17.08.2026
Vergabeunterlagen
für die Vergabe von
Planungs- und Bauleistungen zum
schlüsselfertigen Neubau einer Werkstatthalle|
Paderborn
Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb
17.08.2026
Inhaltsverzeichnis
- Einführung ............................................................................................................................ 3
1.1 Ausgangslage / Ziele .................................................................................................. 3
1.2 Erbetene Angebote ..................................................................................................... 4
1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................................................... 4
- Bedingungen für die Angebotsabgabe ............................................................................... 7
2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens ........................................................................... 7
2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote ................................................................................. 7
2.3 Bietergemeinschaften ................................................................................................. 9
2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ........................................................ 9
2.5 Nebenangebote und mehrere Hauptangebote ............................................................ 9
2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen ...................................................................... 9
2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen .............................................................. 10
2.8 Nachunternehmer ..................................................................................................... 11
2.9 Angebotsfrist und Terminplan ................................................................................... 11
2.10 Zwingende Ortsbesichtigung..................................................................................... 12
2.11 Geheimhaltung ......................................................................................................... 12
2.12 Schutzrechte ............................................................................................................. 13
2.13 Vorbehalt der Aufhebung .......................................................................................... 13
- Leistungsinhalt .................................................................................................................. 14
3.1 Leistungsanforderungen und -umfang ...................................................................... 14
3.2 Vergütung / Pauschalfestpreis .................................................................................. 14
3.3 Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen ................................................................ 14
3.4 Optimierungsvorschläge ........................................................................................... 14
- Wertungssystem und Zuschlagskriterien ........................................................................ 16
4.1 Wertungssystem ....................................................................................................... 16
4.2 Zuschlagskriterien ..................................................................................................... 16
1.2.1 Wertungsrelevanter Pauschalfestpreis ................................................................. 17
4.2.2 Qualität des Baustellenlogistikkonzepts ............................................................... 17
Anlagenspiegel ......................................................................................................................... 19
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1. Einführung
1.1 Ausgangslage / Ziele
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) ist ein Eigenbetrieb
der Stadt Paderborn. Als moderner und kundenorientierter Dienstleistungsbetrieb erfüllt
er Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft und -entsorgung, Stadtreinigung, Winterdienst
und Parkraumbewirtschaftung.
Aufgrund von mangelnden Raumkapazitäten im Bereich der Schilder- , LSA- und
Holzwerkstätten soll im Bereich der Schüttgüterboxen auf dem zentralen Bau- und
Betriebshof der Stadt Paderborn ein Werkstattneubau errichtet werden.
Das Baufeld liegt in der Straße An der Talle 21 in 33102 Paderborn. Der Zentrale Bau-
und Betriebshof der Stadt Paderborn (ZBB) bzw. des ASP wurde in den neunziger Jahren
errichtet. An dem Standort sind die operativen Bereiche der Stadt Paderborn, mit
Ausnahme des Stadtentwässerungsbetriebs, untergebracht.
Kriterien der Planung sind insbesondere Nutzungsqualität und Wirtschaftlichkeit mit dem
Ziel einer nachhaltigen und wirtschaftlichen baulichen Ausführung und der Sicherstellung
des Betriebes der Gebäude. Insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) mit
Anlagen definiert dazu die verschiedenen Qualitäten und Anforderungen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Planungs- und Bauleistungen
als schlüsselfertige Leistungen. Die weiteren Einzelheiten sowie die konkreten Leistungen
sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) mit Anlagen zu entnehmen.
Mit diesem Vergabeverfahren will der ASP ein zuverlässiges, leistungsfähiges und
qualifiziertes Bauunternehmen auswählen, welches die Bauleistungen fristgemäß und
innerhalb der Kosten erbringt.
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1.2 Erbetene Angebote
Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens sowie die damit
verfolgten Ziele setzen voraus, dass die Angebote in jedem Verfahrensstadium die
Mindestanforderungen erfüllen, die in diesen Vergabeunterlagen festgelegt sind.
Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen
Gegebenheiten und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen
die Angebote der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen
Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die
Vorgaben unter Ziffer 2.2.
Der jeweilige Leistungsinhalt wird in Kapitel 3 sowie in der Leistungsbeschreibung mit
Anlagen (Anlage 1) und dem Vertrag mit Vertragsanlagen (Anlage 2) dargestellt. Die
Bieter müssen für ihre Angebotserstellung zudem bei der Kalkulation der anzubietenden
Leistungen die genannten Vorgaben berücksichtigen.
Für die Angebotswertung benennt Kapitel 4 die Zuschlagskriterien mit den Grundsätzen
zur Wertung der Angebote.
1.3 Ablauf des Vergabeverfahrens
Der ASP führt eine Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach
§ 3a Abs. 3 Nr. 3 VOB/A durch. Der ASP stellt den Bietern eine funktionale
Leistungsbeschreibung zur Verfügung, bei der verschiedene Detailfragen mit den Bietern
zu besprechen sind. Aufgrund der besonderen Lage der Werkstatthalle und des Baufeldes
auf dem Betriebshof sind zudem besondere Herausforderungen zu erfüllen, weshalb der
ASP mit den Bietern verhandeln muss.
In der ersten Stufe der Freihändigen Vergabe, dem Teilnahmewettbewerb, wählt der ASP
die Bewerber nach ihrer Eignung aus.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Aufforderung der
ausgewählten Bieter die Angebotsphase. Die Bieter haben für die Erstellung ihres
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indikativen Erstangebotes die Anforderungen dieser Vergabeunterlagen an die Angebote
zugrunde zu legen und in ihre Kalkulation einzubeziehen.
Die Bieter dürfen bis zum 06.11.2026, 10:00 Uhr, die abgefragten indikativen
Erstangebote elektronisch einreichen.
Nach Prüfung und Auswertung der indikativen Erstangebote wird der ASP mit den Bietern,
die ein Angebot eingereicht haben, Verhandlungsrunden führen. Die Verhandlungsrunden
dienen zur Angebotspräsentation und zur Klärung von Unklarheiten und Nachfragen.
Ferner will der ASP mit den Bietern die besonderen Herausforderungen des Bauprojektes
(Lage des Baufeldes, Ausstattung, PV-Anlage etc.) erörtern. Außerdem sollen die Bieter
etwaige, sich aus dem Entwurf des Vertrags (Anlage 2) ergebende Unklarheiten oder
Benachteiligungen benennen, die Gegenstand der Verhandlungsrunden werden. Zudem
dürfen die Bieter mit ihrem indikativen Erstangebot Optimierungsvorschläge zur
Leistungsbeschreibung mit Anlagen (Anlage 1) sowie zum Vertrag (Anlage 2) einreichen,
die dann in den Verhandlungsrunden besprochen werden können.
Der ASP wird den Bietern in voraussichtlich jeweils einer Verhandlungsrunde Gelegenheit
zur Präzisierung ihrer Angebote geben. Dazu können einzelne Vorschläge der Bieter -
soweit keine gesetzlichen Schutzrechte bestehen - den übrigen Bietern zur Optimierung
ihrer Angebote zur Kenntnis gegeben werden. Während der Verhandlungen werden die
Bieter ggf. weitere, für die Angebote notwendige Informationen erhalten. Ferner wird der
ASP seine Anforderungen an die Angebote ergänzen und konkretisieren. Der Entwurf des
Vertrags (Anlage 2) wird von dem ASP im Laufe der Verhandlungen weiter ausgearbeitet
und mit den Bietern abschließend verhandelt. Die Bieter sollen ihre indikativen
Erstangebote auf Grundlage dieser Informationen überarbeiten und präzisieren.
Die Verhandlungen mit den Bietern werden voraussichtlich am 16.11./17.11./18.11.2026
als Präsenzveranstaltung geführt. Die Bieter müssen sich die genannten Termine
vormerken.
Am Ende des Vergabeverfahrens sollen die Bieter letztverbindliche annahmefähige
Angebote abgeben. Diese abschließenden Angebote sind zeitgleich auf der Grundlage
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des ausverhandelten und ausformulierten Vertrags (Anlage 2) einzureichen. Sie dürfen
keine Vorbehalte enthalten.
Der ASP wird die letztverbindlichen Angebote prüfen und die wertbaren Angebote nach
den in Kapitel 4 genannten Zuschlagskriterien mit den dort genannten Grundsätzen
werten. Nach Auswertung der letztverbindlichen Angebote wird der ASP – vorbehaltlich
einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Vergabeverfahrens – den Zuschlag auf
das bestplatzierte Angebot erteilen und die Bieter informieren.
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2. Bedingungen für die Angebotsabgabe
2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschriften des Vergaberechts
nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und deshalb eine Vielzahl von Formfehlern
begehen. Dies führt aufgrund des anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit
in der Regel zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesen
Vergabeunterlagen werden daher die wesentlichen Anforderungen an die Angebote der
Bieter ausführlich erläutert. Zusätzlich gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen,
insbesondere der VOB/A.
Zudem wird der ASP für den Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist,
gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz eine Anfrage beim Wettbewerbsregister stellen.
Der ASP weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beigefügten Vergabeunterlagen mit
Anlagen während der Angebotsabgabe und während der Freihändigen Vergabe innerhalb
der vergaberechtlichen Grenzen weiterentwickeln und ändern können.
2.2 Inhalt und Aufbau der Angebote
Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die
in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben
vollständig enthalten.
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung richtet sich nach
§ 16a VOB/A.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in
deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht
werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer
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oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt auch für Prospekte,
Dokumentationen und Handbücher.
Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des Bieters
beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, kann dies zum
Ausschluss des Angebotes vom Verfahren führen.
Die Angebote sind elektronisch über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Angebot mindestens einzureichen:
-
Vollständig ausgefülltes Angebotsformular gemäß Anlage 3
-
Beschreibung des Neubaus der Werkstatthalle, insbesondere mit
a. Angabe der angebotenen Fabrikate für
-
Wärmeerzeugung
-
Lufttechnische Anlagen
-
PV-Anlage
-
Brandmeldeanlage/Brandwarnanlage
-
Gebäudeleittechnik
b. Schemata für HLS / ELT
-
Strangschema je Gewerk
-
Anlagenschema
c. Beschreibung der Oberflächen / Materialien etc.
[Die Aufzählung wird für die Angebotsphase noch angepasst und aktualisiert.]
-
Baustellenlogistikkonzept (siehe unter Ziffer 4.2.2)
-
Gegebenenfalls Optimierungsvorschläge des Bieters (siehe unter Ziffer 3.4)
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-
Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage 4)
-
Gegebenenfalls Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Anlage 5)
-
Nach Angebotsabgabe durch besondere Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb von 7 Tagen: Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag
2.3 Bietergemeinschaften
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Nur wenn sich bereits
im Teilnahmewettbewerb eine Bewerber- / Bietergemeinschaft gebildet hat und diese
Bietergemeinschaft zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, ist die Teilnahme einer
Bietergemeinschaft zulässig.
2.4 Änderungen und Korrekturen an den Angeboten
Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist
zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen
werden.
2.5 Nebenangebote und mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig.
Die Bieter dürfen aber mehrere Hauptangebote einreichen. Die Hauptangebote müssen
jeweils alle Bestimmungen und Vorgaben dieser Vergabeunterlagen mit Anlagen erfüllen.
Sie müssen außerdem so konzipiert sein, dass sich die jeweiligen Angebotsinhalte dem
jeweiligen Hauptangebot zuordnen lassen. Die Hauptangebote sind in diesem Fall zu
nummerieren.
2.6 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen
Enthalten die Vergabeunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen
und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler
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oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der
Bieter den ASP unverzüglich, spätestens jedoch vor jeweiliger Angebotsabgabe,
schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter -
gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in
der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und für die indikativen Erstangebote
spätestens bis zum 13.10.2026 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Der ASP wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und
Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform
veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt für die indikativen
Erstangebote voraussichtlich bis zum 16.10.2026, 20:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet,
den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden
Anforderungen im jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.
2.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen
oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen
Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen
beauftragt oder für sie tätig sind.
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2.8 Nachunternehmer
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter
Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die
ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages.
Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, die er noch nicht
in seinem Teilnahmeantrag genannt hat, hat er mit Abgabe des Angebotes zu erklären,
welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden. Hierfür ist die Anlage 4 zu
verwenden. Nach Möglichkeit sind die Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu
benennen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des ASP zu dem
von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende
Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (Anlage 5) vorzulegen.
2.9 Angebotsfrist und Terminplan
Die Angebotsfrist für die ersten indikativen Angebote endet am 06.11.2026, 10:00 Uhr.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter
einzurichten haben:
| Verfahrensschritt | Zeitpunkt / Zeitraum |
|---|---|
| Zwingende Ortsbesichtigung | bis 16.10.2026 |
| Eingang der indikativen Erstangebote | bis 06.11.2026, 10:00 Uhr |
| Prüfung der indikativen Angebote | bis 13.11.2026 |
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| Verhandlungsrunde mit den Bietern | 16.11./17.11./18.11.2026 |
|---|---|
| Aufforderung zur Abgabe letztverbindlicher Angebote | 20.11.2026 |
| Eingang der letztverbindlichen Angebote | 01.12.2026, 10:00 Uhr |
| Prüfung und Wertung der letztverbindlichen Angebote | bis 04.12.2026 |
| Zuschlagserteilung | ab 07.12.2026 |
| Beginn der Leistungen | ab 14.12.2026 |
2.10 Zwingende Ortsbesichtigung
Bei dem Bau der neuen Werkstatthalle sind die Besonderheiten des Projektes, wie
beispielsweise das enge Baufeld und der Bau im laufenden Betrieb, zu beachten. Daher
sind alle Bieter verpflichtet, vor der Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung
durchzuführen.
Die Bieter müssen bis zum 16.10.2026 an einer Ortsbesichtigung teilnehmen. Für
die Abstimmung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an:
Herrn Marc Svensson, E-Mail: m.svensson@asp-paderborn.de
2.11 Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung des ASP nicht für andere Zwecke
verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle
vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,
insbesondere für Nachunternehmer.
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2.12 Schutzrechte
Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte bestehen oder
vom Bieter oder anderen beantragt sind.
2.13 Vorbehalt der Aufhebung
Der ASP behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aus wichtigem Grund
aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn kein wirtschaftliches
Angebot eingeht oder wenn die Gremien des ASP der Auftragsvergabe nicht zustimmen.
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3. Leistungsinhalt
3.1 Leistungsanforderungen und -umfang
Der ASP beauftragt den ausgewählten Auftragnehmer mit den Arbeiten zur Errichtung des
Werkstattgebäudes als schlüsselfertige Leistungen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung
sowie den zugehörigen Anlagen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in den Vergabeunterlagen mit Anlagen genannten
Leistungen unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen und Anforderungen
innerhalb der benannten Termine und Fristen zu erbringen.
3.2 Vergütung / Pauschalfestpreis
Der Auftragnehmer erhält für seinen Leistungen den in seinem letztverbindlichen Angebot
angebotenen Pauschalfestpreis. Die Einzelheiten zur Vergütung etwaiger
Leistungsänderungen etc. sind dem Vertrag mit Vertragsanlagen (Anlage 2) zu
entnehmen.
3.3 Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen
Der Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen (Anlage 2) ist für die jeweilige
Angebotsabgabe zwingend zu beachten. In den Verhandlungsrunden dürfen die Bieter
etwaige Änderungsvorschläge einbringen. Für die letztverbindlichen Angebote wird der
ASP einen einheitlichen Vertrag mit Vertragsanlagen vorgeben, den alle Bieter zwingend
ihrem letztverbindlichen Angebot zu Grunde legen müssen.
3.4 Optimierungsvorschläge
Die Bieter dürfen mit ihrem indikativen Erstangebot auf gesonderter Anlage
Optimierungsvorschläge zum Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen (Anlage 2) sowie
zur Leistungsbeschreibung mit Anlagen (Anlage 1) einbringen. Die Bieter sollen dabei
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möglichst die wirtschaftlichen und sonstigen Vorteile der vorgeschlagenen Änderung
darstellen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht.
Für die jeweilige Angebotsabgabe gilt der jeweils von dem ASP vorgegebene Vertrag mit
Vertragsanlagen (Anlage 2), um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.
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4. Wertungssystem und Zuschlagskriterien
4.1 Wertungssystem
Der ASP wird die fristgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen
und werten. Dabei wird er die Angebote zunächst formal prüfen, d.h. sie auf Vollständigkeit
bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen kontrollieren.
Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den
Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen.
Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht. Die wirtschaftliche Auswertung
erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien.
Der ASP behält sich ausdrücklich vor, die Zuschlagskriterien mit ihren Erläuterungen und
Gewichtungen im Rahmen des Verfahrens - soweit im Interesse eines transparenten und
diskriminierungsfreien Wettbewerbs sinnvoll und rechtlich zulässig - zu präzisieren.
Insbesondere kann er Unterkriterien bilden und einzelne Kriterien streichen oder diese
durch zusätzliche Mindestanforderungen einengen und verändern, wenn und soweit die
damit verbundenen Anforderungen an die Angebote für alle Bieter einheitlich verbindlich
vor Angebotsabgabe vorgegeben werden.
4.2 Zuschlagskriterien
Folgende Zuschlagskriterien sieht der ASP mit Unterkriterien und Gewichtungen vor:
| Zuschlags- kriterium | Unterkriterium | Punkt- zahl | Gewich- tung | max. | Bewertung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| max. | Bewertung | |||||||
| Zuschlags- | ||||||||
| kriterium | ||||||||
| Ergebnis | Ergebnis | prozentual | prozentual | |||||
| Pauschalfestpreis (netto) | Gewertet wird der angebotene Pauschalfestpreis (netto) für alle Leistungen. Zur Ermittlung der Punktzahl wird der niedrigste Wert mit dem Faktor 80 multipliziert und durch den jeweiligen Wert des Bieters dividiert. Das so ermittelte Punkt-Ergebnis wird bis zur ersten Nachkommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet. | 80 | 80 % | |||||
| Pauschalfestpreis | ||||||||
| (netto) |
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| Überzeugende Darstellung der Baustellenlogistik des Bieters zur Umsetzung des Projektes | 20 | 20 % | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Qualität des | |||||
| Baustellenlogistik- | |||||
| konzepts |
1.2.1 Wertungsrelevanter Pauschalfestpreis
Für dieses Zuschlagskriterium wird der angebotene Pauschalfestpreis (netto)
für alle Leistungen gewertet.
Der niedrigste wertungsrelevante Pauschalfestpreis (netto) erhält 80
Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der nachstehenden
Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt:
Wert.relev. Pauschalfestpreis netto des niedrigsten Angebotes x 80
Wertungspunktzahl Angebot = ---------------------------------------------------------------------------------------------
Wertungsrelevanter Pauschalfestpreis netto Angebot
Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen
Rundung bis auf die erste Nachkommastelle gerundet. Maximal sind 80
Wertungspunkte erreichbar.
4.2.2 Qualität des Baustellenlogistikkonzepts
Jedes Angebot kann maximal 20 Wertungspunkte für die Qualität des
Baustellenlogistikkonzepts erhalten.
Das Konzept darf maximal einen Umfang von vier Seiten DIN A4 (Schriftgröße
mind. 11 pt, Zeilenabstand 1,5) haben. Bei umfassenderen Konzepten wird
der ASP nur die ersten vier Seiten für die Wertung einbeziehen.
In dem Baustellenlogistikkonzept sollen die Bieter darstellen, mit welchen
Schritten und Maßnahmen sie aufgrund ihrer Erfahrungen in vergleichbaren
Projekten eine hohe Qualität der Baustellenlogistik zur Umsetzung des
Projektes während der Bauleistungen vor Ort sicherstellen. Dabei müssen die
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Bieter die Besonderheiten des Projektes, insbesondere die Enge des
Baufeldes sowie den laufenden Betrieb, berücksichtigen.
Der ASP wird die Konzepte nach der sogenannten relativen
Bewertungsmethode bewerten. Bei der Wertung erhält das Angebot die volle
Punktzahl von 20 Wertungspunkten, welches im Vergleich zu den anderen
Angeboten das Zuschlagskriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote
erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des
besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl für das Zuschlagskriterium.
Soweit zwei oder alle Konzepte das Zuschlagskriterium gleichwertig am
besten erfüllen, kann mehr als ein Konzept die volle Punktzahl erhalten.
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Anlagenspiegel
Anlage 1: Leistungsbeschreibung mit Anlagen
Anlage 2: Entwurf des Vertrags mit Vertragsanlagen
Anlage 3: Angebotsformular
Anlage 4: Nachunternehmererklärung
Anlage 5: Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer
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