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Planungs- und Bauleistungen zum schlüsselfertigen Neubau einer Werkstatthalle

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17.08.2026

Vergabeunterlagen

für die Vergabe von

Planungs- und Bauleistungen zum

schlüsselfertigen Neubau einer Werkstatthalle|

Paderborn

Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb

17.08.2026

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung ............................................................................................................................ 3

1.1 Ausgangslage / Ziele .................................................................................................. 3

1.2 Erbetene Angebote ..................................................................................................... 4

1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................................................... 4

  1. Bedingungen für die Angebotsabgabe ............................................................................... 7

2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens ........................................................................... 7

2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote ................................................................................. 7

2.3 Bietergemeinschaften ................................................................................................. 9

2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ........................................................ 9

2.5 Nebenangebote und mehrere Hauptangebote ............................................................ 9

2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen ...................................................................... 9

2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen .............................................................. 10

2.8 Nachunternehmer ..................................................................................................... 11

2.9 Angebotsfrist und Terminplan ................................................................................... 11

2.10 Zwingende Ortsbesichtigung..................................................................................... 12

2.11 Geheimhaltung ......................................................................................................... 12

2.12 Schutzrechte ............................................................................................................. 13

2.13 Vorbehalt der Aufhebung .......................................................................................... 13

  1. Leistungsinhalt .................................................................................................................. 14

3.1 Leistungsanforderungen und -umfang ...................................................................... 14

3.2 Vergütung / Pauschalfestpreis .................................................................................. 14

3.3 Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen ................................................................ 14

3.4 Optimierungsvorschläge ........................................................................................... 14

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien ........................................................................ 16

4.1 Wertungssystem ....................................................................................................... 16

4.2 Zuschlagskriterien ..................................................................................................... 16

1.2.1 Wertungsrelevanter Pauschalfestpreis ................................................................. 17

4.2.2 Qualität des Baustellenlogistikkonzepts ............................................................... 17

Anlagenspiegel ......................................................................................................................... 19

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1. Einführung

1.1 Ausgangslage / Ziele

Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) ist ein Eigenbetrieb

der Stadt Paderborn. Als moderner und kundenorientierter Dienstleistungsbetrieb erfüllt

er Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft und -entsorgung, Stadtreinigung, Winterdienst

und Parkraumbewirtschaftung.

Aufgrund von mangelnden Raumkapazitäten im Bereich der Schilder- , LSA- und

Holzwerkstätten soll im Bereich der Schüttgüterboxen auf dem zentralen Bau- und

Betriebshof der Stadt Paderborn ein Werkstattneubau errichtet werden.

Das Baufeld liegt in der Straße An der Talle 21 in 33102 Paderborn. Der Zentrale Bau-

und Betriebshof der Stadt Paderborn (ZBB) bzw. des ASP wurde in den neunziger Jahren

errichtet. An dem Standort sind die operativen Bereiche der Stadt Paderborn, mit

Ausnahme des Stadtentwässerungsbetriebs, untergebracht.

Kriterien der Planung sind insbesondere Nutzungsqualität und Wirtschaftlichkeit mit dem

Ziel einer nachhaltigen und wirtschaftlichen baulichen Ausführung und der Sicherstellung

des Betriebes der Gebäude. Insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) mit

Anlagen definiert dazu die verschiedenen Qualitäten und Anforderungen.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Planungs- und Bauleistungen

als schlüsselfertige Leistungen. Die weiteren Einzelheiten sowie die konkreten Leistungen

sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) mit Anlagen zu entnehmen.

Mit diesem Vergabeverfahren will der ASP ein zuverlässiges, leistungsfähiges und

qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und

innerhalb der Kosten erbringt.

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1.2 Erbetene Angebote

Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens sowie die damit

verfolgten Ziele setzen voraus, dass die Angebote in jedem Verfahrensstadium die

Mindestanforderungen erfüllen, die in diesen Vergabeunterlagen festgelegt sind.

Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen

Gegebenheiten und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen

die Angebote der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen

Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die

Vorgaben unter Ziffer 2.2.

Der jeweilige Leistungsinhalt wird in Kapitel 3 sowie in der Leistungsbeschreibung mit

Anlagen (Anlage 1) und dem Vertrag mit Vertragsanlagen (Anlage 2) dargestellt. Die

Bieter müssen für ihre Angebotserstellung zudem bei der Kalkulation der anzubietenden

Leistungen die genannten Vorgaben berücksichtigen.

Für die Angebotswertung benennt Kapitel 4 die Zuschlagskriterien mit den Grundsätzen

zur Wertung der Angebote.

1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens

Der ASP führt eine Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach

§ 3a Abs. 3 Nr. 3 VOB/A durch. Der ASP stellt den Bietern eine funktionale

Leistungsbeschreibung zur Verfügung, bei der verschiedene Detailfragen mit den Bietern

zu besprechen sind. Aufgrund der besonderen Lage der Werkstatthalle und des Baufeldes

auf dem Betriebshof sind zudem besondere Herausforderungen zu erfüllen, weshalb der

ASP mit den Bietern verhandeln muss.

In der ersten Stufe der Freihändigen Vergabe, dem Teilnahmewettbewerb, wählt der ASP

die Bewerber nach ihrer Eignung aus.

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Aufforderung der

ausgewählten Bieter die Angebotsphase. Die Bieter haben für die Erstellung ihres

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indikativen Erstangebotes die Anforderungen dieser Vergabeunterlagen an die Angebote

zugrunde zu legen und in ihre Kalkulation einzubeziehen.

Die Bieter dürfen bis zum 06.11.2026, 10:00 Uhr, die abgefragten indikativen

Erstangebote elektronisch einreichen.

Nach Prüfung und Auswertung der indikativen Erstangebote wird der ASP mit den Bietern,

die ein Angebot eingereicht haben, Verhandlungsrunden führen. Die Verhandlungsrunden

dienen zur Angebotspräsentation und zur Klärung von Unklarheiten und Nachfragen.

Ferner will der ASP mit den Bietern die besonderen Herausforderungen des Bauprojektes

(Lage des Baufeldes, Ausstattung, PV-Anlage etc.) erörtern. Außerdem sollen die Bieter

etwaige, sich aus dem Entwurf des Vertrags (Anlage 2) ergebende Unklarheiten oder

Benachteiligungen benennen, die Gegenstand der Verhandlungsrunden werden. Zudem

dürfen die Bieter mit ihrem indikativen Erstangebot Optimierungsvorschläge zur

Leistungsbeschreibung mit Anlagen (Anlage 1) sowie zum Vertrag (Anlage 2) einreichen,

die dann in den Verhandlungsrunden besprochen werden können.

Der ASP wird den Bietern in voraussichtlich jeweils einer Verhandlungsrunde Gelegenheit

zur Präzisierung ihrer Angebote geben. Dazu können einzelne Vorschläge der Bieter -

soweit keine gesetzlichen Schutzrechte bestehen - den übrigen Bietern zur Optimierung

ihrer Angebote zur Kenntnis gegeben werden. Während der Verhandlungen werden die

Bieter ggf. weitere, für die Angebote notwendige Informationen erhalten. Ferner wird der

ASP seine Anforderungen an die Angebote ergänzen und konkretisieren. Der Entwurf des

Vertrags (Anlage 2) wird von dem ASP im Laufe der Verhandlungen weiter ausgearbeitet

und mit den Bietern abschließend verhandelt. Die Bieter sollen ihre indikativen

Erstangebote auf Grundlage dieser Informationen überarbeiten und präzisieren.

Die Verhandlungen mit den Bietern werden voraussichtlich am 16.11./17.11./18.11.2026

als Präsenzveranstaltung geführt. Die Bieter müssen sich die genannten Termine

vormerken.

Am Ende des Vergabeverfahrens sollen die Bieter letztverbindliche annahmefähige

Angebote abgeben. Diese abschließenden Angebote sind zeitgleich auf der Grundlage

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des ausverhandelten und ausformulierten Vertrags (Anlage 2) einzureichen. Sie dürfen

keine Vorbehalte enthalten.

Der ASP wird die letztverbindlichen Angebote prüfen und die wertbaren Angebote nach

den in Kapitel 4 genannten Zuschlagskriterien mit den dort genannten Grundsätzen

werten. Nach Auswertung der letztverbindlichen Angebote wird der ASP – vorbehaltlich

einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Vergabeverfahrens – den Zuschlag auf

das bestplatzierte Angebot erteilen und die Bieter informieren.

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2. Bedingungen für die Angebotsabgabe

2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschriften des Vergaberechts

nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und deshalb eine Vielzahl von Formfehlern

begehen. Dies führt aufgrund des anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit

in der Regel zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesen

Vergabeunterlagen werden daher die wesentlichen Anforderungen an die Angebote der

Bieter ausführlich erläutert. Zusätzlich gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen,

insbesondere der VOB/A.

Zudem wird der ASP für den Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist,

gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz eine Anfrage beim Wettbewerbsregister stellen.

Der ASP weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beigefügten Vergabeunterlagen mit

Anlagen während der Angebotsabgabe und während der Freihändigen Vergabe innerhalb

der vergaberechtlichen Grenzen weiterentwickeln und ändern können.

2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote

Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die

in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben

vollständig enthalten.

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung richtet sich nach

§ 16a VOB/A.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in

deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht

werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer

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oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für Prospekte,

Dokumentationen und Handbücher.

Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters

beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, kann dies zum

Ausschluss des Angebotes vom Verfahren führen.

Die Angebote sind elektronisch über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.

Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Angebot mindestens einzureichen:

  1. Vollständig ausgefülltes Angebotsformular gemäß Anlage 3

  2. Beschreibung des Neubaus der Werkstatthalle, insbesondere mit

a. Angabe der angebotenen Fabrikate für

  1. Wärmeerzeugung

  2. Lufttechnische Anlagen

  3. PV-Anlage

  4. Brandmeldeanlage/Brandwarnanlage

  5. Gebäudeleittechnik

b. Schemata für HLS / ELT

  1. Strangschema je Gewerk

  2. Anlagenschema

c. Beschreibung der Oberflächen / Materialien etc.

[Die Aufzählung wird für die Angebotsphase noch angepasst und aktualisiert.]

  1. Baustellenlogistikkonzept (siehe unter Ziffer 4.2.2)

  2. Gegebenenfalls Optimierungsvorschläge des Bieters (siehe unter Ziffer 3.4)

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  1. Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage 4)

  2. Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Anlage 5)

  3. Nach Angebotsabgabe durch besondere Aufforderung durch den Auftraggeber

innerhalb von 7 Tagen: Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag

2.3 Bietergemeinschaften

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Nur wenn sich bereits

im Teilnahmewettbewerb eine Bewerber- / Bietergemeinschaft gebildet hat und diese

Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, ist die Teilnahme einer

Bietergemeinschaft zulässig.

2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist

zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen

werden.

2.5 Nebenangebote und mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.

Die Bieter dürfen aber mehrere Hauptangebote einreichen. Die Hauptangebote müssen

jeweils alle Bestimmungen und Vorgaben dieser Vergabeunterlagen mit Anlagen erfüllen.

Sie müssen außerdem so konzipiert sein, dass sich die jeweiligen Angebotsinhalte dem

jeweiligen Hauptangebot zuordnen lassen. Die Hauptangebote sind in diesem Fall zu

nummerieren.

2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthalten die Vergabeunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen

und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler

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oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der

Bieter den ASP unverzüglich, spätestens jedoch vor jeweiliger Angebotsabgabe,

schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter -

gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in

der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.

Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und für die indikativen Erstangebote

spätestens bis zum 13.10.2026 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.

Der ASP wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und

Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform

veröffentlichen.

Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt für die indikativen

Erstangebote voraussichtlich bis zum 16.10.2026, 20:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet,

den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden

Anforderungen im jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.

2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige

Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder

Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,

Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,

soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen

oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen

Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen

beauftragt oder für sie tätig sind.

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2.8 Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter

Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die

ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.

Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, die er noch nicht

in seinem Teilnahmeantrag genannt hat, hat er mit Abgabe des Angebotes zu erklären,

welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden. Hierfür ist die Anlage 4 zu

verwenden. Nach Möglichkeit sind die Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu

benennen.

Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen

Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des ASP zu dem

von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende

Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (Anlage 5) vorzulegen.

2.9 Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist für die ersten indikativen Angebote endet am 06.11.2026, 10:00 Uhr.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter

einzurichten haben:

VerfahrensschrittZeitpunkt / Zeitraum
Zwingende Ortsbesichtigungbis 16.10.2026
Eingang der indikativen Erstangebotebis 06.11.2026, 10:00 Uhr
Prüfung der indikativen Angebotebis 13.11.2026

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Verhandlungsrunde mit den Bietern16.11./17.11./18.11.2026
Aufforderung zur Abgabe letztverbindlicher Angebote20.11.2026
Eingang der letztverbindlichen Angebote01.12.2026, 10:00 Uhr
Prüfung und Wertung der letztverbindlichen Angebotebis 04.12.2026
Zuschlagserteilungab 07.12.2026
Beginn der Leistungenab 14.12.2026

2.10 Zwingende Ortsbesichtigung

Bei dem Bau der neuen Werkstatthalle sind die Besonderheiten des Projektes, wie

beispielsweise das enge Baufeld und der Bau im laufenden Betrieb, zu beachten. Daher

sind alle Bieter verpflichtet, vor der Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung

durchzuführen.

Die Bieter müssen bis zum 16.10.2026 an einer Ortsbesichtigung teilnehmen. Für

die Abstimmung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an:

Herrn Marc Svensson, E-Mail: m.svensson@asp-paderborn.de

2.11 Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur

Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung des ASP nicht für andere Zwecke

verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle

vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,

insbesondere für Nachunternehmer.

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2.12 Schutzrechte

Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder

vom Bieter oder anderen beantragt sind.

2.13 Vorbehalt der Aufhebung

Der ASP behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aus wichtigem Grund

aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn kein wirtschaftliches

Angebot eingeht oder wenn die Gremien des ASP der Auftragsvergabe nicht zustimmen.

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3. Leistungsinhalt

3.1 Leistungsanforderungen und -umfang

Der ASP beauftragt den ausgewählten Auftragnehmer mit den Arbeiten zur Errichtung des

Werkstattgebäudes als schlüsselfertige Leistungen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung

sowie den zugehörigen Anlagen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in den Vergabeunterlagen mit Anlagen genannten

Leistungen unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen und Anforderungen

innerhalb der benannten Termine und Fristen zu erbringen.

3.2 Vergütung / Pauschalfestpreis

Der Auftragnehmer erhält für seinen Leistungen den in seinem letztverbindlichen Angebot

angebotenen Pauschalfestpreis. Die Einzelheiten zur Vergütung etwaiger

Leistungsänderungen etc. sind dem Vertrag mit Vertragsanlagen (Anlage 2) zu

entnehmen.

3.3 Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen

Der Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen (Anlage 2) ist für die jeweilige

Angebotsabgabe zwingend zu beachten. In den Verhandlungsrunden dürfen die Bieter

etwaige Änderungsvorschläge einbringen. Für die letztverbindlichen Angebote wird der

ASP einen einheitlichen Vertrag mit Vertragsanlagen vorgeben, den alle Bieter zwingend

ihrem letztverbindlichen Angebot zu Grunde legen müssen.

3.4 Optimierungsvorschläge

Die Bieter dürfen mit ihrem indikativen Erstangebot auf gesonderter Anlage

Optimierungsvorschläge zum Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen (Anlage 2) sowie

zur Leistungsbeschreibung mit Anlagen (Anlage 1) einbringen. Die Bieter sollen dabei

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möglichst die wirtschaftlichen und sonstigen Vorteile der vorgeschlagenen Änderung

darstellen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht.

Für die jeweilige Angebotsabgabe gilt der jeweils von dem ASP vorgegebene Vertrag mit

Vertragsanlagen (Anlage 2), um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.

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4. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

4.1 Wertungssystem

Der ASP wird die fristgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen

und werten. Dabei wird er die Angebote zunächst formal prüfen, d.h. sie auf Vollständigkeit

bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen kontrollieren.

Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den

Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen.

Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht. Die wirtschaftliche Auswertung

erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.

Der ASP behält sich ausdrücklich vor, die Zuschlagskriterien mit ihren Erläuterungen und

Gewichtungen im Rahmen des Verfahrens - soweit im Interesse eines transparenten und

diskriminierungsfreien Wettbewerbs sinnvoll und rechtlich zulässig - zu präzisieren.

Insbesondere kann er Unterkriterien bilden und einzelne Kriterien streichen oder diese

durch zusätzliche Mindestanforderungen einengen und verändern, wenn und soweit die

damit verbundenen Anforderungen an die Angebote für alle Bieter einheitlich verbindlich

vor Angebotsabgabe vorgegeben werden.

4.2 Zuschlagskriterien

Folgende Zuschlagskriterien sieht der ASP mit Unterkriterien und Gewichtungen vor:

Zuschlags- kriteriumUnterkriteriumPunkt- zahlGewich- tungmax.Bewertung
max.Bewertung
Zuschlags-
kriterium
ErgebnisErgebnisprozentualprozentual
Pauschalfestpreis (netto)Gewertet wird der angebotene Pauschalfestpreis (netto) für alle Leistungen. Zur Ermittlung der Punktzahl wird der niedrigste Wert mit dem Faktor 80 multipliziert und durch den jeweiligen Wert des Bieters dividiert. Das so ermittelte Punkt-Ergebnis wird bis zur ersten Nachkommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet.8080 %
Pauschalfestpreis
(netto)

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Überzeugende Darstellung der Baustellenlogistik des Bieters zur Umsetzung des Projektes2020 %
Qualität des
Baustellenlogistik-
konzepts

1.2.1 Wertungsrelevanter Pauschalfestpreis

Für dieses Zuschlagskriterium wird der angebotene Pauschalfestpreis (netto)

für alle Leistungen gewertet.

Der niedrigste wertungsrelevante Pauschalfestpreis (netto) erhält 80

Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der nachstehenden

Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt:

Wert.relev. Pauschalfestpreis netto des niedrigsten Angebotes x 80

Wertungspunktzahl Angebot = ---------------------------------------------------------------------------------------------

Wertungsrelevanter Pauschalfestpreis netto Angebot

Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen

Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 80

Wertungspunkte erreichbar.

4.2.2 Qualität des Baustellenlogistikkonzepts

Jedes Angebot kann maximal 20 Wertungspunkte für die Qualität des

Baustellenlogistikkonzepts erhalten.

Das Konzept darf maximal einen Umfang von vier Seiten DIN A4 (Schriftgröße

mind. 11 pt, Zeilenabstand 1,5) haben. Bei umfassenderen Konzepten wird

der ASP nur die ersten vier Seiten für die Wertung einbeziehen.

In dem Baustellenlogistikkonzept sollen die Bieter darstellen, mit welchen

Schritten und Maßnahmen sie aufgrund ihrer Erfahrungen in vergleichbaren

Projekten eine hohe Qualität der Baustellenlogistik zur Umsetzung des

Projektes während der Bauleistungen vor Ort sicherstellen. Dabei müssen die

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Bieter die Besonderheiten des Projektes, insbesondere die Enge des

Baufeldes sowie den laufenden Betrieb, berücksichtigen.

Der ASP wird die Konzepte nach der sogenannten relativen

Bewertungsmethode bewerten. Bei der Wertung erhält das Angebot die volle

Punktzahl von 20 Wertungspunkten, welches im Vergleich zu den anderen

Angeboten das Zuschlagskriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote

erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des

besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl für das Zuschlagskriterium.

Soweit zwei oder alle Konzepte das Zuschlagskriterium gleichwertig am

besten erfüllen, kann mehr als ein Konzept die volle Punktzahl erhalten.

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Anlagenspiegel

Anlage 1: Leistungsbeschreibung mit Anlagen

Anlage 2: Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen

Anlage 3: Angebotsformular

Anlage 4: Nachunternehmererklärung

Anlage 5: Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer

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