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Stand: 05/2025
Sponsoring und Korruptionsprävention Infoblatt für private Dienstleister
Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge hat der Auftragnehmer jeglichen Eindruck der persönlichen Empfänglichkeit für Korruption oder des Korruptionsverdachts zu verhindern. Für die Annahme von Geschenken und Spenden (Sponsoring) in Verbindung mit der Auftragserbringung gelten daher die folgenden Regelungen:
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Über die Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen ist grundsätzlich restriktiv zu entscheiden. Sponsoring liegt nicht vor, wenn aufgrund gleichgerichteter Zielsetzungen eine angemessene Kostenteilung vereinbart wird.
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Sponsoring ist gegenüber der Öffentlichkeit offen zu legen.
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Die Wettbewerbs- und Chancengleichheit potentieller Sponsoren muss gewahrt werden. Die Entscheidung für einen Sponsor muss objektiv und neutral getroffen werden und auf sachgerechten und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jede Sponsoringvereinbarung im Zusammenhang mit dem Auftrag in Textform zu informieren und hierfür eine Genehmigung einzuholen.
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Als Verpflichtung darf ausschließlich die Darstellung des Sponsors zugelassen werden, insbesondere die mündliche oder schriftliche Nennung des Namens, der Firma und der Marke des Sponsors sowie die Präsentation seines Logos und sonstiger Kennzeichen im Rahmen der Veranstaltung. Ausgeschlossen sind auch Vereinbarungen zur indirekten Koppelung von Leistung und Gegenleistung.
Die wichtigsten Instrumente der Korruptionsprävention sind das Mehr-Augen-Prinzip und Transparenz. In besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten ist dies bei der Arbeits- und Personalplanung und bei der Dokumentation zu berücksichtigen. Das Personal für besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete ist mit besonderer Sorgfalt auszuwählen.
Alle Beschäftigten sind auf Korruptionsgefahren aufmerksam zu machen und über die Folgen korrupten Verhaltens zu belehren.
Bei einem durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.