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Stadt und
Bürgerschaft
Allgemeine Teilnahmebedingungen
für VgV-Verfahren
der Universitätsstadt Tübingen
www.tuebingen.de/ausschreibungen
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Impressum
© September 2024
Herausgegeben von der Universitätsstadt Tübingen Zentrale Vergabestelle
Version Inhalt Datum Bearbeiter 1.0 Ersterstellung 1. September 2024 Reiss-Gerwig
Layout: Reprostelle Hausdruckerei
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Inhalt
Inhalt
Über dieses Dokument 2
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Lösungsvorschläge 2
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Auftraggeber / Kontaktstelle 2 Die Vergabestelle ist im vorliegenden Vergabeverfahren als Kontaktstelle tätig. Unternehmen, die an der Ausschreibung interessiert sind, können an die Kontaktstelle über die e-Vergabeplattform etwaige Fragen zum Verfahren richten.
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Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 3
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Form der Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten 3
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Projektteam / Mitteilung von Interessenskonflikten 4
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Anforderungen an die Bewerber 4
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Teilnahmeberechtigung bei Forderung einer bestimmten Berufsgruppe (Architekt_in, Innenarchitekt_in, Landschaftsarchitekt_in oder Stadplaner_innen oder Ingenieur_innen) 5
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Bewerber- und Bietergemeinschaften 5
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Eignungsleihe 6
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Nachunternehmereinsatz 6
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Registrierung, Abrufung von Informationen, Übermittlungsrisiko, Verwendung des Vergabeportals 7 11.1. Registrierung Nutzung bestimmter Software 7 11.2. A brufung von Informationen, Zugang von Informationen 7 11.3. V erwendung des Vergabeportals, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung 7
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K ommunikation / Bieterfragen 9
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Aufklärung von Eignungsangaben / Registerauskünfte 10
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Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Angebote, Zuschlag / Nachforderung von Unterlagen 10
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V ergabenachprüfungsverfahren 11
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Z uständige Stelle für Rechtsbehelf- und Nachprüfungsverfahren 11
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Aufhebung des Vergabeverfahrens 12
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Datenschutzhinweis 12
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R eduzierung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden 13
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Z uschlagskriterien, Gewichtung und Bewertung, Zuschlag 13
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B edingungen an die Ausführung des Auftrages 13
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Über dieses Dokument | Lösungsvorschläge | Auftraggeber / Kontaktstelle
Über dieses Dokument
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen enthalten Verfahrensspezifische Regelungen sind nicht ent- Informationen für die VgV-Verfahren der Universitätsstadt halten, sondern der Aufforderung zur Abgabe eines Tübingen. Angebotes/Teilnahmeantrages bzw. dem Verfahrens- brief zu entnehmen. Sie dienen insbesondere der Transparenz und der Information der Bieterunternehmen.
1. Lösungsvorschläge
Die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die ge- wird in dem Verfahren nicht gefordert, daher werden stellte Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, keine Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen Angebotsunterlagen erstattet.
2. Auftraggeber / Kontaktstelle
Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer Am Markt 1 72070 Tübingen – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
NUTS-CODE: DE142
Vergabestelle: Zentrale Vergabestelle Universitätsstadt Tübingen Brunnenstraße 3 72074 Tübingen Telefon: 07071 204-2646 E-Mail: zvs@tuebingen.de – nachfolgend „ZVS“ genannt –
Die Vergabestelle ist im vorliegenden Vergabeverfahren als Kontaktstelle tätig. Unternehmen, die an der Aus- schreibung interessiert sind, können an die Kontaktstelle über die e-Vergabeplattform etwaige Fragen zum Verfah- ren richten.
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Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb | Form der Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten
3. Ablauf eines Verhandlungsverfahrens
mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Im Rahmen dieser Vergabeverfahrensart wird zunächst Nach Eingang der Erstangebote prüft der Auftraggeber die eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen öffentlich Angebote und tritt dann mit den Bietern bzw. Bietergemein- zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. An- schaften, deren Angebote nicht auszuschließen waren, in hand der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Verhandlungen über das Erstangebot und alle Folgeange- Angaben und Unterlagen prüft der Auftraggeber die Eig- bote mit dem Ziel ein, die Angebote inhaltlich zu verbessern. nung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der teilnehmenden Unternehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen fordert der Auftrag- geber die Bieter bzw. Bietergemeinschaft zur Abgabe Aufgrund der Bewertung wählt der Auftraggeber die eines Endangebots auf. Unternehmen aus, die dann aufgefordert werden, ein Er- stangebot abzugeben. Die nicht berücksichtigten Bewer- Der Auftraggeber prüft und wertet die eingegangenen En- ber bzw. Bewerbergemeinschaften werden unterrichtet. dangebote und entscheidet über die Erteilung des Zuschlags.
4. Form der Abgabe von
Teilnahmeanträgen / Angeboten
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig Jedes an dieser Vergabe beteiligte Unternehmen ist ver- und führen zum Ausschluss. pflichtet, die Anforderungen an den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Jeder Bieter darf ausschließlich Kennt- Die Teilnahmeanträge bzw. Angebote sind in Textform nis von seinem Angebot haben. gem. § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel aus- schließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke / Formu- Textform wird über das Bietertool gewahrt. Unterschrif- lare sind – soweit nicht anders angegeben – zu verwen- ten auf den ausgefüllten Formularen sind daher auch den. Ausfüllbare Excel-Tabellen bitte im Excel-Format, dann nicht erforderlich, wenn ein Unterschriftsfeld im nicht als PDF einreichen. Formular vorgesehen ist. Eine postalische Übermittlung, eine Übermittlung per E-Mail oder in sonstiger Weise an Die Teilnahmeanträge bzw. Angebote müssen vollständig die Vergabestelle führt zum Ausschluss. sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Prei- se enthalten. Bis zum Ende der Angebotsfrist können Angebote zurück- gezogen werden. Die Teilnahmeanträge bzw. Angebote einschließlich Anla- gen und Erklärungen sind in deutscher Sprache zu verfas- Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote sen und zu übermitteln. ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Projektteam / Mitteilung von Interessenskonflikten | Anforderungen an die Bewerber
5. Projektteam /
Mitteilung von Interessenskonflikten
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, der Prüfung Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der und Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge und Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat unverzüglich die Angebote und ggf. der Führung des Verhandlungstermins Umstände aus seinem / ihrem Geschäftsbereich offen zu ist ein Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern der legen, die die Annahme eines Interessenkonfliktes im Sin- Vergabestelle und der Fachabteilung der Universitäts- ne von § 6 VgV begründen können. Zu berücksichtigen stadt Tübingen beteiligt. sind hierbei insbesondere auch Interessenkonflikte, die der Stadtverwaltung bekannt sein könnten. Die Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaf- ten haben dies bei der Prüfung des Vorliegens von etwa- Unterlässt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft igen Umständen, die einen Interessenkonflikt gem. § 6 / der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft schuldhaft einen VgV begründen können und der Vergabestelle mitzutei- solchen Hinweis, und wird ein solcher später bekannt, len sind, zu berücksichtigen. führt dies grundsätzlich zum Ausschluss, es sei denn, der Interessenskonflikt kann ohne Wettbewerbsbeeinträch- Die endgültige Zusammensetzung wird auf Anfrage mit- tigung anderweitig aufgelöst werden (§ 125 Abs. 1 Nr. 5 geteilt. GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Nichtbe- kanntgabe bekannter Interessenskonflikte Schadenersat- zansprüche des Auftraggebers auslösen können.
6. Anforderungen an die Bewerber
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihren Sitz Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise – soweit nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, nichts anderes bestimmt ist – für jedes Mitglied der Be- haben für die geforderten Angaben und Unterlagen ver- werbergemeinschaft zu erbringen. gleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzu- Soweit der Bewerber infolge des Vorliegens von Aus- legen. schlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat, sind diese umfassend darzu- legen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüg- lich der dargelegten Selbstreinigung beurteilen kann.
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Teilnahmeberechtigung bei Forderung einer bestimmten Berufsgruppe | Bewerber- und Bietergemeinschaften
7. Teilnahmeberechtigung bei Forderung
einer bestimmten Berufsgruppe
(Architekt_in, Innenarchitekt_in, Landschaftsarchitekt_in oder Stadplaner_innen oder Ingenieur_innen)
Soweit für die Leistungserbringung eine bestimmte oder der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die Berufsqualifikation gefordert wird, § 75 Abs. 1 VgV gilt: an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahme- Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Län- berechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Per- der berechtigt sind, die entsprechend Berufsbezeichnung sonen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 3 VgV. zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Be- Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Als rufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesre- vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Ur- publik Deutschland entsprechend tätig werden dürfen. kunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Ge- sellschafter oder der verantwortliche Projektbearbeiter
8. Bewerber- und Bietergemeinschaften
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem beeinträchtigt wird. Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewer- ber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemein- abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: schaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als • Benennung einer bevollmächtigten und alleinvertre- Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die An- tungsberechtigten Vertretung der Bewerber- bzw. gebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bie- Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten) tergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall • Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bieter- werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. gemeinschaft • Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auf- Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem tragsfall Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitglied- • Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller schaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Ver- oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbe- gabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren) werbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- • Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung al- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die ler Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späte- Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. ren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Be- Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft teiligungsverhältnissen zu erklären. nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerberge- Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden meinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teil- die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren nahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlags- ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbe- erteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber einträchtigung erst später festgestellt wird.
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Eignungsleihe | Nachunternehmereinsatz
9. Eignungsleihe
Im Falle einer Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot Bewerbergemeinschaft: vorzulegen. • Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapa- zitäten anderer Unternehmen zu benennen, Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur • das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benen- dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt nen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unterneh- • die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unterneh- mens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. mens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuwei- sen, Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies ge- • den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazi- genüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versiche- täten stellendes Unternehmen kein Ausschlussgrund rung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die be- • den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschluss- teiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. grund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigener- klärungen des entleihenden Unternehmens Russ- Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewer- landsanktionen), ber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichti- • für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und gem Grund (z. B. Insolvenz des die Eignung vermittelnden finanzieller Leistungsfähigkeit: Haftungserklärung und Unternehmens) und nur mit Zustimmung des Auftrag- • weitere, noch zu benennende Eignungsnachweise in gebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unterneh- Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. mens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaft- lichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber ge- Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftrag- meinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, geber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unter- für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, nehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bie- § 47 Abs. 3 VgV. ter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
10. Nachunternehmereinsatz
Im Falle des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes • nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Ka- hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem An- pazitäten der anderen Unternehmen für den Auftrags- gebot: fall zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung • Art und Umfang der durch den Nachunternehmer aus- des Nachunternehmers) und zuführenden Leistungen anzugeben, • weitere, noch zu benennende Eignungsnachweise in • die jeweils dafür vorgesehenen Nachunternehmer zu be- Bezug auf die Nachunternehmer vorzulegen. nennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), • für alle Nachunternehmer die Nachweise zu erbringen, Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewer- dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 ber/Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch GWB zutrifft (Eigenerklärungen der Nachunternehmer), die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine • den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschluss- Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. grund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigener- klärungen des entleihenden Unternehmens Russ- Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftragge- landsanktionen), ber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall des Nachun-
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Registrierung, Abrufung von Informationen, Übermittlungsrisiko, Verwendung des Vergabeportals
ternehmereinsatzes mit dem Angebot, vorzulegen. Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen beteiligten Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftragge- ber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Wenn der Bieter zur Erfüllung des Auftrages Nachunter- Bietern, die in die engere Wahl kommen. nehmer einsetzen will (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der Der Auftraggeber kann außerdem von dem Bieter verlan- durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Ange- gen, dass dieser vor dem Einsatz eines Nachunternehmers bot anzugeben. entsprechende Eignungsnachweise vorlegt.
11. Registrierung, Abrufung von
Informationen, Übermittlungsrisiko,
Verwendung des Vergabeportals
11.1. Registrierung Nutzung bestimmter Software etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem / der Bewerber bzw. Bewer- Der Auftraggeber verlangt gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VgV bergemeinschaft / Bieter bzw. Bietergemeinschaft. von jedem Unternehmen, das sich an dem Verfahren beteiligt, die Abgabe einer eindeutigen Unternehmens- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mit- bezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse (Registrierung) teilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber- / über das Vergabeportal. Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber- / Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und den Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereit- Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich, stellung der Mitteilung im Bewerber- / Bieterpostfach auf die Unternehmen können sich jedoch freiwillig registrie- der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Be- ren, § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV. werber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber- / Bieterpostachs der Vergabeplattform Bei Teilnahme am Vergabeverfahren ist zwingend eine eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber / Bieter hat Registrierung über das Vergabeportal erforderlich. Für unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die entsprechende einen Posteingang im Bewerber- / Bieterpostfach dieses Nutzung der Software bei Angebotsabgabe und Abgabe selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu von sonstigen Erklärungen etc. ist der / die Bewerber bzw. kontrollieren. Bewerbergemeinschaft / Bieter bzw. Bietergemeinschaft verantwortlich. 11.3. Verwendung des Vergabeportals, technische Anforderungen, Verwendung technischer 11.2. Abrufung von Informationen, Zugang von Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung Informationen Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bie- Der / die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft / Bieter ter bzw. die Bietergemeinschaft ist für die Eignung der bzw. Bietergemeinschaft ist für die Abrufung der bereit- von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. gestellten zusätzlichen Informationen (z. B. Antworten Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Ver- die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bie- gabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. ter vollständig kostenfrei (Basic-Edition). Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt – soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensord- Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bie- nungen vorgeschrieben – nicht mehr. Gleiches gilt für ter bzw. die Bietergemeinschaft ist für den rechtzeitigen,
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Registrierung, Abrufung von Informationen, Übermittlungsrisiko, Verwendung des Vergabeportals
vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärun- Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahme- gen verantwortlich. Der Bewerber bzw. die Bewerberge- anträge, Interessenbekundungen und Interessenbestä- meinschaft / der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft trägt tigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die unvollständige installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Nachweis obliegt dem Bewerber bzw. der Bewerberge- Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem meinschaft / dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft. zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bie- für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 ter bzw. die Bietergemeinschaft hat die technischen Hin- und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation weise des Betreibers des Vergabemanagementsystems zu keine administrativen Rechte erforderlich. beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Das Bietertool ist zudem ein „Multi-Plattform-Bieter-Cli- Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bieter ent“, sodass mit einer Installation des Bietertools an Ver- bzw. die Bietergemeinschaft wird auf die technischen gabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis Rahmenbedingungen für den Upload von Unterlagen der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenom- (Teilnahmeanträge, Angebote) hingewiesen men werden kann. (Stand: 13. März 2024): • Maximalgröße Angebotsunterlagen (gesamt): 500 MB Die Informationen über die eigentlichen Vergabever- • keine Begrenzung der Einzeldokumente fahren werden über so genannte Projektdateien in das • keine Einschränkungen bei Dokumententypen Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Da- teiendung: .cbx) aus dem entsprechenden Projektraum Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bieter herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool bzw. die Bietergemeinschaft hat die Systemvoraussetzungen gestartet wird und die entsprechenden Informationen für die ordnungsgemäße Verwendung des Vergabemanage- zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform herun- mentsystems, insbesondere der Down- und Uploadfunkti- tergeladen werden. onen und der sonstigen Anwendungen des verwendeten Vergabemanagementsystems, zu beachten und einzuhalten. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Ange- Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elek- bote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des tronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmean- ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang träge auf Seiten der Vergabestelle sicher. erforderlich. Hierbei werden ausschließlich standardkon- forme HTML- und Javascript-Technologien und keinerlei Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bieter Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische bzw. die Bietergemeinschaft hat sich rechtzeitig vor dem Technologien verwendet. Hochladen von Unterlagen – insbesondere bei fristgebun- denen Erklärungen – zu vergewissern, dass eine von Seiten Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung frei- des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft / des Bieters gegeben: bzw. der Bietergemeinschaft ungestörte Übermittlung • Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beach- • Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version tung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen • Google Chrome in der jeweils aktuellen Version Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschrei- • Apple Safari in der jeweils aktuellen Version tung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
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Kommunikation / Bieterfragen |
12. Kommunikation / Bieterfragen
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich Der Fragesteller hat Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten seiner Frage eindeutig zu kennzeichnen, diese werden dann oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeun- ebenfalls nicht an andere Interessenten/Bieter mitgeteilt. terlagen nach Auffassung des Bieters unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Die Kommunikation erfolgt – soweit nicht anders angege- Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen ben – ausschließlich über das Vergabeportal: können, so hat der Bieter die Auftraggeberin über die https://www.vergabeportal-bw.de/ bzw. www.dtvp.de Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Eine mündliche oder telefonische Kommunikation findet Angebote darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende nicht statt, soweit nicht die Vergabestelle ausdrücklich dazu Auskunft zu bitten. Die Auftraggeberin kann von der einlädt. Bei Anfragen auf mündlichem oder telefonischem Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Weg werden keine Auskünfte erteilt. Gleichwohl mündlich Zeitpunkt gestellt werden. oder telefonisch erteilte Auskünfte sind unverbindlich.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Soweit ein Bieter rechtliche Bedenken gegen die gewähl- Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeun- te Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder terlagen auf der eVergabe-Plattform bis sechs Kalen- gegen Inhalte dieser Verfahrensbeschreibung sowie die dertage vor Ablauf der Frist veröffentlicht. Benötigt der Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeob- Bieter nach seiner Auffassung zur Abgabe eines Angebots liegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen (siehe zusätzliche Informationen, ist die Auftraggeberin über hierzu die Hinweise und die Belehrungen in der EU-Auf- das Vergabeportal vor Abgabe des Angebots rechtzeitig tragsbekanntmachung). darauf hinzuweisen. Wenn die Auftraggeberin Antworten, Ergänzungen oder Der Auftraggeber wird voraussichtlich alle Fragen, die aus Korrekturen vornimmt, erhalten die Bieter, welche sich seiner Sicht nicht nur für den Fragenden von Bedeutung registriert haben, eine Nachricht der Vergabestelle, die im sind, sowie die Antworten/Erläuterungen des Auftragge- Vergabeportal vorliegt. bers hierzu als Bieterinformation auf der Vergabeplatt- form, dort unter der Bezeichnung der vorliegenden Ver- Bieter, die sich nicht für die Teilnahme am Verfahren an- gabe, mitteilen. Die Identität des Fragestellers wird dabei gemeldet haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener grundsätzlich nicht offenbart. Soweit die Fragen für den Verantwortung über Aktualisierungen zu informieren. Auftraggeber erkennbar auf die Identität des Fragestel- lers schließen lassen, werden die Fragen vor Weiterleitung Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen an andere Unternehmen anonymisiert. und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Aufklärung von Eignungsangaben / Registerauskünfte | Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Angebote, Zuschlag / Nachforderung von Unterlagen
13. Aufklärung von Eignungsangaben /
Registerauskünfte
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Eignungsprüfung Angaben für weitere Auskünfte oder Aufklärungen un- die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemein- geeignet sind. Der Auftraggeber wird über alle Bewerber schaft weiter aufzuklären und weitergehende Informatio- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und dem nen einzuholen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemein- Wettbewerbsregister anfordern. schaft hat jedoch keinen Anspruch hierauf, soweit seine
14. Prüfung und Wertung der Teilnahme-
anträge, Angebote, Zuschlag /
Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich – soweit nicht ausdrücklich meinschaften. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften anders erwähnt – im Rahmen des rechtlich Zulässigen das / Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die gestellten Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben vor, soweit Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausge- der Teilnahmeantrag oder das Angebot nicht entsprechend schlossen. § 57 VgV bzw. § 123 und 124 GWB auszuschließen sind. Der Auftraggeber prüft ferner gem. § 36 Abs. 5 VgV, ob Fordert der Auftraggeber Unterlagen vom Bewerber bzw. Gründe für den Ausschluss von Eignung leihenden Unter- von der Bewerbergemeinschaft / vom Bieter bzw. von der nehmen und Nachunternehmern bestehen und verlangt Bietergemeinschaft nach, so sind diese Unterlagen innerhalb bei Vorliegen entsprechender Gründe den Austausch der vom Auftraggeber, nach dem Kalender bestimmten innerhalb einer Frist. Erfolgt der Austausch nicht, wird der angemessenen Frist, über das Vergabemanagementsystem Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft / der Bieter vorzulegen, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Maßgeblich für die Recht- bzw. die Bietergemeinschaft ausgeschlossen. zeitigkeit ist der vollständige Upload über das Vergabema- nagementsystem. Werden die nachgeforderten Unterlagen Alle Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht aus den nicht fristgemäß übermittelt, führt das zum Ausschluss. vorgenannten formalen Gründen auszuschließen sind, werden durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung Der Auftraggeber prüft die formale Richtigkeit und Voll- der Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien bewertet. ständigkeit der eingegangenen Teilnahmeanträge und Angebote und fordert unter Berücksichtigung der Verfah- Der Zuschlag wird auf das nach Angebotswertung erst- rensvorschriften Unterlagen nach. Werden die Unterlagen platzierte Angebot erteilt. nicht fristgerecht nachgereicht, ist der Teilnehmer oder das Angebot auszuschließen. Die Erteilung des Auftrages und die Inanspruchnahme von Leistungen sind abhängig von den während der Ver- Der Auftraggeber prüft ebenso die Eignung der Bewerber tragslaufzeit zur Verfügung stehenden Haushalts- und bzw. Bewerbergemeinschaften / der Bieter bzw. Bieterge- Fördermitteln.
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Vergabenachprüfungsverfahren | Zuständige Stelle für Rechtsbehelf- und Nachprüfungsverfahren
15. Vergabenachprüfungsverfahren
ber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grund- gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 sätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund § 160 GWB Einleitung, Antrag der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann- nur auf Antrag ein. ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inter- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den esse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. len, vergangen sind. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Un-
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß ge- wirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. gen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü- § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. fungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge-
16. Zuständige Stelle für Rechtsbehelf-
und Nachprüfungsverfahren
Zuständige Vergabekammer ist gem. § 159 Abs. 1 GWB die
Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe
Hausanschrift: Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Telefon: +49 721 926 8730 Fax: +49 721 926 3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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Aufhebung des Vergabeverfahrens | Datenschutzhinweis
17. Aufhebung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die • andere schwerwiegende Gründe bestehen, insbesondere: Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, • wenn weniger als die geforderte Mindestzahl an • wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, werden können, • wenn keine Angebote eingegangen sind, die den • wenn trotz Aufforderung von mindestens drei Ausschreibungsbedingungen entsprechen, Bewerbern zur Angebotsabgabe weniger als drei • wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen Angebote eingegangen sind, sind, • bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht, • kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde • bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, • bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung be- antragter Fördermittel vor Ende des Vergabever- fahrens und • insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
18. Datenschutzhinweis
Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften erklären sich mit den sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebot- der Abgabe des Angebots einverstanden, dass die von serstellung benötigen. Soweit der Bieter die Unterlagen Ihnen übermittelten Informationen und Daten, insbeson- an Nachunternehmer zur Angebotserstellung weitergibt, dere auch personenbezogene Daten, zum Zwecke der verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertrau- Durchführung dieses Vergabeverfahrens, von der Verga- lichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem bestelle elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Auftraggeber verpflichtet ist.
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu Der Bieter erklärt sich in Vergabeunterlagen Nr. 3 (Ange- wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den bot) damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet wer- personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren ver- den. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Wei- arbeitet und gespeichert werden können und im Falle ei- tergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch ner vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber den Auftraggeber. Dies betrifft nicht die Weitergabe an nicht berücksichtigten Bietern eine Vorabinformation Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt wer- gem. § 134 GWB erfolgt.
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Reduzierung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden | Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertung, Zuschlag | Bedingungen an die Ausführung des Auftrages
19. Reduzierung der Anzahl der Bewerber,
die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden
Soweit Auftraggeber gem. § 51 VgV die Anzahl der Be- Die Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemein- werber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebots- schaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert abgabe aufgefordert werden begrenzt gilt: werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Rahmen des Die Mindestzahl ist im dem Verfahrensbrief angegeben Teilnahmeantrags bzw. der Angebotsrunde. Bei Gleich- und gilt für Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Der wertigkeit entscheidet das Los, welcher Bewerber Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann bzw. welche Bewerbergemeinschaften bei möglicher durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber bzw. Bewer- Gleichplatzierung zur Angebotsabgabe aufgefordert bergemeinschaften unter der Mindestzahl liegt. wird.
20. Zuschlagskriterien, Gewichtung und
Bewertung, Zuschlag
Angebote, die die Mindestanforderungen erfüllen, Soweit bei dem Kriterium keine andere Angabe zur Punk- werden anhand von festgelegten Kriterien bewertet. teverteilung gemacht wird gilt folgende Bewertung: • 0 Punkte: ungenügende Umsetzung des Geforderten Die in den jeweiligen Kriterien erreichten Punkte werden • 2 Punkt: Mangelhafte Umsetzung des Geforderten mit der Gewichtung multipliziert, um die für die Kriterien • 4 Punkte: Ausreichende Umsetzung des Geforderten erreichte Bewertung festzustellen. Die erreichten Bewer- • 6 Punkte: Befriedigende Umsetzung des Geforderten tungen werden summiert und so eine Reihenfolge unter • 8 Punkte: Gute Umsetzung des Geforderten den Angeboten hergestellt. • 10 Punkte: Sehr gute Umsetzung des Geforderten
21. Bedingungen an die Ausführung
des Auftrages
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue setzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohnge-
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