Stadtverwaltung Worms Freianlagenplanung Kita-Neubau Staudinger Gelände Bereich 8 Wormser Immobilienmanagement (WIM) 15.07.2026 VgV-Verhandlungsverfahren / Objektplanungsleistungen Freianlagen Beurteilungsbogen Zuschlagskriterien
Bewerber . . . . . . . . 00 n i g n u th c iW% -re b re w e B 5 -0 e tk n u P la m ix a M e ra b h c ie rre 0 0 5 :e tk n u P
WZ BP VI.2) Zuschlag und Wertungskriterien
100 Kriterien Punkte
40 0 a) Qualität der vorgestellten Präsentation und deren Inhalte 0
5 0 b) Erläuterung von Konzeptideen in Bezug auf zB. Herangehensweise, Gestaltung, 0 Bauablauf o.ä. > Übertragbarkeit aus anderen Bauvorhaben, keine speziellen Lösungen für diese Projekt
20 0 c) persönliche Qualifikation und Berufs- und Projekterfahrung der Personen / 0 techn. Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen, insbeson- dere der Projektleitung und der vorgesehenen Bauleitung § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV
10 0 d) Schriftl. Erklärung zur örtlichen Präsenz während der Dienstleistungserbringung § 58 Abs. 2 Nr. 3 VgV 0
25 0 e) Gesamthonorarangebot inkl. Nebenkosten 0 Punkte = (niedrigstes Hon.angebot / zu bewertendes H.angebot) * Höchstpunktzahl
Gesamtpunktzahl Bewerber 0
Die Nachweise sind so auszugestalten, dass die Auftraggeberin in die Lage versetzt wird, die Prognose zu stellen, ob der Bewerber die Gewähr für eine sachgerechte, funktionale und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.
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Stadtverwaltung Worms Freianlagenplanung Kita-Neubau Staudinger Gelände Bereich 8 Wormser Immobilienmanagement (WIM) 15.07.2026 VgV-Verhandlungsverfahren / Objektplanungsleistungen Freianlagen Beurteilungsbogen Zuschlagskriterien
Bewerber . . . . . . . . 00
Bewertungsmatrix Stufe 2 - Zuschlagskriterien
Die Kriterien wurden gewichtet, um die Bewertungsschwerpunkte des Gremiums nachvollziehen zu können. Je Kriterium können 0-5 Bewerber-Punkte (BP) vom Gremium vergeben werden - einzige Ausnahme ist hierbei das Kriterium des Honorars (hier ist der Bewertungsschlüssel direkt unter dem Kriterium angegeben). Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert, so dass maximal 500 Punkte erreicht werden können.
Jedes Mitglied des Gremium vergibt jeweils volle Punkte je Kriterium. Die Einzelbewertungen der Mitglieder des Gremium werden addiert, arithmetisch gemittelt und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Alternativ kann das Gremium bei Einigkeit darüber entscheiden, eine gemeinsame Punktevergabe vorzunehmen.
a) Die Wertung für die Qualität der Unterlagen gemäß Punkt III.2 der Vergabeunterlage erfolgt nach folgendem Schlüssel:
| 5 Punkte | sehr hohe Qualität | |
|---|---|---|
| 4 Punkte | hohe Qualität | |
| 3 Punkte | durchschnittliche Qualität | |
| 2 Punkte | geringe Qualität | |
| 1 Punkte | sehr geringe Qualität |
b) - d) Die Wertung erfolgt, wenn nicht gesondert beschrieben, nach folgender Systematik: Aus den Bewerber-Angaben wird eine sachgerechte, funktionale und qualitätsvolle Leistungserfüllung eingestuft als:
| 5 Punkte | sehr sicher erreichbar | |
|---|---|---|
| 4 Punkte | sicher erreichbar | |
| 3 Punkte | erreichbar | |
| 2 Punkte | nur unwahrscheinlich erreichbar | |
| 1 Punkte | sehr unwahrscheinlich erreichbar | |
| 0 Punkte | nicht erreichbar |
e) Bewertungsmatrix Stufe 2 - nur Kriterium: Honorar
Die Wertung erfolgt nach folgender Systematik: Das niedrigste Gesamtangebot erhält die Höchstpunktzahl. Die weiteren Angebote erhalten die Punktzahl, die dem Verhältnis ihres Honorarangebotes zum niedrigsten Angebot entspricht. Die erreichte Punktzahl wird mit der vorher festgelegten Gewichtung multipliziert.
Formel: Bewerber-Punkte = (niedrigstes Hon.angebot / zu bewertendes H.angebot) * Höchstpunktzahl
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