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Planung und Durchführung eines Zukunftscamps mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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An alle Bieter im Vergabeverfahren Podbielskistraße 166 30177 Hannover Telefon: 0511 89 848 - 102 Abt.: Waren und Dienstleistungen Zeichen: 0087-DLG/2026-03.236 Datum: 21. August 2026 E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de

Öffentliche Ausschreibung: Vergabeverfahren: „Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines Zukunftscamps mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ AZ: 0087-DLG/2026-03.236

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Anlagen: a. Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), einschl. Anlage b. Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) c. Angebotsvordruck d. Bewertungsmatrix e. Eigenerklärung über den Versicherungsschutz f. Auflistung der Bieternachweise g. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil h. Erklärung der Bietergemeinschaft (nur bei Bedarf zu nutzen!) i. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten (nur bei Bedarf zu nutzen!) j. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern (nur bei Bedarf zu nutzen!) k. Eigenerklärung zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) l. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen m. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen n. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – in der Fassung von 2003 o. Checkliste für den Bieter

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie interessieren sich für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 UVgO) für die inhaltliche Planung, Durchführung und Nachbereitung eines Zukunftscamps mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 14.06.2027 bis 16.06.2027 in Verbindung mit, bzw. im Vorfeld der Öko-Feldtage (ÖFT). Die ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle – Vergabestelle – ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden.

Die Abgabe der oben bezeichneten Vergabeunterlagen erfolgt kostenlos.

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Sofern Sie ein Angebot abgeben wollen, bitten wir, unter Bezugnahme auf die beigefügten Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, die Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) sowie die VOL/B, die Bestandteile des Vertrages werden, kostenfrei ein spezifiziertes Angebot auf beigefügten Vordrucken elektronisch einzureichen.

Eine Losaufteilung gem. § 97 Abs. 4 GWB findet nicht statt.

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Bieter dürfen jeweils nur ein Hauptangebot abgeben.

Angebote sind elektronisch einzureichen: Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist am 18. September 2026, 10:00 Uhr einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.

Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.

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Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote geändert werden. In diesem Fall sollte der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vornehmen.

Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen wie das Angebot. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können eingereichte Angebote über das Bietertool zurückgezogen werden. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.

Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden – natürlichen – Person einzutragen.

Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Von da an sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist am 16. November 2026 an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann nach Ablauf der Angebotsfrist während der Bindefrist nicht geändert oder zurückgezogen werden.

Das LZN informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das LZN sendet die Information auf elektronischem Weg (über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bzw. per E-Mail) in Textform spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) ab (§ 16 NTVergG).

Das LZN weist darauf hin, dass Sie mit der Abgabe Ihres Angebots auch den Bestimmungen des § 46 UVgO unterliegen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das LZN sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und

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Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines An-gebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.

Auskünfte zu dem Vergabeverfahren erteilt das LZN ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen (vgl. Ziffer 1.18 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)).

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage

Kerstin Schnehage Team Vergabe- Vermittelte Leistungen

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