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Planungs- und Bauleistungen für den Neubau Berufsschulzentrum Konstanz (Bauphase Nord)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

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Landkreis Konstanz Neubau Berufsschulzentrum Konstanz (Bauphase Nord) Vergabe von Planungs- und Bauleistungen / EU VOB/A Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb B_00 Leitfaden

Landkreis Konstanz

Leitfaden zur

europaweiten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

für den Neubau Berufsschulzentrum Konstanz (Bauphase Nord)

im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach GWB, EU VOB/A und VgV

Vergabenummer: 2255_2025_BSZKN_Nord

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Inhalt A. Allgemeines ........................................................................................................................... 3 I. Auftraggeber ...................................................................................................................... 3 II. Art und Umfang des Auftrags ............................................................................................ 3

  1. Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen ............................................................. 4
  2. Fördermittel ........................................................................................................................ 5
  3. Derzeitige Terminplanung .................................................................................................. 5 III. Vergabeverfahrensart ........................................................................................................ 5 IV. Nebenangebote ................................................................................................................. 5 V. Voraussichtlicher Zeitplan des Vergabeverfahrens ........................................................... 6 VI. Projektunterlagen ............................................................................................................... 6 VII. Bewerbungsbedingungen / Verfahrensbedingungen ........................................................ 7
  4. Kostenerstattung ................................................................................................................ 7
  5. Zugelassene Sprachen ...................................................................................................... 8
  6. Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote .................................................................. 8
  7. Registrierung ...................................................................................................................... 8
  8. Angaben der Preise ........................................................................................................... 8
  9. Formblätter des Auftraggebers .......................................................................................... 9
  10. Änderungen der Vergabeunterlagen ................................................................................. 9
  11. Gewerbliche Schutzrechte ................................................................................................. 9
  12. Sicherstellung des Wettbewerbs ....................................................................................... 9
  13. Vertraulichkeit und Geheimhaltung ................................................................................ 9
  14. Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen ........................................... 10
  15. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren .................................... 10
  16. Rechtsbehelfsbelehrung .............................................................................................. 10 B. Teilnahmewettbewerb ......................................................................................................... 11 I. Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ......................................................... 11
  17. Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 11
  18. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge.......................................................................... 12
  19. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Erfüllung der Eignungskriterien, Nachweise .... 12
  20. Bewerbergemeinschaften ................................................................................................ 12
  21. Eignungsleihe .................................................................................................................. 12 II. Eignungsanforderungen .................................................................................................. 12 III. Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber ................................................. 13 IV. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .................................... 14 C. Angebots- und Verhandlungsphase .................................................................................... 15 I. Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ....................................................................... 15
  22. Ortsbesichtigung .............................................................................................................. 15
  23. Angebotsschreiben .......................................................................................................... 15

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  1. Mindestanforderungen ..................................................................................................... 15 II. Wertung der Angebote ..................................................................................................... 15
  2. Ermittlung der Leistungspunkte (L) .................................................................................. 16
  3. Ermittlung der Preispunkte (P)......................................................................................... 27 III. Bieterfragen ..................................................................................................................... 28
  4. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen ....................... 28
  5. Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers ............ 28 IV. Allgemeine Anforderungen an die Angebote ................................................................... 28 V. Aufforderung zur Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsterminen .................. 28 VI. Aufforderung zur Abgabe etwaiger weiterer Angebote und zur Teilnahme an weiteren Verhandlungsrunden .................................................................................................................. 29 VII. Aufforderung zur Abgabe der Letztangebote .................................................................. 29 VIII. Vertragsschluss ............................................................................................................... 29 D. Anlage zum Leitfaden (zum Zuschlagskriterium Nr. 2) ....................................................... 30

A. ALLGEMEINES

Die in den Vergabeunterlagen verwendeten Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Le- diglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet.

Unter Bewerber werden auch Bewerbergemeinschaften verstanden, unter Bieter auch Bie- tergemeinschaften. Das gilt für sämtliche Unterlagen der Ausschreibung.

I. Auftraggeber

Auftraggeber ist

Landkreis Konstanz vertreten durch den Landrat Zeno Danner Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz

II. Art und Umfang des Auftrags

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die gesamthafte Vergabe von Planungs- und Bau- leistungen mit funktionaler Ausschreibung für die Umsetzung der Bauphase Nord des Neu- bauprojekts Berufsschulzentrum Konstanz.

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  1. Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen

Das Neubauprojekt des Berufsschulzentrums in Konstanz umfasst die Errichtung einer mo- dernen Bildungseinrichtung, die den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Schul- und Berufsausbildung gerecht wird. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften eine optimale Lern- und Arbeitsumgebung zu bieten. Das Projekt beinhaltet die Planung und den Bau von neuen Schulgebäuden, die sowohl funktional als auch energieef- fizient gestaltet sind. Dabei werden moderne Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltungsbe- reiche sowie Gemeinschaftsflächen integriert, um eine angenehme und produktive Lernat- mosphäre zu schaffen. Das Vorhaben trägt dazu bei, die berufliche Bildung in Konstanz nachhaltig zu stärken und die Infrastruktur für die Zukunft zu sichern.

In das neu errichtete Berufsschulzentrum werden zwei Schulen einziehen; eine davon befin- det sich derzeit in den Bestandsgebäuden auf dem Gelände und wird nach erfolgreichem Abschluss der Bauphase Süd den Umzug antreten. Die zweite Schule wird nach Abschluss der Bauphase Nord in das Gebäude einziehen.

Geplant ist ein flexibles und zukunftsfähiges Schulgebäude incl. Sporthalle, Kreisarchiv und Kreismedienzentrum. Die Planung ermöglicht eine flexible Nutzung der Räume, um auf zu- künftige pädagogische Konzepte und Nutzungsänderungen reagieren zu können.

Vorgesehen ist ein Holzhybridbau mit Holz-Beton-Verbunddecken. Der Landkreis erhofft sich Optimierungspotentiale durch Synergieeffekte und steht deshalb der Umsetzung der Bau- phase Nord in modularer Bauweise ausdrücklich offen gegenüber. Die Beschaffenheit der Grundrisse ermöglicht den Einsatz von Elementmodulen.

Besonders wichtig ist dem Landkreis ein einheitlicher Schulcampus und die Errichtung nach- haltiger Gebäude. Der Neubau des Berufsschulzentrums Konstanz soll als Leuchtturmpro- jekt für den Neubau nachhaltiger Gebäude im Landkreis dienen. Der öffentliche Auftraggeber erwartet ein weitestgehend klimaneutrales sowie klimagerechtes und zukunftsfähiges Ge- bäude. Das Heizkonzept basiert auf einer Eisspeicherheizung, die wiederum aus einer Sole/Wasser-Wärmepumpe sowie einem Eisspeicher besteht. Neben der benötigten Heiz- funktion kann das System in den Sommermonaten zusätzlich zur Raumkühlung genutzt wer- den. Die Wärmepumpe wird zudem über eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Berufsschulzentrums betrieben. Die Baukonstruktion des Hybridbaus besteht aus einer Kombination aus Holz und Beton, wodurch das Gebäude langfristig als Kohlenstoffspeicher dient. Das Berufsschulzentrum soll nach seiner Fertigstellung klimaneutral betrieben werden können und im Bau klimaoptimiert sein. Der Neubau wird somit eine Gold-Zertifizierung der DGNB „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ erreichen und die Anforderungen des NBBW „Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg“ erfüllen. Zusätzlich sollen Bausteine des „Cradle to Cradle“-Prinzips (C2C) realisiert werden, wodurch Rohstoffe nach dem Ablauf

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des Nutzungszeitraums wieder in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt und somit wiederver- wendet werden. Dieses Prinzip maximiert die Kreislauffähigkeit des Gebäudes und reduziert den CO₂-Fußabdruck.

Bis zur Leistungsphase 4 im Mai 2022 wurde das Projekt gesamtheitlich über beide Baupha- sen Süd und Nord bearbeitet. Die Bauphase Süd, bestehend aus den Werkstattgebäuden 1 und 2 (GT1, GT2) sowie dem zentralen Schulgebäude ZG wird aktuell umgesetzt. Gegen- stand der vorliegenden Ausschreibung ist die gesamte Vergabe eines weiteren Schulgebäu- des (Gebäude KT) und der Sporthalle in Bauphase Nord.

Aufgrund der Einheitlichkeit des Projekts, das im Wesentlichen allein aus logistischen Grün- den in zwei Bauphasen umgesetzt wird, gibt es bei der Umsetzung der Bauphase Nord ver- schiedene Hersteller- und Produktvorgaben, die durch den Auftragsgegenstand gerechtfer- tigt sind, weil nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen.

  1. Fördermittel

Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Fördermittel zu beantragen: Schulbauförderung, BEG-Förderung und Sportstättenförderung.

  1. Derzeitige Terminplanung

Der derzeitige Terminplan des Auftraggebers für das Projekt sieht wie folgt aus:

ZeitpunktGeplanter Projektschritt
08/2027Beauftragung und Planungsstart
Q2/2028Baubeginn
Q2/2030Fertigstellung des AN
07/2030Betriebsbeginn

III. Vergabeverfahrensart

Die Auswahl des Bestbieters und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leis- tung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. §§ 119 Abs. 5 GWB, § 2 VgV i.V.m. § 3a EU Abs. 2 VOB/A).

IV. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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V. Voraussichtlicher Zeitplan des Vergabeverfahrens

Der vom Auftraggeber aufgestellte voraussichtliche Zeitplan des Vergabeverfahrens gestal- tet sich wie folgt:

VerfahrensschrittDatum
Bekanntmachung22.07.2026
Bieterfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge soll- ten möglichst gestellt werden bis zum09.09.2026
Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge16.09.2026, 14 Uhr
Aufforderung zur Abgabe der indikativen Erstangebote02.10.2026
Bieterfragen zur Erstellung der Erstangebote sollten möglichst gestellt werden bis zum14.12.2026
Fristablauf zur Abgabe der indikativen Erstange- bote12.01.2027, 14 Uhr
Präsentations- und VerhandlungsterminKW 10 bzw. 11/2027
Aufforderung zur Abgabe des Folgeangebots22.03.2027
Fristablauf zur Abgabe des Folgeangebots16.04.2027, 14 Uhr
VerhandlungstermineKW 19 bzw. 20/2027
Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots04.06.2027
Fristablauf zur Abgabe des Letztangebots11.06.2027, 14 Uhr
(Voraussichtliche) Zuschlagserteilung04.08.2027
Sollte in der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots oder in der Aufforderung zur Ab- gabe des Letztangebots nichts anderes vermerkt sein, beträgt die Bindefrist 60 Kalender- tage. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden, dieses kann bis zum Fristablauf nicht zurückgezogen werden.

Die Fristen sind für die Bewerber/Bieter bindend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den voraussichtlichen Zeitplan anzupassen.

VI. Projektunterlagen

Zur Verfügung gestellt werden folgende Unterlagen:

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Im Teilnahmewettbewerb:

– B.00_Leitfaden

– B.01_Teilnahmeaufforderung

– B.02_Teilnahmeantrag

– B.03_Bei Bedarf auszufüllende Formblätter

– B.04_DS-GVO

– Planunterlagen.

Im Verhandlungsverfahren:

– B.00_Leitfaden

– B.05_Aufforderung zur Angebotsabgabe

– B.06_Angebotsformular

– B.08_Verhandlungsbedarfsliste

– Unterlagen gem. Unterlagenverzeichnis

– Anlage_1_Vertrag (Entwurf).

VII. Bewerbungsbedingungen / Verfahrensbedingungen

Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für das gesamte zweistufige Verfahren. Dies ist unabhängig davon, ob die Unterlagen zur Angebotsphase den Bewerbern im Rah- men des Teilnahmewettbewerbes bereits vollständig zur Verfügung gestellt werden oder nicht.

  1. Kostenerstattung

Für die Bearbeitung der indikativen Erstangebote werden den Bietern entstehende Kosten nach folgender Maßgabe erstattet: Die Vergabestelle stellt dazu brutto max. 62.500,00 EUR zur Verfügung. Jeder Bieter, dessen Erstangebot gewertet wird, erhält brutto 12.500,00 EUR. Das Erstangebot muss unter den formaljuristischen Bedingungen zur Wertung zugelassen werden.

Die Kostenerstattung für den Bestbieter, auf dessen Angebot den Zuschlag erteilt wird, wird mit der vereinbarten Vergütung verrechnet.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung gegenüber der Vergabestelle nach Been- digung des Verfahrens.

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  1. Zugelassene Sprachen

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z.B. Bescheini- gungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

  1. Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote

Die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elekt- ronisch über die Vergabeplattform

www.dtvp.de

(nachfolgend als „E-Vergabe-Portal“ oder „Vergabeplattform“ bezeichnet) zu übermitteln. Unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ ist eine Anleitung für Unternehmen enthalten, in der die Funktionen und die Nutzung des E-Vergabe-Portals beschrieben sind. Weiter sind dort auch Video-Tutorials erhältlich, welche die Nutzung des E-Vergabe-Portals erläutern.

  1. Registrierung

Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle Bieter auf dem E-Vergabe-Portal https://www.dtvp.de/ registrieren. Wegen der Einzelheiten zur Registrierung: Siehe unter

https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Registrierung

Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird.

Sollten die Bieter über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support des E-Vergabe-Portals zu kontaktieren. Siehe für die Kontaktdaten: https://sup- port.cosinex.de/unternehmen/.

  1. Angaben der Preise

Alle Preise sind in Euro anzugeben.

Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes im Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle hinzu- zufügen (auch soweit AG Steuerschuldner ist).

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auf- tragserteilung Vertragsinhalt.

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Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.

  1. Formblätter des Auftraggebers

Es sind ausschließlich diejenigen Formblätter zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Sollte der Auftraggeber ein oder mehrere Formblätter während des Vergabe- verfahrens austauschen, ist immer das aktuelle Formblatt bzw. sind immer die aktuellen Formblätter zu verwenden.

  1. Änderungen der Vergabeunterlagen

Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A).

  1. Gewerbliche Schutzrechte

Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, wenn für den Gegenstand des Angebots ge- werbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beab- sichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

  1. Sicherstellung des Wettbewerbs

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die Wirtschaftsteilnehmer haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den Wirtschaftsteilnehmern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Wirtschaftsteilnehmer diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

  1. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Vergabeunterlagen nebst allen Anlagen sind urheberrechtlich © geschützt. Sie dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmean- trags und der Angebote (Erstangebot, ggf. weitere Angebote und endgültiges Angebot) ver- wendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwen- dungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – und jede Nutzung für andere Zwecke – beispielsweise für andere Vergabeverfahren – sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Berechtigten nicht gestattet.

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Wird kein Teilnahmeantrag oder kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Folgen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bewerbers und des Bie- ters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.

Die Bewerber haben in ihren Teilnahmeanträgen und die späteren Bieter in ihren Angeboten diejenigen Stellen zu bezeichnen oder zu markieren, die dem Geheimschutz unterfallen.

  1. Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.

  1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 926-8730 Fax. 0721 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein- reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in- nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Fest- stellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot ange- nommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Ange- bots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentschei- dung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Infor- mation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Be- werber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftragge- ber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertrags- schluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirk- samkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

B. TEILNAHMEWETTBEWERB

I. Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen

Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jeder inte- ressierte Wirtschaftsteilnehmer kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahme- antrag übermitteln die Wirtschaftsteilnehmer die vom Auftraggeber geforderten Informatio- nen für die Prüfung ihrer Eignung (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A). Der Auftrag wird nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und der nachfolgenden Verhandlungs- und Ange- botsphase an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Wirtschaftsteilnehmer vergeben.

Dieser Teilnahmewettbewerb läuft wie folgt ab:

  1. Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags

Interessierte Unternehmen werden gebeten, einen Teilnahmeantrag zu erarbeiten und die- sen form- sowie fristgerecht ausschließlich über das E-Vergabe-Portal einzureichen.

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Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Der Teilnahmeantrag muss die dort geforderten Erklärungen und Nachweise, sowie Anlagen beinhalten, soweit diese für die Eig- nungsprüfung des Bieters erforderlich sind.

  1. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge

Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Teilnahmeanträge zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags.

Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftrag- geber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.

  1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Erfüllung der Eignungskriterien, Nachweise

Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB fest- gelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

  1. Bewerbergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften haben die im Teilnahmeantrag geforderten Eigenerklärungen ab- zugeben. Sie sind von allen Mitgliedern zu unterschreiben.

  1. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber das zugehörige Formblatt vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag abgeben.

II. Eignungsanforderungen

Die Eignungsanforderungen sind im Teilnahmeantrag bestimmt und durch die dort genann- ten Bestimmungen nachzuweisen.

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III. Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Be- werber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert.

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grund- sätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders ge- eignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien zu den eingereichten Referenzen:

– Gebäudeart Schlüsselfertigbau

– Baukosten Schlüsselfertigbau (KG 200 bis 500 nach DIN 276 brutto)

– Zeitpunkt der Inbetriebnahme Schlüsselfertigbau

– Gebäudeart Planungsleistung

– Baukosten Planungsleistung

Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:

Zu Referenzart Gebäudeart Schlüsselfertigbau:

a) Gegenstand der Referenz war ein sonstiges Gebäude 1 Punkt

b) Gegenstand der Referenz war eine Schule/ein Bildungsbau 5 Punkte

c) Gegenstand der Referenz war eine Berufsschule 6 Punkte

d) Gegenstand der Referenz war eine Berufsschule mit dazugehöriger Sporthalle 7 Punkte

Gewertet wird eine Referenz. Es können maximal 7 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.

Zu Referenzart Baukosten Schlüsselfertigbau (KG 200 bis 500 nach DIN 276 brutto)

a) Baukosten der Referenz EUR 25,0 bis 30,0 Mio. 1 Punkt

b) Baukosten der Referenz über EUR 30,0 bis 35,0 Mio. 2 Punkte

c) Baukosten der Referenz über EUR 35,0 Mio. 3 Punkte

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Gewertet wird eine Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.

Zu Referenzart Zeitpunkt der Inbetriebnahme Schlüsselfertigbau:

a) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2020 1 Punkt

b) Inbetriebnahme zwischen 01.01.2023 bis 31.12.2023 2 Punkte

c) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 3 Punkte

Gewertet wird eine Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.

Zu Referenzart Gebäudeart Planungsleistung:

a) Gegenstand der Referenz war eine Schule/ein Bildungsbau 1 Punkt

b) Gegenstand der Referenz war eine Berufsschule 2 Punkte

c) Gegenstand der Referenz war eine Berufsschule mit dazugehöriger Sporthalle 3 Punkte

Gewertet wird eine Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.

Zu Referenzart Baukosten Planungsleistung (KG 200 bis 500 nach DIN 276 brutto)

a) Baukosten der Referenz EUR 15,0 bis 20,0 Mio. 1 Punkt

b) Baukosten der Referenz über EUR 20,0 bis 25,0 Mio. 2 Punkte

c) Baukosten der Referenz über EUR 25,0 Mio. 3 Punkte

Gewertet wird eine Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.

Insgesamt können max. 19 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber ausgewählt, der eine aktuellere Referenz Gebäudeart Schlüsselfertigbau vorlegen kann.

IV. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Der Bewerber hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.

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Ergeben sich für den Bewerber Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber sich spätestens zu der oben im Zeitplan unter A.V„Voraussichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bewerberfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über das E-Vergabe-Portal seine Bewerberfrage(n) unter Bezugnahme auf dieses Vergabe- verfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.

Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht.

C. ANGEBOTS- UND VERHANDLUNGSPHASE

I. Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Nur diejenigen geeigneten Bewerber, die vom Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein (indikatives) Erstangebot einreichen.

  1. Ortsbesichtigung

Allen Bietern wird empfohlen, vor Abgabe des ersten Angebots einen Besichtigungstermin wahrzunehmen. Die Besichtigung soll nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Hierfür kann eine Anfrage über das Portal mit möglichen Terminvorschlägen erfolgen.

Fragen werden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

  1. Angebotsschreiben

Für die Erstellung des Angebots ist das in der zweiten Verfahrensstufe beigefügte Angebots- formular zwingend zu verwenden. Dieses ist vollständig auszufüllen und in Textform gemäß § 126b BGB zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen beschriebenen Vorgaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem E-Vergabe-Portal einzureichen.

  1. Mindestanforderungen

Der Bieter hat im Angebotsformular die Einhaltung der dort genannten Mindestanforderun- gen zu bestätigen.

II. Wertung der Angebote

Die Wertung der Angebote erfolgt folgendermaßen:

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Zunächst prüft der Auftraggeber, ob die Angebote jeweils die Mindestanforderungen erfüllen. Erfüllt ein Angebot nicht die Mindestanforderungen, wird es ausgeschlossen.

Die geprüften und zu wertenden Angebote werden auf der letzten Wertungsstufe bezüglich der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet. Bewertet werden der Preis und die nachvollziehbaren Ausarbeitungen des Bieters zu:

– Gestalterische und materialtechnische Angleichung an Bauphase Süd inkl. Berücksich- tigung der Nachhaltigkeit;

– Optimierungen Sporthalle;

– Baustelleneinrichtungsplan, Lärmvermeidung und Baulogistik bei laufendem Schulbe- trieb sowie terminliche Bieteroptimierungen/Plausibilisierung Ausführungsterminplan;

– Personalkonzept/Zusammenarbeit zwischen AN und AG (Planung und Ausführung).

Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand nachfolgend dargestellter Be- wertungsmethode nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Dabei hat derjenige Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dessen Angebot die größte Wirtschaftlichkeits- kennzahl (Z) im Vergleich zu den anderen Angeboten aufweist.

Die Bewertung erfolgt dabei in folgenden Schritten:

  1. Ermittlung der Leistungspunkte (L) des Angebots

  2. Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots

  3. Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) mittels Addition der Leistungspunkte (L) mit den Preispunkte (P) mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen:

Z = L + P

Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erhält.

Hinweis: Sollten zwei (oder mehr) Angebote die gleiche Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) er- zielen und auf den vordersten Rängen liegen, gilt von diesen Angeboten dasjenige Angebot mit den meisten Preispunkten (P) als das wirtschaftlichste Angebot.

  1. Ermittlung der Leistungspunkte (L)

L = Summe der in allen vier qualitativen Zuschlagskriterien erhaltenen Gesamtpunkte.

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Die Gesamtpunkte sind das Produkt aus Bewertungspunkten und dem Multiplikator je quali- tativem Zuschlagskriterium.

Der Auftraggeber wird die Erreichung seiner Zielvorstellungen durch den Bieter auf der Grundlage der nach der Angebotsaufforderung einzureichenden Unterlagen gemäß der an- gegebenen Bewertungsformel bewerten.

Angebote (Erstangebote sowie etwaige Folgeangebote und endgültige Angebote) werden anhand der qualitativen Zuschlagskriterien gewertet. Dabei werden die Bieter darauf hinge- wiesen, dass die Vergabestelle vertrauliche Informationen einzelner Bieter nicht an andere Bieter weitergibt (Geheimschutz). Die Bewertung erfolgt wie folgt:

Nr.Qualitatives ZuschlagskriteriumBewer- tungs- punkte (max. er- zielbar)Multipli- katorGesamt- punkt- zahl
1Gestalterische und materialtechnische An- gleichung an Bauphase Süd inkl. Berück- sichtigung der Nachhaltigkeit Der Auftraggeber erwartet ein ausgearbeitetes und nachvollziehbares Konzept, wie durch den AN erreicht wird, dass die Gebäude der Bau- phase Nord (und insbesondere das Gebäude KT) in gestalterischer sowie in ausführungs- und materialtechnischer Hinsicht an das sich im Bau befindliche Zentralgebäude (Gebäude ZG) angeglichen werden. Ziel des Auftraggebers ist es, den gesamten Schulcampus, unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung und unabhängig von den ausfüh- renden Unternehmen „aus einem Guss“ wirken zu lassen. Dies betrifft u. a. die Farben, Mate- rialien, Oberflächengestaltungen, Detailausbil- dungen etc. In diesem Wertungskriterium wird darüber hin- aus vom Auftraggeber ein aussagekräftiges Konzept zur Nachhaltigkeit erwartet. In diesem43,7515

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Konzept sind detailliert die Maßnahmen zu be- schreiben, die im Hinblick auf Klimaoptimie- rung, neue ökologische/ energetische/ nach- haltige Standards, Energieeffizienz und Cradle-to-Cradle vom AN umgesetzt werden, um den hohen Ansprüchen des Auftraggebers beim Thema Nachhaltigkeit gerecht zu wer- den. Je schlüssiger das Konzept des Bieters ist, desto besser wird es bewertet. Das Konzept soll nicht mehr als 10 DinA4-Sei- ten haben.
2Optimierungen Sporthalle Der Auftraggeber erwartet ein ausgearbeitetes und nachvollziehbares Konzept, wie die aktuell vorliegende Planung der Sporthalle hinsichtlich Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit optimiert wer- den kann. Insbesondere erwartet der Auftragge- ber zu den nachfolgend aufgeführten vier The- menbereichen entsprechende Lösungsvor- schläge. 1. Risikominimierung von eindringendem Niederschlagswasser in die Einbringöff- nung der Sporthalle: In der Südfassade der Sporthalle befin- den sich gemäß derzeitiger Planung mittig zwei doppelflüglige Außentüren, die insbesondere als zweiter Fluchtweg aus der Sporthalle dienen sollten. Da der Fußboden der Sporthalle tiefer als das umliegende Gelände liegt, besteht durch diese Türöffnungen eine große Gefahr von eindringendem Nieder- schlagswasser bei einem eventuellen Starkregen. Es werden vom Bieter Lö- sungsvorschläge erwartet, wie dieses Risiko ausgeschlossen oder zumindest reduziert werden kann. Zur Verifikation erster möglicher Lö-42,510

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sungsansätze fanden aktuell Abstim- mungsgespräche mit dem Brandschutz- gutachter statt mit nachfolgendem Er- gebnis (siehe auch Anlage zum Leitfa- den unter Ziff. D. am Ende dieses Do- kuments): Auf die beiden doppelflügligen Türen in der Südfassade kann verzichtet werden, wenn:

  • Die Flure, die an die Sportfläche an- schließen, als notwendige Flure ausge- führt werden (hellgrüne Flächen)
  • Die Abtrennung zwischen Sportbereich und Nebenfläche mit einer feuerbestän- digen Trennwand und mit feuerhem- menden, rauchdichten und selbstschlie- ßenden Abschlüssen erfolgt (pinkfar- bene Linie)
  • In den Trennvorhängen südseitig dau- erhafte Durchgänge mit einer lichten Breite von mind. 1,00 m vorgehalten werden, so dass alle Hallenbereiche über die höherliegende Fluchttür in der Südostecke der Sporthalle entflüchten können (2. Fluchtweg)
  1. Basketballkörbe großes Spielfeld in Ver- bindung mit dem Haupttragwerk: In der bisherigen Planung sind Basket- ballkörbe bei einer Dreiteilung der Sport- halle nur an den Längsseiten der Sport- halle vorgesehen. Es ist seitens des Auftraggebers gewünscht, dass auch Basketballspiele über die gesamte Hal- lenfläche durchgeführt werden können. Hierfür sind Basketballkörbe erforder- lich, die bei Nichtgebrauch an die Decke hochgefahren werden können. Es wer- den vom Bieter Realisierungsvor- schläge hierfür erwartet, die die lichte Mindesthöhe der Halle und die lichte Breite zwischen den Deckenträgern be- rücksichtigt.

  2. Vereinfachung Zuluft/Weitwurfdüsen in der Sporthalle:

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Aktuell sind für die Ausführung der Zu- luft über die Weitwurfdüsen aufwendige freistehende Edelstahl-Rohre im Be- reich der Tribüne vorgesehen. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, statt- dessen eine funktionale und wirtschaftli- che Standardlösung auszuführen, wie sie in vielen gebauten Sporthallen vor- zufinden ist. Die Lösungsvorschläge sind nachvollziehbar darzustellen und technisch zu beschreiben.

  1. Vereinfachung Leitungsführung: Aktuell ist ein Großteil der Leitungsfüh- rung über Leitungskanäle unter der Bo- denplatte vorgesehen. Grund hierfür waren die Fußbodenoberkante der Sporthalle, die auf Grund der Fluchttü- ren in der Südfassade nicht sehr viel tie- fer als die Geländeoberkante geplant werden sollte und die damit einherge- hende eingeschränkte Höhe und lichte Höhen von abgehängten Decken. Mit eventuellem Wegfall der Fluchttüren Süd kann dieser Aspekt neu gedacht werden. Seitens des Auftraggebers ist gewünscht, für die Leitungsführung eine bestmögliche und wirtschaftliche Stan- dardlösung (z.B. in abgehängten De- cken) zu entwickeln. Die Lösungsvor- schläge sind nachvollziehbar darzustel- len und technisch zu beschreiben.

Je schlüssiger das Konzept des Bieters ist, desto besser wird es bewertet.

Die mit den Punkten 1-4 einhergehenden Kon- sequenzen hinsichtlich Planungsüberarbeitung, Abstimmung mit Behörden (Gebäudehöhe Sporthalle), eventuelle Erstellung einer Tektur, bauliche Maßnahmen (z.B. Verlängerung der Rampe zwischen Gebäude KT und Sporthalle) etc. sind vom Bieter zu berücksichtigen und voll- umfänglich im Angebot mit einzukalkulieren.

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Das Konzept soll nicht mehr als 14 DIN A4-Sei- ten haben.
3Baustelleneinrichtungsplan, Lärmvermei- dung und Baulogistik bei laufendem Schul- betrieb sowie terminliche Bieteroptimierun- gen/Plausibilisierung Ausführungstermin- plan. Der Auftraggeber erwartet einen umfassenden Gesamtterminplan, der das Bauvorhaben strukturiert und sämtliche Rahmentermine und Meilensteine berücksichtigt. Dabei werden alle relevanten Verknüpfungen und Abhängigkeiten in Betracht gezogen, Pufferzeiten dargestellt und der kritische Weg präzise abgebildet. Die vertiefte Analyse des bauzeitlichen Konzep- tes zielt auf die Stabilität und Reaktionsfähigkeit auf ungeplante Abweichungen im Bauablauf ab. Hierbei werden die Robustheit des Konzeptes und dessen Anpassungsfähigkeit an unvorher- gesehene Ereignisse bewertet. Die Planung soll sämtliche Bauphasen berück- sichtigen, um eine ganzheitliche Perspektive auf den Projektablauf zu gewährleisten. Dabei ist von folgenden Terminen auszugehen: − Zuschlagserteilung 08/2027 − Fertigstellung des AN spätes- tensQ2/2030 Diese Termine sind zwingend vom Auftragneh- mer einzuhalten. Es ist also die Aufgabe der Bieter, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konzeptionelle Lö- sungen für Bauablauf und Bauabfolge durch Vorlage eines Bauablaufplans zu erarbeiten, die42,510

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ihre eigenen Möglichkeiten widerspiegeln, um sie im Sinne des Projekts zu nutzen.

Konzeptionelle Vorschläge zur Sicherung des Bauablaufes bei unvorhergesehenen Ri- siken und Störungen

Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die Vertragsparteien mit Situationen konfrontiert werden, die für alle Beteiligten neu sind. Das können Pandemien, Lieferschwierigkeiten oder Extremwetterlagen sein, ebenso aber im Ver- antwortungsbereich der Auftraggeberin oder des Auftragnehmers liegende sonstige Störun- gen.

Der Auftraggeber erwartet ein effizientes Risiko- management und eine nachhaltige Risikovertei- lung für Störungen aus dem Verantwortungsbe- reich des späteren Auftragnehmers, des Auf- traggebers oder aus keinem dieser Verantwor- tungsbereiche.

Hierfür soll der Bieter/die Bietergemeinschaft, begrenzt durch die Ausschreibungsbedingun- gen, im Vorfeld eine Risikoidentifizierung für die konkrete Bauaufgabe vornehmen und sich mit der Frage nach der tatsächlichen Reduzier- barkeit auseinandersetzen (Ergebnis dieser Prüfung kann also auch sein, dass keine Redu- zierbarkeit möglich ist). Der Bieter soll Vor- schläge machen, die verbleibenden Risiken auf diejenige Partei zu verteilen, die am ehesten fä- hig sind, diese Risiken zu beherrschen. Auftre- tende Probleme soll derjenige beseitigen, der am besten damit umgehen kann.

Der Auftraggeber erwartet außerdem ein gene- relles Konzept, bei dem Vorschläge für die Si- cherung des Bauablaufs nachvollziehbar darge- stellt werden. Dabei kann ein solches „Havarie- konzept“ bspw. in einer Umstellung des geplan- ten Bauablaufs liegen oder im Abruf zur Verfü-

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gung stehender weiterer Ressourcen (zusätzli- ches Personal, zusätzliches Gerät, Lieferketten- management etc.). Das Konzept soll ferner er- klären, wie im „Havariefall“ dem Auftraggeber möglichst umfassend und frühzeitig die zeitli- chen und finanziellen Konsequenzen als Ent- scheidungsgrundlage dargestellt werden.

Baulogistikkonzept

Darüber hinaus soll das Logistikkonzept darüber aufklären, wie der Bieter Lieferung, Verwaltung, Lagerung und Montage der Materialien vorsieht. Dabei soll der Bieter darstellen, wie er ange- sichts der Innenstadtlage, des Schulbetriebs im Umfeld und den begrenzten (Materiallager-)Flä- chen vorgehen will und aufzeigen, wie viel La- gerfläche er für welchen Zeitraum benötigt. Da- bei soll auch dargestellt werden, wie er die An- lieferung der Materialien plant, insbesondere mit welchem Vorlauf zum Einbau.

Dies ist ggfls. für unterschiedliche Bauphasen separat darzustellen.

Je geringer die Einflüsse des Bieters auf den Schulbetrieb sind, desto besser wird dieser Teil bewertet. Dabei kann sich der Bieter auch damit auseinandersetzen, inwieweit modulares oder serielles Bauen für den Projekterfolg vorteilhaft ist. Prüfungszeiten in der Schule sind bei der Ausführung lärmintensiver Arbeiten zu berück- sichtigen; hierzu sind vom Bieter Vorschläge der Abstimmung und Abwicklung vor dem Hinter- grund zu machen, dass die Prüfungszeiträume zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt sind.

Schließlich soll das Konzept auch Ausführungen dazu machen, wie die Zu- und Abfahrt des Per- sonals erfolgt, da auf dem Gelände keine und in unmittelbarer Nähe nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet sein,

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dass die Zu- und Abfahrt zum einen gesichert erfolgt, auf der anderen Seite aber nicht behin- dernd auf Baustellenfahrzeuge stattfindet. Bewertet wird, inwieweit das Konzept nachvoll- ziehbar und schlüssig eine möglichst hochwer- tige und reibungslose Leistungserbringung er- warten lässt. Das Konzept soll den Umfang von max. 10 DIN A4 Seiten nicht übersteigen.
4Personalkonzept/Zusammenarbeit zwischen AN und AG (Planung und Ausführung) Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass das vom Auftragnehmer eingesetzte Projektteam über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügt, dass er die Einhaltung der Kosten, den Fertigstellungstermin sowie die Herstellung ei- ner mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird (Zielvorstellung des Auftraggebers). Be- wertet wird daher auf der Grundlage der einge- reichten Unterlagen die Qualifikation und Erfah- rung der Gesamtprojektleitung sowie der Fach- projektleitungen. Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigen- schaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemein- schaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugeben- den Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird. Das Personalkonzept soll Ausführungen zu Qualifikation und Erfahrung der Gesamtprojekt- leitung und des relevanten Schlüsselpersonals (TGA, Bauleitung Teilprojekte, Planungskoordi- nation etc.) enthalten. Die Vergabestelle legt dabei insbesondere Wert auf die Darstellung der41,255

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− Vorgesehenen Rolle im Projekt

− Kompetenzen und fachliche Verantwor- tung im Projekt

− Angaben zur beruflichen Qualifikation

− Angaben zur Anzahl der Berufsjahre in der vorgesehenen Rolle

− eine Beschreibung der auftragsbezoge- nen Projekterfahrung durch Benennung und Beschreibung von dem mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen jeweils mit Angaben zu Auftraggeber, Standort, Zeitraum, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Funktion der benannten Person im Pro- jekt.

In mind. einem Referenzprojekt ist an- zugeben, ob und in welcher Form die Gesamtprojektleitung und Fachprojekt- leitung TGA bereits Erfahrungen mit der frühzeitigen Einbindung in den Pla- nungsprozess hatte. Der Bieter/die Bie- tergemeinschaft hat hierbei das jewei- lige Vertragsabwicklungsmodell sowie seine Aufgaben und Tätigkeiten inner- halb des jeweiligen Modells, welche nach seiner Ansicht seine Erfahrungen mit der frühzeitigen Einbindung in den Planungsprozess nachweisen, kurz zu beschreiben.

Erforderlich ist eine Erfahrung der Mitglieder des Projektteams in berufsspezifischer Tätigkeit bei vergleichbaren Projekten von mindestens je- weils 10 Jahre; die Berufserfahrung muss nicht in den letzten 10 Jahren nachgewiesen werden und muss nicht am Stück erfüllt sein. Zeiträume, die länger als 20 Jahre zurückliegen, werden nicht gezählt.

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Der Personaleinsatz soll mittels einer Ressour- cenplanung (z.B. in Form eines Personengebir- ges) für alle wesentlichen Anlagengruppen plau- sibel dargestellt werden. Das Personalkonzept sollte durch jeweils ein Organigramm für die unterschiedlichen Pro- jektphasen und wesentlichen Anlagengruppen ergänzt werden. Dem Organigramm sollten die Kommunikations- und Wirkbeziehungen zwischen Auftraggeber sowie den Projektbeteiligten entnommen wer- den können. Personen in Schlüsselfunktionen sind namentlich zu benennen. Aus dem Organi- gramm sollen ebenfalls Vertretungsregelungen für Urlaubs-, Krankheits- und Dienstausfall er- kennbar sein. Bewertet wird, inwieweit das Konzept nachvoll- ziehbar und schlüssig eine möglichst hochwer- tige und reibungslose Leistungserbringung er- warten lässt. Das Konzept soll den Umfang von max. 10 DIN A4 Seiten nicht übersteigen Die vorstehend beschriebenen Maßgaben sind „Zielvorstellungen des Auftraggebers“ im Sinne der angegebenen Bewertungsformel. Der Bieter hat daher in dem einzureichenden Konzept zur Organisation des Projektteams zu beschreiben, wie er die vorgenannten Zielvor- stellungen des Auftraggebers im Auftragsfall er- reichen wird.
Maximal zu erreichende Leistungspunkte (L)40

Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (Nr. 1 bis 4) erfolgt im Vergleich der ver- schiedenen wertbaren Angebote untereinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung). Dabei werden ganze und halbe Punkte vergeben. Sie erfolgt wie folgt:

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4 Bewertungspunkte:

Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskri- terium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine sehr gute Leistung erwar- ten.

3 Bewertungspunkte:

Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskri- terium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine gute Leistung erwarten.

2 Bewertungspunkte:

Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskri- terium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine befriedigende Leistung erwarten.

1 Bewertungspunkt:

Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskri- terium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine ausreichende Leistung erwarten.

0 Bewertungspunkte:

Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskri- terium genannten Zielvorstellungen des Auftraggebers eine mangelhafte oder gar ungenügende Leistung erwarten.

  1. Ermittlung der Preispunkte (P)

Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter im Ange- botsformular angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschrit- ten:

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Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 60 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fa- chen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein An- gebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.

Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

III. Bieterfragen

  1. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen

Enthalten die für die Abgabe der Angebote (Erstangebote sowie etwaige Folgeangebote und endgültige Angebote) erforderlichen Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Un- klarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe ausschließlich über das E-Vergabe-Portal auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.

  1. Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers

Sowohl Fragen als auch Antworten werden gleichzeitig allen sich noch im Vergabeverfahren befindenden Bietern in anonymisierter Form ausschließlich über das E-Vergabe-Portal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z.B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hinweise).

IV. Allgemeine Anforderungen an die Angebote

Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden lediglich Angebote berücksichtigt, die beim indi- kativen Erstangebot bei den qualitativen Kriterien mindestens 15 Punkte erzielen.

V. Aufforderung zur Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsterminen

Nach Abgabe der Erstangebote wird der Auftraggeber die Bieter zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin einladen. In diesem Termin werden die Bieter die wesentlichen Be- standteile ihres Angebotsentwurfs im Rahmen einer bis zu 45-minütigen Präsentation darle- gen.

Die zur Teilnahme am Verhandlungstermin aufgeforderten Bieter müssen sich im Präsenta- tionstermin auf die bereits mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen beziehen. Eine Agenda des Termins wird mit der Einladung zum Präsentationstermin versendet.

Der Präsentations- und erste Verhandlungstermin wird voraussichtlich in Konstanz in

KW 10 bzw. KW 11/2027

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stattfinden. Sollte bereits zuvor absehbar sein, dass der Termin ggfs. verschoben wird, wird der Auftraggeber die Bieter darüber in Kenntnis setzen.

Die Präsentation soll vom Gesamtprojektleiter und den Teilprojektleitungen vorgestellt wer- den.

VI. Aufforderung zur Abgabe etwaiger weiterer Angebote und zur Teilnahme an weiteren Verhandlungsrunden

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die am Verhandlungsgespräch teilgenommen haben, aufzufordern, weitere Angebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durch- zuführen.

Der Auftraggeber kann den Bieterkreis in jeder Phase des Verhandlungsverfahrens auf der Grundlage der eingereichten Angebote weiter verengen. Alle Angebote werden nach Über- arbeitung erneut bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien, allerdings mit der Maßgabe, dass kein Präsentationstermin stattfindet. Für die Abgabe aller überarbeiteten Angebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.

VII. Aufforderung zur Abgabe der Letztangebote

Der Auftraggeber unterrichtet die Bieter, die am (letzten) Verhandlungsgespräch teilgenom- men haben, in Textform über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbeson- dere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen (inkl. des Vertrages). Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der öffentliche Auftraggeber diesen Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und überarbeitete Angebote einzureichen.

Für die Abgabe der endgültigen Angebote gelten die gleichen Wertungskriterien, Gewichtung und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.

VIII. Vertragsschluss

Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande.

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D. ANLAGE ZUM LEITFADEN (ZUM ZUSCHLAGSKRITERIUM NR. 2)

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