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0202.10
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsafträge unterhalb der EU-Schwellenwerte", (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabe- – an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle unterlagen aufgeführt sind.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Vertragsinhalt. Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 4 Nebenangebote 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen ge- Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit stellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wett- müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung bewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlos- qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung sen. der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; Unternehmen verbunden ist. die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. 3 Angebot Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorge- gebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Posi- dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der tionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder frist- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), gerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie-dern 3.3 Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leis- (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). tungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabe- 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht stelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- verbindlich. sen. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebots- abgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- 5 Bietergemeinschaften stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsäch-lich – in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im für einzelne Leistungspositionen geforderten Ein- Auftragsfall erklärt ist, heitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen treter bezeichnet ist, der Bieter die Einheitspreise einzelner Leis- tungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausge- gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich schlossen. vertritt, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom- mastellen anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrech- qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. nungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst hinzuzufügen. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die zugelassen. – ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und