nebenbestimmungen, bei Bedarf entsprechende Anpassung der Planung einschließlich der in der Planung vorgesehenen Trassenführung. | 1 Stück Netzplanung |
| 10 | Vorbereitung von Gestattungsverträgen mit privaten Grundstückseigentümern für den Fall, dass die Kabeltrassen nicht über öffentlichen Grund geführt werden können (die Verträge mit den privaten Grundstückseigentümern werden vom AG geschlossen) | 1 Stück Netzplanung |
| 11 | Berücksichtigung aller Erfordernisse und Abstimmungen mit Dritten im Zuge von Mitverlegungen | 1 Stück Netzplanung |
| 12 | Zusammenfassen, Strukturieren, Erläutern, Dokumentieren und Bereitstellen der kompletten Planungsergebnisse in digitaler Form und Übergabe mit Erläuterung an den AG. | 1 Stück Netzplanung |
5.3 Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
Vorbemerkung:
Die vorliegende FTTB-Netzplanung dient als Grundlage für die Erarbeitung der Ausführungsplanung und ist für die weitere Bearbeitung fortzuschreiben. Die Ausführungsplanung für die FTTB-Netzstruktur ist analog zur Netzplanung auszuführen (Leerohrplanung, Trassenplanung, Hauanschlussplanung, Mikrorohrplanung inkl. Faser- und Spleißplanung). Die erforderlichen Arbeitsschritte sind für die Erbringung der Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 5 erforderlich und sind als vorbereitende Maßnahmen mit anzubieten und durch das vereinbarte Honorar abgegolten. Hierbei sind sämtliche Vorgaben des Bundesförderprogramms, die Planungs- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen.
Bei der Erarbeitung der Ausführungsplanung ist darauf zu achten, dass die 8 Ausbaugebiete (Cluster) jeweils eine individuelle Planungsnummer erhalten und die Ausführungspläne bzw. die darin enthaltenen Angaben eindeutig zuzuordnen sind.
Eine Aufteilung der Bau- und Leistungsbeschreibung bzw. Unterlagen für die Genehmigung und Bauausführung in einzelne Lose und Cluster ist über alle Leistungsphasen sicherzustellen.
Die Ausführungsplanung ist unter Beachtung der Vorgaben des Fördermittelgebers sowie in Abstimmung mit allen an der Planung fachlich beteiligten Stellen, (Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung, z.B. Tiefbauamt, Planen und Stadtentwicklung, etc.), durch den AN bis zur ausführungsreifen Fassung auszuarbeiten.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische Maßnahmen bereits Seite 9 von 32
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frühzeitig in die Planung einbezogen werden, damit die Bauabläufe reibungsloser gestaltet werden können und dadurch Mehrkosten für etwaige vernachlässigte Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Baustillstandskosten vermieden werden.
Der Auftragnehmer wirkt weiterhin in der Planungsphase darauf hin, dass gute und sichere Bedingungen für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschaffen werden und spätere Nachrüstungen und Aufwendungen bzw. Kosten in der Nutzungsphase gemindert werden.
Bei der Terminplanung ist durch den AN zu berücksichtigen, dass für die Prüfung, Stellungnahme, Freigabe bzw. Genehmigung der Anträge durch die jeweiligen Fachabteilungen der Verwaltungen ein Zeitfenster von mindestens 14 Werktagen einzuplanen ist.
Die vom AN geplanten Baumaßnahmen sind vor Ausführung durch das/die Bauunternehmen/er dem AG schriftlich zur Genehmigung/Freigabe vorzulegen.
Vorbereitende Tätigkeiten der Leistungsphase 5: Es sind folgende Arbeitsschritte einzuplanen und in das Angebot mit aufzunehmen: Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung von zeichnerischen Lösungen) Berücksichtigung aller fachspezifischen und förderrechtlichen Anforderungen Abstimmung und integrieren der vom AG formulierten Anforderungen Einarbeitung des einheitlichen Materialkonzeptes Planunterlagen auf Grundlage der GIS – Nebenbestimmungen des Förderprogramms erstellen Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibungen Mengenermittlung durchführen Anpassung und Fortschreibung der clusterweisen Kostenberechnung Detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweis durchführen Planungsunterlagen für die weitere Bearbeitung der Leistungsphase 5 vorbereiten Einarbeitung von bereits mitverlegten Leerrohren und Glasfaserleitungen Einarbeitung möglicher Mitverlegungen von zukünftigen Baumaßnahmen (Nutzung von Synergien) Abstimmung mit den entsprechenden Behörden und Betreibern Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten
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5.3.1 Auszuführende Tätigkeiten der Leistungsphase 5:
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Verifizierung und Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen aus der FTTB-Netzplanung zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile unter Berücksichtigung der funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anforderungen bis zur ausführungsreifen (zum Bau freigegebenen) Lösung. Insbesondere sind sämtliche Leitungsauskünfte bei den örtlichen Versorgern anzufordern und auszuwerten. Die Trassenlage aus der Netzplanung ist nach der Auswertung entsprechend zu wählen und gegebenenfalls anzupassen. In diesem Zuge erfolgt auch die Bestandsaufnahme der Oberflächen und Übernahme der Mengen in das Bauleistungsverzeichnis. Die Art und Weise der Bauausführung ist auf Grund der örtlichen Gegebenheit festzulegen und in die Netzplanung zu übernehmen. Die Hausanschlüsse brauchen bei der Ausführungsplanung nicht mit dargestellt werden. Die Detailplanung erfolgt durch die bauausführende Firma auf Grundlage der Begehungen mit den Hauseigentümern. Die Einmessung und Darstellung der Hausanschlüsse erfolgt nach der Bauausführung in der Bestandsplanung / Revisionsplanung. Die Leistungen sind in das Bauleistungsverzeichnis mit aufzunehmen. Gleiches trifft zu für die erforderliche Dokumentation der GIS – Nebenbestimmungen gem. Bundesförderprogramm. | 1 Netzplanung |
| 2 | Abstimmen der Ausführungsplanung und der zu planenden und einzusetzenden Materialien mit an der Planung fachlich Beteiligten | 1 Netzplanung |
| 3 | Fortschreiben und Dokumentieren der Ausführungsplanung für die Mitnutzung/Mitverlegung während der Objektausführung und Ab- gleich (bereitstellen) der Planunterlagen mit den Anderen an der Planung fachlich Beteiligten. | 1 Netzplanung |
| 4 | In Abstimmung mit dem Pächter die Erarbeitung der Ausführungsplanung zum Anschluss von Sonderkunden (Lösungen), die unter Ausnutzung der FTTB -Netzinfrastruktur des AG angebunden werden sollen, bis hin zur ausführungsreifen Lösung. | Tagessatz |
| 5 | Fortschreiben und Dokumentieren der Ausführungsplanung der Sonderkundenlösungen während der Objektausführung und Abgleich (bereitstellen) der Planunterlagen an den Pächter. Hinweis: Die kompletten Planungsaufgaben für den eigenwirt- schaftlichen Ausbau (Sonderlösungen) werden vom Pächter im Rahmen einer schlüsselfertigen/betriebsfertigen Planung sowie Bauausführung und Bauüberwachung übernommen. | Tagessatz |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 6 | Erstellung und Abstimmung eines detaillierten Gesamtterminplans mit dem AG und allen an der Planung fachlich Beteiligten (über alle Planungs- und Bauphasen unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausbau- und Erschließungskonzeptes). Erstellung und Abstimmung der detaillierten Terminplanung für die konkrete Bauausführung der einzelnen Bauabschnitte in Abstimmung mit dem Genehmigungsstellen, dem/den Bauunternehmer/n und den fachlich Beteiligten. Fortschreibung und Dokumentation der Terminpläne während der Planungs- und Bauausführung. | 1 Netzplanung |
| 7 | Anfertigen der allgemeinen Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) inkl. festlegen der technischen Spezifikationen (Lösungen) und anfertigen des detailliert gegliederten Leistungsverzeichnisses für alle Teilsysteme des Backbone-Netzes und der 3 Lose sowie 8 Cluster: - Allgemeine Beschreibung der Bauleistung - Qualitäten, Fabrikate, Normen - Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten am Erfüllungsort sowie der Umgebung - Festlegungen zur Ausführung der Bauleistung - Beschreibungen konstruktiver oder sonstiger Merkmale der Bauleistung - Termin- und Bauablaufpläne für die Teilsysteme Unter Berücksichtigung: - Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Niedersächsische Bauordnung (NBauO) - DIN 1998 (Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen) - DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Brücken) - der Ri-Lei-Brü (Richtlinie für das Verlegen und Anbringen von Leitungen an Brücken) - der ZTV A-StB12 (Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen) - der ZTV E-StB09 (Richtlinie für Erdarbeiten im Straßenbau) - der ZTVT-StB95 (Richtlinie Tragschichten im Straßenbau) - der ZTVT Asphalt 07/13 (Richtlinie für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt) - DIN VDE Norm 0888 Teil 3 (LWL Leiter im Außenbereich). | 1 Netzplanung |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 8 | Anfertigung von Übersichten und Plänen in digitaler- und Papierform mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben: - Das Netzstrukturschema - Den Übersichtslageplan Backbone - Die Übersichtslagepläne der Lose und Cluster - die FTTB-Trassenpläne - die Glasfaser-Spleißpläne für alle Elemente in den einzelnen Netzebereichen - NVT Bestückungspläne - Weitergehende Planungs- und Dokumentationsvorgaben des AG und förderrechtliche Anforderungen gelten ergänzend | 1 Netzplanung |
| 9 | Zeichnerische Darstellung der Anlagen und Anfertigen der folgenden Ausführungsunterlagen in digitaler Form, insbesondere: - Standortanordnung für jeden POP-Standort, Netzverteiler, Schächte. - Containergrundriss und Containerausrüstungsplan des POP- Standortes (unterschiedliche Varianten, je nach Versorgung/Anschlussgröße) - Verkabelung/Spleißschema am POP-Standort (unterschiedliche Varianten, je nach Versorgungs-/Anschlussgröße) - Aufbauzeichnung der Netz-Verteiler (je nach Versorgungs- /Anschlussgröße) - Netz-Verteiler-Ausrüstungsplan (je nach Versorgungs-/ Anschlussgröße) - Verkabelung/Spleißschema der Netz-Verteiler (je nach Versorgungs-/Anschlussgröße) - Glasfaserhauseinführung - Prinzipzeichnung des Hausanschlusses bis zum Glasfaserabschlusspunkt (Gf-AP) - Spleißschema Hausanschluss (GF-AP) - Zeichnung des Schachtaufbaus und des Kabelgrabenprofiles - Plan der FTTX-Spleißmuffen Ablage - Plan der Ablage von Kabelreserven | 1 Planung |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 10 | Erarbeitung und Ausarbeitung der technischen Vorgaben zur Bauausführung unter Berücksichtigung und Einbeziehung der gültigen Verordnungen, Förderbedingungen, Richtlinien und Normen und den Planungsvorgaben des Auftraggebers, insbesondere: - Vorgaben zur Kabel- und Leerrohrverlegung und den Verlegeverfahren, (Pflugverfahren, Bohrspülen, offene Kabelverlegung etc.) - Vorgaben zum Einblasen der Glasfaserkabel - Vorgaben zur Verwendung von Kabelmarkern - Vorgaben zum Einblasen der Hausanschlusskabel - Vorgaben zum Kalibrieren und zur Druckprüfung - Vorgaben zum Bezeichnungssystem der Netzelemente der FTTB-Infrastruktur - Vorgaben zur Einmessung der Leerrohranlage - Vorgaben zur Optical-Time-Domain-Reflectometry (OTDR)- Messungen der Glasfaserkabel - Vorgaben zur Dokumentation im GIS-System und der Mess- ergebnisse (Protokolle) - Förderspezifische Anforderungen an die Ausführung und Dokumentation Die Vorgaben sollen sich an den bestehenden Rahmenbedingungen des vorhandenen Netzes (weiße Flecken) orientieren sofern keine Förderrichtlinien dagegen sprechen. | 1 Planung |
| 11 | Übergabe der angefertigten Bauausführungsunterlagen an das/die ausführende/n Bauunternehmen nach Freigabe durch den AG. | 1 Netzplanung |
| 12 | Prüfen und Anerkennen der eingereichten geänderten Montage und Baupläne auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung und den förderrechtlichen Anforderungen an Ausführung und Dokumentation sowie Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Bauausführung. | 1 Netzplanung |
| 13 | Datentechnische Bereitstellung/Übergabe der berichtigten Ausführungsplanung je abgeschlossenem Bauabschnitt zu den Trassen, den Hausanschlüssen, den POP-Standorten, den Netz- Verteilern, den Leerrohren und Mikrorohren, den LWL-Kabeln und den Spleißplänen an den AG. Die Ausführungsplanung hat in Übereinstimmung mit den Förderbedingungen, insbesondere dem einheitlichen Materialkonzept zu erfolgen. Übergabe als GIS-Daten (Shapefile: cpg, dbf, prj, qix, qml, qpj, shp, shx, gdb) sowie als AutoCAD Daten im dwg-Format und als pdf-Dateien. | 1 Netzplanung |
| 14 | Erst in dieser Leistungsphase hinzugekommene Hausanschlüsse mit in die Planung aufnehmen und erforderliche Leistungen aus den vorangegangenen bereits abgeschlossenen Leistungsphasen ausführen. Ergänzen der Hausanschlüsse in die erforderlichen Pläne und Tabellen der aktuellen Leistungsphase und der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen. | 1 Stück |
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Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen in den grauen Flecken Leistungsbeschreibung
Hinweise:
- Die Darstellung von Plänen in Papierform soll bedarfs- und anwendungsgerecht in den Zeichnungsformaten DIN A0 bis DIN A4 möglich sein, unter Verwendung eines geeigneten Maßstabes (vorzugsweise im Maßstab 1:200), der eine entsprechende Detailgenauigkeit bzw. eine normgerechte Darstellung zulässt.
- Die v. g. Leistung ist auch dann zu erbringen, wenn der Auftragnehmer nicht mit Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 beauftragt wird.
5.4 Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen für das kreisweite FTTB-Netz
Vorbemerkung: Der Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen und auf Grundlage der durchgeführten Ausführungsplanung nachfolgend beschriebene Leistungen
| Dabei hat er – erforderlichenfalls unter Einbeziehung eines auf Vergaberecht | |
|---|---|
| spezialisierten Rechtsanwalts - insbesondere sicherzustellen, dass die Vergabevorschriften | |
| eingehalten werden. |
Der AN hat die von ihm zu erbringenden Leistungen unter Beachtung der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der maßgeblichen Bestimmungen der VOB/A-EU, der VOB/C sowie der einschlägigen technischen, förderrechtlichen und sonstigen vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen, fachgerecht zu erbringen.
Eine eigenständige rechtliche Beratung des Auftraggebers oder eine eigenständige rechtliche Prüfung des Vergabeverfahrens ist nicht Gegenstand der Beauftragung.
Die Entscheidung über die Wahl der Vergabeart, die Auswahl der Bewerber, den Zeitpunkt der Ausschreibung, die Festlegung der Eröffnungstermine, die Abgabe von Bietererklärungen etc. trifft allein der AG. Der AN hat ihn hierbei zu beraten.
Der AN unterstützt den AG hierbei durch die Bereitstellung der hierfür erforderlichen fachtechnischen und sachlichen Grundlagen. Die rechtliche Bewertung und Entscheidung über das Vergabeverfahren und die Vergabeart obliegt dem AG.
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung vergaberechtliche Fragestellungen auftreten, deren Beurteilung über die für die fachtechnische Bearbeitung erforderlichen Kenntnisse hinausgeht, weist der AN den AG hierauf hin. Die rechtliche Prüfung und Entscheidung in diesen Angelegenheiten obliegt dem AG.
Da der geschätzte Gesamtauftragswert für den Netzausbau im Landkreis Uelzen oberhalb des EU- Schwellenwerts liegt, ist eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen. Der Auftragnehmer wird mit der Leistung, Vorbereiten der Vergabe mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, die zur Vorbereitung des Verfahrens zur Vergabe der Bauleistungen für das FTTB-Netz notwendig sind, beauftragt. Die Leistungsverzeichnisse nach den Vorgaben der VOB zu erstellen. Pauschalpositionen sind nicht gestattet.
Hinsichtlich der zu erwartenden Bausumme und des Umfangs der zum Ausbau des Glasfasernetzes erforderlichen Bauleistungen beabsichtigt der AG einen Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner je Los auszuschreiben. Damit soll eine termingerechte Fertigstellung der Baumaßnahme sichergestellt sowie dem Umstand, dass sich der Umfang der Leitungen ändern kann Rechnung getragen werden.
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Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen in den grauen Flecken Leistungsbeschreibung
Der AG hat sich im Zeitpunkt der vorliegenden Angebotsabfrage noch nicht festgelegt, ob für ihn eine Beauftragung eines oder mehrerer Bauunternehmen in Betracht kommt.
Der AN hat die hierfür erforderlichen fachtechnischen Vergabeunterlagen und Kostenberechnungen so auszuführen, dass die vom AG vorgegebene Vergabestruktur mit einem oder mehreren Vertragspartnern je Los umgesetzt werden kann.
Das Angebot des AN ist daher so zu kalkulieren, dass es auch eine Beauftragung der Bauleistungen der einzelnen Lose abdeckt. Die Vergabeunterlagen und Kostenberechnungen sind entsprechend auszuführen.
Der AN führt alle Leistungen durch, die zur Vorbereitung des EU-Verfahrens zur Vergabe der Bauleistungen für das kreisweite FTTB-Netz notwendig sind.
Der AN führt die ihm nachfolgend übertragenen fachtechnischen und organisatorischen Leistungen durch, die zur Vorbereitung des EU-Verfahrens zur Vergabe der Bauleistungen für das kreisweite FTTB-Netz notwendig sind.
Der AN übergibt der Vergabestelle die versandfertig ausgearbeiteten Unterlagen für die Bauausschreibung in elektronischer Form. Die Vergabestelle des AG versendet die Unterlagen an die Bewerber.
Die abschließende rechtliche Prüfung und Freigabe der Vergabeunterlagen obliegt dem AG.
Grundlage für die Angebote der Bieter, die Wertung und Zuschlagserteilung, ist eine durch den AN zu erstellende eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, in der alle wesentlichen den Preis beeinflussenden Faktoren aufzuführen sind.
Grundlage für die Angebote der Bieter sowie für die fachtechnische Prüfung und Bewertung der Angebote ist eine durch den AN zu erstellende eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, in der alle wesentlichen den Preis beeinflussenden technischen Faktoren aufzuführen sind.
Die rechtliche Prüfung der Vergabeunterlagen sowie die rechtliche Beurteilung der Wertung und der Zuschlagsentscheidung obliegen dem AG.
Der AN hat insbesondere die gesetzlichen Vorgaben gemäß den § 7 EU - § 7c EU und § 8 EU – § 8c EU VOB/A – EU sowie Anhang TS bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses zu beachten.
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist eine Baubeschreibung. Die Baubeschreibung soll den Bewerbern eine hinreichende Übersicht über die auftragsgegenständliche Bauleistung liefern. Sie muss einen ausreichenden, klar zum Ausdruck kommenden Überblick über das erstrebte Leistungsziel enthalten. Die Baubeschreibung ist für den bautechnischen Fachmann bestimmt. Insofern sind die notwendigen Angaben in der Baubeschreibung zu beschränken. Vertragsrechtliche Inhalte dürfen nicht in die Baubeschreibung aufgenommen werden. Den Bewerbern ist ein Überblick zu verschaffen, um sich darüber klar werden zu können, ob sie sich an dem betreffenden Ausschreibungsverfahren beteiligen wollen. Durch die Bekanntmachung auf den Veröffentlichungs-Plattformen ist dem Rechnung zu tragen.
Als weiterer Bestandteil der Leistungsbeschreibung gilt gem. §7b (1) VOB/A-EU im Allgemeinen ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis. Das Leistungsverzeichnis ist eine aus technischer Sicht aufgestellte Liste, die die Leistungsanforderungen im Einzelnen enthält und ist in Einzelpositionen gegliedert. Es beinhaltet die aus technischer Sicht erforderlichen Angaben zu Art und Umfang der verlangten Arbeiten je Los. Erforderlichenfalls ist die Leistungsbeschreibung durch die Beilage von Plänen zu ergänzen. Die Erstellung der Leistungsbeschreibung mit
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Leistungsverzeichnissen unterteilt nach Leistungsbereichen, ist unter strikter Beachtung von VOB/A in der bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung geltenden Fassung und der ATV der VOB/C sowie den einschlägigen förderrechtlichen Anforderungen und Planungs- und Dokumentationsanforderungen des Auftraggebers durchzuführen.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass keine Regelungen widersprüchlich sind oder wiederholt werden, die bereits in anderen Vertragsbestandteilen (VOB/B, VOB/C, ZTV, ZVB, BVB u.a.) getroffen sind.
Für die losweise Vergabe ist das LV für alle Bewerber zweifelsfrei erkennbar in Lose (Teillose) zu gliedern. Innerhalb der einzelnen Lose ist das Leistungsverzeichnis so zu gliedern, das je Teillos (Cluster) eine Abrechnung der Bauleistungen nach geprüftem Aufmaß erfolgen kann.
Allgemeine Vorschriften
Die einschlägigen Normen und die eingeführten Zusätzlichen Technischen Vorschriften (ZTV, ggf. mit Ergänzungen), Richtzeichnungen und Richtlinien, Erlasse und Rundschreiben sind Grundlage der Leistungsbeschreibung soweit sie nicht durch den Text der Ausschreibungsunterlagen ergänzt oder abgeändert werden. Auf die wichtigsten Bestimmungen wird in den Leistungsbeschreibungen hingewiesen. Etwaige weitere Grundlagen, wie z.B. Merkblätter oder Dienstanweisungen sind bei den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich zu nennen. Die ZTV gelten ausdrücklich auch in Bezug auf die Verjährungsfristen für die Gewährleistung, sofern in den Besonderen Vertragsbedingungen nichts Anderes ausgesagt ist. Die zu erbringenden Tätigkeiten sind in der nachfolgend dargestellten Tabelle aufgeführt.
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5.4.1 Auszuführende Tätigkeiten
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Projektstart - Erstellung und Abstimmung eines Projektstruktur- und Ablaufplanes für die termin- und fristgerechte Umsetzung der Aufgabenstellung. - Festlegung des Vergabeverfahrens, der Vergabeart sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen. - Fachtechnische und sachliche Unterstützung des AG bei der Vorbereitung der Entscheidung über das Vergabeverfahren und die Vergabeart durch Bereitstellung der hierfür erforderlichen Informationen und Grundlagen. Die Entscheidung über das Vergabeverfahren und die Vergabeart obliegt ausschließlich dem AG. - Die Führung der Vergabeakte obliegt dem AG. Der AN un- terstützt den AG bei der Dokumentation des Verfahrens sowie bei der Festlegung der zu liefernden Inhalte zur Vergabeakte. - Die Führung der Vergabeakte obliegt dem AG. Der AN unterstützt den AG bei der Dokumentation des Verfahrens sowie bei der Zusammenstellung der vom AN zu liefernden fachtechnischen Inhalte für die Vergabeakte. - Vorbereitung der Veröffentlichung der EU- Auftragsbekanntmachung sowie Prüfung, ob eine Vorinfor- mation zur Verkürzung der Angebotsfristen sinnvoll ist - Entwurf der EU-Auftragsbekanntmachung - Vorbereitung der für die EU-Auftragsbekanntmachung erforderlichen fachtechnischen Angaben und Unterlagen. - Erstellung eines Entwurfs der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich der vom AN zu liefernden fachtechnischen Angaben und Inhalte. | 1 Stück |
| 2 | Mengenermittlung - Konkretisieren von Mengen als Grundlage für das Aufstellen des Leistungsverzeichnisses AG und anderer an der Planung fachlich Beteiligter. - Losweise Aufteilung der Mengen auf die Bauabschnitte und nach Leistungsbereichen (Ausbaucluster). Die Mengen sind in einem Genauigkeitsgrad von mindestens +/- 10 v.H. zu ermitteln | 1 Stück |
| - Fachtechnische und sachliche Unterstützung des AG bei der | |
|---|---|
| Vorbereitung der Entscheidung über das Vergabeverfahren und | |
| die Vergabeart durch Bereitstellung der hierfür erforderlichen | |
| Informationen und Grundlagen. Die Entscheidung über das | |
| Vergabeverfahren und die Vergabeart obliegt ausschließlich | |
| dem AG. |
| - Die Führung der Vergabeakte obliegt dem AG. Der AN un- | |
|---|---|
| terstützt den AG bei der Dokumentation des Verfahrens sowie | |
| bei der Festlegung der zu liefernden Inhalte zur Vergabeakte. |
| - Die Führung der Vergabeakte obliegt dem AG. Der AN | |
|---|---|
| unterstützt den AG bei der Dokumentation des Verfahrens sowie | |
| bei der Zusammenstellung der vom AN zu liefernden | |
| fachtechnischen Inhalte für die Vergabeakte. |
| - Vorbereitung der Veröffentlichung der EU- | |
|---|---|
| Auftragsbekanntmachung sowie Prüfung, ob eine Vorinfor- | |
| mation zur Verkürzung der Angebotsfristen sinnvoll ist | |
| Entwurf der EU-Auftragsbekanntmachung |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 3 | Vergabeunterlagen - Aufstellen der Vergabeunterlagen zur Errichtung des kreisweiten FTTB-Netzes, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und Einzellosen, unter Beachtung der für kommunale Auftraggeber geltenden verbindlichen Vergabevorschriften und Regelwerke. - Aufstellen der fachtechnischen Vergabeunterlagen zur Errichtung des kreisweiten FTTB-Netzes, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und Einzellosen, unter Beachtung der für die fachtechnische Leistungserbringung maßgeblichen verbindlichen Vergabevorschriften und Regelwerke. - Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibung mit allen fachlich Beteiligten zur Vermeidung von Widersprüchen, Überschneidungen und Unvollständigkeiten. - Zusammenstellen und Einreichung der Vergabeunterlagen inkl. den Mengenermittlungen und sämtlicher Ausführungspläne zur Freigabe an den AG. - Ermitteln der Baukosten als Kostenberechnung für die einzelnen Ausbaulose und die Gesamtbaumaßnahme - Aufstellung einer Wertungsmatrix und Abstimmung von Wertungskriterien für die Angebotsabfrage mit dem Auf- traggeber. - Erarbeitung eines Vorschlags für fachtechnische Wertungskriterien und deren Gewichtung für die Angebotswertung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit und vergaberechtlichen Ausgestaltung der Wertungskriterien obliegt dem AG. | 1 Stück |
| 4 | Rahmenvertrag Erarbeiten des Vertragsentwurfes für die Vergabe der Bauleistung inkl. notwendiger rechtlicher Beratung an das/die Bauunternehmen unter Berücksichtigung der VOB/B. Erarbeitung der fachtechnischen Inhalte und eines fachtechnischen Entwurfs für die für die Vergabe der Bauleistungen erforderlichen Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der VOB/B und der Vorgaben des AG. [NEU] Die rechtliche Prüfung und abschließende rechtliche Gestaltung der Vertragsunterlagen obliegt dem AG. | 1 Stück |
| - Aufstellung einer Wertungsmatrix und Abstimmung von | |
|---|---|
| Wertungskriterien für die Angebotsabfrage mit dem Auf- | |
| traggeber. | |
| Erarbeitung eines Vorschlags für fachtechnische | |
| Wertungskriterien und deren Gewichtung für die | |
| Angebotswertung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die | |
| rechtliche Prüfung der Zulässigkeit und vergaberechtlichen | |
| Ausgestaltung der Wertungskriterien obliegt dem AG. |
| - Aufstellen der Vergabeunterlagen zur Errichtung des kreisweiten | |
|---|---|
| FTTB-Netzes, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach | |
| Leistungsbereichen und Einzellosen, unter Beachtung der für | |
| kommunale Auftraggeber geltenden verbindlichen | |
| Vergabevorschriften und Regelwerke. |
| - Aufstellen der fachtechnischen Vergabeunterlagen zur Errichtung | |
|---|---|
| des kreisweiten FTTB-Netzes, insbesondere mit | |
| Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und | |
| Einzellosen, unter Beachtung der für die fachtechnische | |
| Leistungserbringung maßgeblichen verbindlichen | |
| Vergabevorschriften und Regelwerke. |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 5 | Ausschreibungsverfahren - Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung der Unterlage zur Veröffentlichung des Ausschreibungsverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily, TED,) sowie auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband – Fördergebiet Bdurch den AN. - Aufstellung der Wertungskriterien und Wichtungen für die Bewertung der Bewerbungen - Erstellung der Bekanntmachung zum Ausschreibungsverfahren, der Wertungsmatrix zur Bewerberauswahl inkl. der not- wendigen Anlagen - Vorlage der Bekanntmachung sowie der Wertungsmatrix inkl. Anlagen beim AG zur Prüfung, inhaltliche Erläuterung und final Abstimmung. Der AG erteilt die Freigabe der Dokumente. - Erarbeitung der fachtechnischen Grundlagen und Angaben für die Erstellung der Unterlage zur Veröffentlichung des Ausschreibungsverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily, TED) sowie auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband – Fördergebiet B durch den AN. - Erarbeitung eines Vorschlags für fachtechnische Wertungskriterien und deren Gewichtung für die Bewertung der Bewerbungen in Abstimmung mit dem AG. - Erstellung eines Entwurfs der Bekanntmachung hinsichtlich der vom AN zu liefernden fachtechnischen Angaben und Inhalte sowie Erstellung eines Vorschlags für die Wertungsmatrix zur Bewerberauswahl einschließlich der notwendigen fachtechnischen Anlagen. - Vorlage der Bekanntmachung sowie der Wertungsmatrix inkl. Anlagen beim AG zur Prüfung, inhaltlichen Erläuterung und finalen Abstimmung. Die rechtliche Prüfung und abschließende Freigabe der Dokumente obliegt dem AG. Der AG erteilt die Freigabe der Dokumente. | 1 Stück |
| - Erarbeitung der fachtechnischen Grundlagen und Angaben | |
|---|---|
| für die Erstellung der Unterlage zur Veröffentlichung des | |
| Ausschreibungsverfahrens im Amtsblatt der Europäischen | |
| Union (Tenders Electronic Daily, TED) sowie auf der | |
| Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband – | |
| Fördergebiet B durch den AN. |
| - Erarbeitung eines Vorschlags für fachtechnische | |
|---|---|
| Wertungskriterien und deren Gewichtung für die Bewertung | |
| der Bewerbungen in Abstimmung mit dem AG. |
| - Erstellung eines Entwurfs der Bekanntmachung hinsichtlich | |
|---|---|
| der vom AN zu liefernden fachtechnischen Angaben und | |
| Inhalte sowie Erstellung eines Vorschlags für die | |
| Wertungsmatrix zur Bewerberauswahl einschließlich der | |
| notwendigen fachtechnischen Anlagen. | |
| Vorlage der Bekanntmachung sowie der Wertungsmatrix | |
| inkl. Anlagen beim AG zur Prüfung, inhaltlichen Erläuterung | |
| und finalen Abstimmung. Die rechtliche Prüfung und | |
| abschließende Freigabe der Dokumente obliegt dem AG. | |
| Der AG erteilt die Freigabe der Dokumente. |
| - Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung der Unterlage zur | |
|---|---|
| Veröffentlichung des Ausschreibungsverfahrens im Amtsblatt | |
| der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily, TED,) | |
| sowie auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband | |
| – Fördergebiet Bdurch den AN. |
| - Erstellung der Bekanntmachung zum Ausschreibungsverfahren, | |
|---|---|
| der Wertungsmatrix zur Bewerberauswahl inkl. der not- | |
| wendigen Anlagen | |
| Vorlage der Bekanntmachung sowie der Wertungsmatrix inkl. | |
| Anlagen beim AG zur Prüfung, inhaltliche Erläuterung und final | |
| Abstimmung. Der AG erteilt die Freigabe der Dokumente. |
5.5 Leistungsphase 7, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleis- tungen für das kreisweite FTTB-Netz
Vorbemerkung:
Der Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen der Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen nachfolgend beschriebene Leistungen zu erfüllen.
Für im Rahmen der Ausschreibung eingehende Bieterfragen sind durch den AN Antwortvorschläge zu erarbeiten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Eine Beantwortung von Bieterfragen obliegt einzig dem AG. Anfragen von Bietern, die direkt beim AN eingehen ist eine Absage zu erteilen und diese sind an die Vergabestelle des AG zu verweisen. Der AG ist über solche Anfragen zu unterrichten.
Die eingereichten Angebote der Bieter je Los werden durch die Vergabestelle des AG an den
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AN übergeben. Im Rahmen der Angebotsöffnung führt der AG dahingehend eine Formalprüfung durch, ob gem. VOB/A-EU § 14 EU und § 16 EU - § 16d EU Gründe für einen Ausschluss von eingereichten Angeboten vorliegen. Nach Schließung des Eröffnungstermins sind die Angebotsunterlagen durch den AG an den AN zu übergeben.
Der AN führt die Prüfung und Wertung der zugelassenen Angebote in 4 Wertungsstufen durch. Jede Wertungsstufe ist durch den AN zu dokumentieren und mit den Wertungsergebnissen an den AG zu übergeben.
In der Stufe 1 erfolgt die Formalprüfung gem. VOB/A-EU § 16c EU. Der AN hat im Rahmen der Prüfung ggf. fehlende Erklärungen oder Nachweise beim AG anzuzeigen, sofern nicht ein zwingender Ausschlussgrund nach VOB/A-EU § 16 EU vorliegt. Hierzu übergibt der AN an den AG eine Liste der nachzufordernden Erklärungen oder Nachweise. Der AG übersendet dem Bieter die Anforderung. Nach Übersendung übergibt der AG an den AN die eingereichten Er- klärungen oder Nachweise.
In der Stufe 2 erfolgt die rechnerische und technische Prüfung der verbliebenen Angebote. Hierbei wird die Nachvollziehbarkeit der rechnerischen Ermittlung der Positionspreise, der Zwi- schensummen und Endsummen geprüft. Weiterhin erfolgt die technische Prüfung dahinge- hend, ob die geforderten technischen Eigenschaften sowie die Einhaltung von Normen und Richtlinien mit den angebotenen Produkten und Leistungen erfüllt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in die Wertungsmatrix einzutragen. Erläuterungen zu den vergebenen Wertungen sind in der Wertungsmatrix zu dokumentieren.
In der Stufe 3 erfolgt die Angemessenheitsprüfung. Die verbliebenen Angebote werden dahin- gehend geprüft, ob ein Preis unangemessen niedrig ist oder in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht (gem. VOB/A-EU § 16d EU).
In Stufe 4 erfolgt abschließend die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Dabei werden die verbliebenen Angebote dahingehend geprüft und bewertet, welche/s Angebot/e unter Be- rücksichtigung aller bekanntgemachten Wertungskriterien das/die wirtschaftlichste/n, d.h. das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Preis und Leistung, ist (VOB/A-EU § 16d EU).
Das Ergebnis der Prüfung eines jeden Angebots ist gesondert zu dokumentieren, falls die Prü- fung formale, rechnerische, technische oder wirtschaftliche Auffälligkeiten ergeben hat. Über Anzeichen für Manipulationsversuche ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
Der AN hat nach Prüfung und Wertung der Angebote, das Ergebnis zusammenzufassen und einen schriftlichen Vergabevorschlag mit eingehender Begründung dem AG zu übergeben.
Der AG behält sich vor, im Rahmen der Zuschlagserteilung mit mehr als einem AN einen Rah- menvertrag über die auftragsgegenständliche Bauleistung abzuschließen um eine terminge- rechte Fertigstellung der Baumaßnahme sicher zu stellen.
5.5.1 Auszuführende Tätigkeiten
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Erstellen von Antwortvorschlägen bei Bieterfragen im Rahmen der Ausschreibung. | 1 Stück |
| 2 | Formales Prüfen und Werten der eingegangenen Angebote (Wertungsstufe 1) | 1 Stück |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit |
|---|---|---|
| 3 | Prüfen der eingereichten Angebote (Wertungsstufe 2-3) und Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen | 1 Stück |
| 4 | Fachtechnische Prüfung der eingereichten Angebote | 1 Stück |
| 5 | Vorbereitung und Begleitung der Bietergespräche unter Beteiligung des Auftraggebers gem. dem festgelegten Verfahren einschl. Dokumentation der Ergebnisse | 1 Stück |
| 6 | Abgleich der Angebotsergebnisse mit der vom AN ermittelten Kostenberechnung und bepreisten Leistungsverzeichnisses bezogen auf die Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote | 1 Stück |
| 7 | Ermittlung des/der wirtschaftlichsten Angebote/s (Wertungsstufe 4), Erarbeiten des Ergebnisberichtes und Erstellung der Vergabeempfehlung/en | 1 Stück |
| 8 | Begleitung des Auftraggebers bei der Dokumentation des Vergabeverfahren | 1 Stück |
| 9 | Abstimmung und Ausgestaltung des Vertrages mit dem/den Auftragnehmer/n | 1 Stück |
5.6 Leistungsphase 8, Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Vorbemerkung:
Für einen Zeitraum ab Baubeginn bis zur Abnahme der letzten Baumaßnahme durch den AG ist für die Durchführung der Objektüberwachung (Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung) ein regionales Bauleitungsbüro im Landkreis Uelzen durch den AN einzurichten und zu besetzen. Es ist zu gewährleisten, dass min. 1 Baustellenbesuch pro Bauabschnitt/Tag an Tagen, an denen die Baufirma/-firmen tätig ist/sind durchgeführt wird.
Die Bestellung eines Bauoberleiters (Ingenieur) im bauordnungsrechtlichen Sinne dient zur Durchsetzung der Interessen des AG.
Die örtliche Bauüberwachung muss mindestens über die Qualifikation Bautechniker/in verfügen.
Die auszuführenden Tätigkeiten der Leistungsphase 8 sind zu unterteilen in die Funktion „Bauoberleitung“ und „örtliche Bauüberwachung“.
In enger Abstimmung mit den verantwortlichen Mitarbeitern des AG ist das Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Hierbei sind die Vorgaben des Bundesförderprogramms zu berücksichtigen.
Bei der Detailterminplanung ist zu berücksichtigen, dass spätestens zur Ankündigung der Bereitstellung des Bauabschnitts (Cluster), die bereinigten Planungsunterlagen zu übergeben sind.
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Hinweis zur Angebotserstellung:
-
Die auszuführenden Tätigkeiten der Bauoberleitung (lfd. Nr.) und die der örtlichen Bauüberwachung (lfd. Nr.) sind je Funktion zusammenzufassen und jeweils als eine pauschale Leistungseinheit im Preisblatt einzutragen.
-
Die benötigte Anzahl der Pauschalen, die zur Erfüllung der Aufgabenstellung benötigt werden sind im Preisblatt aufzuführen.
5.6.1 Auszuführende Tätigkeiten der Bauoberleitung:
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Durchführung der Gesamtprojektleitung (Bauausführung) und Koordinierung aller fachlich Beteiligten zur Errichtung einer landkreisweiten FTTB-Netzinfrastruktur mit stufenweiser Inbetriebnahme betriebsfertig gestellter Netzteile und Endkundenanschlüsse gemäß der festgelten Ausbau- und Erschließungskonzeption. | 1 Stück |
| 2 | Steuerung und Koordinierung bei der Klärung von Grundsatzfragen zum Ausbau der FTTB-Netzinfrastruktur mit dem AG, den bauausführenden Firmen, den Behörden und weiteren fachlich Beteiligten. | 1 Stück |
| 3 | Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung und Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigabe von Plänen zur Bauausführung. | 1 Stück |
| 4 | Prüfen von Plänen (auf Grundlage der Ausführungsplanung) auf Übereinstimmung mit der Ausführung der Baumaßnahmen und Mitwirken bei der Freigabe zur Ausführung. | 1 Stück |
| 5 | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachung des detaillierten Bauzeitenplans (Balkendiagramm) in Abstimmung mit dem AG, dem/den ausführenden Bauunternehmen und allen fachlich Beteiligten. | 1 Stück |
| 6 | Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den förderrechtlichen Vorgaben (insb. Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur, GIS- Nebenbestimmungen). | 1 Stück |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 7 | Dokumentation der Bauabläufe in Übereinstimmung mit den Nebenbestimmungen zur Projektförderung, insbesondere mit dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023)“. Die Dokumentation muss in einem GIS-kompatiblen Format erfolgen. Führen eines Bautagebuches. | 1 Stück |
| 8 | Veranlassen und Mitwirken bei der in Verzug Setzung der bauaus- führenden Unternehmen. | 1 Stück |
| 9 | Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen des/ der Unternehmens/ en, die vertraglich nicht fixiert sind. Prüfung auf Angemessenheit der Preise inkl. Begleitung und Dokumentation von evtl. Nachtragsverhandlungen mit dem AG. Prüfen von Behinderungsanzeigen bauausführender Unternehmer. Freigabe der Leistungen nach Abstimmung mit dem AG durch die Bauoberleitung an den/die Bauunternehmer. | 1 Stück |
| 10 | Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der passiven FTTB-Netzinfrastruktur, Durchführung von Leistungs- und Funktionsprüfungen. | 1 Stück |
| 12 | Durchführung der Abnahmen von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und Anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Anfertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme in Abstimmung mit dem AG. | 1 Stück Gesamtnetz |
| 13 | Erstellen und stellen der Anträge auf behördliche Abnahmen und Teilabnahmen. Teilnahme und Dokumentation behördlichen Abnahmen und Teilabnahmen. | 1 Stück Gesamtnetz |
| 14 | Begleitung der Inbetriebnahme betriebsfertiger FTTB-Netzteile (Cluster) und Endkundenanschlüsse durch den Pächter im Beisein des AG. | 1 Stück Gesamtnetz |
| 15 | Koordinierung der strukturierten Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse der Bauvorhaben in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den förderrechtlichen Vorgaben für die Erstellung des Endverwendungsnachweises. | 1 Stück Gesamtnetz |
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| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 16 | Übergabe der Dokumentation des Bauablaufs je fertiggestelltem Bauabschnitt (Verwendung von Formatvorgaben des AG) entsprechend der GIS-Nebenbestimmungen, Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus und Hinweise zu Messungen im Projektgebiet; alle verbindlichen unterschriftsreifen Dokumente in Papierform, zusätzlich elektronisch. Bestandsunterlagen, GPS-Einmessdaten in elektronischer Form, Karten in GIS und in Papierform, elektronische Fotodokumente, alle projektrelevanten Word- und EXCEL-Dokumente elektronisch als pdf) sowie der Wartungsvorschriften. | 1 Stück Gesamtnetz |
| 17 | Übergabe des Objekts (Ausbau der FTTB-Netzinfrastruktur) einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Abnahmeniederschriften und Prüfprotokolle (Fertigstellungserklä- rung), inkl. Erstellung des Übergabeprotokolls. | 1 Stück Gesamtnetz |
| 18 | Zusammenführen des Gesamtnetzplanes der je Los erstellten Teilnetzplänen nach Vorgaben des Fördermittelgebers. Dazu sind die durch die Bauunternehmen in den Losen und Clustern gelieferten Bestandspläne in einen Gesamtnetzplan zusammen zu führen und dem AG zu übergeben. Bei Unstimmigkeiten sind diese mit den Bauunternehmen zu klären. Nachforderungen des Fördermittelgebers sind mit den Bauunternehmen zu bearbeiten und der Gesamtnetzplan ist entsprechend anzupassen und dem AG zu übergeben. | 1 Gesamt- Netzplan |
| 19 | Ökologische Baubegleitung der Baumaßnahmen Auf Grundlage der Genehmigungsplanung durch die Träger öffentlicher Belange hervorgebrachte naturschutzfachliche Anforderungen in Form einer landschaftsökologischen Baubegleitung vor und während der Baumaßnahme umzusetzen. Für die Landschaftsökologische Baubegleitung sind folgende Leistung zu erbringen: 1. Klären der Aufgabenstellung und ermitteln des Leistungsumfangs 2. Hinweise an den AN bzw. AG zur Gewährleistung der Einhaltung der umweltspezifischen Festlegungen aus den Auflagen 3. das Zusammenwirken mit der Bauüberwachung und der zuständigen Behörden 4. die Information und Sensibilisierung der Bauüberwacher zu naturschutzfachlichen Belangen und umweltspezifischen Schutzmaßnahmen 5. Kontrolle der Einhaltung umweltspezifischer Schutzmaßnahmen im Bauprozess 6. Abstimmung und Gewährleistung der Anzeige- und Mitteilungspflichten bzw. Dokumentation gegenüber der zuständigen Behörde sowie dem AG. Die Leistung hat durch entsprechend geschultes Personal zu erfolgen. | Tagessatz |
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Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen in den grauen Flecken Leistungsbeschreibung
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 20 | Kostenfeststellung und vollständige Rechnungsprüfung einschließlich der fachlichen Prüfung und Bescheinigung des Leistungsstands zu den eingereichten Aufmaßen und ggf. zu den eingereichten Nachmaßen des/der ausführenden Bauunternehmer/s in Bezug auf den Auftragswert. Vergleich der fortgeschriebenen Kostenfeststellung mit der Auftragssumme. | 1 Stück Gesamtnetz |
| 21 | In dieser Leistungsphase hinzugekommene Hausanschlüsse mit in die Planung aufnehmen und erforderliche Leistungen aus den vorangegangenen bereits abgeschlossenen Leistungsphasen ausführen. Ergänzen der Hausanschlüsse in die erforderlichen Pläne und Tabellen der aktuellen Leistungsphase und der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen. | 1 Stück |
| 22 | Erstellung und Bearbeitung des Endverwendungsnachweises nach erfolgter Fertigstellung und Abnahme (innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme gegenüber den Bauunternehmen) und Bearbeitung von ggf. eingehenden Monierungen des Projektträgers bis zum Bestätigungsvermerk (i.d.R. ca. 18 Monate nach Einreichung Verwendungsnachweis). | 1 Stück Gesamtnetz |
Hinweis: Der AN hat die von den bauausführenden Unternehmen vorgelegten Nachtragsange- bote nach Maßgabe der Regelungen in § 2 Nrn. 3, 5 und 6 VOB/B zu prüfen.
5.6.2 Auszuführende Tätigkeiten der örtlichen Bauüberwachung:
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Überwachen der Ausführung der Bauvorhaben auf Übereinstimmung mit der behördlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit dem/den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen (Werkstattzeichnungen), den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. | |
| 2 | Mitwirken bei der Koordination der an den Baumaßnahmen Beteiligten. | |
| 3 | Mitwirken bei der Fortschreibung des detaillierten Bauzeitenplans (Balkendiagramm) der Backbone- und der Clusterausbauten und überwachen der Termintreue. | |
| 4 | Mitwirken bei der Dokumentation des Bauablaufs (führen Bautagebuch). | |
| 5 | Erstellen und Prüfen des Aufmaßes mit dem/den ausführenden Bauunternehmen. Örtliche Aufmaßprüfung. | |
| 6 | Anzeigen von Behinderungen bei der Bauausführung. |
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Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen in den grauen Flecken Leistungsbeschreibung
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 7 | Mitwirken bei der Kostenfeststellung und vollständigen Rechnungsprüfung einschließlich der fachlichen Prüfung und Bescheinigung des Leistungsstands zu den eingereichten Aufmaßen und ggf. zu den eingereichten Nachmaßen des/der ausführenden Bauunternehmen/s in Bezug auf den Auftragswert. | |
| 8 | Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen der errichteten Glasfasernetzinfrastruktur. | |
| 9 | Teilnahme und Dokumentation von behördlichen Abnahmen der Bauausführungen. | |
| 10 | Mitwirken bei fachtechnischer Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung. | |
| 11 | Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung. | |
| 12 | Erstellen einer systematischen und übersichtlichen Liste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten (Planer und bauausführende Unternehmen) mit Angabe des Beginns und des Endes der jeweiligen vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche | |
| 13 | Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Baumaßnahmen festgestellten Mängel. Sind bereits Mängel schriftlich gerügt, ist der Zeitpunkt der Rüge festzuhalten. Sind bereits Mängelbeseitigungsarbeiten ausgeführt worden, ist der Beginn der mit der Abnahme der Nachbesserungsarbeiten neu einsetzenden Frist zu dokumentieren (§ 13 Nr. 5 Satz 3 VOB/B). | |
| 14 | Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse der Bauausführungen. Erstellung der finalen Dokumentation nach den Planungsvorgaben des Auftraggebers und den förderrechtlichen Anforderungen insb. nach den GIS- Nebenbestimmungen gem. Bundesförderprogramm durchführen. | |
| 15 | Mitwirken bei der Prüfung der Unterlagen des AN auf Vollständigkeit und Förderkonformität | |
| 16 | Mitwirken bei der Vorbereitung von Mittelabrufen (mit und ohne Verwendungsnachweis), Prüfung von Monierungen des Projektträgers |
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Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen in den grauen Flecken Leistungsbeschreibung
Hinweise:
-
Werden Bauleistungen vor Ort aufgemessen, sind die Mengenermittlungen so zu erstellen, dass die Richtigkeit des Zahlenwerks nachträglich durch den AG beurteilt werden kann. Insbesondere sind zu Einzelmaßen Ortsangaben zu machen, die eine Zuordnung der restlichen Angaben zur räumlichen Situation ermöglichen.
-
Das Nachmaß muss so beschaffen sein, dass alle für die jeweilige Baumaßnahme wesentlichen Einflüsse und Bezüge sachlich richtig und übersichtlich dargestellt sind.
-
Die Einbindung des AG in die örtliche Bauüberwachung erfolgt durch Besprechungen zwischen dem AN und dem AG, die 14-tägig (anlassbezogen auch in kürzeren Intervallen) stattfinden („Jour Fixe“). Die in diesen Terminen getroffenen Absprachen zwischen AN und AG werden durch den AN protokolliert.
5.7 Leistungsphase 9, Objektbetreuung
Vorbemerkung:
Nach § 634a Abs1 und 2 BGB beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken und den darauf bezogenen Planungs- und Überwachungsleistungen einheitlich fünf Jahre.
Im Falle von angezeigten o.a. auftretenden Mängeln hat die Aufnahme der Mängelfeststellung in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.
5.7.1 Auszuführende Tätigkeiten:
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel: | Einheit |
|---|---|---|
| 1 | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen (nach Abnahme) für Gewährleistungsansprüche angezeigten Mängel, einschließlich der notwendigen Begehungen der betroffenen Objektteile der passiven FTTB-Netzinfrastruktur des AG. | Stundensatz |
| 2 | Durchführung aller erforderlichen Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. | Stundensatz |
| 3 | Rügen der Mängel und Veranlassen das verjährungsunterbrechen der oder -hemmender Maßnahmen unter Beachtung der hierzu erforderlichen Fristen. Überwachung der Mängelbeseitigung durch das/die ausführende/n Unternehmen ggf. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Bauunternehmen. | Stundensatz |
| 4 | Prüfen der Voraussetzungen und mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen die nach Ablauf der Gewährleistungsansprüche auszuzahlen sind. | Stundensatz |
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5 Koordinierung und systematische Zusammenstellung der Pauschal Dokumentation zur Mängelbeseitigung in übersichtlicher Form unter Einbeziehung der bereits dem AG früher übergebenen Unterlagen.
Hinweis: Die Begehungen haben kurz vor Ablauf der Verjährungsfristen, jedoch noch so rechtzeitig zu erfolgen, dass mögliche Gewährleistungsansprüche noch durchgesetzt werden können.
5.8 Projektsteuerung des Projektes über alle Leistungsphasen
Vorbemerkung:
Das Projekt besteht aus den Leistungen vieler Beteiligter. Diese Leistungen müssen koordiniert und zusammengeführt werden.
Die Funktion/der Einsatz eines Projektmanagers auf Seiten des AN über alle Phasen der Projektrealisierung (für alle Leistungsphasen) ist im Rahmen der Kostenermittlung zur Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Der Projektmanager bildet die zentrale Schnittstelle zum Auftraggeber ab, dieses ist auch bei Bietergemeinschaften zu berücksichtigen. Bei Bietergemeinschaften ist ein gemeinsamer Projektmanager zu bestimmen.
Der Projektmanager ist dafür zuständig das Projekt effizient zu planen, zu koordinieren und zu steuern. Der Projektmanager ist für die Strukturierung, Terminierung, Einsatzplanung und zeitgerechte Umsetzung der einzelnen Leistungsphasen auf Seiten des AN verantwortlich.
Der Projektmanager ist für die Steuerung des Bauablaufs und die Koordinierung aller an der Leistungs- und Bauausführung Beteiligten zuständig/verantwortlich. Der AG behält sich vor, ggf. bedarfsgerecht im Rahmen der Gesamt-Projektumsetzung dem AN Bauherrenaufgaben/rechte zu übertragen.
Der Projektmanager berichtet regelmäßig (min. 14 tägig) schriftlich an den Auftraggeber über die Gesamtsituation im Projekt. Hierbei sind insbesondere abzubilden:
Terminplan des Gesamtprojektes Darstellung von Ressourcenauslastung Bestimmung von Lieferterminen
Darstellung von Dauer und Arbeitsaufwänden für definierte Aufgabenstellungen
Darstellung des Gesamtprojektfortschritts, insbesondere bzgl. Termintreue Darstellung zur Kostenüberwachung
Dabei werden die Netzplantechnik, die Projektkostenplanung, die Einsatzmittelplanung, die Projektdefinition, die Analyse des Projektumfelds, die Projektstrukturplanung sowie phasenbezogene Workshops (Projektstart-, Meilenstein-, Projektabschlussworkshop) eingesetzt.
Neben der regelmäßigen schriftlichen Dokumentation des Projektfortschritts hat der Projektmanager in Abstimmung mit der AG auf gesonderte Anforderung an Gremiensitzungen teilzunehmen.
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5.8.1 Auszuführende Tätigkeiten
| Lfd. Nr. | Beschreibung/Titel | Einheit / Menge |
|---|---|---|
| 1 | Projektmanagement für Leistungsphase 3 | 1 Stück |
| 2 | Projektmanagement für Leistungsphase 4 | 1 Stück |
| 3 | Projektmanagement für Leistungsphase 5 | 1 Stück |
| 4 | Projektmanagement für Leistungsphase 6+7 | 1 Stück |
| 5 | Projektmanagement für Leistungsphase 8 | 1 Stück |
| 6 | Teilnahme an Gremiensitzung - je Sitzung | Stundensatz |
6 Erläuterungen zur technischen Planung
6.1 Hinweise zu den Anlagen
Im Rahmen der technischen Planung ist auf den Aufbau des bestehenden Netzes in den weißen Flecken einzugehen. Sofern keine Auflagen der Fördermittelgeber Land Niedersachsen oder Bund dagegen sprechen ist die Planung und Dokumentation in den grauen Flecken nach denselben Grundsätzen wie in den weißen Flecken durchzuführen. Dazu ist eine Musterdokumentation als Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügt.
FTTB-Variante: Über alle Netzebenen hinweg (Backbone / Hauptkabel) / Verzweigerkabel / Hausanschluss) bis hin zum Abschlusspunkt der Glasfaser-Linientechnik (Gf-AP) beim Teilnehmer, ein durchgängiges hochleistungsfähiges Glasfasernetz. Bedarfsgerechte Glasfaser-Hauseinführung, Hausanschlusskabel gem. einheitlichem Materialkonzept des Bundes. Als Netz-Reserve auf Endkundenseite stehen die für den Standarddienst nicht genutz- ten Fasern zur Verfügung.
Das Konzept für die Netzstruktur und die Endkunden-Glasfaseranschlüsse für alle Varianten (EFH, zwei FH, MFH 3-4 WE, MFH 5-10 WE, MFH >10 WE) ist an das einheitliche Materialkonzept Version 5.0.1 vom 24.02.2022 anzupassen.
Für die Installation der aktiven Technik des Netzbetreibers sind die zentrale Verteilerstandorte (POP) vorgesehen. Beim FTTB-Ausbau sind die weiteren Verbindungen zu den Netzverteilern Seite 30 von 32
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und zu den Gebäudeanschlüssen in passiver Bauweise mit Kabelsystemen geplant.
Die Anforderungen an die POP-Standorte sind vor der Planung mit dem AG abzustimmen. Alle POP-Standorte sind als Containerversion geplant. Die Standorte wurden mit den Kommunen abgestimmt, sind aber noch nicht gesichert.
Nähere technische Details zu der anzufertigen Bestandsdokumentation entnehmen Sie bitte der Anlage: „A5: Muster technische Dokumentation Uelzen und den weiteren dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Anlagen. Bei Widersprüchen der Musterdokumentation zu den Förderbestimmungen ist der AG gesondert hinzuweisen.
6.2 Ergänzende Angaben zum Betreibermodell
Entsprechend des definierten Los-Erschließungskonzeptes erfolgt der Netzausbau. Die In- vestitionen erfolgen losbezogen. Die Gesamtinvestitionen sind über den Ausbau- und Erschließungszeitraum von max. 24 Monaten verteilt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen (Ab- nahme) des jeweiligen Los ist der Los-Endausbau gem. der zum Zeitpunkt der Baudurchführung vorliegenden Endkundenverträge.
In diesem Zeitraum können Endkunden zusätzlich Anträge auf Netzzugang (Grundstückseigentümererklärung) einreichen.
Anträge auf Netzanschluss, die nach Ende der Clustererschließung eingereicht werden, werden als Einzelbaumaßnahme ausgewiesen (Nachvermarktung – nicht Bestandteil dieses Vertrages).
Diese Baumaßnahmen werden losgelöst von der Ersterschließung durch den AG vergeben.
Meilensteinplan
| Rahmenvertrag Bauleistung | Vergabe 1. Quartal 2027 |
|---|---|
| Netzausbau Passive Netzinfrastruktur | Start 2. Quartal 2027 Ende Netzausbau: 31.12.2027 |
| Projektlaufzeit | Beginn 3. Quartal 2026 Ende 4. Quartal 2028 (ohne LPh 9) |
7 Honorarangebot
Für die Leistungserbringung wird das Leistungsbild gem. der HOAI vereinbart.
Die Honorarabrechnung erfolgt frei vereinbar zu den pauschalen Leistungssätzen im Angebotspreisblatt.
Das Honorarangebot ist nach Leistungsphasen unterteilt. Das Angebot ist in pauschalen Leistungssätzen anzubieten. Die Abrechnung erfolgt zum Nachweis zu den pauschalen Leistungssätzen und dem tatsächlich erbrachten Umfang bzw. zu den angebotenen pauschalen Leistungssätzen.
Hierbei erfolgt die Abrechnung der Leistungsphasen 3 – 5 nach den aus der Planung ermittelten Längen. Die Abrechnung der Leistungsphasen 6 – 7 erfolgt zu den angebotenen Pauschalen Seite 31 von 32
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Leistungssätzen. Die Abrechnung der Leistungsphasen 8 – 9 erfolgt in Leistungssätzen nach den tatsächlich ausgeführten Trassenlängen.
Sämtliche Nebenkosten sind in die pauschalen Leistungssätze mit einzurechnen.
Stand: 06.07.2026
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