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Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern
Die Eigenerklärung ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) ist bei Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Das Formblatt ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
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Name des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft
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Es ist beabsichtigt, folgende Teile des Auftrags durch einen Unterauftragnehmer erbringen zu lassen:
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Es wird zugesichert, dass im Falle der Auftragserteilung nur Unterauftragnehmer eingesetzt werden, die die nachstehenden Bestimmungen erfüllen:
Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Die sich aus § 128 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergebenden Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozial- versicherungsbeiträgen, werden erfüllt.
Bei der Ausführung des Auftrags im Inland werden die sich aus Ziffer IV des Vordrucks Angaben zur „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ ergebenden Verpflichtungen eingehalten.
Der eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt für den durch ihn zu erbringenden Leistungsteil über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
(Ort/Datum) (Name der erklärenden, natürlichen Person)