1 Vertragsanlage 7a Vertragserfüllungsbürgschaft Neubau Werkstatthalle
Vertragserfüllungsbürgschaft
Der Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP), An der Talle 21, 33102 Paderborn
- nachfolgend „AG“ -
und
…………………………………………………………………………………………………
- nachfolgend „AN“ -
haben am …… einen Vertrag über Planungs- und Bauleistungen zum schlüsselfertigen Neubau einer Werkstatthalle in Paderborn geschlossen.
-
Der ursprüngliche Vertragsumfang kann nach § 6 des Vertrages durch geänderte und zusätzliche Leistungen abgeändert oder erweitert werden; unsere nachfolgend erklärte Bürgenhaftung erstreckt sich ausdrücklich auch auf solche Veränderungen und Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsumfangs, sofern die daraus resultierenden zusätzlichen Vergütungsansprüche des AN maximal 5 % des Pauschalfestpreises (netto) gem. § 11 des Vertrags ausmachen.
-
Gemäß § 8 Abs. 2 des uns vorliegenden Vertrages hat der AN Sicherheit in Form einer Bürgschaft zu leisten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) gemäß § 11 des Vertrages für die Sicherstellung sämtlicher ihm obliegender, dort genauer bezeichneter (Schadensersatz-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag einschließlich Freistellungs- und Regressansprüchen sowie Rückerstattung von Überzahlungen.
-
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir, die ………………………., hiermit gegenüber dem AG zur Absicherung sämtlicher dem AN aus dem oben bezeichneten Vertrag obliegender Verpflichtungen, insbesondere für die vertragsgemäße und/oder fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung (inkl. sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche) und Schadensersatz sowie die Erstattung von Überzahlungen nebst Zinsen, die unbefristete, selbstschuldnerische, unbedingte Bürgschaft. Wir haften gegenüber dem AG bis zu einem Höchstbetrag von
EUR ……… (netto) (in Worten: ………………… Euro).
2 Vertragsanlage 7a Vertragserfüllungsbürgschaft Neubau Werkstatthalle
-
Wir können aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden. Die Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ist ausgeschlossen.
-
Diese Bürgschaft sichert ausdrücklich auch Freistellungs- und Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG durch Dritte, soweit diese auf pflichtwidriges Verhalten des AN oder von dessen Nachunternehmern oder von diesen nachgeschalteten Nachunternehmern zurückzuführen ist, insbesondere im Fall von Inanspruchnahmen des AG aufgrund von § 14 AEntG, für Sozial-/ Unfallversicherungsbeiträge (z.B. Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung) sowie durch das Finanzamt oder andere amtliche Stellen wegen nicht geleisteter Zahlungen des AN.
-
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Paderborn.
Ort, Datum Unterschrift/Stempel