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Ingenieurbüro H. Schaub & N. Kühn Elektrotechnik GbR ∙ 35043 Marburg Tilsiter Straße 3 ∙ Tel.: (06421) 953 504-0 ∙ Fax: (06421) 953 504-17 E-Mail: info@SchaubKuehn.de
Projekt: Neubau Feuerwehr Unter dem Henkböhl Projekt-Nr.: 226010 34508 Willingen - Usseln Datum: 30.06.2026
Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
Allgemeine Beschreibung:
Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau einer Feuerwehr unter dem Henkböhl in 34508 Willingen-Usseln. Das Gebäude besteht aus einem Gebäudeteil mit 4 Stellplätzen für LKW-Großfahrzeuge. An dieses Gebäude rückwärtig sind die Lager, Werkstatt- und Technikräume als eingeschossige Ausführung angebaut. Neben der Fahrzeughalle ist ein zweigeschossiger Bau mit Umkleiden, WCs, Duschen, Verwaltung, Büro, Funkraum und Schulungsräume vorgesehen.
Technische Beschreibung:
220 - Öffentliche Erschließung 225 - Stromversorgung Die elektrische Versorgung ist aus dem öffentlichen Netz der EWF zu beziehen. Hierfür ist ein Antrag zu stellen für eine Größenordnung von ca. 105KW/160A, die tatsächliche Hausanschlussleistung ist durch eine Leistungsermittlung festzulegen. Der Hausanschluss muss so ausgelegt werden, dass dieser ohne größeren Aufwand auf 200A aufgelastet werden kann. Deshalb sind die Zuleitungen und die Sammelschienen sowie die Hauptschalter entsprechend der Stromstärke auszulegen.
226 - Telekommunikation Das Feuerwehrgebäude ist über entsprechende Leitungsverbindungen in Kupfer bzw. Glasfasertechnik an das öffentliche Telekommunikationsnetz anzubinden. Hierfür sind die erforderlichen Anträge und erforderlichen Maßnahmen mit der zuständigen Stelle ab- zustimmen und auszuführen. Die Zuleitung ist auf den Netzwerkschrank (Serverschrank) im Funkraum zu führen, mit entsprechendem Verteilerfeld, einschließlich Überspannungsschutz.
440 - Starkstromanlagen 442 - Eigenstromversorgungsanlagen
- Stromerzeugungsanlagen Notstromversorgung: Für ein seitens der Feuerwehr beigestelltes fahrbares Notstromaggregat ca.100-110 KVA Ist am Gebäude ein Wasser geschützter und Vandalismus geschützter Anschluss so herzustellen, dass das Aggregat ohne großen Aufwand angeschlossen werden kann. Nach dem Anschluss des Aggregates muss der Anschluss durch eine Türe wieder verschlossen werden können. Deshalb ist für den Anschluss ein geschlossenes Gehäuse mit Kabelauslass und Zylinderschloss zu installieren. Stromerzeugungsanlagen sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu planen und auszuführen. Erforderliche Berechnungen und Nachweise sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
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Büroinhaber: Gerichtsstand: Bankverbindungen: Nicolai Kühn Marburg Sparkasse Marburg-Biedenkopf Konto-Nr 37001279 (BLZ 533 500 00) Norbert Kühn VR Bank HessenLand eG Konto-Nr.6 056 172 (BLZ 530 932 00) Sparkasse Waldeck-Frankenberg Konto-Nr.5 055 561 (BLZ 523 500 05)
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Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
Photovoltaikanlage Es ist eine Photovoltaikanlage als Dachanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 54 kWp auszuführen. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Richtlinien, insbesondere DIN EN 62446-1, DIN VDE 0100-712, VDE-AR-N 4105 sowie den geltenden Brandschutzanforderungen für Dachanlagen zu erfolgen. Die Anlage soll ca. 120 Module à 450 Wp, zwei Wechselrichter, die erforderlichen Generatoranschlusskästen, das Montagesystem, die DC- und AC-Verkabelung, Erdungsmaßnahmen metallener Teile sowie einen Batteriespeicher mit einer nutzbaren Kapazität von ca. 50 kWh umfassen. Die Auslegung hat unter Berücksichtigung der Dachstatik, Verschattungsverhältnisse sowie der elektrischen Einbindung in das Gebäudenetz zu erfolgen. Das Montagesystem ist dachverträglich, statisch nachzuweisen und entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen (Dachhaut, Abdichtung, Lastabtragung, Windsog- und Schneelasten) auszuführen. Die Leitungsführung hat UV- und witterungsbeständig sowie normgerecht zu erfolgen. Es ist eine vollständige Dokumentation der Anlage zu erstellen. Diese umfasst insbesondere Ausführungs- und Stringpläne, Wechselrichterverschaltung, Mess- und Prüfprotokolle, Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter aller Komponenten sowie die vollständige Konformitäts- und Netzanschlussdokumentation. Zusätzlich sind Einweisungen des Betreibers sowie die Übergabe einer digitalen und analogen Revisionsdokumentation Bestandteil der Leistung.
443 - Niederspannungsschaltanlagen
- Niederspannungshauptverteiler In einem separaten Technikraum (ELT) ist ein Niederspannungshauptverteiler als Standverteiler in der geforderten Schutzart (IP54) und entsprechend den Vorschriften des örtlichen EVU auszuführen. Der Hauptschalter sowie das Sammelschienen-System sind für mind. 250A auszulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass ein separates Verteilerfeld für die EVU-Einspeisung sowie ein Verteilerfeld für die Notstromumschaltung als Vollversorgung aufgebaut wird. Die Zählung ist als Wandler-Messung vorzusehen entsprechend den Vorgaben des örtlichen EVU. Der Einbau von Wandlern im Hauptverteiler sowie die Montage eines Zählerschrankes entsprechend den Anforderungen ist dabei zu berücksichtigen. An die Einspeisefelder angereiht sind die Abgangsfelder zu montieren. Diese sind so aufzubauen, dass über NH-Schaltleisten oder NH-Trenner die Abgänge zu den Unterverteilern, den weiteren technischen Verteilern für Heizung, Lüftung, Sanitär, Absauganlage, Kompressor, Photovoltaikanlage sowie für die Aufzugsanlage sichergestellt werden. Eine Platzreserve von 30% ist dabei sicher zu stellen durch leere Schaltleisten oder leere Trenner. Der Niederspannungshauptverteiler ist so aufzubauen, dass die Einspeisung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sichergestellt wird.
444 - Niederspannungs-Installationsanlagen
- Kabel -Leitungen Das gesamte Leitungsnetz ist mit Kunststoffmantelleitungen auszuführen. Dabei sind insbesondere Leitungen vom Typ NYM-J, NYY-I, sowie NYCWY einzuplanen. Flexible Übergänge zu Pumpen, Steuerventilen und sonstigen Geräten sind mit
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Gummischlauchleitung zu realisieren. Erforderliche flexible Verbindungen zu außen liegenden Anschlüssen, wie zum Beispiel Sonnenschutzmotore, sind mit UV-beständigen Leitungen auszustatten. Im Außenbereich sind ausschließlich Erdkabel vom Typ NYY-I bzw. NYCWY einzusetzen. Kabel und Leitungen sind entsprechend den angeschlossenen Lasten, Verlegebedingungen und Umgebungsbedingungen zu dimensionieren und zu verlegen. Sämtliche Kabel/Leitungen sind gemäß den Anforderungen der MLAR und Herstellervorgaben zu verlegen.
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Verlegesysteme Für die Verlegung der Hauptzuleitungen im Technikbereich sowie im Hallenbereich der Fahrzeuge sind Kabelbahnen in den Größen 60x100mm bis 60x400mm zu montieren. Die Kabelbahnen sind an Stielen mit Halter, bzw. mittels Wandhalterungen und einem Wandabstand von mind. 5cm zu montieren. Im Fahrzeug-Hallenbereich ist darauf zu achten, dass die Montage nur an den Stahlträgern /Stahlbindern mit zugelassenen Spangen befestigt werden können (keine Bohrung). Zusätzliche Gewindestäbe mit Profilträgern, Unterlegscheiben und Gegenmuttern sind dabei zu berücksichtigen. Für die Verlegung des Leitungsnetzes zu den Verbrauchern in der Fahrzeughalle sind starre Rohre in Kunststoff als Montagerohr mit entsprechenden Rohrschellen zu verwenden. Dabei ist darauf zu achten, dass saubere Übergänge ausgeführt werden und die Rohrschellen einen gleichmäßigen Abstand aufweisen. Leitungen, die in Steigpunkten verlegt werden müssen, sind auf Steigtrasse zu verlegen. Im Bereich von Zwischendecken ist die Verlegung mit Metall-Sammelhaltern vorzunehmen. Die Verlegung von Kabeln und Leitungen in der Bodenplatte/im Estrich ist mit entsprechendem Schutzrohr auszuführen. Innerhalb der Büros, dem Funkraum sowie den Schulungsräumen sind im Bereich der Arbeitsplätze Brüstungskanäle in den Größen 70/130mm oder 70x170mm oder 70x210mm zu montieren. Gegebenenfalls müssen die Brüstungskanäle auch mit Abstandhaltern an der Brüstung montiert werden. Im Außenbereich ist die Verlegung der Leitungen ausschließlich in durchgehendem flexiblem Leerrohr (Bspw. Kabuflex) auszuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Leerrohre ordnungsgemäß verlegt werden und, dass man jederzeit an die Enden der Leerrohre herankommt. Offene Rohrenden sind mit wasserdichten Endkappen zu verschließen. Dimensionierung und Ausbaureserven der Verlegesysteme sind auf die erforderlichen Kabel- und Leitungsbelegungen abzustimmen. Stark- und Schwachstromkabel/-Leitungen sind getrennt zueinander zu montieren. Die Verlegesysteme sind entsprechend der erforderlichen Traglast und Vorgaben des Brandschutzes und sonstiger Umgtebungsanforderungen auszulegen und zu befestigen.
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Installationsgeräte Als Schalter-/Steckdosen-Programm ist ein einheitliches Großflächenprogramm in Farbe nach Bemusterung mit dem Bauherrn mit beschriftbarem Rahmen auszuführen. Die mit zugehörigem Verteiler, sowie Sicherungsnummer muss an jedem Installationsgerät per Computerschrift beschriftet sein. Installationsgeräte sind entsprechend der Raumnutzung, den betrieblichen Anforderungen und den geltenden Normen vorzusehen. Die endgültige Festlegung der Positionen und Stückzahlen ist in Abstimmung mit dem Nutzer und
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Betreiber vorzunehmen und an die tatsächlichen Nutzungsanforderungen anzupassen. Sämtliche Installationsgeräte sind vollständig funktionsfähig zu montieren, zu prüfen und zu dokumentieren.
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Verteiler Die Verteileranlagen sind gemäß den geltenden Gesetzen, Verordnungen, DIN-, VDE- und EN-Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN EN 61439 (VDE 0660-600), auszuführen. Die Dimensionierung hat unter Berücksichtigung der angeschlossenen Leistungen, der Wärmeentwicklung sowie ausreichender Platz- und Leistungsreserven für zukünftige Erweiterungen zu erfolgen. Gehäuse und Einbauten sind als abgestimmtes System eines Herstellers auszuführen. Jeder Verteiler ist mindestens mit Hauptschalter, Überspannungsschutz (SPD-Typ 1, 2 und erforderlichenfalls Typ 3), Fehlerstromschutzschaltern, Leitungsschutzschaltern, Sicherungselementen und Reihenklemmen auszurüsten. Die Schutzart ist entsprechend dem Aufstellungsort vorzusehen, mindestens jedoch IP43 bzw. IP54 oder höher. Die Beschriftung der Betriebsmittel, Klemmen und Stromkreise ist eindeutig und dauerhaft auszuführen und mit den Stromlauf-, Verteiler- und Klemmenplänen abzustimmen. Für sämtliche Verteiler sind Stromlaufpläne, Verteilerpläne, Klemmenpläne, Stromkreisverzeichnisse, Prüfprotokolle sowie die vollständige CE-Konformitätsdokumentation bereitzustellen.
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Anschlüsse Alle Verteiler sind so vorzubereiten, dass alle ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen auf die fertig vorverdrahteten Klemmen aufgelegt werden können. Die Abgangsklemmen sind entsprechend der Einbaugeräte zuzuordnen und zu beschriften. Anschlüsse für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel sind entsprechend den betrieblichen Anforderungen vorzusehen.
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Schutzmaßnahmen Alle metallischen Rohr-, Kabeltragsysteme und sonstigen leitfähigen Anlagenteile sind normgerecht in den Schutz- und Potentialausgleich einzubeziehen und über geeignete Erdungs- und Potentialausgleichsleiter sicher anzuschließen. In den einzelnen Bereichen sind Potentialausgleichsschienen vorzusehen, an die alle fremd- und betrieblich leitfähigen Teile anzuschließen sind. Die Erdungsanlage ist als vernetztes System mit Fundament- und Ringerder auszuführen. Innerhalb der Bauwerke sind Potentialausgleichsleitungen sowie Erdungsbänder entsprechend den geltenden Normen und den anerkannten Regeln der Technik zu verlegen. Verbindungen sind dauerhaft korrosionsbeständig (im Erdreich V4A) und elektrisch sicher herzustellen. Die Ausführung ist entsprechend den einschlägigen Normen (insbesondere DIN VDE 0100-540 sowie DIN 18014) vorzunehmen. Alle Erdungs- und Potentialausgleichsverbindungen sind zu dokumentieren und durch Messprotokolle nachzuweisen. Ergänzend sind Verlegepläne sowie Fotodokumentationen der verdeckt eingebauten Anlagenteile zu erstellen.
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Geräte- und Anlagenteile Bauseits vorhandene Pumpen, Steuerungen bzw. Thermostate sind nach Vorgaben der Hersteller anzuschließen. Dieses gilt auch für bauseits montierten Sonnenschutz. Für den Sonnenschutz sind Motorsteuereinheiten, welche über eine Zentrale mit Wetterstation verbunden sind, vorzusehen. Die maximalen Windgeschwindigkeiten sind nach Herstellervorgabe der Sonnenschutzsysteme einzustellen.
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Allgemeines Sämtliche erforderlichen Schlitze, Durchbrüche und Installationsöffnungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich herzustellen und mit den anderen Gewerken abzustimmen. Nach Fertigstellung der gesamten elektrischen Anlagen sind vollständige Revisionsunterlagen durch den Auftragnehmer zu erstellen und zu übergeben. Diese umfassen insbesondere Bestandspläne, Stromlauf- und Verteilerpläne, Prüf- und Messprotokolle sowie Anlagendokumentationen. Erforderliche brandschutztechnische Abschottungen sind entsprechend den geltenden Vorschriften und bauaufsichtlichen Zulassungen fachgerecht auszuführen oder durch zugelassene Fachfirmen herzustellen. Sämtliche Brandschotts sind dauerhaft zu kennzeichnen und mit den entsprechenden Hersteller- und Zulassungsnachweisen zu versehen. Die Ausführung der Brandschutzmaßnahmen ist vollständig zu dokumentieren (fotografisch und schriftlich). Die Brandschutzdokumentation ist vorab als Bestandsunterlage in dreifacher Ausfertigung einzureichen, um die brandschutztechnische Teilabnahme zu ermöglichen. Nach Fertigstellung der Gesamtanlage und Vorlage der vollständigen Revisionsunterlagen ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen durchzuführen.
445 Beleuchtungsanlagen
- Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung Sämtliche Leuchten sind als LED-Leuchten auszuführen. Die Schutzarten und Schlagfestigkeit der verwendeten Leuchten ist entsprechend Ihres Einsatzortes/-zwecks zu wählen. Die Beleuchtungsanlage einschließlich Sicherheitsbeleuchtung ist nach den geltenden DIN-, VDE-, ASR- und DGUV-Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die tatsächliche Anzahl und Anordnung der Leuchten ist anhand einer Lichtberechnung zur Einhaltung der geforderten Beleuchtungsstärken festzulegen.
Allgemeinbeleuchtung: Die Ausführung der Allgemeinbeleuchtung ist dem Raumbuch zu entnehmen. Die endgültige Art, Anzahl und Anordnung der Leuchten ist nach Bemusterung der Leuchten mit dem Bauherrn und durch eine Lichtberechnung unter Einhaltung der geforderten Beleuchtungsstärken nachzuweisen.
Aufzugsanlage: Beleuchtung über den Schachttüren für erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke, Schachtbeleuchtung in LED in Abstimmung mit Aufzugsfirma auszuführen.
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Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
Sicherheitsbeleuchtung: LED-Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung und Rettungszeichenleuchten in Dauerschaltung sind für die Bereiche Treppenraum, Flur EG/OG, Umkleide Jungen/Mädchen/Damen/Herren, Technikräume, Funkraum, Beh.-WC und Fahrzeughalle, innenliegende Räume ohne Tageslicht sowie Sicherheitsleuchten für Außenwandmontage an sämtlichen Ausgängen (Fluchtweg) als Einzel-Akkuleuchten 3h Stützdauer mit zentraler Überwachung vorzusehen.
446 Blitzschutzanlage Das Gebäude ist mit einer Blitzschutzanlage nach DIN/VDE V 0185 Teil 1-4 auszustatten. Zur Einhaltung der erforderlichen Trennungsabstände ist eine hochvoltisolierte- Blitzschutzanlage zu installieren. Der Errichter hat vor Ausführung eine Blitzschutz- Risikoanalyse gemäß DIN EN 62305-2 zu erstellen und daraus die erforderliche Schutzklasse sowie die Art der Blitzschutzanlage abzuleiten. Auf dieser Grundlage sind sämtliche erforderlichen Planungs-, Längen- und Nachweisberechnungen zu erstellen und vorzulegen. Die Ausführung hat in Abstimmung mit einem Sachverständigen zu erfolgen. Nach Fertigstellung sind eine vollständige Dokumentation (Verlegeplan), ein Mess- und Prüfprotokoll sowie eine Errichterbescheinigung und eine Übereinstimmungserklärung vorzulegen. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Abnahme.
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
- Brandmelde- und RWA - Anlagen Die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Dokumentation der Gefahrenmelde- und Alarmanlage für das Feuerwehrhaus erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen Normen und Richtlinien, insbesondere DIN VDE V 0826, DIN 14675, DIN VDE 0833-2, VDE 0100 in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend sind die Vorgaben der örtlichen Brandschutzdienststelle, der Feuerwehr sowie der Bauaufsicht einzuhalten.
Es ist eine modulare Brandmeldezentrale als Hausalarmanlage (Brandwarnanlage) mit erweiterbarer Ringbus-Technik zu installieren. Die Anlage ist für die frühzeitige Branderkennung, die Alarmierung von Personen im Gebäude sowie die Weiterleitung von Brand- und Störmeldungen an definierte externe Stellen auszulegen. Die Systemzentrale ist in einem geeigneten Gehäuse unterzubringen und für den Betrieb mit unterbrechungsfreier Stromversorgung (Akkupufferung) auszulegen. Die Überwachung der baulichen Bereiche erfolgt über automatische optische Rauchmelder, Mehrkriterienmelder (Rauch/Wärme) sowie manuelle Druckknopfmelder (blau) in Ringbus- Technik. Sämtliche Melder sind adressiert auszuführen und hinsichtlich Kurzschlusses, Drahtbruch und Ausfall zu überwachen. Die Alarmierung erfolgt über akustische Signalgeber innerhalb des Gebäudes.
Zusätzlich ist eine Überwachung der Innenräume der Einsatzfahrzeuge mittels Funk- Brandwarnsystem vorzusehen. Hierzu sind Funk-Rauchmelder in den Einsatzfahrzeugen
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Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
sowie eine Funk-Zentraleinheit zu installieren, die Alarm- und Störungsmeldungen erfasst und über einen Koppler an die zentrale Brandwarnanlage weiterleitet. Beim Verlassen der Einsatzfahrzeuge, aus dem Funkbereichs der Zentrale ist eine Störmeldung zu generieren. Nach Rückkehr der Fahrzeuge ist über einen Reset-Taster die erneute Anbindung der Funkmelder sicherzustellen. Anzahl und Position der Funkmelder sind fahrzeugtypabhängig gemäß Herstellervorgaben festzulegen und mit dem Betreiber abzustimmen.
Die Brandwarnanlage ist so auszulegen, dass Alarm- und Störmeldungen an mindestens fünf definierte Teilnehmer weitergeleitet werden können. Hierzu ist ein geeignetes und zugelassenes Wähl- bzw. Übertragungsgerät vorzusehen, das die Meldungen differenziert verarbeitet und an vorprogrammierte Empfänger weitergibt. Die gesamte Leitungsanlage ist gemäß den Anforderungen der MLAR auszuführen. Wo erforderlich, sind Leitungen mit Funktionserhalt vorzusehen. Die Brandwarnanlage ist vollständig zu parametrieren, zu programmieren und in Betrieb zu nehmen. Sämtliche Melder, Steuerungen, Alarmierungs- und Übertragungsfunktionen sind funktionsfähig nachzuweisen und im Rahmen einer vollständigen Funktionsprüfung zu protokollieren. Die Anlage ist vollständig zu beschriften und mit einer lückenlosen Dokumentation zu übergeben, einschließlich Revisionsunterlagen, Stromlaufplänen, Melde- und Funktionsplänen. Der Leistungsumfang umfasst zudem die Abstimmung mit der Feuerwehr und den zuständigen Behörden, die Einweisung des Betreibers, die Begleitung der Sachverständigenabnahme sowie sämtliche Nebenleistungen, einschließlich Kleinmaterial, Programmierung, Montagehilfsmittel und erforderlicher Arbeitsmittel wie Hebebühnen während der Bauzeit.
457 Übertragungsnetze für Daten Es ist ein strukturiertes Netzwerk mit CAT-7a Leitungsnetz als Simplex oder Duplexleitung aufzubauen. Das Datennetz ist sternförmig aus dem Datenschrank, der im Funkraum vorgesehen ist, getrennt zum Stromnetz zu verlegen. Alle Anschlüsse sind mit Datendosen in RJ45-Technik auszuführen. Zudem sind im Gebäude WLAN-Accesspoints auszuführen, damit der WLAN-Empfang sichergestellt werden kann, sind zur Festlegung der Accesspoints entsprechende Testmessungen auszuführen. Für den Anschluss der Accesspoints ist je eine Datendoppeldose RJ45 auszuführen. Der Datenschrank ist mit den erforderlichen Patchfeldern für die Kupferleitungen sowie für die Glasfaser- Versorgungsleitungen mit Patchfeldern auszustatten. Alle Leitungen sind betriebsfertig zu messen und es ist ein Messprotokoll anzulegen. Die Messprotokolle mit Ausführungsplänen und Übersichtsplänen sind mit den Bestandsunterlagen einzureichen.
460 Förderanlagen Es ist eine behindertengerechte Personenaufzugsanlage zur barrierefreien Erschließung von Erd- und Obergeschoss zu errichten. Planung, Ausführung, Prüfung und Dokumentation erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit.
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Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
Die elektrische Versorgung der Aufzugsanlage ist als feste Zuleitung von der Hauptverteilung zur Aufzugssteuerung herzustellen. Ebenso ist die Zuleitung der Schachtbeleuchtung separat und normgerecht zu verlegen. Die Ausführung erfolgt gemäß VDE 0100 unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Leitungsführung. Der Aufzug ist mit einem Notrufsystem auszurüsten, das eine ständige Verbindung zu einer besetzten Stelle sicherstellt und bei Auslösung eine Sprechverbindung sowie Rückmeldung ermöglicht. Die Notrufeinrichtung ist entsprechend den normativen Anforderungen auszuführen und gegen Netzausfall abzusichern. Die Anlage ist vollständig zu montieren, in Betrieb zu nehmen und einschließlich aller sicherheitsrelevanten Funktionen zu prüfen, zu protokollieren und mit vollständiger Dokumentation an den Betreiber zu übergeben.
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 546 Starkstromanlagen
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Stromversorgungsnetz Für die Hauptstromversorgung des Gebäudes ist von der Überflur-Anschluss-Säule der EWF-Korbach eine Zuleitung bis in den Elektroraum des Gebäudes zu verlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass eine maximale Leistung von ca.120KW/200A über das Kabel bis in das Gebäude transportiert werden kann. Auf Grund von Leitungslänge und Entfernung der Hausanschluss-Säule wird voraussichtlich ein Querschnitt von 95qmm bis 120qmm erforderlich. Der Querschnitt ist per Querschnittsberechnung zu ermitteln.
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Außenbeleuchtung und Flutlichtanlagen Die Außenbeleuchtung ist mit Außenwandleuchten an den Eingangs- und Ausgangstüren mit Bewegungsmelder / Präsenzmelder auszuführen. Weiterhin ist die Beleuchtung um das Gebäude, sowie im Bereich der Ausfahrten aus der Halle mit LED-Flächenstrahlern auszuführen. Bei der Auswahl der Farben ist die Abstimmung mit Bauherrn und Objektplaner erforderlich. Sämtliche Leuchten sind als LED-Leuchten auszuführen. Die Schutzarten und Schlagfestigkeit der verwendeten Leuchten ist entsprechend Ihres Einsatzortes/-zwecks zu wählen. An Notausgängen sind akkugepufferte Sicherheitsleuchten an der Außenwand vorzusehen. Die Beleuchtungsanlage einschließlich Sicherheits- beleuchtung ist nach den geltenden DIN-, VDE-, ASR- und DGUV-Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die tatsächliche Anzahl und Anordnung der Leuchten ist anhand einer Lichtberechnung zur Einhaltung der geforderten Beleuchtungs- stärken festzulegen.
Allgemeiner Hinweis zur Bemusterung: Die Installationsmaterialien insbesondere die Beleuchtungskörper und Installationsgeräte sind vor Ausführung anhand von Muster oder Prospektmaterial zu bemustern und freigeben zu lassen. Die Beleuchtungskörper sind dabei besonders zu behandeln, da diese zur objektiven Darstellung des Gebäudes mit Einfluss nehmen. Daher ist eine Abstimmung der Beleuchtungskörper mit Objektplaner und Bauherr erforderlich.
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Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
Allgemeiner Hinweis zur Dokumentation - Bestandsunterlagen: Nach erfolgter Fertigstellung der Gesamt-Elektroanlage einschl. Brandwarnanlage, Aufzugsanlage und Blitzschutzanlage ist diese ordnungsgemäß durch die Behörden und Sachverständigen abnehmen zu lassen. Vorher hat jedoch die Fertigstellung der kompletten Dokumentation als Bestandsunterlagen zu erfolgen. Die komplette Dokumentation ist 2-fach in Papier und 2-fach digital auf Datenträger vorzulegen. Dabei hat die brandschutztechnische Dokumentation separat vorher zu erfolgen.
Allgemeiner Hinweis zur Ausführung: Die Ausführung sämtlicher Leistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen DIN- und VDE-Normen, insbesondere den Regelwerken der VDE, sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Verteilnetzbetreibers (VNB). Ergänzend sind die Anforderungen der zuständigen Behörden, der Bauaufsicht und der Feuerwehr einzuhalten. Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), sowie die DGUV-Vorschriften und die Betriebssicherheitsverordnung sind zwingend zu berücksichtigen. Alle Anlagen sind betriebsfertig zu erstellen, vollständig zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und einschließlich aller erforderlichen Mess-, Prüf- und Revisionsunterlagen zu übergeben. Abstimmungen mit Auftraggeber, Nutzer, Fachplanern, Behörden und VNB sind Bestandteil der Leistung.
Hinweis zur Alarmschaltung: Es ist eine Alarmschaltung vorgesehen, über die sämtliche Räume, welche im Einsatzfalle wichtig sind (außer Präsenzmelder geschaltete Leuchten) für voreingestellte Zeit eingeschaltet werden. Außerdem sind sämtliche Mastleuchten (Alarmparkplatz, Ausfahrt), sowie Außenwandleuchten (nicht über Bewegungsmelder geschaltet) einzuschalten. Die Anschaltung der Leuchten im Außenbereich erfolgt ausschließlich bei Dämmerung, hierfür ist ein Dämmerungsschalter an der Außenwand vorzusehen. Die Alarmschaltung soll über einen entsprechend gekennzeichneten Schalter im Flur EG erfolgen. Anschaltung über Schaltkontakt Pager etc. ist nicht gewünscht.
Schlussbemerkung Die vorliegende Funktionalbeschreibung basiert auf der im Rahmen der Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3) erstellten Fachplanung einschließlich des abgestimmten Raumbuchs. Sie beschreibt die funktionalen und qualitativen Anforderungen an die technischen Anlagen und dient als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung.
Die dargestellten Anlagenkonzepte, Ausstattungen und technischen Zielvorgaben stellen keine Ausführungs-, Werk- oder Montageplanung dar. Sämtliche Detailplanungen, Berechnungen, Dimensionierungen, Nachweise, Geräteauswahl sowie die endgültige Festlegung von Anzahl, Anordnung und technischer Ausführung der Anlagenteile sind durch den ausführenden Auftragnehmer im Rahmen der Ausführungs- und Werkplanung unter
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Büroinhaber: Gerichtsstand: Bankverbindungen: Nicolai Kühn Marburg Sparkasse Marburg-Biedenkopf Konto-Nr 37001279 (BLZ 533 500 00) Norbert Kühn VR Bank HessenLand eG Konto-Nr.6 056 172 (BLZ 530 932 00) Sparkasse Waldeck-Frankenberg Konto-Nr.5 055 561 (BLZ 523 500 05)
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Ingenieurbüro H. Schaub & N. Kühn Elektrotechnik GbR ∙ 35043 Marburg Tilsiter Straße 3 ∙ Tel.: (06421) 953 504-0 ∙ Fax: (06421) 953 504-17 E-Mail: info@SchaubKuehn.de
Projekt: Neubau Feuerwehr Unter dem Henkböhl Projekt-Nr.: 226010 34508 Willingen - Usseln Datum: 30.06.2026
Funktionalbeschreibung Elektrotechnik
Beachtung der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, DIN-, EN- und VDE-Normen, der Technischen Anschlussbedingungen (TAB), der Herstellerangaben sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik eigenverantwortlich zu erstellen.
Die im Raumbuch dargestellten Ausstattungen und Mengen entsprechen dem Planungsstand der Entwurfsplanung und können sich aufgrund behördlicher Anforderungen, technischer Erfordernisse, Nutzerabstimmungen oder weiterer Planungsfortschreibung ändern. Der Auftragnehmer hat sämtliche Planungsunterlagen vor Ausführungsbeginn auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Umsetzbarkeit zu prüfen und erforderliche Hinweise oder Bedenken unverzüglich anzuzeigen.
Unabhängig von der Darstellung in dieser Funktionalbeschreibung sind alle für eine betriebsfertige, sichere und den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechende Gesamtanlage erforderlichen Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik Bestandteil des Leistungsumfangs des ausführenden Auftragnehmers.
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Büroinhaber: Gerichtsstand: Bankverbindungen: Nicolai Kühn Marburg Sparkasse Marburg-Biedenkopf Konto-Nr 37001279 (BLZ 533 500 00) Norbert Kühn VR Bank HessenLand eG Konto-Nr.6 056 172 (BLZ 530 932 00) Sparkasse Waldeck-Frankenberg Konto-Nr.5 055 561 (BLZ 523 500 05)