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Planung und Durchführung eines Zukunftscamps mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:49 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

- Fachlicher Teil -

(Teil B)

Vergabeverfahren

AZ: 0087-DLG/2026-03.236

„Planung, Organisation, Durchführung und

Nachbereitung eines Zukunftscamps mit Presse-

und Öffentlichkeitsarbeit“

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Inhaltsverzeichnis

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen ..............................................................................................4
  2. Inhaltliche Rahmenbedingungen ........................................................................................................5
  3. Leistungsumfang ...............................................................................................................................5
  4. Auftaktgespräch .............................................................................................................................. 13 (1) Eingesetztes Personal des ANs: ................................................................................................ 13 (2) Organisatorische Anforderungen ............................................................................................. 14 (3) Freigabe .................................................................................................................................... 14

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Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines Zukunftscamps

im Vorfeld der Ökofeldtage mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen

Die Ökofeldtage (ÖFT) finden 2027 auf dem Bauck-Hof in Amelinghausen, Niedersachsen statt. Im Vorfeld der ÖFT soll für die junge Generation der landwirtschaftlichen Branche ein zweitägiges Netzwerktreffen zur Jugendbeteiligung (wird im weiteren Verlauf Zukunftscamp genannt) stattfinden. Dieses soll insbesondere folgende Ziele erreichen:

  1. Information und Motivation: Junge Menschen werden über die ökologische Land- und Lebensmit- telwirtschaft informiert, ihnen werden Chancen und Möglichkeiten in der Bio-Branche aufgezeigt und sie werden zur Mitwirkung ermutigt und begeistert. Die Veranstaltung zeigt das Innovationspo- tential und die Zukunftsfähigkeit des Ökolandbaus und der ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Das Zukunftscamp macht die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sichtbar und erlebbar und zeigt vorhandene Leuchttürme der (Bio-) Branche auf.

  2. Vernetzung: Junge Menschen vernetzen sich untereinander – über Organisationen, Stufen der Wertschöpfungskette (Landwirtschaft, Verarbeitung, Handwerk), Ausbildungsgrade, Wissensstand und Meinungen hinweg. Das Zukunftscamp bildet dafür eine geeignete Plattform.

  3. Fördern eines demokratischen Austauschs: Junge Menschen unterschiedlicher Gruppen und Le- bensrealitäten setzen sich mit der Land- und Lebensmittelwirtschaft und Möglichkeiten ihrer Trans- formation auseinander und tauschen sich zu ihren Meinungen und Sichtweisen dazu untereinander aus. Gemeinsam diskutieren und entwickeln die Teilnehmenden Vorschläge und Ideen für eine Zu- kunftsvision der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Im Fokus steht die Förderung eines respekt- und verständnisvollen Umgangs und ein konstruktiver Dialog zu aktuellen Debatten der Landwirtschaft und Ernährung zwischen unterschiedlichen Interessens- und Erfahrungsgruppen - auch außerhalb der Fachbranche.

  4. Sichtweise junger Menschen erfahren: Durch den Austausch und die Diskussion mit den jungen Menschen erhalten die beteiligten Institutionen Einblicke in die vielfältigen Perspektiven junger Menschen aus der Fachbranche und außerhalb davon. Das Wissen aus der jungen Praxis und den unterschiedlichen Lebenswelten, sowie auch die Zukunftsvisionen der ökologischen Land- und Le- bensmittelwirtschaft kann die Arbeit der Fachreferate voranbringen und aufwerten sowie neue Per- spektiven und Möglichkeiten aufzeigen.

  5. Beteiligung an Prozessen des ML: Die Sichtweise der jungen Menschen fließt in die politischen Ar- beitsprozesse und Diskussionen ein. Die jungen Menschen stellen ihre Expertise zur Verfügung, um ein erweitertes Bild ihrer Branche darzustellen und in die Förderung des Ökolandbaus in Nieder- sachsen einfließen zu lassen. Eine Qualitätsverbesserung der Vorhaben und eine Optimierung von Lösungen kann somit erfolgen. Auch eine Reflektion der bisherigen Umsetzung und Ausrichtung kann dadurch angestoßen werden.

  6. Partizipative Planung und Durchführung: Bereits bei der Konzeptionierung, Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung werden die Interessen und Erfahrungen der jungen Menschen be- rücksichtigt und mit einbezogen. Die Einbindung fördert ein gegenseitiges Lernen zwischen Auftrag- nehmer, Auftraggeber und Zielgruppe und ermöglicht eine hohe Qualität, eine jugendgerechte Ge- staltung und einen Mehrwert der Veranstaltung für alle Beteiligten. Darüber hinaus wird Wissen für zukünftige Veranstaltungsplanungen erlangt.

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  1. Inhaltliche Rahmenbedingungen

Vertragsgegenstand ist die inhaltliche Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines Zu- kunftscamps mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 14.06.2027 (ab 17:00 Uhr) bis 16.06.2027 (14:00 Uhr) in Verbindung mit bzw. im Vorfeld der Öko-Feldtage (ÖFT) vom 16.-17.06.2027 auf dem Bauckhof in Amelinghausen.

Begleitend ist ein Jugend-Expertiseteam (JET-Team) zu installieren, welches sich insbesondere an der Kon- zeption der Veranstaltung, aber auch bei Durchführung und Nachbereitung beteiligt.

  1. Leistungsumfang

Leistungsgegenstand ist die inhaltliche Planung, Durchführung und Nachbereitung des Zukunftscamps. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die Leistung anhand der folgenden drei Arbeitspakete (AP) zu erbrin- gen. Der AN muss eng mit dem Logistikdienstleister und wo nötig mit der Betriebsleitung des Bauckhof und dem Ausrichter der ÖFT zusammenarbeiten. Die Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung zur Verfü- gung gestellt, in einem Auftakttreffen werden sich AN und Logistikdienstleister kennenlernen.

Der Auftraggeber (AG) ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (ML).

Arbeitspaket (AP) 1 (Durchführungsorganisation)

Der AN erstellt ein Konzept zur partizipativ ausgerichteten inhaltlichen und thematischen Planung, Organi- sation und Durchführung des Zukunftscamps, inkl. konkreter Vorschläge für das Rahmenprogramm, The- menschwerpunkte und potenzielle Referierende bzw. Workshopleitende und den gemeinsamen Besuch der Ökofeldtage (ÖFT), setzt diese Arbeiten um und stimmt sich sowohl hinsichtlich der Konzeptphase als auch im Laufe der Arbeiten kontinuierlich mit dem AG ab.

Dazu gehört auch die Entwicklung eines prägnanten Namens mit Logo für die Veranstaltung, durch diesen sich die gesamte Zielgruppe, insbesondere junge Menschen aus der ökologischen und konventionellen Land- wirtschaft, angesprochen fühlt.

Im Konzept sind die für die Projektdurchführung geplanten Teilleistungen, die unter Abs. 1 genannt werden, detailliert zu erläutern. Es ist darzulegen, wie die Vorschläge des JET-Teams im Konzept berücksichtigt wer- den.

Die grafische Gestaltung des Logos und der notwendigen Unterlagen/Dokumente (Teilnahmeerklärung, Be- werbungsaufruf, Workshopbeschreibungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) ist mit dem ML abzustimmen und an die Zielgruppe angepasst zu gestalten.

Bei der Konzeption und Umsetzung der Veranstaltung ist Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Die Veranstaltungsinhalte und zu beteiligenden Referentinnen/Referenten sind im Vorfeld der Veran- staltung mit dem JET-Team und dem AG abzustimmen (vgl. AP 2). Der AG behält sich vor, eigene Themen oder Referentinnen/Referenten vorzuschlagen, die vom AN umzusetzen sind. Die Inhalte müssen eine Unternehmens- und Verbandsneutralität garantieren.

Hinweis für die Angebotserstellung: Die Honorare der Referentinnen/Referenten sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

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1.1 Die Veranstaltung muss jugendgerecht und für die oben beschriebene Zielgruppe anspre- chend konzipiert sein. Bei der Ausgestaltung sind allgemein anerkannte Qualitätsstandards der Jugendbeteiligung zu beachten.

1.2 Folgende Eckpunkte sind für den Ablauf der Veranstaltung zu berücksichtigen: a. Die Veranstaltung findet vom 14.06.2027 (17:00 Uhr) bis zum 16.06.2027 (14:00 Uhr) auf dem Jugendzeltplatz in Amelinghausen statt. b. Am Anreisetag (14.06.) steht, neben dem Einchecken und dem Einrichten der Zelt- und Schlafplätze, das gemeinsame Kennenlernen im Vordergrund. c. Der 15.06.2027 ist als Haupttag des gemeinsamen Arbeitens und Austauschs zu konzipieren. Hier werden nach einer Begrüßung durch Mitarbeitende des ML partizipative Formate in Kleingruppen angeboten. Aufgrund der heterogenen Zielgruppe ist ein inhaltliches Abholen der Teilnehmenden zu Beginn zu berücksichtigen. d. Am Ende des Tages sind Zukunftsbilder für eine ökologische/nachhaltige Land- und Ernäh- rungswirtschaft entstanden, es wurden Themen der ökologischen Land- und Lebensmittel- wirtschaft in Workshops kennengelernt und darüber sachliche Debatten geführt und die da- ran interessierten jungen Menschen haben sich mit der Weiterentwicklung des niedersäch- sischen Ökolandbaus auseinandergesetzt. Den jungen Menschen wird freigestellt, für wel- che Themen- und Arbeitsbereiche sie sich engagieren möchten. Es haben sich freiwillige Ju- gendliche gefunden, die am nächsten Tag kurz berichten und die erarbeiteten Zukunftsvisi- onen mit Vertretern des ML im Rahmen der Eröffnung der ÖFT sprechen werden. Vor dem Abendessen am 15.06.27 wird eine erste interaktive und zielgruppenrelevante Feedback- Runde und die Dokumentation des ersten Tages erfolgen. Am Abend gibt es ein zielgrup- penorientiertes Rahmenprogramm mit kulturellen Elementen. e. Der gemeinsame Besuch der ÖFT am 16.06.2027 beginnt nach dem Abbau der Zelte und Gepäckaufbewahrung in gesicherten Räumlichkeiten. In Abstimmung mit dem Ausrichter der ÖFT und dem ML werden drei thematische Führungen exklusiv für die Teilnehmenden auf dem Gelände angeboten. Zusätzlich wird auf das offizielle Programm der ÖFT inkl. Füh- rungen hingewiesen, an denen ebenfalls teilgenommen werden kann. Zur Eröffnung der ÖFT mit Frau Ministerin Staudte werden die ausgewählten freiwilligen Teilnehmenden mit auf die Bühne gebeten, wo sie kurz die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse vorstellen. Zu- sätzlich wird eine Podiumsdiskussion mit vorab ausgewählten Teilnehmenden (z.B. JET- Team) und Branchenvertreterinnen und -vertretern organisiert, um die Sichtweise der jun- gen Menschen gemeinsam mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des ML zu diskutie- ren. Die fotografischen und grafischen Ergebnisse (s. Nrn. 3.4 und 3.8) werden auf der Netz- werkfläche Zukunft öffentlich sichtbar platziert und während des Rundgangs mit Frau Mi- nisterin Staudte mit freiwilligen Teilnehmenden des Zukunftscamps mit einem pressewirk- samen Foto „eingeweiht“. Gegen 14:00 Uhr finden sich alle Teilnehmenden zu einem ge- meinsamen Abschluss mit anschließender Gepäckausgabe zusammen.

1.3 Ansprache und Methodenauswahl müssen der Heterogenität der Zielgruppe, z. B. in Bezug auf Alter und Vorwissen, angepasst sein, z. B. durch parallel durchgeführte Workshops und methodische Ansätze. Für die Gesamtmoderation ist durch den AN eine für die Zielgruppe geeignete Doppelbesetzung mit einer Moderatorin und einem Moderator vorzusehen. Für die Durchführung des weiteren Programms sind mindestens zehn geeignete Referierende

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bzw. Workshopleitende einzuplanen. In Vorabsprachen mit dem JET-Team könnten Work- shops ebenso durch junge Menschen aus den Netzwerken geleitet und angeboten werden.

1.4 Der AN ist Ansprechpartner der am Programm beteiligten Personen (Referierende, Moderie- rende) und stellt Informationen über Übernachtungsmöglichkeiten sowie die An- und Ab- reisemöglichkeiten bereit.

Hinweis für die Angebotserstellung: Die Reise- und Übernachtungskosten sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Erstattung durch den AG.

1.5 Der AN setzt bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen geeignete und zielgruppengerechte Anschauungsmaterialien ein. Eine gesonderte Vergütung für die Infor- mationsmaterialien durch den AG erfolgt nicht.

1.6 Die Gestaltung des Abendprogramms inklusive möglicher Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern und der erforderlichen Musiktechnik und rechtlichen Absicherung ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Das JET-Team und der AG sind an der Ausgestaltung des Abendpro- gramms zu beteiligen.

1.7 Das Bewerbungs- und Einladungsmanagement inkl. Save-the-Date wird breit cross-medial angelegt, um eine möglichst vielfältige Zielgruppe zu erreichen. Hierbei ist auf ein ausgewo- genes Verhältnis von Teilnehmenden aus Urproduktion, Verarbeitung & Herstellung, Handel, Verbände, Wissenschaft & Forschung, Ausbildung und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu achten und durch gezielte Bekanntmachungen bei der jeweiligen Zielgruppe in Abstim- mung mit dem AG im Anmeldezeitraum zu steuern. Auch hinsichtlich Kriterien wie Alter, Ge- schlecht, Vorbildung soll die Zielgruppenansprache offen und diskriminierungsfrei erfolgen. Der Verteiler wird auf Grundlage einer Liste des AG und unter Erweiterung des ANs erstellt – angelehnt an die oben definierte Zielgruppe. Es ist darauf zu achten, dass mindestens 50 % der Teilnehmenden aus Niedersachsen kommen. Die Liste der Zielgruppe, inkl. potentieller Teilnehmenden, wird dem AN nach Zuschlagserteilung per E-Mail zugestellt. Das Zu- kunftscamp ist für eine Anzahl von maximal 150 Teilnehmenden zu planen. Eine Save-the- Date-Information muss frühzeitig (d. h. spätestens vier Monate vorab) an die Zielgruppe, so- wie an übergeordnete Institutionen (Länder,1 Universitäten, Schulen …) versendet werden, um zeitliche Zielkonflikte zu vermeiden und ggf. Lösungen für schulpflichtige Personen zu entwickeln.

1.8 Eine Landingpage sowie das Bewerbungstool werden vom AG erstellt und bereitgestellt. Eine textliche Zuarbeit erfolgt jeweils durch den AN.

1.9 Für das Bewerbungstool (s. auch Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), Ziffer 2.15 „Auftragsverarbeitung“) erstellt der AN gemeinsam mit dem AG einen Kriterienkatalog. Die Auswertung der Daten der Bewerberinnen bzw. Bewerber anhand der Kriterien übernimmt

1 Der Versand adressierend Berufs-, Fach- und Meisterschulen wird über die Verteiler des ML erfolgen. Die Vorbereitung erfolgt durch den AN.

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der AN, um im Anschluss gemeinsam mit dem AG die Auswahl der Teilnehmenden durchzu- führen. Zu- und Absagen für die Teilnahme werden durch den AN übermittelt. Es sind bis zu 180 Teilnehmende zuzulassen, um kurzfristige Abmeldungen abzufedern. Hierbei ist zu be- achten, dass es für Minderjährige Auflagen u. a. aus dem Jugendschutzgesetz gibt. Der AN steht für Interessierte und Teilnehmende während des gesamten Prozesses als Ansprech- partner zur Verfügung.

1.10 Zehn Wochen vor der Veranstaltung soll eine Anmeldezahl von mindestens 80 Personen er- reicht worden sein. Falls nicht, sind in Abstimmung mit dem AG weitere öffentlichkeitswirk- same Schritte zur Teilnehmendengewinnung durch den AN durchzuführen. Wird die Min- destteilnehmerzahl von 80 Teilnehmenden sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, ist die Veranstaltung abzusagen. Der AN erstellt in diesem Fall einen ausführlichen Ursachenbericht (s. dazu auch Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil A, Ziffer 2.16 „Be- dingungen für die Absage der Veranstaltung“).

1.11 Um die Verbindlichkeit der Teilnahme zu erhöhen wird von jeder/m Teilnehmer:in eine Teil- nahmeerklärung unterzeichnet. Diese wird in Abstimmung mit dem AG im Vorfeld vom AN erstellt. Der AN gibt die Teilnahmeerklärung an die Teilnehmenden weiter und sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden diese Erklärung unterzeichnen.

1.12 Die Teilnahme inkl. Übernachtung am Zeltplatz ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Der AN hat gegenüber den Teilnehmenden im Rahmen des Einladungsschreibens auf die Nutzung der Zeltwiese unter Nutzung selbst mitgebrachter Zelte hinzuweisen. Die Kosten für An- und Abreise, evtl. notwendige Unterkünfte außerhalb der Zeltwiese tragen die Teilnehmenden selbst. Das Einladungsschreiben erstellt der AN. Dieses wird vom AG freigegeben und per E- Mail vom AN an die Teilnehmenden übersandt.

1.13 Falls Menschen mit speziellen Bedarfen an der Veranstaltung teilnehmen, verpflichtet sich der AN, in Abstimmung mit diesen die für ihre Teilnahme notwendigen Maßnahmen durch- zuführen.

1.14 Im Nachgang der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden durch den AN eine Teilnahme- bestätigung per E-Mail.

Arbeitspaket (AP) 2 (Jugendbeteiligung)

Leistungsgegenstand ist die Einberufung und Betreuung eines Jugend-Expertiseteams (JET-Team) zur unter- stützenden Begleitung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Netzwerkveranstaltung zur Jugendbeteiligung auf den ÖFT 2027.

Bei der Konzeption und Umsetzung dieses Arbeitspaketes ist Folgendes zu berücksichtigen:

2.1 Das JET-Team fungiert als junger Beratungsstab insbesondere für kreative und inhaltliche Fragen wie Themensetzung und Formate, Einbindung der jungen Menschen vor Ort und

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Bewerbung. Die letztliche Entscheidungsbefugnis zu diesen Themen, die Durchführung und die Verantwortung obliegt jedoch dem AN in Abstimmung mit dem AG. 2.2 Das Team besteht aus 8-10 Personen mit unterschiedlichen Interessens- und Bildungshin- tergründen entsprechend der beschriebenen Zielgruppe und ist geschlechterparitätisch besetzt. Die Zusammensetzung des JET-Teams soll die ungefähre Teilnehmenden-Struk- tur der Veranstaltung widerspiegeln. Das JET-Team soll überwiegend mit Personen aus Niedersachsen besetzt werden, oder mit Personen, die einen starken Bezug zum Bundes- land aufweisen. Die Ansprache und Auswahl der Mitglieder des JET-Teams wird mit dem AG abgestimmt. Das JET-Team bringt Erfahrungen im Bereich Ehrenamt, Verbandsarbeit und Prozessarbeit mit.

2.3 Das JET-Team wird in Abstimmung mit dem AG vier Wochen nach Zuschlagserteilung vom AN benannt, um die Interessen der Zielgruppe von Beginn an mit zu berücksichtigen.

2.4 Innerhalb der ersten drei Monate nach Zuschlagserteilung findet eine ganztägige Sitzung mit JET-Team, AN und AG in Präsenz (die Auswahl des Sitzungsortes obliegt dem AN) mit Übernachtung statt, welche vom AN zu organisieren und durchzuführen ist, um ein Grup- pengefüge zu bilden und die Bedeutung des Teams hervorzuheben. Dort ist u. a. schon ein Brainstorming von möglichen Ansprachekanälen und Institutionen einzuplanen. Bei diesem Termin werden mögliche Titel für die Veranstaltung vorgestellt und geklärt, wie breit das Einladungsmanagement gestreut werden kann oder an welchen Stellen es be- grenzt werden muss, um die maximale Teilnehmendenzahl von 150 Personen einzuhal- ten. Zusätzlich soll mit dem JET-Team diskutiert werden, ob ein digitales Vorbereitungs- treffen für die Teilnehmenden (Teilnahme freiwillig) angeboten werden soll, um das un- terschiedliche Vorwissen anzugleichen.

2.5 Mindestens zwei weitere Sitzungen werden zur ergänzenden Vorbereitung des Zu- kunftscamps online durchgeführt (Dauer: 4-6 Zeitstunden je Termin). Ein weiterer Termin zur Nachbereitung und Ergebnisdiskussion des Zukunftscamps kann online oder in Prä- senz stattfinden. Die technische Umsetzung der Online-Formate obliegt dem AN.

2.6 Bei Präsenztreffen hat der AN die Vorgaben der Verwaltungs-Verordnung zur nachhalti- gen Beschaffung (VV-NB) des Landes Niedersachsen zu berücksichtigen.

2.7 Der AN hat die JET-Team-Sitzungen entsprechend zu planen, zu organisieren und zu lei- ten. Im Vorfeld ist mit dem AG eine Agenda abzustimmen. Im Anschluss an die jeweilige Sitzung ist innerhalb einer Woche ein Protokoll, inkl. Liste der Teilnehmenden zu erstellen und zur Freigabe per E-Mail an den AG in einem PDF-kompatiblen Format zu übermitteln.

2.8 Für die Teilnahme am Präsenz-, den Online-Treffen und am Netzwerktreffen ist den Mit- gliedern des JET-Teams jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro pro Online-Termin bzw. 120 Euro pro Tag für Präsenz-Treffen zu zahlen. Weiterhin werden bei der Auftaktsitzung in Präsenz und der Beteiligung vor Ort beim Zukunftscamp die Fahrtkosten und Übernachtungskosten erstattet. Hinweis für die Angebotserstellung:

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Die Aufwandsentschädigungen sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den An- gebotspreis einzukalkulieren.

2.9 Dem JET-Team sind, in Abstimmung mit den Mitgliedern des JET-Teams, geeignete Auf- gaben/Verantwortlichkeiten vor Ort zu übertragen. Im Anschluss erhalten sie vom AG ein entsprechendes Zertifikat über ihr ehrenamtliches Engagement.

Arbeitspaket (AP) 3 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Evaluation)

Der AN ist neben der Organisation des Camps (AP 1) und der Jugendbeteiligung (AP 2) auch für eine beglei- tende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Social Media, die Dokumentation und Evaluation der Veranstal- tung zuständig. Sämtliche Maßnahmen sind frühzeitig mit dem Auftraggeber, insbesondere mit der Presse- stelle des ML abzustimmen und bedürfen vor Veröffentlichung der Freigabe.

Der AN erstellt auf Basis des mit seinem Angebot eingereichten Angebotskonzeptes ein crossmediales Fein- konzept zur begleitenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Social Media), zur Dokumentation und Eva- luation, inkl. Zeitplan und Angabe von Kontaktpersonen, setzt diese Arbeiten um und stimmt sich sowohl hinsichtlich der Konzeptphase als auch im Laufe der Arbeiten kontinuierlich mit dem AG ab. Das Feinkonzept ist spätestens bis zum 31.01.2027 in einem PDF kompatiblen Format per E-Mail zur Frei- gabe an den AG zu übermitteln.

Folgende Vorgaben und Aufgaben sind zu berücksichtigen:

3.1 Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist es: a. insbesondere die beschriebene Zielgruppe auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen, Lust auf eine Teilnahme zu generieren und dementsprechend die anvi- sierte Teilnehmendenzahl zu erreichen b. die Initiative des ML, junge Menschen in den Dialog zu einer zukunftsfähigen, öko- logischen Land- und Lebensmittelwirtschaft zu bringen, nach außen hin sichtbar zu machen c. Engagement, Interesse, Ideen und Zusammenarbeit der jungen Menschen bezüglich Zukunftsthemen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in die breite Öffentlichkeit und in der Fachbranche sicht- und hörbar zu machen.

3.2 Hinsichtlich der Kommunikation sollen die Entwicklung einer zielgruppengerechten, diskri- minierungsfreien und barrierefreien Sprache, ein Narrativ der Veranstaltung, Kernsätze so- wie auch Textbausteine für verschiedene Medienbausteine (online und offline) berücksich- tigt werden. Für digitale Kommunikation sollen möglichst Untertitel und barrierearme Dar- stellungen verwendet werden.

3.3 Grundsätzlich ist zu beachten, dass das ML in folgender Form zu nennen sind: „Das Zu- kunftscamp wird finanziert durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz.“ Die Bildwortmarke des ML darf erst nach der jeweiligen

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Nutzungsfreigabe durch den AG verwendet werden. Bei Informations- und Kommunikati- onsmaßnahmen soll das ML grundsätzlich als Absender der Veranstaltung erkennbar sein.

3.4 Der AN hat die Durchführung fotografisch zu begleiten, am Haupttag, dem 15.06.2027, durch eine/n professionelle Fotograf:in. Hier wird u. a. ein Gruppenfoto von allen Teilneh- menden gemacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen zur Erstellung und Nutzung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen vorliegen.

3.5 Es ist zu beachten, dass eine mediale Berichterstattung über verschiedene Kanäle tagesak- tuell zu planen, vom AG freizugeben und durchzuführen ist. Die Verpflichtung zur Freigabe durch den AG gilt auch für Captions. Ebenso sind ausgewählte Motive/Fotos während des Zukunftscamps tagesaktuell per E-Mail an den AG zur Verwendung u.a. auf Social Media zu versenden. Ein Infotext über das Zukunftscamp zusammen mit aussagekräftigen Fotos wird der Pressestelle des ML spätestens eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zur Ver- öffentlichung zur Verfügung gestellt.

3.6 Bei der Konzeption der Präsentation in Social-Media sind u. a. nachfolgende Aspekte zu be- rücksichtigen: a. Das Konzept beinhaltet eine Instagram-Content-Ecke vor Ort mit Zukunftscamp- Wiedererkennungswert sowie die Bereitstellung von Social-Media-Beiträgen (ins- besondere Reels) und Sharepics für die Kanäle des AGs im Vorfeld, während und nach dem Zukunftscamp. b. Das Konzept ist eng mit den Social-Media-Verantwortlichen des AGs abzustimmen. Eigene Social-Media-Accounts für das Zukunftscamp neu zu erstellen, ist keine Op- tion. Für die Bewerbung werden außerdem in Social Media aktive Multiplikatorin- nen und Multiplikatoren aus der Bio-Branche, Demo-Betriebe und Verbände gebe- ten, unentgeltlich das Zukunftscamp über ihre Kanäle zu bewerben. Der AN wird Sharepics mit Absender und Inhalten dafür kreieren und dem AG sowie den Multi- plikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung stellen.

3.7 Kommunikation mit den Zielgruppen: a. Der AN ist für die Bewerbung des Zukunftscamp im Vorfeld zuständig und sorgt mit einer entsprechenden Auswahl an Verteilern und Kanälen für das Erreichen und Ge- winnen der unterschiedlichen Zielgruppen. b. Auf der Internetseite des AGs (Mikrosite) werden Informationen zur Veranstaltung und das Bewerbungstool eingestellt. Hierfür sind vom AN passende Inhalte zu kon- zipieren und vorzubereiten. c. Es werden Ansprechperson(en) benannt, die für An- und Rückfragen der Interes- sierten und Teilnehmenden vor, während und nach der Veranstaltung zur Verfü- gung stehen. d. An alle verbindlich Angemeldeten sind mindestens drei Newsletter vor Veranstal- tungsbeginn zu versenden, um die Teilnehmenden organisatorisch und thematisch auf das Zukunftscamp vorzubereiten und um Motivation und Begeisterung zu we- cken.

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3.8 Um die Initiative des ML hinsichtlich Beteiligung und Zusammenführung junger Menschen zu den Themen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft auch innerhalb der Fachbranche sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen und Meinungen der Teilneh- menden des Zukunftscamp den Besucherinnen und Besuchern der ÖFT zu präsentieren, ist es Aufgabe des ANs, Eindrücke des Zukunftscamps ansprechend auf den ÖFT zu platzieren. Die Darstellung soll ab dem ersten Tag der ÖFT auf der Netzwerkfläche Zukunft ausgestellt sein. Die Präsentation ist vorab mit den Organisatoren der Fläche abzustimmen. Ein Kontakt wird nach Zuschlagserteilung übermittelt. Folgende Aspekte sind u. a. zu berücksichtigen: a. Ergebnisse aus fachlichen Programmpunkten und inhaltlichen Diskussionsrunden des Zukunftscamp werden bereits vor Ort grafisch aufgearbeitet, beispielsweise mittels Graphic Recording. Neben der Ausstellung auf der Netzwerkfläche ist die Darstellung dazu geeignet, sie in der Eröffnungsveranstaltung der ÖFT zu präsentie- ren. b. Um das junge und dynamische Flair des Zukunftscamps widerzuspiegeln, sind foto- grafische Eindrücke des Haupttages auszustellen. Die Bilder zeigen die Teilnehmen- den während der verschiedenen Programmpunkte, beim gemeinsamen Diskutie- ren, Zusammenarbeiten und Spaß haben. Die Aufbereitung der Fotos soll sich von der üblichen Projektvorstellung auf der Netzwerkfläche abheben, beispielsweise durch eine gedruckte Form der Bilder.

3.9 Der AN prüft die Erstellung von neuen, auf das Zukunftscamp und dessen Zielgruppe zuge- schnittenen Merchandise-Artikeln. Hierfür stehen insgesamt max. 1.000 € zur Verfügung. Es gilt zu beachten, dass das ML grundsätzlich als Absender erkennbar sein muss. Außerdem wird bei der Wahl der Give-Aways das JET-Team einbezogen. Die Entscheidung ist mit dem AG abzustimmen. Aspekte der Nachhaltigkeit hinsichtlich Stückzahl, Material, Brauchbarkeit und Produktion sind dabei zu beachten. Hinweis für die Angebotserstellung: Die Erstellung von Merchandise-Artikel ist vom Bieter in den Angebotspreis einzukalkulieren.

3.10 Abschlussbericht und Evaluation: a. Der AN hat dem AG zum Ende des Vertragszeitraums einen Abschlussbericht per E- Mail in einem PDF-kompatiblen Format zu übermitteln. Der möglichst knapp und verständlich zu gestaltende Bericht muss mindestens Angaben zu Anzahl und Struk- tur der Teilnehmenden enthalten und gibt Aufschluss darüber, ob und inwieweit die Ziele der Veranstaltungen erreicht wurden. Daneben wird die Konzeption, die Or- ganisation und der Ablauf des Zukunftscamps erörtert und bewertet. Bewertet wird darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem Logistikdienstleister, die Nutzung der Location und die Parallelveranstaltung (ÖFT und Zukunftscamp) vor Ort. Zudem ent- hält der Abschlussbericht eine Fotodokumentation aller Formate der Veranstaltung, eine Zusammenfassung und Bewertung der Aktivitäten im Bereich Presse- und Öf- fentlichkeitsarbeit inklusive Pressespiegel und Social Media sowie die Ergebnisse der Evaluation. Der Abschlussbericht bedarf der Abnahme durch den AG. b. Um festzustellen, ob die im Vorwort festgelegten Ziele der Maßnahme erreicht wur- den (Effektivität), ob die Maßnahme ursächlich für die Zielerreichung war, welche beabsichtigten und nicht beabsichtigten Wirkungen sie hatte (Wirksamkeit) sowie

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ob die Maßnahme wirtschaftlich war (Wirtschaftlichkeit), wird eine Evaluierung der gesamten Maßnahme und insbesondere der Beteiligungsformate durchgeführt. Die Evaluierung erfolgt in Form einer Umfrage. Hierbei sind die Aspekte der Zielsetzung abzufragen. Alle Teilnehmenden der Veranstaltung werden entweder vor Ort oder im Nachgang per Mailverteiler aufgefordert, an der Umfrage zur Evaluierung teilzu- nehmen. Eine entsprechende Zustimmung zur Kontaktaufnahme im Rahmen der Evaluation wurden bereits mit der Anmeldung von den Teilnehmenden eingeholt. Eine vorläufige Evaluation, z. B. in Form von Feedbackwänden, soll bereits vor Ort stattfinden und in die Evaluierung einfließen. Für die Evaluation des partizipativen Ansatzes während der Planung und Durchführung des Zukunftscamp durch die enge Einbeziehung des JET-Teams im Vorfeld, während und nach der Veranstaltung wird eine gesonderte umfangreiche Evaluation durchgeführt, die die Mitglieder des JET- Teams adressiert. Der genaue Inhalt der Evaluierung wird mit dem AG abgestimmt. Die Ergebnisse beider Evaluierungen sind Teil des Abschlussberichtes. Beim Ab- schlusstreffen mit dem JET-Team werden die Ergebnisse der Evaluation gemeinsam mit den Mitgliedern des JET-Teams besprochen und diskutiert.

  1. Auftaktgespräch Zwischen dem AN, dem AG und dem Logistikdienstleister wird innerhalb von drei Wochen nach Zuschlagser- teilung ein Auftaktgespräch von mindestens drei Stunden durchgeführt. Darüber hinaus finden in der Vor- bereitungsphase weitere regelmäßige Abstimmungstreffen (im Abstand von vier bis sechs Wochen) statt. Ebenso findet mit den vorgenannten Beteiligten ein finales Feedbackgespräch ggf. auch in Kombination mit dem letzten Treffen des JET-Teams statt. Die Termine werden online durchgeführt.

Hinweis für die Angebotserstellung: Für die Realisierung der Leistungen und ggf. erforderlicher Fremdleistungen steht für den Leistungszeitraum ein maximales Auftragsvolumen in Höhe von 180.000 € (Netto) zur Verfügung. Eine Überschreitung des ma- ximalen Auftragsvolumens führt zum Ausschluss des Angebotes! Im Rahmen der Angebotsabgabe ist vom Bieter ein ausführliches Angebotskonzept einzureichen, in welchem die geplante Umsetzung der beschriebe- nen Leistungen unter Berücksichtigung des vom AG vorgegebenen Budgets umfassend beschrieben wird. Dieses wird im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt.

(1) Eingesetztes Personal des ANs: Für die ständige Verbindung zwischen dem AG und dem AN benennt der AN spätestens nach Zuschlagser- teilung eine verantwortliche Projektleitung. Hinweis für die Angebotserstellung: Bereits mit Angebotsabgabe kann der Bieter die Angaben zur Projektleitung im Leistungsverzeichnis (Anlage zu den Vergabeunterlagen) machen. Unverzüglich nach Zuschlagserteilung ist die Projektleitung im Vertrag namentlich zu benennen.

Die genannte Projektleitung ist uneingeschränkt entscheidungsbefugt. Die genannte Projektleitung kann nur aus wichtigem Grund und nach Zustimmung des AGs durch eine andere Person ersetzt werden. Ein wichtiger Grund ist es nicht, wenn die Person in einem anderen Projekt eingesetzt werden soll. Sollte die

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Seite 14 von 14 Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) AZ: 0087-DLG/2026-03.236

Projektleitung durch Urlaub, Krankheit o. ä. nicht erreichbar sein, ist die ständige Verbindung zwischen dem AG und dem AN durch eine qualifizierte Vertretung zu gewährleisten.

(2) Organisatorische Anforderungen Die Leistung ist beim AN bzw. an dem entsprechenden Veranstaltungsort zu erbringen. Der zur Erbringung der Leistung erforderliche Informationsaustausch erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. Die E-Mail-Kontakte werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Der AN sendet alle Doku- mente/Dateien, die in elektronischer Form zu überlassen sind, auf elektronischem Wege ebenfalls an die o. g. E-Mail-Adresse.

(3) Freigabe Sofern für einzelne Leistungsbestandteile eine Freigabe durch den AG vorgesehen ist, erfolgt diese nach Vorlage, Prüfung und nach etwaigen vorgenommenen notwendigen Überarbeitungen seitens des ANs durch Anerkennung als vertragsgemäße Leistung. Die Freigabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (z. B. per E- Mail).

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