1.8 - Allgemeine technische Anforderungen_ Regelwerke und Bemusterung.pdf

Planung und Ausführung von Bauleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Allgemeine technische Anforderungen, Regelwerke und Bemusterung

Bauvorhaben: Neubaus eines Feuerwehr-Stützpunktes Unter dem Henkböhl 34508 Willingen / Usseln

Diese Anlage ist Bestandteil des Lastenheftes/Raumbuches und gilt ergänzend für sämtliche Räume, Bauteile und Gewerke für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses.

Die Planung und Ausführung hat entsprechend der jeweils gültigen Fassungen der nachfolgend aufgeführten Regelwerke, Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Insbesondere gelten:

  1. Allgemeine technische Regelwerke

• VOB Teil B und Teil C • ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art • Hessische Bauordnung (HBO) • Musterbauordnung (MBO) • Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV • DIN-Normen und EN-Normen in jeweils gültiger Fassung • VDI-Richtlinien in jeweils gültiger Fassung • Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes • Anforderungen des Schall-, Wärme- und Feuchteschutzes • Vorgaben der zuständigen Behörden und Prüfstellen

Soweit in den Projektunterlagen unterschiedliche Anforderungen beschrieben werden, gilt grundsätzlich die technisch und qualitativ höherwertige Ausführung.

  1. Allgemeine Bauausführung

• DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau – hier die erhöhten Anforderungen • DIN 4108 – Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden • DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau • DIN 18040 – Barrierefreies Bauen • DIN EN ISO 16000 – Innenraumluftqualität

Seite 1 von 3

[Seite 2]

  1. Feuerwehrspezifische Anforderungen

• DIN 14092-1 – Feuerwehrhäuser • DGUV Informationen und Vorschriften für Feuerwehrgerätehäuser • Vorgaben der Unfallkasse Hessen

  1. Brandschutz

Ein Brandschutzkonzept für die Gesamtmaßnahme liegt nicht vor und ist gemäß Baugenehmigung auch nicht erforderlich. Die im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmten Anforderungen sind in den Planunterlagen aufgenommen und in der Baubeschreibung (als Bestandteil der Baugenehmigung) aufgeführt

Dies betrifft insbesondere:

• Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen und Materialien • Brandabschnitte • Rauchschutzanforderungen • Rettungswege • Türqualitäten • Feststellanlagen • Abschottungen • Kennzeichnungen • technische Brandschutzanlagen

Die Anforderungen sind vollständig in die Planung und Ausführung zu übernehmen und umzusetzen.

  1. Material- und Qualitätsanforderungen

Alle eingesetzten Materialien müssen:

• für die jeweilige Nutzung geeignet sein • den Beanspruchungen eines Feuerwehrgerätehauses entsprechen • langlebig und reinigungsfähig sein • emissionsarm ausgeführt werden • den geltenden Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen entsprechen.

In hoch frequentierten Bereichen sind robuste und widerstandsfähige Oberflächen vorzusehen.

Seite 2 von 3

[Seite 3]

  1. Bemusterung

Die endgültige Farb-, Material- und Oberflächenbemusterung erfolgt nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Dies betrifft insbesondere:

• Wandbeschichtungen • Bodenbeläge • Fliesen • Fugenfarben • Türen und Zargen • Fensterrahmen • Deckenoberflächen • Akustikdecken • Sichtschutzverglasungen • Wand- und Prallschutzsysteme

Vor Ausführung sind entsprechende Muster, Farbtonkarten und Materialproben zur Freigabe vorzulegen.

Ohne schriftliche Freigabe des Auftraggebers dürfen keine endgültigen Oberflächen ausgeführt werden.

  1. Ausführung und Koordination

Erforderliche Anpassungen, Anschlussarbeiten und Ergänzungen, die zur vollständigen Funktionsfähigkeit notwendig sind, gelten als Bestandteil der Leistung.

  1. Gleichwertigkeit

Werden in den Unterlagen Materialien, Systeme oder Qualitäten beispielhaft benannt, so können gleichwertige Fabrikate oder Ausführungen angeboten werden.

Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

  1. Einrichtung / Möblierung:

Die im Raumbuch dargestellte Einrichtung und Möblierung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird gesondert bzw. extern ausgeschrieben.

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung