Anlage 1.01_Leistungsbeschreibung.pdf

Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für Schlamm- und Prozesswasserbehandlung sowie Werkstätten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:05 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung / Projekt-Nr.: 01.01.434-01.01.435

Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

Leistungsbeschreibung

  1. Art der Leistung

Ingenieurleistung/Planungsleistung

  1. Bezeichnung der Maßnahmen

• Maßnahme 01.01.434: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge sowie Neubau einer Prozesswasserbehandlung und • Maßnahme 01.01.435: Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

2.1 Unterteilung

LosBezeichnung
01.01.434 – 01.01.43501.01.434 Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge sowie Neubau einer Prozesswasserbehandlung auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach 01.01.435 Neubau von Werkstätten und Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach
  1. Angaben zur Örtlichkeit

Bundesland: Nordrhein-Westfalen Kreis: Rheinisch-Bergischer Kreis Örtlichkeit: Stadt Bergisch Gladbach

  1. Veranlassung/Ausgangssituation

4.1 Veranlassung

Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfangreiche Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an.

Die Schlammbehandlungsanlage der Kläranlage Beningsfeld ist seit 1975 in Betrieb und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die bestehenden Kammerfilterpressen sind verschlissen, und

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Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

Ersatzteile wie Membranplatten werden nicht mehr hergestellt. Das Betriebsgebäude weist bauliche Mängel auf und eignet sich nicht mehr für die Installation moderner Entwässerungstechnik. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

Eine moderne Schlamm- und Prozesswasserbehandlung ist notwendig, um Transport- und Entsorgungskosten zu senken und zukünftige Ablaufgrenzwerte der Kommunalabwasser-Richtlinie einzuhalten.

4.2 Ausgangssituation

Die Maßnahmen „01.01.434 – Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung“ sowie „01.01.435 – Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle“ sind Bestandteil des ABK und erfolgen auf dem Gelände der Kläranlage Beningsfeld.

Die Kläranlage Beningsfeld in Refrath reinigt das städtische Abwasser in Bergisch Gladbach. Als Abfallprodukt dieses Prozesses fällt Klärschlamm an, der vor der Entsorgung entwässert werden muss, um Transport und Verbrennung zu erleichtern.

Die aktuelle Schlammbehandlungsanlage besteht aus zwei Kammerfiltermembranpressen und befindet sich im Schlammbehandlungsgebäude, das auch Schlosserei, Elektrowerkstatt, Lagerstätten, Öl- und Säurelager, Schaltwarte mit Serverraum sowie Fahrzeugstellplätze umfasst. Auf dem Gelände befindet sich zusätzlich eine Fahrzeughalle.

Wegen des hohen Sanierungsbedarfs sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Räumung und Abriss des Anbaus der alten Schlammbehandlung • Neubau eines Schlammbehandlungsgebäudes mit Zentrifuge • Neubau Elektrowerkstatt • Neubau Schlosserei • Abriss des (gesamten) bestehenden Schlammbehandlungsgebäudes • Vorbereitende Maßnahmen Kellerdecke alte Schlammbehandlung • Neubau einer separaten Prozesswasserbehandlungsanlage (aktuell nicht vorhanden) • Sanierung der Fahrzeughalle

Die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist der Projektbeschreibung (Anlage 1.02) zu entnehmen. Alle Arbeiten sollen im laufenden Betrieb erfolgen, sodass die kontinuierliche Betriebsfähigkeit der Anlage jederzeit gewährleistet ist. Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen werden die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen als Generalplanungsleistung vergeben.

  1. Zielstellung

Ziel der Gesamtmaßnahme ist die nachhaltige Modernisierung und Optimierung der Schlamm- und Prozesswasserbehandlung auf dem Gelände der Kläranlage Beningsfeld. Im Mittelpunkt steht der Neubau einer leistungsfähigen Entwässerungsanlage mit Dekanter-Zentrifugen sowie einer Prozesswasserbehandlungsanlage gemäß den Anforderungen der Kommunalabwasser-Richtlinie (Maßnahme 01.01.434).

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Das bestehende, baulich und technisch überholte Schlammbehandlungsgebäude wird rückgebaut. Die dort untergebrachten Nutzungen – wie Schlosserei, Elektrowerkstatt und Lagerflächen – werden in neu zu errichtenden Gebäuden auf dem Gelände integriert.

Der geplante Ablauf der Maßnahmen ist in Abbildung 1 (Ablaufdarstellung Umbau) ersichtlich.

(Abbildung 1: Ablaufdarstellung Umbau)

Alle Maßnahmen erfolgen unterlaufendem Betrieb. Um eine durchgehende Betriebsfähigkeit sicherzustellen und Unterbrechungen zu vermeiden, ist ein detaillierter und gewerkeübergreifend abgestimmter Terminplan zu erstellen.

Für die Gesamtmaßnahme steht ausschließlich die in der Abbildung 2 (Lageplan) orange markierte Fläche zur Verfügung, einschließlich der Fläche, die durch den Abriss der bestehenden Anlagen frei wird. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist zunächst der Rückbau bestehender Anlagen erforderlich, um Platz für Neubauten zu schaffen. Die örtlichen Rahmenbedingungen und räumlichen

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Einschränkungen erfordern eine besonders sorgfältige Abstimmung zwischen den Gewerken und eine genaue Planung der Bauabläufe.

(Abbildung 2: Lageplan)

Legende (auszugsweise):

  • Nr. 9: Nacheindicker 2

  • Nr. 38: Nitrifikation (Teil der Belebung)

  • Nr. 39: Denitrifikation (Teil der Belebung)

  • Nr. 41: Gasbehälter

  • Nr. 43: Fahrzeughalle

  • Nr. 44: Filterkuchensilo

  • Nr. 45: Schlammbehandlungsgebäude

o Beinhaltet: Schlammbehandlungsanlage, Schlosserei, Elektrowerkstatt, Lagerstätten, Öl- und Säurelager, Schaltwarte mit Serverraum und Fahrzeugstellplätze

  • Nr. 46: Werkstatt

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Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

  1. Leistungen des Auftragnehmers (AN)

Die Leistungen sind in den beigefügten Honorarbewertungen dargestellten Honorarzonen eingeordnet. Die anrechenbaren Kosten sind ebenfalls dort abgebildet (Anlagen 03.01 bis 03.04).

Die Annahmen sind vom AN zu prüfen, wobei eine anderweitige Einordnung der Honorarzone separat aufzuführen und zu begründen ist.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Bewertung hinsichtlich Kampfmittel nach den „Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz (AH BoGwS)“ erfolgt. Die Phase I „Erfassung und Erstbewertung“ sind durch die Grundleistung abgedeckt. Darüberhinausgehende Phasen werden durch die Anpassung der anrechenbaren Kosten gemäß HOAI vergütet.

Durch den AN sind die Grundleistungen der vorgenannten Leistungsbilder vollständig sowie zur Erfüllung der Zielstellung erforderliche besondere Leistungen und Beratungsleistungen im vom AN einzuschätzenden Umfang zu erbringen.

Die Planung muss nach den Anerkannten Regeln der Technik erfolgen und den bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien des Landes NRW entsprechen.

Die Planungsunterlagen haben in nachvollziehbarer Weise alle wesentlichen Bearbeitungsgrundlagen, -schritte und -ergebnisse zu enthalten.

Sämtliche Kostenermittlungen (u. a. Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag sowie die Kostenfeststellung) sind nach DIN 276 anzufertigen und mit der Angabe der Kostenquellen (aktuelle Angebote, bundesweite Baupreise, Baupreisindex) zu versehen. Dies ist bei der Kostenverfolgung zu berücksichtigen. Sämtliche LV-Positionen sowie Nachtragspositionen sind den Kostengruppen nach DIN zuzuordnen.

Der AN hat erforderliche Präsentationstermine in der Lph. 2,3 und 5 einzukalkulieren, mindestens ist pro HOAI-Leistungsbereich pro Leistungsphase ein Termin einzuplanen. Es kann davon ausgegangen werden, dass 50 % der Präsentationstermine vor Ort stattfinden.

Alle Unterlagen und die Ergebnisse der einzelnen Leistungsphasen sind grundsätzlich mit dem AG zu erörtern und unter Beachtung des Leistungstermins rechtzeitig in 1xdigital über die Plattform Awaro zu übergeben. Die Lph 4 und alle zugehörigen von den Genehmigungsbehörden geforderten Unterlagen sind schriftlich in Papierform vorzulegen und einzureichen.

Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Vorstellung der Planungsleistungen sowie die Baustellenkommunikation komplett in deutscher Sprache abläuft, um den Weisungen des Betriebspersonals in Bezug auf Sicherheit und Unfallverhütung Folge leisten zu können.

Die Präsentation/Diskussion und mögliche Änderungen/Ergänzungen der Unterlagen sind im Rahmen der Erbringung der Leistung abgegolten.

Der AN hat im Vertragsfall eine Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen:

für Personenschäden: 5.000.000,00 €

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für sonstige Schäden: 5.000.000,00 €

Genehmigungen: Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung ist gegeben; der Antrag zur Baugenehmigung ist vom Auftragnehmer vorzubereiten und im Rahmen der Leistungsphase 4 fristgerecht dem AG weiterzuleiten.

Bezüglich einer Genehmigung nach BImSchG lässt sich derzeit keine abschließende Aussage treffen, da diese stark vom gewählten Verfahren der Prozesswasserbehandlung abhängt. Der AN hat dies im Rahmen seiner Leistungen zu prüfen und fortlaufend im Blick zu behalten. Ebenso ist aktuell nicht abschließend zu klären, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Auch dieser Aspekt ist durch den AN zu beobachten und gegebenenfalls auf Relevanz und Anforderung zu prüfen.

Unter Beachtung der im Pkt.5 benannten Zielstellung sind die im Ingenieurvertrag in § 3 genannten Leistungen zu erbringen.

6.1 01.01.434 - Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge sowie Neubau einer Prozesswasserbehandlung

6.1.1 Objektplanung Gebäude

6.1.1.1 Grundleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 33 ff. HOAI 2021, mit den Leistungen gemäß Anlage 10:

Leistungsphasen 1 – 9

6.1.1.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude

a) Rückbau der alten Schlammbehandlungsanlage

Die Maßnahme umfasst den Rückbau des Anbaus sowie des Altgebäudes der bestehenden Schlammbehandlungsanlage:

  1. Abriss des Anbaus der alten Schlammbehandlung Der Anbau ist vollständig zurückzubauen, um Platz für den Neubau der Schlammbehandlungsanlage zu schaffen. Beim Rückbau wird eine Wandöffnung zur Altanlage freigelegt, welche bis zum vollständigen Abriss provisorisch verschlossen werden muss. Es ist davon auszugehen, dass schadstoffhaltige Baustoffe (Sondermüll) vorhanden sind. Der Rückbau ist unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit kontaminierten Materialien durchzuführen. Flächen zur Zwischenlagerung sind entsprechend vorzusehen.

  2. Abriss des alten Schlammbehandlungsgebäudes Nach der Räumung sind das Ober- und Erdgeschoss einschließlich der technischen Ausstattung zurückzubauen. Der Abriss erfolgt bis zur Kellerdecke auf Geländeniveau. Der Keller bleibt erhalten, da dort weiterhin genutzte Maschinentechnik betrieben wird. Auch in diesem Gebäudeteil ist mit einem hohen Anteil an schadstoffhaltigen Baustoffen zu rechnen. Eine gesonderte Abbruchplanung sowie Flächen zur Zwischenlagerung und entsprechende Schutzmaßnahmen sind erforderlich.

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Die detaillierte Beschreibung der Abbruchmaßnahmen ist der Projektbeschreibung (Anlage 1.02) zu entnehmen. Die gesamte Abbruchplanung und Ausführung hat nach den folgenden Leistungsstufen zu erfolgen:

Beratung zur Objektentwicklung und Bedarfsplanung • Beschaffung und Auswertung von Bestandsunterlagen (Pläne, Gutachten etc.) mit Ortsbesichtigung. • Ermittlung der vorhandenen Baustoffe inkl. Bauschadstoffe und ggf. Beprobung. • Untersuchung auf Schadstoffe/Altlastenverdacht. • Kostenrahmen

Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung • Gesamtbedarfsermittlung durch Ortsbegehung und Bestandsabgleich. • Formulierung von Entscheidungsgrundlagen und Berichtserstellung. • Zielkatalog für Qualitäten, Kosten, Termine. • Behördenabstimmungen, Öffentlichkeitsarbeit, Kostenschätzung nach DIN 276:2018-12 und Zusammenfassung aller Ergebnisse.

Leistungsstufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung • Ausarbeitung des Entwurfs unter Berücksichtigung aller Anforderungen und Beiträge. • Rückbaukonzept erläutern, Planzeichnungen (Lagepläne, Schnitte) erstellen. • Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 und Vergleich mit bisherigen Schätzungen. • Zusammenstellen der Entwurfsunterlagen, Erstellen von Genehmigungsunterlagen inkl. Ausnahmen/Befreiungen. • Einreichen und ggf. Anpassen der Unterlagen bei Veränderungen.

Leistungsstufe 3: Ausführungsvorbereitung • Erarbeitung einer ausführungsreifen Lösung basierend auf Leistungsstufe 2. • Detailzeichnungen und Entsorgungskonzept. • Koordination mit Fachplanern für Ausführungsdetails. • Erstellen von Ausschreibungsunterlagen, Einholen und Bewerten von Angeboten. • Erstellen eines Preisspiegels und ggf. Verhandlung mit Bietern.

Leistungsstufe 4: Überwachung und Dokumentation • Überwachung der Ausführung gemäß Genehmigung, Plänen und Vorschriften. • Objektüberwachung, Terminplanpflege, Bautagebuchführung. • Aufmaß der Bauleistungen, Rechnungsprüfung. • Mängelbeseitigung überwachen, Baufeldübergabe dokumentieren. • Verjährungsfristen erfassen, Behördliche Abnahme begleiten • Kostenfeststellung.

b) Besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude in Anlehnung an § 33 ff. HOAI

LPH 1 bis 7:

• Bauphysikleistungen Wärmeschutz/ Schallschutz nach HOAI

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LPH 2: • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung

LPH 8: • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht • Überwachung und Begleitung von Probebetrieb

6.1.2 Ingenieurbauwerke (Prozesswasserbehandlung)

6.1.2.1 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §41 ff. HOAI 2021, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:

Leistungsphasen 1 – 9

6.1.2.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in Anlehnung an §41 ff. HOAI 2021

LPH 2: • Erstellen von Leitungsbestandsplänen • Kostenschätzung nach DIN 276:2018-12

LPH 3: • Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12

LPH 5: • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung • Koordination des Gesamtprojektes • Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß §41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt • Fortschreibung in der LPH 3 aufgestellten Bauzeiten- und Kostenplans auf Grundlage der Ergebnisse aus LPH 5

LPH 6: • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen • Kostenvoranschlag nach DIN 276:2018-12

LPH 8: • Kostenkontrolle • Kostenfeststellung nach DIN 276:2018-12 • Prüfen von Nachträgen • Örtliche Bauüberwachung

  • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
  • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen

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o Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) o Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers o Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (dem Grunde und der Höhe nach) o Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen o Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel o Dokumentation des Bauablaufs (Die Präsenz auf der Baustelle richtet sich nach Erfordernis des Baufortschritts und der Aktivität. Die Häufigkeit ist im Auftragsfall mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer soll Baubesprechungen führen und protokollieren.)

  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und
  • der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und ll mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

LPH 9: • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

6.1.3 Tragwerksplanung

Bei der Tragwerksplanung sind die durch die vorgesehenen Zentrifugen entstehenden dynamischen Lasten und Schwingungen zu berücksichtigen und entsprechend in der statischen Bemessung anzusetzen.

6.1.3.1 Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 14:

Leistungsphasen 1 – 6

6.1.3.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild der Tragwerksplanung in Anlehnung an § 49 ff. HOAI

LPH 4: • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)

LPH 8: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den

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Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

geprüften statischen Unterlagen • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen • Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen • Betontechnologische Beratung • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen

6.1.4. Technische Ausrüstung

6.1.4.1 Grundleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 15:

Leistungsphasen 1 – 9

6.1.4.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung in Anlehnung an § 53 ff. HOAI

LPH 3:

• Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen etc. • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie (ab 2027 gilt die Maschinenverordnung) • Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix

LPH 5:

• Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)

LPH 6:

• Erarbeiten der Wartungsplanung und - Organisation

LPH 8:

• Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen • Werksabnahmen • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand LPH 9:

• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien

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Bezeichnung / Projekt-Nr.: 01.01.434-01.01.435

Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

• Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

6.2 01.01.435 - Neubau von Werkstätten (Schlosserei/ E-Werkstatt) und Sanierung der Fahrzeughalle

6.2.1 Objektplanung Gebäude

6.2.1.1 Grundleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 33 ff. HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 10:

Leistungsphasen 1 – 9

6.2.1.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude in Anlehnung an § 33 ff. HOAI

LPH 1 bis 7:

• Bauphysikleistungen Wärmeschutz/ Schallschutz nach HOAI

LPH 2: • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung

LPH 8: • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht • Überwachung und Begleitung von Probebetrieb

6.2.2 Tragwerksplanung

6.2.2.1 Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 14:

Leistungsphasen 1 – 6

6.2.2.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 49 ff. HOAI

LPH4: • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)

LPH 8: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen

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Bezeichnung / Projekt-Nr.: 01.01.434-01.01.435

Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

• Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen • Betontechnologische Beratung • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen

6.2.3 Technische Ausrüstung

6.2.3.1 Grundleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 15:

Leistungsphasen 1 – 9

6.2.3.2 Besondere Leistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI

LPH 3:

• Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen etc. • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie (ab 2027 gilt die Maschinenverordnung)

• Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix

LPH 5:

• Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) LPH 6:

• Erarbeiten der Wartungsplanung und - Organisation

LPH 8:

• Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen

• Werksabnahmen

• Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand

LPH 9:

• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

• Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien

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Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

• Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

  1. Nebenkosten und Stundensätze

Nebenkosten für die Leistungen sind pauschal anzugeben. Stundensätze für zusätzliche Leistungen sind getrennt in €/h für:

Projektleitung, Ingenieurinnen / Technikerinnen / Zeichner *innen / Hilfskräfte

anzugeben.

  1. Ausgangsunterlagen / Leistungen des Auftraggebers (AG)

Dem AN können Unterlagen, Ergebnisse sowie bautechnische Unterlagen im Auftragsfall zur Einsicht oder in Kopie zur Verfügung gestellt werden.

Die bereitgestellten Arbeitsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und nach Abschluss der Arbeiten an den AG zurückzugeben.

Der AG gewährt dem AN Zutritt zu den relevanten Betriebsflächen.

Der AG ist für das Behördenmanagement verantwortlich. Behördenkontakte und Kontakte mit Trägern öffentlicher Belange oder anderen Beteiligten durch den AN, sind nach Abstimmung mit dem AG in der Regel gemeinsam durchzuführen.

  1. Fristen/Dokumentation

Für die Leistungen des Ingenieurbüros im Rahmen der Maßnahme 01.01.434 – Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge sowie Neubau einer Prozesswasserbehandlung – gelten folgende Leistungsbilder gemäß HOAI:

Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) – Zentrifuge Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) –Prozesswasserbehandlung Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) – Zentrifugengebäude Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) –Prozesswasserbecken Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) –Prozesswasserbecken

Es gelten für die Bearbeitung der Leistungen folgende Fristen und Termine: Bei den nachfolgenden Fristen handelt es sich um reine Bearbeitungszeit, hiervon ausgenommen sind Prüfung, Genehmigungszeiten und Ausschreibungsfristen. Die Leistungen der Stufe 1 sind innerhalb von 20 Wochen nach der Beauftragung zu erbringen. Die Leistungen der Stufe 2 sind spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Weiterbeauftragung

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Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 2 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Leistungen der Stufe 3 sind spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 3 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Leistungen der Stufe 4 sind spätestens innerhalb von 32 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 4 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Leistungen der Stufe 5 (LPH 8) sind spätestens innerhalb von 52 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 5 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Überwachung und Begleitung des Probebetriebs ist Bestandteil der Leistungen der Stufe 5. Terminveränderungen sind dem Auftraggeber mit Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Änderungen der zugrunde gelegten Kostenschätzung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2) Für die Leistungen des Ingenieurbüros im Rahmen der Maßnahme 01.01.435 – Neubau von Werkstätten (Schlosserei / E-Werkstatt) und Sanierung der Fahrzeughalle – gelten folgende Leistungsbilder gemäß HOAI: Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) – Werkstätten Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) –Werkstätten Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) –Schlosserei/Werkstätten

Es gelten für die Bearbeitung der Leistungen folgende Fristen und Termine: Bei den nachfolgenden Fristen handelt es sich um reine Bearbeitungszeit, hiervon ausgenommen sind Prüfung, Genehmigungszeiten und Ausschreibungsfristen. Die Leistungen der Stufe 1 sind innerhalb von 20 Wochen nach der Beauftragung zu erbringen. Die Leistungen der Stufe 2 sind spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 2 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Leistungen der Stufe 3 sind spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 3 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Leistungen der Stufe 4 sind spätestens innerhalb von 32 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 4 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Leistungen der Stufe 5 (LPH 8) sind spätestens innerhalb von 52 Wochen nach Weiterbeauftragung zu erbringen. Die Abwicklung der Leistungen der Stufe 5 ist anhand eines Bauzeitenplanes ausgehend vom Zeitpunkt der Weiterbeauftragung darzustellen. Die Überwachung und Begleitung des Probebetriebs ist Bestandteil der Leistungen der Stufe 5. Terminveränderungen sind dem Auftraggeber mit Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Änderungen der zugrunde gelegten Kostenschätzung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Das Ingenieurbüro hat alle beauftragten Leistungen zu erbringen, wobei die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen stufenweise erfolgt.

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  1. Dokumentation

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Leistung des AN sind gemäß Anforderungen in Kap. 6 zu dokumentieren.

Ausgenommen sind Genehmigungsunterlagen, diese sind zweifacher Form (original) einzureichen.

  1. Datenübergaben

Die Übergabe bzw. Abgabe von Unterlagen erfolgt fortlaufend gemäß den Leistungsbildern der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie zu gemeinsam definierten Meilensteinen.

Die Übergabe digitaler Daten erfolgt in jedem Fall im PDF-Format sowie zusätzlich in den jeweils datenabhängig spezifischen Datenaustauschformaten:

• Leistungsverzeichnisse: X81; X82; X83 • Zeichnungen/Lagepläne: DWG; DXF; 3D Modelle (STEP) • Befahrungsdaten und Zustandsbewertungen: DWA-M-150 • Termin- und Ablaufpläne: MS Project, Excel, xlsx • Ergebnisse hydrauli. Berechnungen: idbm • Stromlaufpläne .epj; .dwg; .pdf

  1. Strukturierung des Angebots

13.1 Allgemeine Angebotsanforderungen an Form und Inhalt

Das Angebot ist übersichtlich und vollständig entsprechend den geforderten Leistungen und Terminen einzureichen. Das Honorarangebot ist auf Basis der Anlagen 03.01 bis 03.04 einzureichen. Nebenangebote sind in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.

13.2 Leistungsumfänge

Stellt der Bieter im Rahmen der Erarbeitung des Angebotes fest, dass Leistungen erforderlich werden oder geändert werden müssen, die durch die Leistungsbeschreibung nicht abgedeckt werden, aber unbedingt erforderlich sind, hat er diese als Bieteranfrage (über das Vergabeportal) dem AG mitzuteilen.

13.3 Honorar

Die Aufteilung für die beauftragten Teilaufgaben der Leistungsbilder nach Siemon-Tabelle können der Anlage 10 Siemon-Tabellen entnommen werden.

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Bezeichnung / Projekt-Nr.: 01.01.434-01.01.435

Maßnahmen: Neubau einer Schlammbehandlung, Einbau einer Zentrifuge, Neubau einer Prozesswasserbehandlung, Neubau von Werkstätten sowie Sanierung der Fahrzeughalle auf dem Klärwerk Beningsfeld in Bergisch Gladbach

13.4 Vertragsentwurf

Der Vertragsentwurf liegt diesen Unterlagen bei.

13.5 Zuschlagskriterium

Die Zuschlagskriterien sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

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